Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im Steuergesetz (Nr. 146/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 10: Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im Steuergesetz.
Der Bericht und Antrag Nr. 146/2007 steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Die Regierung hat dem Landtag Antrag auf Ausgleich der Kalten Progression zu stellen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8% erhöht hat. So steht es in Artikel 55 quinquies des Steuergesetzes. Nachdem die Regierung diesem gesetzlichen Erfordernis nicht nachgekommen ist, haben die Abgeordneten der Vaterländischen Union die Regierung mittels Motion auf das Versäumnis hingewiesen. Die Regierung hat an der Landtagssitzung vom September 2007 die Motion beantwortet, es aber erneut unterlassen, einen Antrag auf Ausgleich der Kalten Progression - und sei es nur der, dass die Kalte Progression nicht auszugleichen sei - zu stellen. Die Regierung kommt nun, nachdem der Landtag in seiner September-Sitzung die Regierung auf diese Unterlassung hingewiesen hat, der gesetzlichen Anforderung nach. Aus diesem Grund hat sich der Landtag in der heutigen Sitzung erneut mit dieser Materie zu befassen. Nachdem der Landtag in der September-Sitzung dieses Thema bereits ausführlich diskutierte, sind wohl die Meinungen in dieser Sache gemacht. Ich möchte aber trotzdem nochmals kurz begründen, wieso ich dem Antrag der Regierung, die Kalte Progression nicht auszugleichen, keine Zustimmung erteilen werde, nachdem die Regierung in ihrem 50-seitigen Bericht im Wesentlichen ihre Argumentation von der September-Sitzung wiederholt hat, ohne auf die damals von mir gemachten Äusserungen einzugehen.
Ich vertrete mit aller Deutlichkeit die Meinung, dass die Kalte Progression ausgeglichen werden sollte und begründe dies wie folgt: Der Landesindex der Konsumentenpreise ist seit dem letzten Ausgleich der Kalten Progression über die im Steuergesetz vorgesehene Grenze von 8% gestiegen. Das Gesetz macht klare Vorgaben, wie die Kalte Progression auszugleichen ist. Einerseits kann dies durch Anpassung der Skala gemäss Artikel 54 Absatz 1 oder durch Anpassung der Limiten gemäss Artikel 46 und 47 geschehen. Die Regierung bezieht aber in ihren Berechnungen auch den Alleinerziehendenabzug gemäss Artikel 55ter sowie insbesondere die Senkung des Steuersatzes gemäss Artikel 55 mit ein. Dies ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern insbesondere auch darum, weil die Senkung des Steuersatzes für das Steuerjahr 1999 mit der Ergiebigkeit der indirekten Steuern begründet wurde und nicht mit dem Ausgleich der Kalten Progression. Die Begründung dieser Steuersenkung war meines Erachtens damals sehr fundiert, da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch im Jahre 1994 bei der WUST rund CHF 39 Mio. an den Staat abzuliefern hatten. Durch die Umstellung auf die MWST wurden den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erheblich mehr zugemutet.
Aus der Mehrwertsteuer resultieren heute rund CHF 180 Mio. an Steuereinnahmen für den Staat. Wenn die Regierung also in ihrem Bericht argumentiert, dass die Steuerpflichtigen insgesamt entlastet wurden, so blendet sie bewusst oder unbewusst die indirekten Steuern aus und diese - das zeigt allein der Anstieg der Mehrwertsteuer seit dem Jahre 1994 - sind beträchtlich. Von einer Entlastung der Steuerpflichtigen kann also keine Rede sein. Für mich ist es auch unzulässig, dass die Steuersenkung für das Jahr 1999 einerseits mit der Mehrbelastung durch die indirekten Steuern begründet wird, und andererseits nimmt sie die Regierung als Argument, weshalb die Kalte Progression nicht auszugleichen sei. Ich bin der Meinung, das gleiche Argument kann nicht für zwei Tatbestände herhalten.
Von der Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer sind vor allem Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen betroffen, und hier insbesondere grosse Familien, die einen grossen Teil ihres Einkommens wieder konsumieren müssen und somit einen hohen Mehrwertsteuerbetrag zu entrichten haben. Ich werde daher wie bereits angekündigt dem Antrag der Regierung, die Kalte Progression nicht auszugleichen, nicht zustimmen. Vielmehr vertrete ich die Ansicht, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vom Landtag erwarten dürfen, dass er den zugegebenermassen auf den ersten Blick verführerischen, allerdings bei genauerem Hinsehen nicht stichhaltigen Argumenten der Regierung keine Folge leistet und die Kalte Progression, wie im Steuergesetz vorgesehen, ausgleicht.
Nun komme ich noch kurz zur vorgeschlagenen Gesetzesanpassung: Die Abänderung von Artikel 55 quinquies Absatz 1 ist nicht zwingend erforderlich. Die Klarstellung, zu welchem Zeitpunkt die Preisanstiege zu messen sind, könnte wie vorgeschlagen so von der Regierung gehandhabt werden. Auf der anderen Seite spricht für mich aber auch nichts gegen diese Anpassung. Was den Absatz 2 betrifft, so führt die Regierung aus, dass die heutige Bestimmung unklar sei. Ich denke, wer die Materialien hernimmt, der weiss, was damals der Gesetzgeber gewollt hat. Störend für mich ist aber an dieser Bestimmung, dass sie einzelne Abzüge berücksichtigt, andere aber nicht. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass diese Bestimmung eine Änderung erfährt. Was die Regierung aber vorschlägt ist einfach eine Ausweitung der von diesem Ansatz betroffenen Artikel, was ich sowohl legistisch als auch in der Erkenntnis, dass eine solche Aufzählung immer die Gefahr birgt, nicht vollständig zu sein, unschön finde. Ich rege deshalb an, dass die Regierung in Anlehnung an Artikel 39 des Schweizerischen Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern eine allgemeinere Formulierung wählt.
Zuletzt habe ich noch eine Frage an die Regierung. Im Bericht Nr. 95/2007 schreibt sie in der Zusammenfassung, dass sie eine Gesetzespräzisierung unter Einbezug der Gemeinden erarbeiten werde. Ich möchte die Regierung nun fragen, ob und in welcher Form hat sie die Gemeinden bei der Neufassung dieses Artikels einbezogen? Danke. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Wir haben uns ja schon bereits in der dritten Sitzung mit dieser Thematik zu befassen. Deshalb kann ich mich etwas kürzer fassen: Gemäss Steuergesetz hat die Regierung dem Landtag Antrag auf Ausgleich der Kalten Progression zu stellen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8% erhöht hat. Seit dem Jahre 1996 ist eine Teuerung von knapp über 8% eingetreten, weshalb die Motionäre einen Ausgleich der Kalten Progression verlangen. Die Motionäre vertreten die Auffassung, dass eine weitere Duldung der steuerlichen Mehrbelastung für die Bevölkerung unseres Landes infolge der Kalten Progression nicht hingenommen werden könne. Zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. So erwähnte die Regierung in einem entsprechenden Bericht im Jahr 1985 die folgenden Möglichkeiten: Die Senkung der Mindeststeuersätze, die Erhöhung des Progressionbeginns und die Erhöhung der Sozialabzüge. Auch im Jahr 1996 - bei der letzten grösseren Debatte über den Ausgleich der Kalten Progression - herrschte Einigkeit in Regierung und Landtag über diese Ausgleichsmöglichkeiten. Wie den Materialien aus dem Jahr 1996 unmissverständlich zu entnehmen ist, wurden diese Grundsätze damals noch bekräftigt. Insbesondere waren sich Landtag und Regierung einig, dass im Steuergesetz keine rechtliche Verpflichtung und keine Vorgaben zum Ausgleich der Progression bestehen. Nun stellt sich also die Frage, ob seit dem letzten Ausgleich der Kalten Progression im Jahr 1996 eine steuerliche Mehrbelastung eingetreten ist.
Im vorliegenden Bericht geht die Regierung auf folgende Steuererleichterungsmassnahmen seit 1996 ein: Die Erhöhung der Sozialabzüge im Jahr 1998, die Senkung des Steuersatzes um 10% im Jahre 1999 sowie die Erhöhung des Versicherungsprämien- und Kinderabzuges ab Steuerjahr 2007, wie vom Landtag im Oktober beschlossen. Wie die zahlreichen Berechnungen im Regierungsbericht aufzeigen, ist aufgrund der verschiedenen Erhöhungen und Sozialabzüge bzw. Steuersatzsenkungen keine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen gegenüber dem Jahr 1996 eingetreten. Im Gegenteil, die Steuerpflichtigen zahlen heute sowohl in Prozenten des Bruttoerwerbs wie auch in Frankenbeträgen weniger Steuern als vor rund zehn Jahren.
Die Regierung gibt auch zu bedenken, dass gemäss Auswertung der Daten des Steuerjahres 2004 rund 29% der Steuerpflichtigen keine bzw. lediglich Steuern in der Höhe von bis zu CHF 100 leisten. Bei Berücksichtigung der vom Landtag kürzlich beschlossenen Erhöhung des Versicherungs- und Kinderabzuges werde die Anzahl der Steuerpflichtigen, die keine bzw. nur sehr wenig Steuern zahlen, noch ansteigen. Eine Anpassung der Progressionstabelle bzw. der Abzüge und Limiten würde zu einer weiteren Erhöhung der Anzahl Steuerpflichtigen führen, die keine bzw. nur wenig Steuern zahlen. Eine solche Entwicklung ist nach Ansicht der Regierung nicht wünschenswert. Ich teile diese Ansicht.
Die Regierung spricht sich dafür aus, dass die Kalte Progression nicht ausgeglichen wird durch Anpassung der Progressionstabelle bzw. der Abzüge und Limiten an die Teuerung. Als neuer Fixpunkt für die Beurteilung, ob der Landesindex um 8% überschritten ist, soll der Indexstand Dezember 2007 dienen. Ich unterstütze den Antrag der Regierung, die Kalte Progression nicht auszugleichen, da die Steuerbelastung für die liechtensteinischen Steuerpflichtigen im Vergleich zum Jahr 1996 nicht angestiegen, sondern teilweise sogar beträchtlich gesunken ist. Durch die erwähnten Massnahmen wurde die Wirkung der Progressionserhöhung mehr als kompensiert.
