Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz; TPG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Mediengesetz; Beschwerdekommissionsgesetz) (Nr. 102/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 26: Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz; TPG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Mediengesetz; Beschwerdekommissionsgesetz).
Der Bericht und Antrag Nr. 102/2007 steht zur Diskussion.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident, Damen und Herren. «Rauchen ist schädlich, kann sogar zum Tode führen» - das steht auf jeder Packung Zigaretten. Auch der Rauch, den Nichtraucher einatmen, ist schädlich. Der vorliegende Gesetzesentwurf über den Nichtraucherschutz hat zum Ziel, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen zu schützen.
Grundsätzlich befürworte ich diese Ausrichtung. Gesundheit ist schliesslich unser höchstes Gut, das es zu schützen gilt. In einem Punkt geht mir aber die Vorlage zu weit. Wir bewegen uns immer mehr in Richtung einer Verbotsgesellschaft, in der die Selbstverantwortung des einzelnen Menschen und die Verantwortung aller Menschen für die Gesellschaft langsam verloren gehen. Je mehr der Staat die Reglementierung vorantreibt, umso mehr bleibt das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen für die Gesellschaft auf der Strasse oder auf der Strecke. Unumstritten erscheint mir, dass ein striktes Rauchverbot in Gebäuden des öffentlichen Gemeinwesens, in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen mit Ausnahme der gewerblichen Betriebe - sprich Gaststätten - beschlossen werden kann.
Die vorgeschlagene Reglementierung für die Gastronomie greift nach meiner Ansicht zu stark in die Unternehmer- und Gewerbefreiheit ein. Die Gastronomie Liechtenstein hat bereits eine Aktion gestartet, die von der Wirtschaftskammer Liechtenstein unterstützt wird, nämlich die freiwillige Kennzeichnung der Lokale als rauchfreie oder Raucherlokale. Diese Aktion der Selbstverantwortung finde ich insofern gut, als dass es als erster Schritt, der übrigens schon längst hätte gemacht werden können, angesehen werden kann. Diese Selbstdeklaration könnte auch als Übergangslösung angesehen werden, zumal unsere beiden unmittelbaren Nachbarstaaten Schweiz und Österreich bis dato kein absolutes Rauchverbot für die Gastronomie erlassen haben.
Kürzlich hat sich der Schweizer Nationalrat gegen das ursprünglich geplante strikte Rauchverbot ausgesprochen und einer Variante den Vorzug gegeben, die das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung erlaubt. In Österreich sind Bestrebungen im Gange, die kleine Lokale unter 75 m² vom Rauchverbot auszunehmen gedenken. Unsere Regierungsvorlage sieht ebenfalls Ausnahmen vor, wenn ein Betrieb neben dem rauchfreien Lokal einen zweiten Raucherraum mit Belüftung einrichten will. Diese Bestimmung schafft Ungleichheiten, denn ein erheblicher Teil unserer Gastronomiebetriebe kann diese Trennung nicht vornehmen, weil die Räumlichkeiten fehlen oder der einzige Gastronomieraum für eine Aufteilung in Nichtraucher und Raucher einfach zu klein ist.
Ich rege daher an, dass die Regierung bis zur 2. Lesung prüfen soll, ob die freiwillige Selbstdeklaration der Gastronomiebetriebe nicht der bessere Weg wäre im Sinne der Selbstverantwortung der Gesellschaft, gegen den Eingriff in die Gewerbefreiheit. Wenn die Gastronomielokale entsprechend gekennzeichnet sind, dann kann der Gast selbst entscheiden, wohin er gehen will. Einziger Knackpunkt bei einer solchen Regelung stellt das Personal dar, wobei auch hier zu sagen ist, dass das Personal in einem Lokal mit Lüftung bedingt auch dem Rauch ausgesetzt ist. Dies zeigen auch Messungen in Lokalen, die schon durchgeführt wurden.
Wovon ich überzeugt bin, ist, dass der Markt - also Angebot und Nachfrage - sowohl das Problem der Raucherlokale als auch das Problem der Arbeitskräfte lösen wird. Über kurz oder lang wird der Kunde derjenige sein, welcher mit seinem Konsumverhalten sowie Gesundheitsverhalten der Gastwirtschaft den Vorzug geben wird, welche die Bedürfnisse des Kunden am besten abdeckt. Hier hätte ein Nichtraucherlokal meines Erachtens die besseren Karten, wie dies schon etliche Beispiele in der Umgebung zeigen.
In diesem Sinne spreche ich mich im ersten Schritt für eine liberalere Haltung/Regelung aus, die dem freien Unternehmertum eine Chance bieten würde. Es wäre nämlich schade, wenn in unserem Land aus Gründen des Nichtraucherschutzes die so genannte Stammtischkultur verschwinden würde, die vor allem in kleinen Dorfbeizen noch lebt. Dies wird wohl der Gesellschaft sich zeigen, weil auch diese Stammbeizen werden langsam der Vergangenheit angehören. Ich bin aber dennoch für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe in dieser Hinsicht nicht die gleiche Meinung wie mein Parteikollege Elmar Kindle. «Gesundheit ist das höchste Gut». Diesen Spruch kann man in der Bevölkerung immer wieder hören. Und er hat seine Berechtigung. Deshalb sollten wir alles daran setzen, gesund zu sein, gesund zu bleiben und alle Gefahren zu meiden, die negative Folgen für unsere Gesundheit haben könnten.
Der Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen ist für mich ein wichtiger Teil der Gesundheitsvorsorge. Der Landtag hat sich in der Sitzung vom 25. Oktober 2006, als die Antwort der Regierung auf ein Postulat zum Nichtraucherschutz zur Debatte stand, eindeutig für Massnahmen im Bereich des Nichtraucherschutzes ausgesprochen. Die Regierung hat aufgrund dieser Diskussion eine Vorlage unterbreitet, die konsequent auf den Schutz vor dem Passivrauchen ausgerichtet ist. Diese Ausrichtung der Regierungsvorlage möchte ich, nachdem ich mich schon bei der Postulats-Debatte für einen möglichst weitgehenden Schutz der Nichtraucher ausgesprochen habe, voll und ganz unterstützen.
Dass in öffentlich zugänglichen Räumen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Schulen und Ladenlokalen nicht geraucht werden darf, das scheint unbestritten zu sein. Die Diskussion in der Öffentlichkeit dreht sich deshalb vor allem um das Rauchverbot in der Gastronomie. Die Regierung unterbreitet eine Regelung mit Ausnahmemöglichkeiten: Wenn ein Gastronomiebetrieb einen abgeschlossenen, mit entsprechend wirksamer Lüftung ausgestatteten Raum hat, so kann dieser Raum als Raucherraum benützt werden.
Nach Angaben der Gastronomie Liechtenstein können viele Betriebe in unserem Land nicht in Nichtraucher- und Raucherräume unterteilen. Um keine Wettbewerbsverzerrungen zu erzeugen und keine Ungleichheiten zu schaffen, sollte der Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in allen Betrieben durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass im Sinne von gleich langen Spiessen das Rauchverbot ebenso für alle Club- und Vereinslokale sowie für Vereinsanlässe und dergleichen gelten muss.
Wenn die Gesundheit der Menschen den Vorrang hat, dann muss dieser Schutz auch flächendeckend durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang erstaunt mich, dass in der Vernehmlassung das Liechtensteinische Landesspital ein gänzliches Rauchverbot ablehnt. Für mich ist es unverständlich, dass in einem Spital, das ganz auf die Gesundheit der Menschen ausgerichtet sein sollte, separate Raucherräume eingerichtet werden.
Der Zweckartikel des vorliegenden Gesetzes lautet (ich zitiere ein Stück): «Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor den Gefahren des Passivrauchens». Das ist klar und eindeutig und sollte die Unterstützung von allen erhalten.
In anderen europäischen Ländern gibt es schon Rauchverbote in der Gastronomie. Die Erfolge für den Nichtraucherschutz sind nicht ausgeblieben. Ich habe in einer Zeitschrift einen interessanten Beitrag gefunden, der sich mit dem Zusammenhang von Rauchverbot und Herzinfarkten befasst. Nach den vorliegenden Erhebungen ist in Schottland die Zahl der Herzinfarkte um 17 Prozent gesunken, seit Rauchverbot in der Gastronomie gilt. In Irland ging die Zahl der Herzinfarkte um 11 Prozent zurück. Auch aus Italien, das Anfang 2005 das Verbot für Rauchen in den Restaurants und Bars einführte, kommen erfreuliche Zahlen. In der Region Piemont ist die Zahl der 60-jährigen, die einen Herzinfarkt erlitten, um 11 Prozent zurückgegangen. Man kann diese Zahlen, die laut Zeitungsbericht auf Ärztekongressen präsentiert wurden, im Detail anzweifeln. Interessant aber ist doch, dass die Wissenschaft eine direkte Verbindung zwischen Herzinfarkt und Passivrauchen herstellt. Das sollte auch uns bestärken, konsequent auf dem Weg zum Nichtraucherschutz weiterzufahren.
«Rauchen kann tödlich sein», steht auf den Zigarettenpackungen. Ich denke, wir als Gesetzgeber sind verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen. In diesem Sinne danke ich der Regierung für den informativen Bericht und spreche mich für Eintreten auf die Regierungsvorlage aus, die auch für die Gastronomie einen umfassenden Nichtraucherschutz vorsehen sollte.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident, guten Tag meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Grundsatzdebatte zum Thema «Schutz vor Passivrauchen» wurde anlässlich der Postulatsbeantwortung im Oktober-Landtag letzten Jahres ausgiebig geführt und hat eindeutig ergeben, dass eine spezialgesetzliche Lösung zum Schutz vor Passivrauchen und zur Tabakprävention gewünscht wird. Ein entsprechender Bericht und Antrag der Regierung liegt nun vor.
In Zweckartikel 1 heisst es bei Abs. 1: «Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor den Gefahren des Passivrauchens, und legt zu diesem Zweck besondere Massnahmen fest». Schwerpunktmässig wird mit dem Tabakpräventionsgesetz der Schutz vor Passivrauchen durch ein allgemeines Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen vorgeschlagen. In Gebäuden des Gemeinwesens, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im gesamten Bereich von Schularealen und Begegnungsstätten für Kinder und Jugendliche soll ein absolutes Rauchverbot gelten, ebenfalls in Restaurants, Museen, Theatern, Empfangsräumen und Ladenlokalen. Mit einem Werbeverbot für Tabakwaren sowie einem Sponsoring-Verbot aus dem Tabakbereich sollen zudem im Sinne der Prävention Anreize zum Tabakkonsum verhindert werden sowie eine entsprechende EWR-Richtlinie umgesetzt werden. Der Grundsatzartikel 1 betont also besonders die Gefahren des Passivrauchens.
Für einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen müssen sämtliche darauf bezogenen Massnahmen im Gesetz ihren wirkungsentscheidenden Charakter entfalten, und nachfolgende Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen dürfen dem Grundgedanken nicht zuwiderlaufen. Die Ausnahmen vom Rauchverbot werden mit Art. 4 bestimmt. Ausgenommen vom Rauchverbot sind demnach besonders gekennzeichnete abgeschlossene Nebenräume für Raucher in Restaurants mit ausreichender Belüftung - so genannte Raucherräume. Diese Regelung, die bei der Postulatsbeantwortung im letzten Jahr als Variante I zur Diskussion stand, fand die Zustimmung etlicher Abgeordneter. Sie war und ist die Regelung, welcher auch ich den Vorzug gegeben habe. Allerdings habe ich schon vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass bei dieser Lösung die Frage des Gesundheitsschutzes für das Personal nicht beantwortet ist.
Auch bei der heutigen Gesetzesvorlage wird beim Ausnahmeartikel 4 das zwangsweise Passivrauchen von Angestellten nicht berücksichtigt. Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist diese Problematik jedoch wichtig und ernst zu nehmen. Betreffend die Angestellten wird hier der Grundsatzartikel 1 unterlaufen - wie auch der Abg. Elmar Kindle schon ausgeführt hat -, und auch die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips ist meines Erachtens hier nicht zulässig, da die Gesundheit eines jeden einzelnen Menschen einer möglichen Auswirkung des Passivrauchens gegenübergestellt werden muss.
Gemäss einer Entscheidung des StGH von 1984 gestatten Ausnahmebewilligungen eine im Prinzip verbotene Tätigkeit, dürfen jedoch der Grundabsicht des Gesetzes - hier der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - nicht entgegenstehen. Eine denkbare Lösung wäre folglich, die separaten Raucherräume mit Selbstbedienung einzurichten.
Die Gastronomie Liechtenstein sieht durch den Ausnahmeartikel 4 allerdings den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da für die Gastronomiebetriebe diese Ausnahmeregelung, die eigentlich als Erleichterung gedacht war, nicht praktikabel sei. Mindestens die Hälfte der Betriebe könne diese abgeschlossenen Nebenräume aufgrund der baulichen Situation nicht einrichten. Die Gastronomie Liechtenstein beantragt daher, den Ausnahmeartikel ersatzlos zu streichen. Ebenso sieht sie den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn Festzelte nicht dem Rauchverbot unterliegen. Die Gastronomie Liechtenstein argumentiert, das Passivrauchen in geschlossenen Zelten gleiche dem Passivrauchen in geschlossenen Räumen und gefährde die Gesundheit der Menschen ebenso. Ausserdem entspreche die Ausnahme für Festzelte nicht dem Gleichheitsgrundsatz für die Gastronomiebetriebe.
Auch wenn man die Verhältnismässigkeit berücksichtigt, da Zelte für eine befristete Dauer errichtet werden und der Aufenthalt darin sich auf Stunden pro Jahr beschränkt und Langzeitwirkungen daher eher nicht zu befürchten sind, auch wenn man diese Verhältnismässigkeit berücksichtigt, ist die Argumentation der Gastronomie bezüglich Gesundheitsschutz und Gleichbehandlung einsichtig. Die Gastronomie setzt sich ein für ein allgemeines Rauchverbot auch in Zelten und Vereinslokalen und ohne die Ausnahme von separaten Raucherräumen in Restaurantbetrieben, was gemäss ihrer Stellungnahme eine Gleichbehandlung ermöglicht.
Ich ersuche die Regierung deshalb, auf die 2. Lesung hin auf die Fragen der Ausnahmen nochmals einzugehen und diesbezüglich Änderungen vorzunehmen, zumal sie im Bericht und Antrag auf S. 22 auch selbst von einer Relativierung des Rauchverbots spricht. Wenn selbst die Gastronomie - für welche eigentlich eine Erleichterung durch den Ausnahmeartikel gedacht war - wenn die direkt betroffene Gastronomie sich gegen diese Ausnahme ausspricht, gibt es meines Erachtens keinen Grund, an dieser festzuhalten. Ein völliger Verzicht auf den Ausnahmeartikel scheint mir jedoch deshalb nicht in jedem Fall angebracht, da dieser nicht nur im Hinblick auf die Gastronomie geschaffen wurde, sondern auch andere Institutionen betrifft. Ein abgeschlossener Raucherraum, zum Beispiel in einem Alters- und Pflegeheim, muss weiterhin möglich sein, wie die Gemeinde Eschen in ihrer Stellungnahme zu Recht fordert.
Besondere Erwähnung verdient die Aufnahme unter das Rauchverbot sämtlicher Gebäude des Gemeinwesens auf Landes- und Gemeindeebene sowie in Vereins- und Clubräumen. Es ist ein klares Bekenntnis der Öffentlichkeit zum Gesundheitsschutz. Mit dieser Regelung wird konsequenterweise zum Ausdruck gebracht, dass ein Paradigmawechsel vorgenommen werden soll. Das Nichtrauchen wird zur Norm erklärt. Rauchen ist Privatsache und wird, wenn es in der Öffentlichkeit stattfindet, an Bedingungen geknüpft. Ausserdem wird der Nichtraucherschutz nur dann wirksam und von den Menschen eher akzeptiert, wenn er landesweit und flächendeckend eingeführt wird und nicht in jeder Gemeinde anders gehandhabt und möglicherweise mit zahlreichen unterschiedlichen Ausnahmeregelungen in Gemeindebauten aufgeweicht werden kann.
Das generelle und umfassende Rauchverbot auf allen Schularealen innerhalb und ausserhalb der Gebäude ohne Ausnahme erachte ich ebenfalls als Bekenntnis zum Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen und muss allein schon aus Präventionsgründen erfolgen. Lehrpersonen und andere Erwachsene im Schulareal und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung müssen sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und ihre spezielle Verantwortung wahrnehmen. Aus diversen Stellungnahmen geht hervor, dass eine grosse Mehrheit der Lehrpersonen auch durchaus gewillt ist, dies zu tun. Als selbstverständlich erachte ich auch das Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es stellt sich mir allerdings die Frage, ob ein Taxi als öffentlich zugängliches Verkehrsmittel nicht auch dieser Regelung unterliegen müsste. Das Auto ist immerhin der Arbeitsplatz des Fahrers, dessen Gesundheit durch Passivrauchen auch beeinträchtigt wird.
Ein diskussionswürdiger Punkt dürfte das In-Kraft-Treten des Gesetzes sein, das auf den 1. April 2008 vorgesehen ist. Die Gastronomie Liechtenstein sieht darin eine schwere Benachteiligung der hiesigen Betriebe, da der Kanton St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg bisher noch keine so weit reichenden Schutzbestimmungen eingeführt hätten. Sie lehnen eine liechtensteinische Vorreiterrolle ab und fordern die gemeinsame Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes mit unseren Nachbarn.
Meines Erachtens kann von einer Vorreiterrolle unseres Landes keine Rede sein. Gemäss den Ausführungen der Regierung stellen Nichtraucherschutzbestimmungen und Rauchverbote am Arbeitsplatz einen deutlichen internationalen Trend dar. Selbst in Ländern, wo die persönliche Freiheit einen grossen Stellenwert hat und wo deshalb möglicherweise mit Restriktionen etwas locker umgegangen wird, sind Rauchverbote gut angenommen worden. Italien, Irland und Grossbritannien mit ihren speziellen Traditionen sind Paradebeispiele dafür. Gemäss Regierungsbericht haben Meinungsumfragen ergeben, dass die meisten Menschen in Irland - und sogar 40% der Raucher dort - sowie 80 bis 86% der Bevölkerung in Italien dem Rauchverbot positiv gegenüberstehen. Umsatzeinbussen seien für die Gastronomie nicht verzeichnet worden, berichtet die Stiftung Pro Eire.
Gemäss Berichten in den heutigen Tageszeitungen soll auch der Nichtraucherschutz in der österreichischen Gastronomie schon im Jahr 2008 anstatt erst im Jahr 2012 umfassend eingeführt werden. Aus Bayern werden heute ähnliche Bestrebungen gemeldet, gerade was das Rauchen in Festzelten betrifft. Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen ist sensibilisiert. Der Trend ist eindeutig. Er geht allerorts in Richtung umfassender Nichtraucherschutz.
Eine Deklarationspflicht für Gastronomiebetriebe zeigt den Goodwill der Betriebe, entspricht jedoch nicht dem Zweckartikel eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen. Die Gastronomie selbst wünscht eine flächendeckende Regelung ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes sowie aus Gründen der Gleichbehandlung. Sollte jedoch an den Ausnahmebestimmungen für die Gastronomie trotz deren Proteste gegen separate Raucherräume gemäss Vorlage festgehalten werden, so wäre für entsprechende bauliche Massnahmen eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen. Ich plädiere jedoch dafür, hier den Argumenten der Gastronomie zu folgen und von Ausnahmen, wie Festzelten und Raucherstuben, abzusehen.
Ich begrüsse die baldige Einführung eines umfassenden Nichtraucherschutzes in unserem Land. Insgesamt findet die Gesetzesvorlage meine Zustimmung. Sie dient dem in Art. 1 formulierten Ziel des Gesundheitsschutzes vor dem Passivrauchen. Einzelne Bestimmungen bedürfen einer nochmaligen Überprüfung und Abänderung bis zur 2. Lesung. Ich danke der Regierung für die zielgerichtete Vorlage und bin für Eintreten. Danke.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, Herr Präsident. Wir behandeln heute eine Gesetzesvorlage, die in den letzten Wochen und Monaten in Bezug auf die von der Regierung vorgeschlagene Ausgestaltung in einzelnen Punkten für heftige Diskussionen gesorgt hat. Wir kennen diese Diskussionen auch aus unseren Nachbarländern.
Es ist für mich unbestritten, dass die Bemühungen der Regierung im Bereich der Gesundheitsvorsorge, und insbesondere der Schutz vor Passivrauchen richtig sind und volle Unterstützung verdienen. Genauso unbestritten ist, dass Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen und dass die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich von Schulanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten einer gesetzlichen Regelung bedürfen, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.
