Schaffung eines Emissionshandelsgesetzes (EHG) (Nr. 106/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 27: Schaffung eines Emissionshandelsgesetzes (EHG).
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 106/2007 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Das Kyoto-Protokoll, das für Liechtenstein am 3. März 2005 in Kraft getreten ist, bildet das zentrale, völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Liechtenstein hat sich dabei als Industriestaat zur Erreichung eines bestimmten Reduktionsziels verpflichtet. Das Kyoto-Protokoll ist Teil des internationalen Klimarechts.
Das EU-weite System für einen Handel mit Emissionszertifikaten ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil dieses Rechtsbereichs. Dieses EU-weite System ist in der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG geregelt. Die Übernahme dieser Emissionshandelsrichtlinie ins nationale Recht ist Teil des uns vorliegenden Emissionshandelsgesetzes und dient der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll unter der Nutzung marktwirtschaftlicher Mechanismen.
Aufgrund der UNO-Mitgliedschaft, der Mitgliedschaft im EWR und des Gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit der Schweiz müssen wir gerade in Bezug auf die Klimapolitik die Entwicklungen im Bereich des Kyoto-Protokolls, im Bereich der EU und insbesondere der EU-Emissionshandelsrichtlinie als auch der schweizerischen Gesetzgebung berücksichtigen. Dies vereinfacht den ohnehin schon hoch komplexen Bereich der Klimapolitik und des Emissionszertifikatehandels natürlich nicht.
Der uns vorliegende Bericht und Antrag zur Schaffung eines Emissionshandelsgesetzes trägt diesen internationalen Entwicklungen und Zielen im Bereich des Emissionshandels und des Klimaschutzes Rechnung. Zentrales Element der Vorlage bildet die Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie. Wir alle hier wissen nur zu gut, dass Änderungen bei der Übernahme von EU-Richtlinien nur in kleinem Rahmen möglich sind, wollen wir die gleiche Vorlage in einem Jahr nicht wieder auf dem Tisch haben.
Gleichzeitig mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wird für Liechtenstein die Möglichkeit geschaffen, am entstehenden Markt für den Handel mit Emissionszertifikaten teilzunehmen. Dies ermöglicht es uns, diesen internationalen Prozess zu unterstützen und den negativen Auswirkungen des durch den Menschen verursachten Klimawandels entgegenzuwirken. Neben dem internationalen Aspekt sind wir aber auch auf die Nutzung dieser Möglichkeiten angewiesen. Es ist uns faktisch nicht möglich, unseren Reduktionsverpflichtungen in der vorgegebenen Verpflichtungsperiode seriös nachzukommen. Aufgrund der geografischen Lage, der Wirtschaftsstruktur und der Struktur des Lebensraumes in Liechtenstein ist die Möglichkeit der Umsetzung von im geforderten Mass wirkungsvollen Massnahmen sehr schwierig.
Das uns vorliegende Emissionshandelsgesetz ist in diesem Sinne ein Rahmengesetz, welches genügend klar und präzise die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie bewerkstelligt. Die wesentlichen Grundzüge der EU-Handelsrichtlinie sowie die notwendigen Regelungen aus dem Kyoto-Protokoll werden analog anderen europäischen Gesetzen umgesetzt.
Im Anhang zum Bericht und Antrag ist auch die nationale Klimaschutzstrategie für das Fürstentum Liechtenstein beigefügt. Hier wird aufgeführt, dass die Ziele der Regierung kurzfristig in der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll liegen, langfristig aber deren Übererfüllung der Vermin-derung der Emissionen im Inland, in der Nutzung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls und der Anwendung hoher Standards sowie in einer aktiven Positionierung des Dienstleistungsstandortes Liechtenstein im internationalen Kohlenstoffmarkt angestrebt werden soll. Dazu sind auch in der nationalen Klimaschutzstrategie die entsprechenden Rahmenbedingungen festgelegt. Es werden 10 Punkte im Detail erläutert zur nationalen Klimaschutzstrategie und die Handlungsspielfelder im Einzelnen werden auch benannt.
Ich danke der Regierung für diesen umfassenden Bericht, der neben der erwähnten Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie insbesondere auch Bezug nimmt auf die Klimaschutzstrategie. Danke.Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. In einem dramatischen Appell haben 15 Nobelpreisträger an die nächste Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Bali sofortiges Handeln gegen den Klimawandel gefordert. «Wir stehen in der Geschichte an einem Punkt, an dem als Antwort auf die immense Bedrohung unseres Planeten ein grosser Wandel notwendig ist», heisst es im «Potsdamer Memorandum», das die Preisträger und weitere Wissenschaftler nach einer zweitägigen Konferenz in Potsdam verabschiedet haben. In dem Papier fordern die Forscher drastische Schritte gegen den Klimawandel, billigen aber auch zugleich den Entwicklungs- und Schwellenländern ihr Recht auf wirtschaftlichen Fortschritt zu.