Ein Wort noch zu den finanziellen Auswirkungen für Land und Gemeinden bei Anpassung der Progressionstabelle und der Abzüge gemäss Motion bei einer Teuerung von 8,4%: Wie aus den Berechnungen der Regierung hervorgeht, wären die finanziellen Auswirkungen zum Ausgleich der Kalten Progression mit einem Steuerausfall von zirka CHF 5,3 Mio. beträchtlich, insbesondere für die Gemeinden mit CHF 3,4 Mio. Im Oktober hat der Landtag die bereits erwähnte Erhöhung der Sozialabzüge beschlossen, was Steuerausfälle von insgesamt CHF 4,6 Mio. ausmacht. Das ergebe ein Entlastungspaket von insgesamt rund CHF 10 Mio., davon zirka CHF 6,4 Mio. Steuerausfälle für die Gemeinden.
Es ist noch nicht so lange her, dass die VU-Fraktion bei jeder Änderung, welche gerade die Gemeinden betraf und war sie auch noch so klein, gleich mit Vehemenz eine grosse Vernehmlassung bei den Gemeinden forderte. Nun, diese Zeiten scheinen einstweilen vorbei zu sein. Eine Überkompensation des Ausgleichs der Kalten Progression ist meiner Ansicht nach finanzpolitisch nicht erwünscht und langfristig auch nicht tragbar. Und wenn dann noch gross in den Medien verkündet wird, dass eine weitere Duldung der steuerlichen Mehrbelastung für die Bevölkerung unseres Landes infolge der Kalten Progression nicht hingenommen werden kann, ja, dann wird damit auch noch die Anspruchsinflation der Bevölkerung geschürt. Deshalb möchte ich hier auch noch generell meine Sorge über die finanzpolitische Sorglosigkeit der VU-Fraktion zum Ausdruck bringen. Dies hat nichts mehr mit einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Finanzpolitik zu tun.
Abschliessend halte ich fest, dass ich die unterbreiteten Anträge der Regierung unterstütze. Zur Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Steuergesetzes werde ich mich dann bei der 1. Lesung in der Detailberatung melden.Abg. Pepo Frick
Ich werde dem Antrag der Regierung, die Kalte Progression aufgrund der eingetretenen Teuerung seit 1996 nicht auszugleichen, zustimmen.
Ich danke der Steuerverwaltung für die zahlreichen nachvollziehbaren Berechnungen, die im Bericht und Antrag aufgeführt werden. Sie zeigen die diversen Steuererleichterungsmassnahmen seit 1996, die klar belegen, dass heute im Vergleich zu 1996 die Steuerbelastung durch direkte Steuer nicht angestiegen, sondern zum Teil beträchtlich gesunken ist. Als wichtiges Detail zeigen die Zahlen, dass die aktuelle steuerliche Belastung der Erwerbseinkommen für Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern am deutlichsten gesunken ist. Man macht sich kaum unbeliebt, wenn Steuersenkungen propagiert werden. Meine Intuition sagt mir, dass die Politik vorsichtig sein sollte, die direkten Steuern zu senken, und zwar aus zwei Gründen: Erstens könnte die Zeit kommen, wo die indirekten Steuern - zum Beispiel bei einem Wirtschaftsabschwung - nicht mehr so üppig fliessen und die Bedeutung der direkten Einkommenssteuer umfangmässig wieder grösser wird. Und zweitens, bei jeder Senkung der direkten Steuern profitieren - wenn überhaupt - die unteren und mittleren Einkommen marginal, weil sie bereits keine oder sehr wenig Steuern bezahlen. Die direkten Steuern belasten jene, die es sich leisten können, nämlich Leute mit hohen und sehr hohen Einkommen. Ich nenne das einen Solidaritätsbeitrag auch zuhanden zum Beispiel von Sozialausgaben. Die Senkung dieser Steuer bei der beschriebenen heutigen Situation würde kaum verstanden von Menschen, die auch in Liechtenstein an der Armutsgrenze leben. Danke.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat sich in der Beantwortung der Motion im Juni dieses Jahres bereit erklärt, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, wie künftig die Kalte Progression auszugleichen ist und zu klären, ob gegebenenfalls eine Gesetzesanpassung erforderlich ist. Dementsprechend hat die Regierung zuerst die formalrechtliche Frage geklärt, ob gemäss Art. 55 quinquies die Anpassung der Steuerprogressionsskala und/oder der Abzüge und Limiten zu erfolgen hat. Folgerichtig stellt sie den Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Im vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, dass bei einer Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise von 8% die Regierung den Landtag darüber zu informieren und zu beantragen hat, ob die Kalte Progression auszugleichen ist.
Im Bericht und Antrag zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im Steuergesetz zeigt die Regierung auf, dass seit dem Jahre 1996 die Teuerung zwar um etwa 8% zugenommen hat, doch im gleichen Zeitraum die Steuern im Durchschnitt - und da meint sie die Einkommens- und Vermögenssteuer - um etwa 10% gesenkt wurden. Wie aus dem Bericht und Antrag hervorgeht, sind vor allem für niedrige und mittlere Einkommen die Steuern beträchtlich gesenkt und die Sozialabzüge und Freibeträge für Familien mit Kindern deutlich verbessert worden. Und hier muss ich darauf hinweisen, dass das Argument des Abg. Ivo Klein in Bezug auf die indirekten Steuern - sprich Mehrwertsteuer - in diesem Zusammenhang nicht greift. Die Mehrwertsteuer ist im Index der Konsumentenpreise enthalten und dementsprechend auch in diesem Zusammenhang erfasst. Wenn wir den Warenkorb für einen Familienhaushalt hernehmen, sind das für Güter und Dienstleistungen Gesamtpreise, in denen eben auch die Mehrwertsteuer mit berücksichtigt ist.
Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Steuererleichterungen seit 1996 unterstütze ich den Antrag der Regierung, die Folgen der Kalten Progression nicht auszugleichen. Wenn man weiss, dass durch die vorgenommenen und absehbaren Steuersenkungen und Abzugsmöglichkeiten bald 10'000 erwerbstätige Einwohner keine Steuern mehr bezahlen, und wenn man bedenkt, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von CHF 100'000 nur noch eine Steuerbelastung von knapp 3% trägt, ist der Vorschlag der Regierung durchaus vertretbar. Die gesamte und mediale parteipolitische Diskussion um die Steuerbelastung und erforderliche Steuersenkungen für die sozial Schwächeren und den Mittelstand erscheint allmählich an den Haaren herbeigezogen und auf den vorgezogenen Wahlkampf der Vaterländischen Union hin ausgerichtet.
Es ist einfach unglaubwürdig, wenn behauptet wird, dass eine steuerliche Mehrbelastung der liechtensteinischen Bevölkerung nicht mehr hingenommen werden kann. Es wird offensichtlich, die Vaterländische Union will auf Kosten des Staatshaushaltes mit ihren Geschenken in der Steuerpolitik mehr Wählerstimmen bei den nächsten Wahlen. Ich glaube und hoffe dennoch, dass wir noch nicht so weit sind und die Menschen unseres Landes so eigenständig und stolz bleiben, auch etwas für staatliche Leistungen zu bezahlen, wenn sie dazu in der Lage sind. Ich bin deshalb auch für Eintreten auf die Vorlage und unterstütze den Antrag der Regierung, keine Anpassung durch die Kalte Progression vorzunehmen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Mir scheint, heute sind wir die Prügelbuben der Nation. Die Freie Liste und die FBP koalieren ja unheimlich. Was Sie uns jahrelang vorgeworfen haben, ist jetzt ja hier Einheitsbrei, nämlich 15 gegen 10. So kommt es mir hier vor. Grundsätzlich können Sie in Sachthemen immer übereinstimmen, aber lassen Sie uns bitte unsere Meinung haben. Ich möchte das auch wie folgt begründen.
Kalte Progression: Im letzten Bericht - ich habe es angetönt - habe ich gesagt: Die Regierung hat ja nicht mal sachlich aufgearbeitet, was überhaupt der Ausgleich der Kalten Progression ist. Jetzt, ich habe dann auch die Broschüre gezeigt, und jetzt, oh Wunder, steht da drin: Möglichkeiten zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression. Und ich sage es jetzt noch einmal, ich habe das letztes Mal schon erwähnt: Die Theorie ist klar und die Liechtensteiner Lösung war etwas anderes. Der Landtagsvizepräsident Ivo Klein hat es erwähnt, die Steuersatzsenkung dazumal war ja in einem ganz anderen Gesichtspunkt zu sehen. Und es tut mir leid, Herr Abg. Heeb, aber mit der Mehrwertsteuereinführung wurde die Steuersatzsenkung beschlossen. Und jetzt kommen Sie wieder mit Beispielen 2007 und jetzt glaube ich dann, jetzt bin ich im falschen Film. Die Regierung argumentiert mit der letzten von der VU initiierten Erhöhung der Kinderabzüge. Die rechnet sie auch noch in den Ausgleich der Kalten Progression mit hinein. Also wo sind wir denn hier? Jeder, der etwas von dieser Materie versteht, kann doch nicht behaupten, dass die Erhöhung der Kinderabzüge - wo ganz klar sozialpolitische Massnahmen gemeint waren - mit einem Teuerungsausgleich gleichzusetzen sind. Das heisst für mich, die ganzen Beispiele, die da aufgezählt sind, sind zwar richtig, aber zielen wirklich an der Thematik vorbei. Das nur zur Sachlage.
Das Zweite, was ich noch erwähnen wollte: Es ist natürlich auch ein Teilausgleich der Kalten Progression möglich. Darum sind die Zahlen, die herumgereicht werden, die Maximalbeiträge. Und dass natürlich Lobbying betrieben wurde, ich weiss nicht von wem, von Seiten der Regierung, dass natürlich plötzlich die Vorsteherkonferenz kommt und der Bürgermeister von Vaduz einen Aufschrei macht, von welcher Quelle das kommen kann, kann ich mir nur erklären, das kann nur von Regierungsseite kommen. Von uns kommt das nicht.
