Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes (LMMG) (Nr. 73/2007); [1. Lesung: 21. Juni 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 113/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes (LMMG).
Wir haben diese Gesetzesvorlage im Juni dieses Jahres in 1. Lesung behandelt und erhielten in der Folge eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 113/2007, die wir heute in 2. Lesung behandeln.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie ich bereits anlässlich der 1. Lesung erläuterte, betrachte ich das vorliegende Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Grundsatzentscheid, ein Mobilitätsmanagement in der Landesverwaltung nun endlich einzuführen, war überfällig. Ich begrüsse die Ausweitung der Gehdistanz vom Arbeitsort zu einer Hauptlinie der LBA von 450 auf 600m sowie den neuen Abs. 2 unter Art. 8, in welchem die regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes sowie die jährliche Berichterstattung dazu aufgeführt werden.
In Zusammenhang mit dem im Bericht und Antrag Nr. 73/2007 bekannt gegebenen messbaren Ziel, den Anteil der Nutzung der privaten Autos für den Arbeitsweg bis zum Jahre 2010 um 15% - von derzeit rund 70 auf 55% - zu senken, haben wir ein Ziel und die Kontrolle der Zielerreichung dazu. Leider wurden zum Teil Bemerkungen und Anregungen, welche anlässlich der 1. Lesung geäussert wurden, in der Stellungnahme zur 2. Lesung nicht beantwortet. Aus meiner Sicht sind dies meine Bemerkungen zur Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer. Diese sind wahrscheinlich mehr als andere betroffene Berufsgruppen mit Material unterwegs - Material für den Unterricht, für zum Teil 20 und mehr Schülerinnen und Schüler, seien dies Klassensätze von Übungsbüchern, sei dies Bastel- oder Werkmaterial für die Klassen.
Anlässlich der 1. Lesung hatte ich vorgeschlagen, auf die 2. Lesung zu prüfen, ob nicht im Bereich der Schulen jeweils ein oder zwei Umschlag-Parkplätze zuzulassen wären. Diese müssten unter der gesamten Lehrerschaft geteilt werden und dürften von den einzelnen Lehrpersonen nur für den Materialumschlag genutzt werden. Dazu hätte ich von der Regierung gerne noch Auskunft.
Dasselbe zu Art. 5 Abs. 1: Hier bat ich die Regierung zu klären, ob in Bezug auf die Reduktion des motorisierten Verkehrs nicht auch der durch die Ämter verursachte Verkehr explizit aufgeführt werden sollte. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Aufgrund der vorgerückten Stunde habe ich hier Toleranz walten lassen. Wir befinden uns in der 2. Lesung, aber ich wollte Sie entgegenkommenderweise nicht unterbrechen.
Es stehen noch zwei Fragen an Regierungsrat Meyer im Raum. Vielleicht kann er diese Fragen beantworten, bevor wir mit der 2. Lesung beginnen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den beiden Fragen des Abg. Henrik Caduff: Ich möchte zuerst die erste Frage betreffend die Lehrerschaft beantworten: Die Regierung ist sich durchwegs bewusst, dass Lehrerinnen und Lehrer mit Unterrichtsmaterial unterwegs sind. Die vom Abg. Caduff vorgeschlagenen Umschlagplätze sind dann sinnvoll, wenn diese nur kurzzeitig belegt sind und für andere Fahrzeuge wieder zur Verfügung stehen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern ist dies, im Gegensatz beispielsweise zum Gewerbe, gerade nicht der Fall, da diese das Fahrzeug für die restliche Unterrichtszeit trotzdem parkieren müssen. Da hierzu gemäss dem vorliegenden Gesetzesvorschlag eine Parkplatzgebühr bezahlt werden muss, macht es nach Ansicht der Regierung keinen Sinn, spezielle Umschlagparkplätze einzurichten. Wir werden dies aber gern noch einmal auf der Verordnungsebene prüfen. Für ein kurzes Parkieren für das Ein- und Ausladen können aber in jedem Fall die vorhandenen Parkplätze verwendet werden.
Dann zu Ihrer zweiten Frage betreffend Art. 5 Abs. 1: Dies wurde nicht speziell im Gesetz aufgeführt, da der amtsinterne Verkehr im Individualverkehr bereits berücksichtigt ist. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich werde zwei Abänderungsanträge stellen und bitte, über diese getrennt abstimmen zu lassen. Beim ersten Abänderungsantrag handelt es sich um das Einfügen eines zusätzlichen Abs. 3. Ich möchte damit erreichen, dass, wenn gewünscht, auch andere Institutionen dieses Gesetz anwenden können. Ich schlage deshalb folgenden Abs. 3 vor: «Es kann angewendet werden auf: a) das Personal von Gemeinden auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses, b) das Personal von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf der Grundlage eines übereinstimmenden Beschlusses der Regierung und der betreffenden Körperschaft». Ich finde es wichtig, dass das Personal von Gemeinden auch dieses Gesetz anwenden könnte. Ich habe mit dem ersten Satz eine Ermessensentscheidung, das heisst: Das «kann angewendet werden» bedeutet, dass es im freien Ermessen der Gemeinden liegt, ob sie dieses Gesetz anwenden möchten oder nicht. Das freie Ermessen wird dadurch näher ausgeführt. Damit das geschehen kann, wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt. Damit wird der Gemeindeautonomie entsprochen.
Beim Personal von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes beziehe ich mich auf den Art. 78 Abs. 4 der Verfassung. Dort sind die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts geregelt. Dort ist definiert, dass diese errichtet werden können und dass die Regierung die Oberaufsicht darüber hat. Die Stiftungen sind dann autonom, aber eben wegen dieser Oberaufsicht der Regierung schlage ich vor, dass es einen übereinstimmenden Beschluss der Regierung und der betreffenden Körperschaft benötigt.
