Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz), (GesG; LGBl. 1986 Nr. 12) und Abänderung weiterer Gesetze (Ärztegesetz, Gesetz über die Krankenversicherung, Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung, Strafgesetzbuch und Gewerbegesetz), (Nr. 112/2007); [1. Lesung: 25. Oktober 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 147/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) (GESG; LGBl. 1986 Nr. 12) und die Abänderung weiterer Gesetze (Ärztegesetz, Gesetz über die Krankenversicherung, Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung, Strafgesetzbuch und Gewerbegesetz).
Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung am 25. Oktober behandelt und wir kommen nun zur 2. Lesung dieser Gesetzesvorlagen.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Andrea Matt
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag auf Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Die Abg. Andrea Matt beantragt, das Gesundheitsgesetz und alle weiteren Gesetze in dieser Vorlage durch Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Jürgen Beck.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Erlauben Sie mir ganz kurz zur Klärung noch beizutragen, damit ich nicht bei der Artikelverlesung für Verwirrung sorge. Die Regierung hat zur 2. Lesung die inhaltliche Definition der Gesundheitsberufe - wie ich es anlässlich der 1. Lesung ausgeführt habe - in die Gesetzesvorlage übernommen. Ich halte die Verankerung der inhaltlichen Definition der Gesundheitsberufe im Gesetz für wesentlich. Ich verweise auf die Ausführungen zu diesem Punkt in meinem Votum zur 1. Lesung und möchte mich daher bei der Regierung bedanken.
Sie alle haben einen Änderungsantrag vorliegen, in welchem ich die Schaffung eines neuen Art. 8 anrege, der eben die inhaltliche Definition der Gesundheitsberufe beinhaltet. Ich war zunächst der Ansicht, dass diese inhaltliche Definition nicht wie von der Regierung vorgelegt unter dem Titel «Bewilligungen» in Art. 6, sondern in einem eigenen Artikel unter dem Titel «Inhalt» der Berufsausübung erfolgen sollte. Aufgrund der knapp bemessenen Zeit musste ich diesen Änderungsantrag einbringen, bevor ich Gelegenheit hatte, mit Herrn Regierungsrat Meyer diesen Punkt zu diskutieren. Nach dieser Diskussion kann ich mich mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklären und ziehe meinen Änderungsantrag deshalb zurück.
Den Änderungsantrag betreffend die Landesgesundheitskommission, Art. 52, werde ich in leicht geändertert Form bei Aufruf von Art. 52 einbringen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung des Gesundheitsgesetzes beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
In Abs. 1 wurde der Text - verglichen mit der 1. Lesung - geändert. Ich komme zurück auf den Text der 1. Lesung. Ich schlage vor, dass er folgendermassen lautet: «Dem Naturheilpraktiker ist die Anwendung und Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen zugelassenen oder nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln in den durch Verordnung bezeichneten Fällen erlaubt». Ich begründe es wie folgt: Es handelt sich hier um nicht verschreibungspflichtige und nicht zulassungspflichtige Arzneimittel. Das ist Nummer eins. Nummer zwei: Ich denke, wir sollten hier eine pragmatische Lösung einnehmen. Es ist einfach für die Patientinnen oder Patienten, beim Therapeuten oder bei der Therapeutin das Medikament zu bekommen. Und vielleicht ganz spezifisch: Ich denke hier an spezifische homöopatische Mittel. Es ist gar nicht so einfach eine Apotheke zu finden, die diese speziellen homöopatischen Mittel bereit hat oder auch bestellt. Es kann so sein, dass dann der Patient oder die Patientin mit dem Rezept zuerst zur Apotheke gehen muss und später nochmals zurückkommen muss, bis dieses Medikament eintrifft. Ich bin also für eine pragmatische Lösung. Der