Die Mär, dass die Leute hier in unserem Land keine Steuern zahlen, und der Abg. Franz Heeb sagt noch, für staatliche Leistungen soll man bezahlen, also ich weiss nicht, in welchem Land Sie leben. Sie bezahlen für jede staatliche Leistung. Wenn Sie einen Strafregisterauszug wollen, bezahlen Sie für eine staatliche Leistung, Sie bezahlen nämlich Gebühren. Wenn Sie Ihr Abwasser ableiten bezahlen Sie Gebühren. Das sind Abgeltungen für staatliche Leistungen. Sie bezahlen auch Motorfahrzeugsteuern, Mehrwertsteuern, Mineralölsteuern usw. usf. Kommen Sie mir bitte nicht damit, dass die Leute hier keine Steuern mehr bezahlen. Sie bezahlen vielleicht keine direkten Steuern. Das sind wirklich Einkommen, die nicht so hoch sind. Ich bin sogar auch dafür, dass die keine Steuern bezahlen.
Ich möchte noch einmal unsere Position unterstützen und ich bin für einen Ausgleich der Kalten Progression. Und für das gibt es auch sachliche Argumente. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie eben die Abzüge gemäss Regierungsvorlage neu berechnen. Das ist die Sachlage. Aber Sie wollen das anscheinend nicht. Sie wollen den Leuten den Ausgleich der Kalten Progression nicht zugestehen.
Das Zweite ist zum gegenständlichen Gesetz, zur Abänderung des Steuergesetzes: Dazu werde ich mich dann anlässlich der 1. Lesung melden. So eine Regelung, die hier jetzt wieder vorgeschlagen ist, werde ich nicht akzeptieren. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin klar für den Antrag der Regierung, unterstütze diesen Antrag auch, die Kalte Progression aufgrund der eingetretenen Teuerung seit 1996 nicht durch Anpassung der Progressionstabelle auszugleichen. Im Gegensatz zu meinem Vorredner, dem Abg. Heinz Vogt, bin ich der Meinung, dass die Regierung hier richtig handelt und mit dem, was die Steuerverwaltung auch ausführt, kann ich diesen Tabellen auch entnehmen, dass der grösste Teil der liechtensteinischen Bevölkerung seit 1996 insgesamt unter dem Strich effektiv weniger Steuern bezahlt, egal durch welche Abzugsmöglichkeiten oder Steuersenkungsmassnahmen - oder was auch immer. Für mich ist entscheidend, dass schlussendlich der Bürger prozentual und absolut gesehen weniger Steuern bezahlt. Und dagegen können Sie anführen was Sie wollen. Das ist schlussendlich das, was zählt, was der Bürger weniger bzw. umgekehrt gesagt mehr als 1996 zur Verfügung hat.
Sie führen wie der Landtagsvizepräsident aus, dass die Steuersatzsenkung 1996 einen klaren Bezug zur Mehrwertsteuereinführung hatte und damit auch begründet war. Aber dieser Mehrwertsteuersatz ist eben auch eingeflossen in die Teuerung, also in die Berechnung des Kostenindexes für den Warenkorb, und damit wird diese indirekte Steuer sogar zweimal berücksichtigt. Wenn man das nicht so sehen will, dann muss ich auch sagen: Das steht jedem zu. Aber es ist so, es ist berücksichtigt und - wie gesagt - sogar zweimal. Es ist also berechtigt, ganz klar zu sagen, dass der Bürger nicht mehr, sondern weniger Steuern bezahlt. Und jetzt eine neuerliche Entlastung durch die Anpassung der Progression würde in keinem Fall die von Ihnen erwähnten Niedrigverdienenden oder die Personen, die am ehesten auf Zuschüsse angewiesen sind, unterstützen oder entlasten, sondern diese Personen hätten überhaupt nichts davon. Diejenigen Personen, die profitieren würden, wären vor allem die gut bis sehr gut Verdienenden. Sicher würde ich das auch diesen Personen gönnen, aber auch diese Personengruppen haben in der Zwischenzeit keine Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen erfahren. Es ist also keine Mehrbelastung eingetreten und man kann hier mit gutem Gewissen sagen, dass dies auch richtig ist, wenn wir weiterhin bei diesem Steuersatz bleiben. Wir werden in den nächsten Jahren noch froh sein - und davon bin ich überzeugt -, wenn wir diesen Satz jetzt nicht korrigieren, denn wir werden auf diese Steuereinnahmen ganz sicher angewiesen sein. Davon bin ich überzeugt, vor allem wenn man berücksichtigt, dass wir die Investitionen und auch die Projekte, die wir hier im Landtag diskutiert haben, nur zum Teil realisieren werden.
Und nochmals: Diese Entlastung oder Korrektur in der Progressionstabelle würde ganz sicher nicht die Personen treffen oder berücksichtigen, die hier erwähnt wurden, nämlich die niedrig verdienenden Personen bzw. sehr wenig verdienenden Personen.Abg. Gebhard Negele
Werte Damen und Herren. Die Motion hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Zumindest kann künftig bei Annahme der Änderungen im Steuergesetz von mehr Klarheit gesprochen werden. Dass jedoch auf die Anpassung der Kalten Progression verzichtet werden soll, sehe ich nicht. Da hat mich das ganze Zahlenmaterial nicht überzeugt. Ich kann mich kurz halten: Ich bin nicht einverstanden mit der Auffassung der Regierung, dass die Steuersatzsenkung ab dem Steuerjahr 1999 auch noch mit zu berücksichtigen sei. Damals wurde eine Steuersenkung um 10% durchgeführt. Diese Steuersenkung wurde begründet durch die grosse Ergiebigkeit der indirekten Fiskalabgaben insbesondere der Mehrwertsteuer. Im Jahre 1995 ist bei uns die Mehrwertsteuer eingeführt worden. Diese wird ja auf den Endkunden umgewälzt. Während man aus der guten alten WUST zirka CHF 15 Mio. eingenommen hat, beläuft sich der Betrag der Mehrwertsteuer auf mittlerweile über CHF 180 Mio.
Wir alle wissen, dass die Mehrwertsteuer letztlich auf den Endkunden überwälzt wird. Das liegt im System der Mehrwertsteuer so begründet. Es ist also offensichtlich, dass bei der Beurteilung der Kaufkraft der einzelnen Haushalte deshalb nicht nur die direkten Steuern in Betracht gezogen werden dürfen, sondern vor allem auch die Mehrwertsteuer. Denn die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die einkommensunabhängig jeden, ob arm oder reich, tagtäglich berührt, sie nimmt keine Rücksicht auf die subjektive Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Sie trifft jeden genau gleich.
Nur noch am Rande vermerkt: Vergleicht man das Jahr der Steuersatzsenkung 1999 und entsprechend die Mehrwertsteuereinnahmen vom Jahr 2006, so kann man feststellen, dass hier Mehreinnahmen von CHF 27,4 Mio. resultieren. Bezahlt als indirekte Steuer, vornehmlich von Steuerzahlern in unserem Land. Für mich ist eine Anpassung der Tabelle der Kalten Progression vertretbar. Dementsprechend wird mein Stimmverhalten sein. Besten Dank. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Der Abg. Alois Beck hat gesagt, dass die VU bei jeder Gesetzesänderung, die die Gemeinden betrifft, verlangt, dass diese auch in die Vernehmlassung mit einbezogen werden. Da bin ich mit Ihnen absolut einverstanden. Das Problem hier ist einfach, dass der Ausgleich der Kalten Progression bereits Gesetz ist und im Gesetz, in Art. 55quinquies, bereits vorgesehen ist. Also hier gibt es gar keine Gesetzesänderung in diesem Sinne.
Dann möchte ich auch noch mal daran erinnern - das hat bereits der Abg. Gebhard Negele nochmals gemacht -, dass eine Mehrbelastung durch die indirekten Steuern vom Wechsel von der WUST auf die Mehrwertsteuer die Endkonsumenten, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, erheblich trifft. Hier ist in gut zehn Jahren eine Mehrbelastung von CHF 140 Mio. eingetreten. Und hier von einer Entlastung zu reden, wenn man das Gesamte anschaut, das kann ich nicht nachvollziehen.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte doch noch einige Bemerkungen machen. Zuerst vielleicht zum ganzen Mechanismus - Ausgleich der Kalten Progression: Ich dachte, das hätte man in den vergangenen zwei Sitzungen eigentlich abschliessend geklärt. Es geht hier nicht um einen Automatismus, sondern es geht hier lediglich darum, dass die Regierung einen Bericht zu erstatten hat. Das ist die gesetzliche Pflicht. Aber sie hat nicht einen Antrag auf Ausgleich zu stellen und wir als Landtag müssen das auch nicht so genehmigen. Das ist, glaube ich, ein fundamentaler Unterschied und das war ja bis jetzt völlig unbestritten. Ich möchte nicht in jedem Detail die Debatten wiederholen, die wir geführt haben. Aber es war bis in diesem Jahr einhellig die Meinung von Regierung und Landtag, dass die Regierung einen Bericht zu erstatten hat, dass sie aber nicht verpflichtet ist, einen Vorschlag zu machen, dass der Ausgleich zu erfolgen hat. Sie kann auch einen teilweisen Ausgleich machen, wie das vor zwanzig Jahren gemacht wurde - damals wurde auch nicht voll ausgeglichen - und der Landtag ist auch noch frei, zu entscheiden.
Und wenn Sie sagen, das mit den Gemeinden sei ja sowieso Gesetz, das ist nicht so im Gesetz, dass wir das beschliessen müssen. Und vor allem - ich möchte das nur nochmals zitieren aus dem Jahre 1994 - damals wurde mit einem Postulat die Regierung eingeladen, eine Abänderung des Steuergesetzes zum Ausgleich der Kalten Progression seit dem Steuerjahr 1984 zu überprüfen, wobei auch die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung auf Land und Gemeinden zu berücksichtigen waren. Dann hiess es: «In der Postulatsbegründung wird auch festgehalten, dass zu prüfen sei» - und jetzt kommt es - «welche effektiven steuerlichen Mehrbelastungen seit der letzten Progressionsangleichung unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erhöhung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten tatsächlich entstanden sind». Wir diskutieren hier darüber: Was ist die tatsächliche Belastung? Und wenn Sie den Ausgleich der Kalten Progression, wie Sie das dargestellt haben, immer so wollen, dann müssen Sie eine gesetzliche Verpflichtung einführen, was ich sehr bedauern würde. Dann haben wir überhaupt keinen Spielraum mehr und dann hätten wir ein wichtiges Instrument aus der Hand gegeben.