In diesem Zusammenhang kommt der Prävention eine sehr hohe Bedeutung zu. Aufklärung und präventive Massnahmen, welche dazu beitragen, dass jemand auf den Griff zur ersten Zigarette verzichtet, sind wohl der zielführendste Weg im Sinne der Gesundheitsvorsorge. Die grösste Gefahr, zum Raucher bzw. Raucherin zu werden, besteht im Kinder- und Jugendalter. Es ist deshalb besonders wichtig, dass dieser Gefahr durch Präventionsmassnahmen und Aufklärung entgegengewirkt wird. Das in der Gesetzesvorlage vorgeschlagene Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein Sponsoring-Verbot für Veranstaltungen durch die Tabakindustrie ist in diesem Kontext eine richtige Massnahme. Wirkungsvolle Prävention muss aber vor allem umfassende und stete Aufklärungsarbeit beinhalten. Es ist bekannt, dass vor allem Jugendliche oft einem sehr starken Gruppenzwang ausgesetzt sind. Wenn es hier im Sinne der Prävention vermehrt gelingen würde, dass es cool ist, nicht zu rauchen, statt umgekehrt, wäre viel erreicht.
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, dass wir uns im Grundsatz einig sind, dass es für den Nichtraucherschutz klarer gesetzlicher Regelungen bedarf. Wir müssen aber bei der Ausgestaltung einzelner Bestimmungen darauf achten, dass Ausgewogenheit im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gewahrt bleibt - so zum Beispiel, wenn es sich um Eingriffe in privatrechtliche Strukturen, um die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes oder um die Wahrung der verfassungsmässig garantierten Gewerbefreiheit handelt. Ich spreche damit die Bedenken an, die von der Gastronomie Liechtenstein in ihrem Schreiben vom 4. Oktober zu Handen der Landtagsabgeordneten geäussert wurden. Aus diesem Schreiben wird deutlich, dass in der Gastronomie das Grundanliegen der Regierung unbestritten ist, sie führt jedoch auch Argumente, Bedenken und konstruktive Vorschläge ins Feld, die nicht einfach weggewischt werden dürfen.
Ich verweise auf die Ausführungen bezüglich der Notwendigkeit eines modernen Wirtschaftsstandortes mit funktionierenden Rahmenbedingungen, welcher der Rechtsstaatlichkeit im bereits erwähnten Gleichheitsgrundsatz und der verfassungsmässig garantierten Gewerbefreiheit entspricht. Die Gastronomie unterstreicht in diesem Zusammenhang zu Recht ihre wichtige Rolle als Gastgeber, sei es für alle in Liechtenstein ansässigen Bevölkerungsgruppen, für die gesamte Arbeitnehmerschaft Liechtensteins und für die grosse Anzahl von Besuchern der unterschiedlichen Gästesegmente, wie auch ihre Rolle als oft unterschätzter, aber bedeutender Arbeitgeber für zirka 800 Personen.
Sie argumentiert unternehmerisch verantwortungsbewusst, wenn sie auf die Gefahr eines verzerrten Wettbewerbs innerhalb des Marktes, in dem sie sich behaupten muss, verweist. Dieser Markt ist ein regionaler und es ist daher vor allem für kleine Dorfgasthäuser existenzbedrohend, wenn der Kanton St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg keine entsprechenden Regelungen erlassen haben. Die Gastronomie verweist in ihrem Schreiben auf das Gebot der Rechtsgleichheit, welches verlangt, dass wesentliche Sachverhalte gleich behandelt werden. Sie bezieht sich konkret auf die Buchstaben a und b in Art. 2 der Regierungsvorlage. In Bezug auf die in der Vorlage vorgeschlagenen Ausnahmen von Zelten stellt sie fest, dass nicht ersichtlich ist, worin unter dem hier massgebenden Aspekt der Gesundheitsgefährdung der Unterschied zwischen einem Zelt und einem anderen geschlossenen Raum sein soll. Zelte sind aufgrund der heutigen qualitativen Beschaffenheit mit anderen geschlossenen Räumen vergleichbar. Zudem sind Zeltfeste der Öffentlichkeit zugänglich und damit auch Familien mit Kindern und Jugendlichen. Mit der Ausnahme von Zelten wird dem Gleichheitsgrundsatz nicht entsprochen.
Die unter Bst. b Art. 2 vorgeschlagene Formulierung würde in der Konsequenz dazu führen, dass Vereinslokalitäten, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, vom Rauchverbot ausgenommen sind. Bekanntlich wird in vielen Vereinslokalen gewirtet, und es ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier eine Ausnahme gemacht werden soll. Mit dieser Formulierung wird der angestrebte Gesundheitsaspekt umgangen, und zudem wird gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstossen. Diese Formulierung ist nicht zuletzt auch deshalb problematisch, weil Vereinslokale sehr oft in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand, das heisst in Gebäuden, welche sich im Besitz der Gemeinden befinden, untergebracht sind. Damit wird Art. 3, welcher unter anderem besagt, dass das Rauchen in Gebäuden des Gemeinwesens verboten ist, ad absurdum geführt.
Als äusserst problematisch erachte ich auch die Ausnahmebestimmung unter Art. 4, welche sich auf die Schaffung von besonders gekennzeichneten abgeschlossenen Nebenräumen für Raucher mit ausreichender Belüftung bezieht. In der Praxis wird der Gastronomie die Grundlage eines gleichen und fairen Wettbewerbs entzogen, da viele Betriebe - die Gastronomie spricht von mindestens der Hälfte - diese abgeschlossenen Nebenräume aufgrund der baulichen Situation gar nicht einrichten können. Mit dieser Auflage würde das Gebot der Rechtsgleichheit auch innerhalb der Branche verletzt. Für mich stellt sich auch die Frage, wie die Übergangsbestimmungen für bauliche Massnahmen geregelt würden und wer für die Investitionen aufkäme, zumal hier ein staatlicher Eingriff in privatrechtliche Strukturen erfolgen würde - und: Was genau kann man sich unter «ausreichender Lüftung» vorstellen? Ich bitte den Gesundheitsminister, zu diesen zwei Fragen entsprechende Ausführungen zu machen. Ebenso ersuche ich um die Beantwortung der Frage in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 Bst. a in Bezug auf Bussen. Für mich ist nicht klar, wer hier bei einem Verstoss gegen das Rauchverbot - siehe Art. 3 - gebüsst wird. Sind es die Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden des Gemeinwesens, Bildungsstätten, Museen, Gastbetrieben und Ladenlokalen, oder ist es der Raucher?
In Anbetracht der zahlreichen Bedenken begrüsse ich den Vorschlag der Gastronomie Liechtenstein, dass die hier bereits begonnene, zu 80% umgesetzte und bislang freiwillige Deklaration der Gastronomiebetriebe gesetzlich vorgeschrieben wird. Überlassen wir es dem Unternehmer, ob er ein Betrieb sein will, der das Rauchen zulässt bzw. nicht zulässt, oder ob er aufgrund der baulichen Voraussetzungen in der Lage ist, getrennte Räume anzubieten. Und damit - und das erscheint mir sehr wichtig - überlassen wir es dem Bürger, eigenverantwortlich zu entscheiden, welchen Gastronomiebetrieb er besucht bzw. welchen nicht. Mit dieser Regelung ist es möglich, die Entwicklung in Vorarlberg, St. Gallen und Graubünden zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls Anpassungen vorzunehmen. Mit dem Verzicht, eine unnötige und für die Gastronomie nachteilige Vorreiterrolle einzunehmen, vergeben wir uns gar nichts, zumal die Gastronomie mit ihrer freiwilligen Aktion der Deklaration bereits gezeigt hat, dass sie das Thema «Nichtraucherschutz» ernst nimmt und gewillt ist, zu handeln.Abg. Pepo Frick
Danke. Die Gastronomie Liechtenstein hat in einem Schreiben, das jetzt verschiedentlich erwähnt wurde, klar Stellung bezogen zum Gesetz über den Nichtraucherschutz. Ich zitiere ganz kurz aus diesem Brief vom 4. Oktober: «Die Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen ist der Gastronomie Liechtenstein bekannt. Der Vorstoss der Regierung ist daher in seinem Grundanliegen unbestritten. Der vorliegende Gesetzesentwurf weist jedoch mehrere Bestimmungen auf, die nach Auffassung der Gastronomie Liechtenstein in der Praxis zu einem völlig verzerrten Wettbewerb führen bzw. nicht praktikabel sind. Erlauben Sie uns, dies nachfolgend näher zu erläutern». Die Gastronomie Liechtenstein macht drei Änderungsvorschläge, und die erwähne ich ganz kurz: - Die Gastronomie ist für ein Rauchverbot auch in Zelten.
- Die Gastronomie möchte klar formuliert haben, dass in Vereinslokalitäten auch ein Rauchverbot besteht.
- Ausnahmen vom Rauchverbot - so genannte Raucherräume - sind gemäss Gastronomie nicht praktikabel, weil dies als wettbewerbsverzerrend angesehen wird.
Hier ergänze ich noch - und das wurde auch erwähnt -, dass der ArbeitnehmerInnen-Schutz hier nicht beachtet wird. Ich bin froh über diese klare Position der Gastronomie Liechtenstein und werde die im Brief formulierten Änderungsvorschläge bei der 1. Lesung zitieren und selbstverständlich unterstützen.
Als Arzt ist es heutzutage müssig bzw. überflüssig, auf die Schädlichkeit des Passivrauchens hinzuweisen. Gerade beim Passivrauchen ist ein gesundheitsgefährdender Effekt durch Studien mehr als nur bewiesen. Zur Vorreiterrolle Liechtensteins ganz kurz: Meines Erachtens ist der Verweis auf die Schweiz und Österreich bei dieser offensichtlichen Gesundheitsschädigung nicht legitim. Danke.Abg. Doris Beck
Danke, Herr Präsident. Es wurde jetzt schon sehr viel über die Einführung dieses generellen Rauchverbots gesprochen. Ich möchte das alles nicht wiederholen. Ich kann Ihnen einfach versichern: Ich bin für ein generelles Rauchverbot in Gebäuden des Gemeinwesens, im Innen- und Aussenbereich von Schulen, in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das steht für mich ausser Frage und ich glaube, die Debatte hat es auch gezeigt, es steht für alle eigentlich ausser Frage. Ich möchte mich aber doch dem Votum der Abgeordneten Elmar Kindle und Roland Büchel anschliessen. Was ich nicht ganz verstehe - und das vielleicht an die Adresse des Herrn Regierungsrat Meyer -, ist die Haltung der Regierung gegenüber der Gastronomie. In meinen Augen wurde hier eine Chance verpasst für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Ich habe hier vor mir das Schreiben der Gastronomie vom 16. April. Es wurde hier mehrmals das Schreiben vom 4. Oktober zitiert. Ich glaube aber, es ist doch wichtig zu wissen, es gibt ja immer einen Weg, der schlussendlich zu dieser Vorlage geführt hat, und wenn ich hier zitieren darf - es wurden drei Punkte aufgeführt: Die Gastronomie hat eine Vorgehensweise vorgeschlagen. Erstens, was ihnen wichtig ist, keine Vorreiterrolle, sondern eine zeitliche Anpassung der Umsetzung an unsere Nachbarstaaten. Ich kann hier dem Votum des Abg. Pepo Frick nicht ganz folgen. Es hat schon was mit unseren Nachbarstaaten zu tun, vor allem mit den Kantonen und Ländern, die direkt an uns angrenzen. Es geht hier um Wettbewerb, und was mir dann schlussendlich jetzt im Gesetz gefehlt hat, sind entsprechende Übergangsfristen, die man - wenn man Goodwill hätte zeigen wollen - einbauen hätte können, also dass man hier versucht, doch mit Übergangsfristen auch eine gewisse zeitliche Planung hinzubekommen.
Ich habe auch nicht ganz verstanden, ich meine, wir hatten im Oktober 2006 diese Postulatsbeantwortung - es ging jetzt sehr schnell mit diesem Gesetz, das würde ich bei anderen Gesetzen grundsätzlich auch befürworten. Was ich aber dann schon glaube, wenn es dermassen in die Eigenständigkeit der Gastronomie eingreift, dass es hier auch dementsprechende Übergangsfristen braucht.
Dann hat die Gastronomie vorgeschlagen, die Liechtensteiner Gastronomiebetriebe würden sich verpflichten zu einer Kennzeichnung; und als dritter Punkt, dass sie diese Kennzeichnungspflicht so rasch als möglich vorantreiben wollen. Ich glaube, das muss man jetzt der Gastronomie zugute schreiben: Sie hat es geschafft - gemäss Schreiben vom 16. April - alle Betriebe dazu zu bringen, auch per 1. Oktober deklariert zu sein, und ich glaube einfach, das ist auch nicht selbstverständlich in unserem Land, dass das möglich ist. Man sieht hier auch, da wurde zusammengearbeitet und eigentlich alle ansonsten Konkurrenten für das Land Liechtenstein, für die Gastronomie, für den Tourismus, für uns alle die wir Kunden sind, haben versucht, eine Lösung zu finden, die dem Grundgedanken des Rauchverbots entgegenkommt und doch eine gewisse Eigenständigkeit der Betriebe frei lässt.
Ich denke, wir haben heute Morgen - ich habe Sie auch gesehen, Herr Regierungsrat Meyer beim Thema «Liechtenstein goes fair», das wir da heute uns vorführen haben lassen - ich hätte mir oder wünschte mir - es ist ja noch nicht zu spät, wir sind in der Eintretensdebatte, im Gegensatz zu gestern, wo beim Mobilitätsmanagement einige herausgefunden haben, man hätte das Gesetz nicht gebraucht - haben wir jetzt die Chance, wir sind in der Eintretensdebatte. Das heisst, es gilt, sich zu überlegen, welchen Teil des Gesetzes wir wollen, und ich glaube, es gibt einen Teil, der ist schlicht und einfach unbestritten - und es gibt einen andern Teil, wo ich jetzt zumindest von Abg. Elmar Kindle und Abg. Roland Büchel etwas Unterstützung kriege, dass ich auch Ihnen einfach mitgeben möchte, inwiefern nicht diese Deklaration, die jetzt vorgenommen wurde, mindestens eine Chance bekommt, zu funktionieren.
Hier haben sich Parteien also engagiert. Es haben sich ein Verein oder die Gastronomie - ich weiss nicht, wahrscheinlich ist das ein eingetragener Verein - haben sich zusammengetan, haben eine Lösung gesucht. Ich finde das schon, dass wir hier viele Gewerbetreibende, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, vor den Kopf stossen, wenn wir jetzt ihre Initiativen ganz einfach vom Tisch wischen und dem keine Chance geben. Ich warte jetzt noch die weitere Debatte ab, aber es wäre doch auch eine Möglichkeit. Es ist mir klar, in der 2. Lesung kann man dann nicht 17 Artikel im Detail noch einmal abändern, aber dieser Grundgedanke - vielleicht findet er hier ja noch andere Votanten, inwiefern man diesem umgesetzten - eigentlich Projekt der Gastronomie nicht doch eine Chance geben könnte. Danke schön.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Nicht völlig unerwartet hat die Regierung innert kürzester Zeit ein Gesetz zum Thema Nichtraucherschutz erlassen. Auch ich anerkenne die Bemühungen der Regierung, dem Gesundheitsschutz die notwendige Priorität einzuräumen. Gesundheitsschutz beginnt bei der Prävention und endet dann bei Massnahmen. Hier habe ich aber schon das Gefühl, dass man hier die Massnahmen vor der Prävention setzt. Der Abg. Roland Büchel hat diesbezüglich auch schon Ausführungen gemacht.
Was mit der Postulatseinreichung begann, endet nun mit dem vorliegenden Bericht und Antrag. Die Sachlage ist bekannt. Die Argumente wurden zum Teil schon ausgetauscht, ja auch mehrfach wiederholt. Die Geister scheiden sich an Details. Einerseits sind es die geplanten Ausnahmen und zum anderen der Eingriff in das Privateigentum, vor allem im Gastronomiebereich. Ganz ausgelassen wurde bei der Gesetzesausarbeitung die Thematik Rauchen in privaten Häusern. Dieses Thema ist anscheinend den Leuten zu heiss, obwohl hier in der Praxis vermutlich auch Handlungsbedarf bestehen würde, wenn man den Gedanken «Schutz vor Passivrauchen» - und hier vor allem dem Schutz der Kinder - wirklich nachleben würde. Hier gilt dann anscheinend wieder der Grundsatz der Selbstverantwortung.
Ich habe schon anlässlich der Postulatseinreichung und Beantwortung meine kritische Haltung bezüglich Eingriff in das Privateigentum geäussert. Das ist eine Grundhaltung von mir, und das müssen Sie mir zugestehen. Daran ändert sich auch heute nichts. Ich stehe einem Eingriff in das Privateigentum ablehnend gegenüber. Ich kann aber zusammenfassen: Ich bin für ein Verbot in Räumen der öffentlichen Hand, ich sage aber klar Nein zu einem Eingriff in das Privateigentum. Ich kann mich somit durchaus einverstanden erklären, dass in Gebäuden und Verkehrsmitteln der öffentlichen Hand ein Rauchverbot proklamiert wird. Ob dies gesetzlich verordnet werden muss, darüber kann diskutiert werden.
Zu weit gehen mir aber die Vorschriften, welche es privaten Eigentümern verbieten, frei entscheiden zu können, ob in ihren schlussendlich auch privat finanzierten Gebäuden ein Rauchverbot gesetzlich verankert werden sollte. Es geht mir zu weit, dass der Staat sich überall einmischt. Das ist Bevormundung der Gastronomen, der Gäste und der Bevölkerung. Hier spielt dann der Markt, und der Markt wird spielen, da können Sie sich sicher sein.
Einverstanden erklären kann ich mich aber ganz klar mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationspflicht, auch einem Werbeverbot und Sponsoringverbot kann ich mich anschliessen. Dem Gesundheits-schutz wird oberste Priorität eingeräumt, allerdings nur beim Thema Rauchen, nicht aber bei anderen Themen. Hier schaut man weg und will sich nicht die Hände verbrennen oder auf die entsprechenden Steuern und Abgaben verzichten. Ich nenne es nochmals - ich habe es das letzte Mal schon erwähnt, aber es ist mir wichtig: Kein Mensch interessiert sich, ob jemand, der an einer Durchgangsstrasse wohnt, den entsprechenden gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt wird. Kein Mensch kommt auf die Idee, Tabakwaren gänzlich zu verbieten, den Verkauf zu verbieten. Kein Mensch kommt auf die Idee, gesundheitsschädliche Esswaren zu verbieten oder den Verkauf von Alkohol gänzlich zu verbieten. Nur wenig Begeisterung herrscht für die Thematiken Elektrosmog, erhöhte Ozonwerte und vor allem auch massive Lärmbelästigungen.
In der Zusammenfassung schreibt die Regierung, dass mit der vorliegenden Gesetzesvorlage eine Lösung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen vorgeschlagen wird. Anscheinend ist sich die Regierung durchaus bewusst, dass es nur eine Lösung, aber kein Allerweltsheilmittel ist. Die so genannte Lösung ist anscheinend Art. 3 - Rauchverbot - des Gesetzes. Hier wird das Rauchverbot wie folgt beschrieben: Das Rauchen ist verboten: a) in Gebäuden des Gemeinwesens; b) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, insbesondere in Bildungsstätten sowohl im Innen- und Aussenbereich, kulturellen Einrichtungen, gastgewerblichen Betrieben, Empfangsräumen und Ladenlokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Art. 4 sind Ausnahmeregelungen aufgelistet, welche als so genannte Raucherräume bezeichnet werden können.
Ich erlaube mir hier mal eine kurze Wertung: 1. Die Regierung versucht, einen Spagat zwischen Ziel und Wirkung. 2. Die Lösung ist inkonsequent, ja widerspricht gar dem Zweckartikel, wo vom Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor Gefahren des Passivrauchens die Rede ist. Das Gesetz schafft auch Unklarheiten und Abgrenzungsprobleme - mehrere Abgeordnete haben das hier auch schon erwähnt - und zum Teil Wettbewerbsnachteile in der Gastronomie, weil nicht alle Gastronomen über dieselben Räumlichkeiten verfügen. Das Gesetz schreit gar wieder nach Verordnungen und weiteren Vorschriften. Man hält es auch nicht für nötig, Übergangsbestimmungen, beispielsweise für Bauvorschriften, zu erlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gastronom innerhalb von wenigen Monaten seine so genannten Raucherräume einrichten könnte.
Ich komme zu meinen Schlussfolgerungen: Für mich gibt es folgende Lösungsmöglichkeiten: 1. Diejenigen, welche dem Gesundheitsschutz oberste Priorität zuordnen, müssten alle Ausnahmen streichen und ein generelles Rauchverbot in privaten und öffentlichen Räumen befürworten, aber auch ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren proklamieren. Ich nenne mal diese Gruppe die Radikalen. 2. Die eine Gruppe lehnt einen staatlichen Eingriff zum Thema Nichtraucherschutz diesbezüglich ab. Hier wären die ganz Liberalen vertreten. Hier braucht es auch kein Gesetz. 3. Diejenigen, welche einen Eingriff in das Privateigentum ablehnen, müssten einem generellen Verbot in Einrichtungen des Gemeinwesens eigentlich zustimmen können. Ich nenne mal diese Gruppe die Neo-Liberalen. Ich zähle mich zu dieser Gruppe, also ein Ja zu einem Rauchverbot in Gebäuden der öffentlichen Hand, aber ein klares Nein zur Einmischung in das Privateigentum.
