Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz; TPG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Mediengesetz; Beschwerdekommissionsgesetz), (Nr. 102/2007); [1. Lesung: 25. Oktober 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 148/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 13: Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse - sprich Tabakpräventionsgesetz - sowie Abänderung weiterer Gesetze (Mediengesetz; Beschwerdekommissionsgesetz).
Der Bericht und Antrag bzw. die Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2007 bildet die Grundlage für die Behandlung dieser Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Entgegenkommenderweise haben verschiedene Abgeordnete Änderungsanträge vorgängig schriftlich eingebracht. Das erleichtert den Abgeordneten die Meinungsbildung. Selbstverständlich können die Abgeordneten diese Änderungsanträge auch nochmals erläutern und begründen. Ich bitte Sie aber bei dieser Gelegenheit, da wir uns in der 2. Lesung befinden, keine weitere Eintretensdebatte über dieses Gesetz zu vollziehen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, denn sonst sind wir noch am Mittag in einer weiteren Eintretensdebatte.
Wird das Wort gewünscht? Abg. Pepo Frick
Danke. Mir ist bewusst, was Sie erklärt haben. Ich versuche zu erklären, wie wir zu diesem Abänderungsvorschlag gekommen sind. In der 1. Lesung wurde von verschiedenen Abgeordneten angeregt, dass auch Zelte unter das Rauchverbot fallen sollten. Wegen Abgrenzungsproblemen betreffend verschiedenster Formen von Zelten nimmt die Regierung als Lösung das Baugesetz zu Hilfe, nämlich eine zeitliche Begrenzung von 30 Tagen. Konkret heisst das: Ein Zelt, das maximal 30 Tage steht, ist kein geschlossener Raum, dort darf also geraucht werden. Ab dem 31. Tag darf nicht mehr geraucht werden. Diese Logik verstehe wer will. Wir diskutieren hier das Tabakpräventionsgesetz. Im Sinne der Prävention ist es der potenziell geschädigten Person bzw. Arbeitnehmerin in einem Zelt völlig egal, was das Baugesetz bestimmt. Es tröstet wenig, dass diese Person erst ab dem 31. Tag in einer rauchfreien Umgebung arbeiten darf. Deswegen bringt die Freie Liste Änderungsvorschläge ein, und zwar ganz spezifisch zum Thema Nichtraucherschutz in Zelten. Und das würde drei Änderungen bedeuten:
Nr. 1: Wir schlagen vor, bei der Begriffsbestimmung «geschlossener Raum» den Satz mit den Zelten zu streichen. Das würde bedeuten, Art. 2 Abs. 1a) lautet: «geschlossener Raum»: eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung.
Die zweite Änderung betrifft die Definitionsbestimmung bzw. Begriffsbestimmung «öffentliche Veranstaltungen». Wir haben das geschrieben, diese Begriffsbestimmung stammt aus dem Landesrecht Vorarlberg, Veranstaltungsgesetz. Sie wird oder würde sinnvollerweise eingeführt in Art. 2 Abs. 1c und würde neu lauten: «c) öffentliche Veranstaltung»: Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sie an einem allgemein zugänglichen Ort stattfindet oder wenn auch Personen Zutritt haben, die vom Veranstalter nicht persönlich eingeladen wurden». Veranstaltungen, denen eine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt, gelten jedenfalls als öffentlich.
Jetzt die dritte Änderung bzw. Einführung des Nichtraucherschutzes für öffentliche Veranstaltungen in Zelten: Wir würden das positionieren in Art. 3 Abs. 1e: Der würde lauten: «in Zelten und in temporären Bauten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden». Wir haben bei unserem Papier, das wir allen Abgeordneten abgegeben haben, noch versucht zu definieren oder zu erklären, warum Zelte keine Begriffsbestimmung brauchen. Das möchte ich nicht wiederholen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, Herr Abg. Pepo Frick. Ich bitte Sie, Ihre Änderungsanträge bei den jeweiligen Artikeln dann nochmals vorzubringen. Dann gebe ich auch der Regierung Gelegenheit, sich zu diesen Abänderungsanträgen zu äussern.
Jetzt gebe ich das Wort noch dem Abg. Rudolf Lampert.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte zu Beginn dieser 2. Lesung ankündigen, dass ich am Schluss Antrag stellen werde auf Volksabstimmung. Ich sage das deshalb jetzt in diesem Moment, da ich davor warnen möchte, dieses Gesetz so zu überladen, dass es beim Volk nicht mehr mehrheitsfähig ist. Ich weiss nicht, ob mein Antrag durchgeht, aber ich möchte, dass man das berücksichtigt. Für mich ist dieses Gesetz ein massiver Einschnitt in die persönlichen Rechte und in die persönlichen Freiheiten. Deshalb werde ich, wie gesagt, am Ende dieser Lesung Antrag stellen, eine Volksabstimmung durchzuführen. Ich habe das bereits am 22. November in den liechtensteinischen Medien angekündigt.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident, guten Morgen Damen und Herren Abgeordnete. Ich stehe ein für einen umfassenden Nichtraucherschutz mit der Konsequenz, dass es ein Eingriff in das persönliche Recht zum Schutz der Schwächeren und zum Schutz der Menschen ist, die diesen Schutz teilweise auch benötigen. Auch von mir liegt ein Vorschlag vor, damit die Zelte vom Raucherverbot umfasst werden, dass der Nichtraucherschutz auch dort greift. Ich werde mich dann in Art. 2 entsprechend dazu äussern. Danke.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ja, dieses Gesetz ist wirklich ein massiver Eingriff. Da gebe ich dem Abg. Rudolf Lampert Recht. Ich habe mich bei den früheren Debatten mehrfach dafür ausgesprochen, dass ich einem Verbot in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand zustimmen werde, aber mich für ein ganz klares Nein für einen Eingriff in das Privateigentum ausspreche. In gastgewerblichen Betrieben befürworte ich somit die Einführung der Deklarationspflicht. Geben wir unseren Gastronomiebetrieben die Chance, die richtige Lösung für ihren Betrieb zu finden, und geben wir den Leuten auch die Wahl, welches Lokal sie aufsuchen möchten. Der Markt wird es dann regeln. Konsequenterweise vertrete ich offen diese Meinung. Ich muss mich dann auch nicht in der Zeitung rechtfertigen. Aus diesem Grund habe ich einen konkreten Abänderungsantrag des Art. 4. Diesen Artikel haben Sie vorliegen. Wenn er durchgeht, wären damit ein Rückkommensantrag für Art. 3 plus einige kleine Änderungen in den folgenden Artikeln verbunden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Damit können wir mit der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir Art. 2. Für Art. 2 erhielten Sie eine ergänzte Regierungsvorlage. Ich bitte, diese ergänzte Regierungsvorlage von Art. 2 zu verlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Meine zwei Änderungsvorschläge zu Art. 2 sind: Abs. 1 Bst. a würde lauten: «a) geschlossener Raum: eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung». Und neu eingeführt sollte werden Art. 2 Abs. 1 Bst. c): «öffentliche Veranstaltung: Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn sie an einem allgemein zugänglichen Ort stattfindet oder wenn auch Personen Zutritt haben, die vom Veranstalter nicht persönlich eingeladen wurden. Veranstaltungen, denen eine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt, gelten jedenfalls als öffentlich».Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt der Einbezug der Zelte beim Nichtraucherschutz. Hier würde der Vorschlag lauten unter Art. 1 Bst. a): «geschlossener Raum: eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung». Und dann: «Darunter fallen auch Zelte» - dass die Zelte explizit mitbenannt sind. Und dann neu am Schluss von Abs. 1 ein Bst. k: Die Definition von «Zelt»: «eine gebäudeähnliche Einrichtung, das heisst, eine Anlage, die wie ein Gebäude einen von Menschen betretbaren überdachten Raum bildet oder bilden kann». Zelte sind in der Regel unabhängig vom Ort ihrer Aufstellung vorgefertigt und bestehen aus leichtem, zusammenlegbarem Material. Sie können an einem Ort abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgestellt werden.
