Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform), (Nr. 145/2007); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Bevor wir die Behandlung von Traktandum 20 beginnen, möchte ich Ihnen einen Antrag stellen, und zwar, dass wir Traktandum 21 auf die März-Sitzung 2008 verschieben. Der Grund liegt in der vorgerückten Zeit. Die Beratung der Abänderung des Sachenrechts dauert bestimmt mehrere Stunden. Wir haben diese Verschiebung auch mit der Regierung abgesprochen. Die Regierung zeigt auch Verständnis dafür, dass wir die heutige und somit letzte Sitzung in diesem Jahr vor Mitternacht schliessen möchten.
Wer dem Antrag auf Verschiebung von Traktandum 21 auf die März-Sitzung 2008 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Somit haben wir Traktandum 21 auf die März-Sitzung 2008 verschoben.
Wir kommen nun zu Traktandum 20: Abänderung des Besoldungsgesetzes - sprich Lehrerbesoldungsreform.
Der bezügliche Bericht und Antrag Nr. 145/2007 steht zur Diskussion.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Das Humankapital ist unser wichtigstes Kapital und unser einziger Rohstoff. Dementsprechend hoch ist die Bedeutung des Bildungswesens für unser Land. Dass die Qualität des Bildungswesens in erster Linie von der Qualität unserer Lehrerinnen und Lehrer abhängt, dürfte unbestritten sein. Attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, um qualifizierte und motivierte Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten, ist deshalb dringend geboten. Vor allem sollten geeignete und interessierte Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner nicht deshalb von der Lehrerlaufbahn abgehalten werden, weil sich die finanziellen Perspektiven nicht mit anderen Karrieren messen können. Es soll der Beruf des Lehrers ein attraktiver Beruf sein und bleiben, auch im liechtensteinischen Umfeld. Ebenfalls sollen sich auch künftig junge Personen, die vor der Matura stehen, für den Beruf des Lehrers entscheiden.
Mit einer attraktiven Besoldung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Ausbildung und Bildung in unserer wissensbasierten Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen. Es geht aber bei der Besoldungsreform nicht nur um eine Anreizfunktion, sondern ebenso sehr auch um ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Lehrpersonen. Die Anforderungen an sie sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten merklich angestiegen. Seien es die Intensität und Geschwindigkeit der Veränderungen in der Pädagogik, die teils übertriebenen Erwartungen der Eltern und der Gesellschaft, zerrüttete Familienverhältnisse, Integration und Migration, Zunahme der Gewaltbereitschaft - um nur einige Aspekte zu nennen -, haben die Lehrperson aus dem einstmals beschaulichen Schulmeisterdasein herausgerissen. Diese zusätzlichen Herausforderungen haben zu einer Reform der Lehrerausbildung geführt. Insbesondere in der Kindergarten- und Primarlehrerpädagogik erfolgte eine deutliche Anhebung der Ausbildungsanforderungen. So ist für diese Berufe eine Hochschulausbildung auf dem Bachelor-Niveau, aufbauend auf einer Matura, erforder-lich, und die Zulassung als Oberschullehrer ist neuerdings an einen Masterabschluss als Sekundarlehrer l geknüpft.
Die vorliegende Besoldungsreform trägt dieser Entwicklung Rechnung. Im Zuge der Lehrerbesoldungsreform waren folgende Fragen zu klären:
a) Entspricht das bisherige Besoldungsschema den Anforderungen und hält es dem Vergleich zwischen den verschiedenen Lehrerkategorien stand?
b) Ist ein leistungsunabhängiger Stufenautomatismus noch zeitgerecht?
c) Sind die heutigen Gehaltskarrieren angesichts der geänderten Berufseintrittszeitpunkte noch gerechtfertigt?
d) Bei welcher Lehrerkategorie haben geänderte Ausbildungswege Einfluss auf das Gehaltsschema und für wen?
e) Wie kann das bisherige Gehaltsschema in ein neues überführt werden und der Besitzstand gewahrt werden?
Als Vorlage zur Beantwortung dieser Frage dient das erprobte Gehaltssystem der Landesverwaltung. Ich begrüsse die Integration der Lehrerentlöhnung in das System der Landesverwaltung. Dies ist sowohl aus praktischen Überlegungen wie auch im Sinne einer internen Lohngerechtigkeit sinnvoll. Die mit der Integration in das System der Landesverwaltung verbundene vorgängige Arbeitsbewertung der Lehrerstellen war zweifellos eine wichtige Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Besoldungsrevision innerhalb der Lehrerschaft. Die Arbeitsbewertung hat aufgezeigt, dass ein grosser Teil der Anforderungen und Belastungen an die Lehrpersonen auf allen Stufen gleich gross ist, wie beispielsweise methodisch-didaktische Kompetenz, Selbst- und Sozialkompetenz, Erziehungsverantwortung, psychische Beanspruchung usw. Dementsprechend resultiert auch lohnmässig eine Annäherung der unteren an die obere Lehrerstufe.
Es ist auch wichtig, dass ein Marktvergleich mit vergleichbaren Schweizer Kantonen erfolgt. Als Referenzkantone dienen St. Gallen, Zürich und Schaffhausen. Die mit der Integration in das System der Landesverwaltung verbundene Abschaffung automatischer Lohnerhöhung und der Rückgewinnung von Handlungskompetenzen für den Landtag sind weitere erfreuliche Aspekte der Reform. So muss der Landtag in Zukunft nicht einfach vom System vorgegebene Lohnkostenerhöhungen schlucken, sondern kann proaktiv unter Würdigung aller Umstände und der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einen situationsbezogenen Beschluss fassen.
Dass der Leistungsaspekt Eingang in die Lehrerentlöhnung findet, ist eine beachtens- und begrüssenswerte Neuerung und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings handelt es sich um ein sehr moderates Leistungsbewertungssystem, das unter den Ansprüchen einer periodischen Leistungsbewertung in der Landesverwaltung oder der Privatwirtschaft liegt. Dies ist angesichts der negativen Erfahrungen an Schweizer Schulen mit allzu forschen Bewertungssystemen sowie dem Fehlen einer klaren hierarchischen Strukturierung mit einem verantwortlichen Vorgesetzten auch sinnvoll. Sollte auch bei uns die Entwicklung in Richtung einer Aufwertung der Schulleiterfunktion mit Ausstattung entsprechender Führungskompetenzen gehen, wie dies beispielsweise in Schweizer Kantonen der Fall ist, müsste der Turnus der Leistungsbewertung verkürzt, das Bewertungssystem entsprechend ausgeweitet und die Lohnwirksamkeit verstärkt werden.
Ich beantrage, dass der entsprechende Gesetzesartikel so ausgestaltet wird, dass einer solchen Weiterentwicklung der Leistungsbewertung gesetzlich nichts im Wege steht, sondern eben ohne Gesetzesänderung möglich ist. Den Schulen soll die notwendige Autonomie und den Schulleitungen auch vermehrt Personalkompetenz zukommen. Diese Ausgestaltung bedarf besonderer Sorgfalt, aber ist sicher berechtigt, gerade im Hinblick auf eine ganzheitliche Betriebsführung. Es stellt sich dann gleichzeitig auch die Frage des Anforderungsprofils der Schulleitung. Sollte die Schulleitung durch eine Lehrperson wahrgenommen werden, müssten nebst den fachlichen Kompetenzen, welche die Lehrperson sich angeeignet hat, auch Kompetenzen in betriebswirtschaftlicher Ausrichtung mitgebracht werden. Der Schulleiter als Teilzeitpädagoge mit einer weiteren einschlägigen Zusatzqualifikation würde der Aufgabe ideal gerecht.
Die systematische lohnrelevante Beurteilung soll grundsätzlich in der Hand des zuständigen Schulinspektors - unter Beizug der örtlichen Schulleitung - liegen. Es ist offensichtlich daran gedacht, die Schulleitung zu diesem Zwecke zu stärken. Damit ist ein erster Schritt getan, die Leistungsbeurteilung in das System der Lehrerbesoldung zu integrieren. Hier darf nichts überstürzt werden, die Richtung ist aber klar: Es sollen die Schulleitungen zu diesem Zweck gestärkt und entwickelt werden.
Unter Berücksichtigung eines sorgfältigen Entwicklungsprozesses sollen der Schulleitung auch weitere Aufgaben zukommen, wie: Die Schulleitung soll eine detaillierte Empfehlung hinsichtlich bestimmter Qualitätsstandards im Personalgespräch abgeben. Ebenso soll die Schulleitung künftig jährlich ein förderorientiertes Mitarbeitergespräch mittels Zielvereinbarung führen, und die Schulleitung soll in Problemsituationen die Pflicht haben, an das Inspektorat zu gelangen. Dadurch wird ein ausserordentliches Personalgespräch veranlasst.Alsdann, wenn auch nicht Gegenstand dieses Gesetzes, müsste noch die künftige Rolle bzw. die Aufgabe des Ortsschulrates unter Einbezug der Gemeinden hinterfragt werden. Eine Frage stellt sich mir in Bezug auf den variablen Leistungsanteil, den Bonus. Die Kriterienfestsetzung und die Handhabung einer Bonuszahlung werden dem Schulamt vermutlich noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten. Die Wünsche und Möglichkeiten dürften je nach Erwartungshaltung auseinander gehen. Um dem Giesskannenprinzip in der Bonuszahlung zu entkommen, bedarf es exakter und vorteilhafterweise nur weniger, aber klarer Kriterien. Da die Leistungsmeilensteine in einer differenzierten Zeitabfolge stattfinden, sehe ich auch die Problematik in den Grundlagen, welche dann jährlich zur Ausschüttung eines Bonus dienen sollen. Die Schulen führen vermehrt Projekte in Teams durch, und auch diesbezüglich wird die Frage im Raum stehen, wie und wer dann allenfalls die Kriterien zu einer Bonuszahlung erfüllen wird, oder ob das Lohnsystem dann auch eine solche Zahlung an eine Gruppe vorsieht oder zulässt. Eine mögliche Variante, um Erfahrung zu sammeln, sehe ich darin, den variablen Leistungsanteil vorerst begrenzt auf zwei Jahre einzuführen und dann eine wohl überlegte definitive Entscheidung unter Würdigung der Erfahrungswerte zu fällen.
Gerne würde ich von der Regierung in Erfahrung bringen, wie das Vorgehen bei der Wiedereinstufung eines Gehalts vor sich geht. Nimmt beispielsweise eine ehemalige Lehrperson nach einer gewissen Auszeit den Dienst wieder auf, wie kann dann diese Lehrerin oder dieser Lehrer an die ehemalige Entlöhnung wieder anknüpfen?
Dann noch eine weitere Frage: Die Regierung schreibt auf Seite 58, dass es naturgemäss schwierig sei, langfristige Prognosen abzugeben, ob das angegebene Gehaltsmaximum über die gesamte Lebensarbeitszeit auch wirklich erreicht werden könne. Ich frage mich, ob die maximale Besoldungsgrösse um den gewährten fixen Leistungsanteil oder um wenigstens einen Teil dessen nicht von Zeit zu Zeit angepasst werden müsste. Stehen Löhne über einige Jahre am oberen Lohnband an und wird der prozentual gewährte Leistungsanteil - für das Jahr 2008 sind es 2% - am oberen Ende über Jahre nicht berücksichtigt, dann sind diese Löhne auch nicht mehr marktkonform. Es sollte grundsätzlich möglich sein, das Lohnband durch den gewährten Leistungsanteil, beispielsweise nach Erreichen einer bestimmten prozentualen Grösse, nach oben anzupassen - analog der Teuerung, welche auch einen gewissen Prozentsatz zum Ausgleich erreichen muss.
Auf den Seiten 51 und dann in der Finanzierungsfrage auf Seite 69 des Berichts und Antrags widmet die Regierung der Beteiligung an den Schulleiterkosten auf Kindergarten- und Primarlehrstufe einige Ausführungen. Dieses Thema wird in verschiedenen Gemeinden schon über Jahre diskutiert. Um eine praktikablere und einheitlichere Lösung in der Entschädigung zu finden, wäre die Integration der Schul-leiterhonorierung in die ordentliche Besoldung die zweckdienlichste Lösung. Eine finanzielle Mitbeteiligung der Gemeinden könnte dann analog der Beteiligung mit den Lehrergehältern stattfinden.Ich möchte die Regierung anfragen, ob es möglich ist, bis zur 2. Lesung einen konkreten Vorschlag zu bringen, um die Schulleiterfinanzierungsfrage zu lösen. Es würde meines Erachtens Sinn machen, diese Pendenz im Zuge der Gesetzesreform zu lösen.
Insgesamt liegt uns eine Vorlage vor, die in sich ausgewogen ist, die argumentativ aufgebaut und von der Lehrerschaft ganz überwiegend begrüsst wird und die wirtschaftlich tragbar ist. Ich danke der Regierung, besonders dem Bildungsminister, dem Schulamt und allen Beteiligten, die an dieser Lehrerbesoldungsreform mitgearbeitet haben. Nicht zuletzt ist den Lehrerinnen und Lehrern an der konstruktiven Mitarbeit der Besoldungsreform zu danken. Gegen ihren Widerstand wäre es immens schwieriger, ein Gesetz abzuändern, besser gesagt auf weitestgehend neue Grundlagen zu stellen und dann in der Praxis noch anzuwenden. Ich spreche mich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus und hoffe, dass die Reform auf den 1. Januar 2009 umgesetzt werden kann. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Das derzeit gültige Besoldungsmodell für die Lehrerinnen und Lehrer ist nicht mehr zeitgemäss. Die Anforderungen in der Ausbildung und im Lehrerberuf haben sich seit der letzten Besoldungsreform grundlegend verändert. In der Schweiz sind die Anforderungen an die Ausbildung wesentlich erhöht worden, Kindergärtnerinnen- und Primarlehrerseminare wurden abgeschafft. Die entsprechenden Ausbildungen erfolgen heute über die Matura und über eine anschliessende Ausbildung auf Fachhochschulniveau oder Hochschulniveau. Lehrerinnen und Lehrer sind heute vor zusätzliche Anforderungen im Beruf gestellt. Eine entsprechende Reform der Lehrerbesoldung steht ausser Frage, und ich bin deshalb für Eintreten auf die Vorlage.