Zentraler Punkt ist die Halbierung der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) bis zum Jahre 2050. Die Wissenschaft selbst will dabei eine entscheidende Rolle übernehmen und effizientere Technologien entwickeln. «Wir sehen dies als Signal an die Weltgemeinschaft für Bali und darüber hinaus», sagt Klaus Töpfer, der frühere Leiter des UNO-Umweltprogramms, über das Memorandum. Auf der indonesischen Insel Bali verhandelt die UNO im Dezember 2007 über ein Nachfolgeabkommen zum Kyoto-Protokoll, das neue verbindliche Klimaziele festlegen soll. Ist die Menschheit in der Lage, die drohende Klimakatastrophe aufzuhalten, die sie selbst verursacht? Zwischen Absichtserklärungen und Realität klaffen Riesengräben. Am letzten G8-Gipfel zogen die teilnehmenden Staaten bis 2050 eine Halbierung des CO2-Ausstosses nur «ernsthaft in Betracht». Die EU hatte schon vorher eine 20- bis 30-prozentige Reduktion bis 2020 verabschiedet. Doch der Kyoto-Prozess - zu dem sich die grössten Verschmutzer wie USA, Australien, China und Indien noch immer nicht verpflichteten - zeigt bisher, dass der politische Wille nur bei einer Reduktion von etwa fünf Prozent schon bröckelt. Aber auch wir Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen erfüllen die erforderlichen «Hausaufgaben» nur teilweise: Der Benzin- und Stromverbrauch steigt Jahr für Jahr.
Im Jahr 2004 hat Liechtenstein das Kyoto-Protokoll ratifiziert, das für unser Land am 3. März 2005 in Kraft getreten ist. Dieses internationale Übereinkommen bildet das zentrale völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels, das heisst, zur Reduktion der durch den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Liechtenstein hat sich als Industriestaat zu einer landesweiten Reduktion der Treibhausgasemissionen um 8 Prozent unter den Wert von 1990 verpflichtet. Die Emissionen Liechtensteins liegen für das Jahr 2005 aber um 18 Prozent höher als 1990.
Um der Kyoto-Verpflichtung nachzukommen, muss unser Land gegenüber heute etwa 22 Prozent der gegenwärtigen Emissionen reduzieren. Absolut sind dies pro Jahr rund 60'000 Tonnen CO2-Äquivalente, davon stammen mehr als 80 Prozent aus dem Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen. Für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls von 2008 bis 2012 kann mit inländischen Massnahmen mit einer durchschnittlichen Reduktion von rund 19'000 Tonnen CO2-Äquivalente gerechnet werden. Dies ist nur knapp ein Drittel der geforderten Reduktion. Zur Erfüllung der nationalen Reduktionsverpflichtung können gemäss dem Bericht der Regierung für die verbleibenden 40'000 Tonnen CO2-Äquivalente durch den Ankauf von Emissionsgutschriften so genannte «flexible Mechanismen» des Kyoto-Protokolls angewandt werden. Nur so könne Liechtenstein seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen.
Das Ziel dieses Emissionshandelsrechts ist es, eine Reduktion von schädlichen, weiträumig wirkenden Emissionen möglichst effizient auf die daran teilnehmenden Emittenten zu verteilen. Dafür werden ökonomische Instrumente eingesetzt, deren Reduktionsziele durch die internationale Politik vorgegeben werden. Dabei gilt der Grundsatz: Reduktionen sollen zuerst dort geschehen, wo mit relativ wenig Aufwand besonders viel erreicht werden kann. Auch nach Auffassung der von mir kontaktierten Fachpersonen war die Aufgabenstellung nicht leicht, musste doch Liechtensteins Mitgliedschaft bei der UNO und das Kyoto-Protokoll, die Mitgliedschaft beim EWR und die EU-Emissionshandelsrichtlinie sowie Mitgliedschaft im Gemeinsamen Wirtschaftsraum mit der Schweiz und damit die Schweizerische CO2-Gesetzgebung berücksichtigt werden. Bei so viel rechtlichen Rahmenbedingungen, die es zu erfüllen gilt, ist es verständlich, dass das Hauptaugenmerk auf die Erfüllung formaljuristischer Gegebenheiten gerichtet wurde. Es scheint mir wichtig, bei dieser komplexen Aufgabestellung das eigentliche Ziel dieses Gesetzes nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Emissionshandelsgesetz ist Bestandteil eines international koordinierten Massnahmenpaketes mit dem klaren Ziel, die Welt vor einer Klimakatastrophe zu bewahren. Die Qualität dieser neuen rechtlichen Bestimmungen muss daher daran gemessen werden, ob dieses den bestmöglichen Beitrag leistet, die Emission klimarelevanter Gase zu reduzieren.