Meine Damen und Herren, für mich gibt es hier nur A oder B. Das vorliegende Gesetz ist die Schwachstromvariante für die Gruppe der Radikalen. Wenn man etwas machen sollte, soll man's korrekt machen und nicht abschwächen. Ich denke und mir ist es einfach wichtig: Meine Haltung ist diesbezüglich: Ja zum Verbot in öffentlichen Gebäuden, aber Nein zum Eingriff in die Privatsphäre, in das Privateigentum; das ist ganz klar. Aber ich denke schon, die Diskussion muss jetzt hier eine ganz klare Lösung bringen. Ich verstehe die Leute einfach nicht, die sagen: Ja, Gesundheitsschutz hat obere Priorität - aber dann, meine lieben Abgeordneten, seien Sie bitte konsequent und denken Sie die Sache von A bis Z zu Ende.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Danke den Vorrednern für die engagierten Voten und Stellungnahmen. Ich bin gespannt, wie ich einmal eingestuft werde - als Radikaler oder Liberaler. Es geht mir hier vor allem auch darum, Stellung zu beziehen.
Wie ich schon zur Interpellationsbeantwortung zum Schutz vor dem Passivrauchen festgestellt habe, stellen heutige Untersuchungsergebnisse unmissverständlich klar, dass Passivraucher in ihrer Gesundheit ebenfalls gefährdet und als Unbeteiligte zu schützen sind. Meine persönlichen Interessen als Raucher habe ich hier im Landtag zurückzustellen und das allgemeine Interesse des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu unterstützen. Dementsprechend halte ich als Raucher einen verbesserten Schutz von unbeteiligten Passivrauchern für erforderlich. Doch es stellt sich die Frage: Wie weit steht diese Verantwortung beim Staat und wie weit steht diese Verantwortung bei uns selber?
Niemand soll unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt sein. So kann ich der Gesetzesvorlage, in der ein generelles Rauchverbot in Gebäuden des Gemeinwesens, in öffentlich zugänglichen Räumen, insbesondere in Bildungsstätten, Museums-, Theater- und Kinoräumlichkeiten, in gastgewerblichen Betrieben, Empfangsräumen und Ladenlokalen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, durchaus zustimmen. Insbesondere auch deshalb, weil nach Art. 4 Abs. 2 der Vorlage gastgewerbliche Betriebe mit besonders gekennzeichneten abgeschlossenen Nebenräumen mit ausreichender Lüftung vom Rauchverbot ausgenommen sind.
Wie ich mich bei der Postulatsbeantwortung zum Schutz vor dem Passivrauchen geäussert habe, wäre es nicht zweckmässig und übertrieben, ein generelles gesetzliches Rauchverbot für freiwillig zugängliche öffentliche Restaurants und Gaststätten auszusprechen. Denn es gilt nicht nur, Nichtraucher vor dem Passivrauchen, sondern auch Raucher vor der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen sowie die Eigenverantwortung von Rauchern und Gastwirten gleichermassen zu fordern und zu fördern. Dementsprechend begrüsse ich, dass sich Raucher noch in Gaststätten gemeinsam treffen können, wo das Rauchen erlaubt ist und entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von Nichtrauchern getroffen werden.
Das Gesetz zum Nichtraucherschutz überlässt es nun den Gastbetrieben, ob sie das Rauchen in ihren Räumlichkeiten verbieten oder weiter zulassen wollen. Gastwirten, die das Rauchen weiter zulassen, ist es nach der Vorlage künftig übertragen, eine Regelung zur räumlichen Trennung von Rauchern und Nichtrauchern und die entsprechenden Vorkehrungen zur Belüftung von Räumlichkeiten zu treffen. Damit können auch Härten durch die Abwanderung von Gästen oder durch die Finanzierung von neuen Belüftungsanlagen entstehen. Es wird schliesslich von der Durchführungsverordnung der Regierung abhängen, welche Härten entstehen und wie weit diese durch Übergangsfristen abgefedert werden können.
Wie schon ausgeführt worden ist, der Verband Gastronomie Liechtenstein ersucht den Landtag im Schreiben vom 4. Oktober, vor Einführung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz in Liechtenstein die entsprechenden Regelungen im Kanton St. Gallen und im Bundesland Vorarlberg abzuwarten und das Gesetz gemeinsam mit den Nachbarn umzusetzen. In unserem kleinen regionalen Raum, wo man leicht über die Grenze hinweg einkehren kann, ist die befürchtete Abwanderung von Gästen nicht von der Hand zu weisen. In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass die Regelung des Nichtraucherschutzes inhaltlich und zeitlich mit den Nachbarländern abgestimmt wird, und es stellt sich an die Regierung die Frage, wie weit die Nachbarn St. Gallen und Vorarlberg bei der Regelung des Nichtraucherschutzes sind und ob sich die Regierung oder die Regierungen in dieser Frage koordinieren.
Wie wir gestern aus der österreichischen Presse erfahren konnten, soll der Nichtraucherschutz ja vorgezogen werden, indem schon ab Mitte nächsten Jahres eine Regelung getroffen wird. Sie scheint auch inhaltlich mit der Vorlage übereinzustimmen, indem eben auch hier getrennt wird zwischen Raucher- und Nichtraucherräumlichkeiten.
Der Staat hat durch gesetzliche Vorschriften für den Schutz der Passivraucher zu sorgen, doch auch gesellschaftliche Normen und private Regelungen tragen einen wesentlichen Teil zum Schutz der Passivraucher bei, und ich denke, durch eine gesetzliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Rauchern wird das Gegenteil erreicht. Es versteht sich von selbst, dass in öffentlichen und privaten Räumen gegenseitig Rücksicht genommen wird, insbesondere auch auf Kinder, und Nichtraucher nicht unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt werden. So bin ich davon überzeugt, dass für die meisten Raucher die Rücksichtnahme auf die Nichtraucher das Hauptmotiv ist, das Rauchen einzuschränken. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage sowohl zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen als auch zum Werbeverbot für Tabakerzeugnisse.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe festgestellt, dass aufgrund der fehlerhaften Berichterstattung bei der Landtagsdebatte anlässlich der Postulatsbeantwortung zum Nichtrauchen in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, ich wäre nur für einen minimalen Nichtraucherschutz. Deshalb möchte ich hier klarstellen, dass ich mich für einen starken Nichtraucherschutz, vor allem zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Arbeitnehmenden einsetze, und schliesse mich deshalb dem Votum des Abg. Pepo Frick vollumfänglich an.Abg. Rudolf Lampert
Schade, dass nicht alle in Ihrer Fraktion Ihre Haltung vertreten, Frau Abg. Matt, denn nicht zuletzt aufgrund der Haltung Ihrer Parteikollegin in der Gemeinde Eschen anlässlich einer Abstimmung, ob im Sportparkgebäude Nichtrauchen eingeführt werden soll - da hat sich nämlich Ihre Vertreterin gegen ein Nichtrauchen ausgesprochen. Ich habe hier das Protokoll der Gemeinschaftssitzung zwischen Eschen und Mauren. Aber eigentlich wollte ich auf etwas anderes eingehen.
Eines hat die Vorlage bereits erreicht, nämlich dass heute viel mehr Rücksicht genommen wird in öffentlichen Räumen beim Rauchen. Ich war jetzt mehrfach - und habe speziell darauf geachtet - an Veranstaltungen, und es wird durch die Raucher heute viel mehr Rücksicht genommen auf die Nichtraucher. Man sieht immer mehr, dass Personen vor den Lokalen rauchen. Ich denke hier an Dorfsäle, dass die Raucher sich nach aussen begeben und dort draussen rauchen. Bereits hier hat in den Köpfen also eine wesentliche Umstellung stattgefunden und es wird viel mehr Rücksicht genommen im Hinblick auf das Rauchen.
Was mich aber dazu bewegt, mich hier zu melden, ist der Brief der Gastronomie Liechtenstein, welchen ich ursprünglich glaubte falsch verstanden zu haben. Ich habe nämlich diesen Brief durchgelesen und mir gedacht, dass ich - ich habe ihn zweimal gelesen - dass ich diesen nicht richtig verstanden hätte. Wir hatten aber die Gelegenheit, mit Vertretern der Gastronomie Liechtenstein zusammenzukommen. Die Gastronomie Liechtenstein hat sich freundlicherweise bereit erklärt, mit einzelnen Abgeordneten zu sprechen. Dort hat sich tatsächlich herausgestellt, dass ich das schon richtig verstanden habe: Dass die Gastronomie Liechtenstein beispielsweise wünscht, dass in ihren Räumlichkeiten - wenn ein Rauchverbot kommen soll - dann ein totales Rauchverbot durchgesetzt werden soll. Sie begründet das auch damit, dass ein grosser Teil der Gastronomen nicht in der Lage ist, diese abgetrennten Räumlichkeiten zu erstellen, und dass dadurch eine Gleichstellung innerhalb der Gastronomie Liechtenstein nicht mehr gewährt sei.
Ich begrüsse auch, dass sie sich in dem Sinn geoutet hat, nämlich sie sind die Gastgeber für die Gäste, aber dass sie sich in dem Sinn geoutet hat, dass sie jetzt für ein komplettes Rauchverbot in ihren Lokalen sind und in keiner Weise für diese Abtrennung der Räumlichkeiten. Wo ich die Gastronomie Liechtenstein nicht unterstützen werde, das sind für mich die Zelte. Ich glaube nicht, dass die Zelte eine Konkurrenz zur Gastronomie in Liechtenstein sind, denn diese Feste, wie sie stattfinden - ich denke an Bundessängerfest, Verbandsmusikfest und so. Dort wird keine einzige Person aus der Gastronomie abgezogen, denn diese Feste finden statt. Die Gäste gehen hin, ob sie nun in ein Raucher- oder Nichtraucherlokal gehen würden. Diese Gäste werden nicht von der Gastronomie abgeworben. Davon bin ich fest überzeugt. Ich werde deshalb die Vorlage oder die Änderung, wie die Gastronomie sie vorschlägt, dass Zelte nicht ausgenommen werden, diese Änderung werde ich nicht unterstützen.
Wo ich aber auch Unterstützung der Gastronomie geben werde, ist beim Rauchen in den Vereinslokalitäten. Die Gastronomie Liechtenstein nennt diese Vereinslokalitäten die Paragastronomie. Es ist tatsächlich eine Konkurrenz für die Gastronomen, wenn in Vereinslokalitäten, welche von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden - das muss man betonen -, dass, wenn in diesen Räumen geraucht wird, dass sich dort plötzlich eine parallele Gastronomie für die Raucher entwickelt. Das werde ich auf keinen Fall unterstützen und werde deshalb dem Anliegen der Gastronomie Liechtenstein nachkommen.
Die Inkrafttretensbestimmung, welche die Gastronomie Liechtenstein hier auch anzweifelt, dass das der 1.4. sein soll, da möchte ich auch die Gastronomie unterstützen. Es braucht Übergangsbestimmungen. Es braucht grosszügige Übergangsbestimmungen. Sollte tatsächlich die Lösung kommen, wie sie die Regierung vorschlägt, nämlich getrennte Raucherräumlichkeiten, so muss man auch bedenken, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, welche allein schon das Verfahren ab In-Kraft-Treten des Gesetzes, welche allein schon das Verfahren über mehrere Monate hinziehen wird. Wir sind dann irgendwann beim 1.1.2009 und dergleichen. Wenn aber diese Abtrennung nicht erfolgen soll, so habe ich kein Problem damit, wenn ein früherer Zeitpunkt des In-KraftTretens angezeigt ist.
Allerdings, auch dort möchte ich - es wurde hier mehrfach schon angetönt - darauf hinweisen, dass wir uns in einem Wirtschaftsraum befinden. Ich denke an die Vorarlberger Gastronomie oder auch an die benachbarte Schweiz. In Vorarlberg - der Abg. Heeb hat es bereits ausgeführt - wird diese Lösung - da haben sich die Parteien geeinigt - da wird diese Lösung auf 1.7.2008 in Kraft treten. Ich hätte kein Problem damit, wenn wir jetzt eine Übergangsfrist bis 1.7.2008 einführen würden. Das Gesetz kann trotzdem in Kraft treten, dass wir aber gemeinsam mit Vorarlberg praktisch ein In-Kraft-Treten hätten. Wir haben dann nicht etwa eine Abwanderung in das benachbarte Vorarlberg, weil wir dieselben Bedingungen hier haben.
Die Gastronomie Liechtenstein wehrt sich auch für gleich lange Spiesse - und diese wären dann gegeben. Ich würde auch nicht, wenn Vorarlberg sich auf 1.7. einigt, einen späteren Zeitpunkt wählen. Ich möchte auch nicht zu Ungunsten der anderen Gastronomie diese Spiesse umdrehen. Ich glaube, es wäre eine faire Lösung, wenn wir dieselben Inkrafttretensbestimmungen wählen würden wie unsere Nachbarn. Ich kann die Anliegen der Gastronomie unterstützen - wie gesagt mit Ausnahme der Zelte, welche sie hier erwähnt - und werde das auch bei der Lesung entsprechend einbringen bzw. wenn es eingebracht wird, entsprechend unterstützen.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf einige Voten der Vorredner eingehen. Wenn der Abg. Franz Heeb vorschlägt, das den Gastwirten zu überlassen, die hätten die Möglichkeit, Vorkehrungen zu treffen, je nachdem. Er spricht dann auch von der Durchführungsverordnung und er sagt ganz klar, dass damit zu rechnen sei, dass Härten entstehen - und das finde ich eine schon sehr bedrohliche Aussage - die es dann eben halt durch Durchführungsverordnungen usw. abzufedern gilt. Die Tatsache ist, dass eben diese baulichen Voraussetzungen in der Gastronomie halt sehr unterschiedlich sind. Die Gastronomie sagt ja selbst, dass es rund etwa die Hälfte der Betriebe sind, die diese Voraussetzungen nicht haben. Und wenn man dann jetzt von Härten spricht, finde ich das schon sehr stark.
Damit kommt ganz klar eine Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb der Branche zustande. Ich frage mich hier - und ich habe bereits auch die Frage ja schon gestellt: Wer trägt dann die Kosten, wenn wir hier einen staatlichen Eingriff in privatrechtliche Strukturen diskutieren? Ich bin dann auch auf die Antwort gespannt.
Dann noch kurz zum Abg. Rudolf Lampert: Er hat hier auch bei einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie die Wettbewerbsverzerrung angesprochen bei einer Vorreiterrolle. Ich denke - er hat zwar dann auch noch etwas präzisiert in Bezug auf Vorarlberg - ich denke, dass diese Vorreiterrolle eben hier in diesem regionalen Raum eine schon ganz spezielle Bedeutung hat. Es wurde ja vorher an Beispielen auch argumentiert von Italien und Irland, und hier haben wir eben die Situation mit den liechtensteinischen Betrieben, dass sie sich aufgrund dieser speziellen Kleinheit unseres Marktes primär im regionalen Markt behaupten müssen. Also wir reden hier wirklich von der Region, und das ist für mich eine ganz spezielle Ausgangslage, die es auch zu berücksichtigen gilt.
Bei Zelten bin ich nach wie vor der Meinung, die ich schon geäussert habe: Hier geht es mir nicht nur darum, ob jetzt dann vielleicht Gäste von der Gastronomie abwandern, weil in einem Zelt gewirtet wird. Das ist vielleicht ein Punkt. Es geht mir hier vor allem um die Rechtsgleichheit, also wenn wir verlangen, dass gleiche Sachverhalte oder wesentliche Sachverhalte gleich behandelt werden. Und das ist dann eben hier nicht gegeben.Abg. Paul Vogt
Ich habe nichts Neues beizutragen. Ich möchte aber dem Eindruck, der für mich durch das Votum des Abg. Rudolf Lampert entstanden ist, entgegenwirken, dass hier die Fraktion der Freien Liste unterschiedliche Meinungen vertritt. Das ist nicht so. Es ist sicher so, dass nicht alle Parteimitglieder der Freien Liste die gleiche Meinung haben, aber das ist, glaube ich, nur natürlich.
Also kurz: Ich möchte auch meine Position klarstellen: Ich unterstütze die Regierungsvorlage. Ich bin froh und erfreut, dass wir hier die Regierung loben dürfen. Ich unterstütze zudem das Rauchverbot in Zelten und in Vereinslokalen. Wo ich mit meinem Fraktionskollegen Pepo Frick nicht einig bin, ist die Frage der abgetrennten Raucherräume. Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, wenn es den Wirtshäusern gestattet wird, separate Raucherräume einzurichten.
Dann, wenn ich schon das Wort habe, noch zwei/drei Worte zu früheren Ausführungen: Ich sehe überhaupt nicht, wie das der Abg. Roland Büchel mehrfach ausgeführt hat, dass durch diese Gesetzesvorlage die Rechtsgleichheit verletzt wird. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Das ist vielleicht aus der Optik der Wirte so, aber das wird Ihnen kein Jurist bestätigen. Selbstverständlich müssen die Gastronomen die Kosten zahlen, wenn hier separate Raucherräume eingerichtet werden. Es ist doch Unsinn zu verlangen, dass der Staat das Einrichten von separierten Raucherräumen subventionieren soll. Also das treibt dann schon seltsame Blüten.
Dann vielleicht noch zu der Behauptung, dass eine Baubewilligung mehrere Monate beansprucht: Setzen Sie sich da mal mit dem Hochbauamt in Verbindung. Das wäre empört, wenn man eine solche Behauptung unwidersprochen stehen lässt.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es wurde erwähnt, dass das Rauchverbot Diskriminierung gegenüber Raucherinnen und Rauchern sei und eine Ausgrenzung verursache. Da bin ich genau nicht dieser Meinung. Für mich passiert genau das Gegenteil. Die Sozialisierung findet statt. Die Raucherinnen und Raucher treffen sich vor dem Lokalen und unterhalten sich. Das konnte ich schon x-mal beobachten, bei x-Gelegenheiten. Sie haben dasselbe Thema, man findet einfach Kontakt. Das kann man selbst von den Rauchern so vernehmen.
Dann auch die Forderung nach der Koordination mit den Nachbarn. Da erinnere ich gerne an die Promille-Grenze. Folgen wir diesen Begründungen, dann sollten wir die Promille-Grenze von 0,5 aber subito einführen. Oder, das wäre dann der andere Ansatz, man sieht das hier aus dem Blickwinkel des wirtschaftlichen Ausgleichs: Trinken in Liechtenstein - Rauchen in der Schweiz.
Dann, der für mich unbestrittene Wunsch der Bevölkerung nach klaren Regeln für den Bereich des Rauchens. Selbstverantwortung und Rücksichtnahme, die findet bereits heute grösstenteils statt, ganz unbestritten, aber eben nur grösstenteils, und vor allem Kinder und Jugendliche sind hier nicht immer entsprechend geschützt. Für mich sind auch Raucherräume nicht vereinbar mit dem Arbeitnehmerschutz. Arbeitnehmer, besonders die schlecht bezahlten, haben keine Wahl für einen Arbeitsplatzwechsel oder keine so leichte Wahl - vor allem aber auch der Grundsatz der Gleichbehandlung und noch viel mehr die Wettbewerbsverzerrung, die hier entstehen würde.
Ich bin zu 100% der Meinung des Abg. Peter Lampert und unterstütze seine Ansicht. Ich möchte auch einen möglichst weitgehenden Schutz vor dem Passivrauchen. Das heisst für mich: Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen, weder für Vereine noch Zelte noch separate Raucherräume oder dergleichen, auch nicht für Vereinslokale. Ich bin überzeugt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung endlich eine einfache und eine eindeutige gesetzliche Vorschrift ohne Hintertürchen, ohne Nebenzimmer will, welche konsequent vor dem Passivrauchen schützt. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wie mein Kollege Caduff bin auch ich erstaunt über die Sichtweise des Abg. Franz Heeb, der in der Gesetzesvorlage eine Ausgrenzung und Diskriminierung der Raucher sieht. Ich denke, es ist schon eindeutig und geht aus der Gesetzesvorlage und aus der Debatte im letzten Oktober-Landtag eindeutig hervor, dass es hier nicht darum geht, Bevölkerungsgruppen auszugrenzen oder zu diskriminieren. Es geht eindeutig um den Gesundheitsschutz, und zwar derjenigen Leute, die vom Rauchen betroffen sind und sich nicht dagegen wehren können, die einfach mitbetroffen sind.