Das Ziel ist dasselbe wie im Vorschlag der Freien Liste, dass die Zelte in den Nichtraucherschutz mit einbezogen werden. Hier ist es dann eigentlich ganz klar, dass die Zelte mit dieser Definition darunter fallen. Danke.Abg. Paul Vogt
Ich habe eine aktuelle Meldung aus Bayern. In Bayern wurde einhellig von allen Parteien das strengste Nichtrauchergesetz in Deutschland beschlossen. Und da ist auch das Heiligtum in Bayern eingeschlossen, nämlich die Bierzelte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich danke für den Hinweis.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident, und guten Morgen. Ich unterstütze die Zielsetzungen, wie sie von den Abgeordneten Pepo Frick und Henrik Caduff vorgetragen wurden. Ich möchte denjenigen Antrag unterstützen, der dieses Ziel verfolgt, ohne legistische Probleme zu verursachen. Die Ausnahme vom Rauchverbot für Zelte ist nämlich nicht logisch. Rauchen ist in Festzelten ebenso schädlich wie in Gastronomiebetrieben. Es ist auch dann nicht logisch, eine Ausnahme vom Rauchverbot zu gewähren, wenn Zelte weniger als für 30 Tage errichtet werden. Es geht hier um Fragen des Gesundheitsschutzes einerseits und um die Gleichbehandlung der Gastrobetriebe andererseits. Mit der Baubewilligung für kurzfristige Bauten hat der Gesundheitsschutz jedenfalls nichts zu tun und soll daher auch nicht in diese Beziehung gebracht werden. Passivrauchen ist auch in einem Zelt schädlich, das keine Baubewilligung braucht, weil es nur 30 Tage lang steht. Um eine konsequente Umsetzung des Gesetzes zu erreichen und um das Ziel des Gesetzes nicht durch Ausnahmeartikel zu unterlaufen, dürfen Festzelte nicht vom Rauchverbot ausgenommen werden.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Die Äusserungen des Abg. Paul Vogt veranlassen mich, mich jetzt auch noch zu äussern: Liebe Parlamentarier, wir befinden uns hier in Liechtenstein und mich interessiert es eigentlich herzlich wenig, was in Bayern läuft. Haben wir genug Selbstbewusstsein und stehen Sie zu Ihrer Meinung und stützen Sie sich nicht auf die Meinung in Bayern, im Tessin oder in Spanien oder wo auch immer. Vertreten Sie Ihre konkrete Meinung und hoffen Sie nicht, dass aus anderen Ländern Rückendeckung kommt. Wir sind hier in Liechtenstein.
Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass beim Antrag des Abg. Caduff irgendwo ein Widerspruch besteht, denn im Art. 2 Abs. 1 Bst. a wird von «geschlossenen Räumen» gesprochen: «eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung». Darunter sind auch die Zelte gemeint. Dann kommt die Definition von «Zelt», und dort spricht man nur noch von in der Höhe abgegrenzten, nämlich überdachten Räumen, nicht aber mehr von in Länge und Breite abgegrenzt. Das heisst, es muss kein geschlossener Raum mehr sein, sondern es kann einfach eine Überdachung sein, und somit ist das nach Ihrer Definition inkludiert. Ich glaube, das wollten Sie wahrscheinlich nicht, dass, wenn irgendwo einfach ein Unterstand steht, dass das als Zelt gilt. Die räumliche Eingrenzung ist anders definiert in Bst. k als in Bst. a. Ich wollte nur auf diese Diskrepanz hinweisen, ohne jetzt Ihren Vorschlag zu werten.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich danke für den Hinweis. Ich warte dann vielleicht auf die Erklärung der Regierung, und zwar auch zu diesem Vorschlag. Man könnte hier natürlich anstatt der «gebäudeähnlichen Einrichtung» «den geschlossenen Raum» als Terminus nehmen, also ein geschlossener Raum, das heisst, ein Zelt, ein geschlossener Raum usw. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich bitte die Regierung zu erläutern, ob es überhaupt eine Begriffsbestimmung für Zelt braucht. Ich habe in den österreichischen Gesetzen nachgeschlagen; dort wird der Begriff Zelt immer wieder verwendet, er wird aber nirgendwo genau definiert, weil jeder weiss, was ein Zelt ist. Und wenn etwas so ist und eben auch sich im Laufe der Zeit verändern kann, weil einfach Techniken neu sind, dann verzichtet man in der Legistik auch auf Begriffsbestimmungen, damit durch den Wandel der Zeit das Gesetz keiner Änderung bedarf. Landtagspräsident Klaus Wanger
Selbstverständlich gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat, nachdem keine Wortmeldungen aus dem Plenum mehr vorliegen. Das ist nun der Fall.