Mein zweiter Abänderungsantrag betrifft eine Ergänzung des Abs. 2.Landtagspräsident Klaus Wanger
Zu dem kommen wir ja erst.Abg. Andrea Matt
Wollen Sie zuerst den und dann ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, wir haben zuerst über den Art. 1 ...Abg. Andrea Matt
Nein, Art. 1 Abs. 2 wäre mein zweiter Abänderungsantrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, dann trifft das zu. Sie haben jetzt Ausführungen zu Art. 1 Abs. 3 gemacht und kommen jetzt noch auf Art. 1 Abs. 2 zu sprechen.Abg. Andrea Matt
Hier schlage ich eine Ergänzung vor, und zwar: «lit. f) die Mitglieder des Landtages». Ich bin der Überzeugung, dass die Mitglieder des Landtages auch dem Gesetz über das Mobilitätsmanagement unterstellt werden sollen. Es ist auch problemlos möglich, weil unter Art. 5 bei Abgabenverwendung die Regierung Details mit Verordnung regelt. Die Regierung kann gemäss Art. 5 Abs. 3 problemlos die Abgeordneten des Landtages von einer Erstattung befreien, also dass die Abgeordneten des Landtages nichts zurückerstattet bekommen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich habe Anmerkungen zu den Änderungs- oder Ergänzungsanträgen der Abg. Andrea Matt: Ich bin der Meinung, wenn wir es als Kann-Bestimmung aufnehmen, dass es schwierig ist, für jede Gemeinde dann die Oberaufsicht von der Regierung, vom Land die Bewirtschaftung zu betreiben. Es steht ja sowieso jeder Gemeinde offen, für sich einen Beschluss zu fassen und dieses Mobilitätsmanagement auch auf Gemeindeebene einzuführen und auch das Management dann durchzuführen. Ich finde es nicht richtig, wenn hier eine Kann-Bestimmung aufgenommen wird, und das eine Jahr entscheidet die Gemeinde, das andere Jahr entscheidet jene Gemeinde, aber die Oberaufsicht und die Verwaltung obliegt dem Land. Dieses sehe ich nicht als sinnvoll und auch nicht sinnvoll durchführbar. Genauso das Personal von Körperschaften und Anstalten. Auch hier sehe ich ganz klar, dass die das selbst entscheiden können und für sich dieses Gesetz als Reglement übernehmen können und damit auch genauso die Wirkung erzielen.
Dann zum Antrag, die Landtagsabgeordneten aufzunehmen: Ich habe nichts dagegen, für meine Parkplatzbenützung zu bezahlen. Ich würde es dann einfacher machen, dass wir einfach als Landtagsabgeordnete unsere Parkplätze genauso bezahlen, wie wenn wir öffentliche Parkplätze anderswo verwenden. Aber ich würde den Aufwand nicht betreiben, dann auch noch die Abgeltung oder die Ausrichtung von Mobilitätsbeiträgen an die Landtagsabgeordneten zu streichen, was ich zwar für richtig halte, inhaltlich aber zu aufwändig, dieses zu managen. Ich würde dann Antrag stellen, dass der Landtag genauso einfach Parkplatzgebühren bezahlt und das im Gesetz hier nicht aufzunehmen.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich werde allen Anträgen der Abg. Matt meine Zustimmung nicht erteilen. Der Abg. Markus Büchel hat bereits schon einige Ausführungen gemacht. Diese Ausführungen kann ich teilen. Hier handelt es sich um ein Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes und nicht der Gemeinden. Ich als Abgeordneter habe keine Mühe, einen oder fünf Franken in eine Kasse zu werfen, wenn ich mein Auto parkiere. Aber ich bin nicht Landesangestellter, darum brauche ich auch kein Mobilitätsmanagement des Landes.Abg. Paul Vogt
Ich halte von diesem Gesetz wenig, das sage ich ganz offen. Für mich ist es ein Riesenaufwand, der nicht nötig ist. Man hätte das Ganze mit einem einzigen Satz lösen können in dem Sinn, dass das Land ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführt, und den Rest regelt die Regierung durch Verordnung. Ich habe mich immer gefragt: Wozu braucht es dieses Gesetz? Der Abg. Markus Büchel hat nun eine interessante Frage aufgeworfen. Er sagt, die Gemeinden und die anderen Körperschaften können das auch ohne Gesetz tun. Wieso kann es dann das Land nicht ohne Gesetz machen?
Ich habe nach einer Begründung gesucht. Einerseits habe ich mal so herausdestilliert, es gehe darum, dass hier Beschwerdemöglichkeiten gegeben seien usw., und andererseits, dass man in bisheriges Recht eingreife. Beides sticht für mich nicht. Wenn das Land eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für ein Mobilitätsmanagement braucht, dann brauchen meines Erachtens auch die Gemeinden eine solche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Wenn das Land nicht kann, dann können die Gemeinden auch nicht oder umgekehrt, wenn es für das Land ein eigenes Gesetz braucht, dann müssten die Gemeinden die gleiche gesetzliche Grundlage haben.
Was die Anträge der Abg. Andrea Matt betrifft: Ich glaube, es wäre besser, wenn man einfach schreiben würde: «Es kann sinngemäss angewendet werden auf» usw., weil sonst doch Probleme entstehen, die man nicht lösen kann. Also eine Regelung durch die Regierung und das Personalamt kann sicher nicht auf Gemeindeebene erfolgen. Aber wenn man es weicher formuliert - «Es kann sinngemäss angewendet werden auf» usw. - dann sind diese Probleme behoben.Abg. Rudolf Lampert
Ich sehe es zumindest im ersten Teil ähnlich wie der Abg. Vogt, aber ich glaube, diese Grundsatzdiskussion, ob wir dieses Gesetz brauchen oder nicht, haben wir dort geführt, als wir für Eintreten plädiert haben. Grundsätzlich habe ich mich auch gefragt: Was soll das? Aber scheinbar ist der Staat ein anderer Arbeitgeber als verschiedene andere Arbeitgeber. Bei uns hat das mit einem kurzen Reglement gereicht und wir haben das eingeführt.