Naturheilpraktiker sollte diese Medikamente nicht nur anwenden, sondern auch abgeben dürfen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat diese Formulierung im Hinblick auf die 2. Lesung auch noch einmal überprüft. Und wie wir in der Stellungnahme auf den Seiten 12 und 13 festgehalten haben, sehen wir diesbezüglich rechtliche Anwendungsprobleme. Dort steht sinngemäss ausgeführt - ich zitiere von der Seite 13: «Dem steht jedoch entgegen, dass die schweizerische Arzneimittelverordnung, welche aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz auch in Liechtenstein Anwendung findet, die Abgabe dieser Kategorien nur durch Medizinalpersonen oder durch Fachleute der Komplementärmedizin vorsieht, die über ein Diplom einer eidgenössisch anerkannten Ausbildung in einem Bereich der Komplementärmedizin verfügen. Derzeit jedoch gibt es noch kein solches und daher findet sich auch in den kantonalen Bestimmungen» - also in den kantonalen Bestimmungen der Kantone - «keine Abgabekompetenz von Fachleuten für Komplementärmedizin für Arzneimittel dieser Kategorien». Hier haben wir also einen gewissen rechtlichen Widerspruch. Jetzt weiss ich nicht, wie wir den lösen sollten. Wir haben diese rechtlichen Bedenken, und darum haben wir auch diese Formulierung so vorgeschlagen. Ich verstehe Ihr Argument und das Argument der Naturheilpraktiker sehr gut, aber wir müssen uns hier an den Rechtsrahmen halten.Abg. Pepo Frick
Ich denke, hier beginnt vielleicht eine Überreglementierung. Ich kenne die Regelung in der Schweiz nicht genau, aber ich kenne genügend Homöopathen und Naturheilpraktiker in der Schweiz, die sehr wohl diese Medikamente abgeben dürfen. Pragmatisch und praktisch wird das sehr kompliziert für die Menschen, die naturheilkundliche Arzneimittel bekommen sollten.Regierungsrat Martin Meyer
Wenn Sie an der ursprünglichen Formulierung, so wie sie im Bericht und Antrag Nr. 112/2007 festgehalten worden ist, festhalten, dann geben Sie bitte zumindest der Regierung die Kompetenz, dass sie dann das Nähere per Verordnung regeln kann. Wenn jetzt Ihrem Antrag Folge geleistet würde, dann ergänzen Sie im ersten Absatz hinten bitte noch den Teilsatz: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Dann verfügen wir über die Flexibilität, um das gegebenenfalls noch einengen oder ausweiten zu können. Weil ich masse mir jetzt nicht ein Urteil an, ob jetzt Ihre Argumentation richtig oder falsch ist.
Noch einmal: Ich verstehe das Argument aus pragmatischen und praktischen Gründen. Wir haben aber einen Rechtsrahmen - und der ist so. Ich sehe aber auch, dass dieser Rechtsrahmen noch nicht ausgereizt ist, weil in dieser Materie eben viel im Fluss ist und weil diesbezüglich die entsprechenden Ausbildungslehrgänge erarbeitet werden. Wenn Sie diese Formulierung seitens des Landtages beschliessen, dann beantrage ich seitens der Regierung, dass der Abs. 1 ergänzt wird: «Das Nähere regelt die Regierung mit Verordnung». Dann haben wir eine entsprechende Kompetenz, um tätig zu werden.Abg. Pepo Frick
Ich bin vollkommen einverstanden. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können Sie, Herr Abg. Pepo Frick, nochmals den Abs. 1 formulieren mit dieser Verordnungsergänzung, damit das im Protokoll richtig festgehalten wird und wir dann auch abstimmen können.Abg. Pepo Frick
Der Abs. 1 lautet neu wie folgt: «Dem Naturheilpraktiker ist die Anwendung und Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen zugelassenen oder nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln in den durch Verordnung bezeichneten Fällen erlaubt».
Und die andere Formulierung lautet: «Das Nähere regelt die Regierung mit Verordnung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Das wäre ja schon beinhaltet. Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit zugestimmt und wir können noch über den Art. 24 abstimmen.