Wie in der Vorlage ausgeführt wird, gilt es vor allem, die Entwicklungen der Lehrerbesoldung in der Schweiz zu berücksichtigen. So ergibt ein Vergleich mit Ostschweizer Kantonen, dass die Lehrerlöhne in Liechtenstein auf den Stufen Kindergarten, Primarschule und Oberschule nicht mehr marktkonform sind. Ein Vergleich der Lehrerbesoldung mit Österreich ist wegen der unterschiedlichen Besoldungssysteme und Gehaltniveaus für liechtensteinische Verhältnisse demnach nicht relevant.
Gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Lehrerbesoldungsreform soll nun die Besoldung der Lehrpersonen nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festgelegt und der bisherige Stufenautomatismus, also Lohnerhöhungen allein aufgrund der Dienstjahre mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere, abgeschafft werden. Anstelle dieses starren Stufenautomatismus soll künftig jedoch lehrerspezifisch der für das Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen treten, was zu einem vollständigen Systemwechsel in der Lehrerbesoldung führt.
Neu soll sich der Lehrerlohn aus folgenden Komponenten zusammensetzen: Aus dem Grundlohn, aus einem Erfahrungsanteil, aus einem fixen Leistungsanteil und aus einem variablen Leistungsanteil, also einem Bonus für ausserordentliche Leistungen. Ein wichtiges Instrument ist künftig auch bei Lehrpersonen die Leistungsbeurteilung - das Personalgespräch durch das Schulamt. Noch fehlen aber die für die Beurteilung massgeblichen Standards und Verfahren, um Lehrpersonen künftig lohnwirksam beurteilen zu können. Gedacht ist, wie ich dem Bericht und Antrag entnehme, dass dieses Gespräch mit den zuständigen Inspektorat erfolgen soll, erforderlichenfalls - wie es heisst - auch durch Beizug der Schulleitungen.
Das Inspektorat soll für die Qualitätskontrolle zuständig sein, die Schulleitung für die Qualitätsentwicklung. Es wird ausgeführt, dass diese Leistungsbeurteilung aufgrund der zu knappen personellen Ressourcen und angesichts der Komplexität nicht jährlich erfolgen kann. Eine Qualitätsbeurteilung durch den Inspektor in grossen zeitlichen Abständen - also nach zwei oder drei Jahren im schlimmsten Fall - erscheint mir jedoch äusserst schwierig, und zwar für beide Seiten. Da müsste sicherlich eine bessere Lösung gefunden werden.
Ich freue mich, dass die Schulleitungen gestärkt werden sollen. Ein Beizug der Schulleitung bei jeder Leistungsbeurteilung erscheint mir aber zwingend. Nur der Schulleiter/die Schulleiterin ist immer vor Ort und sieht tagtäglich, wie sich die Kollegen verhalten, und sie können ihren Einsatz wirklich beurteilen. Meines Wissens war in den vergangenen Jahren in Primarlehrerkreisen das Interesse an der Ausübung des Schulleiters jedoch nicht besonders gross. So frage ich mich, wie in der Praxis ein Schulleiter eine negative Beurteilung bis hin zur Kündigung eines Kollegen vertreten kann, wenn er später - er ist ja nur für eine bestimmte Zeit gewählt - eventuell wieder als Kollege eng mit ihm zusammenarbeiten muss oder wenn dieser, im extremeren Fall, sogar selber Schulleiter wird. Auf Seite 50 des Bericht und Antrags wird diese Thematik kurz angesprochen. Gerade auch in diesem Zusammenhang interessiert mich die künftige Stellung der Schulleitungen, und diese Situation braucht besonderes Augenmerk.
Nun zu den Löhnen: Aus dem Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag wird ersichtlich, dass die Anfangslöhne für Kindergärtnerinnen um 29%, für Primarlehrkräfte um 16% und für Lehrpersonen der Real- und Oberschule zwischen 3 und 7% erhöht werden sollen. Nur die Gymnasiallehrpersonen erfahren eine Reduktion des Anfangslohns um 6%. Diese Reduktion wird mit dem Argument relativiert, dass bei Gymnasiallehrpersonen mit 25, 30, 35 und 40 Jahren jeweils 3% der Grundbesoldung als Erfahrungsanteil erhöht wird.
In der Vorlage fehlen mir Informationen, wie die Gehälter der Lehrpersonen in der Vergangenheit auf den verschiedenen Schulstufen angepasst wurden. Deshalb stelle ich an die Regierung die Frage, welche Anpassungen seit der letzten Besoldungsreform vorgenommen wurden. Soweit ich informiert bin, wurden die Gymnasiallehrkräfte bei den letzten Lohnerhöhungen nicht berücksichtigt. Ich danke der Regierung für die Beantwortung dieser Frage.
Wohl auch auf diesem Hintergrund hat der Gymnasiallehrerverein in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass mit dem neuen System die Gehaltskarriere der Gymnasiallehrpersonen in die Länge gezogen werde. Ausserdem ergäben sich beträchtliche Einbussen durch den Verlust der bisher im Rahmen des Stufenautomatismus vorgesehenen Lohnsprünge nach dem 5., 8. und 11. Dienstjahr. Im Regierungsbericht auf Seite 58 wird dazu ausgeführt, dass diese negative Auswirkung zutrifft. Heisst das, dass mit dem neuen System bei den Gymnasiallehrern die versprochene Garantie der aktuellen Besitzstände nicht eingehalten wird?
Meiner Meinung nach genügt es nicht, wenn die Regierung dann weiter sagt, dass - ich zitiere - «dieser durch den Systemwechsel bedingte Nachteil aber bis zu einem gewissen Grad durch die Verteilungsrichtlinien abgefedert werden kann». Ich finde es richtig, dass alle Kindergärtnerinnen und Lehrkräfte der Primar- und Sekundarstufe I vom neuen Lohnsystem erheblich profitieren. Nicht richtig finde ich es jedoch, dass die Gymnasiallehrer teilweise schlechter gestellt werden. Gerade weil die letzte Lohnrevision keine Verbesserungen für die Gymnasiallehrpersonen brachte, verstehe ich auch ihren Wunsch nach einem Ausgleich des Reallohnverlustes seit der letzten Lohnrunde.
Meiner Ansicht nach kann man diesem Anliegen mit der Feststellung nicht gerecht werden - Zitat auf Seite 62 -, dass den Reallohnverlust nach Auffassung der Regierung nur geltend machen kann, «wer in diesem Zeitraum keine Lohnerhöhung im Rahmen des bisherigen Stufenautomatismus erfahren hat». Bei einem echten Ausgleich wären die Lohnerhöhungen höher ausgefallen.
Gemäss den Übergangsbestimmungen des Gesetzesvorschlags sollen - ich zitiere - «für die Systempflege und -wartung während zwei Jahren ab In-Kraftt-Treten dieses Gesetzes jährlich zusätzlich 0,25% der für die Lehrer aufzuwendenden Gesamtlohnsumme zur Verfügung stehen». In den Erläuterungen dazu auf Seite 67 heisst es, dass diese Bestimmung die Grundlage ist, dass die für die Heranführung an die An-fangslöhne benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Wäre es nicht auch erforderlich, solche Mittel zur Abfederung der erwähnten Einbussen bei Gymnasiallehrern durch den Verlust der bisher im Rahmen des Stufenautomatismus vorgesehenen Lohnsprünge nach dem 5., 8. und 11. Dienstjahr einzusetzen, oder braucht es dazu eine zusätzliche Übergangsbestimmung?
Mit Besorgnis stelle ich fest, dass der Gymnasiallehrerberuf in den letzten Jahren an Attraktivität verloren hat. Es wird sich in Zukunft mancher Maturand fragen, warum er eine so lange Ausbildung zum Gymnasiallehrer - also mit Universitätsabschluss zum Master und mit zusätzlicher Ausbildung zum Höheren Lehramt - warum er diese Ausbildung überhaupt machen soll, wenn er kaum finanzielle Vorteile daraus ziehen kann und den Lehrpersonen mit kürzerer Ausbildung finanziell gleich gestellt wird. Wenn das eintrifft, ist unser Land noch vermehrt mit der Tatsache konfrontiert, Gymnasiallehrpersonen aus dem benachbarten Ausland einzustellen.
Auch die Diskussionen um die Zukunft des Gymnasiums mit der im SPES-I-Projekt ursprünglich vorgeschlagenen Aufhebung des Untergymnasiums belasten die Arbeit am Gymnasium. Leider wird das neue Lehrerbesoldungssystem keinen Beitrag zur Aufwertung des Gymnasiallehrerberufes leisten.
Im Bericht und Antrag wird auf Seite 61 im Zusammenhang mit der Marktkonformität und Attraktivität der Anfangslöhne von Gymnasiallehrern und Lehrern an der Berufsmittelschule Liechtenstein auf den Art. 17 des Besoldungsgesetzes hingewiesen, gemäss dem künftig auch für Lehrpersonen «mit hohem Marktwert ausnahmsweise und für eine befristete Zeit ein Marktausgleich bis zu 15% der Grundbesoldung gewährt werden kann». Denkt da die Regierung an Gymnasiallehrpersonen mit gefragten Fächerkombinationen oder generell an alle Lehrkräfte der Sekundarstufe II? Ich danke schon jetzt für die Ausführungen der Regierung.
Der Vergleich mit Berufseinsteigern in der Privatwirtschaft genügt meines Erachtens hier nicht; vor allem im Dienstleistungssektor verdienen Akademiker mit vergleichbarem Studium wesentlich mehr als Gymnasiallehrkräfte.
Bei der Besoldungsreform geht es nicht um ein Ausspielen der verschiedenen Schulstufen - das ist mir klar -, sondern es geht darum, dass die unterschiedlichen Anforderungen in der Ausbildung und im Beruf angemessen berücksichtigt werden. Ich bitte die Regierung daher, die Situation der Gymnasiallehrer gemäss meinen Ausführungen nochmals zu überdenken. Auch diese Berufsgruppe ist es wert, nicht benachteiligt zu werden.
Generell finde ich die Gesetzesvorlage ausgewogen und zukunftsweisend mit Ausnahme der Situation der Gymnasiallehrpersonen. Danke.Abg. Paul Vogt
Beginnen möchte ich mit einem Kompliment an die Regierung. Der Bericht und Antrag hat mich überzeugt. Ich denke, die Reform der Lehrerbesoldung ist ein sehr komplexes Problem. Erstaunlicherweise gibt es kaum Opposition gegen den Bericht, ausser vielleicht eine gewisse Opposition von Seiten der Gymnasiallehrer, die nun von meiner Vorrednerin vorgetragen wurde. Ich denke, im Grossen und Ganzen können alle zufrieden sein. Die unterschiedlichen Interessenlagen wurden berücksichtigt; die Folge ist aber auch sicher eine relativ teure Lösung für den Staat - nur mit Geld konnte man alle zufrieden stellen. Wichtig ist, dass die Attraktivität des Lehrerberufs gesteigert wird - der Lohn ist dafür ein wesentliches Element. Der Lohn ist nicht die einzige Massnahme, um die Zufriedenheit bei den Lehrern zu steigern, aber es ist ein Element, und sicher nicht das unwichtigste. Es geht darum, die Zufriedenheit und die Motivation bei den Lehrern zu erhalten und weiter zu fördern. Der Lehrerberuf ist dadurch gekennzeichnet, dass es kaum Aufstiegschancen gibt. Wenn nun auch noch im Bereich Lohn kaum Entwicklungsmöglichkeiten gegeben wären, dann würde darunter sicher die Motivation leiden. Ich möchte nun einzelne Aspekte herausgreifen, die ich als problematisch empfinde.
Zunächst einmal zum Aspekt der Annäherung der verschiedenen Lehrerstufen: Die Lehrer unterrichten auf verschiedenen Stufen, sie unterrichten teilweise auch Spezialfächer. Das alles muss in diesem Vorschlag berücksichtigt werden. Die Lehrer haben aber eine ähnliche, zumindest eine vergleichbare Tätigkeit. Bis heute waren die Gymnasiallehrer hoch privilegiert, insbesondere, wenn wir an die Löhne denken, aber auch wenn wir an die Zahl der Pflichtstunden denken. All das wurde von den Lehrern im Bereich der Sekundarstufe, aber auch auf der Primarstufe, immer wieder in Frage gestellt. Sie haben nicht einsehen können, wieso diese grossen Unterschiede, die historisch zu erklären sind, heute noch weiterhin bestehen sollen. Vom Grundsatz her denke ich, dass die Annäherung, die mit dieser Reform erreicht und angestrebt wird, daher richtig ist. Unterm Strich werden alle gewinnen; für alle Lehrer sind die Lohnmaxima bedeutend höher. Lediglich bei den Gymnasiallehrern sind die Einstiegslöhne tiefer.