Die Anträge der Abg. Matt werde ich auch nicht unterstützen, nicht weil ich mich weigere, hier eine Parkgebühr zu bezahlen. Ich bin davon sowieso nicht betroffen, da ich bereits auf einem bewirtschafteten Parkplatz bei meinem Arbeitgeber parkiere. Aber ich finde es auch deplatziert, wenn hier der Landtag zu den Angestellten des Landes - es ist nämlich ein Mobilitätsmanagementgesetz für die Angestellten des Landes und diverse dem Land nahe stehende Institutionen - für mich ist der Landtag nicht eine dieser Institutionen. Vor allem wollen Sie in Art. 5 eine für mich fragwürdige Lösung treffen, indem Sie nämlich den Landtag als einzigen ausschliessen. Alle bezahlenden Personen erhalten aus den Abgabenerträgen Mittel. Wenn Sie jetzt als einzige die Landtagsabgeordneten, die ja dann mitfinanzieren, hier ausschliessen, so ist das Gesetz in sich ganz einfach nicht mehr stimmig. Ich kann das auf keinen Fall unterstützen. Und wie gesagt, nicht, weil ich die CHF 1,50 oder die CHF 5 dieser Kasse nicht gönne, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen, weil das in sich nicht mehr stimmig ist.Abg. Andrea Matt
Ich danke zuerst dem Abg. Paul Vogt für die Anregung bezüglich «sinngemäss». Ich möchte diese Anregung übernehmen, dass es dann heisst: «Es kann sinngemäss angewendet werden auf» usw.
Dann möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen: Wir haben hier unter Abs. 2 sehr dezidiert die einzelnen Stiftungen und Organisationen aufgeführt. Die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten ist gerade noch zwischen der 1. und 2. Lesung hinzugekommen. Ich erachte es wirklich als sinnvoll, einen Abs. 3 einzufügen, denn wenn es wieder irgendeine neue Agentur gibt, dann müssten wir ja jedes Mal das Gesetz abändern. Dieser Ermessensentscheid in Abs. 3 würde hier doch eine gewisse Flexibilität auch bei neuen Institutionen erlauben.
Ich finde es deplatziert, wenn sich der Landtag aus dem betrieblichen Mobilitätsmanagement befreit. Es bedarf wirklich nur eines Satzes der Regierung in der Verordnung, dass die Abgeordneten von der Zuteilung von Abgabenerträgen ausgeschlossen sind, und die ganze Sache ist in sich stimmig. Sie haben auch alle von mir die Abänderungsanträge, die ich heute stellen werde, schriftlich vor sich liegen. Und wenn Sie die schon gelesen hätten - was natürlich nicht sein muss -, dann würden Sie sehen, dass ich bei Art. 5 Abs. 2 auch eine Ergänzung vorschlagen werde, dass Personen, die vorwiegend mit dem eigenen Fahrzeug kommen, dass diese Personen auch von der Zuteilung von Abgabenerträgen ausgeschlossen werden sollen. Die Landtagsabgeordneten hätten also keine Sonderstellung.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Auch ich spreche mich dagegen aus, dass die Landtagsabgeordneten und Mitglieder des Landtages hier aufgenommen werden. Es wurde schon vom Abg. Kindle und vom Abg. Büchel aufgeführt, dass dies ein Mobilitätsgesetz für die Angestellten des Landes ist und das sind nun einmal die Mitglieder des Landtags nicht. Das zum Ersten.
Zum Zweiten wurde auch eine einfache Lösung vom Abg. Markus Büchel aufgezeigt. Wenn wir ab nächstem Jahr keine Parkplatzkarte mehr erhalten, dann muss jede und jeder Abgeordnete für sich schauen, ob er mit dem Bus, per Velo oder mit dem Auto kommt, und dann muss er/sie auch entsprechend Parkgebühren bezahlen wie der ganz normale Bürger auch, wenn er im Zentrum parkiert. Damit würde ein grosser Aufwand bezüglich der Betreuung wegfallen und die Mitglieder des Landtags würden sich hier nicht besser stellen als andere. Ich kann diesem Vorschlag also zustimmen.
Dann zum Abs. 3: Wenn es dann formuliert würde: «Es kann sinngemäss angewendet werden auf» usw., dann kann aus meiner Sicht der gesamte Abs. 3 weggelassen werden. Es ist ja nicht verboten, dass ein Gemeinderat beschliesst, dieses Gesetz als Vorbild zu nehmen und sinngemäss anzuwenden. Für das brauchen wir diesen Abs. 3 aus meiner Sicht nicht. Danke.Abg. Andrea Matt
Den Abs. 3 brauchen wir dann, wenn wir tatsächlich halt für alle, die dem Staatspersonalgesetz unterliegen, ein Gesetz brauchen. Und damit sind wir wieder dort, wo die anderen schon richtigerweise darauf hingewiesen haben und wo wir noch eine Antwort der Regierung erhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass mit Bezug des neuen Landtagsgebäudes die Landtagsabgeordneten eine spezielle Tiefgarage erhalten, und die wird meines Wissens nicht bewirtschaftet. Aber vielleicht kann mich da die Regierung korrigieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ganz kurz aus Sicht der Regierung einige Bemerkungen zu den bisherigen Voten: Warum braucht es dieses Gesetz? Das haben wir bereits anlässlich der Eintretensdebatte und der 1. Lesung diskutiert. Wir führen hier eine Abgabepflicht für Staatsangestellte ein. Die Regierung hat das rechtlich prüfen lassen und die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass es diese gesetzliche Grundlage braucht. Das müssen wir an dieser Stelle jetzt auch nicht mehr weiter diskutieren. Die Regierung hat das bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt.
