Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) (Nr. 86/2007); [1. Lesung: 21. September 2007]; 2. Lesung; Stellungnahme der Regierung (Nr. 114/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze).
Wir haben diese Gesetzesvorlagen in 1. Lesung am 21. September diesen Jahres behandelt und erhielten eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 114/2007. Diese Gesetzesvorlagen behandeln wir heute in 2. Lesung.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir Art. 5. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Finanzausgleichsgesetz zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des subventionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1b steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. In Abs. 3 müsste es meines Erachtens heissen: «Die Regierung prüft Anträge auf Subventionierung von Projekten gemäss Abs. 1 und 2 und leitet diese samt Stellungnahme und Antrag an den Landtag zur Beschlussfassung weiter». Dies einfach, weil in Abs. 1 schon von Projekten mit landesweitem Interesse die Rede ist, im Art. 2 das definiert und ausgeführt wird. Ich beantrage daher, das «Abs. 1 und 2» zu ergänzen. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Der Abänderungsantrag hat etwas für sich. Die Regierung prüft ja die Anträge auf Subventionierung von Projekten gemäss Abs. 1, nämlich Projekte von landeswei-tem Interesse, und in Abs. 2 sind sie dann definiert. Deshalb möchte ich der Klarheit halber diesen Abänderungsantrag «Abs. 1 und 2» übernehmen, denn es kann ja nicht sein, dass die Regierung jeden Antrag dem Landtag vorlegen muss, vor allem dann, wenn offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wenn also Projekte offensichtlich in den Wirkungskreis der Gemeinden fallen, dann ist die Regierung natürlich nicht verpflichtet, diesen Antrag dem Landtag vorzulegen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. In Art. 1b geht es ja um die Projekte von landesweitem Interesse, wie es im Titel steht. Ich frage mich: Brauchen wir überhaupt die Formulierung «gemäss Abs. 1 und 2»? Meines Erachtens ist das überflüssig, weil es ja sowieso um diese Projekte geht, die hier in diesem Gesetzesartikel behandelt werden.Abg. Andrea Matt
Ich erachte eigentlich die vorliegende Gesetzesvorlage als richtig. Abs. 1 definiert das Ganze und Abs. 2 ist eine Legaldefinition eines unbestimmten Gesetzesbegriffes in Abs. 1. Ich denke, es würde so auch reichen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In Abs. 2 wird das landesweite Interesse definiert, wie Sie gesagt haben, aber es kommt dann noch dazu, der fundierte Bedürfnisnachweis ist zwingende Voraussetzung. Und deshalb würde ich es der Klarheit halber doch begrüssen, wenn wir den Verweis auf Abs. 1 und 2 machen. Ob dieser Verweis überhaupt notwendig ist, das war ja die Fragestellung des Landtagsvizepräsidenten. Ich kann das jetzt legistisch zu wenig beurteilen. So wie es hier steht, ist es natürlich sehr klar, aber an und für sich steht hier: «Die Regierung prüft Anträge auf Subventionierung von Projekten und leitet diese samt Stellungnahme und Antrag an den Landtag zur Beschlussfassung weiter» usw. Dann würde ich aber empfehlen, am Schluss von Abs. 3 zu schreiben: «sofern sie die Voraussetzungen von Abs. 1 und 2 erfüllen». Dann wäre es auch klar.Abg. Alois Beck
Ich würde auch begrüssen, wenn wir Abs. 1 und 2 in das Gesetz explizit hineinschreiben, weil sonst besteht doch die Gefahr, dass die Regierung womöglich als reiner Durchlaufposten von den Gemeinden angesehen werden kann, man leitet einfach alles an den Landtag weiter und der Landtag hat dann zu beschliessen. Ich würde hier schon - gerade auch als Signal des Landtags - explizit Abs. 1 und 2 aufnehmen, dass man auch sieht, es gibt bestimmte Kriterien und die müssen grundsätzlich eingehalten werden, und zwar aus diesen möglichen Befürchtungen, dass das anders ausgelegt werden könnte.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Mir wäre der Vorschlag des Abg. Ivo Klein zu wenig, wenn man einfach Abs. 1 und 2 herausnimmt, weil dann wären es ja nur noch die formalen Voraussetzungen, die nach dem Beisatz geprüft werden müssen. Ich kann mich ganz gut auch einer Formulierung wie «von Projekten» anschliessen und man streicht im ersten Teil die Formulierung «gemäss Abs. 1», und es heisst dann im Schlusssatz: «sofern alle Voraussetzungen gemäss Abs. 1 und 2 erfüllt sind». Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich kann die Argumentation des Abg. Franz Heeb nicht nachvollziehen, dass hier nur die formellen Bedürfnisse oder Erfordernisse geprüft werden. Ich glaube, ein Gesetzesartikel ist als gesamtes Gebilde zu lesen und zu interpretieren. Aber für mich ist das wirklich eine rein formelle, sprachliche Frage. Und im Endeffekt kommt es auf das Gleiche heraus. Darum möchte ich die Diskussion nicht weiter in die Länge ziehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Franz Heeb
Herr Landtagsvizepräsident, wenn Sie die jetzige Fassung lesen und Abs. 1 streichen, dann muss die Regierung logischerweise nur die formalen Voraussetzungen prüfen. Und das würde ich nicht für richtig empfinden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Mich würde noch interessieren: Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung? Abg. Franz Heeb
Ich habe Ihre Frage nicht verstanden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Mich würde noch interessieren, wie Sie zur Schlussfolgerung, die Sie jetzt ausgeführt haben, kommen.Abg. Franz Heeb
Ich glaube, wir sollten dann mit dem Ping-Pong-Spiel aufhören, bevor es 24 Uhr wird. Ich möchte einfach sagen: Wenn Sie den Abs. 1 hier herausnehmen, müsste die Regierung nur die formalen Voraussetzungen prüfen und nicht, ob das von landesweitem Interesse ist und ein fundierter Bedürfnisnachweis vorliegt. Das scheint mir sehr wichtig zu sein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe den Eindruck, Sie haben mich nicht verstanden, aber ich glaube, wir können das auch beenden. Wir schreiben es so, wie die Regierung das für legistisch richtig erachtet. Und dann können wir diese Debatte beenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir auch über den Antrag des Abg. Franz Heeb nicht mehr abzustimmen. Sein Antrag wurde von der Regierung übernommen. Es heisst dann in Art. 1b Abs. 3 wie folgt: «Die Regierung prüft Anträge auf Subventionierung von Projekten gemäss Abs. 1 und 2 und leitet» .... und dann der Rest dieses Abs. 3. Wer diesem Art. 1b zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 19a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19a steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier müsste es heissen: «Übergangsbestimmung zur Änderung vom 24. Oktober 2007».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wer dem Art. 19a mit dieser Ergänzung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Anhang Pos. 1 bis 1.7, 2.1 bis 2.6, 2.8, 3.1 bis 3.4, 4.1, 5.1, 6.1 bis 6.3 und 8.11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang Pos. 1 bis 1.7, 2.1 bis 2.6, 2.8, 3.1 bis 3.4, 4.1, 5.1, 6.1 bis 6.3 und 8.11 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mir ist soeben eine Frage eingefallen, wenn wir den Anhang aufheben. Hier sind ja die entsprechenden konkreten Projekte mit dem Prozentsatz der Subventionierung definiert. Und wenn ich mir jetzt den soeben verabschiedeten Art. 1b betrachte, frage ich mich: In welchem Umfang wird zukünftig der Landtag diese Projekte subventionieren? Wird das ein Einzelfallentscheid sein, ob es dann 30 oder 50% sind oder kann die Regierung dazu noch Ausführungen machen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das haben wir ganz bewusst so gehalten, dass der Landtag dann auch frei ist in der Höhe der Subventionszusage. Es wird auch darauf ankommen, um was für ein Projekt es sich handelt, welche Notwendigkeit hier gesehen wird, welche Bedeutung dem Projekt zugemessen wird. Und dann wird der Landtag auf Vorschlag der Regierung darüber befinden müssen, wie hoch ein solches Projekt subventioniert wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch über den Anhang abstimmen, die genannten Positionen aufzuheben. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Herr Regierungschef, ich nehme an, hier heisst es wieder: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft».
Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Subventionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 126 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 126 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe einen Änderungsantrag zu Art. 126 Abs. 2. Auf Seite 15 in der Stellungnahme wird uns erklärt, dass die Gemeinde Vaduz bei den vorgeschlagenen 40% in den nächsten sieben Jahren wiederum CHF 77 Mio. Mehreinnahmen generieren wird. Damit hätte dann Vaduz ein Reservepolster von CHF 300 Mio. Die Regierung zeigt uns auch auf, dass Vaduz bei einem Prozentsatz von 20.41 in den betrachteten sieben Jahren eine kumulierte ausgeglichene Gesamtrechnung erreichen würde. Das Reservepolster von CHF 227 Mio. bliebe trotzdem erhalten. Deswegen schlage ich folgende Änderung als Kompromiss vor: Art. 126 Abs. 2 würde lauten: «Überschreitet der Anteil einer Gemeinde 30% der Summe aller Gemeindeanteile, so wird der Anteil der Gemeinde entsprechend gekürzt».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Bei der Vorlage dieses Gesamtkonzeptes haben wir Folgendes berücksichtigt. Es handelt sich hier ja um einen grundlegenden Systemwandel. Das heisst, wir wechseln von einem einnahmenorientierten Finanzausgleich auf einen ausgabenorientierten Finanzausgleich. Bei diesem Systemwechsel haben wir natürlich auch darauf geachtet, dass die entsprechenden Korrekturen verhältnismässig sind. Wir haben entsprechende Begrenzungen eingeführt, gerade auch was die Gemeinde Vaduz betrifft. Sie wird ja auch nicht - und das natürlich berechtigterweise - vom Finanzausgleich berücksichtigt. Ich empfehle doch, dass wir es hier bei diesen 40% Begrenzung belassen.
Wir können auch nicht vorausblickend sagen, wie sich die Finanzlage verändert. Wir können das nur zurückblickend berechnen. Also die letzten sechs Jahre, wenn die Einnahmen eben so sind, wie sie gewesen sind, dann hätte das diese Auswirkung gehabt. Je nach Wirtschaftslage, je nachdem, wie die Kapital- und Ertragssteuer anfällt, kann das natürlich auch anders aussehen. Von daher möchte ich beliebt machen, dass wir dieses Gesamtpaket so, wie die Regierung es vorgelegt hat, nun verabschieden. Und wir werden ja zumindest alle vier Jahre darüber befinden müssen, wie wir dann korrigierend eingreifen. Dann kennen wir auch den Mechanismus dieses Systems natürlich im Detail viel besser. Von daher empfehle ich, die Ihnen vorliegende Regierungsvorlage zu unterstützen.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe eigentlich kein Erbarmen mit der Gemeinde Vaduz, denn es geht dieser Gemeinde ausserordentlich gut, wie es im Übrigen auch anderen Gemeinden nicht unbedingt schlecht geht - um das so zu formulieren. Aber eines, glaube ich, dürfen wir nicht vergessen: Der Landtag hat der Regierung einen Auftrag gegeben, mit den Gemeinden etwas auszuhandeln, in die Gemeindekonferenz zu gehen und einen Konsens zu finden. Wenn wir jetzt hier hergehen, auch wenn es nur die Gemeinde Vaduz betrifft, und diesen ausgehandelten Kompromiss einfach über Bord werfen, so weiss ich nicht, wie glaubwürdig wir selbst noch sind und wie die Regierung dasteht. Aber grundsätzlich, inhaltlich, Herr Abg. Frick, kann ich absolut mit Ihnen übereinstimmen, es würde der Gemeinde Vaduz nicht weh tun. Aber irgendwo habe ich schon Mühe, wenn wir diese Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, indem wir einfach Verhandlungen, die geführt wurden, vor allem mit der Vorsteherkonferenz, hier nicht berücksichtigen würden.Abg. Pepo Frick
Es freut mich, dass der Abg. Lampert mich grundsätzlich und inhaltlich unterstützt. Ich möchte nur noch eine Erklärung dem Regierungschef geben. Wir werden auch in vier Jahren nur retrospektiv bestimmen können, was in Zukunft gelten sollte. Das wird sich in vier Jahren nicht ändern. Ich stelle nochmal fest: Vaduz hat im Moment CHF 227 Mio. als Reserve. Es wurde jetzt ganz klar erklärt, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit die Reserven ansteigen werden auf CHf 300 Mio. Ich weiss aus der Finanzkommission - ich glaube, es ist auch allgemein bekannt -, dass wir dieses Jahr grosse Mehreinnahmen betreffend die Kapital- und Ertragssteuer haben werden. Dies wird schwerpunktmässig Vaduz treffen. Ich verstehe natürlich Versprechen, die gemacht werden, aber wenn ich in einem Antrag oder in einer Stellungsnahme diese Zahlen lese, komme ich nicht drum herum, diesen Antrag zu stellen. Ich halte diesen Antrag aufrecht. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen. Er beantragt, Art. 126 Abs. 2 wie folgt abzuändern: «Überschreitet der Anteil einer Gemeinde 30% der Summe aller Gemeindanteile, so wird der Anteil der Gemeinde entsprechend gekürzt».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können über Art. 126 der Regierungsvorlage abstimmen.