Es macht doch finanzpolitisch keinen Sinn, wenn wir in der Zwischenzeit effektive steuerliche Entlastungen hatten und dann argumentieren wir: Jetzt müssen wir noch die Kalte Progression ausgleichen. Das verstehe ich nicht unter finanzpolitischer Verantwortung. Ich habe es schon letztes Mal gesagt: Das Postulat, dessen Text ich Ihnen jetzt vorgelesen habe, kam von der VU-Fraktion. Das vielleicht zur besseren Einstimmung. Es geht doch hier darum: Wie können wir unserer finanzpolitischen Verantwortung gerecht werden? Das mit der Mehrwertsteuer wurde jetzt vom Abg. Franz Heeb und vom Abg. Markus Büchel erwähnt. Mir scheint, das ist auch nachher in die Debatte eingeflossen.
Wenn man Ihren Motionstext und die Begründung anschaut, heisst es, dass die Duldung der steuerlichen Mehrbelastung für die Bevölkerung infolge der Kalten Progression nicht hingenommen werden kann. Hier geht es halt um die direkten Steuern und bei der indirekten Steuer gibt es keine Kalte Progression. Und wie gesagt wurde, das fliesst ja über die Teuerung mit ein.
Es wurde gesagt, im Jahre 1999 sei die Steuersenkung mit der Ergiebigkeit der Mehrwertsteuer begründet worden. Das ist schon richtig. Im Grunde genommen spielt es gar keine Rolle, was für eine Begründung dazu gegeben wurde. Es geht darum: Gab es eine Entlastung oder nicht? Und wenn wir jetzt so tun, wie wenn das alles nicht stattgefunden hätte und wir wollen einfach theoretisch und abstrakt einen Ausgleich, das finde ich nicht in Ordnung und vor solchen Automatismen möchte ich mich verwehren. Ich kann den Abg. Gebhard Negele nicht verstehen, wenn er sagt: Die Berechnungen der Regierung haben nicht überzeugt. Ich glaube, mehr und detailliertere Berechnungen und Aufstellungen für mögliche Konstellationen kann die Regierung nicht mehr liefern. Ich habe auch nicht gehört, dass es nicht stimmt. Die Überzeugung ist immer etwas Subjektives.
Wie gesagt, wenn hier so getan wird, es gehe hier um einen Automatismus, dann muss ich dem klar widersprechen. Auch das Gesetz hat eine Kann-Bestimmung. Das haben wir in epischer Breite das letzte Mal diskutiert. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung und es liegt in der Verantwortung des Landtags, hier eine entsprechende Anpassung zu machen oder eben nicht.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Herren Abgeordnete Negele und Klein, ich frage mich jetzt wirklich: Diskutieren wir über die Einkommens- und Vermögenssteuer oder diskutieren wir über die Mehrwertsteuer? Dieser Artikel bezieht sich auf das Einkommen und auf das Vermögen und das entsprechende Landes- und Gemeindesteuergesetz und nicht auf das Mehrwertsteuergesetz. Zweifellos hat unser Staat in den letzten Jahren sehr viel Einnahmen über die Mehrwertsteuer erhalten. Diese haben auch enorm zugenommen. Und ich denke, dass damals bei der Einführung der Mehrwersteuer auch die Sorge bestand, dass sich diese Mehrwertsteuer speziell auf den Index der Konsumentenpreise auswirkt. Und wie es sich zeigt, hat sich das doch nicht ausgewirkt. Es ist vor allem durch die Konjunkturlage so gewesen, dass der Index der Konsumentenpreise in den letzten Jahren um die 8% gestiegen ist. Bitte die Sache auseinander halten! Wir haben hier eine Gesetzesvorlage, die die Kalte Progression in Bezug auf die Einkommens- und Vermögenssteuer betrifft. Im Index der Konsumentenpreise ist die Erhöhung der Preise durch die Mehrwertsteuer berücksichtigt.
Noch einen kleinen Hinweis an den Abg. Heinz Vogt: Er hat hier in der Argumentation etwas verwechselt in der Hitze des Gefechtes. Er hat Beispiele aufgeführt, die keine Steuern sind, sondern eben Gebühren, die wir für direkte Gegenleistungen, die wir vom Staat beanspruchen, bezahlen müssen wie für Bewilligungen oder die Fahrzeugsteuer oder andere Gebühren, die wir bezahlen müssen. Wir reden hier eben über Steuern. Und das müssten Sie, glaube ich, auch wissen. Steuern, die wir zahlen und dafür einfach automatisch auch unsere Kinder ausgebildet werden, dass wir eine gewisse Sicherheit im Land geniessen, dass Subventionen ausbezahlt werden usw. Auf das müssen wir uns beziehen. Vielen Dank.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Da habe ich übehaupt nichts verwechselt. Was der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren ist weiss ich sehr wohl. Sie haben gesagt: Die Leute bezahlen nichts mehr für staatliche Leistungen. Sie haben gesagt «staatliche Leistungen». Wenn Sie mir nicht glauben, können Sie das im Protokoll nachlesen. Und die Leute bezahlen für staatliche Leistungen. Ob die Gebühren immer nicht noch Fiskalcharakter haben - ich nenne hier einmal die Öffentlichkeitsregistergebühr - das möchte ich mal dahingestellt lassen. Aber okay, Themawechsel.
Sie werfen uns vor, wir nehmen die finanzpolitische Verantwortung nicht wahr. Das finde ich ja den Hammer. Ich erinnere an die letzte Landtagssitzung. Da wurde ich dann noch freundlicherweise unterbrochen und der Landtag diskutierte lieber über Würste betreffend die Landtagseröffnung als über Kostenerhöhungen von CHF 160 bis CHF 170 Mio. in der Planung von sechs Jahren. Es scheint also wichtiger zu sein, über Würste bei der Landtagseröffnung zu diskutieren als über CHF 160 Mio. in sechs Jahren. Werfen Sie mir bitte nicht Nichtwahrnehmung dieser Verantwortung vor. Nehmen Sie sich bitte an der eigenen Nase. Ich nehme die finanzpolitische Verantwortung sehr wohl wahr. Vielleicht wird der Landtag diese Verantwortung auch einmal wahrnehmen, denn dann hätten wir einmal eine Diskussion über die Entwicklung der laufenden Beiträge, wie die GPK sie gefordert hat, beispielsweise zu folgenden Fragen: Was ist eine gescheite Familienpolitik? Wo können wir einsparen? Wo macht es Sinn und wo macht es keinen Sinn? Aber man diskutiert ja lieber über Würste. Das ist ja auch interessanter.
Dann komme ich noch zum Mechanismus: Der Mechanismus, der Ausgleich der Kalten Progression. Ich erzähle es jetzt Ihnen zum letzten Mal und das können Sie auch in der Borschüre nachlesen, die Regierungschef Otmar Hasler uns zitiert hat. Ich glaube, die Idee kam von mir: «Die Teuerung wird ausgeglichen durch Tarif- oder Steuersatzanpassungen, durch die Anpassung der Progressionstabelle und die Sozialabzüge». Und jetzt kann ich natürlich zu Recht behaupten: Wenn wir die Kinderabzüge auf CHF 9'000 erhöhen, mit unserer Begründung - wir haben gesagt, die Kinder sind uns etwas wert, wir sind dafür, dass die Kinderabzüge CFH 9'000 betragen - und ich lese jetzt überhaupt keinen Satz in dieser Begründung bzw. über unsere Argumente. Wenn Sie das nämlich richtig berechnet hätten, müssten Sie nämlich solche Abzüge eleminieren und dann schauen wir einmal was dann herauskommt. Da bin ich mir nicht mehr so sicher auf die einzelnen Kategorien.
Als Zweites sagen Sie, wir sollen den Hebel nicht aus der Hand geben mit dem Ausgleich der Kalten Progression. Also, wo sind wir? Jedes Jahr stimmen wir über ein Finanzgesetz ab, da setzen wir die Steuereinheiten und da haben wir unseren finanziellen und fiskalischen Hebel und nicht beim Ausgleich der Kalten Progression. Also wenn hier jemand gegen den Ausgleich der Kalten Progression ist, versteht er die Welt nicht mehr. Der Ausgleich der Kalten Progression ist - meiner Meinung nach - ein Anrecht eines jeden Steuerzahlers. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, im Votum des Abg. Alois Beck kam genau die unterschiedliche Auffassung die er und ich haben zum Tragen. Er hat, wenn ich das jetzt akustisch richtig verstanden habe, gesagt, dass ihn nicht interessiert, mit welcher Begründung die Steuersatzsenkung für das Jahr 1999 gemacht wurde. Tatsache ist, dass es eine war. Und da ist genau mein Argument. Ich sage: Für mich spielt es eben eine Rolle, wie das gekommen ist. Das war mit den indirekten Steuern begründet. Und jetzt das hier auch noch für den Ausgleich der Kalten Progression zu nehmen, das finde ich unzulässig. Der Abg. Beck hat hier eine andere Sicht der Dinge. Ich glaube, da werden wir uns auch nie treffen.
Gegen etwas verwehre ich mich allerdings, und zwar gegen das Votum des Abg. Franz Heeb, wenn er uns vorwirft, wir seien verantwortungslos. Wir versuchen in der Sache zu argumentieren und er kommt mit dem grossen Prügel der Verantwortungslosigkeit und der Parteipolitik. Das, Herr Abg. Heeb, muss ich Ihnen sagen, das muss ich von mir weisen.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Noch kurz auf die Voten meiner Vorredner eingehend möchte ich schon noch sagen: Bei der Diskussion von Budget und Finanzplanung haben Sie, Herr Abg. Heinz Vogt, gesagt: Ja, und was machen wir, wenn die Einnahmen zurückgehen? Das ist eine berechtigte Frage und ich habe Ihnen damals geantwortet: Wir - nicht nur die Regierung - wir alle sind in der finanzpolitischen Verwantwortung. Ich habe damals auch gesagt: Ich bin gespannt bei der Behandlung des Ausgleichs der Kalten Progression. Und man musste kein Prophet sein, um zu sagen: Das ist so ein Fall.