Dann zu den Anträgen der Abg. Andrea Matt: Grundsätzlich ist es so, dass der derzeitige Geltungsbereich vor allem die vom Amt für Personal und Organisation administrativ betreuten Personen umfasst. Das gilt sowohl für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung wie auch für die Mitarbeitenden der der Landesverwaltung angeschlossenen Stiftungen. Und da haben wir die Situation, dass insbesondere die Verrechnung von Parkkarten und die Vergütung des Mobilitätsbeitrages direkt auf die Lohnabrechnung möglich ist. Würde man hier andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die organisatorisch selbstständig sind, diesem Gesetz unterstellen, dann hätten wir hier eine Verkomplizierung. Die administrativen Aufwände würden überproportional steigen, und wir hätten hier auch keine entsprechende rechtliche Handhabe, um das auch entsprechend durchzusetzen.
Bezüglich der Gemeinden ist festzuhalten, dass die Gemeinden das Konzept selbstständig übernehmen können. Das muss nicht unbedingt im Gesetz festgeschrieben werden. Die Gemeinden haben die entsprechenden Kompetenzen. So sagt zum Beispiel Art. 9 des Gemeindegesetzes betreffend die Gemeindeordnung aus, dass entsprechende Reglemente festgelegt werden können. Auch der Gemeinderat hat in Art. 40 des Gemeindegesetzes die entsprechenden Rechte und Befugnisse, solche Projekte umzusetzen. Auch aus dieser Perspektive ist also eine solche Kann-Formulierung überflüssig. Gemeinden können das machen, müssen das aber nicht. Ich glaube nicht, dass wir seitens des Landes hier den Gemeinden entsprechende Vorschriften machen sollten.Abg. Paul Vogt
Herr Regierungsrat Meyer, Ihre Auskunft betreffend die Notwendigkeit dieses Gesetzes genügt mir nicht. Sie wiederholen das, was Sie in der 1. Lesung gesagt haben. Sie hätten das prüfen lassen und die Prüfung sei zum Ergebnis gekommen, dass es dieses Gesetz brauche, weil hier eine neue Abgabepflicht eingeführt werde. Das beisst sich einfach in den Schwanz. In keinem Gesetz - in keinem Gesetz, ich betone das - sind Parkplatzgebühren für öffentliche Parkplätze vorgesehen, sondern das gibt es nur auf Verordnungsebene. Und wenn es für andere Parkplätze keine gesetzliche Grundlage braucht, wieso braucht es denn für ein Mobilitätsmanagement, das hierarchisch weiter unten angeordnet ist, ein eigenes Gesetz? Ich hätte schon gerne, wenn Sie das inhaltlich auch begründen: Wieso braucht es ein Gesetz, um eine solche Bagatelle zu regeln?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn wir uns Art. 1 Abs. 2 Bst. a betrachten, so ist die Regierung betroffen. In Bst. b sind die Richter betroffen - sprich die Exekutive und die Judikative sind betroffen. Wieso die Legislative nicht betroffen sein soll entzieht sich meiner Kenntnis. Nach meinem Dafürhalten - ich habe es bereits bei der 1. Lesung angetönt - ist es schön, wenn man schon Gesetze macht, wenn man sich selbst dann auch an diese Spielregeln hält, damit man entsprechend glaubwürdig ist. Deshalb werde ich den Antrag betreffend die Unterstellung des Landtags unterstützen.
Zum weiteren Antrag: Ich denke mir auch, hier hat es der Abg. Paul Vogt doch treffend ausgeführt. Wenn wir sagen, beim Land braucht es dieses Gesetz - und dies hat man anscheinend festgestellt -, dann wäre jetzt mit diesem Antrag der Abg. Matt betreffend den Art. 1 Abs. 3 die Option gegeben, dass sich die Gemeinden an diesem Abs. 3 orientieren können. Und mit dem Einschub - «Es kann sinngemäss angewendet werden» - wäre eine Stossrichtung vorgegeben. Insofern sehe ich diese Anträge grundsätzlich positiv.Abg. Rudolf Lampert
Zum einen möchte ich noch einmal betonen, dass wir uns jetzt in zweiter Lesung befinden, und die Diskussion, ob wir dieses Gesetz wollen oder nicht und ob wir dieses Gesetz lesen oder nicht, in erster Lesung mit dem Eintreten beantwortet wurde. Ich bin zwar inhaltlich derselben Meinung wie der Abg. Vogt, aber darüber müssen wir uns nicht mehr unterhalten, denn das haben wir damals entschieden, als wir Eintreten beschlossen haben.
Dann noch zum Inhaltlichen: Die Exekutive und die Judikative sind verwaltungstechnisch Landesangestellte, was für uns als Abgeordnete nicht zutrifft. Und darin liegt der Unterschied, Herr Abg. Wendelin Lampert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte auch beliebt machen, dass wir uns möglichst rasch diesen Anträgen der Abg. Andrea Matt zuwenden und dann mit der 2. Lesung fortfahren. Sonst haben wir heute wieder eine stündige Parkplatzdiskussion - und das kann in einer 2. Lesung wirklich nicht sein.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich entziehe mich nicht einer Parkplatzbewirtschaftung. Ich zahle gerne und freiwillig auch das Doppelte, wenn es darum geht, hier Vereinfachungen durchzuziehen, die effektiv auch anwendbar und sinnvoll sind. Mit einem sinnvollen Aufwand kann man die Parkplätze, die für den Landtag zur Verfügung gestellt werden, kennzeichnen und die Bezahlung dieser Gebühr auch entsprechend ansetzen. Das ist also nicht der Grund meines Einwandes, warum ich dagegen bin, dass der Landtag hier mit einbezogen wird.