Dann gebe ich das Wort dem Regierungsrat Martin Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Gleich zu Ihren Fragen:
Zur Frage der Zelte: Wenn ich die Abänderungsanträge betrachte, dann haben die Abgeordneten der Freien Liste und der Abg. Caduff das gleiche Anliegen, nämlich, dass die Zelte auch unter das Rauchverbot fallen. Jetzt kann man das so lösen, wie das der Abg. Caduff vorgeschlagen hat: «Darunter fallen auch Zelte». Ich würde diesen Vorschlag begrüssen; dann ist dies aus gesundheitspolitischer Sicht auch eindeutig geregelt. Der Vorschlag der Freien Liste, hier eine Definition für öffentliche Veranstaltungen einzuführen, ist nicht notwendig. Warum? Das hängt mit dem Grundkonzept zusammen. Das Rauchverbot in Art. 3 stellt einerseits auf den öffentlich zugänglichen Raum ab und differenziert andererseits den privaten Raum. Jede öffentliche Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und ist somit automatisch von Art. 3 Abs. 1 Bst. b umfasst. Sie würden hier also eine Definition aufnehmen, die rein gesetzestechnisch nicht unbedingt notwendig ist. Darum schlage ich Ihnen vor, dass Sie auf diese Definition verzichten.
Der Gesetzesänderung, so wie sie jetzt beantragt worden ist, nämlich in Art. 2 Abs. 1 Bst. a die Zelte zu streichen, können wir folgen. Wir haben als Regierung diesbezüglich einen Kompromissvorschlag erarbeitet und zur Diskussion gestellt, und wenn das Parlament jetzt aus gesundheitspolitischen und präventiven Gründen einen anderen Weg gehen möchte, dann stimmen wir dem zu. Also Sie können den Satz, so wie er jetzt ist, «Nicht darunter fallen Zelte, die für eine zeitlich befristete Dauer von maximal 30 Tagen errichtet werden», streichen. Statt dessen würden wir Ihnen die Formulierung des Abg. Caduff beliebt machen: «Darunter fallen auch Zelte». Dann ist die Sachlage klar. Ausserdem würden wir, wie ich argumentiert habe, vorschlagen, auf die «öffentliche Veranstaltung» zu verzichten, und bitte Sie, Ihren Antrag diesbezüglich zurückzuziehen.
Dann ist noch eine letzte Frage offen: Muss man den Terminus «Zelte» definieren oder nicht? Nur schon die Diskussion jetzt im Landtag hat gezeigt, dass es sehr schwierig ist, diesen Terminus wirklich richtig zu definieren. Diesbezüglich muss ich der Abg. Andrea Matt Recht geben. Wir haben diese Frage mit unseren Juristen auch sehr intensiv diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Definition nicht unbedingt notwendig ist. Darum würde ich Ihnen diesbezüglich beliebt machen, dass wir auf eine Definition verzichten. Das gibt auch den notwendigen Spielraum für die Zukunft. Ich weise auch noch darauf hin, dass wir eine entsprechende Durchführungsverordnung zu erstellen haben, und dort hat die Regierung die Flexibilität, das eine oder andere einzuarbeiten oder nicht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, Herr Regierungsrat. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Ich ziehe meine beiden Anträge zurück, weil das Ziel wird sehr gut und einfacher mit dem Antrag des Abg. Henrik Caduff erreicht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Henrik Caduff.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich ziehe meinen Antrag zurück in Bezug auf den Abs. 1 Bst. k, die Definition von «Zelt». Somit steht nur mein Antrag für den Abs. 1 Bst. a mit dem zweiten Satz: «Darunter fallen auch Zelte». Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke, guten Morgen. Damit hier nicht der Eindruck entsteht, dass hier alles für diesen Vorschlag getan wird, werde ich diesen Antrag nicht unterstützen, weil er für mich einfach zu weit geht. Ich möchte also dabei bleiben, Art. 2 Abs. 1 so zu belassen, wie er im Vorschlag der ersten Fassung der Regierung vorliegt.Abg. Rudolf Lampert
Auch ich habe mich bereits in erster Lesung gegen ein solches Unterfangen gewehrt. Selbstverständlich steht es jedem frei, aber für mich geht es auch zu weit. Ich werde diesen Antrag auch nicht unterstützen - damit das auch festgehalten ist für das Protokoll. Abg. Andrea Matt
Dann möchte ich für das Protokoll eigentlich auch nochmals einen Grund festhalten, warum es gerechtfertigt ist, dass in Zelten ein Rauchverbot besteht. Wenn wir hergehen und in Gemeindesälen ein Rauchverbot bei öffentlichen Veranstaltungen, beispielsweise bei einem Blasmusikkonzert, einführen, dann sollte eben auch für die gleiche Blasmusikveranstaltung in Zelten auch ein Rauchverbot herrschen. Wir schaffen damit sozusagen eine Konkurrenzsituation zwischen Zelten und Gemeinderäumlichkeiten ab.Abg. Elmar Kindle
Wie Sie ausgeführt haben, sind das öffentliche Bauten. Diese sind hier aber ausgeschlossen. Wir reden hier von privaten Bauten. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann möchte ich, damit das im Protokoll korrekt festgehalten wird, nochmals den Abg. Henrik Caduff bitten, seinen Antrag betreffend Art. 2 Abs. 1 nochmals vorzutragen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. «Art. 2 Abs. 1 Bst. a, <geschlossener Raum>: eine in Länge, Breite und Höhe fest eingegrenzte räumliche Ausdehnung. Darunter fallen auch Zelte».Landtagspräsident Klaus Wanger
Und der Rest ist der ersatzlos gestrichen.Abg. Henrik Caduff
Der Rest ist ersatzlos gestrichen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können nun noch über Art. 2 abstimmen. Wer dem Art. 2 mit dieser Änderung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt, möchte ich in Art. 4 die Deklarations- und Kennzeichnungspflicht von gastgewerblichen Betrieben in Sachen Rauchverbot einführen. Das bedingt, dass legistisch auch der Art. 3 angepasst werden müsste. Da ich vom Landtagsvizepräsidenten aufgeklärt worden bin, dass ich nicht einen Rückkommensantrag auf einen bereits abgestimmten Artikel stellen kann, sehe ich mich hier jetzt gezwungen, auch Art. 3 - wie bereits vorgängig - festzuhalten und konsequenterweise auch Art. 4. Ich frage Sie. Darf ich meine Absicht jetzt einmal vortragen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Das heisst, Sie möchten jetzt informationshalber Art. 4 vortragen, aber einen Änderungsantrag für den jetzt zur Behandlung stehenden Art. 3 einbringen? Abg. Heinz Vogt
Genau, das ist legistisch mit der Regierung so abgesprochen, weil sonst ist dann der Art. 3 nicht kongruent.Landtagspräsident Klaus Wanger
Selbstverständlich. Dann bitte ich, dass Sie das vortragen.Abg. Heinz Vogt
Ich lese den gesamten Art. 3 - Rauchverbot - vor.