Wer dem Art. 126 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 130 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 130 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe hier ebenfalls einen Änderungsantrag. In Art. 130 Abs. 2 schlägt die Regierung vor, dass der Gemeindezuschlag 150% nicht unterschreiten und 250% nicht übersteigen darf. Mit dieser vorgeschlagenen Abänderung greift der Landtag ganz bewusst und bis heute unwidersprochen in die Gemeindeautonomie ein. In ihrer Stellungnahme äussert sich die Regierung von Seite 6 bis 11 über Gründe für das Zulassen eines Steuerwettbewerbs zwischen den Gemeinden. Diese Gründe überzeugen mich nicht. Es wird die Gewerbesteuer der Kommunen in Deutschland erwähnt. Diese Steuer wird auf den Gewinn der Unternehmer erhoben und kann von den Gemeinden variiert werden. In Liechtenstein haben die Gemeinden keinen direkten Einfluss auf diese Gewerbesteuer. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Der Vergleich mit Kanada, Australien und den USA beinhaltet wohl den Hauch von Grössenwahnsinn, hilft aber kaum weiter für Liechtenstein mit seinen 160 Quadratkilometern und 35'000 Einwohnern. Der Gemeindezuschlag bzw. dessen Variation beeinflusst einzig und allein die Vermögens- und Erwerbssteuer. Von einer Senkung des Gemeindezuschlags profitieren nur die Reichen und sehr Reichen bzw. die Leute mit hohem und sehr hohem Einkommen. Ein Grossteil der Steuerzahler profitiert nicht oder nur marginal. Ist das sozialpolitisch sinnvoll und auch von der Politik gewollt?
Das Thema «Steuerwettbewerb» ist in Mode gekommen. Bis vor gut zehn Jahren bestand ein für alle Gemeinden in Liechtenstein gültiger Zuschlag von 200%. Was führte zu den Senkungen in den einzelnen Gemeinden? Neben politischer und wahlarithmetischer Taktik wohl schlichtweg die Tatsache, dass einzelne Gemeinden zu viel Geld auf der hohen Kante haben und hatten. Es ging damals nicht und auch heute nicht um Standortattraktivität und Standortvorteil. Gibt es Sinn, dass Planken, das am meisten Geld über das Finanzzuweisungssystem bekommt, den Zuschlag tiefer ansetzen kann als Gemeinden, denen aus dem Geldtopf Gelder zufliessen? Gibt es Sinn, dass Vaduz seinen Zuschlag immer weiter senkt? Hier greift allerdings der Gesetzgeber ganz bewusst in die Gemeindeautonomie ein und begrenzt auf 150%. Für mich ist diese Steuerwettbewerbsidee vor allem geeignet, Wahlen zu beeinflussen. Es gibt aber nur einen hoch theoretischen Sinn. Die Steuergerechtigkeit erleidet dabei Schiffsbruch. Deshalb beantrage ich, den Art. 130 Abs. 2 folgendermassen abzuändern - er würde lauten: «Der Ansatz dieses Zuschlages wird jedes Jahr in Prozenten der Landessteuer vom Gemeinderat festgesetzt, darf aber 180% nicht unterschreiten und 220% nicht übersteigen».Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wie man es macht, ist es nicht recht. Wir leiden nicht an Grössenwahnsinn, Herr Abg. Frick, sondern wir wollten Ausführungen zum Steuerwettbewerb machen. Und dazu sind wir vom Landtag aufgefordert worden. Wir haben in einem ersten Teil den Blick weiter hinausgerichtet, haben aber dann im zweiten Teil ganz bewusst auf Liechtenstein Bezug genommen. Wir gehen davon aus, im Idealfall wäre das Äquivalenzprinzip anzustreben. Und das ist natürlich der beste Kontrollmechanismus für eine sparsame Finanzpolitik. Nämlich, wenn die Bürgerinnen und Bürger spüren, wenn wir uns mehr leisten, bezahlen wir mehr, haben wir mehr Beiträge zu leisten. Und das wollten wir hier eigentlich ausführen, wann und unter welchen Umständen Steuerwettbewerb Sinn macht.