Und dann zum anderen: Kann-Bestimmungen irgendwo aufzunehmen, ohne dass man irgendeine Handhabe hat und ohne dass man überhaupt Einfluss nehmen kann, finde ich doppelt überflüssig, wenn das ganze Gesetz von einzelnen Abgeordneten in Frage gestellt wird. Hier ist die Autonomie der Gemeinden wirklich so gross, dass sie das einführen können - so wie es hier steht - oder auch abändern können.Abg. Andrea Matt
Ich möchte nur darauf verweisen, dass wir unsere Bezüge über die Landeskasse ausbezahlt bekommen. Vorhin hat Regierungsrat Martin Meyer erläutert, dass das das Kriterium für die Auswahl war. Also fallen wir unter das Kriterium der Auswahl.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich sehe nicht, dass ich unter die Landeskasse falle. Aber ich gebe das Wort gerne nochmals dem Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich masse mir jetzt nicht zu, dass die Landeskasse alle Ihre Lohnrechnungen ausbezahlt und dann auch entsprechende Abzüge vornehmen kann. Aber das ist eine andere Frage. Was ich noch sagen wollte: Noch einmal, Herr Abg. Vogt, Sie können das jetzt akzeptieren oder nicht. Die Regierung hat diese Frage, ob es dieses Gesetz braucht oder nicht, rechtlich geklärt, denn faktisch werden hier Staatsangestellte belastet. Und diesbezüglich haben die rechtlichen Abklärungen ergeben, dass eine gesetzliche Grundlage notwendig ist. Und wenn Sie hier eine andere Rechtsmeinung haben, dann nehmen wir von der Regierungsbank diese Rechtsmeinung so zur Kenntnis. Unser Abklärungen haben etwas anderes ergeben. Ich möchte Sie einfach auch noch daran erinnern, dass wir uns hier im öffentlichen Recht und nicht im Privatrecht bewegen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Jetzt kommen wir zu den beiden Anträgen der Abg. Andrea Matt. Ich werde in der Reihenfolge, wie sie die Abg. Andrea Matt gestellt hat, abstimmen lassen. Die Abg. Matt beantragt, in Art. 1 einen dritten Absatz einzufügen, der wie folgt lauten soll: «Es kann sinngemäss angewendet werden auf:
a) das Personal der Gemeinde auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses;
b) das Personal von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf der Grundlage eines übereinstimmenden Beschlusses der Regierung und der betreffenden Körperschaft».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Der zweite Antrag betreffend Art. 1 lautet, Abs. 2 mit einem lit. f) «die Mitglieder des Landtages» zu ergänzen.
Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt und wir stimmen über Art. 1 der Regierungsvorlage ab. Wer dem Art. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich beantrage, statt «die Umwelt» zu schreiben «Mensch und Umwelt». Der motorisierte arbeitsbedingte Individualverkehr produziert sehr viel Luftschadstoffe. Diese Luftschadstoffe schädigen die menschliche Gesundheit. Und das ist mindestens genauso wichtig wie die Umwelt. Deswegen dieser Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Antrag der Abg. Andrea Matt gehört. Sie beantragt, den Art. 2 wie folgt zu ergänzen: «Dieses Gesetz soll dazu beitragen, den motorisierten arbeitsbedingten Individualverkehr zu reduzieren und damit insbesondere schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden».
Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt mit dieser Ergänzung «Mensch und Umwelt». Wer dem Art. 2 mit dieser Änderung zustimmen will, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich schlage die Änderung vor, dass der Betrag von höchstens 5 Franken neu auf «höchstens 10 Franken pro Tag» lauten sollte. Dies mit der Begründung: Wir haben hier eine jährliche Kontrolle und die Zielgrösse der Reduktion von 15% Anteil der Nutzung der privaten Autos bis ins Jahr 2010. Mit dem Spielraum von höchstens 10 Franken hätte hier die Regierung einen grösseren Handlungsspielraum in der Verordnung, sollte dies angezeigt sein. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gehe davon aus, dass das Angelegenheit des Landtages ist und die Regierung sich dazu nicht äussern will.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht das Wort.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, dass wir mit CHF 10 etwas über das Ziel hinaus schiessen. Wir dürfen nicht vergessen, es sind 20 Arbeitstage - und das sind CHF 200 pro Monat. CHF 200 pro Monat gibt dann CHF 2'400 im Jahr. Ich glaube, das ist für mich eine den Landesangestellten unzumutbare Grösse, die ich nicht unterstützen kann.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ob dann das eingeführt wird oder nicht, liegt dann an der Regierung. Sie regelt dies mit Verordnung. Das gibt ja nur die untere und obere Barriere, Minimal- und Maximalbetrag an. Von daher ist es ja nicht gesagt, dass das dann auch effektiv eingeführt werden wird. Sollte die Zielgrösse jedoch nicht erreicht werden, würde ich mir schon wünschen, dass auch Massnahmen getroffen werden, die unter Umständen auch an der Grenze des Zumutbaren sind. Das Ziel, das wir hier verfolgen, ist für mich ein übergeordnetes. In diesem Sinne bleibe ich bei meinem Antrag, dies auf 10 Franken pro Tag zu erhöhen. Jetzt ist ja der minimale Beitrag CHF 1.50. Das wären dann CHF 30 im Monat. Ich glaube, auch das schmerzt nicht wirklich. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es Kreise von Personen gibt, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto hierher zu fahren. Das sind vielleicht Mütter, die die Zeit nicht aufbringen können, um mit dem ÖV hierher zu fahren, um drei Stunden zu arbeiten und dann mit dem ÖV nach Hause zu fahren, um zu kochen oder ihren familiären Verpflichtungen nachzugehen. Für diese Personen haben wir keine spezielle Ausnahmen vorgesehen. Mir scheint, dass das unzumutbare Grössen für diese Personen sind. Aber wie gesagt, es kann ja abgestimmt werden. Ich empfehle, diese Abstimmung mit Nein zu beenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Henrik Caduff ab. Der Abg. Henrik Caduff beantragt, Art. 4 Abs. 1 wie folgt zu ändern: «Die Regierung legt die Höhe der Abgabe mit Verordnung fest. Die Abgabe beträgt mindestens 1.50 Franken und höchstens 10 Franken pro Tag».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann stimmen wir ab über Art. 4. Wer dem Art. 4 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe hier wieder zwei Abänderungsanträge, über die ich auch eine separate Abstimmung erbitte. Der eine Antrag betrifft eine Ergänzung des Abs. 2, und zwar wie folgt: «Keinen Anspruch auf Abgabenerträge nach Abs. 1 haben insbesondere Personen, die nach Art. 3 Abs. 2 dauerhaft befreit sind, und Personen, die an mehr als der Hälfte der persönlichen Arbeitstage einen Parkplatz benutzen». Die Begründung dafür ist, dass Personen, die sich dafür entscheiden, häufig das eigene Fahrzeug zu benutzen, aus meiner Sicht also nicht auf ihr Fahrzeug verzichten und somit auch keine Zuteilung von Abgabenerträgen erhalten sollen. Das motiviert zusätzlich, dass man aufs Auto verzichtet.