Ich möchte appellieren, Herr Abg. Heeb, die Vorlage im Hinblick auf den Gesundheitsschutz zu sehen. Mit dem Abg. Rudolf Lampert gehe ich einig, was die Vereinslokale betrifft. Die gemeindeeigenen Vereinslokale sollen rauchfrei werden. Das ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes anzustreben, aber auch der Gleichbehandlung mit den Gastronomiebetrieben, und wenn dadurch Gemeinden wie Eschen/Mauren, die im Sportpark im Aufenthaltsraum das Rauchen - wie ich letztens hörte - noch einmal und zum wiederholten Mal erlaubt haben, wenn das dann aufgehoben wird, so ist das meines Erachtens richtig. Gerade in Sportstätten, wo sich viele Jugendliche aufhalten, muss der Schutz vor Passivrauchen garantiert sein.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass gemäss Hausordnung das Essen in den Schlafräumen für die jungen Sportler verboten ist. Sie müssen im Aufenthaltsraum essen. Im Aufenthaltsraum ist gleichzeitig das Rauchen erlaubt. Das führt im Extremfall dazu, dass die Jugendlichen ihr Brötchen im Freien essen müssen und die Raucher im Aufenthaltsraum rauchen dürfen, anstatt dass die Raucher rausgeschickt werden - hat aber nichts mit Diskriminierung zu tun meines Erachtens.
Nicht einig gehe ich mit dem Abg. Rudolf Lampert in Bezug auf die Zelte. Er meint, dass durch Festzelte von Vereinen, die ein paarmal pro Jahr nur aufgestellt werden, kein Abzug der Gäste von den Restaurantbetrieben stattfinden wird. Ich sehe die Regelung des Nichtraucherschutzes auch in Zelten nicht nur aus Gründen der Gleichstellung, sondern auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes als notwendig. Das Rauchen in Zelten, das Passivrauchen in Zelten ist genauso gesundheitsschädlich wie das Passivrauchen in Gastronomiebetrieben. Deshalb müssen meiner Ansicht nach die Festzelte auch mit eingeschlossen werden. Danke schön.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Noch zu Ihrer Stellungnahme, Frau Abg. Marlies Amann: Mir geht es eigentlich um beides, wie ich sehr klar in meinem Votum ausgedrückt habe. Es geht um Gesundheitsschutz und es geht gleichzeitig auch darum, dass Raucher nicht ausgegrenzt und diskriminiert werden. Wir müssen, denke ich schon, beide Aspekte im Auge behalten.
Wie ich selber bei mir spüre und auch bei anderen Rauchern, ist wirklich die Rücksichtnahme auf Nichtraucher ein Hauptmotiv, das Rauchen einzuschränken. Und für mich ist es selbstverständlich, den Raum zu verlassen, wenn jemand da ist, der nicht mag, dass geraucht wird. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit, und die braucht auch keine gesetzliche Regelung. Noch zu Ihren Ausführungen, Abg. Roland Büchel: Ich kann einfach nicht nachvollziehen, dass man hier sagt, damit gleich lange Spiesse im Lande bestehen und gleiche Wettbewerbsbedingungen, dass man einfach in allen Lokalen das Rauchen verbietet. Das scheint mir eigentlich nicht der richtige Weg. Es kann auch ein Wettbewerb entstehen in dem Sinn, dass es noch Lokale gibt, wo geraucht werden kann, und dass es Lokale gibt, wo nicht geraucht werden kann. Das kann doch auch in einem Wettbewerb spielen. Und Sie müssten gerade als Tourismus-Fachexperte wissen, dass Gastbetriebe, dass auch Tourismus usw., dass das nicht rein auf unser Land eingeschränkt ist, sondern wir müssen hier schon regional denken und sollten unsere Lösungen auch auf die Nachbarländer abstimmen. Danke vielmal.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Als erstes möchte ich der Regierung einen Dank aussprechen für diese doch nach meiner Ansicht mutige Vorlage, denn, gerade wenn wir uns - sagen wir - die Vorschläge, welche heute in der Zeitung nachzulesen sind betreffend Österreich anschauen, dann sind die nach meiner Ansicht weniger weitgehend. Insofern gebührt der Regierung - und hier spezifisch dem Gesundheitsminister - mein Dank für diese Vorlage.
Es ist schön, dass nicht nur über Prävention gesprochen wird, sondern es wird auch präventiv gehandelt, was in letzter Konsequenz allen zugute kommt, sprich die Gesundheit wird erhalten und - das darf Sie nicht weiter wundern - die Kosten werden entsprechend reduziert bzw. werden nicht ansteigen. Es wurde dann auch ins Feld geführt, die Vorlage sei sehr schnell entstanden. Ich denke, auch hier gebührt der Regierung mein Dank für dieses sehr speditive Vorgehen, welches hier gewählt wurde. Das wünsche ich mir eigentlich immer.
Dann wurden weitere Vorschläge eingebracht, man soll mitunter sogar eine extremere Haltung an den Tag legen, sprich - man soll in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Ich denke mir, das wäre dann doch ein Schritt zu weit gegangen. Politik ist ja bekanntlicherweise die Kunst des machbar Möglichen und nicht des wünschbar Möglichen. Irgendwo müssen wir hier die Grenzen dann doch auch sehen, und wie gesagt, hier haben wir nach meinem Dafürhalten die Grenzen mehr oder weniger erreicht.
Lassen Sie mich einige Passagen aus dem vorliegenden Bericht und Antrag zitieren, wobei die nachfolgende nicht weiter erstaunt: Unter anderem wird ausgeführt im Bericht und Antrag, dass davon ausgegangen werden könne, dass mehr Personen jährlich wegen Passivrauch ihr Leben verlieren, als Aids, Konsum illegaler Drogen oder Gewalttaten dies fordern. Also das ist doch eine massive Aussage nach meinem Dafürhalten.
Dann ein Punkt, der in dieser Debatte bis jetzt noch nicht erwähnt wurde - zumindest ich habe nichts gehört -, das ist der Punkt S. 16, 3.2 Österreich: Bei Österreich erklärt die Regierung sehr schön, dass man es im Prinzip auf der freiwilligen Basis versucht hat. Hier wird ausgeführt, dass eine Vereinbarung zwischen der Gastronomie und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erarbeitet wurde betreffend die Einrichtung von Nichtraucherbereichen auch im Gastgewerbe und in gastgewerbsähnlichen Einrichtungen. Wenn wir dann das Resultat auf S. 17 des vorliegenden Berichtes und Antrags betrach-ten, wird durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend festgestellt, dass das Resultat der Überprüfung nicht zufriedenstellend war, sprich: Anscheinend hat diese freiwillige Vereinbarung nicht die entsprechenden Ziele erreicht, welche angepeilt wurden. Insofern habe ich hier doch einige Bedenken gegenüber dieser Selbstdeklaration, dass es dann mitunter gleich herauskommen könnte, wie es eben in der Vergangenheit in Österreich bereits gemacht wurde.
Dann zu der Vernehmlassung, zu den Ergebnissen: Hier ist unter anderem ausgeführt - und das wurde jetzt in der Debatte auch schon mehrmals erwähnt -, dass zum Beispiel die Sanitätskommission angeregt hat, im Arbeitsgesetz ein generelles Rauchverbot an Arbeitsplätzen ohne Ausnahmeregelung einzuführen. Das war im Prinzip auch mein Votum im Rahmen der Postulatsbeantwortung. Ich hätte mir das vorstellen können, dass man noch einen Schritt weitergegangen wäre, aber deshalb braucht es ja in der Politik Extrempositionen, damit wir uns dann im Endeffekt irgendwo in der Mitte wieder finden. Das sagt übrigens gemäss S. 37 auch die Ärztekammer, die sich durchaus vorstellen hätte können, dass man hier einen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz generell eingeführt hätte. Das finde ich auch absolut nachvollziehbar und für diese Institution mehr als glaubwürdig, dass man hier sich klar zum Nichtraucherschutz bekennt.
Dann zum Schluss das mehrfach erwähnte Schreiben der Gastronomie: Es wurden beide Schreiben erwähnt. Ich denke mir, die Gastronomie hat hier mitunter auch einen Entwicklungsprozess gemacht innerhalb des halben Jahres, sprich vom 16. April 2007 bis 4. Oktober 2007, dass man sich hier durchaus den Zeichen der Zeit gestellt hat und anerkennt, dass man hier mitunter eine andere Richtung einschlagen muss. Ich war auch sehr erstaunt über dieses Schreiben. Ich habe ganz ein anderes Schreiben erwartet, das muss ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Ich habe mir gedacht, es wird primär auf diese Selbstdeklaration abgezielt, aber das ist nach meinem Dafürhalten nicht so.
Die konkreten Abänderungsvorschläge kann ich grundsätzlich mehr oder weniger durchs Band unterstützen. Der einzige Punkt - und das ist allerdings der relevante - den ich in Frage stelle, ist natürlich das In-Kraft-Treten, denn hier wird auf den Kanton St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg verwiesen. Aber wir haben ja noch einen weiteren Nachbarn, sprich den Kanton Graubünden, und hier wird nach meinem Dafürhalten demnächst eine Abstimmung durchgeführt werden - mitunter kann hierzu Regierungsrat Meyer noch einige Ausführungen machen, sollte diese Abstimmung für den Schutz der Nichtraucher angenommen werden, wann dann dieses Gesetz in Graubünden in Kraft treten wird. Ich denke, insofern hätten wir, sofern das Gesetz im Kanton Graubünden angenommen wird, hier keine Vorreiterrolle mehr.
Wie gesagt, die weiteren Ausführungen im Schreiben der Gastronomie, den letzten Punkt betreffend die Deklarationspflicht, dass wir diese Zeit gewinnen würden, haben wir nach meinem Dafürhalten nicht, da wir diese Vorreiterrolle nicht in dem Sinne einnehmen. Diesbezüglich denke ich, dass das Gesetz im Kanton Graubünden vor unserem Gesetz in Kraft treten wird.Abg. Rudolf Lampert
Noch einen Satz zur Abg. Marlies Amann: Weshalb ich hier die Zelte erwähnt habe, da ist der Grund der Brief der Gastronomie Liechtenstein. Sie befürchten dort auch, einen Nachteil zu erfahren. Da bin ich überzeugt, dass kein Nachteil vorhanden ist. Ihre Argumentation natürlich bezüglich Nichtraucherschutz - das spielt auch in den Zelten. Das ist für mich keine Frage.
Dann aber noch ein Satz zum Abg. Paul Vogt: Er hat hier den Eindruck erweckt, als ob ich dem Bauamt indirekt Versäumnisse vorwerfe. Es geht nicht darum, hier Versäumnisse des Bauamtes aufzuzeigen, denn ein Verfahren, bis eine räumliche Abtrennung stattfinden kann, zieht sich über die Planung, dann kommt dieses Gesuch an die Gemeinde, von der Gemeinde geht dieses Gesuch an das Land, vom Land wird es dann genehmigt, dann sind Einspruchsfristen einzuhalten. Bis die Ausführung beginnen kann, sprechen wir von zwei/drei/vier Monaten im Optimalfall, einfach um das noch klarzustellen. Es ging nicht darum, gegen das Bauamt etwas zu sagen, sondern einfach den natürlichen Verlauf einer Baubewil-ligung hier aufzuzeigen und damit darzustellen, dass ein solches Gesetz nicht auf 1.1. oder 1.4.2008 in Kraft treten kann - allein schon verfahrenstechnisch - sofern diese Ausnahme für die Abtrennung von Räumlichkeiten bestehen bleibt im Gesetz.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch ein/zwei Ausführungen machen einerseits zu den Ausführungen des Abg. Paul Vogt und dann auch des Abg. Franz Heeb. Der Abg. Paul Vogt hat gesagt in Bezug auf mein Argument der Rechtsgleichheit, das wäre an den Haaren herbeigezogen. Das kann er so behaupten, das ist seine Meinung. Ich habe eine andere. Ich bin der Meinung, dass Vorsicht geboten ist in Bezug auf Rechtsgleichheit/Gleichheitsgrundsatz, wenn es um den Erlass von Bestimmungen geht.
Dann in Bezug auf seine Aussage sinngemäss, dann soll die Privatwirtschaft halt zahlen: Das finde ich auch bedenklich, wenn der Staat hingeht - und ich habe das vorhin schon gesagt - und Gesetze erlässt, Bestimmungen erlässt - es wurde sogar von Härtefällen gesprochen - und dann einfach sagt, das sollen dann einfach die Betroffenen bezahlen. Ich finde, wenn man das auslöst, dann muss sich der Staat - und vielleicht erfahren wir dann hier noch dazu etwas - auch diesbezüglich Gedanken machen, wer und wie man mit diesen Kosten umgeht.
Dann zum Abg. Franz Heeb: Vielleicht sind wir im Ziel gar nicht so weit auseinander. Mir geht es um die Selbstdeklaration. Dass das interessant sein kann, dass der Markt spielt, ich glaube, das ist klar. Mir geht es - und das hat ja die Gastronomie auch selbst vorgeschlagen - um die Selbstdeklaration und damit um die Wahlfreiheit für den Unternehmer wie für die Gäste, und das Ziel wird ja dann auch erreicht. Dann kann eben der Gastronomiebetrieb aufgrund seiner individuellen Voraussetzungen - die sind unterschiedlich - sich entsprechend positionieren. Das ist das, was ich sagen möchte. Es geht um Selbstdeklaration - wie schon eingangs erwähnt in meinem Votum - der Betriebe und damit auch um die Wahlfreiheit der Gäste.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. In der nun vorliegenden Debatte wurden viele Pro und Kontras für einen weitgehenden Nichtraucherschutz angeführt. Ich glaube, wenn die Regierung die Voten auf die 2. Lesung hin würdigt und schaut, wo die Mehrheiten liegen, dann sind die geäusserten Meinungen wichtig und daher möchte ich auch meine Position hier klarlegen: Für mich ist es ganz klar, dass in einer Interessenabwägung der Gesundheitsschutz den Vorrang vor anderen hier angeführten Rechten hat. In diesem Sinne ist es für mich auch nicht verständlich, dass in Vereinslokalen weiter geraucht werden soll. Ich glaube, hier bewegen sich sehr viele Menschen, vor allem auch Jugendliche, die hier geschützt werden müssen. Ich kann mich auch mit einer Lösung, wie sie in Österreich kommen soll, nicht anfreunden, da sie dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz keine Rechnung trägt.
Zusammenfassend möchte ich also sagen, dass ich der Regierungsvorlage von der Stossrichtung her sehr viel abgewinnen kann und diese dann auch unterstützen werde.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte ein letztes Mal noch die Lanze brechen für die Selbstdeklaration, und zwar aus dem Grunde, dass der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat: Deklaration/Selbstdeklaration, das funktioniert nicht. Ich glaube, es ist einen Versuch wert und die Gastronomie hat gezeigt, dass der Wille vorhanden ist.
Ich möchte auch betonen, es geht ja nicht darum: Das sind ja nicht einfach einzelne Personen, sondern die Gastronomie Liechtenstein ist das Dach der gesamten Gastronomie. Dann wiederum sehen wir, bei der Vernehmlassung hat auch die Wirtschaftskammer Liechtenstein dafür plädiert, Eigenverantwortung der Gastronomen, für diese Eigenverantwortung plädiert und im Sinne dieser Deklaration. Sie schreibt auch: Es besteht eine Gefahr einer Bevormundung. Ich glaube, das ist auch der Punkt des Abg. Heinz Vogt und von mir. Es geht mir hier wirklich langsam aber sicher bei unserer Gesetzgebung auch um die Eigenständigkeit, um die Bevormundung. Ich denke, jeder kann schlussendlich diesen Gastronomiebetrieb aufsuchen, in dem er sich wohlfühlt.
In eine ähnliche Richtung gehen die Stellungnahmen des Liechtenstein Tourismus. Es ist also nicht niemand, der sich hier dafür einsetzt, und natürlich selbstverständlich die Gastronomie Liechtenstein. Was mir aber auch aufgefallen ist, das ist die Stellungnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, die dann einfach festhält, die für ihre Betriebe geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden durch dieses Gesetz nicht tangiert. Ich möchte hier schon nochmal in den Raum stellen: Wir haben einmal diese öffentlichen Gebäude usw. Das steht ausser Frage. Und hier haben wir einfach ein Gewerbe, das Gewerbe der Gastronomie, genauso wie ich einen anderen Dienstleistungsbereich meiden kann, vom Coiffeursalon bis zu ich weiss nicht was. Also es gibt x Dienstleistungsbetriebe, wo Menschen mit Kindern, ohne Kinder, Raucher, Nichtraucher, ein- und ausgehen. Wir entscheiden doch selbst, ob wir bei einem Coiffeur sitzen wollen im Qualm oder ob wir eben halt im rauchfreien Zimmer sitzen wollen.
Ich glaube, so mündig sind wir doch alle, zu entscheiden: Esse ich jetzt in einem Restaurant, in dem ich kaum Luft bekomme, oder nehme ich mir halt das Nichtraucherrestaurant vor. Und ich glaube, diese Deklaration, ich finde einfach, wenn die Gastronomie nichts getan hätte, dann könnte ich das verstehen. Aber sie hat etwas getan und ich sehe nicht ein, wieso man diesem Teil des Gesetzes, dass man diesem Vorhaben nicht eine Chance geben kann, und wenn es darum geht: Wir schauen offiziell fünf Jahre zu und danach wird entschieden. Ich meine, ich verstehe das wirklich nicht.
Abg. Rudolf Lampert
Frau Abg. Beck, auch wenn im Brief vom 16. April von der Gastronomie Liechtenstein noch von einer Selbstdeklaration die Rede ist, so hat es schon seine Gründe, weshalb am 4. Oktober diese gar nicht mehr aufgeführt wird. In persönlichen Gesprächen mit Wirten - weil mich das einfach interessiert hat, wie ihre Stellung dazu ist - habe ich nämlich nicht nur ein einziges Mal, sondern mehrmals erfahren: Ihr könnt den Nichtraucherschutz schon einführen, aber nicht wir wollen die Bösen sein. Wenn, dann badet das selbst aus. Das ist ungefähr die Stellung, die einzelne Wirte dazu haben, nämlich: Wir hier sollen ihnen diese Vorgabe geben. Es kann einem Wirt - so seine Ansicht - nicht zugemutet werden, dass er den Gästen nun ein Rauchverbot auferlegt. Wir sollen das hier entscheiden in Vaduz. Das ist ungefähr die Stellungnahme, die einzelne Wirte mir zugetragen haben oder die ihre persönliche Meinung dargelegt haben. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass in der Stellungnahme vom 4. Oktober von dieser Selbstdeklaration kein Gebrauch mehr gemacht wird.
Ich möchte noch eine Frage an die Regierung anbringen, und zwar habe ich, als ich die Gesetzesvorlage studiert habe, immer geglaubt - Art. 3 Abs. 1 Bst. a, dort steht: «Das Rauchverbot gilt in Gebäuden des Gemeinwesens» - ich habe dort im Gegensatz zur Gastronomie Liechtenstein immer geglaubt, dass auch gemeindeeigene Räumlichkeiten gemeint sind, die auch an Vereine abgegeben werden. Ich denke an Jugendräume und dergleichen. Die Gastronomie ist nicht dieser Ansicht, sie hat das nicht so verstanden. Dass die Regierung vielleicht noch klarstellt, dass hier Gebäude des Gemeinwesens gemeint sind, die irgendjemand anderem zum Gebrauch überlassen werden, dass diese Räumlichkeiten damit auch gemeint sind und nicht nur solche, die in eigener Nutzung stehen. Wenn das die Regierung vielleicht noch klar ausführen könnte, dann wäre nämlich das Argument der Vereinsräumlichkeiten grösstenteils schon erledigt.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Rudolf Lampert hat es treffend erwähnt. Die Gastronomie will, dass wir hier entscheiden. Sie wollen klare Vorgaben. Sie wollen nicht den schwarzen Peter vor den Gästen haben. Das war auch der Grund, dass ich etwas provoziert habe in meinem Eintretensvotum. Ich wollte hier eine ganz klare Aussage haben. Ich habe meine Meinung geäussert. Ich habe gesagt: In öffentlichen Räumen bin ich dafür, ich bin für ein Werbe- und Sponsoringverbot, aber ich bin gegen einen Eingriff in das Privateigentum. Das ist meine Grundhaltung. Ich habe es auch erwähnt.
Ich frage mich hier - und ich habe noch keine Antworten erhalten: Mit welchem Recht greifen Sie in das Privateigentum ein - in das Privateigentum, wo Sie, mit einer Deklarationspflicht, selber entscheiden können, ob Sie sich gesundheitlichen Schädigungen aussetzen wollen? Und mit welchem Recht sagt der Landtag: «Aber da, wo Kleinkinder sind oder Babys, wo zuhause geraucht wird, da schauen wir weg? Hier ist dann die Grenze erreicht, das ist dann wieder die Selbstverantwortung der Eltern.
Ich glaube schon - und da müssen Sie nur mal Fernseh schauen, da ist ja zum Teil erschreckend, wie die Leute qualmen vor Kleinkindern und Kindern in der Stube. Ich habe es selber schon erlebt und ich begreife das auch nicht, aber anscheinend ist das so. Mit welchem Recht greifen Sie in die Gastronomie ein, mit welchem Recht sagen Sie dann, was die Eltern machen in der Küche, das geht uns überhaupt nichts an? Also hier möchte ich schon ganz klare Aussagen hören. Es wäre wahrscheinlich für Regierungsrat Meyer auch schon einfacher, wenn er hier ganz klare Ausführungen hören würde. Und für mich gibt es nur A oder B und nicht Zwischenlösungen, und ich muss ganz klar sagen, so mit Zwischenlösungen, mit Raucherräumen und dem Ganzen, mit dem kann ich mich dann eigentlich nicht anfreunden, weil das meiner Grundhaltung entgegenspricht.