Wie schon erwähnt, besteht aufgrund der vielfältigen Einzelgesetze, Verordnungen, Richtlinien und Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz die Gefahr, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Es fehlt ein zentrales, breit abgestütztes Leitinstrument. Eine Aufwertung der nationalen Klimaschutzstrategie, welche gemeinsam in einer Art «Klimarat» erarbeitet wird, könnte ein solches Instrument sein. Die Klimaschutzstrategie 2007 verlangt «Konsequenz bei der Umsetzung der liechtensteinischen Klimapolitik» (Bericht Seite 8). Diese lässt sich leider noch nicht erkennen und hier gibt es noch viel zu tun.
In ihrer Stellungnahme forderte die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz, dass wegen der sozial-ethischen sowie ökologischen Verpflichtung Liechtensteins die Erreichung der Reduktionsziele ausschliesslich durch Massnahmen im Inland angestrebt werden solle. Ich unterstütze grundsätzlich dieses Anliegen, dass gemäss den im Rahmen der von der Regierung zu erlassenden Klimaschutzstrategie wirksame Massnahmen zur Minderung des Ausstosses von Treibhausgasen im Inland getroffen werden müssen, wie es im Artikel 4 des Gesetzes auch festgehalten ist. Mir scheint es aber auch sinnvoll, das von der EU eingeführte System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten in vertretbarem Rahmen anzuwenden. Mit diesem Modell soll in der Gemeinschaft auf kostenwirksame Weise eine Verringerung von Treibhausgasemissionen erreicht werden. Deshalb befürworte ich den Vorschlag, das grundsätzlich ökonomisch effiziente System des Zertifikathandels für die angestrebte Senkung der CO2-Emissionen zu nutzen. Es darf aber nicht auf einen wirkungslosen Austausch von Anträgen, Formularen und Berichten der wenigen betroffenen Betriebe beschränkt werden. Es bleibt auch zu überlegen, wie die vielen Emittenten, welche vom Emissionshandelsgesetz nicht substanziell betroffen sind, aber 90% der CO2-Emissionen verursachen, künftig stärker in die Pflicht genommen werden können.
Neben den vom Staat vergebenen Zertifikaten werden im System auch Emissionsgutschriften aus den projektbezogenen Mechanismen gemäss dem Kyoto-Protokoll angerechnet. Durch die Verknüpfung der projektorientierten Mechanismen wird die Teilhabe am EU-Emissionshandel von Entwicklungsländern und Ländern, die sich am Übergang zur Marktwirtschaft befinden, über Europas Grenzen hinaus gewährleistet. Dies bedeutet, dass durch den Kauf dieser Zertifikate in einem Staat ohne Reduktionsverpflichtung nach dem Kyoto-Protokoll, in der Regel in armen Ländern, neben der Minderung des Ausstosses von Treibhausgasen zur nachhaltigen Entwicklung beigetragen wird. Für die Entwicklungsländer kann das eine grosse Chance sein, da sie in den Genuss von Technologien kommen, auf die sie sonst wahrscheinlich noch lange warten müssten.
Das Emissionshandelsgesetz verpflichtet unser Land zur Erfüllung von Aufgaben, die vom bestehenden Personal des Amtes für Umweltschutz nicht zusätzlich übernommen werden können. Um die anstehenden Arbeiten gut zu bewältigen, schlägt die Regierung vorerst die Schaffung einer ständigen Stelle beim Amt für Umweltschutz für die Bereiche Klimaschutz und Emissionshandel vor.
Wie schon ausgeführt, ist das vorliegende Gesetz eine verhältnismässig komplexe Ergänzung unserer Umweltschutzgesetzgebung. Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der internationalen Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes. Als Vertragsstaat des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen haben wir Verpflichtungen übernommen. Das Emissionshandelsgesetz unterstützt die Erfüllung dieser umweltpolitischen Aufgaben. Deshalb spreche ich mich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage aus.