Der zweite Abänderungsantrag betrifft den Abs. 3. Ich möchte einen Satz am Ende einfügen, der wie folgt lautet: «Die Regierung kann zusätzliche Gelder für die Abgabenverwendung vorsehen». Die Begründung dafür: Je erfolgreicher das betriebliche Mobilitätsmanagement ist - und letztendlich hoffen wir ja alle, dass das auch erfolgreich sein wird -, desto geringer werden die Abgabenerträge und desto geringer - wenn man jetzt keine zusätzlichen Beiträge vorsieht - wird das, was man an die Personen ausschütten kann, die sich wunschgemäss verhalten. Der Topf wird ja immer kleiner. Mit dieser Ergänzung steht es der Regierung frei - wenn dieser Fall eintritt - hier zusätzliche Gelder vorzusehen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich hätte einen Abänderungsantrag unter Abs. 1. Es würde folgendermassen lauten: «Die Abgabenerträge werden ausschliesslich zu Gunsten von Personen nach Art. 1 Abs. 2 verwendet» - dass dieser Teilsatz aus dem Abschnitt a) in den Abs. 1 in die Überschrift genommen wird. Dies um zu verdeutlichen, dass die Verwendung ausschliesslich zu Gunsten von den Personen geschieht, die das auch mitfinanzieren. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, jetzt habe ich ein Problem. Ich habe Sie jetzt nicht richtig verstanden. In Art. 5 Abs. 1 lit. a ...Abg. Henrik Caduff
Abs. 1.Landtagspräsident Klaus Wanger
Jawohl, und da würden Sie ...Abg. Henrik Caduff
Abs. 1 würde dann lauten: «Die Abgabenerträge werden ausschliesslich zu Gunsten von Personen nach Art. 1 Abs. 2 verwendet», und dieser Teilsatz würde dann in lit. a wegfallen. Somit würde das für lit. a und lit. b zutreffen. Ich denke, das dient der Verdeutlichung. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich finde den ersten Antrag der Abg. Andrea Matt nicht so gut. Es ist ein Systemwechsel, eine Systemänderung. Diejenigen Personen, die ja schon mehr als die Hälfte einen Parkplatz benützen, bezahlen über die Parkplatzgebühr auch entsprechend mehr. Und wenn man sie jetzt von diesen Abgabenerträgen ausschliesst, dann werden diese Personen, weil sie vielleicht auch nicht verzichten können, doppelt belastet oder zum einen nicht berücksichtigt, und zum anderen bezahlen sie schon die ganze Parkplatzgebühr. Ich kann diesem Antrag aus diesem Grunde nicht zustimmen.
Dann zum zweiten Antrag bezüglich der Ergänzung von Abs. 3: Da kann ich zustimmen. Die Finanzierung eines Topfes, der verwendet wird auch für andere Massnahmen im Rahmen des Mobilitätsmanagements, finde ich in Ordnung, kann ich unterstützen. Denn sollte das System erfolgreich sein und die Erträge zurückgehen, sollten immer noch Mittel vorhanden sein, um Aktionen zu machen. Da kann ich zustimmen.Abg. Paul Vogt
Zunächst zum Antrag des Abg. Henrik Caduff: Ihr Antrag macht nur dann Sinn, wenn Sie Bst. b in Abs. 1 streichen. Wenn man die zwei Drittel streicht, dann gehen alle Anträge an diese Personen nach Art. 1 Abs. 2. Bei Bst. b wird aber das restliche Drittel geregelt. Ihr Antrag macht nur Sinn, wenn man Bst. b streicht, weil sonst einfach kein Geld mehr übrig bleibt.
Dann zum Antrag der Abg. Andrea Matt: Ich denke, dass die Ergänzung von Abs. 2 sehr wohl Sinn macht, und zwar liegt die Begründung einfach darin, dass der Unterschied, was die Leute Ende Jahr noch im Sack haben, grösser werden muss, damit wirklich ein Anreiz geschaffen wird, den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Wenn das praktisch nicht spürbar wird, ob man nun mit dem privaten Auto kommt oder den öffentlichen Verkehr benutzt, dann wird auch kein Anreiz geschaffen. Und wenn man das so formuliert, wie das die Abg. Andrea Matt beantragt, dann wird einfach die Differenz grösser und der Anreiz wird entsprechend grösser, und dann hat man auch einen Effekt. Sonst nützt das Ganze nichts.Abg. Rudolf Lampert
Ich bin der Überzeugung, dass dieser Effekt auch erreicht werden kann, indem beispielsweise die Gebühren auf diese 5 Franken angehoben werden. Dann kommt erstens mehr Geld herein und der Spareffekt, nämlich das Nichtausgeben dieses Geldes, ist trotzdem vorhanden. Mir kommt das Ganze wie eine Gewinnausschüttung und dergleichen vor. Ich sehe den Zweck dieser ganzen Abgabenverwendung nicht mehr ganz. Für mich sollte diese Abgabenverwendung vielmehr auf spontane Aktivitäten ausgerichtet sein, beispielsweise, dass heute irgendein Preis an eine Mitarbeiterin oder an einen Mitarbeiter vergeben wird, der heute mit dem ÖV zur Arbeit gekommen ist. Dass wir praktisch Gewinnausschüttungen machen und diese auch noch mit Staatsgeldern äufnen, das sehe ich grundsätzlich nicht, obwohl ich ein absoluter Befürworter des Mobilitätsmanagements bin.