Ich sage ganz klar: Ja, die öffentliche Hand soll das verbieten, da hat sie auch das Recht dazu. Die Gemeinden können das. Anscheinend bestehen in den Gemeinden nicht einheitliche Meinungen. Das Beispiel Sportpark Eschen/Mauren wurde ja auch erwähnt. Aber das dient auch zur Bewusstseinsbildung, und ich denke, wenn wirklich eine Mehrheit in unserer Bevölkerung da ist, die eben den Nichtraucherschutz befürwortet, dann müssen die Gemeinden zwangsweise umstellen.
Und nochmals: Alle wir hier sind viel in öffentlichen Räumen. Wir sind eingeladen zu Vorträgen etc. Haben Sie jemals gesehen, dass in einem Museum oder im Kunstmuseum oder im TaK geraucht wird? Ich habe es nicht gesehen. Es ist problemlos durchzusetzen durch eine Gemeinde, dass im Saal nicht geraucht wird. Es ist aber auch problemlos durchzusetzen, dass zum Beispiel vor dem Saal ein Fumoir steht, das die Gemeinde bezahlt, und dann die, die rauchen wollen, da hineingehen. Es ist problemlos durchzusetzen mit einer Hausordnung, mit einem Satz in der Hausordnung.
Liebe Leute, wenn Sie zuhause sagen, bei Ihnen wird nicht geraucht, dann wird nicht geraucht, so nehme ich mal an. Und wenn Sie halt sagen: Bei mir wird geraucht, dann müssen Sie selber die Konsequenzen tragen. Und wenn ich bei jemand in der Küche sitze und es wird geraucht, dann weiss ich, dass ich schädlichen Auswirkungen ausgesetzt bin.Abg. Josy Biedermann
Falls die Regierung wirklich die Voten Pro und Kontra zählt, möchte ich klar festhalten, dass auch für mich die Gesundheit oberste Priorität hat. Also ich bin für ein totales Rauchverbot, wie die Gastronomie es ja auch vorschlägt in ihrem letzten Brief. Ich denke, wir haben hier eine grosse Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen, die wir wirklich wahrnehmen müssen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich anfänglich für die Lösung, wie es im Bericht und Antrag steht, erwärmen können, also abgeschlossene Räume und ausgenommen auch Zelte. Wenn ich aber diesen Brief - ich möchte ihn halt trotzdem noch einmal zitieren - der Gastronomie Liechtenstein, den Brief vom Oktober, anschaue, dann steht hier wirklich eine viel rigidere Form die sie wünschen. Sie wünschen sich gar keine Ausnahmen mehr. Und wenn schon die Gastronomie Liechtenstein, die 64 Betriebe vertritt, wie ich informiert wurde, also 64, dann sind nur noch, glaube ich, 12 oder 15 andere, die da nicht dazugehören. Wenn die klar jetzt heute im Oktober sagen, wir wollen die ganz rigide Form, es darf einfach nirgends mehr geraucht werden, weder in abgetrennten Räumen noch in Zelten, dann bin ich dafür, und dann ist die Selbstdeklaration und das alles einfach wieder ein Schritt zurück. In der Zwischenzeit hat sich etwas entwickelt.
Und noch zum Abg. Heinz Vogt: Sie haben gefragt, ob wir schon gesehen haben, dass da stark geraucht wird in Vorräumen oder so. Gerade am letzten Samstag anlässlich der Jungbürgerfeier, da wurde im Foyer der Spoerry-Halle enorm gequalmt. Also, es war so ausserordentlich starker Rauch da drinnen, und ich denke, wenn einfach Rauchverbot gewesen wäre, dann hätten die Jungen zum Rauchen vor die Tür gehen müssen. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich bleibe sehr kurz: Es wurde auch schon mehrmals erwähnt, Rauchen ist ungesund und kann tödlich sein. Der Schutz vor Passivrauchen ist die oberste Priorität. Die Regierung ist dieser Verantwortung nachgekommen und hat jetzt einen Vorschlag vorgelegt, der sicher noch verbessert werden kann.
Wenn die Anregungen der Gastronomie Liechtenstein zum Teil oder gänzlich berücksichtigt werden, dann geht es in die Richtung, dass kompletter Nichtraucherschutz gewünscht und erwartet wird. Ich unterstütze diese Anregungen. Ich bin auch der Meinung, dass in Vereinsräumlichkeiten abgesichert sein muss, dass Rauchverbot ist, in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand sowieso.
Die Ausführungen des Abg. Heinz Vogt kann ich nicht vollumfänglich nachvollziehen. Hier wird begonnen, eine Gruppe von Leuten zu schützen, und zwar ist es der Arbeitnehmerschutz. Und hier haben wir die Verantwortung, dass wir die Arbeitnehmer schützen vor Passivrauchen. Das wird damit erreicht, und da muss einfach die Gewerbefreiheit oder die Selbstbestimmung zurückstehen, wenn wir die Arbeitnehmer schützen wollen. Die Abg. Doris Beck hat erwähnt, dass die LIHK nicht Stellung genommen haben zu diesem Thema. Ich kann aber versichern, dass in den meisten Betrieben der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer generell an Arbeitsplätzen Rauchverbot herrscht, wenn auch in Produktionsgebäuden noch nicht überall zu 100 Prozent, so wird das nicht lange dauern, bis auch komplette Rauchverbote dort gelten werden - dieses aufgrund einer Selbsteinschränkung oder Einschränkung der Mitarbeiter, aber eben vor allem zum Schutz derjenigen Mitarbeiter, die eben nicht durch das Rauchen gestört oder sogar eben gesundheitlich gefährdet werden. Also ich unterstütze die Vorlage der Regierung und unterstütze auch das Anliegen der Gastronomie Liechtenstein, diese Vorlage noch zu verschärfen.Stv. Abg. Peter Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es braucht klare Vorgaben, und zwar jetzt. Meines Erachtens ist die Zeit reif dafür, und deshalb bin ich auch froh, dass wir jetzt an dieser Stelle über ein Nichtraucherschutzgesetz debattieren.
Zur Gastronomie möchte ich nur noch Folgendes sagen: Mir scheint es jetzt so, als ob sich die Gastronomie nur über Nichtraucherräume oder Raucherräume differenzieren möchte. So ist die Debatte hier und kommt sie bei mir an. Aber ich glaube, die Gastronomie hat viele Wege, sich zu differenzieren, sich zu positionieren durch ihre sehr guten Leistungen. Die brauchen sich auch gegenüber unseren Nachbarn nicht zu scheuen. Ich glaube, der Grund, wieso jemand ein Lokal besucht, ist nicht die Problematik, ob er da rauchen darf oder nicht. Ich glaube, so lange halten wir uns in diesen Räumen auch nicht auf.
Wichtig erscheint mir, dass alle die gleichen Voraussetzungen haben. Und wie ich die Debatte jetzt verfolgt habe, ist bei mir der Eindruck entstanden, dass niemand diese Raucherräume eigentlich möchte. Dazu möchte ich gerne eine dpa-Meldung zitieren, die stammt aus Bayern - auch ein lebenslustiges Völkchen wie wir Liechtensteiner - und da ist folgende Meldung zu lesen: «Bayern will sein geplantes Nichtraucherschutzgesetz radikal verschärfen und Rauchen auch in Bierzelten, etwa auf dem Oktoberfest, verbieten». Die CSU-Landtagsfraktion fasste am Mittwoch - also gestern Abend - einen Beschluss, der viel weiter geht als der Gesetzesvorschlag der Regierung. Dieser sah Ausnahmeregelungen für Festzelte auf dem Oktoberfest, Bierzelte und abgetrennte Raucherzimmer in Lokalen, Diskotheken und Behörden vor. Nun soll es keine Ausnahmen mehr geben. Ich glaube, und das ist meine Überzeugung, das ist der richtige Weg. Wir brauchen klare und eindeutige Vorgaben und gleiche Voraussetzungen für alle Gastronomen.Abg. Heinz Vogt
Anscheinend ist der Arbeitnehmerschutz so wichtig, wichtiger als der Kinderschutz. Eine Antwort zu meiner provokativen Frage zu den Privaträumen habe ich immer noch nicht erhalten. Ich frage jetzt, was besser ist. Die persönliche Freiheit muss dann beim Arbeitnehmerschutz zurückstehen. Ich frage mich: Stehen Sie dann auch zurück bei der Wahl Ihres Autos? Die Frage: Soll man Autos mit einem hohen Schadstoffausstoss dann auch verbieten, weil die verpesten auch mehr die Luft? Die Frage ist: Verzichten Sie, durch Vaduz, Schaan und das Unterland zu fahren, wo Sie tagtäglich die Luft verpesten, oder steigen Sie auf den Bus um? Sind Sie bereit, die persönliche Freiheit einzuschränken?
Ich denke mir einfach, und ich möchte das nicht persönlich auf einzelne Abgeordnete beziehen, aber hier ist mir schon eine gewisse Inkonsequenz im Tun und Handeln da, ohne dass ich die Grundrichtung und den guten Willen der Abgeordneten hier in Frage stellen will.
Der Abg. Peter Kranz hat es erwähnt. Ich möchte keine Raucherräume, weil ich habe auch gesagt, ich bin gegen die Bevormundung der Wirte und auch der Personen. Ich habe gesagt, ich will die Wahlfreiheit, ich will die Deklaration, und das aber aus grundsätzlichen Überlegungen. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es natürlich ein gewisses Spannungsfeld ist, aber ich denke immer, öffentlicher Raum ja, privater Raum nein.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Es wurde heute verschiedentlich die Vorreiterrolle unseres Landes erwähnt, die wir einnehmen würden, wenn wir einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen einführen würden. Mein Kollege, der Abg. Peter Kranz, hat einen Zeitungsbericht aus Bayern zitiert. Ich darf noch hinzufügen: In der heutigen Ausgabe des «Volksblattes» steht, wie es in Österreich aussehen wird in Zukunft. Der Titel ist: «Verschärfung geplant». Über eine Bestimmung haben sich beide Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP geeinigt. Statt erst 2012, wie ich schon in meinem Votum erwähnt habe, müssen Gastronomiebetriebe mit einer Fläche von über 75 m² bereits im Juli 2008 in grösseren Lokalen rauchfreie Räume anbieten. Ob Gaststuben mit einer Fläche unter 75 m² gar ganz rauchfrei zu führen sind, das ist hingegen noch offen. Der Trend ist eindeutig.
In all unseren Nachbarländern wurde der Nichtraucherschutz umfassend schon eingeführt oder sie sind auf bestem Wege dazu. Es ist meiner Ansicht nach keine Rede davon, dass wir hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Abg. Doris Beck und der Abg. Markus Büchel haben die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer erwähnt, deren Stellungnahme fehle, wenn ich das richtig verstanden habe. Es ist jedoch im Regierungsbericht S. 28 die Stellungnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer erwähnt. Dort heisst es: «Die LIHK begrüsst im Sinne des Gesundheitsschutzes die Absicht der Regierung, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen und ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen und anderen Bereichen festzulegen. Die für ihre Betriebe geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden durch dieses Gesetz nicht tangiert und der vorliegende Gesetzesentwurf wird befürwortet».
Der Abg. Heinz Vogt hat den Kinderschutz provokativ mehrmals erwähnt und diesen Schutz der Kinder im privaten Raum gegenübergestellt dem Schutz gegen Passivrauchen in öffentlichen Räumen. Ich gehe schon mit Ihnen einig, Herr Abg. Vogt, und habe auch eine diesbezügliche Bemerkung schon im letzten Oktober-Landtag gemacht im letzten Jahr, dass zu überlegen wäre, ob das Rauchen in Privatautos, insbesondere wenn kleine Kinder darin sind, reglementiert gehört. Diese Regelung ist sehr weitgehend. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wäre sie absolut zu befürworten. Ich möchte aber dazu noch eine Bemerkung machen: Wir können nicht eingreifen in das Privatleben der Leute und das, was sie zuhause tun, selbst dann, wenn es dem Gesundheitsschutz der eigenen Kinder nicht dient.
Neben dem Passivrauchen, dem die Kinder mitunter in Privaträumen ausgesetzt sind, gibt es noch eine ganze Menge anderer gesundheitsgefährdender Verhaltensweisen. Es gibt eine möglicherweise ungesunde Ernährung, die die Kinder bekommen. Es gibt möglicherweise nicht die Möglichkeit für ausreichenden Schlaf usw. usf. Wir können nicht in alles und jedes eingreifen, was in Privaträumen passiert. Kinder haben die Eltern, die sie halt haben. Das ist zum Teil auch schicksalsbedingt und wir können das nicht alles per Gesetz regeln. Ich denke aber auch, dass dieser Kinderschutz in privaten Räumen, die Sie erwähnt haben, Herr Vogt, nicht in Vergleich gezogen werden kann zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Räumen, und das sind Gastronomiebetriebe. Sie sind nicht einfach Privaträume. Sie sind öffentlich zugängliche Räume, und da sehe ich den Unterschied. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 13:55 Uhr.Mittagspause (von 12:35 bis 13:55 Uhr)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des zweiten Tages der Oktober-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 26: Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz) sowie Abänderung weiterer Gesetze.
Wir sind noch in der Eintretensdebatte. Ich möchte Sie jedoch bitten, wenn Sie keine fundamentalen Neuerungen mehr haben, sich nicht mehr zu Wort zu melden, denn wir haben noch zwei grössere Vorlagen, die behandelt werden müssen.
Dann gebe ich das Wort noch dem Abg. Roland Büchel.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Es geht mir vor allem darum, das eine oder andere aus meiner Sicht richtig zu stellen. Es wurde ja in mehreren Voten - für mich fälschlicherweise - der Eindruck erweckt, als ob die Gastronomie per se eine Verschärfung wünsche. Auch dieser Brief wird unterschiedlich interpretiert. Ich möchte einfach dazu bemerken, dass dieser Brief vom Oktober vom Vorstand der Gastronomie geschickt wurde und dass ja meines Wissens vorgängig auch eine Versammlung stattgefunden hat, an der sehr sehr viele Betriebe teilgenommen haben. Und darum verstehe ich es nicht, wenn man dann auf einzelne Gespräche verweist, die man mit einzelnen Gastronomen, was immer das heisst, geführt hätte, und dann hier eine Ableitung daraus macht, dieser Brief würde eigentlich darauf abzielen, eine generelle Verschärfung zu wollen. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Einschätzung richtig ist.
Die Gastronomie fordert insbesondere eine Selbstdeklaration. Sie redet von Übergangsfristen. Sie redet von Standortbenachteiligung oder Wettbewerbsbenachteiligung. Insbesondere, denke ich, ist es auch wichtig, dass man diese ganze Entwicklung auch vor einem weiteren Hintergrund betrachtet - und jetzt muss ich halt das Schreiben vom April ebenfalls zitieren: Hier hat ja die Gastronomie sehr frühzeitig sich in diese Diskussion eingebracht. Sie hat sehr konstruktive Vorschläge gemacht. Sie hat sich freiwillig verpflichtet der Kennzeichnung, der Selbstdeklaration. Sie hat das rasch umgesetzt, und umso mehr - und das möchte ich jetzt auch noch betonen - war die Gastronomie eben dann davon überrascht, dass trotz all dieser Massnahmen - ich denke auch, dass diese Massnahmen nicht einfach so ohne weiteres beschlossen wurden, es haben ja meines Wissens damals auch Gespräche mit dem Gesundheitsminister stattgefunden -, dass man jetzt diese Vorlage in der heutigen Form hier diskutiert. Ich möchte dieses richtig stellen, weil ich wichtig finde, dass hier nicht ein falscher Eindruck erweckt wird, als ob es darum ginge, hier einen Vorwand geltend zu machen, als ginge es hier eigentlich nur darum, eine generelle Verschärfung zu wollen. Ich betone noch einmal, was die Gastronomie wirklich fordert ist die Selbstdeklaration, keine Benachteiligung im Wettbewerb etc.Abg. Doris Beck
Danke schön. Mir geht es auch noch um eine Klarstellung. Es wurde von der Abg. Amann-Marxer und vom Abg. Markus Büchel darauf hingewiesen, die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer - ich hätte das übersehen oder falsch interpretiert. Nein, mir ging es wirklich darum, als ich das zitiert habe - natürlich äussern sie sich zum generellen Nichtrauchen, aber sie halten fest, dass für ihre Betriebe das ja nicht gilt. Also das heisst, das ist für mich mehr als nur legitim, dass sie sich hier quasi nicht in die Gastronomie gross einmischen, wenn es sie konkret nicht betrifft. Die Stellungnahme ist für mich mehr als okay.
Was ich damit sagen möchte, ist eigentlich: Darum fällt die wahrscheinlich auch so aus, und der Abg. Markus Büchel hat es ja dann selber gesagt, und der Meinung bin ich übrigens auch. Auch im Dienstleistungsbereich - die Unternehmen, die ich kenne, die haben das Rauchverbot - gut, es gibt wahrscheinlich sehr oft Raucherräume noch irgendwo - aber das Rauchverbot wurde umgesetzt, und das spricht für mich wieder für diese Selbstdeklaration. Es ist nicht so, dass es unbedingt ein Gesetz braucht, um hier das Umdenken anzukurbeln, sondern das Umdenken hat schon lange stattgefunden.
Was ich auch noch klarstellen wollte, ist das Thema mit der Gastronomie, mit dem Brief. Ich glaube, es hat einfach niemand die Seite 4 gelesen dieses Briefes vom Oktober. In meinen Augen - ich komme da noch darauf -, steht da ganz klar: Bis zu der Umsetzung, zu diesem Gesetz, möchten sie, dass ihr Projekt, das zu 80% umgesetzt ist, auch im Gesetz Eingang findet, das heisst diese Deklarationspflicht. Und dann kommt ja von der Gastronomie immer wieder diese Übergangsfrist, und ich glaube, wenn ich dann den Artikel vom 4. Oktober, wo die Betriebe in der Zeitung aufgelistet sind, wenn ich den Artikel anschaue, das ist für mich eine Verzweiflungstat, die Resignation. Dann bringe ich also die Hoffnung, mindestens noch diese Deklarationspflicht als Übergang anzubieten.
Ich finde das hier nicht ganz richtig, wenn einige Abgeordnete einfach die ersten Seiten, die ersten Punkte herunterlesen und sagen: Ich unterstütze die Gastronomie. Spätestens, wenn sie wieder draussen sind, im nächsten Restaurant, werden sie es dann hören, was man davon hält. Man kann das nicht so interpretieren, da macht man es sich also sehr einfach. Und ich möchte mindestens dem Regierungsrat Meyer mitgeben, wie gesagt, diese Deklarationspflicht - ich finde, die Chance sollte das haben - und die Übergangsfristen - ich habe das vorher schon mal gesagt - ich könnte mir fünf Jahre vorstellen, in denen man einfach sagt, man versucht das durchzusetzen. Und wegen dem muss nicht das ganze Gesetz scheitern. Aber das jetzt einfach zu ignorieren, das finde ich schon Politik etwas weit weg vom Tagesgeschehen. Danke schön.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Offenbar ist es gewünscht, dass Regierungsrat Meyer ein möglichst komplettes Bild von den Meinungen der Landtagsabgeordneten bekommt, dies im Hinblick auf die 2. Lesung.
Der Definition von Abg. Heinz Vogt folgend stufe ich mich als neoliberal ein und bin gegen unnötigen Eingriff in die Privatwirtschaft, setze auf die Mündigkeit der Bürger und auf eine gesetzliche Deklarationspflicht. Vielen Dank.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Mir geht es jetzt ähnlich wie dem Kollegen Negele. Zwar haben Sie, Herr Präsident, eingangs des Nachmittags gesagt, man solle sich nicht melden, wenn man nichts Neues mehr zu sagen hat. Also, ich glaube alles, was ich zu sagen habe, ist auch von verschiedenen Votanten gemischt schon gesagt worden. Andererseits hatte ich am Morgen den Eindruck, dass jeder noch etwas sagt, um auch seinen persönlichen Standpunkt kundzutun. Das tue ich jetzt auch kurz gefasst.