Wir können auch aufzeigen, dass in Liechtenstein die Ausgangslage der Gemeinden doch recht ausgeglichen ist, weil wir ja alle auf den Mindestfinanzbedarf anheben. Und da haben Sie dann doch vergleichbare Ausgangslagen. Das sieht man übrigens auch, wenn man die Gemeinden anschaut. Sie haben einzelne Gemeinden genannt, die den Steuersatz heruntergenommen haben. Das müssen aber nicht die reichsten Gemeinden sein. Das wollten wir hier ausführen, wenn wir den Blick auch über die Grenzen gerichtet haben, um einfach aufzuzeigen, dass das Thema anderswo auch diskutiert wird. Ich glaube nicht, dass das nicht statthaft ist.
Wo Sie natürlich Recht haben und das muss man auch so anerkennen, wenn wir schauen, wer bei uns noch Steuern bezahlt bzw. wer keine Steuern bezahlt, dann ist das ganz klar. Wenn wir den Steuerfuss senken, dann profitieren natürlich vor allem diejenigen Personen, die mehr Steuern bezahlen. Also diejenigen Personen, denen es wirtschaftlich gut geht. Da haben Sie Recht. Allerdings stimmen die Gemeindebürgerinnen und -bürger jeweils über eine Steuerfusssenkung ab bzw. sie können das Referendum dagegen ergreifen. Entschuldigung, ich muss da exakt sein. Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Beschluss des Gemeinderates das Referendum zu ergreifen.
Was die Gemeindeautonomie anbelangt: Das ist schon richtig. Wenn wir hier eine Begrenzung einführen, dann tangiert man natürlich immer die Gemeindeautonomie. Allerdings ist dieser Wunsch von den Gemeinden an die Regierung herangetragen worden, dass man den Steuerwettbewerb eingrenzen soll. Und das hier ist ja ein Vorschlag der Eingrenzung dieses Wettbewerbs. Ihr Vorschlag geht da einfach eine Stufe weiter, indem Sie diesen Wettbewerb noch mehr einschränken möchten mit der Begründung, die Sie ja geliefert haben. So, wie wir das vorschlagen, so kehren wir eigentlich zu einer Regelung zurück, wie sie früher gegolten hat, nämlich 150% und 250%. Und diese Regelung möchten wir nun hier als Abänderung des Steuergesetzes vorschlagen. Das andere ist natürlich immer eine Frage der Gewichtung. In welchem Rahmen will man die Gemeindeautonomie hier bei der Festlegung des Zuschlages spielen lassen? In welchem Rahmen soll die Gemeinde hier die Möglichkeit haben, den Steuerfuss herunterzunehmen oder eben auch hinaufzusetzen? Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick zu Art. 130 Abs. 2 abstimmen. Art. 130 Abs. 2 soll wie folgt lauten: «Der Ansatz dieses Zuschlages wird jedes Jahr in Prozenten der Landessteuer vom Gemeinderat festgesetz, darf aber 180% nicht unterschreiten und 220% nicht übersteigen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
3 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Damit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann stimmen wir über Art. 130 Abs. 2 der Regierungsvorlage ab. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Zustimmungen bei 24 Anwesenden.
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Zustimmungen bei 24 Anwesenden.
Dann können wir weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gehe davon aus, dass es hier wieder heissen muss: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz vom 24. Oktober 2007 in Kraft».
Wer III. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Zustimmungen bei 25 Anwesenden.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Zustimmungen bei 25 Anwesenden.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 17 bearbeitet. -ooOoo-