Der Bericht und Antrag enthält ein umfassendes Konzept für die Lehrerbesoldungsreform. Im Gesetz werden aber nur die wichtigsten Grundsätze geregelt, sehr vieles wird einer Regelung durch Verordnungen vorbehalten. Dies ermöglicht sicher mehr Flexibilität. Ich denke aber, in einigen Fragen könnte das Gesetz präziser werden. Es stellt sehr stark ab auf die Situation in der Landesverwaltung. Vom Konzept der Landesverwaltung hat man die Idee des Lohnbands übernommen; der Lohn wird eingeteilt in einen Grundlohn, in einen flexiblen Leistungsanteil und in einen Erfahrungsteil, eventuell noch ergänzt durch einen Bonus.
Damit ist das Problem der Lehrerbeurteilung angesprochen. Im Bereich der Lehrerbeurteilung habe ich grosse Unterschiede zu den Personalbeurteilungsgesprächen in der Landesverwaltung festgestellt. Ich möchte darauf kurz eingehen: Einmal ist bei den Lehrern keine jährliche Beurteilung vorgesehen. Ich denke, wenn die Lehrer nur alle paar Jahre einmal beurteilt werden, dann ist das zu wenig. Hier müsste eine regelmässige Rückmeldung an die Lehrer erfolgen. Dann haben die Lehrer offenbar auch Wert darauf gelegt, dass sie keine Wertung in dem Sinn bekommen, dass ihre Leistungen mit «erfüllt» oder «nicht erfüllt» oder «liegt über den Erwartungen» beurteilt werden, also mit einem Buchstaben oder mit einer Zahl, wie das in der Landesverwaltung üblich ist. Ich denke, dass dieses Lehrerbeurteilungssystem darauf ausgerichtet wird, dass die Lehrer nur an ihren früher erbrachten Leistungen gemessen werden. Die anderen Beurteilungskomponenten, wie das hier genannt wird, der Vergleich mit den anderen Lehrern, aber auch der Vergleich mit dem Profil, also die Arbeit, die geleistet werden soll, die kommen ein bisschen zu kurz. Ich denke, dass dieses Beurteilungssystem vor allem darauf ausgerichtet ist, die Lehrer zu motivieren, zu fördern, aber weniger auf kritische Feedbacks. Damit wird natürlich auch das Konfliktpotenzial gewaltig abgebaut.
Dann zu den Lohnklassen: Das Entscheidende war sicher die Festlegung der Lohnklassen. Die Regierung argumentiert hier unter anderem mit den Marktbedingungen. Ich denke, dass das Argument «Marktkonformität» eher schwach ist. Wenn man es brutal formuliert, dann könnte man sagen: Wir würden genügend Lehrer finden, auch wenn die Lehrer bei weitem nicht so gut bezahlt wären. Das hängt mit der Grenzsituation zusammen, in der sich Liechtenstein befindet. Wir haben einen sehr hohen Anteil von ausländischen Lehrpersonen, die unter anderem deshalb nach Liechtenstein kommen, weil hier die Löhne wesentlich höher sind.
Ich spreche mich aber sehr wohl für die vorgeschlagene Einordnung der Lehrerlöhne in die Lohnklassen 10 bis 13 aus, weil meines Erachtens die entscheidenden Aspekte sein müssen, dass die Lehrerlöhne fair sind, dass sie eben dem Anforderungsprofil gerecht werden. Die Lehrer sollen gemessen werden an der Ausbildung, die sie gemacht haben, an der Verantwortung, die sie übernehmen müssen, an den Belastungen, die sie zu ertragen haben. Diese Kriterien sind im Detail aufgeführt im Bericht, und ich denke, das sind die entscheidenden Kriterien, nach denen der Lehrerlohn bemessen werden muss. Es kann nicht einfach eine Marktkonformität sein, weil der Markt nach anderen Kriterien spielen würde. Wir müssen auch daran interessiert sein, dass man die Lehrer langfristig an eine Schule bindet.
Die Regierung schreibt dann, dass mit dieser Einstufung auch Kaderlöhne erreicht werden. Ich denke, das ist richtig. Für mich stellt sich dann aber auch die Frage nach der Entschädigung von Nebenleistungen, die in einem Schulbetrieb anfallen. Heute werden meines Wissens sehr viele Leistungen ausserhalb des eng verstandenen Lehrauftrags speziell entschädigt. Ich denke, das müsste man in diesem Zusammenhang auch hinterfragen. Es geht mir nicht darum, den Lehrern ein paar Franken wegzunehmen, sondern es geht um das Image des Berufs. Wenn man sagt, das sind Kaderlöhne, dann ist es in der Privatwirtschaft so, dass von Kaderleuten eben auch erwartet wird, dass sie die eine oder andere Zusatzleistung ohne zusätzliche Entschädigung erbringen. Das hängt, glaube ich, auch mit der Identifikation mit einem Betrieb zusammen. Ich denke, von daher sollte man diese Zusatzentschädigungen auch einmal kritisch hinterfragen dürfen.
Ein weiterer Aspekt ist das Thema Referenzkantone. Die Regierung macht hier fast ein Geheimnis daraus. Wenn man im Bericht die Tabelle im Anhang 4 anschaut, dann hat diese Tabelle einen sehr geringen Aussagewert. Ich jedenfalls habe sie auf Anhieb nicht verstanden und habe mir dann vom Schulamt die entsprechenden Zahlen schicken lassen. Wenn man nun die Referenzkantone anschaut, die hier gewählt wurden, dann sind das St. Gallen, Schaffhausen und Zürich. Das sind drei Kantone, in denen die Lehrerlöhne relativ hoch sind. Wenn man eine andere Auswahl von Referenzkantonen getroffen hätte, beispielsweise Graubünden, Appenzell Innerrhoden oder Glarus, dann sähe das Gesamtbild etwas anders aus.
Bei der Besoldung des Staatspersonals hat man gesagt, dass sich Liechtenstein im vorderen Mittelfeld befinde im Vergleich mit den Schweizer Kantonen. Ich möchte von der Regierung wissen, wie hier die vorgeschlagene Lehrerbesoldung im Vergleich mit andern Schweizer Kantonen aussieht und nicht nur mit den hier erwähnten drei Referenzkantonen. Ich denke nicht, dass ich damit Neid zum Ausdruck bringe, sondern ich denke, dass eine ausreichende Information des Landtags notwendig ist. Wir müssen uns einen Überblick verschaffen - und dafür sind solche Zahlen notwendig.
Ein weiteres Problem, das ich aufgreifen möchte, sind die unterschiedlichen Lehrerausbildungen. Davon haben meine Vorredner auch schon gesprochen. In der Schweiz und in Österreich machen die Lehrpersonen einen unterschiedlichen Ausbildungsgang durch. Das führt zu einer Reihe von Problemen. In Österreich ist der Ausbildungsgang wesentlich kürzer; es ist ein seminaristischer Ausbildungsweg. In der Schweiz wird nun in Zukunft selbst von Kindergärtnerinnen bereits eine Bachelor-Ausbildung erwartet. Damit wird übrigens auch in Bezug auf die Ausbildung der Unterschied zu den Gymnasiallehrern mit einem Master-Diplom wesentlich verkleinert. Ich denke, dass die Regierung für diese Frage eine sehr gute Lösung gefunden hat. Die Situation kann nicht verändert werden. Es wäre sinnlos, wenn nun Liechtenstein von allen Primarlehrern und Kindergärtnerinnen eine Bachelor-Ausbildung verlangen würde. Die Lösung, die hier die Regierung vorschlägt, leuchtet mir ein. Ich denke, diese Lösung ist fair für alle betroffenen Lehrpersonen, und sie wird vor allem auch der Situation und der Kleinheit unseres Landes gerecht.
Ein letzter Aspekt, den ich aufgreifen möchte, sind die finanziellen Auswirkungen. Meines Erachtens sind diese im Bericht und Antrag ungenügend dargestellt. Ich möchte von der Regierung wissen, wie gross die Zusatzbelastungen nach zwei/drei Jahren für den Staatshaushalt sein werden. Es ist ja nicht eine einmalige oder eine zweimalige Belastung, die hier auf uns zukommt, sondern diese Besoldungsreform wird uns auch langfristig höhere Besoldungsausgaben bringen. Auch die Frage der Auswirkungen auf die Pensionskasse ist nicht angesprochen. Mit den höheren Löhnen werden im Ergebnis auch höhere Pensionen verursacht. Ich denke, auch diese Frage verdient es, dass sie angesprochen wird. Von der Regierung hätte ich dazu gerne nähere Ausführungen. Wird es notwendig sein, dass der Staat in die Pensionskasse nachzahlt?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage kann ein sich über viele Jahre ziehendes Projekt zur Lehrerbesoldungsreform abgeschlossen werden. Erst mit der Einsetzung von Lenkungsausschuss und Projektteam im Dezember 2005 erhielt der Prozess konkrete Schubkraft und konnte in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden. Die ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer wird zukünftig nach demselben System wie bei den Staatsangestellten - neu ohne Stufenautomatismus - festgelegt werden. Ich begrüsse es, dass die Regierung die neuen schweizerischen Ausbildungsstandards für die Lohnbemessung der Lehrpersonen zur Grundlage nimmt, da schweizerische Ausbildungsstandards im internationalen Vergleich gut abschneiden und weil unsere Lehrpersonen zum überwiegenden Teil ihre Ausbildung in der Schweiz absolvieren. Da in der Schweiz die Lehrerausbildung in den letzten Jahren erheblich reformiert, die Anforderungen erhöht und die Ausbildungsgänge für einzelne Lehrerkategorien verlängert wurden und teilweise zu neuen akademischen Graden führen, ist auch die Abbildung dieser Änderungen in unserem Besoldungssystem gerechtfertigt. Die Einteilung der Lehrpersonen in die Besoldungsklassen 10 bis 13 erfolgte gemäss Regierungsbericht aufgrund der Stellenbewertung im Quervergleich mit der Landesverwaltung, womit eine gewisse Gleichbehandlung aller Landesangestellten mit vergleichbarer Arbeit gewährleistet werden soll. Um den Vergleich etwas anschaulich zu gestalten, ersuche ich die Regierung um ein paar Beispiele für Berufe und Ausbildungsgrade oder Funktionen in der Landesverwaltung, welche ebenfalls in den Klassen 10 bis 13 angesiedelt sind.
Das Zusammenrücken der Schulstufen im Lohngefüge aufgrund der Arbeitsplatzbewertung bewirkt, dass bei den Kindergärtnerinnen und den Primarlehrpersonen sowie bei den Oberschullehrern Lohnerhöhungen für eine Annäherung stattfinden werden. Dabei werden die Löhne der Kindergärtnerinnen die grösste Anhebung, nämlich plus 11,5% erfahren. Auch bei den maximal zu erreichenden Löhnen werden die Kindergärtnerinnen die grösste Anhebung erfahren. Die geringste Anhebung des Maximallohns erfahren die Real- und Gymnasiallehrer. Dennoch eröffnen sich auch für diese Stufen neue Lohnperspektiven, da viele dieser Lehrkräfte der oberen Schulstufen beim bisherigen System nach 13 bzw. 17 Jahren Schuldienst an der oberen Lohnmaximalgrenze angelangt waren und für den Rest des Arbeitslebens nach dem bisherigen Lohnsystem keinerlei Veränderungen mehr zu erwarten hatten.
Was die minimalen Anfangslöhne der Lehrer betrifft, mit höheren Einstiegslöhnen für die neu qualifizierten Lehrkräfte gegenüber den Seminarabgängern, so begrüsse ich es, dass Lehrer mit Seminarausbildung nach der alten Qualifizierung diesen Unterschied durch einen Erfahrungsanteil wettmachen können. Die Umstellung des Systems verlangt einiges an Kompromissen.
Eine Frage im Zusammenhang mit dem Arbeitsfrieden an den Schulen bitte ich die Regierung zu beantworten: Werden aufgrund der neuen Regelungen solche Lohnsituationen vermieden, wonach eine Lehrperson mit herkömmlicher Ausbildung sowie einigen Jahren an beruflicher Praxis und Erfahrung weniger verdienen wird als ein Neulehrer mit Bachelor- oder Master-Grad, jedoch ohne Berufserfahrung? Positiv zu vermerken ist, dass generell bei allen Lehrkräften aller Stufen bei der Besoldungsreform die Besitzstandswahrung gegeben sein wird. Das heisst, dass keine der bisher beschäftigten Lehrpersonen beim Übergang zum neuen Lohnsystem eine Lohneinbusse erfahren wird, dass sich jedoch durch den vorliegenden Gesetzesvorschlag für alle Lehrpersonen neue Lohnperspektiven eröffnen werden.
Unsere Schulqualität hängt zum grossen Teil von guten Lehrkräften ab. Es ist daher sehr wichtig, gute und fähige Menschen zu motivieren, den Lehrerberuf zu ergreifen. Dafür müssen auch die finanziellen Anreize gegeben sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere auf Art. 13 Abs. 2a hinweisen, mit welchem eine mögliche Unterschreitung der Anfangslöhne und deren Anpassung an die Marktbedingungen nach unten festgelegt wird. Sieht die Regierung demgegenüber mit Art. 17 des Besoldungsgesetzes auch eine genügende Möglichkeit, gute Anreize für Lehrpersonen mit einem hohem Marktwert zu schaffen und Löhne aufgrund der Marktlage, wenn erforderlich, auch über einen längeren Zeitraum nach oben anzupassen?