Ich bin ein Extremfall, ich bin sogar Rauchallergiker. Ich «rauche» nur die Imkerpfeife, bin passionierter Nichtraucher, aber denke doch, dass Rauchen und Nichtrauchen auch etwas mit Eigenverantwortlichkeit sich selbst gegenüber und mit Toleranz des Rauchers gegenüber dem Nichtraucher, des Nichtrauchers gegenüber dem Raucher zu tun hat. Mir wird die ganze Debatte zu sehr auf die Gastronomie fixiert. Persönlich würde ich gerne sagen, dass ich meine: Absolutes Rauchverbot in Landesverwaltungs-Grossraumbüros, in Räumlichkeiten mit Parteienverkehr, auch in Vereinslokalen, die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Gastronomie gefällt mir an sich - und ich habe einen Gastronomiebetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zu meinem Arbeitsplatz - die Idee mit der Selbstdeklaration. Ich denke, dass in unserem Kulturraum der Stammtisch mit dem Jass, mit einer Krummen und dem Gläschen Wein dazugehört, und wenn nun ein Gastronomiebetrieb das weiterführen will zuliebe seiner alten Stammgäste, dann scheint mir das unterstützenswert und man sollte es doch jedem Gastwirt überlassen, ob er das eine oder andere wählt. Und wenn er die Möglichkeit hat, zwei Räume unter einem Dach zur Verfügung zu stellen, dann soll er das machen, ansonsten möge er seinem rauchenden Gast beibringen, dass der seinem Vergnügen künftig an der Frischluft frönen muss. Also ich denke auch, dass wir hier nicht zu eng oktroyieren sollten, was die Gastronomie zu tun hat, sondern dass man das auch in deren Selbstbestimmung stellen soll. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Mein Hinweis, Frau Abg. Renate Wohlwend, hat Sie in keiner Weise betroffen, weil Sie sich am Morgen noch nicht geäussert haben zu dieser Problematik. Ich danke Ihnen, dass Sie Ihre Stellungnahme nun abgegeben haben. Nun, nachdem sich mehr oder weniger alle Abgeordneten geoutet haben, möchte auch ich mich noch dazu äussern: Ich persönlich spreche mich für einen generellen Nichtraucherschutz ohne jegliche Ausnahmen aus. Über das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes möchte ich dann anlässlich der 2. Lesung mich äussern.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist mir zuerst einleitend ein Bedürfnis, Ihnen für die sehr umfassende und ausgewogene Würdigung des Berichts zu danken. Ich habe durchwegs zur Kenntnis genommen, dass es sowohl Pro-Argumente gibt, aber dass auch noch zahlreiche Fragen im Raum sind, die einer genaueren Untersuchung bedürfen.
Ich möchte zuerst einige grundsätzliche Ausführungen aus Sicht der Regierung machen, damit dieser Bericht bzw. die eine oder andere Formulierung auch besser verstanden wird: Der Landtag hat sich im letzten Herbst anlässlich der Landtagsdebatte zur Postulatsbeantwortung der Regierung an den Landtag betreffend den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen klar für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Liechtenstein ausgesprochen. Dabei hat eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten im letzten Jahr zudem eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gefordert. Diesem Auftrag kommt die Regierung mit der vorliegenden Gesetzesvorlage nun nach.
Wenn man sich mit dem Thema Nichtraucherschutz beschäftigt, stellt man Folgendes fest: Eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes kann durch drei Stossrichtungen erreicht werden: a) Schutz vor Passivrauchen, insbesondere in öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen; b) Einschränkung der Tabakwerbung und des Tabaksponsorings und c) Abgabeverbot von Tabakwaren an Minderjährige.
Die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz) umfasst die beiden erstgenannten Punkte. Punkt c wird über die separaten gesetzlichen Bestimmungen im Jugendschutz geregelt.
Warum ist ein verbesserter Nichtraucherschutz notwendig? Auch diesbezüglich haben Sie sich schon sehr ausführlich geäussert, und die verschiedenen Argumente wurden ja auch bereits im letzten Jahr bei der Grundsatzdiskussion zur Postulatsbeantwortung ausgetauscht, weshalb ich hier jetzt auf eine Wiederholung der Argumente verzichte. Ein Argument möchte ich noch ergänzen, da es meines Erachtens zu wenig Beachtung gefunden hat. Es handelt sich dabei um das Argument des Arbeitnehmerschutzes bzw. des Haftungsrisikos: Es wird diesbezüglich vermehrt Tendenzen geben, dass Arbeitgeber heute auch dafür zu sorgen haben, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden. Das schlägt sich auch, wenn man sich die Arbeitsgesetze in den umliegenden Ländern ansieht, vermehrt in entsprechenden gesetzlichen Bestimmung nieder.
Was bedeutet dies nun alles für die zur Diskussion stehende Regierungsvorlage? Die Regierungsvorlage sieht Folgendes vor: Im Sinne eines verbesserten Nichtraucherschutzes ist vorgesehen, ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglich geschlossenen Räumen festzulegen. Mit diesem grundsätzlichen Rauchverbot wird folglich festgehalten, dass rauchfreie Räume die Regel sind, dass aber unter bestimmten Voraussetzungen auch so genannte Raucherräume mit abgetrennten Räumen und leistungsfähiger Lüftung zugelassen sind. Ich komme auf diesen Punkt dann später noch zu sprechen. Auf Schularealen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche soll hingegen aus Präventionsgründen ein striktes Rauchverbot zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen verankert werden. Darüber hinaus sieht diese Gesetzesvorlage vor, dass zur Tabakprävention ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein Sponsoringverbot für Veranstaltungen durch die Tabakindustrie eingeführt wird.
Aufgrund der jetzt geführten Diskussion und auch aufgrund der öffentlichen Diskussion gehe ich davon aus, dass die Bestimmungen für Schulen, öffentliche Verkehrsmittel und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche sowie für die Tabakprävention - und somit ein Grossteil der Vorlage - unbestritten sind. Anlass für Diskussionen geben die vorgeschlagenen Regelungen für die Gastronomie. Dies erstaunt keineswegs, denn Liechtenstein ist hier kein Einzelfall. Auch in allen anderen europäischen Ländern ist dieser sensible Bereich jener, welcher am meisten diskutiert wird. Bei genauerer Betrachtung stellt man fest, dass dieser Bereich insbesondere im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Argumenten einerseits sowie einem umfassenden Gesundheitsschutz andererseits steht. Hier hat man deshalb eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen.
Ein Rauchverbot könnte in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und eventuell in die Handels- und Gewerbefreiheit eingreifen bzw. diese tangieren. Ob Rauchen in den Schutzbereich der persönlichen Freiheit fällt, ist gemäss Experten umstritten. Anders ist die Situation bei den Nichtrauchern. Nichtraucher, welche dem Passivrauch ausgesetzt sind, können sich auf dieses Grundrecht berufen, so zumindest verschiedene Expertenmeinungen. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen jedoch einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage, und zudem muss ein öffentliches Interesse gegeben sein.
Aus diesen Überlegungen heraus ist ein partielles Rauchverbot ein geeignetes Instrument, um die Bevölkerung vor Passivrauchen zu schützen. Das Ziel einer solchen Massnahme liegt nämlich im öffentlichen Interesse, im Gesundheitsschutz. Zudem steht der angestrebte Zweck in einem vernünftigen Verhältnis zu den erzielten Wirkungen. Ein umfassender Gesundheitsschutz ist somit im öffentlichen Interesse.
Aus diesem Grund und auch aufgrund der vorliegenden Studien und Erfahrungen, speziell in der Gastronomie, hat sich die Regierung deshalb nach Abwägen aller Argumente für den nun zur Diskussion stehenden Vorschlag entschieden. Die Regierung war sich bei ihren Überlegungen dabei durchwegs der Problematik, welche die einheimische Gastronomie sieht, bewusst, hat aber zugleich die Chancen, welche sich mit diesem Weg eröffnen, sowie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher bewertet. Die Erfahrungen im Ausland zeigen ja, dass ein verbesserter Nichtraucherschutz in der Gastronomie durchaus auch zu neuen erfolgreichen Geschäftsmodellen führen kann. Zudem haben die durchgeführten, nicht repräsentativen Umfragen in der liechtensteinischen Bevölkerung verdeutlicht, dass ein verbesserter Nichtraucherschutz in Liechtenstein durchwegs Akzeptanz einer Mehrheit der Bevölkerung finden kann.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass es auch andere Vorschläge, gerade im Bereich der Gastronomie gibt, um die Zielsetzungen eines verbesserten Nichtraucherschutzes in Liechtenstein zu erreichen. In den umliegenden Ländern werden deshalb auch ähnliche oder andere Modelle diskutiert. So wird im Nachbarland Österreich zum Beispiel die so genannte «spanische Lösung» diskutiert, welche im Kern aussagt, dass Betriebe >75 m² zu Nichtraucherbetrieben mit abgetrennten Raucherräumen umgestaltet werden, und dass Betriebe <75 m² sich entscheiden müssen, ob sie ein Raucherbetrieb sind oder nicht. Gemäss den neuesten Informationen ist aber auch diese Lösung sehr umstritten.
In der Schweiz wiederum ist ein Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Diskussion, welches ähnlich wie der Vorschlag, der Ihnen heute hier vorliegt, ausgestaltet ist. Die Beratungen im Nationalrat haben dazu geführt, dass die Gastronomie die Möglichkeit erhält, eine Bewilligung als Raucherbetrieb zu erhalten, wenn der Betreiber oder die Betreiberin den Nachweis erbringt, dass eine Trennung von Raucherräumen und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist - dies im Unterschied zur liechtensteinischen Lösung. Eine solche Lösung erachtet die Regierung jedoch für unser Land nicht als gangbar, da sich am derzeitigen Status quo faktisch nichts ändern würde. Zudem ist es auch aus gesundheitspolitischen Überlegungen per se ein Widerspruch, wenn eine Bewilligung als Raucherbetrieb erteilt wird.
Wie bekannt ist, hat sich die liechtensteinische Gastronomie zwischenzeitlich für eine freiwillige Selbstdeklaration entschieden. Betriebe müssen sich entscheiden, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit rauchfreien Zonen sind und müssen dies auch entsprechend deklarieren. Gemäss Diskussion mit der Gastronomie Liechtenstein und gemäss Aussage der Verbandsspitzen wurde diese Selbstdeklaration bisher positiv angenommen.
Zusammenfassend kann grundsätzlich deshalb festgehalten werden, dass der von der Regierung zur Diskussion gestellte Weg für die Gastronomie eine Möglichkeit zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes darstellt, dass es jedoch auch noch andere Varianten gibt, um die Zielsetzungen eines verbesserten Nichtraucherschutzes in Liechtenstein zu erreichen. Und wie Sie das bereits in Voten angesprochen haben, wird die Regierung deshalb sicher die heutige Landtagsdebatte gründlich analysieren und im Hinblick auf die 2. Lesung dort, wo es notwendig ist, die entsprechenden Anpassungen vornehmen. Dabei stelle ich jetzt schon in Aussicht, dass insbesondere Übergangslösungen denkbar sind und dass auch sicher das Thema mit dem In-Kraft-Treten von allfälligen gesetzlichen Bestimmungen speziell für die Gastronomie noch einmal überprüft wird.
Ich möchte nun aber auch noch die Gelegenheit nutzen, um auf die einzelnen Voten einzugehen:
Ein grosses Thema, das Sie in Ihrer Diskussion heute Morgen und jetzt nach dem Mittag angesprochen haben, war das Thema der Raucherräume. Wie ist die Regierung auf den Vorschlag der abgetrennten Raucherräume gekommen? Zum einen wird ein solches Modell in vielen umliegenden Ländern verfolgt, und zum andern war die Regierung der Überzeugung, dass durch die Schaffung eines Raucherraums ein Interessenausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern erreicht werden kann und dass dadurch ein gewisses Mass an Verhältnismässigkeit gewährleistet werden kann.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass jetzt von der Gastronomie diese abgetrennten Raucherräume kritisiert werden, weil sie sich dadurch einer Ungleichbehandlung ausgesetzt sehen. Ich möchte aber im gleichen Zusammenhang erwähnen, dass gerade von einzelnen Exponenten der Gastronomie die Aussage gefallen ist, man möge die Möglichkeit zur Errichtung eines Raucherraumes mit in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Das war mit ein Grund, warum diese Bestimmung eingebaut worden ist. Aber wenn die Gastronomie jetzt grundsätzlich eine Gleichbehandlung fordert und sagt, man möge hier auf Raucherräume oder abgetrennte Raucherräume verzichten, dann kommt das natürlich einem umfassenden Gesundheitsschutz entgegen, und die Regierung kann dieses Argument durchaus befürworten.
Dann zum Thema Übergangsbestimmungen: Warum sind im jetzigen Gesetz keine Übergangsbestimmungen in Bezug auf bauliche Verpflichtungen vorgesehen? Dieses Argument ist ganz einfach: Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung, einen Raucherraum einzurichten. Es steht jedem Betrieb, so wie die Gesetzesvorlage heute hier auf dem Tisch liegt, frei, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten oder nicht. Einige werden die Möglichkeit nützen, weil sie die baulichen Voraussetzungen haben, und andere haben die Voraussetzungen eben nicht.
Anders würde es aussehen, wenn das Gesetz eine Verpflichtung, einen solchen Raucherraum einzurichten, vorgeben würde. Wenn nämlich eine solche Verpflichtung gesetzlich niedergeschrieben ist, dann muss das Gesetz selbstverständlich auch entsprechende Übergangsfristen vorsehen. In Bezug auf die Kostentragung - auch das wurde in der Diskussion angeschnitten - kann ich das einfach beantworten: Analog anderer gesetzlicher Verpflichtungen, zum Beispiel im Baugesetz oder bei anderen Gesetzen, sind die Kosten natürlich von den entsprechenden Teilnehmern im Markt oder von den Privaten zu tragen, die hier entsprechende bauliche Vorrichtungen vornehmen werden oder vornehmen werden müssen, je nachdem, wie sie das machen möchten.
Dann, ein weiteres wichtiges Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist das Thema mit den Vereinen. Ich denke, hier ist die Regierungsvorlage relativ klar, auch wenn die Gastronomie das anders sieht, und ich möchte das an folgendem Beispiel erläutern: Auf der S. 33 sind die Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen ausgeführt bzw. die Erläuterungen zu den Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen - ich zitiere sinngemäss: «Als öffentlich zugängliche Räume gelten geschlossene Räume, die grundsätzlich jedermann kostenlos oder gegen Bezahlung zugänglich sind. Räume, die nur bei Erfüllung gewisser Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel einer Mitgliedschaft, betreten werden dürfen, gelten nicht als öffentlich zugänglich. Die Anforderungen an die Erlangung der Mitgliedschaft müssen jedoch so ausgestaltet sein, dass sie nicht jedermann ohne weiteres erwerben kann. Die Mitgliedschaft darf nicht vorwiegend dazu dienen, das Rauchverbot zu umgehen».
Wenn man sich diese Begriffsbestimmungen in Verbindung mit Art. 3 Rauchverbot Abs. 1 Bst. a ansieht, dann ist klar ersichtlich, dass alle Vereine, die ihre Vereinslokale in einem öffentlichen Gebäude oder in einem Gebäude haben, das der Gemeinde oder dem Land gehört, von diesem Rauchverbot mit betroffen sind. Das heisst, es gibt hier keine Ausnahme für Vereine, und das bedeutet wiederum, dass ein Grossteil der Vereine von diesem Rauchverbot, das hier gesetzlich hinterlegt ist, erfasst wird. Es gibt natürlich ein paar Vereine, die sich privat organisiert haben. Die haben privat ein Gebäude errichtet oder privat ein Vereinslokal gebaut. Und für diese Vereine, zum Beispiel für den Fischereiverein, greift diese Bestimmung dann nicht.
Und vielleicht noch ein weiteres Argument bezüglich der «Schattenwirtschaft»: Ich glaube, es ist wichtig, dass das Argument der Schattenwirtschaft hier nicht mit dem Argument des Gesundheitsschutzes vermengt bzw. vermischt wird. Ein Rauchergesetz oder eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes kann das Problem der Schattenwirtschaft nicht lösen. Wir haben gemäss Aussagen der Gastronomie heute ein bestimmtes Mass an Schattenwirtschaft, nämlich in der Form, dass bestimmte Vereine ihren eigenen Mitgliedern und anderen Getränke und ein gewisses Mass an Speisen verabreichen. Das hat jedoch nichts mit dem heute zur Diskussion stehenden Nichtraucherschutz zu tun.
Hier würde ich der Gastronomie empfehlen, dass sie wieder vereinsfreundlicher wird und nicht vereinsfeindlich bleibt. Wir konnten auch in Diskussionen mit Vereinen feststellen, dass es Gründe gibt, warum Vereine heute nicht mehr in die Gasthäuser gehen, und hier würde ich dem Vorstand empfehlen, dass er sich mal mit verschiedenen Musikvereinen, Feuerwehrvereinen und anderen Vereinen austauscht, warum eben die Wirtschaften nicht mehr aufgesucht werden. Aber ich denke, es ist gefährlich, das Argument der Schattenwirtschaft hier in diesem Zusammenhang zu gebrauchen.
Dann wurde von verschiedenen Votanten auch das Thema «Arbeitnehmerschutz» angesprochen: Diesbezüglich hat die Regierung in ihrer Vorlage klar ausgeführt, dass es nicht Zweck ist dieser spezialgesetzlichen Vorlage, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu regeln oder Regelungen hinsichtlich eines verbesserten Arbeitnehmerschutzes zu treffen. Das wäre hier gesetzestechnisch auch falsch angesiedelt. Wenn, dann müsste das Arbeitsgesetz an der entsprechenden Stelle abändert werden.
Dann zum Thema «Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes»: Dass dieser Grundsatz verletzt werden soll, das sehen wir überhaupt nicht. Ich verstehe das Argument der Gastronomie, dass es, wenn solche abgetrennten Raucherräume eingeführt werden sollten, zu gewissen Wettbewerbsnachteilen für einige Betriebe kommen kann, aber wie gesagt, es hat jeder Betrieb die Möglichkeit, so etwas einzurichten, und wenn er das nicht tut oder nicht kann, dann hat das nichts mit der Verletzung eines Gleichheitsgrundsatzes zu tun.
Dann noch das Argument betreffend das Inkrafttretensdatum: Das habe ich zu Beginn meiner Ausführungen schon ausgeführt: Hier gibt es zwei Dinge zu beachten, nämlich einmal: Was machen unsere Nachbarstaaten? Und wie sieht es bei uns hier in Liechtenstein mit allfälligen Übergangsbestimmungen aus? In der Schweiz ist die Diskussion derzeit so, dass in derzeit 17 Kantonen Geschäfte zum Schutz vor Passivrauchen in Gastronomiebetrieben in Bearbeitung oder hängig sind. Das betrifft zum Beispiel den Kanton Graubünden, die Kantone Bern, Waadt, Zug, die Kantone Thurgau, Basel-Land, Basel-Stadt, Appenzell-Innerrhoden, Fribourg, Uri etc. Zwei Kantone haben sich ausserdem schon entschieden, ein absolutes Rauchverbot einzuführen, nämlich der Kanton Tessin und der Kanton Solothurn. Im Kanton Tessin hat es mit einem Volksentscheid eine 79%ige Zustimmung zu solch einem Rauchverbot gegeben und im Kanton Solothurn lag die Zustimmung des Volkes bei 56%.
Jetzt ist in der Diskussion noch die Frage aufgetaucht, wie es mit Graubünden aussieht: In der Vorlage des Kantons Graubünden war ursprünglich vorgesehen, dass das revidierte Gesundheitsgesetz auf den 1. September 2007 in Kraft tritt. Dieses Inkrafttretensdatum ist jetzt natürlich hinfällig. Am 25. November stimmt die Bündner Bevölkerung über das Gesetz ab, und wenn man sich die Gesetzesvorlage durchsieht, hat die Regierung dann die Ermächtigung, dieses Gesetz entsprechend in Kraft zu setzen. Ich kann also heute noch nicht abschliessend sagen, wann das Gesetz im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt wird. Im Kanton St. Gallen ist die Situation derzeit so, dass die St. Galler abwarten, was die Liechtensteiner machen. Ich werde mich nach dieser Landtagssitzung sicher mit meiner Amtskollegin Heidi Hanselmann austauschen, um in Erfahrung zu bringen, ob sie jetzt aus unserer Debatte etwas mitnimmt. In Bezug auf Vorarlberg ist zudem festzuhalten, dass die Vorarlberger nicht die Kompetenz haben, das alleine zu entscheiden, sondern - wie ich bereits einleitend ausgeführt habe - hier braucht es ein nationales Gesetz. Diesbezüglich liegt die Kompetenz bei der Bundesregierung in Wien bzw. beim Österreichischen Parlament.
Dann möchte ich noch ein paar Einzelfragen beantworten, die in der Diskussion angesprochen worden sind, zum Beispiel, warum es im Landesspital kein komplettes Rauchverbot gibt. Ich glaube, der Abg. Peter Lampert hat diese Frage gestellt. Das ist einfach zu beantworten: Auch im Spital gibt es Ärzte, die rauchen, und es gibt auch Patienten, die Raucherinnen und Raucher sind, und für diese Klientel soll gemäss Gesetzesvorschlag ein separater Raucherraum zur Verfügung gestellt werden.
Bezüglich der Raucherräume habe ich schon verschiedene Ausführungen gemacht. Dann war noch eine Detailfrage hängig, wie es mit den Taxis aussieht: Zu den Taxis kann ich festhalten, dass das keine Verkehrsbetriebe im öffentlichen Sinn sind. Das ist in der Vorlage auch schon auf S. 33 ausgeführt. Deshalb findet das Gesetz auf Taxis, so wie es jetzt heute vorliegt, keine Anwendung.