Wer dem Art. 24 mit der zugestimmten Änderung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Das Thema «Obduktion» wurde in der 1. Lesung diskutiert und es gibt auch einige Abänderungen. Jetzt noch eine Frage von mir: Das gilt sicher für Verstorbene in Liechtenstein. Nun haben wir viele Vertragsspitäler, zum Beispiel in Feldkirch, zum Beispiel in St. Gallen. Gilt das da auch für Menschen, die in Liechtenstein wohnen, dass die Möglichkeiten der Obduktion eingeschränkt sind?Regierungsrat Martin Meyer
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, stellen Sie die Frage, ob das für in Liechtenstein wohnhafte Personen gilt, die irgendwo in einem Vertragsspital sterben. Ja, ich gehen davon aus, dass das so ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 46. Wer dem Art. 46 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich möchte einfach, dass das vielleicht doch abgeklärt wird, auch für die Transplantationen. Ich kenne jetzt die Regelungen in Österreich zum Beispiel nicht und heutzutage wird nicht mehr zu Hause gestorben, sondern im Normalfall stirbt man heute im Spital. Und darum möchte ich schon abgeklärt haben, ob das auch dann in Österreich gilt.Regierungsrat Martin Meyer
Was die spezielle Situation betreffend Transplantationen in Österreich betrifft: Diese Frage haben Sie auch schon beim letzten Mal gestellt. Es stellt sich also die Frage, ob Liechtensteiner auch in Österreich Organe beziehen können. Können Sie zur Sicherheit bitte Ihre Frage noch einmal wiederholen?Abg. Pepo Frick
Ich kenne die Regelung betreffend Einwilligung für Obduktion als auch für Transplantation nicht, wie das in Österreich ist. Wenn es jetzt nicht dieselbe Regelung ist, kann das doch so sein, dass ein Liechtensteiner, der in Österreich stirbt, nach den Regelungen von Österreich behandelt wird.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wie ich beim vorherigen Artikel schon ausgeführt habe: Grundsätzlich gilt das Gesetz natürlich hier in Liechtenstein. Und wenn jetzt jemand in Österreich oder in der Schweiz behandelt wird, dort stirbt und dort auch transplantiert wird, müssen wir abklären, ob dann die liechtensteinischen oder eben die ausländischen Regelungen zum Tragen kommen. Ich habe heute keine Kenntnis davon, dass dann ein anderes Gesetz zur Anwendung kommen sollte. Darum habe ich ja Ihre Frage bei Art. 46 auch bejaht, habe mir das aber auch aufgeschrieben. Und wenn hier die Rechtslage anders sein sollte, dann werde ich Ihnen das entsprechend in einem separaten Schreiben noch mitteilen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 47. Wer dem Art. 47 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte aus legistischen Gründen noch beim Bst. d das Wort «die» einfügen, also «die Landesgesundheitskommission». Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch über Art. 48 mit dieser Ergänzung abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Wie eingangs zur 2. Lesung angekündigt, möchte ich eine Änderung des Art. 52 anbringen. Diese entspricht inhaltlich meiner schriftlichen Änderung, sie ist aber teilweise abgeändert. Ich möchte es nachher schnell vorlesen. Eine kurze Erklärung: Einige Abgeordnete haben anlässlich der 1. Lesung angeregt, die Landesgesundheitskommission abzuschaffen, da wesentliche Aufgaben und Kompetenzen der bisherigen Sanitätskommission nun beim Amt für Gesundheit liegen. Die Regierung hat sich entschlossen, diese Kommission beizubehalten und weist ihr prinzipiell eine beratende Funktion zu. Ich kann mich diesem Vorgehen anschliessen, bin dann allerdings der Meinung, dass die wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen in dieser Kommission vertreten sein sollten und dies auch im Gesetz so festgelegt sein sollte. Dies soll einerseits dazu dienen, dass diese Kommission ihre beratende Funktion gesamthaft wahrnehmen kann. Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Landesgesundheitskommission beispielsweise bei der Bedarfsplanung, wie wir bei Traktandum 18 noch sehen werden, nach Art. 16b Abs. 1 eine nicht unwesentliche Rolle zukommt.
Ich stelle daher den Antrag, Art. 52 Abs. 1 wie folgt abzuändern: «Die Landesgesundheitskommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, wobei jeweils mindestens ein Vertreter des liechtensteinischen Dachverbandes von Berufen der Gesundheitspflege, der Liechtensteinischen Ärztekammer, des Krankenkassenverbandes, aus psychosozialen Berufen sowie der liechtensteinischen Patientenorganisation Einsitz nehmen».Abg. Pepo Frick
Ich möchte, dass dem Abs. 1 folgender Satz beigefügt wird: «Der Vorsitz der Landesgesundheitskommission hat das Amt für Gesundheit». Der Satz heisst korrekt: «Den Vorsitz hat das Amt für Gesundheit».Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Jürgen Beck. Ich finde es sehr wichtig, dass die Landesgesundheitskommission diese Aufwertung und Stärkung auf sieben Mitglieder erhält. Meiner Ansicht nach ist dieser Informationsaustausch im Gesundheitswesen sehr wichtig, die Beobachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen und vor allem auch einen Impuls zu setzen, um eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auch zu unterstützen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich verweise auf den Bericht und Antrag betreffend die 1. Lesung zu diesem Gesetz, und zwar auf Seite 60. Hier führt die Regierung unter anderem aus: «wobei es sich dabei um externe Fachexperten handelt». Ich denke mir eben, dass gerade in unserem Gesundheitssystem durchaus der Blickwinkel aus der Distanz förderlich sein könnte für die zukünftige Entwicklung. Entsprechend werde ich diesen Antrag nicht unterstützen. Es kann auch ein Nachteil sein, wenn man sich zu gut kennt in einer Kommission. Und wie gesagt, gewisse externe Kräfte könnten hier mitunter neue Ansichten in diese Thematik einbringen.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Grundsätzlich wünschte sich die Regierung hier mehr Flexibilität. Aber ich kann dem Antrag des Abg. Jürgen Beck durchaus einiges abgewinnen, dass zumindest die wichtigsten Beteiligten am Markt dann in dieser Kommission vertreten sind. Dies auch aus folgenden Überlegungen: Ich habe dieses Thema noch einmal intensiv mit den jetzigen Mitgliedern der Sanitätskommission diskutiert. Wir sind in einer grossen Mehrheit zum Schluss gekommen, dass ein solches beratendes Gremium für die Regierung durchaus sinnvoll sein kann.