«1) Das Rauchen ist verboten:
a) in Gebäuden des Gemeinwesens;
b) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, insbesondere in: 1. Bildungs- sowie Begegnungs- und Betreuungsstätten; vorbehalten bleibt Abs. 2;
2. Museums-, Theater- und Kinoräumlichkeiten;
3. gastgewerblichen Betrieben;
4. Empfangsräumen und Ladenlokalen;
c) in öffentlichen Verkehrsmitteln.
2) Das Rauchverbot nach Abs. 1 gilt bei Schulen im Sinne des Schulgesetzes sowie Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche für den gesamten Innen- und Aussenbereich».
Dann wäre vielleicht zur Information dann Art. 4 - Ausnahmen vom Rauchverbot: Abs. 3 wäre dann neu: «Das Rauchverbot gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 gilt nicht für gastgewerbliche Betriebe, die in für die Gäste deutlich erkennbarer Weise als Raucherlokal gekennzeichnet sind. Die Ausnahme vom Rauchverbot in gastgewerblichen Betrieben kann auf abgeschlossene Nebenräume des gastgewerblichen Betriebes beschränkt werden. Diese sind deutlich als Raucherräume zu kennzeichnen».
Wie gesagt, die Änderungen in Art. 3 hängen direkt mit Art. 4 zusammen. Abg. Paul Vogt
Ich habe eine Verständnisfrage: In Art. 3 Abs. 1 Bst. c heisst es: «Verboten ist das Rauchen in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind». Ich frage mich nun, ob das auch für Hotelzimmer zutrifft oder ob für Hotelzimmer in Art. 4 Abs. 1 wieder entsprechende Ausnahmen geschaffen werden.
Ich sehe das Kopfnicken des zuständigen Regierungsrates und nehme damit an, dass in Hotelzimmern geraucht werden darf.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren. Beim Punkt, wo es um ein generelles Rauchverbot in gastgewerblichen Betrieben geht, distanziere ich mich von diesem. Das habe ich auch anlässlich der 1. Lesung bereits deponiert. In der Folge unterstütze ich den Vorschlag und den Antrag des Abg. Heinz Vogt. Es geht hier ums Prinzip, es geht um Gewerbefreiheit und auch um die persönliche Freiheit. Und es geht darum, was der Staat uns vorschreiben soll und was nicht. Und es geht auch darum, nur das gesetzlich zu regeln, was in der Praxis kontrollierbar ist. Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Die Abgeordneten Gebhard Negele und Heinz Vogt sprechen mir hier aus dem Herzen. Ich unterstütze diesen Antrag.
Herr Landtagspräsident, vielleicht erlauben Sie mir nur eine Minute. Ich war bei der 1. Lesung nicht da, aber ich möchte es doch nicht allen vorenthalten, was meine Meinung zu diesem Gesetz überhaupt ist. Ich anerkenne die guten Bemühungen der Regierung absolut. Gesundheit ist etwas Wichtiges, jedoch für mich geht dieses Gesetz mit Ausnahme - wenn wir jetzt diese Deklaration nicht einführen - einfach ein bisschen zu weit. Ich appelliere ganz einfach an Selbstverantwortung, ich appelliere an Selbstbestimmung, und das soll die Gastronomie ganz einfach haben. Ich bin gegen eine Reglementierung der Gesellschaft. Ich glaube, wenn wir das Gesetz annehmen, wie es ist, dann legen wir den ersten Baustein zur Verbotsgesellschaft - was ist der nächste? Ich glaube, wir wollen doch nicht einen Kindermädchenstaat erzeugen, weil - und das haben Sie schon hundert Mal gehört, aber ich sage es jetzt ganz einfach: Für mich, wenn wir gegen das Rauchen sind - um Passivrauchen geht es ja hier im Speziellen -, dann bitte, dann müssen wir schnellstens ein Gesetz schaffen «nicht mehr Auto fahren, nicht mehr das Handy benutzen, nicht mehr Fastfood essen», weil das ist doch genauso schädlich für die Gesellschaft. Autofahren, und das behaupte ich jetzt mit Fug und Recht, ist noch gefährlicher. Also bitte, ich appelliere an die Selbstbestimmung. Ich unterstütze diesen Antrag. Wenn dieser nicht durchgeht, akzeptiere ich die Meinung. Ich werde dann den Antrag des Abg. Rudolf Lampert unterstützen. Und dann habe ich vielleicht nochmals eine Chance, um Nein zu sagen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Was den Zusatz betrifft in Abs. 1 Bst. c, «soweit diese für Gäste zugänglich sind», nämlich die gastgewerblichen Betriebe, so denke ich, dass dieser Zusatz hier doch notwendig ist, damit der Wirt eine Möglichkeit hat, in seinen privaten Räumen, welche sich innerhalb des gastgewerblichen Betriebs befinden, weiterhin zu rauchen. Er soll auch die Möglichkeit haben, private Gäste in seine privaten Räumlichkeiten einzuladen, ohne dass sie vom Rauchverbot tangiert werden. Kommt zum Beispiel seine Tante zu Besuch, so soll es ihr möglich sein, in den Privaträumen des Wirts zu rauchen.
Anders verhält es sich jedoch dann, wenn der Wirt auf die Idee kommen sollte, einen oder mehrere seiner Privaträume irgendwelchen zahlenden Gästen zur Verfügung zu stellen, seien dies nun Einzelne oder Gruppen, um sie dort zu bewirten. Sobald er nämlich eine gastgewerbsmässige Leistung erbringt, und das ist meines Erachtens bei der Bewirtung von zahlenden Gästen immer der Fall, egal in welchem Raum, dann kommt automatisch das Rauchverbot zum Tragen, denn das stützt sich auf die gastgewerbliche Tätigkeit ab und nicht auf die öffentliche Zugänglichkeit des Raums. Wenn man also unter «gastgewerblichem Betrieb» neben den öffentlichen Gaststuben auch die Privaträume des Wirts bzw. Hotelzimmer versteht, die sich im selben Betrieb befinden, so ist der Zusatz «soweit diese für Gäste zugänglich sind» notwendig, um die Privatsphäre des Wirts zu schützen.