Lehrpersonen, die für ihre Stelle überqualifiziert sind, das heisst, jene, die in einer unter ihrer Ausbildung liegenden Schulstufe unterrichten, werden gemäss der Schulstufe entlöhnt, in welcher sie unterrichten, wenn der Anteil in der niedrigeren Stufe 30% übersteigt. Eine Lehrperson, welche auf zwei Schulstufen je zur Hälfte unterrichtet, wird folglich aus zwei unterschiedlichen Lohnklassen ihr Gehalt beziehen. Diese Neuerung in der Lehrerbesoldung ist, wie auch die Auflösung des automatischen Vorrückens, auf den ersten Blick ungewohnt, jedoch entspricht eine derartige Einstufung durchaus den Gepflogenheiten bei Stellenbesetzungen in der Privatwirtschaft, ebenso wie auch der Einfluss der Leistung auf die Lohnentwicklung der üblichen Praxis in der Wirtschaft entspricht.
Anstelle des automatischen Vorrückens werden Lohnerhöhungen neu über den fixen Leistungsanteil des Gesamtlohns stattfinden. Sie bedingen jedoch positive regelmässige Leistungsbeurteilungen. Diese Regelung - auch analog zur Landesverwaltung - ist sehr zu begrüssen. Was in der Privatwirtschaft schon immer als selbstverständlich galt, muss auch im Staatsdienst Gültigkeit haben: Guter Lohn für gute Leistung. Werden hingegen Stellenanforderungen nicht erfüllt, wird das zu einem einstweiligen Vorrückungsstopp beim fixen Leistungsanteil führen.
Ich begrüsse dieses neue Instrument zur leistungsgerechten Besoldung. Die Leistung einer Lehrperson zu beurteilen, wird jedoch aufgrund der speziellen Arbeitsbedingungen niemals vollständig und umfassend möglich sein. Zum Lehrerberuf gehört nach wie vor eine gehörige Portion Idealismus oder auch Berufung. Solche Kriterien aber können kaum in angemessener Weise über Leistungsbeurteilungen erfasst werden.
Ich begrüsse es daher sehr, dass zur besseren Erfassung der Situation und der Auftragserfüllung bei der periodischen Beurteilung von Lehrpersonen durch den Inspektor zukünftig auch die Schulleitung mitwirken soll - ist doch der Schulleiter/die Schulleiterin die Person, die im täglichen Kontakt mit den Lehrern steht und deren Leistung, Verhalten, Teamfähigkeit und Engagement auch ausserhalb des Klassenzimmers am besten beurteilen kann. Ich möchte die Regierung ermuntern, die dafür nötige neue Stellendefinition der Schulleitung baldmöglichst durchzuführen. Unabhängig von den Entwicklungen in Richtung Schulautonomie ist die Stellung der Schulleiter eine besondere und soll auch entsprechend definiert, honoriert und besetzt werden.
Es wird zu prüfen sein, ob das bisherige System einer nebenamtlichen Schulleiterposition mit wechselnder Besetzung aus dem Lehrerteam in Zukunft noch zu genügen vermag. Eine professionelle Geschäfts- und Personalführung wird auch die entsprechend nötigen Qualifikationen erfordern. Ich gehe mit der Regierung einig, wenn sie auf Seite 37 schreibt, dass die Rolle der Schulleitung weiterzuentwickeln ist und gestärkt werden muss. Gibt es Pläne im Hinblick auf den Umbau der Schulleiterposition, gerade im Hinblick auf die Personalführung, aber auch auf andere Bereiche? Und wenn ja, in welchem Zeitraum ist mit einer Neudefinition zu rechnen?
Bei der Zusammensetzung der Löhne spielt neben Grundlohn, Erfahrungsanteil und fixem Leistungsanteil noch ein variabler Leistungsanteil mit. Diese zusätzliche Lohnkomponente, der Bonus für besondere Leistungen, scheint einige Verteilungsschwierigkeiten zu beinhalten. Es gibt wohl kaum ein Lehrerteam oder eine Lehrperson, welche im Lauf eines Schuljahrs keine besondere Leistung ausserhalb des Dienstauftrags erbringt. Jede Schule hat ihre Projekte, Projektteams und Einzelaktivitäten. Alle Beteiligten bringen Idealismus und Engagement mit. Ich möchte deshalb die Anregungen jener Lehrpersonen unterstützen, die eine Ausschüttung des Bonus für Teamarbeit vorschlagen. Daneben sind berufsorientierte Weiterbildung und der Erwerb von Zusatzqualifikationen durch Einzelne ebenfalls zu berücksichtigen. Jedenfalls zeigt die Vernehmlassung, dass diese sensible Materie mit Verordnung sorgfältig geregelt werden muss. Ich möchte die Regierung darin bestärken, exakte Kriterien festzulegen. Wiederum kann und soll dabei anhand der Bestimmungen für die Landesverwaltung vorgegangen werden. Die reguläre Erhöhung des fixen Leistungsanteils werden sämtliche Lehrpersonen ebenso wie das gesamte andere Staatspersonal erfahren.
In Anbetracht der neuen Qualifikationen im Lehrerberuf stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Stellung bzw. Definition und Gegenüberstellung der Berufsqualifikationen. Was ist überhaupt ein Lehrerpatent im Sinne der bis vor kurzem über viele Jahrzehnte üblichen Seminarausbildung? Welche beruflichen und welche pädagogischen Qualifikationen werden damit bestätigt und ausgewiesen? Und welche Fähigkeiten, welchen Mehrwert weist dagegen das Bachelor-Certificate aus? Wie stehen diese beiden Qualifikationen zueinander, ausserhalb der Lohnskala? Kurzum: Was ist ein Lehrerpatent heute, im Lichte der neuen Ausbildungen, noch wert? Wichtig ist die rechtliche Stellung und Anerkennung von Ausbildungsstandards vor allem für jüngere Lehrpersonen, die sich in Zukunft vielleicht verändern wollen. Eine Aussage der Regierung dazu ist von Interesse, da der allergrösste Teil der liechtensteinischen Lehrer auf Kindergarten- und Primarstufe im Besitz eines Lehrerpatents und nicht eines Bachelor-Certificates ist.
Meine letzte Frage betrifft die Lohnstufenannäherung für Kindergarten-, Primar- und Oberschulstufe: Da, wie auch einige Vernehmlassungsteilnehmer schreiben, seit dem Jahr 1991 keine Lohnanpassungen mehr erfolgt sind, erwarten die von einer Anpassung betroffenen Lehrkräfte nun eine rasche Heranführung an die sie betreffenden Lohnniveaus. Die Regierung hat die Umsetzungsfrist für die Heranführung von 3 auf 2 Jahre verkürzt. Der Wunsch der Lehrpersonen wäre, die Löhne innerhalb eines Jahres anzupassen. Ich bitte die Regierung um Ausführungen, welche Hindernisse der raschen Umsetzung innerhalb eines Jahres entgegenstehen. Die Qualität der Bildung ist so gut wie ihre Lehrer. Gute Lehrer sollen eine gute und faire Entlöhnung erhalten. Auch drückt der Staat über eine angemessene Besoldung seine Wertschätzung gegenüber den Lehrpersonen aus. Die Reform der Lehrerbesoldung ist eine ziemlich komplizierte und diffizile Angelegenheit. Mit Befriedigung entnehme ich deshalb dem Bericht und Antrag der Regierung, dass sämtliche Schulstufen grundsätzlich mit dem neuen Besoldungssystem einverstanden sind. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich stehe ich der Lehrerbesoldungsreform positiv gegenüber. Die verschiedenen Fragen, die sich bei Diskussionen im Vorfeld der Behandlung des Gesetzes im Landtag ergeben haben, sollten aber geklärt werden. So ist es für mich nicht verständlich, dass die DaZ-Lehrerinnen und -lehrer weniger verdienen als die Primarlehrpersonen.
Hervorheben möchte ich den Intensivkurs Deutsch. Diese Schüler sprechen normalerweise kein Deutsch. Trotzdem werden sie in fünf Fächern von den DaZ-Lehrpersonen unterrichtet. Die Kinder und Jugendlichen müssen mit ihren unterschiedlichen kulturellen Hintergründen abgeholt und an unsere Regeln und Normen herangeführt werden. Dabei muss die Lehrperson gleichzeitig professionelle Beobachtungsarbeit leisten, sie muss festgestellte Entwicklungsverzögerungen richtig interpretieren und die geeigneten Hilfsmassnahmen einleiten. Ausserdem hat sie die Aufgabe, für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe den geeigneten Schultyp herauszufinden. Neu in unser Land zugezogene Schüler können nun den DaZ-Unterricht bis zum 18. Lebensjahr besuchen. So hat die DaZ-Lehrperson auch eine wichtige Funktion beim Übertritt ins Berufsleben.
Die gesamte Tätigkeit bedarf einer intensiven Elternarbeit, die wegen der Sprachbarrieren zusätzlich erschwert ist. Um ihre Aufgabe optimal erfüllen zu können, haben die DaZ-Lehrpersonen Zusatzausbildungen gemacht. Integration von ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern ist heute eine wichtige Aufgabe. Dabei sind die Kinder in einer ausländischen Familie oft die ersten, die im DaZ-Unterricht unsere Sprache lernen und damit eine wichtige Integrationsaufgabe erfüllen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe der DaZ-Lehrpersonen muss anerkannt und entsprechend entlöhnt werden. Ich bitte die Regierung, dies nochmals zu überdenken.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke. Ich werde mich kurz halten: Wie es aussieht, bin ich mit meiner Meinung hier alleine in diesem Haus. Alle anderen haben offenbar einen anderen Blickwinkel. Wenn es um Gehälter geht, sind öffentliche Diskussionen immer schwierig. Die Frage nach dem gerechten Lohn wird je nach Blickwinkel anders betrachtet und mündet schlussendlich in einer Diskussion, die wirklich schwer zu führen ist. Vergleicht man mit dem Finanzplatz und dort nur mit den gut Verdienenden, so ist man nie und nimmer marktgerecht bezahlt. Stellt man Vergleiche mit dem Gewerbe an, ist man mehr als nur marktgerecht bezahlt. Es ist also meines Erachtens nicht legitim, von einem Markt zu sprechen, um den Stellenwert einer Berufsgattung zu rechtfertigen und damit Argumente für eine marktkonforme Entlöhnung einzufordern. Sie werden in etlichen Berufsgattungen Arbeitnehmer mit einer höheren Ausbildung finden, die nie eine Entlöhnung, so wie sie jetzt für das Lehrpersonal in Vorschlag gebracht wird, erhalten. Auch hier sprechen wir vielleicht von Arbeitnehmern, die eine wichtige Tätigkeit ausüben, aber der Markt gibt halt nicht mehr her, und schlussendlich die Gesellschaft und im Endeffekt wir Konsumenten.
Wenn ich die bis anhin geltende Lohnskala nüchtern betrachte, stelle ich fest, dass mit Ausnahme der Kindergärtnerinnen alle auf einem Anfangslohn eingestuft wurden, der meines Erachtens recht anständig ist. Wenn ich die neue Einstufung nüchtern betrachte, stelle ich ebenfalls fest, dass die Entlöhnung meines Erachtens sehr gut ist. Wenn dies jemand nicht glaubt, so soll er sich einmal in der Privatwirtschaft umsehen, ob er für die gleichen Voraussetzungen - ich betone, die gleichen Voraussetzungen - den gleichen Lohn bekommt. Sie werden sicher nicht fündig. Das kann ich Ihnen sagen. Die vorgängige von mir gemachte Aussage, dass die neue Entlöhnung sehr gut ist, gründet auch darin, dass eine Arbeitsplatzsicherheit gegeben ist, dass die Sozialleistungen sehr gut sind, dass die Kosten der Weiterbildung grösstenteils vom Staat übernommen werden und zu guter Letzt ein Jahresstunden-Soll von mehr als 2'000 nur von engagierten Lehrern praktisch erreicht wird. Sonst müssen Sie mir das Gegenteil beweisen.
Unter diesen Gesichtspunkten scheint mir die von der Regierung gemachte Einstufung in die einzelnen Lohnbänder mehr als nur grosszügig und für mich sehr fragwürdig. Da wir von öffentlichen Geldern sprechen, muss für mich der Rahmen stimmen, und der wurde für mich zu grosszügig angelegt. Sie mögen nun argumentieren, dass angemessene und marktkonforme Gehälter notwendig sind, um die Lehrkräfte im Beruf halten zu können oder um Zufriedenheit der Lehrkräfte zu erzielen. Das ist aber sicher ein Trugschluss, da Lohnerhöhungen in der Regel nur einen kurzen Moment glücklich machen - die nächsten Forderungen stehen gleichen schon wieder an. Diejenigen Lehrpersonen, die ihren Beruf in erster Linie als Berufung sehen, orientieren sich sicher nicht ausschliesslich am Faktor Gehalt. Wenn dem so ist, wäre es wohl besser, den Lehrerberuf gar nicht zu wählen und sich anderweitig zu betätigen. Dass alle Personen, die der Landesverwaltung angehören, dem gleichen Besoldungssystem angehören, finde ich richtig und auch gut so. Somit gibt es in Zukunft keine Sonderzüge mehr, welche zu einer Ungleichbehandlung, was das Lohnsystem anbelangt, führen kann.