Wo wir uns klar unterscheiden ist die Frage: Muss die Kalte Progression als solche im Steuertarif - oder wie auch immer - automatisch so ausgeglichen werden? Ich bin eher der Meinung, dass wir die effektive steuerliche Belastung betrachten, aber nicht einfach einen Automatismus haben, der auch im Gesetz nicht vorgegeben ist. Es gibt keine Verpflichtung, damit wir das automatisch ausgleichen. Sie selbst haben immer argumentiert die steuerliche Mehrbelastung aufgrund der Kalten Progression. Und jetzt kommen immer die Mehrwertsteuern oder andere indirekte Steuern hinein. Das sind eigentlich zwei paar Dinge. Und es wurde auch bereits ausgeführt, wie das zusammenspielt. Es gibt ja auch keine Kalte Progression bei der indirekten Steuer. Das ist eine andere Ausgangssituation.
Bei den laufenden Beiträgen sind uns allen die Steigerungsraten bewusst. Aber nur immer anzumahnen, man müsse jetzt von der Regierung oder wer auch immer etwas machen - wir selbst sind in der Pflicht. Und wenn ich an den heutigen Tag zurückdenke: Bevor wir Grundlagen haben und über CHF 50 bis 60 Mio. befinden sollten oder wo man einfach sagt, nehmen wir halt den Zukunftsfonds zu Hilfe, das sind natürlich auch keine nachhaltigen Ansätze. Das muss ich schon sagen. Und wenn Sie, Herr Abg. Heinz Vogt sagen: Der Ausgleich der Kalten Progression ist das Anrecht eines jeden Steuerzahlers. Wenn Sie das Gesetz sehen, ist hier eine Kann-Bestimmung und wir haben hier Spielraum. Und bis jetzt hat man eben das so angesehen, dass man die effektive steuerliche Belastung betrachtet hat, man hat das ganze finanzielle Umfeld berücksichtigt und hat dann allenfalls einen Ausgleich gewährt. Das finde ich richtig so und sonst haben wir, wenn man im Sinne eines Anrechtes das macht, automatische Mechanismen. Ich wollte sagen, dann haben wir keinen Hebel mehr in der Hand. Und es kann ja sein und das wurde auch hier dargelegt anhand von vielen Zahlenbeispielen, dass die Belastung mit direkten Steuern effektiv gesunken ist und jetzt sollen wir noch die Kalte Progression zusätzlich ausgleichen. Eine solche Überkompensation sehe ich nicht als nachhaltige Finanzpolitik. Das ist meine Überzeugung - Sie haben eine andere.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Herr Landtagsvizepräsident, ich muss hier schon klarstellen, dass ich das Wort «verantwortungslos» nicht in den Mund genommen habe. Ich möchte auch nicht, dass Sie hier irgendwie das einfach mir in den Mund legen wollen. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen diese Passage noch einmal vorlesen, aber ich möchte Ihnen das auch lieber ersparen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, die Kalte Progression und die heissen Würste sind durchaus diskutabel. Kommen wir zuerst zum Punkt der Diskussion betreffend die Tage der offenen Türe beim Landtagsgebäude. Es kann einfach nicht sein, dass man ein Gebäude für CHF 43 Mio. baut und am Tag der offenen Türe bei den Cervelats und Bratwürsten für das Volk spart. Das würde dann definitiv den Bogen der Gutmütigkeit zumindest für mich überspannen. Deshalb habe ich mich dann auch aktiv für dieses Thema eingesetzt.
Dann kommen wir zurück zu dieser schönen Vorlage: Der Bericht der Regierung ist nämlich wieder einmal sehr gut. Betrachten wir uns die Seite 29. Es wurde jetzt in den Voten fast so angetönt, dass die Kalte Progression nur mit den in der letzten Zeit beschlossenen zusätzlichen Kinderabzügen und Krankenkassenbeitragsabzügen ausgeglichen sei. Wenn wir uns aber die Seite 29 betrachten, Punkt 4.3 - Steuerliche Belastung des Erwerbseinkommens gemäss heutiger Rechtslage. Die Grundlage für diese Berechnungen ist ein Kinderabzug von CHF 6'000, also nicht CHF 9'000, sondern nur CHF 6'000, und auch die Versicherungsprämien sind noch mit CHF 2'500 pro erwachsene Person und mit CHF 1'500 pro Kind eingeflossen. Dann stellen wir bei sämtlichen Varianten fest, also Ehepaar ohne Kind, Ehepaar mit einem Kind, Ehepaar mit zwei Kindern, allein stehende Person, allein stehende Person mit einem Kind, allein stehende Person mit zwei Kindern, Rentnerehepaar, allein stehende Person in Rente, dass keine Mehrbelastung eingetreten ist. Jetzt muss man entweder sagen: Diese Berechnungen sind falsch - dann können wir über diesen Fehler diskutieren, oder man muss sagen: Nein, die Berechnungen sind korrekt und entsprechend ist keine Mehrbelastung eingetreten.
Nehmen wir das familienpolitische Beispiel des Ehepaares mit zwei Kindern: Bei einem Bruttoerwerb von CHF 65'000 ist effektiv eine Entlastung von CHF 469 eingetreten. Das entspricht minus 0,8% an Steuern. Und dann hat die Regierung auch auf die neue Gesetzesgrundlage reagiert, konkret mit dem Kinderabzug von CHF 9'000 und mit den Versicherungsprämien von CHF 3'500 für erwachsene Personen und für ein Kind mit CHF 2'100. Logischerweise sind hier die Differenzen dann noch grösser - sprich: Es müssen noch weniger Steuern bezahlt werden. Auch hier wieder als Beispiel das Ehepaar mit zwei Kindern. Bei einem Bruttoerwerb von CHF 65'000 Jahreseinkommen resultiert im Vergleich zum Jahr 1996 eine Minderbelastung von CHF 1'325 - oder minus 2%. Das sind die Fakten in diesem Bericht und auch hier wird bei sämtlichen Beispielen durch die Regierung festgestellt: Es ist keine zusätzliche Steuerbelastung eingetreten. Und das ist doch eben das Zentrale für den einzelnen Bürger bzw. die einzelne Bürgerin: Bezahlen sie mehr Steuern, ja oder nein? Und die Regierung kommt gemäss diesen Berechnungen zum Schluss, die ja bis jetzt noch von niemandem in Zweifel gezogen wurden, dass bei sämtlichen Beispielen eine Entlastung der Steuerzahler resultiert. Und das ist doch das entscheidende Faktum für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger: Ist eine Mehrbelastung eingetreten, ja oder nein? Und gemäss Bericht und Antrag der Regierung ist bei diesen Beispielen keine Mehrbelastung eingetreten. Entsprechend ist die Kalte Progression ausgeglichen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Herr Abg. Lampert, ich glaube, Sie haben uns nicht zugehört, wenn Sie sagen: Diese Berechnungen wurden noch von niemand in Zweifel gestellt. Ich habe ganz klar ausgeführt - und nicht nur ich, sondern auch die Abgeordneten Heinz Vogt und Gebhard Negele - wieso wir diese Berechnungen nicht als zulässig erachten, weil hier einfach Sachen mit berücksichtigt sind, die so nicht berücksichtigt werden können. Ich glaube, ich habe das jetzt schon x-mal gesagt, und zwar heute und auch schon bei der letzten Debatte. Ich meine, wenn Sie das einfach überhören oder nicht hören wollen, dann akzeptiere ich das. Wir haben hier einfach eine andere Meinung, nämlich dass man Sachen nicht zweimal berücksichtigen kann. Ich weiss, jetzt kommt gleich ein Votum, das wieder genau in die gleiche Richtung tönt. Es lautet: Gemäss diesen Berechnungen ist die Steuerbelastung tiefer. Wir haben hier einfach eine völlig unterschiedliche Meinung, einen unterschiedlichen Ansatzpunkt, weil ich sage: Man kann die gleiche Reduktion nicht für zwei Sachen verwenden. Wenn Sie das machen, dann bringen Sie viele Berechnungen zum Stimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank für das Wort. Auch ich möchte die Debatte nicht mehr unnötig verlängern. Wir haben in der Vergangenheit schon mehrmals über die Kalte Progresssion und den Ausgleich der Kalten Progression diskutiert. Aber eines muss ich schon mit aller Deutlichkeit festhalten: Wenn die Motionäre davon ausgehen, dass eine weitere Duldung der steuerlichen Mehrbelastung für die Bevölkerung unseres Landes infolge der Kalten Progression nicht hingenommen werden kann, dann muss ich einfach sagen: Da haben Sie sich getäuscht. Das kann man ja auch einmal zugeben. Da haben Sie sich getäuscht. Das legen wir Ihnen mit allen Berechnungen vor, und zwar nicht nur wegen Familienabzügen, nicht nur für Familien, für Alleinstehende und für Rentner, sondern für alle haben wir eine steuerliche Minderbelastung und die Kalte Progression spielt sich nun einmal im Bereich der direkten Steuern, der Erwerbs- und Vermögenssteuer ab. Und wir haben Ihnen auf den Seiten 36 und 37 alle möglichen Beispiele aufgeführt. Sagen Sie mir ein Beispiel, wo jemand bereinigt durch die Kalte Progression mehr Steuern bezahlt. Und Sie müssen wissen und da sticht Ihr Argument, Herr Landtagsvizepräsident, überhaupt nicht, das Argument mit den indirekten Steuern. Die indirekten Steuern fliessen in die Teuerungsberechnung ein. Sie sind im Warenkorb mit beinhaltet. Sie bestimmen den Index der Konsumentenpreise mit. Das ist hier eingeflossen. Das haben wir nicht ausgeschaltet. Das ist hier voll eingeflossen. Und da sehen Sie doch, wie die Menschen hier in Liechtenstein seit 1996, wenn wir die Teuerung hinaufrechnen, wenn wir die Kalte Progression mit einrechnen, wie sie darüber hinaus entlastet wurden. Es ist ja alles hier vorgerechnet.