Dann habe ich noch einen Antrag anzubringen - Art. 3 Abs. 1 Bst. d) in öffentlichen Verkehrsmitteln: Hier möchte ich anregen, dass auch Taxis mit eingeschlossen werden. Die Regierung hat bei der 1. Lesung angeführt, dass Taxis keine Verkehrsbetriebe im öffentlichen Sinne sind. Dem ist entgegenzuhalten, dass sie dennoch Verkehrsmittel sind, welche öffentlich zugänglich sind. Ausserdem stellt sich auch hier die Frage des Arbeitnehmerschutzes insbesondere dadurch, dass Rauchen im Taxi in einem sehr begrenzten, engen kleinen Raum stattfindet und der Arbeitnehmer, nämlich der Chauffeur, dem Passivrauch dadurch umso stärker ausgesetzt ist und er keine Möglichkeit hat, sich dem zu entziehen. Neben den schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers kommt noch hinzu, dass ein durch Rauch vernebeltes Taxi den Chauffeur auch im Sinne der Verkehrssicherheit erheblich behindern kann. Mein Antrag lautet daher wie folgt: «d) in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis».
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin sowohl für den Schutz vor dem unfreiwilligen Passivrauchen als auch gegen ein generelles Rauchverbot. Wie ich schon bei der Postulatsbeantwortung zum Schutz vor dem Passivrauchen mich geäussert habe, wäre es nicht zweckmässig und übertrieben, ein generelles gesetzliches Rauchverbot für freiwillig zugängliche öffentliche Restaurants und Gaststätten auszusprechen, denn es gilt nicht nur die Nichtraucher vor dem Passivrauchen, sondern auch die Raucher vor gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen. Wir sollten noch die Möglichkeit haben, uns zu treffen und eine Pfeife oder eine Zigarette miteinander zu rauchen. Da geht man einfach zu weit in die Freiheits- und Eigentumsrechte.
Und etwas ist einfach wichtig noch zu sagen: In ein Restaurant geht man freiwillig, man geht da nicht gezwungenermassen hinein. Ich unterstütze deshalb den Antrag des Abg. Heinz Vogt. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich will keine Grundsatzdiskussion führen. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Heinz Vogt nicht, weil damit treffen wir genau den Kern des Gesetzes. Wir sind hier bei der Deklarationspflicht angekommen. Und sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden, dann können wir das gesamte Gesetz eigentlich als erledigt betrachten, weil genau darum geht es ja, genau das ist der Kernpunkt, das ist das Herz des Gesetzes, und zwar der verpflichtende und nicht der freiwillige Nichtraucherschutz. Diese Möglichkeit wäre bisher schon gegeben gewesen für die Wirte, freiwillig zu kennzeichnen. Es hat sich aber gezeigt, dass dies nicht funktioniert. Ich spreche mich gegen diesen Vorschlag aus, weil wie gesagt, das ist der Kernpunkt des Gesetzes. Und sollte dies eingeführt werden, ist für mich das Gesetz ohne jeden Wert. Danke. Abg. Paul Vogt
Ich möchte mir eine kurze Bemerkung erlauben zum Thema Freiheit: Die Gegner dieser Vorlage tun nun so, als ob das ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte wäre. Das ist Unsinn, und das muss auch deutlich gesagt werden: Es gibt kein Grundrecht auf Rauchen in der Öffentlichkeit. Das Recht auf Rauchen wird nicht grundsätzlich bestritten, sondern es wird begrenzt auf Orte, wo es anderen Leuten nicht schadet. Verboten wird das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen. Dieses Gesetz dient dem Nichtraucherschutz, es grenzt aber die Grundrechte der Raucher nicht ein. Ich bitte, das einfach in diesen Relationen auch zu sehen und realistisch zu bleiben. Es ist für mich absurd, wenn Raucher bei sich zuhause nicht rauchen und dann hingehen und vehement verlangen, dass sie in öffentlich zugänglichen Lokalen, in Restaurants usw., rauchen dürfen. Das ist für mich absurd und eine Haltung, die ich nicht nachvollziehen kann.
Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Vogt, es ist ein Eingriff in die Privatwirtschaft. Das ist ein Unterschied.
Den Antrag der Abg. Marlies Amann kann ich nicht unterstützen, dass man auch in Taxis nicht rauchen darf. Das ist auch ein Privatbetrieb. Ein Taxifahrer sollte doch in der Lage sein zu sagen: Bei mir wird nicht geraucht! Wenn wir für das ein Gesetz brauchen, kenne ich mich nicht mehr aus. Und zu guter Letzt: Ich werde die Anträge des Abg. Heinz Vogt unterstützen, so wie ich auch schon in der 1. Lesung meine Grundhaltung hier kundgetan habe.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich wiederhole auch, was ich bei der Eintretensdebatte gesagt habe, nämlich dass ich selbst Nichtraucherin bin und im Prinzip Freude damit habe, dass man ein Rauchverbot erlässt. Ich muss aber gleichzeitig auch sagen, dass ich es als Einschränkung der persönlichen Freiheit finde und von einem vernünftigen Menschen erwarten würde, dass er so viel Eigenverantwortlichkeit hat und auch den Respekt gegenüber Rauchern und Nichtrauchern zum Ausdruck bringt, indem er dorthin geht, wo er rauchen darf, wenn er gerne raucht, oder eben ein Gastronomielokal auswählt, das unter dem Motto der Deklarationspflicht zweierlei Möglichkeiten anbietet. Ich habe bei der Eintretensdebatte auch gesagt, dass es mir leid täte, wenn die hier regional sehr begehrte Stammtischkultur verlustig ginge durch ein generelles Rauchverbot. Ich werde daher den Antrag des Kollegen Heinz Vogt unterstützen.
Ich will auch noch kurz zu Protokoll bringen, dass ich den Art. 2 mit der Änderung auf das Rauchverbot in Zelten deswegen unterstützt habe, weil eben ein Zelt ein grosser Raum ist und ich dort nicht die Möglichkeit habe, mich in die Nichtraucherabteilung zurückzuziehen. In der Gastwirtschaft jedoch, die einen rauchfreien Raum hat und einen Raucherraum mit einem Stammtisch, dort kann ich auswählen, ob ich in den ersten oder zweiten Raum gehe.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich möchte Sie nur an mein Eingangsvotum erinnern, dass wir nicht wieder in die 1. Lesung bzw. in eine Eintretensdebatte abgleiten. Mit Ihren Voten stellen Sie Anträge, begründen Sie die Anträge, und das sollte dann eigentlich genügend sein. Sie hatten ja genügend Gelegenheit, Ihre Meinung bereits kundzutun in der 1. Lesung.