Das hier vorliegende Gesetz erzielt seine Wirkung aber auch nur dann, wenn es auch gelebt wird, das heisst, dass eine Beurteilung der Leistung und der Qualität der Arbeit eingefordert werden muss. Die Beurteilung hat für mich jährlich zu erfolgen und nicht, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, regelmässig. Es wird ausgeführt, dass eine jährliche Beurteilung derzeit nicht möglich und nicht sinnvoll ist. Diese Aussage kann ich nicht verstehen, ist es doch ein zentrales Element dieses Systems. Wenn wir dieses nicht haben, so frage ich mich, was das Ganze dann soll. Wenn man was bietet, so glaube ich auch, kann man auch etwas verlangen. Die Frage, ob dies mit Inspektoren sein muss, kann man sich stellen. Sie stellt sich für mich aber nicht, da dies klar eine Aufgabe der jeweiligen Schulleitungen ist, da sie sich am Puls der Schule bewegen, auch immer dort sind. Es scheint mir klar zu sein, dass dann diese Personen, welche dazu befähigt werden, Beurteilungen durchzuführen, auch mit dem nötigen Rüstzeug ausgerüstet werden müssen. Dass diese Person dann in der Hierarchie einen etwas anderen Stellenwert innehat, scheint mir klar zu sein. Ich glaube aber, dass dies von gebildeten Menschen auch verstanden werden muss. Ich bitte die Regierung, diesen Sachverhalt nochmals zu überdenken.
Einige meiner Fragen wurden schon gestellt, wie zum Beispiel die Vergleiche mit den Kantonen: Warum nicht auch mit Graubünden vergleichen, mit Appenzell, mit Glarus usw.? Das hat der Abg. Paul Vogt schon gesagt. Auch die finanziellen Konsequenzen, die hier anfallen werden - sprechen wir doch hier von CHF 4,5 Mio. und mehr. Und dann, was ich gar nicht unterstützen werde, ist, dass diese Anhebung bzw. die Einführung der Löhne innerhalb eines Jahres zu erfolgen hat. Das gibt es nirgends. Das gäbe es so nur im Staat. Und für solche Sachen bin ich also nicht zu haben.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, da ich dem Grundsystem meine Zustimmung erteilen kann, jedoch hege ich grosse Zweifel an der Einstufung, da diese für mich im Vergleich mit der Privatwirtschaft nicht marktkonform und unverhältnismässig ist.Abg. Franz Heeb
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Nach der Revision der Besoldung für die Staatsbeamten wird nun in einem weiteren Schritt die Besoldung der Lehrer neu geregelt. Entsprechend der vorliegenden Lehrerbesoldungsreform werden die Einstufungen und die Gehaltsbandbreiten sowie die Gehaltserhöhungen aufgrund des Alters und der Qualifikation neu festgelegt. Zusätzlich soll den Lehrpersonen ein variabler Bonus aufgrund besonderer Leistungen zukommen. Die vorliegende Lehrerbesoldungsreform entspricht in ihren Grundzügen dem unter der Bildungsministerin Rita Kieber-Beck im Jahre 2004 ausgearbeiteten Konzept und Projektantrag. Wie vorgesehen, werden aufgrund eines externen Gehaltsvergleichs und einer internen Klärung der Ausbildungs- und Berufsanforderungen die Gehaltseinstufungen festgelegt.
Nach dem nun vorliegenden Bericht und Antrag sollen die Gehälter vor allem für Kindergärtnerinnen, Primar- und Sekundarlehrer angehoben werden. Damit findet eine Nivellierung der Gehälter der verschiedenen Schulstufen auf höherem Niveau statt. Die Gerechtigkeit eines Besoldungssystems ist aufgrund des internen und externen Vergleichs der Anforderungen und der Gehaltsstufen sowie an den auf Leistungen und Qualifikation begründeten Gehaltsanpassungen zu beurteilen.
Im vorliegenden Bericht und Antrag wird dieser Nachweis durch den Verweis auf die interne Prüfung der Anforderungen im heutigen Lehrerberuf sowie durch den externen Vergleich der Gehälter mit Kantonen der Ostschweiz erbracht. Wie die Abg. Doris Frommelt ausgeführt hat, wird mit der Reduktion der Anfangsgehälter für Gymnasiallehrer ein negatives Zeichen gesetzt, das längerfristig Auswirkungen haben wird. Junge Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen werden sich überlegen, ob sie noch Gymnasiallehrer werden und ein längerjähriges Studium auf sich nehmen wollen, wenn sie mit geringerem Aufwand auf fast gleichem Gehaltsniveau in den Lehrerberuf einsteigen können. Es stellt sich daher an die Regierung die Frage, ob sie damit in Kauf nimmt, im Gymnasium noch mehr ausländische Lehrer aus dem benachbarten Ausland einzustellen.
Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Lohnanpassungen ist mir noch nicht klar, nach welchen Kriterien die Leistungen der Lehrpersonen zum Stufenanstieg nach 3, 8, 13, 18 und 28 Dienstjahren beurteilt werden. Die Gefahr besteht, dass wie bei den bisherigen Vorrückungen nach Dienstjahren die Qualifikation für die nächste Stufe automatisch erteilt wird und damit der Leistungsanreiz verloren geht. Ich frage daher, welche Kriterien dazu herangezogen werden und wie weit die jährlichen Leistungsbeurteilungen berücksichtigt werden. Unklar ist auch, welche Entscheidungsbefugnisse die Inspektoren und Schulleitungen zur Qualifikation der Lehrpersonen wahrnehmen sollen.
Die Festlegung des variablen Leistungsanteils ist im Bericht und Antrag nur grob skizziert. Ich bitte daher die Regierung auch zu erläutern, wie dieser Bonus festgelegt werden soll. Entscheidend für die Qualität unseres Bildungswesens ist die Qualifikation der Lehrpersonen. Daraus stellt sich die grundsätzliche Frage, wie weit die Revision der Lehrerbesoldung und die Erhöhung der Gehälter auch zu einer höheren Qualität und Wertschöpfung in unserem Bildungssystem beitragen. Im Bericht und Antrag wird auf diese Frage nicht eingegangen. Daher bitte ich die Regierung zu erläutern, welche qualitativen Ziele mit der Revision der Lehrerbesoldung verfolgt werden.
Zur Heranführung an die neuen Anfangslöhne und Lohnstufen erhöhen sich die laufenden Ausgaben für das Land und die Gemeinden jährlich um CHF 4,5 Mio. Damit sind nur die Gehaltsanpassungen aufgrund der Revision des Besoldungssystems erfasst. In der Vorlage wird nicht ausgeführt, welche zusätzlichen Folgekosten durch die jährlichen Erhöhungen der Gehälter aufgrund des Alters und des fixen Leistungsanteils sowie des variablen Bonus entstehen. Ich frage daher die Regierung, mit welchen jährlichen Zusatzkosten zu rechnen ist, wenn diese Lohnkomponenten voll ausgeschöpft werden.
Eine Revision der Lehrerbesoldung ist erforderlich und steht ausser Frage. Wichtig ist, dass mit der Revision der Besoldung nicht nur interessenpolitische Anforderungen befriedigt werden, sondern auch gewährleistet ist, dass die Besoldung der Lehrpersonen auf allen Schulstufen gerechter wird und die besonderen Leistungen von Lehrpersonen durch die Gehaltserhöhungen auch honoriert werden sowie die Mehrkosten im Bildungswesen auch durch eine entsprechende Qualitätsverbesserung und Wertschöpfung gerechtfertigt sind. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Sehr vieles wurde bereits gesagt. Ich kann das meiste unterstreichen. Ich möchte nur noch ganz kurz etwas Grundsätzliches erwähnen: Die jüngste Pisa-Studie hat unserem Bildungssystem wieder sehr gute Noten erteilt. Auch wenn man diese Pisa-Studie sehr kritisch betrachtet und auch von verschiedenen Stellen, auch von Experten, unterschiedlich beurteilt, so glaube ich doch, darf man es für unser Bildungssystem als positiv erwähnen, dass wir diese Beurteilung jetzt nicht nur zum ersten Mal, sondern schon mehrmals erfahren durften, dass wir in den vorderen Rängen platziert sind. Dieses Bildungssystem und das gute Abschneiden hängen meiner Meinung nach sehr stark von den Lehrkräften ab, und es ist meiner Meinung nach nicht so entscheidend, wie die Struktur dieses Systems jetzt ist, sondern es sind die Lehrkräfte, die den Erfolg ausmachen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach erwähnen und auch den Dank für den Einsatz und die Qualität der Lehrkräfte für dieses Bildungssystem aussprechen.
Ich denke, der Erfolg eines Bildungssystems hat - wie eben gesagt - schon mehrere Väter, und ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist eben der, dass man auch weiterhin die besten Schüler animieren kann, dafür gewinnen kann, den Lehrerberuf zu erlernen, in den Lehrerberuf einzusteigen, und dazu gehört es eben auch, dass der Lehrerberuf auch attraktiv ist. Der Lehrerberuf ist sicher nicht nur aufgrund des Gehaltes attraktiv, sondern muss auch andere Qualitäten aufweisen. Ich bin aber der Meinung, das Gehalt ist auch ein Ausdruck der Akzeptanz in der Bevölkerung, eine Akzeptanz für einen entsprechenden Beruf. Und darum begrüsse ich es, dass eine Einstufung erfolgt ist, die systematisch erfolgt ist, die auch sehr gut begründet wurde mit den Anforderungen, die eben an einen Beruf gestellt werden.
Es ist aber meiner Meinung nach auch wichtig, dass diese Weiterentwicklung laufend geschieht, und dazu zähle ich eben - das wurde auch schon mehrmals erwähnt - einen Leistungslohn, und zwar, dass sowohl der Lehrer wie auch die Schüler davon profitieren, wenn jährlich systematisch beurteilt wird, mit Zielvorgaben gearbeitet wird. Und hier würde ich auch begrüssen, wenn dieses ganz klar angestrebt wird, jährlich eine Beurteilung vorzunehmen, und zwar nicht von externen Personen, sondern führend durch die Schulleiter. Dass die Schulleitungen dazu qualifiziert werden müssen, ist ebenfalls schon angesprochen worden. Ich unterstütze es, dass hier - sofern man in die Richtung geht - auch eine entsprechende Rolle definiert wird, die Funktionen klar definiert werden, und dann die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Schulleitungen in Zukunft diese Leistungsbeurteilung, die Zielvereinbarung und vor allem die Förderung der Lehrer systematisch vorantreiben, damit wir auch in Zukunft die Qualität halten oder eben steigern können.
Dazu gehört dieses neue, angepasste Lohnsystem, das ich begrüsse, dass wir eine Einheitlichkeit für alle Staatsangestellten haben. Ich unterstütze also diese Vorlage, begrüsse sie und hoffe, dass wir damit einen wesentlichen Schritt in die Qualitätssicherung des Bildungssystems schaffen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bedanke mich für das vom Landtag ausgesprochene Kompliment für diese Regierungsvorlage. Es steckt viel Arbeit hinter dieser Regierungsvorlage, und deshalb möchte ich mich auch bei allen bedanken, die mitgewirkt haben, dass wir heute diese Besoldungsreform diskutieren können. Diese Besoldungsreform hat ihre Anfänge im Jahre 2004 und wurde nun in den letzten beiden Jahren konsequent vorangetrieben. Wir können nun ein Ergebnis präsentieren, das erfreulicherweise auf eine grosse Zustimmung beim Landtag gestossen ist. Dafür herzlichen Dank.
Es ist im Bericht und Antrag ausgeführt, warum wir eine Reform der Lehrerbesoldung benötigen. Es war mit der Reform der Besoldung der Staatsangestellten Auftrag des Landtags an die Regierung, eben auch für die Lehrerinnen und Lehrer ein neues System zu kreieren. Wichtig sind sicherlich die Neuerungen in den Ausbildungswegen bei den Lehrpersonen, die Neuerungen vor allem in der Schweiz, aber auch in Österreich. Hier kann ich dazu ausführen, dass gerade in Österreich jetzt Pädagogische Hochschulen gegründet wurden. Es gibt ein neues Gesetz, und in Zukunft werden also auch Primarlehrer in Österreich nach dem Bologna-Prozess ausgebildet, das heisst, auch die Primarlehrer in Österreich werden ihr Studium mit einem Bachelor-Abschluss beschliessen.
Wir haben auch festgestellt, dass das bisherige Besoldungssystem Schwachstellen hat. Das ist ein Grund, dass dieses Besoldungssystem überarbeitet werden muss. Auch der automatische Stufenautomatismus war eine Selbstverständlichkeit, nicht nur bei den Lehrerinnen und Lehrern, sondern vorher auch beim Staatspersonal. Und wenn man automatische Stufenautomatismen hat, dann darf das eigentlich keine Selbstverständlichkeit sein, weil das sind immer Reallohnerhöhungen.