Der Abg. Roland Büchel hat auch Fragen zu den Raucherräumen und zu den Vereinen aufgeworfen. Diesbezüglich habe ich schon Ausführungen gemacht. Der Abg. Büchel hat auch noch die Frage gestellt, was die Regierung unter einer ausreichenden Lüftung verstehen würde. Hierzu kann ich Ihnen folgende Beispiele geben bzw. zumindest das, was schon angedacht ist: Eine ausreichende Lüftung ist zum Beispiel, wenn Sie 25 Liter pro Sekunde Luftumsatz pro Platz haben, das macht bei einem Lokal mit 25 Plätzen 2'250 Kubikmeter pro Stunde. Zudem gibt es Anbieter von Raucherkabinen, die folgende Angaben zu den Systemen machen, und auch das wäre eine Lösung: Das wären 850 Kubikmeter pro Stunde für 6 Raucher gleichzeitig bei einer potentiellen Kapazität von 20 Leuten.
Zu den Übergangsbestimmungen habe ich mich schon geäussert: Wenn Raucherräume nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, und zwar verpflichtend vorgeschrieben werden, braucht es auch keine Übergangsbestimmungen, um hier bauliche Massnahmen zu vollziehen.
Dann war noch die Frage bezüglich der Bussen: Wer wird gebüsst? Wenn Sie die relevanten Bestimmungen lesen, dann sehen Sie, dass sowohl der Raucher, der gegen das Rauchverbot verstösst gebüsst wird - das ist in Art. 8 verankert -, als auch die verantwortliche Person, wenn sie die entsprechenden Hinweistafeln nicht anbringt.
Zudem wurde in der Debatte noch Folgendes gefragt: Warum hat man jetzt so schnell ein Gesetz gemacht? Warum hat man nicht die Ergebnisse der Selbstdeklaration abgewartet? Und es wurde dann auch verschiedentlich - also unter anderem von der Abg. Doris Beck - die Frage aufgeworfen: Einerseits das Schreiben der Gastronomie im April und andererseits das Schreiben der Gastronomie vom Oktober und was da zwischenzeitlich passiert ist. Hierzu Folgendes: Der Landtag hat die Regierung im letzten Jahr beauftragt, eine entsprechende Vorlage vorzubereiten. Diesem Auftrag ist die Regierung nachgekommen. Wir haben dann im Frühjahr bereits eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt. Es ist richtig, dass die Gastronomie bereits im Frühjahr in ihrer Vernehmlassungseingabe darauf hingewiesen hat, dass eine Selbstdeklaration angedacht wird. Wir haben anschliessend mehrere Gespräche mit der Gastronomie geführt. Es gab auch eine öffentliche Radio-Diskussion Anfang Juni, und ich habe die Gastronomie klar und deutlich wie folgt aufgefordert: Bitte setzen Sie diese freiwillige Deklaration jetzt um. Ich begrüsse das als ersten Schritt in die richtige Richtung, habe aber immer auch klargemacht, dass der Zeitpunkt kommen wird, wo sich der Landtag noch einmal mit diesem Thema befassen muss, ganz einfach aus dem Grund, weil der Landtag auch der Regierung den entsprechenden Auftrag erteilt hat.
Über die Sommermonate ist dann nicht viel passiert, und als die Regierung Ende August/Anfang September angekündigt hat, dass jetzt ein entsprechender Gesetzesvorschlag zur Diskussion ansteht, ging es mit der Selbstdeklaration relativ schnell. Innerhalb von Monatsfrist wurde diese Selbstdeklaration nämlich organisiert. Und hier möchte ich durchaus Anerkennung zollen, auch dem Vorstand der Gastronomie. Die haben das in dieser jetzt vorgegebenen Variante auf 1. Oktober eingeführt.
So viel zum Vorgehen. Hier haben also schon Absprachen stattgefunden. Es ist nicht so, dass die Gastronomie nichts davon wusste. Vielleicht war sie etwas vom Zeitpunkt überrascht, das mag sein. Wir haben aber bereits vor der Sommerpause öffentlich angekündigt - das kann im Radioarchiv nachgehört werden -, dass sich der Landtag im Herbst mit diesem Thema befassen wird. Warum die Gastronomie ihrerseits nicht früher mit der Selbstdeklaration reagiert hat, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Damit habe ich die wichtigsten Fragen und Argumente beantwortet und fasse dies abschliessend wie folgt zusammen: Ich denke, dass rund 70 bis 80% dieser Gesetzesvorlage ausser Diskussion stehen, weil das betrifft jene zwei Drittel des Nichtraucherschutzes, die unbestritten sind. Über das restliche Drittel werden wir nochmal diskutieren müssen. Wir werden zudem die Argumente, wie sie der Landtag jetzt hier eingebracht hat, entsprechend würdigen und auf die 2. Lesung allfällig neu bewerten und aufbereiten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint trotz allem unbestritten zu sein, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Anregung bzw. Forderung zu Abs. 1 Bst. a, und zwar der Zusatz «Nicht darunter fallen Zelte». Diesen Zusatz würde ich gerne streichen und im Gegenzug dazu einfügen «inklusiv Zelte». Bst. a würde dann lauten: «Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: a) geschlossener Raum: «eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung, inklusive Zelte». Dies im Hinblick auf das Baugesetz, das möglicherweise für Zelte als befristete Bauten Ausnahmen und Erleichterungen bei der Bewilligungspflicht vorsieht. In Bezug auf den Gesundheitsschutz sehe ich allerdings keinen Unterschied zwischen befristet aufgestellten Festzelten und Räumen der Gastronomie. Deshalb die Forderung, die Zelte unter Bst. a ausdrücklich mit einzuschliessen.
Ich habe auch eine Anregung bezüglich Bst. b: Ich möchte die Regierung anregen zu prüfen, ob die öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume, die Definition dieser Räume, erweitert werden sollte im Sinne, wie es die Gastronomie vorschlägt. Ich denke, dass sich dieser Bst. b auf Vereinslokale bezieht, und wenn wir diesen Bst. b so erweitern, wie es die Gastronomie vorschlägt - ich darf zitieren: «öffentlich zugänglicher geschlossener Raum: jeder geschlossene Raum, der ständig oder zu bestimmten Zeiten einem erweiterten Personenkreis zugänglich ist;» - und jetzt kommt der Zusatz - «ausgenommen davon sind Einrichtungen oder Gebäude, die den ständigen Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen privaten Nutzung überlassen sind».
Ich würde diesen Zusatz anregen im Hinblick auf Altersheime, die einen abgetrennten Raucherraum ermöglicht erhalten sollen. Falls wir nämlich die Raucherräume in der Gastronomie streichen, müssen wir eine Lösung finden, dass es für bestimmte Institutionen dennoch möglich ist, abgeschlossene Raucherräume einzurichten. Ich werde auf dieses Anliegen bei Art. 3 und 4 eventuell zurückkommen. Danke.Abg. Heinz Vogt
Danke. Ich hätte auch noch eine Verständnisfrage zu Bst. b: Herr Regierungsrat Meyer, Sie haben ausgeführt vorhin, was Sie unter einem öffentlich zugänglichen geschlossenen Raum verstehen. Soweit ich Sie verstanden habe, sind Sie der Auffassung, dass, wenn ein Verein das Lokal privat gekauft oder im Eigentum und finanziert hat, das nicht als öffentlich zugänglicher geschlossener Raum gelten würde. Jetzt meine Frage hierzu: Wenn ein Verein mit einem Lokal im Privateigentum öffentliche Veranstaltungen wieder durchführt, ist es dann wiederum ein öffentlich zugänglicher geschlossener Raum? Also hier haben wir dann schon noch einige Abgrenzungsprobleme.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz. Ich möchte die Abg. Marlies Amann unterstützen in Bezug auf Bst. a, aber auch in Bezug auf Bst. b, und würde auch beantragen, dass man die Formulierung, wie sie die Gastronomie hier vorschlägt, wortwörtlich übernimmt.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte dem widersprechen, einfach damit das nicht nur für sich alleine im Protokoll steht. Ich werde diese Zelt-Variante, die die Frau Abg. Amann vorschlägt, nicht unterstützen. Falls aber Ihre Absicht zum Tragen kommt, müsste man auch die Zelte genauer definieren. Wenn Sie nämlich in Italien sind und es regnet, haben viele Restaurants, die nicht die Möglichkeit von abgetrennten Räumen haben, haben sie vor dem Haus irgendeinen Unterstand, wo geraucht wird. Man sieht das noch recht oft, und das kann für mich nicht als Zelt gelten. Da müsste man irgendwie präzisieren - seien es geschlossene Zelte oder wie auch immer, die Regierung wird hier sicher eine Formulierung finden - damit diese Raucherecken, die vielleicht überdacht sind, damit diese nicht unter diese Zelt-Variante fallen.
Dann beim Bst. b: Das Anliegen möchte ich unterstützen, vor allem in den Altersheimen. Für mich ist aber die Frage, ob eine Person, die ganzjährig in einem Pflegeheim oder in einem Altersheim sich aufhält und diesen Raum zur alleinigen Benützung hat, so ein Zimmer zur alleinigen Benutzung hat, ob das nicht einem Mietvertrag ähnlich kommt. Dass praktisch dann, wie wenn ich eine Wohnung gemietet habe, ich dort rauchen darf, ob das nicht einem Mietvertrag - ich weiss, es ist kein Mietvertrag, ich weiss das aus eigener Erfahrung - aber ob man nicht eine Variante finden könnte, dass dieser Raum, der zur alleinigen Benutzung dieser Person ausgesondert ist, ob der nicht irgendwie ausgenommen werden kann, dass sich die Regierung vielleicht noch Gedanken macht bis zur 2. Lesung. Das Anliegen selbst, das die Frau Abg. Amann eingebracht hat, das möchte ich in Bst. b auch unterstützen.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Rudolf Lampert, wir verstehen uns schon richtig. Mit Zelten sind natürlich die grossen Festzelte gemeint und nicht kleine Unterstände, die gedeckt sind und für Raucher vor Restaurantbetrieben zur Verfügung gestellt werden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nochmals auf das Schreiben der Gastronomie vom 4. Oktober zurückkommen: Der erste Punkt, der konkret als Änderung beantragt wird, ist genau der Punkt betreffend die Zelte. Hierzu möchte ich die Regierung fragen - ich nehme an, der Regierung ist das Schreiben bekannt, ich weiss es aber nicht -, wie sie dieses Schreiben interpretiert. Wird nicht konkret in vier Punkten eine Verschärfung gefordert? Das In-Kraft-Treten wird dann in Frage gestellt, und als weitere Option wird dann bis zum In-Kraft-Treten die Deklarationspflicht in Vorschlag gebracht. Kann hierzu die Regierung noch Ausführungen machen, wie sie das Schreiben der Gastronomie interpretiert?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu den Definitionen und zu den jetzt angesprochenen Punkten einfach Folgendes festhalten: Grundsätzlich nehmen wir diese Voten auf, wir sehen diese ja im Protokoll, und wir werden das entsprechend auf die 2. Lesung prüfen.
Aber es ist jetzt bei den Begriffsbestimmungen und bei den Bezeichnungen wichtig, dass wir aus Gründen der Gesetzessystematik möglichst eine klare Linie haben. Wir können hier nicht beginnen, Spezialwünsche für die Gastronomie mit einzubauen, sondern wenn wir speziell für die Gastronomie eine Lösung verankern wollen, dann machen wir das von der Systematik so, dass wir das hinten im Gesetz entsprechend aufführen. Und darum habe ich auch meine Mühe mit der Definition, so wie sie zum Beispiel die Gastronomie für den öffentlich zugänglichen geschlossenen Raum vorsieht, weil diese Definition, so wie sie jetzt verankert ist, gilt ja eben nicht nur für die Gastronomie, sondern sie gilt ebenso für alle öffentlichen Gebäude des Gemeinwesens, für Bildungsstätten, für Museen, Theater, Kinoräumlichkeiten, Empfangsräume, Ladenlokale usw.
Zudem ist auch nicht klar, was zum Beispiel die Gastronomie mit ihrer Definition meint. Ich meine, was ist ein erweiterter Personenkreis? Also dieses Kriterium, das die Gastronomie hier vorgibt, ist völlig unklar. Also da ist die Bestimmung, so wie sie jetzt formuliert ist und wie sie die Regierung vorgeschlagen hat, klarer. Ich möchte auch noch erwähnen, dass wir hier exakt die gleiche Definition verwendet haben, wie wir sie schon im Behinderten-Gleichstellungsgesetz dem Landtag vorgeschlagen haben. Aber ich verstehe das Argument, dass man hier für die Gastronomie eine andere Lösung finden möchte, aber wir werden das dann entsprechend in der Gesetzessystematik berücksichtigen müssen.
Dann zu dem Thema der Zelte: Es ist schon richtig, wie der Abg. Rudolf Lampert dies gesagt hat. Wenn man hier die Zelte inkludieren möchte, dann müssen wir die Zelte auch entsprechend definieren. Dann wird es schwierig, weil der geschlossene Raum bei einem Zelt sehr schwer zu definieren ist. Sind zum Beispiel Pavillons, bei denen nur drei Seiten geschlossen sind, geschlossene Räume, oder sind das offene Räume? Auch wenn ein Pavillon öffentlich zugänglich wäre, wäre es noch kein geschlossener Raum und somit nicht vom Raucherverbot betroffen. Die vorgeschlagene Regelung, wie sie jetzt vorliegt, ist also eine Vereinfachung. Ansonsten müsste man komplizierte Regelungen mit ins Gesetz aufnehmen. Wir haben uns natürlich auch die Überlegung gemacht, dass Zelte mobil und nicht fix installiert sind, dass es also keine Dauereinrichtungen sind und dass Zelte vorwiegend von privatrechtlichen Vereinigungen aufgestellt werden. Aber da das jetzt von Ihnen explizit als Antrag eingebracht worden ist, werden wir diesen Punkt natürlich noch einmal separat klären.
Dann noch zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der Gastronomie eine freiwillige Selbstdeklaration natürlich lieber wäre. Das ist die präferierte Lösung, die die Gastronomie auch umgesetzt hat. Aber wenn die Gastronomie zwischen dem vorgeschlagenen Gesetz und einem adaptierten Gesetz wählen kann, dann hat die Gastronomie wohl lieber, wenn wir ein adaptiertes Gesetz machen, wo die Regelungen klar sind. Das heisst, ein klares Rauchverbot für alle, keine abgetrennten Raucherräume, Übergangsbestimmungen usw. So interpretiere ich das Schreiben der Gastronomie. Und da wir hier jetzt die Gesetzesvorlage in Behandlung gezogen haben, werden wir natürlich die Stellungnahme der Gastronomie auch entsprechend zu berücksichtigen haben.Abg. Heinz Vogt
Danke. Meine Frage haben Sie noch unterschlagen. Können Sie mir da eine Antwort geben? Danke.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wenn ein privatrechtlicher Verein sich mit seinen Vereinsmitgliedern trifft, dann wird das nicht unter dieses Gesetz fallen, weil dann ist das nur denjenigen Vereinsmitgliedern offen. Wenn dieser privatrechtliche Verein aber eine öffentliche Veranstaltung macht, die auch öffentlich beworben und öffentlich ausgeschrieben wird, dann ist es wieder ein öffentlich zugänglich geschlossener Raum. Dann fällt der Verein wieder unter dieses Gesetz. Vielleicht müssen wir das noch spezifizieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Regierungsrat Meyer hat bereits Ausführungen gemacht zu den Taxis und hat erwähnt, dass sie nicht inbegriffen sind, weil es keine öffentlichen Verkehrsmittel sind. Ich möchte dennoch anregen zu überprüfen, ob unter Bst. c die Taxis nicht aufgenommen werden könnten, denn sie sind immerhin öffentlich zugängliche Verkehrsmittel, und ich denke insbesondere auch an den Arbeitnehmerschutz, denn die Fahrer sind diesem Passivrauch unter Umständen den ganzen Tag lang ausgesetzt. Danke schön.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe am Morgen das Missverständnis angetönt, welches im Abs. 1 Bst. a vorhanden war in Bezug auf Gebäude des Gemeinwesens. Ich würde anregen, das zu präzisieren, beispielsweise in einer Form - ich zitiere: «In Gebäuden des Gemeinwesens, unabhängig ob diese in eigener Nutzung stehen oder anderen zum Gebrauch überlassen werden» -, dass die Regierung sich eine eindeutige Formulierung überlegt, damit das tatsächlich für jedermann auch klar ist. Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Noch eine Regelung wegen Taxis einzuführen geht mir dann langsam zu weit. Die Taxis haben meistens ein Schild vorne, wenn man genau hinsieht, am Armaturenbrett, und in der Regel wird in den Taxis nicht geraucht. Und ich meine, auch ein Taxichauffeur hat das Recht jemandem zu sagen, ob da drinnen geraucht wird oder nicht. Das müssen wir jetzt wirklich nicht mehr per Gesetz regeln.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich habe mir noch die Argumentation des Abg. Rudolf Lampert durch den Kopf gehen lassen. Mit dieser Argumentation - Irrtum vorbehalten - würden wir auch Räume, die die öffentliche Hand vermietet, dann generell rauchfrei machen, auch wenn man sie für private Zwecke vermietet. Da müsste man dann schon noch schauen, wie man das formulieren würde.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Roland Büchel
Ich habe das ja schon bereits eingangs erwähnt bezüglich Art. 4. Ich vertrete hier die Auffassung und Meinung, dass dieser Art. 4 zu streichen ist. Ich denke, an Stelle dessen sollte der Vorschlag der Gastronomie aufgenommen werden nach einer Selbstdeklaration. Ich kann jetzt nicht beurteilen, ob hier gerade in diesem Punkt, an dieser Stelle der Vorlage, das der passende Ort ist. Das werden Sie sicher in Bezug auf die Systematik klären und prüfen. Mir ist hingegen im Moment noch nicht klar aufgrund Ihrer Ausführungen, Herr Regierungsrat, ob Sie dieser Forderung nach einer Selbstdeklaration auf die 2. Lesung, ob Sie diese berücksichtigen wollen oder nicht, oder wie Sie sich das vorstellen.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte mich dem Votum des Abg. Büchel anschliessen. Meine Meinung diesbezüglich kennen Sie ja. Ich glaube, ich muss - es bezieht sich auf Art. 3. Ich stelle mir hier auch noch die Frage: Wenn ein Gastronomiebetrieb 10 m² als Nichtraucher- und 100 m² als Raucherräume bezeichnet, geht das überhaupt oder muss das in einem angemessenen Verhältnis sein zum Beispiel in einem Gastronomiebetrieb? Das ist hier auch nirgends geschrieben. Wie gross darf der Raucherraum sein, oder ist das ein Nebenraum oder muss das Hauptlokal rauchfrei sein? Das ist mir hier auch nicht ganz klar.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Gastronomie fordert ja, diesen Art. 4, diesen Ausnahmeartikel ersatzlos zu streichen, und ich würde mich eigentlich diesem Anliegen sehr gerne anschliessen. Nachdem wir jetzt aber bei Art. 2 Bst. b die Definition von öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen nicht verändern - so habe ich das wenigstens verstanden -, nicht verändern wollen und für Altersheime somit unter Art. 2 keine Ausnahmen vorsehen können, müssen wir hier eine Regelung finden, welche das Rauchen in anderen Institutionen wie Altersheimen gestattet, denn dieser Artikel betrifft ja nicht nur die Gastronomie, er betrifft auch andere Institutionen. Ich bin aber - ich möchte das nochmal betonen - ich bin dafür, dass wir die separaten Raucherräume in Restaurantbetrieben nicht einführen. Noch dazu erwähnen möchte ich auch die 800 Angestellten in den Gastronomiebetrieben, deren Gesundheitsschutz auch wichtig ist.Abg. Rudolf Lampert
Ich unterstütze die Ausführungen der Abg. Amann zur Gänze, sehe aber doch, dass wir diesen Art. 4 in irgendeiner Form brauchen, um die Raucherräume - und hier spreche ich nicht von gastronomischen Raucherräumen, sondern irgendwelche ausgesonderte Zimmer von mir aus, in welchen Personen noch rauchen können -, dass wir für diese eine Ausnahme benötigen. Aber ich sehe das nicht als für die Gastronomie anwendbar.Abg. Franz Heeb
Einfach - ich schliesse mich den Voten der Abgeordneten Vogt und Büchel an in dem Sinn, dass man primär auf Selbstdeklaration gehen sollte in dem Sinn, dass die Betriebe sagen können, ob sie Nichtraucherlokale sind oder Raucherlokale, zusammen auch mit den entsprechenden Vorkehrungen, vor allem auch eine klare Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen mit entsprechenden Luftabzügen speziell für das Personal, und an letzter Stelle ein generelles Rauchverbot auszusprechen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Die Forderung der Gastronomie, diesen Art. 4 ersatzlos zu streichen, macht absolut keinen Sinn, weil dann hätten wir genau die Situation, wie sie die Abg. Marlies Amann-Marxer und der Abg. Rudolf Lampert angesprochen haben, dass wir für alle anderen Bereiche keine Lösungen hätten oder keine abgetrennten Raucherräume mehr einrichten können. Darum macht dieser Art. 4 hier schon Sinn.
