Beschluss Nr. 142/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen), (Nr. 138/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 142/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen).
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 138/2007 steht zur Diskussion.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Ich habe keine sehr lang dauernden Ausführungen dazu zu machen, möchte nur festhalten, wofür diese Richtlinie hilfreich und gut sein wird und habe dann zwei, drei Fragen an die Regierung. Die Berufsqualifkations-Richtlinie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige einen reglementierten Beruf in einem anderen EU/EWR-Staat ausüben als dem, in welchem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben. Dieser Text kommt Ihnen gleich bekannt vor, nachdem wir heute das Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedet haben. Dieses Gesetz ist eines von einigen, die im Bericht und Antrag der Regierung auf Seite 18 genannt werden, nämlich Gesetze, die noch anzupassen, abzuändern oder gesamthaft neu zu fassen sind. Gerade vorhin haben wir auch das Gesetz vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen, das Gesundheitsgesetz, verabschiedet. Aber doch bleiben noch einige übrig und mich würde interessieren: Wie weit sind die Vorarbeiten gediehen? Ich wage diese Frage auch, wenn ich da gestern ein bisschen angeeckt bin mit dem Herrn Vizeregierungschef bei meiner Frage nach dem Stand der Vorarbeiten bei einer Postulatsbeantwortung. Gleichwohl hier ist es eine andere Sache, denn wir sollten bis Ende 2008 diese Richtlinie bzw. den Beschluss 142/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses umgesetzt haben.
Wenn ich die Artikel 57, 58 und 60 der Richtlinie lese, so frage ich mich, wie das mit den personellen Auswirkungen sein wird. Die Vertragsstaaten sind nämlich aufgefordert, Kontaktstellen zu benennen und in der Folge jedes zweite Jahr einen Bericht zu erstatten über die praktischen Auswirkungen dieser Berufsqualifikationsrichtlinie einerseits sowie auch verpflichtet, einen Delegierten in den Ausschuss für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu entsenden. Da es sich ja, wie dem Bericht und Antrag und dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu entnehmen ist, um eine Vielzahl von reglementierten Berufen handelt, stellt sich für mich die Frage: Wer wird dann koordinierend tätig sein, um einerseits in diesem die Kommission beratenden Ausschuss mitzuwirken oder als Anlaufstelle/Kontaktstelle im Land zu dienen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne beantworte ich diese Fragen, die an mich gerichtet wurden. Wie weit sind die Vorarbeiten gediehen? Das ist ganz unterschiedlich. Gewisse Gesetze befinden sich betreffend die Anpassung bereits in der Vernehmlassung. Es ist vorgesehen, dass alle diese Gesetze bis Ende 2008 umgesetzt sind, dass diese Anpassungen vorgenommen werden. Wir haben hier einen Zeitplan vorgegeben, der eigentlich vorsieht, dass 1. Lesungen im Frühjahr 2008 stattfinden können, sei das im April/Mai, und dann im zweiten Halbjahr die 2. Lesung, damit diese Gesetzesanpassungen rechtzeitig per Ende Jahr in Kraft treten können. Das wird von der Stabsstelle EWR auch überwacht. Die Ressorts und Amtsstellen werden periodisch darauf hingewiesen, dass diese Umsetzungen anstehen. Wir nehmen das in der Regierung auch periodisch jedes halbe Jahr zur Kenntnis, wie der Umsetzungsstand ist.
Dann die Frage der personellen Auswirkungen: Das ist so, dass diese Aufgaben heute schon grossteils gegeben sind. Wenn es darum geht, das zu koordinieren, da ist der entsprechende Mitarbeiter beim Schulamt für die Koordination zuständig. Er nimmt auch Einsitz in die entsprechende EWR/EFTA-Arbeitsgruppe. Er ist dafür verantwortlich, dass das von ihm aus koordiniert wird und dann an die einzelnen Amtsstellen zur Erledigung weitergegeben wird. Es gibt übrigens auch auf Beamtenebene eine informelle Koordinationsgruppe, die sich regelmässig trifft und sich über Fragen der Diplomanerkennung berät. Ich war in meiner früheren Tätigkeit selbst Mitglied in dieser informellen Arbeitsgruppe. Die Umsetzung und die Anerkennung passiert dann in den einzelnen Amtsstellen. Also wenn es darum geht, gewerbliche Berufe anzuerkennen, passiert das beim Amt für Volkswirtschaft, wenn es um die Gesundheitsberufe geht, beim Amt für Gesundheit usw. Das ist mit dem bestehenden Personalbestand gut machbar.Abg. Renate Wohlwend
Und wird dann diese Koordinationsstelle auch die Berichte, welche jedes zweite Jahr an die Kommission zu senden sind, erstellen und koordinieren, oder wie wird das praktisch ablaufen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Die Koordinationsstelle kann das nur koordinieren. Die Berichte müssen von den Fachstellen verfasst werden und werden dann über die Koordinationsstelle an die zuständigen Stellen in Brüssel geschickt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über den Antrag der Regierung abstimmen. Die Regierung beantragt, der Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss Nr. 142/2007 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist auch Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-