Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung (Nr. 119/2007); [1. Lesung: 23. November 2007]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 15: Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung.
Der Bericht und Antrag Nr. 119/2007 steht zur Behandlung. Wir haben diese Gesetzesvorlage am 23. November dieses Jahres in 1. Lesung behandelt und behandeln diese Gesetzesvorlage nun in 2. Lesung.
Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 5 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 7 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 11a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 11a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 11a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe bereits anlässlich der 1. Lesung angeregt, die Übergangsbestimmung der gegenständlichen Regierungsvorlage dahingehend abzuändern, dass für Verfahren, die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes anhängig sind, nicht das neue Recht, sondern das bisherige Recht Anwendung finden soll. Dies wird in der Regel auch bei anderen Gesetzesvorlagen so gehandhabt. Ich begründe dies damit, dass wir die betroffenen Veranstalter nicht so kurz vor Jahresende von der Förderung ausschliessen können. Die Planung und Budgetierung der Veranstaltungen für das kommende Jahr ist in der Regel schon abgeschlossen und entsprechende Förderanträge an die Stiftung Erwachsenenbildung sind schon gestellt.
Ich bringe dieses Anliegen jetzt in Form einer konkreten Formulierung erneut zur Sprache und beantrage, die Übergangsbestimmung wie folgt abzuändern:
II. Übergangsbestimmung: «Auf Verfahren, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes anhängig sind, findet das bisherige Recht Anwendung. Verfügungen und Leistungsvereinbarungen betreffend die Förderung von Veranstaltungen im Jahre 2008 bleiben aufrecht».
Es ist davon auszugehen, dass die Stiftung Erwachsenenbildung Fördergesuche für das kommende Jahr auf Basis bisherigen Rechts behandelt hat und entsprechende Mittel berücksichtigt wurden, zumal zahlreiche Veranstaltungen bereits ab Jahresbeginn angeboten werden. Dies lässt sich auch aus dem an alle Haushaltungen verteilten Kursbuch der Erwachsenenbildung Stein-Egerta für das Frühjahr 2008 entnehmen. Dort sind nämlich neben den Veranstaltungen der Stein-Egerta auch solche anderer Veranstalter zu finden, darunter auch nicht-gemeinnützige entsprechend Art. 5 Abs. 2 Bst. a der jetzt behandelten Regierungsvorlage.
Mir scheint es daher wichtig, durch die vorgeschlagene Abänderung der Übergangsbestimmung sicherzustellen, dass im Jahr 2008 sowohl die gemeinnützigen, als auch die nicht-gemeinnützigen Veranstalter letztmalig eine Förderung nach dem bisherigen Recht erhalten, sofern die entsprechenden Verfahren bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits anhängig sind bzw. schon eine entsprechende Verfügung ergangen ist oder eine entsprechende Leistungsvereinbarung für das Jahr 2008 abgeschlossen wurde. Dadurch wird nicht nur die Planungssicherheit der betroffenen Veranstalter gewährt, sondern insbesondere auch ein reibungsloser Ablauf der für das kommende Jahr vorgesehenen Veranstaltungen der Erwachsenenbildung gewährleistet. Dies ist auch im Interesse der zahlreichen Kursteilnehmer gelegen, die auf die Durchführung der bereits ausgeschriebenen Kurse im kommenden Jahr vertrauen.