Wie ist der Prozess abgelaufen? Dieser Besoldungsvorschlag ist das Ergebnis einer systematischen Arbeitsplatzbewertung. Das ist mir ganz wichtig, dass ich das zu Beginn meiner Ausführungen auch betone. Es war eine wissenschaftliche Methodik, die zugrunde gelegt wurde, und nicht etwa eine politische Lohnfestlegung. Das ist mir ganz wichtig zu betonen, weil das wird dann auch Grundlage meiner Ausführungen sein, wenn man auf die Fragen kommt: Warum ist jetzt die eine Lehrerkategorie nicht so stark bewertet wie die andere Kategorie? Warum gibt es Unterschiede zwischen DaZ-Lehrpersonen und Primarlehrpersonen? Der Grund darin liegt eben in der systematischen wissenschaftlichen Methodik der Arbeitsplatzbewertung. Und wenn wir solche Unterschiede haben, dann muss ich mich auf diese Arbeitsplatzbewertung letztendlich abstützen, weil diese ist wissenschaftlich fundiert.
Wir haben einen Kompromiss erreicht, welcher von der Lehrerschaft ganz überwiegend begrüsst wird. Es ist nicht so, dass etwa die Lehrer einfach Forderungen stellen konnten und jetzt alle diese Forderungen erfüllt wurden. Nein, eben die Arbeitsplatzbewertung hat Ergebnisse gebracht, und diese Fakten wurden jetzt in der Lehrerbesoldung aufgenommen. Das Resultat: Es ist sicherlich das Resultat einer grundsätzlich auch offen kommunizierten Vorgangsweise. Wir haben die Lehrerschaft mehrfach über alle Schritte informiert und die Lehrer waren immer sehr am Thema interessiert. Diese Informationsveranstaltungen haben jeweils unter Einbezug von mehreren hundert Lehrerinnen und Lehrern stattgefunden.
Wir haben das Projekt auch so aufgebaut, dass die Gemeinden von Anfang an mit im Boot waren, dass die Gemeinden mitbestimmen konnten, weil eben auf der Stufe Primarschule und Kindergarten die Gemeinden mit in der Finanzierungsverantwortung sind. Und wir haben auch einen stimmigen Vergleich mit dem Staatspersonal erreicht. Wir haben unser Lehrpersonal auch mit Referenzkantonen verglichen. Dieser Referenzkanton - das wurde mehrfach angetönt - ist Schaffhausen. Schaffhausen deshalb, weil Schaffhausen erst vor kurzem ein ähnliches neues Lohnsystem - wie wir es hier jetzt planen - eingeführt hat. Dann ist es klar, dass wir St. Gallen als Nachbarkanton und Zürich gewählt haben, und zwar aufgrund der Lebenshaltungskosten. Ich denke, in Zürich wird neben Genf das Leben am teuersten in der Schweiz sein.
Nun, die wichtigsten Neuerungen sind sicherlich, dass wir neue Lohnperspektiven für alle Lehrpersonen vorschlagen. Ich denke, das ist ganz ganz wichtig, weil eben gerade im Gymnasium sehr viele Lehrpersonen in ihrer Besoldungsklasse anstehen und viele Personen schon seit mehreren Jahren nicht mehr vorrücken können. Und das wurde auch mehrfach erwähnt und betont, und das wurde auch anerkannt, das hat die Arbeitsplatzbewertung und der Vergleich mit den Referenzkantonen gezeigt: Nachholbedarf bei Kindergärtnerinnen, Primarlehrpersonen und Oberschullehrpersonen. Neu - und das ist sicherlich eine wichtige Neuerung - das sind diese Leistungsmeilensteine. Es ist ja nicht so, dass es heute keine Qualitätskontrolle geben würde. Diese Gespräche zwischen Inspektorat und den Lehrerinnen und Lehrern und der Miteinbezug der Schulleitungen finden auch heute schon statt. Neu sind eben diese Leistungsmeilensteine; von deren Beurteilung soll dann eine Lohnvorrückung fünfmal in einer Berufskarriere eines Lehrers abhängig gemacht werden. Und wichtig ist die Integration ins Landesbesoldungssystem. Ich werde dann noch versuchen, Vergleiche anzustellen, was denn eine vergleichbare Position in Lohnklasse 11 oder 12 in der Landesverwaltung sein könnte, wobei ich dort vorwegschicken möchte, dass diese Vergleiche immer kritisch sind und dass man dort sehr vorsichtig sein muss, wenn man diese Vergleiche 1:1 anstellt.
Und sicherlich ein weiteres wichtiges Element ist folgendes: Bis jetzt konnte der Landtag eigentlich die Lehrerlöhne nicht mitbestimmen, sondern diese Löhne wurden über den Stufenautomatismus automatisch wieder Jahr für Jahr festgelegt. Jetzt wird die Finanzhoheit des Landtags gestärkt, indem eben der Landtag die Möglichkeit hat, so wie beim übrigen Staatspersonal, sowohl den fixen Leistungsanteil als auch den variablen Leistungsanteil, also den Bonus, mitzubestimmen.
Eine zentrale Frage ist sicherlich die zukünftige Rolle der Schulleitungen: Was sollen die Schulleitungen in Zukunft für Aufgaben und Kompetenzen haben? Wie sieht es im Weiteren generell mit der Schulautonomie aus? Das Projekt der Besoldungsreform hatte nie vordringlich die Zielsetzung der Schulautonomie. Bei der Besoldungsreform geht es um Punkte wie eben die neue Lohnperspektive für alle Personen, den Nachholbedarf abzudecken, die Integration ins Landesbesoldungssystem zu gewährleisten, die Leistung stärker zu berücksichtigen und auch die Finanzhoheit des Landtags zu stärken. Die Schulautonomie war also sicherlich nicht der zentrale Punkt der Lehrerbesoldungsreform. Aber trotzdem haben wir hier eine Lehrerbesoldungsreform vorgeschlagen, die die anderen Prozesse nicht verhindern soll. Dieses System ist also flexibel genug, um auch die anderen Bestrebungen, die in anderen Rechtsmaterien vor allem in erster Linie diskutiert werden müssen, nämlich im Schulgesetz und im Lehrerdienstgesetz, dass dort dann die Rolle der Schulleitungen auch rechtlich definiert werden muss und werden kann. Es ist aber richtig, dass auch in der Lehrerbesoldung das mit berücksichtigt wird, dass diese Autonomieentwicklung auch bei der Lehrerbesoldung mit berücksichtigt werden muss. Und wenn ich von Autonomieentwicklung spreche, dann ist das ein Prozess, der schon seit vielen Jahren läuft. Ich kann hier nur ein paar Beispiele anführen, die zeigen sollen, dass das ein kontinuierlicher Prozess ist.
Es war beispielsweise im Jahre 1987 - das sind kleine Schritte, aber die muss man eben auch konzedieren - die Einführung der regelmässigen Teamstunden mit Eintragung in den Wochenstundenplan. So wurde es auch möglich, dass gemeinsame Projekte - wie damals die Umwelterziehung - überhaupt angegangen werden konnten. Das sind kleine Schritte, aber das geht eben auch in diese Richtung. 1990 wurde dann ein Projekt gestartet, nämlich die Schülerbeurteilung und die Schulentwicklung an den Primarschulen. Das brachte im Bereich der Teamentwicklung neue Meilensteine; dann 1999 der Lehrplan mit dem Auftrag zu den geleiteten Schulen, zur Entwicklung eines eigenen Leitbildes und zur Stärkung der Schulleitung im pädagogischen und administrativen Bereich. Es hat dann im Jahre 2000 einen Leitfaden für die Qualitätssicherung und -entwicklung gegeben. Das ist beispielsweise der Auftrag zur Erstellung einer Jahresplanung für die Schule; und dann auch das Lehrerdienstgesetz - vielleicht als jüngstes Instrument - und auch die neue Schulorganisationsverordnung. Dort wurden beispielsweise Schulhauskontingente eingeführt. Das wurde früher alles im Einzelnen vom Schulamt aus gesteuert. Es ist also generell in Richtung mehr Autonomie gegangen.
Es geht nun darum, auch im Projekt der Lehrerbesoldungsreform den Schulleitungen unter der Berücksichtigung des erläuterten sorgfältigen Entwicklungsprozesses neue Aufgaben zuzuteilen. Es wurde immer wieder die Frage gestellt: Was ist dann die Aufgabe der Inspektoren und was ist die Aufgabe der Schulleitungen? Und wenn es darum geht, diese Leistungsmeilensteine festzulegen, dann darf ich festhalten, dass geplant ist, dass die Leistungsüberprüfung durch den zuständigen Inspektor oder die Inspektorin erfolgen soll. Die Schulleitung wird aber zur Prüfung beigezogen und sie bringt ihre Sichtweise dann auch ein. Die Schulleitung gibt auch eine detaillierte Empfehlung ab hinsichtlich bestimmter festgelegter Qualitätsstandards im Personalgespräch. Die Schulleitung soll künftig jährlich ein förderorientiertes Mitarbeitergespräch mittels Zielvereinbarung führen - das ist dann ein komplett neues Instrument - und die Schulleitung soll auch in Problemsituationen die Pflicht haben, an das Inspektorat zu gelangen. Dadurch wird dann auch der Prozess für ein ausserordentliches Personalgespräch initiiert.
Dann komme ich zum Thema «Bonus»: Die Schulleitung soll in Zukunft das Recht haben, beim Schulamt die Ausrichtung eines Bonus an eine verdiente Lehrperson oder eben auch an Teams veranlassen zu können. Es geht nun in der Praxis auch darum, dass hier die Schulleitung gewisse Aspekte beurteilt, welche nicht mit der direkten Leistung im Klassenzimmer zu tun haben. Darunter ist sicherlich zu verstehen: Wie verhält sich eine Lehrperson in der Mitarbeit im Lehrerteam? Wie verhält sich eine Lehrperson bei Projekten? Es geht um die Elternarbeit einer Lehrperson. Und wer kann das besser beurteilen als eben die Schulleitung? Es geht aber auch um ganz einfache Sachen wie die Einhaltung von formellen Vorschriften. Die entsprechenden Qualitätsstandards werden derzeit von den Inspektoraten erarbeitet. Diese Arbeit läuft, und somit ist die Schulleitung in diesem Bereich mit beurteilend, auch wenn - und das halte ich fest - letztendlich der Entscheid über das Genügen oder über das Nichtgenügen vom Inspektorat gefällt werden wird.
Das Bild des Primus inter Pares wurde ja auch angesprochen: Vier Jahre lang ist jemand Schulleiter und nach vier Jahren ist er dann wieder «normaler» Lehrer. Und dann wäre der bisher Vorgesetzte der Untergebene. Das sind natürlich Situationen, die letztendlich die Entscheidung, ob jetzt ein Lehrer im Lohn fortschreiten kann oder nicht, stark beeinflussen können; das wären dann natürlich Zustände, die nicht haltbar wären. Deshalb muss der Inspektor im heutigen System diesen Entscheid letztlich auch fällen.
Die Schulautonomie ist ein Thema - ich habe es bereits angesprochen - welches nicht nur im Rahmen der Lehrerbesoldungsreform angesprochen wird. Es ist wichtig, dass wir vor allem dann bei der Reform der Sekundarstufe I die Autonomieentwicklung sehr genau im Auge behalten. Es wird dort sicherlich eine neue Dimension der Autonomieentwicklung zu diskutieren sein. Ich hoffe auch, dass wir noch im nächsten Jahr eine solche Diskussion hier in diesem Hohen Hause auch führen werden können. Es ist ja dort geplant, dass in allen relevanten Steuerungsbereichen die Schulstandorte mehr Autonomie im Rahmen eines von der Regierung vorgegebenen Gesamtkonzeptes erhalten sollen. Und dort gibt es wesentliche Punkte, nämlich die weitgehenden Profilgestaltungsmöglichkeiten mit dem Auftrag: Was brauchen unsere Schülerinnen und Schüler? Weiter sollen auf das Profil abgestimmte Modelle erarbeitet werden. Es soll also viel Autonomie aus der Lehrerschaft heraus produziert werden. Es geht also nicht um eine direkte Strukturreform - das wurde heute auch wieder angetönt - es geht nicht um eine direkte Strukturreform, sondern es geht um die innere Organisation der Schule. Es geht auch um die Stärkung der Schulleitungen, weitergehende Kompetenzen und Miteinbezug im personellen Bereich, bei der Anstellung, bei der Förderung und Beurteilung, aber auch bei der Entlassung.
Ich denke, diese Themen werden wir dann bei der Revision des Schulgesetzes zu diskutieren haben, aber ich möchte einfach auch zu bedenken geben, dass diese Prozesse auch mit Bedacht angegangen werden müssen. Wir haben es hier auch mit gewachsenen Strukturen zu tun. Deshalb kann diese neue Rolle der Schulleitungen einfach nicht von heute auf morgen bewerkstelligt werden. Wir haben Beispiele aus dem Kanton Zürich. Dort wurden die Schulleitungen zu schnell mit neuen Aufgaben überfordert. Das hat dann dazu geführt, dass das System in sich auch zusammengebrochen ist.
Ich werde nun versuchen, auch auf die vielen an die Regierung gerichteten Fragen einzugehen. Ich möchte nochmals betonen, dass mit den Leistungsmeilensteinen zwar etwas Neues eingeführt wird, aber es ist ein weiteres Mosaiksteinchen im Bereich der Qualitätskontrolle. Es ist ein zusätzliches neues Element, denn die Leistungsbeurteilung im Lehrerbereich haben wir heute im Art. 31 des Lehrerdienstgesetzes bereits festgelegt. Das wurde ja vor drei Jahren mit der Einführung des Lehrerdienstgesetzes so vom Landtag auch beschlossen. Wir haben uns im Lenkungsausschuss und im Projektteam auf diese fünf Leistungsmeilensteine geeinigt. Wir haben gegenüber dem Expertenvorschlag diese Leistungsmeilensteine noch erhöht. Zuerst war die Rede von zwei bis drei während einer ganzen Berufsdauer. Wir sind dann aber zum Schluss gekommen, dass fünf Leistungsmeilensteine auch mit den gegebenen personellen Strukturen machbar sind und machbar sein müssen, dass das noch realistisch ist. Wenn wir mehr Leistungsmeilensteine einführen würden, würde das das derzeitige System schlicht und einfach überfordern.