Da haben wir zum Beispiel ein Einkommen eines Ehepaares ohne Kinder mit CHF 65'000. Rechnen wir nun den Index hinauf, dann sind wir bei CHF 70'460 und die bezahlen 20,7% weniger Steuern als die Kalte Progression ausmacht. Dann ein Ehepaar mit einem Kind: Da können Sie durchgehen, aber Sie können auch durchgehen bei allein stehenden Personen, Sie können das bei Rentnern anschauen, alle bezahlen weniger Steuern. Da ist doch die Kalte Progression ausgeglichen. Das können Sie doch nicht wegdiskutieren.
Jetzt können Sie dieser Regierung den Vorwurf machen, dass es eben eine gefestigte Rechtsauffassung seit Jahrzehnten gibt. Das wurde 1997 wieder aufgeführt, wie die Kalte Progression ausgeglichen werden könnte. Ich zitiere noch einmal: Auf Seite 5 schreibt die Regierung dazu, dass für die Ausschaltung der teuerungsbedingten Mehrbelastungen sich verschiedene Möglichkeiten anbieten, nämlich die Senkung der Mindeststeuersätze - das haben Sie der Regierung vorgeworfen, dass wir das mit hineinrechnen -, die Erhöhung des Progressionsbeginns und die Erhöhung der Sozialabzüge. Das ist also die gefestigte Rechtsmeinung der Regierung gewesen und die Regierung hat 1996 beim Ausgleich der Kalten Progression auch geschrieben: «Eine Überkompensation des Ausgleichs der Kalten Progression ist weder rechtlich vorgeschrieben noch finanzpolitisch erwünscht und tragbar». Das war die Auffassung der Regierung, das ist die Auffassung der Regierung heute.
Wenn wir die Kalte Progression anders ausgleichen wollen, dann können wir das gesetzlich festschreiben und dann werden wir uns dementsprechend auch verhalten. Die Regierung macht hier einen Vorschlag, den man diskutieren kann. Das ist eine 1. Lesung. Da kann man einverstanden sein oder nicht. Aber, dass wir die Mehrwertsteuer, die indirekte Steuer, einfach ausgeblendet hätten, das stimmt nun schlechtweg nicht. Übrigens, die Einführung der Mehrwertsteuer war auf den 1. Januar 1995. 1996 haben wir die Kalte Progression ausgeglichen. Zugegebenermassen wurden die Sätze noch zweimal erhöht, und zwar einmal um 1%, einmal um 0,1%. Aber die Regierung ist hier ja völlig transparent. Wir haben Ihnen hier ja den Anstieg der Konsumentenpreise aufgezeigt. Das hatte ja nicht die Wirkung, die man da meint. 1995 auf 1996 2,5%, 1999 waren es 1,1%. Also, da sieht man ja, dass weder die Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 noch die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 1999 zu einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Konsumentenpreise geführt haben. Und warum sollen wir dann den Leuten noch immer einreden, dass es doch so gewesen sei, obwohl die Zahlen hier ja das Gegenteil aussagen. Ich denke, darauf müssen wir schon auch Rücksicht nehmen.
Im Jahre 1999 wurde dann die Steuersatzsenkung wegen der hohen Einnahmen gemacht, und zwar vor allem aus den indirekten Steuern, aber nicht wegen der Mehrbelastung durch die indirekten Steuern. Das können Sie im Bericht so nicht finden. Und das ist so auch nicht der Fall und da sollten wir schon bei den Fakten bleiben. Wie weit man über die Kalte Progression hinaus ausgleichen will, das ist eine politische Frage, das ist eine finanzpolitische Frage. Aber insgesamt können wir hier doch nachweisen, dass eine starke Entlastung stattgefunden hat, und zwar nicht nur der Familien, sondern auch der Alleinstehenden, auch der Rentner. Und das bitte ich doch zu beachten. Und wenn wir dann noch von hohen Steuerlasten reden. Wir haben hier die Beispiele mit 200% Zuschlag der Gemeinden gemacht. Die meisten Gemeinden haben ihren Zuschlag heruntergenommen. Und wir sprechen hier bei CHF 100'000 Bruttoeinkommen von einer Belastung bei Alleinstehenden von 4,2%. Das muss man einfach auch einmal sehen. Und wenn es dann Ehepaare mit Kindern sind, wird es natürlich umso weniger. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern sprechen wir noch von 2,4% Steuerbelastung, wenn wir immer von dieser Belastung sprechen.Die Steuersatzsenkung hat also im Jahre 1999 stattgefunden. Die Mehrwertsteuer wurde auf den 1. Januar 1995 eingeführt und dazwischen hat ein Ausgleich der Kalten Progression stattgefunden. Hier können wir sehen, dass die Wirkung all dieser Massnahmen alle betrifft und alle sind weniger durch unsere Steuern belastet.
Dann zum Abg. Heinz Vogt: Dieses Schreiben erachte ich noch nicht als Aufschrei der Vorsteher. Da habe ich ganz andere Schreiben schon in diesem Hohen Haus gehabt. Es ist ein höfliches Erinnern daran, dass sie bei anderen Vorlagen auch gerne mit einbezogen werden möchten. Dann zur Aussage, dass wir für alle staatlichen Leistungen bezahlen: Nein, da muss ich schon widersprechen. Dieser Staat leistet sehr viel für das Gesundheitswesen, für die AHV, für die Infrastruktur und für das Bildungswesen. Ich könnte das fortsetzen. Wir leisten für die Bürger sehr viel. Wir haben die Voraussetzungen. Wir haben eine florierende Wirtschaft und dementsprechende Einnahmen. Aber wir haben das auch gesehen bei der Generationenbilanz, dass der Staat da erhebliche Mittel für die Allgemeinheit ausgibt und dementsprechend hier wir doch ein hohes Niveau an Wohlstand in Liechtenstein haben. Ich kann also nicht sehen, wo hier die Wirkung der Kalten Progression nicht ausgeglichen worden ist.
Und was ich nicht akzeptieren kann, zumindest möchte ich es so nicht im Raum stehen lassen, wenn da der Konnex hergestellt wird - ich glaube, der Landtagsvizepräsident hat das gesagt - wir hätten in den letzten Jahren Mehreinnahmen von CHF 140 Mio. bei indirekten Steuern gehabt, als ob das alles die natürlichen Personen bezahlt hätten. Das wissen wir doch, dem ist nicht so. Und deshalb müssen wir hier schon differenzieren. Also, wie gesagt, die Regierung ist der Meinung, dass die Kalte Progression mehr als ausgeglichen ist und dass sie deshalb nicht gesondert ausgeglichen werden soll. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich meine, ich habe jetzt diese Argumente wieder gehört, die verschiedene Abgeordnete der FBP bereits geführt haben. Sie haben gesagt: Alle zahlen weniger Steuern. Ich möchte das einfach insofern präzisieren: Alle zahlen weniger direkte Steuern. Ich glaube, das muss man präzisieren, weil die indirekten Steuern sind in all diesen Berechnungen nicht mit aufgeführt.
Auf mein Argument, dass diese Steuersenkung für das Steuerjahr 1999 zweimal verwendet wurde, sind Sie nicht eingegangen. Ich lasse das so stehen.
Dann haben Sie gesagt: Diese Steuererhöhung von der WUST zur Mehrwertsteuer von CHF 140 Mio. - das müsste ich wissen - würden ja auch Unternehmen bezahlen. Herr Regierungschef, es ist halt so bei der Konsumsteuer, am Ende zahlt das immer die natürliche Person und nicht das Unternehmen. Die Unternehmen wälzen das auf ihre Produkte ab. Das ist dann immer eine Endsteuer, die dann wieder auf die natürlichen Personen überwälzt wird.Abg. Heinz Vogt
Ich habe auch noch eine kleine Replik auf das Votum des Herrn Regierungchefs: Die Kalte Progression wirkt nicht nur bei Einkommenssteuer, sondern die wirkt zum Beispiel auch bei der Grundstückgewinnsteuer, wo auch der Tarif der Einkommenssteuer dahinter ist. Das nur als Ergänzung. Wenn hier die Politik verfolgt wird, dass man auf Biegen und Brechen einen Ausgleich der Kalten Progression will, dann frage ich mich: Warum brauchen wir jetzt überhaupt die Gesetzesanpassung? Dann sagen wir doch hier: Wir überlassen es der Regierung und machen den Vorschlag, die Regierung soll im jährlichen Finanzgesetz berichten, ob es aufgrund der Teuerung nötig wäre. Die Teuerung könnte vielleicht auch einmal 10 oder 15% sein. Aber warum brauchen wir denn so einen Artikel und diskutieren über solche Sachen? Dann kann man es gleich weglassen. Das begreife ich jetzt also nicht.