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Rudolf Lampert.Abg. Rudolf Lampert
Es geht darum, Herr Präsident, wenn Aussagen in den Raum gestellt werden, die schlichtweg falsch sind, so muss man diese korrigieren und ich kann diese nicht einfach stehen lassen. Der Abg. Vogt unterstellt jedem, der hier artikuliert hat, dass es ein Eingriff in die persönliche Freiheit ist, dass er auch ein Gegner der Vorlage ist. Ich bin ein Befürworter dieser Vorlage. Trotzdem möchte ich eine Volksabstimmung, weil es für mich ein Eingriff in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen ist. Aber da Sie daraus schliessen, dass jeder Gegner diese Einschränkung sieht, möchte in noch Folgendes sagen: Ich bin ein Befürworter und sehe diese Einschränkung trotzdem. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz: Ich werde dem Antrag des Abg. Heinz Vogt ganz sicher nicht zustimmen. Die persönliche Freiheit hört dort auf, wo man andere damit in Gefahr bringt. Und das ist hier ganz klar der Fall. Also gibt es aus meiner Sicht keine Diskussion. Der Schutz vor dem Passivrauchen ist höher zu bewerten als wirtschaftliche oder auch persönliche Freiheiten von anderen. Ich werde diesem Antrag in keiner Weise zustimmen. Abg. Pepo Frick
Nur drei Sätze zum Rauchverbot, und zwar steht heute in der Zeitung, Leserbrief Dachverband Elternvereinigung - drei Sätze - ich zitiere: «Der Vorstand des Dachverbandes der Elternvereinigungen freut sich auf die Einführung des Rauchverbots in allen öffentlich zugänglichen Räumen, insbesondere auch in Restaurants. Das Rauchverbot ist ein massgeblicher Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Erwachsenen und Kindern. Eltern werden künftig ohne Bedenken ihre Kinder zum Essen in ein Restaurant mitnehmen können». Danke. Abg. Doris Beck
Das können die Eltern auch verantwortungsbewusst machen, wenn die Gastronomiebetriebe klar deklariert sind. Ich spreche mich, wie in der 1. Lesung, für Wahlfreiheit aus, und dies für die Gastbetriebbetreibenden im Sinne der Gewerbefreiheit und für den Gast, der selber entscheiden kann, wo er sich aufhalten will. In dem Sinne unterstütze ich den Antrag des Abg. Heinz Vogt. Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach daran erinnern, dass es die Gastgewerbebetreibenden selbst waren, die gesagt haben, sie möchten keine Ausnahmen zugelassen haben, damit auch diejenigen, die kleinere Räumlichkeiten haben, nicht benachteiligt sind. Abg. Heinz Vogt
Ich möchte noch festhalten: Der Abg. Rudolf Lampert bezog seine Äusserung auf den Abg. Paul Vogt.
Zum Abg. Markus Büchel möchte ich auch festhalten, dass ich mir dann wünsche, dass man auch bei anderen Sachen so konsequent ist. Ich habe das auch beim Verkehr erwähnt. Niemand hat als Beispiel erwähnt - und das ist das letzte Beispiel, das ich heute einbringe: Wenn jemand hinten in einem Flieger sitzt, der das Flugzeug rangiert und die Kerosinabgase den ganzen Tag einatmen muss, um den kümmert sich auch niemand. Dann seien Sie bitte aber überall konsequent: Fahren Sie mit öffentlichen Bussen, trinken Sie keinen Alkohol, essen Sie gesund - und nicht nur einen Bereich stigmatisieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bezüglich dieses Grundsatzentscheides möchte ich zwei, drei Sätze aus Sicht der Regierung sagen: Seitens einiger Abgeordneter wurde bereits in der ersten Landtagssitzung zu diesem Thema wie folgt argumentiert: Mit einem umfassenden Rauchverbot werde die persönliche Freiheit, insbesondere die Gewerbefreiheit und die Freiheit zur wirtschaftlichen Entfaltung, beschnitten. Die Regierung hat diese Argumente auch sehr intensiv geprüft. Wir konnten feststellen, dass nach Ansicht der Regierung diesbezüglich eine Güterabwägung vorzunehmen ist, welche zugunsten der körperlichen Unversehrtheit und somit zum Schutz vor dem Passivrauchen ausfallen muss.
Die Handels- und Gewerbefreiheit wird zudem nicht vom Rauchverbot beeinträchtigt. Auch das haben wir geprüft. Schon jetzt müssen nämlich die Gewerbetreibenden arbeitsrechtliche Sicherheitsvorschriften gewährleisten sowie auch hygienetechnische Standards einhalten. Weiters sind die gastgewerblichen Betriebe auch zur Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen verpflichtet. Das sind Bestimmungen, welche mit dem Nichtraucher- bzw. Passivraucherschutz verglichen werden können. Das noch ein paar grundsätzliche Erwägungen aus Sicht der Regierung.
Dann zu den konkreten Anträgen: Dem Antrag der Abg. Marlies Amann-Marxer, die Taxis mit bei den öffentlichen Verkehrsmitteln aufzunehmen, diesem Antrag können wir nicht folgen. Die Regierung hat das auch in ihrer Stellungnahme begründet. Bei Taxis handelt es sich um Privatbetriebe und nicht um öffentliche Verkehrsmittel. Darum kann die Regierung diesen Antrag nicht unterstützen. Dann zum Antrag des Abg. Heinz Vogt: Diesbezüglich habe ich die Ausführungen seitens der Regierung gemacht. Ich möchte einfach noch auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie diesem Antrag jetzt auf Abänderung des Art. 3 zustimmen, dann müssen Sie dann konsequenterweise auch den Abg. Heinz Vogt bei seinem Abänderungsantrag von Art. 4 auf die Aufnahme eines neuen Abs. 3 entsprechend unterstützen. Das wäre dann die Konsequenz in den anderen Artikeln. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Es liegen also zwei Anträge vor. Ich stimme in der Reihenfolge der Eingänge ab. Der Abg. Heinz Vogt beantragt, Art. 3 zu ändern. Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor. Wünschen Sie, dass dieser Antrag nochmals verlesen wird?
Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir über den Antrag des Abg. Heinz Vogt betreffend Art. 3 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Dann kommen wir zum Antrag der Abg. Marlies Amann-Marxer. Sie beantragt, in Art. 3 Abs. 1 Bst. d) «in öffentlichen Verkehrsmitteln» eine Ergänzung mit «inklusive Taxis» zu machen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt.