Wenn wir diese Leistungsmeilen-Gespräche anführen, dann ist das nicht so, dass das die einzigen fünf Gespräche sein werden oder waren, die zwischen Inspektorat, Schulleitung und Lehrerinnen und Lehrern geführt werden. Je nach Leistungsspanne werden diese Gespräche im Abstand von etwa zwei Jahren regelmässig stattfinden. Wenn wir das jährlich machen wollten, müssten wir die Personalkapazitäten entscheidend erhöhen, und zwar entweder auf der Seite der Inspektorate, oder aber dann müssten die Kapazitäten bei den Schulleitungen entsprechend ausgebaut werden. Dort gibt es aber wieder den Aspekt der Überforderung, denn die Schulleitungen sind heute noch zu wenig geschult, um diese Gespräche auch fachlich korrekt und richtig auszuführen. Es finden jetzt bereits Ausbildungen für die Inspektorate statt. Diese werden auf die neuen Aufgaben vorbereitet, damit eine möglichst objektive gleiche Beurteilung nach den gleichen Kriterien auch stattfindet. Diese Arbeiten sind jetzt in Vorbereitung. Die Inspektorate haben bereits erste Ausbildungstage absolviert, aber dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, zumal ja das Gesetz - wenn es denn gelesen wird - erst am 1.1.2009 in Kraft treten wird und für diesen Prozess noch etwas Zeit zur Verfügung steht.
Ich denke aber auch, dass wir einfach grundsätzlich auch das Bewusstsein bilden müssen, dass es einfach zum täglichen Job jeden Lehrers und jeder Lehrerin gehört, einen normalen Dialog zu führen. Ich denke, das ist entscheidend für den Schulalltag, für die Qualitätsentwicklung, indem man eben diesen täglichen Dialog mit Schulleitungen, zwischen den Lehrpersonen und auch den besorgten Eltern führt. Ich denke, das ist auch eine der Hauptaufgaben der Lehrerschaft.
Die Frage nach dem Bonus wurde gestellt. Es ist also so, wie wir es auch im Bericht und Antrag ausgeführt haben, dass wir hier daran denken, dass es sinnvoll ist, wenn im Bereich der Lehrer ganze Teams mit einem Bonus bedacht werden können. Das haben wir auch im Bericht und Antrag entsprechend so ausgeführt.
Die Frage des Abg. Günther Kranz nach der Wiedereinstufung des Gehalts, wenn jemand den Lehrerberuf für ein paar Jahre unterbrochen hat: Diesbezüglich haben wir bereits im heutigen Recht auf Verordnungsstufe eine entsprechende Regelung. Daran wird sich nicht viel ändern. Es ist nun so, dass jemand, der beispielsweise fünf Jahre gearbeitet hat und nachher macht er einen privat bedingten Unterbruch seiner Berufskarriere, dann steigt er nachher natürlich wieder mit dieser Berufserfahrung ein, die er schon hatte, das heisst, diese Berufserfahrung geht natürlich nicht verloren. Diese Berufserfahrung kann diese Person mitnehmen.
Dann, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Frage nach dem Gehaltsmaximum, wenn jemand längere Zeit im Lohnband ansteht, ob man dann praktisch hier nochmals wie beim Teuerungsmechanismus einen automatischen Mechanismus einziehen könnte: Das ist natürlich nicht Sinn und Zweck des Lohnsystems. Es ist eigentlich die grundlegende Eigenschaft eines jeden Systems, dass, wenn man eben am Ende eines Lohnbandes ist, dass man dann nur noch weiter vorwärts kommen kann in der Lohnkarriere, wenn sich etwas ganz Neues ergibt. In der Landesverwaltung sind auch alle Mitarbeiter mit dieser Situation konfrontiert. Und wenn man dann lohnmässig am Ende eines Lohnbandes ansteht, müssen neue Aufgaben dazukommen, vielleicht gibt es dann eine grössere Einheit in der Führungsstruktur, dann müssen aber ganz entscheidende Dinge passieren. Und das ist natürlich bei der Lehrerschaft viel schwieriger. Wenn jemand also auch in Zukunft das Ende des Lohnbandes erreicht hat, dann ist halt wirklich Ende des Lohnbandes.
Zur Frage der Entschädigung der Schulleiter auf Gemeindeebene: Diesbezüglich haben wir auch im Bericht und Antrag ausgeführt, dass wir das so regeln möchten, dass wir zumindest auch eine einheitliche Regelung im ganzen Land haben, dass es hier kein Gefälle mehr gibt. Und wenn sich der Staat in Zukunft auch an diesen Kosten beteiligt, dass wir in diesem Fall auch eine Gleichheit von Balzers bis Ruggell erreichen.
Dann zur Frage nach den Gymnasiallehrpersonen: Das ist erwartungsgemäss kritisch ausgefallen, das kann ich durchaus nachvollziehen. Ich hätte mir auch gewünscht, die Arbeitsplatzbewertung hätte bei den Gymnasiallehrpersonen eine Null und nicht ein minus von 6% ergeben, wie wir es auch im Bericht und Antrag ausgeführt haben. Ich stütze mich hier auf die Arbeitsplatzbewertung, die wir durchgeführt haben. Wir haben auch Quervergleiche gemacht. Auch mit diesen minus 6% wird der Anfangslohn eines Gymnasiallehrers in Liechtenstein genau gleich hoch sein wie der Anfangslohn eines Gymnasiallehrers in Zürich. Was ich auch ganz und mit Bestimmtheit betonen möchte: Es gibt hier eine ganz klare im Gesetz statuierte Besitzstandswahrung. Es wird also kein Lehrer und keine Lehrerin, ungeachtet der Schulart und der Schulstufe, schlechter gestellt durch die Besoldungsrevision, als sie das heute ist. Es gilt also die Besitzstandswahrung. Diese werden - und das hat mich die Abg. Doris Frommelt gefragt - diese Besitzstände werden auf alle Fälle eingehalten, weil das ein Grundprinzip dieser Besoldungsreform ist.
Wenn Sie sagen, die Attraktivität des Gymnasiallehrerberufs geht verloren: Ich kann Ihnen nur dahingehend antworten, dass natürlich die Lohnperspektive auch bei den Gymnasiallehrern eine neue ist, aber die Arbeitsplatzbewertung hat auch gezeigt, dass die Gymnasiallehrpersonen auch heute schon marktkonform entlöhnt sind. Es hat sich auch gezeigt, dass dieser Nachholbedarf, wie wir es vor allem in den unteren Stufen jetzt feststellen müssen, bei den Gymnasiallehrern eben nicht gegeben ist. Das hat dann auch zu dieser optisch vielleicht «unschönen Situation» geführt.
Die Frage des Marktausgleichs - für wen? Hier wird ganz im Einzelfall und individuell zu entscheiden sein. Das ist dann wirklich eine Marktsituation. Wenn ich richtig informiert bin, sind wir heute im Bereich der IT-Berufe, also der Informatiker, dieser Situation ausgesetzt, dass die Lohnbänder, die für solche Positionen vorgeschlagen sind, eigentlich nicht ausreichen, und dass hier dieser Marktausgleichsmechanismus angewendet werden muss. Ich glaube, wir haben es auch anlässlich der Informationsveranstaltung, die wir für den Landtag organisiert haben, zum Ausdruck gebracht, dass es ja durchaus einmal sein könnte, dass in einem bestimmten Bereich die Fachkräfte nicht rekrutierbar sind, und dass man dann in einer solch spezifischen Fachrichtung diesen Marktausgleichsmechanismus zur Anwendung bringen müsste.
Es wurden verschiedene Bemerkungen und Fragen des Abg. Paul Vogt an die Regierung gerichtet. Ich bin mir jetzt nicht sicher: Sind es teilweise nur Bemerkungen oder sind es eben auch Fragen? Sicherlich haben Sie festgestellt, dass die Entschädigung der Nebenleistungen hinterfragt werden soll. Wir haben heute ein System, das vor allem im Lehrerdienstgesetz geregelt ist, dass eben zusätzliche Leistungen mit Entlastungsstunden in dem Sinne honoriert werden. Das ist auch ein System, das vor drei Jahren hier in diesem Hohen Haus diskutiert und eingeführt wurde. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass man an diesem System jetzt auch festhalten möchte. Die Lehrerinnen und Lehrer sind ja auch angehalten, 10% der Arbeitszeit als Überzeit zu leisten, und es wurde auch erwähnt - ich glaube, vom Abg. Elmar Kindle -, dass nur wirklich engagierte Lehrerinnen und Lehrer ein Jahressoll von etwa 2'000 Stunden erreichen würden. Ich kann hier noch einmal festhalten, dass wir sehr viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer haben, die nicht nur ihre Klassenstunden gemäss ihrem Stundensoll abhalten, das sie gemäss Lehrerdienstgesetz zu erfüllen haben. Diese vielen engagierten Lehrpersonen leisten weit mehr über dieses Mass hinaus. Es ist ja auch nicht möglich, Lehrer zu sein und nur vor der Klasse zu stehen und zu unterrichten. Da steckt ja viel mehr dahinter. Und engagierte Lehrer haben auch 45- oder 50-Stundenwochen.
Dann die Frage nach dem Vergleich mit den anderen Schweizer Kantonen: Ich habe es gesagt, weshalb wir diese Referenzkantone herangezogen haben. Ich möchte das nicht nochmals wiederholen. Was wir aber sicherlich liefern können, ist eine gesamtschweizerische Tabelle. Ich glaube, da gibt es eine Zusammenstellung der EDK. Das können wir, wenn es diese Zahlen wirklich gibt, auf die 2. Lesung noch gerne nachliefern.
Zur unterschiedlichen Lehrerausbildung: Das habe ich gesagt, dass vor allem jetzt auch in Österreich ein neues System eingeführt wird mit den Pädagogischen Hochschulen.
Zu den finanziellen Auswirkungen und zur Frage, wie gross die Zusatzbelastung für den Staat längerfristig ist, also diese Summe, wie wir sie hier angeführt haben: Das ist die Heranführung, und auf diesem Niveau wird sich natürlich nachher die Lohnsumme der Lehrerinnen und Lehrer auch weiterentwickeln. Wie sich diese Lohnsumme dann weiterentwickelt, das hängt natürlich vom finanziellen Rahmen ab, den der Landtag zur Verfügung stellt. Also der Landtag wird immer in der November-Sitzung beim Budget entscheiden, wie viel er für den fixen Leistungsanteil und wie viel für den variablen Leistungsanteil gibt, also für den Bonus. Das waren in diesem Jahr 3%, und von diesem System werden dann in Zukunft auch die Lehrerinnen und Lehrer profitieren oder eben nicht profitieren, wenn man es dann vergleicht mit dem heutigen Stufenautomatismus.
Zur Frage der Auswirkungen auf die Pensionskassa: Diese Frage haben wir uns natürlich auch gestellt. Wir sehen uns aber nicht in der Lage, diese Frage jetzt zu beantworten, weil wir das eigentlich erst dann machen können, wenn wir jeden einzelnen Lehrer - wenn es zu dieser Besoldungsreform kommt - ins neue System überführt haben. Und erst dann können wir abschätzen, was die Auswirkungen auf die Pensionskassen sein werden.
Die Frage nach den Beispielen für Lohnklassen der Abg. Marlies Amann-Marxer: Hier - und ich möchte das nochmals betonen, diese Vergleiche sind wirklich mit gewisser Vorsicht zu geniessen - sind es meines Wissens in der Lohnklasse 10 Sozialarbeiter, Schulsozialarbeiter, die dort ein- bzw. angegliedert sind; dann in der Lohnklasse 12 - das weiss ich gerade, weil dieses Amt mir unterstellt ist -, dort sind es Berufsberater, aber auch generell juristische Mitarbeiter, die sind dort angesiedelt; und in der Lohnklasse 13, das sind dann Mitarbeiter mit Studienabschlüssen und einer Zusatzausbildung.
Dann wurde die Frage gestellt - wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe und richtig verstanden habe - zu den Lehrpersonen mit einer herkömmlichen Ausbildung, also mit der Seminarausbildung plus Praxis, ob diese den gleichen Lohn wie Neueinsteiger mit der neuen Bachelor-Ausbildung haben. Das ist nicht einfach zu beantworten. Wir haben hier ja einen Anfangslohn I und einen Anfangslohn II vorgeschlagen. Der Unterschied trägt ja gerade dem Umstand Rechnung, dass diesen Anfangslöhnen nicht das gleiche Ausbildungsniveau zugrunde liegt. Wenn jetzt aber jemand mit der alten Ausbildung eine gewisse Anzahl an Praxisjahren mitbringt, dann kann er und wird er den gleichen Lohn haben wie jemand, der mit neuer Ausbildung ohne Praxis kommt. Also, ohne dass Sie mich jetzt auf die Jahre behaften, wenn jemand nach alter Ausbildung 3, 4 oder 5 Jahre unterrichtet und über Praxis verfügt, dann wird er lohnmässig - und das hängt dann natürlich letztendlich auch wieder von den Entscheiden des Landtags ab, wie viel Geld er für den fixen Leistungsanteil zur Verfügung stellt - dann wird er gleich gestellt sein mit jemandem, der mit der neuen Ausbildung, also mit der Bachelor-Ausbildung und neu ohne Praxiserfahrung in den Beruf einsteigt.