Abg. Andrea Matt
Danke, Herr Präsident. Wussten Sie, dass sich die Niederschläge bei uns seit 1970 um 20% erhöht haben, wenn man das jährlich betrachtet? Wussten Sie, dass sich die Anzahl der jährlichen Starkniederschläge im gleichen Zeitraum von 10 auf 15 erhöht hat? Und wussten Sie, dass dem Land Liechtenstein für die August-Starkniederschläge des Jahres 2005 rund CHF 2 Mio., für die Starkniederschläge des Septembers 2006 CHF 400'000 Schäden entstanden sind?
Der Klimawandel ist spürbar - auch bei uns und auch finanziell. Der Schweizer Klimabericht vom August 2007 hält fest, dass in der Schweiz die mittlere Temperatur schneller steigt als im weltweiten Durchschnitt und dass künftig mit mehr Niederschlag im Winter und weniger im Sommer gerechnet wird. Häufiger erwartet werden in der Schweiz intensive Niederschläge und damit Hochwasser sowie Hitzeperioden. Dies ist auch bei uns der Fall. Wir gehören meteorologisch gesehen zur Schweiz. Dies macht auch deutlich, wie wichtig die Thematik Klimaschutz eben für Liechtenstein - für uns - ist. Will man längerfristige Perspektiven betrachten, muss man zuerst sorgfältig untersuchen, was eine gefährliche anthropogene - also vom Menschen verursachte - Einmischung in das Klimasystem ist.
Das Ziel wird in der Rahmenkonvention von Rio so erläutert: Die Ökosysteme sollen sich auf natürliche Weise an die Klimaänderung anpassen können. Die Nahrungsmittelproduktion darf nicht gefährdet werden und die ökonomische Entwicklung muss in einer nachhaltigen Art möglich sein. Die Ziele der Protokolle von Kyoto sind also nicht die, dass wir die Klimaerwärmung aufhalten können, sondern die Ziele sind darin zu sehen, dass wir es schaffen, unsere Welt so zu erhalten, dass auch unsere Nachkommen darin leben können. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss der Ausstoss der Treibhausgase reduziert werden. Dabei muss zwar global gedacht werden, doch darf dieses Denken nicht dazu führen, sich selbst aus der Verantwortung zu nehmen.
In Europa, Japan und Nordamerika leben nur rund 15% der Weltbevölkerung. Diese 15% verursachen aber etwa zwei Drittel der CO2-Emissionen. In Liechtenstein betragen die Emissionen 271'000 Tonnen CO2-Äquivalente. Rechnet man diese Angabe auf die Emissionen pro Kopf um, ergibt sich ein Ausstoss von knapp 8 Tonnen pro Kopf. Damit liegen wir deutlich unter den USA mit 20 Tonnen pro Kopf und noch knapp unter dem der europäischen Länder mit 9 bis 12 Tonnen pro Kopf. Wir liegen aber etwa viermal höher als China, achtmal höher als Indien und verbrauchen doppelt so viel wie der Weltdurchschnitt.
Diese Zahlen machen klar, dass wir uns nicht nur an der Reduktion von Emissionen im Ausland beteiligen können, sondern auch bei uns aktiv werden müssen. Der Anteil CO2-Emissionen pro Kopf sollte weltweit auf zirka zwei Tonnen pro Kopf gesenkt werden, damit die vorhin aufgeführten Ziele erreicht werden können. Wir in Liechtenstein sind mit knapp acht Tonnen pro Kopf weit davon entfernt. Damit sind wir bei den konkreten Klimaschutzmassnahmen, und zwar bei der Kategorie der Minderungsmassnahmen. Wir müssen reduzieren.
Unsere Klimaschutz-Strategie baut deshalb auf einer Einschränkung der Treibhausgasemissionen auf. Sie ist jedoch eine Version «Klimaschutz light». Es wird versäumt, konkrete Ziele festzuhalten. Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen: Jedes Land hat die Pflicht, jährlich darüber zu informieren, wie hoch der durchschnittliche CO2-Ausstoss der in Verkehr gesetzten Personenwagen ist. In Liechtenstein beträgt er 204 g CO2/km, im benachbarten Österreich hingegen nur etwa 170 g CO2/km - also deutlich weniger. Die Regierung könnte nun - wenn sie wollte - eine Zielvorgabe setzen. Ziel könnte es sein, bis 2010 bei den neu in Verkehr gesetzten Personenwagen eine durchschnittliche Emission von 160 g CO2/km zu erreichen. Wird dieses Ziel dann nicht erreicht und stellt die Regierung beispielsweise fest, dass die Ursache eine Zunahme von grossen, schweren Fahrzeugen, so genannten SUVs, ist, müsste sie eigentlich stärkere Massnahmen setzen. Denkbar ist beispielsweise die Einführung eines CO2-Grenzwertes für neu in Verkehr gesetzte Personenwagen analog zu den bestehenden Abgasgrenzwerten. Diese Massnahme ist übrigens einer EU-Studie entnommen.