Abgesehen davon kommt eine solche Übergangsregelung auch jenen Veranstaltern zugute, die bisher noch nicht den nach dem neuen Recht geforderten Nachweis der Gemeinnützigkeit im Wege der Anerkennung durch die Liechtensteinische Steuerverwaltung erbracht haben. Auch diesen Veranstaltern wird es nämlich innerhalb eines Jahres viel eher möglich sein, diese Anerkennung durch die Liechtensteinische Steuerverwaltung zu erwirken. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung zum gestellten Abänderungsantrag, den ich gerne nochmals wiederhole. Ich beantrage die Übergangsbestimmung wie folgt abzuändern: «Auf Verfahren, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes anhängig sind, findet das bisherige Recht Anwendung. Verfügungen und Leistungsvereinbarungen betreffend die Förderung von Veranstaltungen im Jahre 2008 bleiben aufrecht».Abg. Andrea Matt
Ich unterstütze das Anliegen des Abg. Rudolf Lampert, möchte aber die Regierung bitten, Auskunft darüber zu geben, ob das das Budget der gemeinnützigen Stiftungen gefährdet und ob dadurch gegebenenfalls ein Nachtragskredit erforderlich wird.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich stellt dieser Antrag sicher einen gangbaren Weg dar. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass unsere Abklärungen im Ressort ergeben haben, dass von dieser Übergangsbestimmung, wie es jetzt der Abg. Rudolf Lampert eingebracht hat und wovon ich fast ausgehen musste, dass dieser Antrag im Landtag gestellt werden wird, dass davon mindestens zwei Veranstalter betroffen sind. Mit beiden Institutionen wurden im Sommer 2007 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. In diesen Leistungsvereinbarungen wurden die finanziellen Beiträge nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung der beantragten Mittel durch den Landtag und einer allfälligen Gesetzesänderung zugesichert. Ich gehe davon aus, dass, wenn wir diesen Artikel in Kraft setzen, wir mit einem grösseren Nachtragskredit rechnen müssen, um die Gemeinnützigen nicht in ihrem bisher bewilligten Budget kürzen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass der Nachtragskredit sicher im Umfang von etwas über CHF 100'000 für das Jahr 2008 sein wird und bitte den Landtag, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann auch einen solchen allfälligen Nachtragskredit zu genehmigen, um die gemeinnützigen Institutionen nicht in eine schwierige Situation zu bringen.Abg. Rudolf Lampert
Es ist mir bewusst, dass das natürlich auch etwas kostet und ich bin jetzt froh über die Zahl, die Sie genannt haben. Ohne diese Übergangsbestimmung ist nicht gewährleistet, dass diese Kurse trotzdem durchgeführt werden können, die ja auch im entsprechenden Kursbuch aufgeführt werden. Ich glaube nicht, dass, wenn keine Bezahlung stattfindet, dass diese Kurse gratis stattfinden. Ich bin auch überzeugt, dass man in Treu und Glauben die Leute, die solche Kurse anbieten, in Treu und Glauben auch auf Verträge, wenn Sie solche ausgeführt haben, dass hier diese Klauseln enthalten sind, dass aber diese Leute sich irgendwo auch an Vereinbarungen festhalten können. Ich ersuche Sie, meinem Ansinnen zuzustimmen. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Sie gehen recht in der Annahme, dass die privaten Anbieter wahrscheinlich eher Schwierigkeiten haben, ihre Kurse anzubieten, weil sie die Kurskosten vermutlich erhöhen müssten, um selbsttragend zu sein, wenn sie auf diese Subvention verzichten müssen. Ich werde am Antrag der Regierung festhalten, weil wir im Budget eben gerade diese Budgeterhöhung nicht vorgesehen haben. Aber ich habe auch Verständnis, wenn der Landtag Ihrem Antrag zustimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen. Der Antrag wurde zweimal vorgetragen. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag stattgegeben und II. Übergangsbestimmung auch entsprechend korrigiert.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich möchte eigentlich zum nächsten Artikel seitens der Regierung einen Abänderungsantrag einbringen, weil wir, so wie das In-Kraft-Treten hier niedergelegt ist, dies zeitlich nicht mehr abwickeln können. Wir müssen ja die Referendumsfrist auch noch einhalten. Ich möchte beliebt machen, dass wir diesen Artikel dergestalt zur Abstimmung bringen, dass er wie folgt lautet: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Es hat jetzt ja auch keinen Einfluss mehr, nachdem die Übergangsbestimmung mit der Verlängerung gutgeheissen wurde.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir III. In-Kraft-Treten aufgrund des neuen Regierungsvorschlages lesen.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-