Und eines kann klar festgehalten werden: Die künftige Arbeit der neuen Landesgesundheitskommission kann nicht mehr mit der jetzigen Arbeit der Santiätskommission verglichen werden, sondern die neue Kommission hat wirklich beratenden Charakter. Es wird auch so sein, dass man sich nicht mehr in der Häufigkeit trifft, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wenn man sich trifft, dann wird man sich zu Schwerpunktthemen unterhalten oder zu solchen Themen, die gerade aktuell sind. Wie gesagt, die Regierung hat hier eine andere Formulierung vorgeschlagen, aber wenn die Mehrheit des Landtags hier dem Antrag des Abg. Jürgen Beck folgt, dann haben wir damit kein Problem.
Dann zum zweiten Antrag des Abg. Pepo Frick, den Vorsitz dem Amt für Gesundheit zu übertragen: Diese Lösung möchte die Regierung explizit nicht. Wir wollen unsere Fachämter nach Möglichkeit nicht mehr in dieser Kommission haben. Wir werden sie aber, wenn es erforderlich ist, beratend beiziehen. Das können wir, so wie der Gesetzestext hier vorgeschlagen ist. Wir wollen aber nicht wieder Aufgaben an die Ämter delegieren, sondern wir wollen hier eine Kommission haben, die auch die Möglichkeit hat, unabhängig von den Ämtern zu beraten. Warum? Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn eine Verordnung ausgearbeitet wird, dann geschieht das meistens in Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den zugeordneten Amtsstellen. Das bedeutet, dass der Beitrag des Amtes schon in der Verordnung berücksichtigt ist. Und jetzt ist die Konstruktion so, dass dann zum Beispiel eine Begutachtung durch Externe oder durch die am Markt Tätigen stattfinden soll. Und dann ist es eben gut, wenn dieses Gremium unabhängig von einer Amtsmeinung beraten kann. Und ich denke, dieses Gremium ist auch in der Lage, sich selbst zu konstituieren. Wir werden das natürlich am Anfang unterstützen, um auch einen Vorsitzenden zu finden.
Auch die Kosten- und Qualitätskommission - auch das noch eine Zusatzinformation - ist ja auch ein von der Verwaltung unabhängiges Gremium. Hier haben wir die erste Sitzung mitgestaltet, sodass es zu einer Geschäftsordnung gekommen ist und sodass auch ein entsprechender Vorsitz bestellt worden ist. Ich bin der Überzeugung, dass ein unabhängiges Gremium nachher auch die Chance hat, sich zu profilieren und auch wirklich in Form eines Beratungsgremiums der Regierung Vorschläge zu unterbreiten.
Es ist ja auch nicht so, dass das Amt oder die Regierung ganz weg sind, sondern es ist im Gesetz auch verankert, dass man sich mindestens einmal pro Jahr zu einer grossen Gesundheitskonferenz trifft. Ich persönlich gehe aber eher davon aus, dass wir das wie in den anderen Politikbereichen auch machen, dass wir uns drei- oder viermal jährlich mit dieser Gruppe treffen und intensiv über Schwerpunktthemen diskutieren werden. Darum also noch einmal zusammengefasst: Den Antrag des Abg. Jürgen Beck können wir unterstützen und vom Antrag des Abg. Pepo Frick möchten wir eher Abstand nehmen. Abg. Pepo Frick
Ich kann der Argumentation folgen. Für mich heisst das einfach, dass es an der Regierung liegt, die Initiative zu ergreifen, damit sich diese Landesgesundheitskommission trifft.Landtagspräsident Klaus Wanger
Darf ich Sie fragen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück?