Noch einmal: Wenn der Landtag den Wunsch äussert, dass für die Gastronomie eine Speziallösung getroffen wird, in welcher Form auch immer, ob das eine freiwillige Selbstdeklaration oder ein komplettes Rauchverbot ist, dann wird das separat und losgelöst von einem Art. 4 zu regeln sein, weil sonst bringen wir hier die ganze Gesetzessystematik durcheinander. Was für mich nach der heutigen Diskussion klar ist: Die Gastronomie wünscht keine abgetrennten Raucherräume. Also dieses Kriterium werden wir streichen. Und dann wird man noch die Diskussion führen müssen - auch innerhalb der Regierung: Hält man an einem vorgeschlagenen, also vorgesehenen Rauchverbot für die Gastronomie fest, oder einigt man sich auf die Selbstdeklaration?
Hier möchte ich dann in aller Ruhe die Landtagsdebatte von heute noch einmal Revue passieren lassen und die einzelnen Voten, die Sie mir mit auf den Weg gegeben haben, werten. Dementsprechend wird dann dieser spezielle Punkt für die Gastronomie entsprechend ausgestaltet sein. Aber das stellt ja den Rest des Gesetzes nicht in Frage. Ich kann Ihnen heute noch keine verbindliche Antwort geben. Wir befinden uns in einem Entscheidfindungsprozess, und da müssen alle Argumente, die auch jetzt in der Diskussion angesprochen werden, noch einmal diskutiert und kritisch bewertet werden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte an mein Votum vor dem Mittagessen erinnern - das Beispiel in Österreich: Selbstverständlich ist es nicht eine explizite Selbstdeklaration, wobei hier auf den Seiten 16 und 17 nachzulesen ist: «Man hat es auf freiwilliger Basis zwischen dem Bundesministerium und dem Gastronomie-Fachverband versucht». Das war im Jahre 2004. Und bei der Kontrolle im Jahre 2007 hat man festgestellt, dass es nicht zufriedenstellend war. Insofern denke ich mir, könnte ich mir nicht vorstellen, dass wir hier diese Selbstdeklaration ins Gesetz einbauen. Das wird am Schluss ein Mehrheitsentscheid des Landtags oder der Regierung sein.Abg. Doris Beck
Da bin ich aber froh, dass der Abg. Wendelin Lampert grad noch die Kurve gekriegt hat mit «das wird ein Entscheid des Landtags sein». Ich möchte schon festhalten: Ich habe Herrn Regierungsrat Meyer so verstanden, er überlegt sich das alles. Wir werden sehen, was dann in der Gesetzesvorlage für die 2. Lesung drin ist, und ich hab das auch so verstanden an die Adresse auch vom Abg. Büchel, dass es ein separater Punkt sein müsste, das heisst: Wenn wir der Meinung sind, wir bringen diesen Punkt dann als Antrag ein - falls er nicht dann drin ist - dann haben wir jetzt zumindest eine Anleitung, wo das passieren müsste, und ich bin auch der Meinung: Wir überlassen das dann dem Landtag zu entscheiden, ob er den Antrag will oder ob er Artikel streichen will, die die Regierung da einbauen will. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte nur noch einen Verfahrenshinweis mit auf den Weg geben: Falls dies dann nicht in der Regierungsvorlage in 2. Lesung ist, dass so etwas zehn Tage vorher eingereicht werden müsste, wenn es sich um einen neuen Artikel handeln würde.
Dann gebe ich das Wort zum Weiterlesen.
Entschuldigung, der Abg. Paul Vogt meldet sich noch. Abg. Paul Vogt
Nein, während Sie gesagt haben «ich gebe das Wort zum Weiterlesen», habe ich gleich schon für den nächsten Artikel gedrückt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Aha, Sie sind aber ein schneller Heini.Abg. Paul Vogt
Ich bin ein durchschnittlicher Balzner. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Mir scheinen diese Bestimmungen bezüglich der Rauchverbotssymbole und anschliessend hinten in der Folge natürlich auch die Strafbestimmungen überflüssig. Falls wir uns einigen sollten, dass ein generelles Rauchverbot besteht, macht es für mich keinen Sinn, einen Schilderwald aufzustellen, dass nicht geraucht werden darf. Wenn das generell gilt, dann scheint mir das überflüssig zu sein.Abg. Paul Vogt
Ich war offensichtlich doch nicht schnell genug. Nein, ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass mir die Definition von «verantwortlicher Person» in Art. 2 Abs. 1 Bst. d nicht umfassend scheint. Hier in Art. 5 sind im Abs. 1 mit «verantwortliche Personen» vermutlich in erster Linie die Gastronomen gemeint. Die müssen ja Schilder aufstellen betreffend das Rauchverbot, oder Rauchverbotssymbole. In Art. 2 werden sie aber nicht unter «verantwortliche Personen» aufgeführt.
Andererseits frage ich mich, ob man dann von den verantwortlichen Personen in Gaststätten wirklich verlangen soll, dass sie auf jeden Fall alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, dass das Rauchen unterlassen wird. Wenn also eine erforderliche Massnahme darin bestehen würde, dass sie ihre Gäste anzeigen, dann habe ich doch gewisse Bedenken, das wäre dann doch ein arg unfreundlicher Akt. Dass sie die Leute auffordern, das zu unterlassen, das kann ich nachvollziehen, aber dass sie ihre Gäste noch beim Amt für Gesundheitswesen anzeigen, das ginge mir dann doch zu weit.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, auch ich habe mich gefragt, was in einem Restaurant die erforderlichen Massnahmen denn wären. Ein Rauswurf wird es wohl nicht sein und eine Anzeige auch nicht. Da schliesse ich mich dem Abg. Paul Vogt an. Ich gehe nun aber davon aus, dass diese erforderlichen Massnahmen gar nicht oft zum Tragen kommen, denn es werden wohl kaum Gäste in einem Lokal, wo keine Aschenbecher stehen, ihre Zigarettenasche auf den Boden schnippen. Wenn sie wissen, dass ein allgemeines Rauchverbot da ist, dann werden sie sich in der Regel daran halten, das, denke ich, macht auch die soziale Kontrolle, dieses Verhalten. Und so wird es - nach meinem Erachten - für die Gastronomen keine grösseren Probleme geben, wenn wir ein allgemeines Rauchverbot einführen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Den Hinweis des Abg. Vogt bezüglich der verantwortlichen Person hat die Regierung zur Kenntnis genommen. Das werden wir im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal prüfen. Dann ist auch die Anmerkung des Abg. Rudolf Lampert korrekt, wenn wir ein allgemeines Rauchverbot haben, dann brauchen wir die Rauchverbotshinweise und Rauchverbotssymbole nicht mehr, und ich kann auch in gewissem Mass der Abg. Marlies Amann-Marxer beipflichten, möchte aber gleichzeitig zu bedenken geben, dass irgendwo Vollzugsbestimmungen geregelt sein müssen, in welcher Form auch immer, ob das in diesem Artikel oder in einem anderen Artikel ist. Jedes Gesetz braucht auch Vollzugsbestimmungen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich vor allem eine Verständnisfrage: Verstehe ich das richtig, dass das Amt für Gesundheit dann hier zuständig wäre auch für Kontrollen, respektive: Wie ist diese Frage überhaupt geregelt, damit dieses Gesetz ja dann auch wirksam ist? Wie wird das geregelt mit Verstössen, und wie ist das in Bezug auf Anzeigen durch Dritte, also besteht da nicht die Gefahr, dass man hier dann auch eben sehr unangenehme Situationen schafft, indem jeder dann theoretisch sich ja dann hier als Gesundheitspolizei aufspielen kann?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich habe vorhin bereits erwähnt, dass natürlich jedes Gesetz auch entsprechend vollzogen werden muss, und darum braucht es auch die entsprechenden Vollzugsorgane. Jetzt, wie passiert das?
In der Regel passiert das mit einer entsprechenden Anzeige an die zuständige Stelle. Diesbezüglich ist das Amt für Gesundheit vorgesehen. Es sind auch andere Varianten denkbar. Denkbar wäre zum Beispiel auch - gerade im Bereich der Gastronomie - das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, das sowieso schon vor Ort ist und die lebensmittelpolizeilichen Vorschriften kontrolliert. Wenn es keine Anzeigen gibt, dann werden auch keine Verstösse geahndet.
Das Einzige, was von Amtes wegen kontrolliert werden könnte, so wie die Gesetzesvorlage jetzt ausgestaltet ist, sind die Hinweistafeln. Das Amt könnte theoretisch kontrollieren, ob die Hinweistafeln angebracht sind oder nicht, und wenn das nicht der Fall ist, müsste der Wirt bzw. die verantwortliche Person entsprechend gebüsst werden. Ansonsten kann das Amt nur tätig werden, wenn eine entsprechende Anzeige kommt. Periodische und stichprobenartige Kontrollen sind hiervon ausgenommen.
Jetzt, wie funktioniert das in anderen Politikbereichen? Im Lebensmittelbereich wird auch die Einhaltung gewisser Bestimmungen von Amtes wegen kontrolliert. Zudem gibt es Anzeigen. Wenn es Anzeigen gibt, hat ein Amt entsprechend tätig zu werden. Ab und zu gelangen Anzeigen auch direkt zur Landespolizei. Die Landespolizei nimmt diese entgegen, erklärt sich für nicht zuständig und leitet das an die zuständige Amtsstelle weiter, zum Beispiel im Sozialbereich oder in anderen Bereichen. Das sind also gängige Prozesse innerhalb der Verwaltung - und die funktionieren schon. Abg. Rudolf Lampert
Vielleicht könnte man sich an den Bestimmungen orientieren, welche heute schon bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche bestehen, einfach ob da eventuell Parallelen einzubauen wären und das gleichzeitig irgendwo dort untergebracht werden könnte. Ich weiss nicht, wie das dort geregelt ist, aber einfach als Hinweis noch.Stv. Abg. Roland Büchel
Ich denke, dass es wirklich sinnvoll ist, sich hier sehr gut zu überlegen, wie man das regelt, weil - auch wenn ich Ihre Ausführungen höre, Herr Gesundheitsminister - es ist halt schon eine ganz spezielle Situation. Wir haben es mit dem öffentlichen Raum zu tun. Wir haben es mit einer Problematik zu tun, die halt wirklich kontrovers diskutiert wird. Ich glaube, wir sollten verhindern, dass hier irgendwie diese Gefahr auftritt, dass man das Gefühl hat, jetzt soll angezeigt werden. Ich glaube, es ist einfach eine schwierige Situation und man sollte sich hier nochmals gut überlegen, wie das zu handhaben ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Hier würde mich interessieren, ob es diese Verordnung schon gibt bzw. wie weit diese fortgeschritten ist. Ich weiss nicht, ob es jetzt sinnvoll ist, dass wir vielleicht das eine oder andere dazu sagen in Bezug auf bestimmte Problemthemen, die wir schon diskutiert haben. Auf jeden Fall fände ich es sehr wichtig, je nachdem, wie dann die Vorlage auf die 2. Lesung ausgestaltet ist, dass man auch über die Durchführungsverordnung hier im Landtag entsprechende Kenntnisse hätte.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Bezüglich der Durchführungsverordnung kann ich ausführen, dass diesbezüglich noch keine Entwürfe vorhanden sind. Es gibt eine Vorstellung davon, was in einer Verordnung alles zu regeln ist. Der Stand ist so, dass jetzt die verschiedenen Themen zusammengetragen worden sind und mögliche Regelungsvorschläge in Erarbeitung sind.
Es betrifft vor allem die Raucherräume, die abgetrennten Räume, die Lüftungen und anderes. Hier gibt es entsprechende Vorstellungen, wie das geregelt werden könnte. Es ist aber klar, dass, wenn dieser Punkt aus der Vorlage hinauskommt, dies weniger Relevanz hat. Dann wird auch die Verordnung weniger kritisch sein. Im Übrigen haben wir mit der Gastronomie vereinbart, dass, wenn es zu Durchführungsverordnungen kommt, wir die Gastronomie frühzeitig in diesen Prozess mit einbeziehen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Bezüglich der Inkrafttretensbestimmung ist schon einiges in den Eintretensvoten ausgeführt worden. Für mich ist klar, dass dieses Gesetz nicht vor dem 1.7.2008 in Kraft treten soll, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die regionale Entwicklung. Ich denke vor allem an Vorarlberg, dass man darauf Rücksicht nimmt.Stv. Abg. Roland Büchel
Ich denke, je nachdem, wie die Vorlage dann für die 2. Lesung aussehen wird, ist dieser Inkrafttretensartikel dann natürlich besonders zu beurteilen. Ich denke, das ist heute schwierig. Nach heutigen Gesichtspunkten aufgrund der Vorlage würde ich diese Frist als nicht realistisch, als unmöglich, als falsch bezeichnen, insbesondere auch bezüglich der verschiedenen Einschränkungen, die wir schon vorgetragen haben in Bezug auf Vorreiterrolle usw. Ich denke, es ist jetzt zu früh zu sagen, was die richtige Frist ist, je nachdem auch, wie das mit Übergangsfristen ausgestaltet ist. Aber ich denke, das ist ein Artikel, der uns dann auf die 2. Lesung, je nach Inhalt der Vorlage, dann noch entsprechend beschäftigen wird und wo auch entsprechend sichergestellt werden soll, dass die verschiedenen Argumente, die ja bereits auch gebracht wurden, auch entsprechend berücksichtigt werden. Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Wie ich schon in den Eingangsvoten geäussert habe, ist mir auch eine zeitliche Abstimmung der Einführung - nicht nur eine zeitliche, auch eine inhaltliche - mit der Region und den Nachbarländern sehr wichtig.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe noch vergessen zu sagen: Falls es abgetrennte Räume in der Gastronomie geben sollte - was ich eigentlich nicht hoffe - so müsste man vermutlich auch einen zusätzlichen Artikel vor dem Inkrafttretensartikel einfügen, welcher die Übergangsbestimmungen - ich denke hier an die baulichen Massnahmen - regelt, dass man trotzdem das Gesetz in Kraft treten lassen kann, aber mit Übergangsbestimmungen, die baulichen Massnahmen hinauszögern kann. Wir haben das in anderen Gesetzen auch, dass wir Übergangsbestimmungen beim Inkrafttretensartikel haben.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Hier noch einmal die Frage an den Landtag oder an den Abg. Rudolf Lampert: Wenn das Gesetz keine Verpflichtung vorgibt, und die jetzige Gesetzesvorlage gibt keine Verpflichtung vor, einen Raucherraum einzurichten, für was brauchen Sie dann Übergangsbestimmungen, um baulich irgendetwas anzubringen? Dieses Argument leuchtet mir überhaupt nicht ein. Das Gesetz schreibt Ihnen nicht vor, dass sie das machen müssen. Die Gesetzesvorlage lässt ihnen das offen, ob sie das machen oder nicht. Ich gebe einfach Folgendes zu bedenken: Es ist keine Verpflichtung im Gesetz vorgesehen, dass Raucherräume eingerichtet werden müssen. Es steht jedem frei, das zu machen. Wenn er das nicht machen kann, kann er das nicht machen. Aber es gibt keine gesetzlichen Verpflichtungen und demzufolge braucht es auch keine Übergangsbestimmungen für bauliche Massnahmen. Abg. Heinz Vogt
Danke. Ich glaube, die Übergangsbestimmungen stehen in engem Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten. Wenn Sie das Gesetz auf den 1. April 2008 in Kraft treten lassen, dann brauchen Sie irgendwie eine Übergangsbestimmung, weil, wenn Sie Raucherräume einrichten wollen, können Sie doch nicht innerhalb von drei/vier Monaten verlangen, dass das umgesetzt wird. Und das würde dann auch für die Gastronomiebetriebe bedeuten, dass sie keine Raucherräume haben und somit ein absolutes Rauchverbot gilt. Und das ist der Hintergrund. So verstehe ich jedenfalls auch den Abg. Rudolf Lampert.
Und wenn Sie jetzt sagen: Okay, über das In-Kraft-Treten können wir diskutieren, dann hat sich das Ganze erledigt. Das bin ich mir auch bewusst.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es ist mehr eine praktische Überlegung. Wenn wir solche Raucherräume benötigen und jemand will diese, dann braucht es eine gewisse Zeit, um die einrichten zu können. Sonst passiert Folgendes: Wenn sie einen Stammtisch haben, das Restaurant rauchfrei machen und sie haben während eines halben Jahres keine Raucherräume und der Stammtisch hat sich irgendwo anders hin bewegt, dann wird er wahrscheinlich nicht mehr zurückkommen. Ich glaube, das ist hier in diesem Umfeld der Kundenbindung zu sehen.Abg. Paul Vogt
Ich glaube, wenn überall Rauchverbot besteht, dann bewegt sich der Stammtisch nicht in ein anderes Lokal. Aber das nur nebenbei. Ich möchte einfach noch ein kurzes Votum dafür halten, dass man das In-Kraft-Treten nicht einfach hinauszögert und das vom In-Kraft-Treten von ähnlichen Gesetzen in der Nachbarschaft abhängig macht. Wir haben vorher gehört, dass der Kanton St. Gallen darauf wartet, was Liechtenstein macht, und wenn wir nun darauf warten, was der Kanton St. Gallen macht, dann beisst sich das irgendwo und dann kann man das bis in alle Ewigkeit hinauszögern. Wenn wir den Nichtraucherschutz ernst nehmen, dann sollten wir auch sagen: Wir sind ein souveräner Staat und wir machen das zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Abg. Rudolf Lampert
Da gebe ich Ihnen schon Recht, Herr Abg. Vogt, aber irgendeine Übergangszeit muss ich einfach noch haben, damit ich auch entsprechende Massnahmen setzen kann. Wir gehen immer noch von eventuellen baulichen Massnahmen aus. Der Landtagsvizepräsident Ivo Klein hat mir die Begründung vorweggenommen: Es geht wirklich darum, nicht bei diesen Gastronomiebetrieben, die keine Möglichkeit haben, von heute auf morgen zu sagen: Der linke Raum ist für die Raucher und der rechte Raum ist für die Nichtraucher. Diese Betriebe müssen, falls sie ein Raucherlokal haben wollen, diese Übergangsfristen bekommen, dass sie diese Raucherräume einrichten können. Sie werden jetzt sagen: Er muss es ja nicht. Aber es geht mir auch darum: Es darf nicht passieren, dass er seine Gäste, die rauchen wollen, verliert, nur weil sie anderswo - und da liegt das Problem - weil sie anderswo schon Raucherräume haben. Da liegt ja das Problem. Wenn Sie zwei Gasthäuser nebeneinander haben, und das eine ist absolut rauchfrei, dann werden sich die Raucher im anderen Gasthaus aufhalten. Wenn generelles Rauchverbot ist, dann stellt sich dieses Problem nicht. Dann erübrigen sich unsere Äusserungen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, es geht wirklich um die Situation, wenn es die Möglichkeit der getrennten Räume gibt. Wenn ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie vorhanden ist, dann ist es klar. Dann gibt es diese Konkurrenzsituation nicht. Aber um die ging es mir eigentlich gar nicht.Stv. Abg. Roland Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur noch bemerken, dass es sich dann eben auch anders darstellt, wenn wir uns auf eine Selbstdeklaration einigen könnten, dass sich dann auch diese Frage natürlich anders stellt. Ich würde das weiterhin sehr beliebt machen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich kann der Argumentation des Abg. Rudolf Lampert und des Landtagsvizepräsidenten schon etwas abgewinnen. Aber dann mache ich die Übergangsfrist aus Wettbewerbsüberlegungen und nicht aufgrund des Baurechts, weil baurechtlich - das möchte ich noch einmal festhalten - haben Sie keine Verpflichtung, um hier etwas umzusetzen. Fakt ist, wenn das jetzt so umgesetzt würde, dann hätte jemand, der keinen Raucherraum einrichten kann, kurzfristig einen Nachteil, weil er müsste sich komplett rauchfrei deklarieren. Aber es gibt keine gesetzliche Verpflichtung. Aber wenn man sagt: Okay, aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen möchte man gleich lange Spiesse, dann braucht es eine Übergangsbestimmung. Dieser Argumentation kann ich folgen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Darf ich zum Schluss noch - es hat niemand mehr gedrückt nach mir - darf ich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass wir hier reichlich theoretisch diskutieren, denn in diesem Raume haben sich sowieso die meisten für die Streichung dieser separaten Raucherräume ausgesprochen. Die Gastronomie hat sich dafür ausgesprochen. Und deshalb gehe ich davon aus, dass sie auch nicht eingeführt werden. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das trifft allerdings zu. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz) absolviert.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES MEDIENGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 26 erledigt.
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