Zum Antrag des Abg. Henrik Caduff: Ich habe ihn so verstanden, dass es einen Bst. a und b überhaupt nicht mehr gibt und dass er den zweiten Teil von Bst. a in Abs. 1 einfügt. Das hat aber den Nachteil, dass genau diese spontanen Aktionen, die über dieses Geld finanziert werden, nicht mehr möglich wären, diese spontanen Aktionen, die immer wieder praktisch wie ein Werbeblock durch den Betrieb gehen. Diese Aktionen wären dann nicht mehr möglich über diese Finanzierung. Ein kleines Beispiel: Sie werden am Morgen angerufen und gefragt: Sind Sie heute mit dem ÖV oder mit dem Fahrrad da? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten, haben Sie ein Fahrrad gewonnen! All diese Aktionen, diese spontanen Werbeaktionen, wären nicht mehr möglich, weil sie nicht mehr über diesen Drittel, den wir dafür freigesetzt haben, möglich wären. Ich würde das sehr schade finden und eigentlich dem Zweck zuwiderlaufend.
Die Ausführungen des Abg. Markus Büchel betreffend die Abänderung von Art. 5 Abs. 2 kann ich unterstützen und werde dem Antrag auch nicht zustimmen. Sollte dieser Antrag aber angenommen werden, so möchte ich doch beliebt machen, dass die Formulierung - Sie haben jetzt gesagt, wenn ich das zitieren darf, Art. 3 Abs. 2 «dauerhaft befreit sind» - es wird aber nicht ausgeführt, wovon sie befreit sind, nämlich dauerhaft von der Abgabenpflicht befreit sind. Das der Vollständigkeit halber, dass das dann so in diesen Artikel einfliessen würde, falls er denn auch eine Mehrheit finden sollte.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Da habe ich mich vielleicht bei meinen Ausführungen etwas undeutlich ausgedrückt. Ich werde jetzt den Abs. 1 so lesen, wie eigentlich mein Vorschlag diesbezüglich lauten würde:
«Abs. 1) Die Abgabenerträge werden ausschliesslich zu Gunsten von Personen nach Art. 1 Abs. 2 verwendet:
a) zu mindestens zwei Dritteln für finanzielle Leistungen;
b) zur Finanzierung anderer Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs». Ich denke, es braucht lit. a und lit. b, um auch klar unter lit. b festzuschreiben, dass die anderen Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs verwendet werden müssen. Ansonsten kann man auch Blumentöpfe kaufen oder die Büroräumlichkeiten ausstaffieren. Also von daher denke ich schon, es braucht lit. a und lit. b. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir werden dann über Ihren Antrag abstimmen.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich bedanke mich beim Abg. Rudolf Lampert, dass er mich auf dieses «von der Abgabenpflicht» hingewiesen hat. Gestern beim Abschreiben ist es einfach vergessen gegangen. Es war keine Absicht, das in der neuen Formulierung nicht mehr zu haben, sondern ich hatte das Augenmerk auf die Ergänzung gelegt und es dadurch nicht gesehen, dass ich hier beim Abschreiben einen Fehler gemacht habe. Es sollte also heissen «dauerhaft von der Abgabenpflicht befreit sind». Der erste Teil bleibt also genau so wie in der Regierungsvorlage, und nur das, was unterstrichen ist, das möchte ich dazu ergänzen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Sprechen Sie jetzt von Art. 5 Abs. 3?Abg. Andrea Matt
Art. 5 Abs. 2.Landtagspräsident Klaus Wanger
Und den Abs. 2 würden Sie ergänzen mit: «um Personen, die mehr als die Hälfte der persönlichen Arbeitstage einen Parkplatz benutzen». Danke.Abg. Heinz Vogt
Sinn und Zweck der Abgabenverwendung müsste doch sein, dass diejenigen belohnt werden, die wenig oder ganz wenig das Auto benutzen. Jetzt steht hier in Ihrem Antrag drin, «die mehr als die Hälfte der persönlichen Arbeitstage einen Parkplatz benutzen». Das verstehe ich jetzt nicht ganz, aber es wundert mich auch nicht bei diesem Durcheinander.Abg. Andrea Matt
Man muss sehen, dass die Personen, die mehr als die Hälfte der Arbeitstage mit einem eigenen Fahrzeug kommen, keinen Anspruch auf Abgabenerträge haben. Diese Personen sind ausgeschlossen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich kann das aus Sicht der Regierung ganz kurz erläutern:
Zum ersten Antrag der Abg. Andrea Matt auf Ergänzung von Art. 5 Abs. 2: Diesem Antrag kann die Regierung nicht folgen, ganz einfach aus folgendem Grund: Die Ergänzung unterstellt ein bestimmtes Modell zur Verwendung der Abgabenerträge. Dies in der Form, dass nur Anspruch auf einen Mobilitätsbeitrag hat, wer eine Mindestanzahl von Tagen nicht einen Parkplatz benutzt. Dieses Modell, das die Abg. Andrea Matt hier vorschlägt, widerspricht dem Modell, das die Regierung ausgearbeitet hat und das auch diesem Gesetz zugrunde liegt.