Die EU-Studie hat die Einstellungen der in Europa lebenden Menschen zu Verkehrsmassnahmen untersucht. Interessanterweise sind mehr als ein Drittel der Europäer der Meinung, der beste Weg, die CO2-Emissionen des Verkehrs zu reduzieren, sei, nur noch den Verkauf von schadstoffarmen Fahrzeugen zuzulassen.
Mit diesem Beispiel habe ich deutlich gemacht, welche Vorstellungen ich vom Inhalt einer Klimaschutzstrategie habe. Sie deckt sich offensichtlich nicht mit den Vorstellungen der Regierung. Angesichts der Notwendigkeit, unsere CO2-Emissionen baldmöglichst stark zu reduzieren, würde ich es jedoch begrüssen, wenn sich die Regierung bei den Massnahmen zu einer mutigeren, klareren Position durchringen könnte. Es braucht nicht nur finanzielle Anreize, wie zum Beispiel die ökologische Motorfahrzeugsteuer. Wir müssen darüber hinaus an einer Erhöhung der Akzeptanz von Klimaschutzmassnahmen arbeiten. Persönliche und gesellschaftliche Gewohnheiten, Haltungen und Werte müssen überwunden werden. Letztendlich muss allen klar werden, dass nicht alles, was machbar ist, auch gemacht werden muss. Angesichts des Klimawandels ist es sinnvoll, beispielsweise auf Langlaufsprints im Tal zu verzichten, Sesselheizungen auf Skiliften freiwillig auszuschalten und allradgetriebene Fahrzeuge nur dort, wo es wirklich notwendig ist, einzusetzen.
Unsere Industrie wird mit dem zur Behandlung anstehenden Emissionshandelsgesetz in die Verantwortung genommen. Da damit eine EG-Richtlinie umgesetzt wird, haben wir nur geringen Handlungsspielraum. Was diese Richtlinie beinhaltet, das haben schon meine Vorredner gesagt. Ich bin für Eintreten.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Der diesjährige Friedensnobelpreis ging an den früheren US-Vizepräsidenten Al Gore für seinen Einsatz gegen eine drohende Klimakatastrophe. Einige von uns haben seinen Film «Eine unbequeme Wahrheit» im Vaduzer Saal gesehen und haben sicherlich erkannt, wie wichtig ein Umdenken in Bezug auf die weltweite Umweltverschmutzung und insbesondere in Bezug auf den Ausstoss von Treibhausgasen ist. Insofern gibt es für mich keine Ausreden, dass ich oder wir alleine den Klimawandel nicht bekämpfen können. Jeder von uns ist gefordert, seinen Beitrag - und sei er noch so klein - zu leisten.
Verschiedene Vertreter der freien Marktwirtschaft befürchten, dass durch zu weit gehende Massnahmen die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gehemmt würde. Für mich ist dieser Widerspruch von Ökologie und Ökonomie in der Form nicht gegeben. Investitionen für nachfolgende Generationen sind auch ökonomisch sinnvoll und notwendig. Denn wenn wir nicht heute auf unsere Umwelt Rücksicht nehmen, wird das wirtschaftliche Wachstum durch die hohen Folgekosten des Klimawandels irgendwann gebremst werden. Dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, können wir am besten an dem hier vorliegenden Beispiel erkennen.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll sowohl dem Bereich des Klimaschutzes als auch dem des Emissionshandels Rechnung getragen werden, denn mit dem internationalen Emissionshandel besteht ein Instrument, das geeignet ist, sowohl die umweltpolitischen Anliegen der Reduktion des Treibhausgasausstosses als auch die wirtschaftspolitischen Interessen der Etablierung eines Handelsplatzes Liechtenstein zu berücksichtigen.
Ich denke, dass es absolut zulässig ist, mit dem Umweltschutz und den dadurch notwendigen Massnahmen Geld zu verdienen. Ganz im Gegenteil, ich bin sogar der Meinung, wenn es geschäftlich interessant ist, Umwelt- und Klimaschutz zu betreiben, dass wir die benötigten Massnahmen besser umsetzen und deren Ziele schneller erreichen werden.