Wir stimmen nun ab über Art. 3. Wer dem Art. 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke. Obwohl der Zug schon abgefahren ist, halte ich dennoch an meinem Änderungsvorschlag fest. Es stimmt dann einfach nicht mehr legistisch mit Art. 3. Ich weiss jedoch nicht, ob jetzt das noch Sinn macht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das möchte ich Ihnen überlassen. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie den Antrag auch formuliert einbringen. Das haben Sie getan und uns schriftlich unterbreitet. Das möchte ich Ihnen überlassen, ob Sie jetzt den Antrag stellen oder nicht. Abg. Heinz Vogt
Okay, dann bleibe ich hart. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bleiben Sie hart. Dann darf ich Sie aber auch bitten, den Antrag noch zu verlesen. Abg. Heinz Vogt
Das habe ich schon gemacht, aber ich kann ihn gerne noch einmal vorlesen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich würde es begrüssen, weil Ihr Antrag wurde nur informativ zu Art. 3 verlesen. Ich würde es begrüssen, wenn Sie jetzt nochmals bei diesem Artikel Ihren bezüglichen Antrag vorlesen würden. Abg. Heinz Vogt
Das mache ich gerne. Es heisst wie folgt: «Art. 4 - Ausnahmen vom Rauchverbot - Abs. 3) Das Rauchverbot gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 gilt nicht für gastgewerbliche Betriebe, die in für die Gäste deutlich erkennbarer Weise als Raucherlokal gekennzeichnet sind. Die Ausnahme vom Rauchverbot in gastgewerblichen Betrieben kann auf abgeschlossene Nebenräume des gastgewerblichen Betriebes beschränkt werden. Diese sind deutlich als Raucherräume zu kennzeichnen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann wünscht die Frau Abg. Marlies Amann-Marxer nochmals das Wort.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zu Art. 4 Abs. 1 bitte ich um eine Präzisierung bzw. Interpretation für das Protokoll. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Ausnahmeregelung lediglich Zimmer in Hotels, Altersheimen oder private Wohnräume in solchen Betrieben gemeint sind, welche vom Rauchverbot ausgenommen werden, und dass sich dieser Ausnahmeartikel nicht auf Sportanlagen mit Übernachtungsmöglichkeiten bezieht und dass «alleinige und private Nutzung» sich auf Heime und Hotels bezieht und nicht auf die Benutzung von Räumen in Sportanlagen durch Sportvereine, auch wenn diese sozusagen dort unter sich sind, wenn sie dort übernachten. Die vorliegende Ausnahmeregelung gemäss Art. 4 Abs. 1 sollte nicht Art. 3 Abs. 1 lit. a aufheben. Um diese Präzisierung bzw. Interpretation bitte ich die Regierung. Danke.
Abg. Paul Vogt
Ich möchte in Abs. 2 Bst. b eine redaktionelle Änderung beantragen. So wie es hier formuliert ist, ist das unglücklich formuliert. Es heisst nämlich, es dürfe kein ständiger Luftaustausch in Raucherräumen passieren. Das ist aber sicher nicht gemeint. Mein Änderungsvorschlag lautet: «und b) baulich so abgetrennt ist, dass kein ständiger Luftaustausch mit den anderen Räumen besteht». Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich beginne von hinten: Dem redaktionellen Antrag des Abg. Paul Vogt kann ich seitens der Regierung zustimmen. Ich darf Sie dann einfach bitten, Ihren Antrag für das Protokoll noch einmal zu verlesen.
Dann möchte ich seitens der Regierung auch noch einen redaktionellen Antrag einbringen, nämlich im Art. 4 Abs. 2 sollte es heissen: «Die verantwortlichen Personen von Pflege- und Altersheimen, Spitälern sowie Einrichtungen» usw. Ich verzichte also auf das doppelte «sowie». Ich darf Sie bitten, diese Änderung so zu beschliessen.
Dann hat die Abg. Marlies Amann-Marxer noch eine Interpretationsfrage gestellt. Art. 4 Abs. 1 ist so zu interpretieren, dass es primär um Wohnräume oder private Räume geht, die zur alleinigen und privaten Nutzung überlassen sind. Das bedeutet, es sind zum Beispiel Hotelzimmer; es bedeutet, das sind Zimmer in Altersheimen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden; das sind auch Zimmer in den Spitälern, das sind auch Zimmer in Strafanstalten etc. Es ist jetzt aber nicht gedacht, dass irgendwelche Zimmer, die in öffentlichen Einrichtungen sind, wo zum Beispiel irgendwann einmal eine Übernachtung stattfindet, als Hotelzimmer interpretiert werden. Ich kenne jetzt den Hintergrund Ihrer Frage nicht, aber wenn daran gedacht ist, dass irgendwo in einem öffentlichen Gebäude eine Übernachtung stattfindet, dann darf dort nicht geraucht werden. Oder haben Sie ein konkretes Beispiel? Dann können wir das diskutieren. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich kann mir hier zwei Varianten vorstellen: Zum Beispiel im Sportpark Eschen/Mauren ist anschliessend an die Restaurationsbetriebe auch ein Massenlager. Das Gleiche ist zum Beispiel auch im Pfadiheim Mauren. Da gibt es ein Massenlager. Ich gehe davon aus, dass in diesen Räumen dann auch nicht geraucht werden darf. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Ivo Klein hat genau verstanden, was ich meine. Ich dachte auch an Übernachtungsmöglichkeiten in Räumen des Gemeinwesens. Dieser Zusatz, «welche den Bewohnern zu alleiniger und privater Nutzung überlassen sind», der hat mich auf die Frage gebracht. Denn wenn ein Club sozusagen privat unter sich ist bei der Übernachtung in einer Sportanlage, dann soll ja dieser Art. 3 Abs. 1a mit dieser Ausnahmeregelung hier nicht unterlaufen werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Der Herr Regierungsrat wünscht noch das Wort. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, danke dem Landtagsvizepräsidenten und der Abg. Marlies Amann-Marxer für die Beispiele. Es ist selbstverständlich so, dass in diesen Massenlagern nicht geraucht werden soll, weil diese Massenlager werden nicht zur alleinigen und privaten Nutzung überlassen. Ich denke, das ist klar. Und dann kommt noch dazu, dass es sich ja um Gebäude der öffentlichen Hand handelt, wo ja grundsätzlich ein Rauchverbot gilt. Ich denke, damit sind Ausnahmen definiert, aber ein Massenlager ist kein Einzelzimmer, Herr Abg. Lampert. Aber danke für die Beispiele. Ich bin wahrscheinlich zu wenig kundig im Liechtensteiner Unterland. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab über den Antrag des Abg. Heinz Vogt. Er hat seinen Antrag bereits vorgetragen, er liegt Ihnen hier auch schriftlich vor. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann hat der Abg. Paul Vogt einen Antrag gestellt, der dann aber von der Regierung übernommen wurde. Somit haben wir über diesen Antrag nicht abzustimmen. Ich bitte aber den Abg. Paul Vogt, diesen Antrag für das Protokoll nochmals zu formulieren. Abg. Paul Vogt
Art. 4 Abs. 2 Bst. b soll lauten: «baulich so abgetrennt ist, dass kein ständiger Luftaustausch mit den anderen Räumen besteht». Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Diesen Vorschlag hat die Regierung übernommen. Dann hat die Regierung noch eine redaktionelle Änderung eingebracht, die auch nicht zu einer Abstimmung führen muss, und zwar in Art. 4 Abs. 2 würde es dann im ersten Satz heissen: «Die verantwortlichen Personen von Pflege- und Altersheimen, Spitälern sowie Einrichtungen» usw. Das heisst, das erste «sowie» würde hier im Text entfallen.