Dann zum zweiten Antrag, zum Art. 5 Abs. 3: Hier hat die Abg. Andrea Matt einen Ergänzungsantrag gestellt, indem sie vorschlägt: «Die Regierung kann zusätzliche Gelder für die Abgabenverwendung vorsehen». Dieser Antrag ist aus Sicht der Regierung unproblematisch. Wir würden dann aber beliebt machen, dass die Formulierung wie folgt lautet: «Die Regierung kann im Voranschlag zusätzliche Mittel für die Abgabenverwendung vorsehen».
Und dann zum Abänderungsantrag des Abg. Henrik Caduff: Auch diesem Antrag kann die Regierung nicht folgen, und zwar aus der Begründung, wie sie der Abg. Rudolf Lampert bereits gegeben hat. Zum einen sind zwei Drittel für die finanziellen Leistungen zu Gunsten von Personen nach Art. 1 Abs. 2 zu verwenden. Das sind diese direkten Mobilitätsbeiträge, die ausgeschüttet werden. Zum anderen sollen allgemeine Anreizmassnahmen durchgeführt werden können. Und genau für diese Aktionen benötigt die Regierung bzw. die durchführende Amtsstelle noch Geld. Darum möchte ich Sie bitten, belassen Sie die Formulierung, so wie sie jetzt im Gesetzesentwurf steht. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Entschuldigung, die Abg. Andrea Matt wünscht noch einmal das Wort.Abg. Andrea Matt
Ich wollte nur erklären, dass ich die gewünschte Formulierung der Regierung in Abs. 3 übernehme.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bestens, das werde ich so vorlesen. Dann haben wir zuerst abzustimmen über den Antrag der Abg. Andrea Matt, in Art. 5 den Abs. 2 wie folgt zu ergänzen: «Keinen Anspruch auf Abgabenerträge nach Abs. 1 haben insbesondere Personen, die nach Art. 3 Abs. 2 dauerhaft von der Abgabenpflicht befreit sind». Das steht hier im Vorschlag der Regierung, und Sie möchten diesen Satz noch wie folgt ergänzen: «und Personen, die an mehr als der Hälfte der persönlichen Arbeitstage einen Parkplatz benutzen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt.
Dann kommen wir zum zweiten Antrag der Abg. Andrea Matt, und zwar Art. 5 Abs. 3 zu ergänzen. Ich lese zuerst den Art. 3, wie ihn die Regierung vorschlägt, und vermerke dann die gewünschte Ergänzung. Art. 5 Abs. 3 lautet: «Die Regierung regelt das Nähere über die Abgabenverwendung mit Verordnung. Sie berücksichtigt bei der Zuteilung von Abgabenerträgen insbesondere die Entfernung zum Arbeitsort und die Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel und/oder den Beschäftigungsgrad». Zusätzlich möchte die Abg. Andrea Matt einen Satz anfügen, der wie folgt lautet: «Die Regierung kann im Voranschlag zusätzliche Gelder für die Abgabenverwendung vorsehen».
Wer dieser Ergänzung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt.
Dann kommen wir noch zum Antrag des Abg. Henrik Caduff. Der Abg. Henrik Caduff beantragt in Art. 5 Abs. 1 und lit. a und b folgende Änderung:
«Art. 5 Abs. 1 - Die Abgabenerträge werden ausschliesslich zu Gunsten von Personen nach Art. 1 Abs. 2 verwendet:
a) zu mindestens zwei Dritteln für finanzielle Leistungen;
b) zur Finanzierung anderer Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag wurde nicht zugestimmt.
Dann können wir über Art. 5 mit der Ergänzung in Abs. 3 abstimmen: Wer dem Art. 5 in dieser ergänzten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 20:15 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:45 Uhr).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 15: Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes.
Wir befinden uns in der 2. Lesung und kommen zur Behandlung von Art. 6.
Ich bitte, Art. 6 zu verlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich bitte den Regierungsrat Meyer, mir noch etwas zu erläutern, und zwar wird auch bei den Schulen eine Kontrolle durchgeführt. Jetzt haben wir das Liechtensteinische Gymnasium, das auch von Schülern besucht wird, die über 18 Jahre alt sind und die unter Umständen mit den Autos kommen. Ich möchte nun wissen, ob diese sozusagen unter den zweiten Satz von Abs. 2 fallen und somit nicht mehr mit dem Auto kommen können. Ich finde das übrigens auch richtig, möchte das aber gerne bestätigt wissen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Gesetz bezieht sich natürlich grundsätzlich auf die Angestellten der Landesverwaltung und die Lehrer, das heisst, die Schüler sind per se nicht davon betroffen. Die Schüler müssen dann schauen, wo sie entsprechend parkieren. Wir haben das bei Art. 6 auf der Seite 10 auch entsprechend so vermerkt, wie in diesem Fall dann sanktioniert wird.Abg. Andrea Matt
Danke, ich wollte eigentlich nur noch sicher sein, dass ich es richtig verstanden habe und möchte einfach noch die Frage anschliessen: Wenn jetzt das Gymnasium eine Abendveranstaltung hat und die Parkplätze werden von ganz anderen Personen benutzt, was ist dann? Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wenn das eine Abendveranstaltung ist, die nichts mit der Schule zu tun hat, dann ist das eine öffentliche oder eine private Veranstaltung, wo jeder kommen kann. Dort wird keine Abgabepflicht erhoben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über Art. 6 abstimmen. Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe eine Verständnisfrage: Ich gehe davon aus, dass dieser Bericht an die Regierung geht - es ist hier nicht genauer spezifiziert: Ich gehe aber davon aus, dass dem so ist.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Die Einschätzung des Landtagsvizepräsidenten ist richtig. Die Fachstelle erstattet der Regierung Bericht und die Regierung wird dann dem Landtag im Rahmen der jährlichen Rechenschaftsberichterstattung über diese Aktivitäten berichten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen. Wer dem Art. 8 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes (Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetz; LMMG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-