Wenn Liechtenstein nun mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage die Rahmenbedingungen für den Emissionshandel attraktiv gestaltet, so besteht auch die Möglichkeit, am entstehenden Markt für den Handel mit Emissionszertifikaten zu partizipieren. Ich denke, Liechtenstein wäre ein guter Platz, um diesen Handel durchzuführen und ich hoffe, dass sich private Unternehmen diese Geschäftsmöglichkeit nicht entgehen lassen und somit gleichzeitig zur Erreichung der globalen umweltpolitischen Ziele beitragen. Ich freue mich jedenfalls, dass die Regierung diese Chancen sowohl für den Klimaschutz als auch für den Finanzplatz Liechtenstein aufgezeigt hat und die beiden Ressorts Umwelt und Wirtschaft hier Hand in Hand gearbeitet haben. Danke.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es wurde noch erwähnt, dass die Konsequenz in der liechtensteinischen Klimapolitik fehle. Das sehe ich absolut nicht so. Wir haben das Energiekonzept 2013, das Umweltschutzgesetz, welches uns dann noch zur 2. Lesung vorgelegt wird, den Massnahmenplan Luft, den wir zur Kenntnis genommen haben, die Klimaschutzstrategie haben wir hier vor uns liegen, das Emissionshandelsgesetz und noch mehr. Ich stelle fest, je länger der Regierungsrat Hugo Quaderer im Amt ist, je konsequenter und je einheitlicher wird die liechtensteinische Klimapolitik. Ich bin geneigt zu sagen, dass noch nie in so kurzer Zeit so viel im Bereich der liechtensteinischen Klimapolitik erarbeitet und auch erreicht wurde. Ich begrüsse das sehr. Es ist im Sinn von uns allen.
Ich glaube, die Konsequenz bzw. die Ausrichtung der liechtensteinischen Klimapolitik ist mittlerweile klar und eindeutig erkennbar. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Regierungsrat Hugo Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich werde mich kurz halten: Ich bin glücklich über die positive Aufnahme dieses Berichts und Antrags. Ich denke, der Landtag hat diese Doppelstrategie, die wir in der Klimaschutzstrategie vorgeben, gut aufgenommen. Wir möchten natürlich mit Massnahmen im Inland versuchen, unsere Reduktionsverpflichtungen zu erreichen. Wir sehen aber auch, dass es gerade in der ersten Verpflichtungsperiode realistisch betrachtet eben nicht möglich sein wird, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb sieht der zweite Pfeiler dieser Strategie die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls vor. Ich denke, wenn wir diese beiden Pfeiler konsequent verfolgen, werden wir unseren Verpflichtungen nachkommen können.
Wir sind natürlich auch in einer solidarischen Verpflichtung. Aufgrund der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls sind wir in einer weltweiten Verpflichtung, uns auch solidarisch zu verhalten. Mit der Nutzung der flexiblen Mechanismen können wir natürlich auch dort einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo es am günstigsten ist. Das ist eben dieser marktwirtschaftliche Ansatz dieser flexiblen Mechanismen. Ich denke, es ist auch eine Chance und ein Zeichen, wie Umwelt und Wirtschaft gemeinsam etwas erreichen können. Da sieht man einfach auch, dass sich Umwelt und Wirtschaft nicht ausschliessen müssen, sondern dass sie sich auch ergänzen können. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend
Danke. Kurz zur Information: Die Regierung weiss das natürlich, aber wir haben gerade heute Morgen in der Sitzung des EWR-Ausschusses bzw. der EWR-Kommission diese EU-Richtlinien behandelt. Ich nehme an, dass im Sinne dessen, was hier auf Seite 5 des Berichts und Antrags in der Zusammenfassung steht, dass diese Themen demnächst nun ins EWR-Abkommen übernommen werden, dieses wirklich unmittelbar bevorsteht.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist richtig. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Tagen oder Wochen auch passieren wird. Wir werden dann diesen formellen Übernahmebeschluss auch dem Landtag noch vorlegen. Das wird dann im Vorfeld der 2. Lesung passieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion. Abg. Andrea Matt
Danke. Aktuell ist vorgesehen, dass die Emissionsreduktionen zu einem Drittel im Inland und zu zwei Dritteln durch Projekte im Ausland erfolgen soll. Dies widerspricht eigentlich dem im Abs. 1 gesagten «in erster Linie durch Massnahmen im Inland». Die Kosten für eine Tonne CO2-Reduktion sind im Inland höher als im Ausland. Gemäss Schweizer Klimabericht variieren die Kosten im Inland zwischen CHF 75 und CHF 110, die im Ausland von CHF 4 bis CHF 30. Beim Preisvergleich muss berücksichtigt werden, dass Auslandsmassnahmen in Form von Zertifikaten jährlich bezahlt werden müssen. Massnahmen im Inland sind einmalige Kosten, weil sie die Emissionen dauerhaft reduzieren. Ich möchte die Regierung nun fragen, ob dies auch bei uns so gilt. Über mehrere Jahre betrachtet, würde es sich dann nämlich finanziell lohnen, die Reduktion im Inland durchzuführen.