Und nochmals zu Ihren Rechenbeispielen: Das ist auch Ihre einseitige Betrachtungsweise. Und darum unterstütze ich das Votum von Landtagsvizepräsident Ivo Klein. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, die Regierung will nicht auf Biegen und Brechen die Kalte Progression nicht ausgleichen. Sie ist der Ansicht und hat das auch belegt, dass es keine Zunahme durch die Kalte Progression gegeben hat und stellt aufgrund der Gesetzeslage Antrag an den Landtag, einen Ausgleich nicht zu machen. Hier diskutiert der Landtag und Sie sind der Meinung, man sollte das ausgleichen. Ich zumindest bin der Meinung, dem Antrag der Regierung zu folgen. Ich kann die Argumente, die hier aufgezeigt werden, die Berechnungen, die hier gemacht werden, voll und ganz unterstützen. Ich bin ebenfalls der Meinung, wie das die Regierung vorschlägt, dass es nicht nowendig ist, einen Ausgleich für die Kalte Progression zu machen, weil die Bürgerinnen und Bürger keine Mehrbelastung in der Zeit erfahren haben, sondern eine Entlastung erfahren haben. Darum sind wir der Meinung, das eben nicht zu tun. Das hat nichts zu tun mit Biegen und Brechen. Das ist unsere Meinung - und Ihre Meinung ist eine andere. Wir werden abstimmen und auch dann ist es ein Entscheid, der zu akzeptieren ist, aber nichts mit Biegen und Brechen zu tun hat, sondern auf Zahlen und Fakten beruht.Abg. Franz Heeb
Danke. Herr Abg. Heinz Vogt, Sie scheinen jetzt das Kind mit dem Bade auszuschütten, wenn Sie fragen: Braucht es das Gesetz noch? Ich finde das Gesetz wichtig einfach im Sinn, dass bei diesen 8% auch darüber diskutiert wird, was jetzt steuerlich gemacht wird und in dem Sinne auch wirklich überprüft wird - wie das die Regierung jetzt auch gemacht hat - wie ist das mit den Belastungen durch die Entwicklung des Konsumentenpreisindexes entstanden. In diesem Sinne finde ich es wichtig, dass bei solchen Entwicklungen darüber diskutiert und dann auch entschieden wird: Möchte man das jetzt ausgleichen oder nicht? Ich werde auf diesen Artikel nie verzichten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich glaube, ich werde jetzt keine weiteren Argumente mehr bringen. Die Argumente sind dargelegt, wir sind unterschiedlicher Meinung. Ich glaube, wir lassen das so stehen. Es wird dann eine Abstimmung geben und der Landtag wird dann darüber ja zu befinden haben. Ich hätte einfach noch eine Bitte, dass Sie mir zu meiner Frage bezüglich des Einbezugs der Gemeinden bei dieser Gesetzesänderung noch eine Antwort geben. Danke.Abg. Heinz Vogt
Mein letztes Votum, Herr Landtagspräsident. Ich bin natürlich Demokrat und heute bin ich es mir ja gewohnt, dass man nicht immer gewinnen kann. Aber es kommt immer einmal die Zeit wo man gewinnt. Die ganze Diskussion ist natürlich Nonsens, wenn man einmal über die gute Finanzlage diskutiert, einmal über die schlechte Haushaltslage und dann wieder über die Teuerung. Und immer, wenn man es für nötig oder eben nicht für nötig erachtet, nimmt man den oder den anderen Mechanismus. Ich sage, wenn man von der Kalten Progression redet, dann soll man sie auch konsequent in dieser Form, und zwar wie es die Kalte Progression ist, ausgleichen. Und nicht einmal diskutieren und sagen: Wir haben gute Haushaltsjahre, wir haben gute Steuereinnahmen. Das ist doch nicht konsequent und um das geht es eigentlich. Und Sie reden immer dagegen. Ich höre jetzt aber auf, weil es nützt sowieso nichts.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Nein, Herr Abg. Vogt, ich muss Ihnen schon sagen: Wir verfolgen die gleiche Rechtsmeinung wie die Regierungen seit 1984, was den Ausgleich der Kalten Progression anbelangt. Ich weiss, ich bin jetzt der Prügelknabe, aber das ist die Rechtsmeinung. Diese Rechtsmeinung können Sie nachlesen, und zwar seit 1984. Da ist schon eine Beständigkeit enthalten. Und die Rechtsmeinung ist, dass die Kalte Progression eben verschieden ausgeglichen werden kann. Darum lesen wir heute einen Gesetzesvorschlag und dann werden wir sehen, wie der aufgenommen wird und was man anders machen kann. Und wenn der Landtag zur Auffassung kommt, die Kalte Progression kann nur so oder so ausgeglichen werden, dann machen wir das. Aber bitte nehmen Sie das doch auch einmal zur Kenntnis. Seit 1984 - Sie können es in den Berichten und Anträgen nachlesen - hat die Regierung immer gleich argumentiert. Und wir haben ja nur zitiert. Wir haben keine neue Rechtsmeinung aufgenommen. Und 1996 wurde das im Landtag ja auch weitgehend bestätigt. Man muss nur die Landtagsdebatte dort nachsehen. Also nicht einmal so oder einmal anders, sondern da haben wir immer die gleiche Rechtsmeinung verfolgt.
Zu den indirekten Steuern: Ich kann es doch nicht lassen, Herr Landtagsvizepräsident, wenn Sie sagen: Zuletzt ist es immer der Endverbraucher, der bezahlt. Sie wissen auch, wohin wir unsere Dienstleistungen, unsere Waren verkaufen, wie stark wir exportieren. Das sind nicht nur die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die natürlichen Personen in Liechtenstein, die das bezahlen. Das können Sie mir nun ganz einfach hier nicht weismachen.
Dann zur Steuersenkung von 1999: Was soll da zweimal berechnet sein? Es geht doch um die Auswirkung auf die Steuerbelastung der einzelnen Personen. Und die war 1999, 2000, 2001, 2002 etc., da war diese Steuersenkung vom Landtag auch immer wieder bestätigt. Da haben wir doch nicht zweimal berechnet und die Kalte Progression müssen wir halt auf die Erwerbs- und Vermögenssteuer berechnen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Einfach noch ein sachliches Argument: Wenn wir Waren exportieren, dann machen die Mehrwertsteuerpflichtigen diese Mehrwertsteuer wieder über die Vorsteuer geltend. Also die werden dann im Endeffekt wieder zurückgenommen. Da fällt also keine Mehrwertsteuer an. Das vielleicht noch zu diesem Thema.Abg. Paul Vogt
Ich möchte wieder einmal einen Appell an den Landtag richten, sich selber ein bisschen zu disziplinieren. Wir haben das jetzt x-mal gehört, immer wieder dasselbe. Der Landtagsvizepräsident hat gesagt: Ich habe das jetzt x-mal gesagt, ich sage es noch einmal, aber die anderen wollen nicht zuhören, wollen mich nicht verstehen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin das leid. Ich bin jetzt 15 Jahre in diesem Parlament, aber dass so konfus, so durcheinander diskutiert wird, wie in den letzten Monaten, habe ich früher in diesem Landtag nicht erlebt. Ich ersuche Sie wirklich, überlegen Sie sich, ob Sie etwas zu sagen haben. Wenn Sie nichts zu sagen haben oder wenn Sie das Gleiche wiederholen, dann melden Sie sich nicht zu Wort.
Und wenn ich gerade einmal das Wort habe: Ich habe heute das erste Mal gehört, dass es hier in Liechtenstein eine neue Koalition gibt. Es freut mich natürlich, dass endlich die FL in der Regierung ist. Wir haben nämlich lange darauf gewartet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ich möchte nicht über den Antrag zuerst abstimmen. Im Antrag der Regierung heisst es unter Punkt 4: «Der Hohe Landtag wolle die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen». Ich habe kritische Voten auch bezüglich dieser Gesetzesänderung gehört, aber ich habe nicht gehört, dass wir auf diese Gesetzesvorlage nicht eintreten sollen. Das bleibt unwidersprochen.
Entschuldigung, der Abg. Abg. Rudolf Lampert wünscht noch das Wort.Abg. Rudolf Lampert
Entschuldigung, ich dachte, Sie wollten jetzt über die Anträge der Regierung abstimmen. Aber ich habe mich getäuscht. Entschuldigung, ich wollte sagen, dass wir über jeden einzelnen Punkt separat abstimmen. Aber das hat sich erledigt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir die Regierungsvorlage in 1. Lesung in Behandlung ziehen. Art. 55quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55quinquies steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hatte hier eine Neufassung dieses Artikels vorgeschlagen. Ich bin aber der Auffassung, dass die im Bericht geäusserte Meinung und Intention der Regierung nicht in diesem Gesetzesvorschlag adäquat abgebildet ist. Es dürfte unbestritten sein, dass die Beurteilung jeweils auf dem Indexstand Dezember zu erfolgen hat. Das dürfte klar sein. Dann aber, wenn die Regierung in Abs. 1 schreibt, dass sie den Landtag darüber zu informieren und zu beantragen hat, ob die Kalte Progression auszugleichen ist, scheint es mir, gerade wenn wir das neu fassen, vielleicht etwas interpretationsbedürftig. Die Regierung schreibt richtigerweise, sie müsse frei sein, ob sie einen Ausgleich der Kalten Progression vorschlägt oder nicht, sie müsse aber auch die Möglichkeit haben, dem Landtag vorzuschlagen, nur eine teilweise Teuerung auszugleichen. Hier müsste man vielleicht auch überlegen, ob es da nicht heissen müsste: «ob und allenfalls in der welcher Höhe».
Dann beim Abs. 2: Vorher war es ja ganz klar, dass die Kann-Bestimmung drin war. Jetzt ist es meiner Ansicht nach nicht mehr so klar. Die Regierung schreibt: «Der Ausgleich der Kalten Progession umfasst» usw. - und gibt dann den erweiterten Katalog an. Von daher, wenn ich das richtig interpretiere, schlägt die Regierung vor, ob oder ob nicht, und dann, wenn ja, dann müsste sie den ganzen Katalog auch durchziehen und eine entsprechende Ausgleichung vornehmen. Das widerspricht aber eklatant den Ausführungen im Bericht. Ich würde das auch nicht begrüssen, weil Sie haben meine Meinung gehört, die muss ich nicht mehr äussern. Der Landtag und auch die Regierung müssen hier Spielraum haben und das muss adäquat im Gesetzestext zum Ausdruck kommen. Das bitte ich nochmals auf die 2. Lesung zu überprüfen, sonst müsste ich dann allenfalls selbst Anträge machen. Aber ich wäre froh, wenn das die Regierung macht. Das erleichtert die Angelegenheit.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe eine ähnliche Frage zu Abs. 2: Bisher stand im Art. 55quinquies der Ausgleich Kalten Progression also im Abs. 2: «Der Ausgleich der Kalten Progression kann die Anpassung der Skala, Art. 54 Abs. 1, sowie die Anpassung der in Frankenbeträgen festgesetzten Limiten und Abzüge gemäss Art. 46 und 47 an den Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise beinhalten». Nun haben wir in Art. 2, wenn wir gemäss Art. 1 ausgleichen, wenn ein Vorschlag der Regierung vorliegt, haben wir in Art. 2 die Pflicht zum Ausgleich der Kalten Progression, denn dort steht: «Der Ausgleich der Kalten Progression umfasst die Anpassung» usw. Da stellt sich mir jetzt die praktische Frage: Wenn nun der Landtag beschliesst hier auszugleichen, wird die Regierung dann jeweils bei all diesen Artikeln eine Steuergesetzänderung vorlegen? - denn anders kann ich mir das nicht vorstellen. Diese Beträge sind nämlich fix im Steuergesetz enthalten und das sind nicht Prozentsätze oder irgendetwas, sondern das sind fixe Frankenbeträge. Das würde bedeuten, dass jedes Mal, wenn die Kalte Progression ausgeglichen würde, Art. 41, 42, 46 usw. hier vorgelegt werden müssten. Wie stellt sich das die Regierung in der Praxis vor?Abg. Heinz Vogt
Die Regierungsvorlage - ich habe es ja schon erwähnt - ist für mich auch nicht schlüssig. Diesbezgülich kann ich mich meinem Vorredner anschliessen. Für mich kommt die fakultative Anpassung der Kalten Progression nicht mehr in Frage, weil dann haben wir immer die gleichen Diskussionen. Ich wünsche hier eine obligatorische Indexierung. Und wenn man das nicht will, kann die Regierung dann immer noch entscheiden und sagen: Okay, bei der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen werden die Folgen der Kalten Progression periodisch ausgeglichen. Dies einmal als Grundsatz. Und dann kann man immer noch hineinschreiben, dass, wenn andere Gründe dafür sprechen, wie zum Beispiel eine Steuersatzsenkung, wie jetzt die Regierung argumentiert, wenn das der Fall sein sollte, kann man verzichten. Was ich jetzt auch nicht mehr will - und hier komme vielleicht auf das Finanzgesetz zu sprechen - ich würde schon dafür plädieren, dass man vielleicht von Regierungsseite bei der jährlichen Verabschiedung des Finanzgesetzes über die Problematik «Kalte Progression» berichtet. Das hätte dann auch den Vorteil, dass man das nicht mehr wie in diesem Fall vergisst. Das wäre vielleicht dann auch hilfreich für kommende oder zukünftige Regierungen.