Dann können wir noch über Art. 4 abstimmen: Wer dem Art. 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich beantrage, Abs. 1 zu streichen und Abs. 2 zu Abs. 1 zu machen bzw. überhaupt keine Absatznummerierung mehr vorzunehmen, wenn wir Abs. 1 streichen. Ich begründe das wie folgt: Wir haben jetzt praktisch sämtliche Räumlichkeiten, die irgendwo öffentlich zugänglich sind, mit Rauchverboten versehen, so wie das jetzt beschlossen wurde. Ich sehe nicht ein, weshalb ein Plakettenwald entstehen soll, wenn sowieso überall Rauchverbot ist. Ich bin auch nicht dafür, dass ein Verein mit CHF 500 gestraft werden soll, nur weil er an seinem Zelt den Hinweis «Rauchverbot» vergessen hat aufzuhängen. Ich beantrage deshalb, Abs. 1 zu streichen. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich verstehe das Argument des Abg. Rudolf Lampert. Es wurde ja bereits in der 1. Lesung aufgeworfen. Die Regierung hat sich das auch noch einmal überlegt, hat diesbezüglich auch entsprechende Ausführungen in der Stellungnahme gemacht. Wir halten aber an diesem Abs. 1 fest. Abg. Rudolf Lampert
Ich habe die Stellungnahme schon gelesen. Es ist für mich aber nach wie vor kein triftiger Grund, diese Rauchverbotstafeln aufzustellen, zumal sich in der jetzigen Lesung ja noch einiges verändert hat. Wir haben vorher die Zelte nicht im Rauchverbot gehabt. Das waren Ausnahmen. Heute haben wir praktisch keine öffentlichen Räumlichkeiten mehr, in denen geraucht werden darf. Deshalb bestehe ich auf meinem Antrag. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt, den Art. 5 Abs. 1 ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über Art. 5 ab: Wer dem Art. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich beantrage, den 1. April durch 1. Juli 2008 zu ersetzen. Das hat zum einen einen praktischen Grund: Ich habe angekündigt, dass ich eine Volksabstimmung beantragen werde. Wenn diese durchgeführt werden wird, sofern sie hier beschlossen ist, ist es nicht möglich, dieses Gesetz auf 1. April aufgrund der Fristen in Kraft treten zu lassen, und zum andern aus einem rein praktischen Grund; denn wenn wir praktisch im Winter oder im Noch-Winter ein Rauchverbot in Kraft setzen, so wird das zu einem abrupten Rauchverbot führen. Wenn wir aber im Juli das in Kraft setzen, so sind noch Gewerbebetriebe auch im Freien offen und es ist nicht ein derart krasser Einschnitt in den Entzug, um das so formulieren zu dürfen. Aber vorwiegend ist es ein Grund wegen der Fristen, wenn eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich spreche mich gegen den Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert aus. Den 1. April 2008 mit Berücksichtigung der Jahreszeiten finde ich gut. Wir hatten schon Januar, da konnte man mit einem T-Shirt draussen sitzen. Es ist schwierig jetzt schon zu sagen, ob im April dann wirklich noch Schnee ist und es draussen kalt ist.
Das Zweite: Ich werde einer Volksabstimmung in diesem Sinn nicht zustimmen. Wir Abgeordnete wurden vom Volk gewählt, um hier gewisse Funktionen wahrzunehmen. Ich möchte, dass der Landtag hier auch Selbstbewusstsein zeigt und sich entscheidet. Es ist dem Volk und den Interessenvertretern unbenommen, hier das Referendum zu ergreifen. Ich werde mich dagegen aussprechen, dass wir vorauseilend schon den Weg der Volksabstimmung zu diesem Gesetz wählen. Danke.Abg. Heinz Vogt
Ich unterstütze den Antrag des Abg. Rudolf Lampert für die Inkrafttretung auf 1. Juli, aber aus einem anderen Grund: Dann haben die Pächter der Gastronomiebetriebe noch die Gelegenheit, ihr Mietverhältnis zu kündigen. Abg. Harry Quaderer
Für mich wäre der 1. April wahrhaftig ein treffendes Datum für dieses Gesetz. Aber ich unterstütze trotzdem das Anliegen des Abg. Rudolf Lampert. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, die Regierung kann hier nichts mehr dazu beitragen. Wir haben den 1. April 2008 vorgeschlagen, und zwar nicht als Aprilscherz, wie das jetzt der Abg. Quaderer sieht, sondern einfach aus dem Grund, dass man eine vernünftige Übergangsfrist hat. Ich weise auch darauf hin, dass zum Beispiel in Appenzell das neue Gesundheitsgesetz am 1. Januar in Kraft tritt und dass in Graubünden das In-Kraft-Treten des neuen Gesundheitsgesetzes auf 1.3.2008 geplant ist. Davon sind wir also gar nicht so weit weg. Aber aus rein praktischen Gründen sehe ich die Verschiebung, die der Abg. Rudolf Lampert hier bringt, natürlich schon. Ich überlasse es dem Landtag, wie er sich hier entscheiden möchte. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert ab. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt in Art. 14, die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2008 und nicht wie in der Vorlage vorgesehen auf den 1. April 2008 festzulegen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir stimmen nun noch über Art. 14 der Ordnung halber ab. Wer dem Art. 14 mit der geänderten Inkraftsetzung zustimmen will, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse (Tabakpräventionsgesetz) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Wir kommen nun noch zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt, diesen Landtagsbeschluss einer Volksabstimmung zuzuführen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zu gestimmt und wir haben diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES MEDIENGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 42 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DEs BESCHWERDEKOMMISSIONgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 13 bearbeitet.
-ooOoo-