Daran schliesst sich meine nächste Frage an: In welcher Form werden die Gelder für den Zukauf von Emissionsrechten vom Landtag genehmigt werden? Ich bedaure es, dass wir zurzeit zwei Drittel der Projekte im Ausland durchführen müssen, akzeptiere aber, dass wir hier einfach realistisch sein müssen, was machbar ist. Aber hier sehe ich es halt auch so, dass die Regierung, je länger es dauert, umso stärkere Massnahmen setzen muss. Dass man sagen muss: Wenn sich in drei, vier Jahren die Situation nicht bessert, dann wollen wir doch dem Sinn des Gesetzes, in erster Linie bei uns im Land Massnahmen zu setzen, wirklich nachkommen. Und dann müssen vielleicht auch stärkere, strengere Massnahmen her.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich hätte auch eine Frage an die Regierung. Vorausschicken will ich, dass meines Erachtens die nationale Klimaschutzstrategie tatsächlich ein Mittel ist, Transparenz in dieses komplexe Thema zu bringen. Ich habe das mit Interesse und Aufmerksamkeit gelesen. Wenn nun im zweiten Teil von Abs. 3 steht, dass diese Klimaschutzstrategie regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen sei und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen, dann würde ich gerne wissen: Was haben wir unter «regelmässig» zu erwarten? Und ist es so, dass die Regierung anpasst und dann den Landtag davon in Kenntnis setzt, oder wird der Landtag vor Anpassung begrüsst, um vielleicht auch noch eine Anpassung diskutieren zu können?Abg. Josy Biedermann
In Art. 4 Abs. 1 und 2 heisst es, dass die Erfüllung der im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in erster Linie durch Massnahmen im Inland verfolgt wird, insbesondere durch energie-, verkehrs-, umwelt-, forst- landwirtschafts-, wirtschafts- und finanzpolitische Massnahmen. Ich frage mich: Wer trägt bei einer ämterübergreifenden Aufforderung zur Umsetzung der konkreten technischen Bestimmungen die Gesamtverantwortung der übergeordneten Zielerreichung? Wer bestimmt den angestrebten Anteil der Massnahmen im Inland? Was passiert, wenn dieser Anteil an Massnahmen im Inland nicht erreicht wird? Greift dann automatisch Abs. 2 dieses Artikels, wonach die Regierung sich an Projektmassnahmen im Ausland sowie am internationalen Emissionshandel beteiligen kann?
Gemäss Abs. 3 wird die Klimaschutzstrategie zum zentralen Instrument für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Die nationale Klimaschutzstrategie muss regelmässig überprüft und dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Im Gespräch mit Fachpersonen - ich wiederhole jetzt das, was ich bereits in meinen Eingangsvotum erwähnt habe - erhielt ich die Anregung, für diese Aufgabe so etwas wie einen Klimarat einzusetzen. Dieses Gremium hätte die Aufgabe, Grundsatzentscheide, wie die Ziele der im Inland zu erreichenden Reduktion der Treibhausgasemissionen, festzulegen und Empfehlungen für weitere Massnahmen vorzuschlagen. Das sind meine Fragen zu diesem Artikel.Regierungsrat Hugo Quaderer
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist in diesem Artikel nicht etwa ein Grundsatz dargelegt, dass jetzt ein Drittel im Inland und zwei Drittel im Ausland erfüllt werden müssen, sondern es ist der Grundsatz festgelegt, dass in erster Linie die Erfüllung der Verpflichtung nach dem Kyoto-Protokoll mit Massnahmen im Inland erreicht werden soll. Und diese Ein-Drittel-/Zwei-Drittel-Lösung hat sich jetzt einfach aufgrund der Ausgangslage ergeben. Die Berechnungen haben ergeben, dass wir einen Drittel unserer Verpflichtungen mit Massnahmen im Inland erfüllen werden können und dass dann der Rest - das sind dann die zwei Drittel - mit weiteren Massnahmen, also mit den internationalen Projektmechanismen, erzielt werden können sollen. Wenn wir in erster Linie inländische Massnahmen vorsehen, dann ist es das Bestreben der Regierung, auch im Inland diesen Anteil zu erhöhen. Wir gehen dann auch davon aus, dass wir mit der Zeit hier einen höheren inländischen Anteil erreichen werden. Realistischerweise müssen wir jetzt einfach - und das haben Sie auch gesagt, Frau Abg. Matt - realistischerweise müssen wir jetzt einfach davon ausgehen, dass das, was wir im Inland bewältigen können, derzeit etwa bei einem Drittel liegt. Es ist also das klare Ziel und es ist auch Inhalt dieser Strategie, dass man je länger je mehr mit Massnahmen im Inland wird erreichen können.