Ich glaube, zu Abs. 2 hat der Landtagsvizepräsident noch ein Votum betreffend den Grundsatz.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich habe bereits bei meinem Eintretensvotum angeführt, dass mir diese legistische Formulierung bei der direkten Bundessteuer besser gefällt, weil sie weniger kompliziert ist. Ich glaube, in Anlehnung an diese Formulierung könnten wir hier auch eine schlankere Formulierung finden.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich untestütze das Votum des Abg. Alois Beck, weil ich keinen starren Automatismus will, so wie es der Abg. Heinz Vogt vorschlägt. Ich meine, es ist sehr wichtig, dass hier Regierung und Landtag auf solche Situationen flexibel reagieren können und nicht nur die Teuerung sehen, sondern alles in einem Zusammenhang beurteilen. Also auch Steuererleichterungen, auch die Wirtschaftslage, sozialpolitische und familienpolitische Argumente.Abg. Alois Beck
Ich habe mich ja klar gegen den Automatismus ausgesprochen. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, die jetzige Formulierung bzw. den jetzigen Artikel zu nehmen und einfach die Erweiterungen, die jetzt vorgenommen wurden, materiell noch einzubauen. Das wäre vielleicht auch noch eine Möglichkeit.Abg. Heinz Vogt
Sie haben mich da missverstanden. Ich will keine automatische Indexierung. Auf Seite 12, für die, die das nachlesen wollen, bei der Broschüre «Kalte Progression» gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das ist der Automatismus. Das heisst, wenn die Teuerung passiert, dann müssen der Tarif oder die Abzüge automatisch angepasst werden. Und da kommen wir zur fakultativen Lösung. Die haben wir jetzt gemäss meiner Interpretation jetzt drin. Und ich sage, der Grundsatz ist, dass die Kalte Progression im Grundsatz ausgeglichen werden muss. Jetzt habe ich aber dann auch gesagt, dass, wenn gewisse Gründe dagegen sprechen - und dann komme ich wieder zur Finanzhaushaltslage etc. - dann kann man über das diskutieren. Aber dann wäre es ja auch klar, und dann wäre es auch in den Materialien explizit enthalten. Dann könnte der Landtag nach der Vorlage der Regierung darüber entscheiden, ob es aus finanzpolitischen Gründen oder steuerpolitischen Gründen nötig ist, die Kalte Progression auszugleichen. Wichtig wäre wahrscheinlich hier auch, dass nicht nur der Landtag darüber informiert wird, sondern auch die Gemeinden oder die Vorsteherkonferenz, weil sonst kriegen wir dann wieder solche Briefe. Und vielleicht könnte man dann auch festlegen, dass nicht nur der Landtag, sondern auch die Gemeinden informiert werden müssen. Abg. Alois Beck
Ich bin jetzt teilweise froh um das Votum des Abg. Heinz Vogt. Er hat eigentlich die Situation auch so gefordert, wie das bis jetzt gang und gäbe war. Dass man nicht nur einen reinen Automatismus, sondern aufgrund der Kann-Bestimmungen andere Kriterien einfliessen lassen kann. Sei das die allgemeine Haushaltslage, seien das andere Abzüge, seien das andere Steuererleichterungen. Das ist eigentlich die Idee, die bisher immer einheitlich gegolten hat. Ich hoffe, wenn wir uns darauf einigen, dann sollte es keine Probleme mehr geben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Betreffend die Gemeinden ist mir die Frage des Landtagsvizepräsidenten noch einmal in den Sinn gekommen. Er hat zweimal gefragt und ich habe zweimal nicht geantwortet, und zwar ob die Gemeinden hier in eine Vernehmlassung mit einbezogen worden seien. Wir haben hier überhaupt keine Vernehmlassung gemacht, weil wir ja kein neues Recht schaffen wollten, sondern eine Präzisierung vornehmen wollten. Ich muss jetzt aber auch zugeben: Zum Teil ist es nun tatsächlich ein Verschlimmbesserung geworden, wenn man das jetzt genau ansieht. Wir werden also den Art. 55quinquies noch einmal überarbeiten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir den Grundsatz des Ausgleichs formulieren, dann Möglichkeiten der Ausnahmen, wie die Rechtsmeinung der Regierung in der Vergangenheit auch war. Das heisst, dass wir diese Rechtsauffassung adaptiert hier auch im Gesetz haben, dann ist es klarer, und dann nachher zum Ausgleich kommen. Ich gebe zu, diesen Artikel müssen wir im Lichte dieser Debatte noch einmal überarbeiten, damit die Intention, wie sie auch im Bericht und Antrag angegeben ist, auch dementsprechend gesetzlich umgesetzt wird. Ich denke mir auch, es ist natürlich unschön, wenn wir hier die einzelnen Artikel im Gesetz aufführen müssen. Wir werden die Bestimmung also noch einmal überarbeiten. Mir ist jetzt die Bestimmung im Bundesgesetz der Finanzen nicht bekannt, aber wir werden das uns noch einmal auf die 2. Lesung hin anschauen.Abg. Heinz Vogt
Danke für die Ausführungen des Herrn Regierungschefs. Er bestätigt eigentlich auch meine Absicht und ich muss entgegnen: Ich habe hier einen konkreten Vorschlag gebracht, dass man nicht wieder in vier oder in acht Jahren die gleichen Diskussionen im Landtag hat. Ich habe gesagt, der Grundsatz betreffend den Ausgleich der Kalten Progression gehört ins Gesetz. Der Regierungschef sagt, das ist ihm sympathisch. Aber dann kann man auch noch konkret in diesen Artikel solche Gedanken, wie sie jetzt hier gefallen sind, hineinnehmen - und dann wäre es klar. Und wenn Sie den Art. 55quinquies lesen, dann ist es jedem klar, mit dem ist es wirklich eine Verschlimmbesserung. Es wird auch in vier Jahren in einer Diskussion nicht klar sein, was dieser Artikel überhaupt will. Deshalb tendiere ich schon darauf, dass wir jetzt den Vorschlag des Regierungschefs befolgen und er dann Ausführungen auf die 2. Lesung macht, wie das konkret dann geregelt werden sollte.Abg. Rudolf Lampert
Jetzt habe ich doch noch eine Frage, Herr Regierungschef: Habe ich das Ganze jetzt falsch verstanden? Ist in Abs. 2 nicht gedacht, dass, wenn die Kalte Progression ausgeglichen werden soll, dass dann alle diese Artikel bzw. diese Beträge jeweils angepasst werden? Habe ich diesbezüglich die Vorlage falsch verstanden?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Der Abg. Alois Beck hat in der Debatte ja auch darauf hingewiesen, dass es auch möglich sein soll, die Progression teilweise auszugleichen, dass die Regierung allenfalls auch angibt, in welcher Höhe. Und da müssen wir den Abs. 2 natürlich auch noch einmal anschauen, ob das dann wirklich richtig ist, dass wir hier all die Artikel bei einem teilweisen Ausgleich auch mit anpassen. Und deshalb denke ich, wir müssen das schon insgesamt noch einmal ansehen. Aber ich habe auch richtig verstanden, dass es auch weiterhin möglich sein muss, auf den Ausgleich der Kalten Progression zu verzichten, wenn andersweitige Umstände, die im Gesetz auch genannt werden können, vorliegen und dann die Regierung dem Landtag einen entsprechenden Antrag macht. Letztlich hat der Landtag zu entscheiden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern beraten.
Wir kommen nun noch zum Antrag der Regierung. Bei diesem Antrag haben wir Punkt 4 bereits erledigt. Es steht kein Antrag für Einzelabstimmung im Raum.
Entschuldigung, der Landtagsvizepräsident wünscht noch das Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wenn es um die Abstimmung der Anträge der Regierung geht, bitte ich, über die Positionen 1 bis 3 einzeln abzustimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Landtagsvizepräsidenten folgen will, über die drei Unteranträge der Regierung (Positionen 1 bis 3) einzeln abzustimmen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit stimmen wir ab über den Antrag der Regierung. Punkt 1 dieses Antrages lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und die Motion vom 30. Mai 2007 betreffend den Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im Steuergesetz abschreiben».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt.
Wir kommen nun zu Punkt 2, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle beschliessen, die Kalte Progression aufgrund der eingetretenen Teuerung seit 1996 nicht durch Anpassung der Progressionstabelle bzw. der Abzüge/Limiten auszugleichen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag zugestimmt.
Wir kommen nun noch zu Punkt 3 dieses Antrages, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle beschliessen, den Indexstand Dezember 2007 als neue Ausgangsbasis für die Berechnung der Teuerung festzulegen».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag der Regierung zugestimmt und Traktandum 10 erledigt.
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