Ihrem Kopfnicken entnehme ich, dass dies der Fall ist. Besten Dank.
Dann haben wir noch über den Antrag des Abg. Jürgen Beck abzustimmen, der für Art. 52 Abs. 1 eine Neuformulierung eingebracht hat. Ich bitte Sie, diese Neuformulierung für das Protokoll nochmals zu wiederholen.Abg. Jürgen Beck
Abs. 1 lautet wie folgt: «Die Landesgesundheitskommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, wobei jeweils mindestens ein Vertreter des liechtensteinischen Dachverbandes von Berufen der Gesundheitspflege, der Liechtensteiner Ärztekammer, des Krankenkassenverbandes, aus psychosozialen Berufen sowie der der liechtensteinischen Patientenorganisation Einsitz nehmen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Antrag gehört.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir stimmen noch über Art. 52 ab.
Wer dem Art. 52 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bevor wir Art. 53 lesen, mache ich Sie noch aufmerksam, dass zu Art. 53 eine ergänzte Regierungsvorlage zur Behandlung vorliegt. Ich bitte, diese ergänzte Regierungsvorlage zu verlesen. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es geht hier um eine Formulierungsänderung. Ich würde vorschlagen, anstatt dem Begriff «Krebsregister» den Begriff «Register über Krebserkrankungen» zu verwenden. Nach meiner Ansicht ist dies eindeutiger gefasst und es würde dann bei allen Absätzen so angewandt werden. Danke.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Diesem Ansinnen kann ich überhaupt nicht zustimmen, weil der Begriff «Krebsregister» ist ein medizinisch anerkannter Begriff und an diesem Begriff möchte ich eigentlich nichts ändern. Abg. Henrik Caduff
Wenn dieser Begriff an und für sich anerkannt ist und eindeutig, ziehe ich meinen Antrag zurück. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab.
Wer dem Art. 56 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesundheitsgesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:25 bis 14:15 Uhr)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Dezember-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 14: Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) - dieses Gesetz haben wir am Vormittag abschliessend behandelt - und Abänderung weiterer Gesetze (Ärztegesetz) - zu dem kommen wir nun - Gesetz über die Krankenversicherung, Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung, Strafgesetzbuch und Gewerbegesetz.
Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Die Regierung wünscht noch das Wort, um eine Frage von heute Morgen noch beantworten zu können - und das betrifft das Gesundheitsgesetz. Ich gebe das Wort Herrn Regierungsrat Martin Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich noch auf den Art. 46 und auf den Art. 47 des Gesundheitsgesetzes beziehen, das Sie heute Morgen verabschiedet haben. Der Abg. Pepo Frick hat mir sinngemäss die Frage gestellt, welches Recht zur Anwendung kommen würde, wenn man in einem Vertragsspital - zum Beispiel in der Schweiz, in Grabs, oder in Feldkirch - Obduktionen oder Organentnahmen vornehmen würde. Ich habe diese Frage über die Mittagspause abklären lassen. Es ist so, dass natürlich das Territorialitätsprinzip zur Anwendung kommt, das heisst, auch für diese Handlungen kommt grundsätzlich das jeweilige Recht vor Ort zum Tragen. Das bedeutet, das Sanitätsgesetz beschränkt sich hier auf Liechtenstein. Und wenn in Grabs oder zum Beispiel in Feldkirch Transplantationen vorgenommen werden, dann gilt dort das entsprechende schweizerische oder österreichische Bundesrecht. Das einfach zur Klarstellung und weil Sie diese Information noch gewünscht haben.
-ooOoo-
abänderung des ärztegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann wenden wir uns der zweiten Gesetzesvorlage zu, und zwar dem Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
abänderung des gesetzes über die krankenversicherung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3 Abs. 2 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 Abs. 1 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16c Abs. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16c Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 19a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 20 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 20a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 20c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 28 Abs. 1 und 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE OBLIGATORISCHE UNFALLVERSICHERUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 10 Abs. 1 Bst. a und c sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 1 Bst. a und c sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 26 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 47 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 55 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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abänderung des strafgesetzbuches
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 121 Abs. 1 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 121 Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
abänderung des gewerbegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Wir haben noch über einen Antrag der Regierung abzustimmen. Die Regierung beantragt, die Motion vom 22. Mai 2000 betreffend die gesetzliche Regelung der Naturheilkunde abzuschreiben.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetze abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-