Dann zur Klimaschutzstrategie: Das ist wirklich so. Das ist das erste Mal, dass wir so eine Strategie haben. Ich denke, die Strategie ist auch wichtig, damit man überhaupt dieses Emissionshandelsgesetz einordnen kann in das ganze Konstrukt. Und es ist auch die Idee und das Ziel dahinter, dass man transparent ist. Wir wollen als Staat transparent sein und wir wollen dadurch auch glaubwürdig sein. So kann jeder auf dieser Welt nachvollziehen, was für eine Klimaschutzstrategie Liechtenstein fährt.
Wenn es heisst «regelmässig», dann haben wir uns in der Regierung darüber unterhalten, dass wir einmal in der Legislaturperiode dem Landtag diese Strategie zur Kenntnis bringen möchten. Vom Prozess her wird es aber so sein, dass diese Strategie, die jetzt vorliegt, angepasst wird, und dann die angepasste Strategie dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird. So ist ja auch der Wortlaut hier entsprechend im Art. 4 festgelegt.
Dann die Gesamtverantwortung der Umsetzung: Das ist ein exekutiver Prozess und diese Gesamtverantwortung hat letztendlich dann die Regierung wahrzunehmen. Sie ist dafür verantwortlich, dass diese Klimaschutzstrategie auch umgesetzt wird und dass eben mit zunehmenden Jahren mehr inländische Anteile, also mehr Massnahmen im Inland, dazu beitragen werden, dass wir unsere Verpflichtungen erfüllen können. Ich weiss jetzt nicht, ob die letzte Bemerkung von Ihnen, Frau Abg. Biedermann, eine Bemerkung oder eine Frage zu diesem Klimarat war. Ich glaube, Sie haben angeregt, ob man einen Klimarat einrichten könnte, der praktisch übergeordnet die Entwicklung beobachtet und dann praktisch der Regierung die Anpassung der Klimaschutzstrategie vorschlägt. Sie nicken, dann habe ich Sie richtig verstanden. Das ist eine Idee, die ich jetzt zum ersten Mal höre. Diese Idee werden wir dann natürlich auch noch diskutieren müssen.Abg. Andrea Matt
Ich habe noch gefragt, in welcher Form wir diesen Zukauf von den Emissionsrechten regeln. Wenn wir das auf Seite 67 anschauen, dann geht es da doch um erkleckliche CHF 1,2 Mio., in welcher Form das jährlich genehmigt werden muss. Weil wenn es so wie im Schweizer Bericht ist, wenn wir diese Emissionsrechte im Ausland jährlich leisten müssen, dann würde das ja auch bedeuten, dass es eines jährlichen Finanzbeschlusses bedarf und damit wird automatisch jährlich die Diskussion kommen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier eine separate Position im Budget vorgesehen, die dann transparent aufzeigt, was für Aufwendungen vorgesehen sind in jedem Jahr. Auch für das Budget 2008, das wir im November-Landtag behandeln werden, ist eine entsprechende Position vorgesehen, die transparent aufzeigt, welcher Aufwand zu erwarten ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung noch fragen, ob dieses Inkrafttretensdatum realistisch ist, weil wir müssen dieses Gesetz nochmals im Landtag behandeln und dann gibt es noch die Referendumsfrist. Daher glaube ich, dass der 1. Januar 2008 kein realistisches Datum ist.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist absolut richtig. Das Gesetz werden wir jetzt noch prüfen. Das Gesetz wird entweder auf den 1. Februar in Kraft treten oder dann mit dem Tage der Kundmachung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann finden Sie noch einen Anhang. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Anhang nicht verlesen müssen. Andernfalls bitte ich Sie, sich zu melden.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit haben wir das Emissionshandelsgesetz in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:40 Uhr).
-ooOoo-