Dann zu den Anreizen für Lehrpersonen mit Marktausgleich nach oben: Ich glaube, das habe ich bereits ausgeführt. Das ist der Marktausgleichsmechanismus nach Art. 17 des Besoldungsgesetzes. Der wird eben dann spielen müssen, wenn für gewisse Fachrichtungen niemand zu finden ist, wenn der Markt einfach diesen Lohn nicht zulässt, den das Lohnsystem vorschlägt. Ich habe das auch verglichen mit der Situation der Informatiker bei der Landesverwaltung.
Die Rolle der Schulleitungen stärken: Das habe ich grundsätzlich bereits ausgeführt. Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass das ein behutsamer Prozess sein muss, dass wir die Voraussetzungen schaffen müssen. Es müssen auch die qualitativen Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb ist es jetzt schwierig zu sagen, dass wird in einem, in zwei, in drei oder in fünf Jahren sein, aber wir werden, was die Rolle der Schulleitungen anbelangt, mit der Revision des Schulgesetzes hier Vorschläge machen, dass es in eine stärkere Autonomie geht, dass sie eine stärkere Rolle bekommen.
Die rechtliche Stellung der Berufsqualifikationen wurde auch angesprochen: Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass eben die Besitzstandswahrung gilt und alle bisherigen Ausbildungen genau gleich gelten werden wie bisher. Dieser Grundsatz ist von der Besoldungsrevision nichts tangiert. Aber neu ist, wenn jemand mit einer neuen Ausbildung kommt, dann kommt er eben an diesen Anfangslohn I heran, und wenn jetzt jemand komplett neu kommen würde mit einer alten Ausbildung, dann wäre das Niveau des Anfangslohnes II für diese Person massgebend.
Warum passiert die Heranführung dieser Löhne nicht schneller? Wir haben in der Vernehmlassung drei Jahre vorgeschlagen. Es wurde dann vehement gefordert, dass das schneller passieren soll und muss. Wir haben uns hier auch aus finanzpolitischen Überlegungen auf zwei Jahre festgelegt und möchten das dem Landtag in dieser Form auch so vorschlagen.
Die Frage betreffend die DaZ-Lehrpersonen: Das habe ich einleitend gesagt, da halten wir uns an die Ergebnisse der Arbeitsplatzbewertungen. Dort gibt es eben einen Unterschied zu anderen Lehrerkategorien, weil ein Arbeitsplatz nicht nur aufgrund der Qualifikation bewertet wurde, sondern eben auch aufgrund der Unterrichtsumstände, der Anforderungen an die Lehrpersonen und die vielen Kriterien - wie wir sie Ihnen auch, ich glaube, in der Präsentation mitgegeben haben - es geht ja um die intellektuelle Fachkompetenz und die Selbstkompetenz, um Kommunikation, um Konfliktpotenzial, was die Stelle beinhaltet - und alle diese Faktoren haben eben ergeben, dass dort ein kleiner Unterschied gegeben ist.
Die Frage, ob die Regierung in Kauf nehme, dass noch mehr Lehrer aus dem Ausland angestellt werden - das ist vor allem bezogen worden auf das Gymnasium, diese Frage wurde im Zusammenhang mit der Stellung der Gymnasiallehrpersonen gestellt: So wie alle anderen Lehrpersonen leisten auch die Gymnasiallehrer eine hervorragende Arbeit. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, in welchem System wir sind. Die arbeiten sehr gut, die sind engagiert. Die grosse Masse der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulstufen arbeitet sehr gut. Es gibt auch - und das ist in jedem Unternehmen so - es gibt die grosse Masse die gut ist, es gibt einen Teil der nicht so gut ist, und es gibt einen Teil der sehr gut ist. Und das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer. Und wenn wir eben jetzt diese Besoldungsreform machen und auch den Gymnasiallehrern hier eine neue Lohnperspektive geben, dann soll das auch dazu beitragen, die Attraktivität des Lehrberufs zu stärken. Uns geht es bei dieser Lehrerbesoldungsreform auch darum - und dort spielt dann eben auch der Markt: Was sind denn die Alternativen, wenn jemand eine Matura macht? In welche Richtung soll er gehen? Und wir möchten eben auch dort den Lehrpersonen die Perspektive geben, dass es durchaus sinnvoll und wertvoll ist, dass man eben den Lehrerberuf auch erlernt und nicht nur in den Finanzdienstleistungssektor oder in andere Sektoren ausweicht.
Dann zur Frage: Nach welchen Kriterien werden die Lehrer bewertet? Ich denke, das bezieht sich auf den Prozess der Leistungsmeilensteine. Ich habe dazu ausgeführt, dass wir hier die entsprechenden Vorarbeiten leisten. Die Inspektoren werden diesbezüglich geschult. Und wenn ich sage die Inspektoren, dann ist natürlich auch der entsprechende Mitarbeiter des Schulamtes dabei, der zuständig ist für das Mittelschulwesen, also für das Gymnasium. Ich werde aber Ihnen gerne noch im Hinblick auf die 2. Lesung hierzu konkretere Ausführungen schriftlich machen, wenn es denn eine 2. Lesung geben sollte.
Was ist die höhere Qualität in der Ausbildung? Das ist richtig, das ist ein internationaler Trend, dass die Qualität in der Ausbildung gestiegen ist. Ich habe es erwähnt, das ist jetzt jüngstens in Österreich der Fall, das ist aber vor allem in der Schweiz schon seit einigen Jahren ein Prozess. Und das wird natürlich und hoffentlich auch qualitative Auswirkungen auf das Schulsystem haben. Ich kann Ihnen hier dann vielleicht auch auf die 2. Lesung hin noch ein paar Ausführungen dazu machen.
Die finanziellen Konsequenzen: Das habe ich bereits erwähnt. Die Folgekosten, die auf das ganze System zukommen, hängen dann eben davon ab, was der Landtag jährlich zur Verfügung stellt, das heisst, den variablen Leistungsanteil, den Bonus und auch den fixen Leistungsanteil.
Zur Frage, wie das mit dem Bonus funktioniert: Ich habe bereits Ausführungen dazu gemacht. Hier haben wir natürlich die Aufgabe, das auch auf Verordnungsstufe dann im Detail zu regeln. Wie es geheissen hat, soll man hier einfache, aber konkrete Kriterien festlegen. Wir haben, was das Staatspersonal anbelangt - die ersten zwei Jahre keine Bonus ausbezahlt, weil der Landtag dieses Geld nicht zur Verfügung gestellt hat. Im letzten Jahr wurde dieser Bonus zum ersten Mal ausbezahlt. Hier musste man sich dann auch die Frage stellen: Wie soll das denn konkret letztendlich funktionieren? Das heisst: In welchem Prozess bzw. mit welcher Leistung ist ein Bonus gerechtfertigt? Ich denke, bei den Lehrerinnen und Lehrern ist es durchaus vorstellbar, dass, wenn ein Team beispielsweise ein spezielles Projekt durchführt, dass das Grundlage sein kann und sein soll für einen Bonus. Beispielsweise wurden an den weiterführenden Schulen in Triesen - ich glaube, das war im letzten Jahr - Gesundheitstage durchgeführt. Diese Gesundheitstage sind sehr gut angekommen. Das war ein sehr gutes Projekt. Ich denke, solche Aktionen und Projekte könnten Grundlage sein, einen Bonus auszubezahlen.
Wir haben uns auch überlegt, ob allenfalls, wenn sich jemand weiterbildet, ob man das mit einem Bonus auf irgendeine Art und Weise ausgleichen könnte. Nehmen wir an, jemand ist am Gymnasium tätig und schreibt eine Dissertation, die einen Bezug zum Unterricht, zur Schule hat, dann ist einmal angedacht worden, dass man eine solche Person, welche dann eine Sonderleistung erbringt, auch belohnen könnte. Das ist aber noch nicht konkret und das wird auf Verordnungsstufe letztendlich dann festzulegen sein. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Bemerkungen, und zwar eine zur Festlegung der Leistungsmeilensteine: Mehrere Abgeordnete haben explizit erwähnt, dass das Ziel eigentlich eine jährliche Beurteilung, also eine lohnrelevante Beurteilung, sein sollte. Das müsste auch meiner Meinung nach das Ziel sein. Wenn man aber die Meilensteine aufgrund der knappen Personalressourcen festlegt, dann finde ich das eigentlich den falschen Weg. Wenn man zur Erkenntnis kommt, dass fünf Jahre für die leistungsbezogene Beurteilung die sinnvollste Zeitspanne sind, dann sollte man das so erwähnen und auch begründen. Ich verstehe das nicht. Für mich müsste es das Ziel sein, ganz klar in die Richtung von einem Jahr zu kommen. Wenn das derzeit nicht möglich ist aufgrund von Rahmenbedingungen, ist das verständlich. Aber unverständlich ist für mich, dass man dann ab dem 18. Dienstjahr auf einmal einen 10-Jahresschritt macht. Dies ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel, weil das kann ich mir in der Privatwirtschaft schlichtweg überhaupt nicht vorstellen, dass man jemand mit 18 Dienstjahren praktisch 10 Jahre vergisst. Jetzt übertreibe ich etwas, weil die Mitarbeitergespräche, die ja hier in leistungsabhängige Beurteilung und in die Mitarbeiter-Förderungsgespräche aufgeteilt sind, die von unterschiedlichen Personen gemacht werden, hier ist mir schon klar, dass Gespräche stattfinden, aber der Meilenstein zwischen 18 und 28 Jahren scheint mir schon extrem gross, generell auch schon die fünf Jahre. Das nur meine Anmerkungen dazu. Für mich ist das nicht befriedigend, weil mit dieser Lösung hat man eigentlich meiner Meinung nach nur einen Automatismus mit dem anderen vertauscht, und zwar mit Unterbrüchen von 5 Jahren einfach. Ich erwarte auf die 2. Lesung, dass man das nochmals überdenkt.
Dann noch eine Bemerkung zu den Auswirkungen auf die Pensionskasse: Ich denke mir schon, dass man eine Beurteilung von einem Experten erwarten kann, wenn man eine Gehaltsanpassung macht im Rahmen von - ich glaube - CHF 1,8 Mio. pro Jahr, welche Relevanz diese dann für die Unter- oder Überdeckung der Pensionskassenleistungen hat. Diesbezüglich würde ich schon auch erwarten, dass man das auf die 2. Lesung sicher quantifizieren kann.
Und dann die gesamten Auswirkungen: Da bin ich schon der Meinung: Ich stehe zu dieser Heranführung an das Soll-Gehalt, wenn die Einstufung korrekt ist. Aber auch da kann man natürlich sagen, wie sich das in Zukunft jährlich einfach weiterentwickeln wird. Das haben Sie bereits erwähnt. Diese Summe werden wir jährlich ausgeben müssen. Das ist ganz klar. Danke.Abg. Paul Vogt
Ich möchte auch festhalten, dass mich Ihre Ausführungen über die finanziellen Auswirkungen noch nicht befriedigt haben. Ich denke, da sollten Sie für die 2. Lesung noch Informationen beschaffen. Das meiste, was wir hier diskutieren, hat ja nicht unmittelbare Auswirkungen auf das Gesetz. Das wird fast alles in der Verordnung geregelt. Was mir noch nicht klar ist, ist dieser fixe Leistungsanteil. Ich kenne ja die Praxis in der Landesverwaltung. Dort wird jährlich ein Beurteilungsgespräch durchgeführt. Im Anschluss an dieses Beurteilungsgespräch entscheidet der Amtsleiter bei jeder einzelnen Person, um wie viel sie gehaltsmässig vorrücken kann, bis sie eben bei diesen 30% ist. Bei den Lehrpersonen ist mir dieser Mechanismus noch nicht klar. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass eine Gehaltsvorrückung beim fixen Leistungsanteil nur nach einem Meilenstein-Gespräch stattfindet. Ist das falsch?
Dann können Sie das vielleicht noch erläutern. Wenn es nämlich so wäre, dass eine Vorrückung beim fixen Leistungsanteil nur dann stattfinden würde, dann könnte das sehr ungerechte Auswirkungen haben.
Und auch das andere: Wird bei den Lehrpersonen, die eine positive Bewertung bekommen, werden dann noch individuell Unterschiede gemacht, wie viel sie vorrücken, oder geht man dann davon aus, dass alle nach einem Gespräch in etwa in der gleichen Grössenordnung vorrücken? Wird hier wirklich auf die individuelle Beurteilung abgestellt oder nimmt man hier einfach einen Durchschnittswert?Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte noch zum Marktausgleichsmechanismus zurückkommen: Sie haben erwähnt, dass in Art. 17 des Besoldungsgesetzes darauf hingewiesen wird, dass künftig Lehrpersonen mit einem hohen Marktwert - ich zitiere - «ausnahmsweise und für eine befristete Zeit ein Marktausgleich bis zu 15% der Grundbesoldung gewährt werden kann». Dazu meine Frage: Was heisst denn «eine befristete Zeit»? Sie haben ausgeführt, dass bei der Landesverwaltung zum Beispiel die Informatiker so eingestuft werden. Ich denke mir, beim Gymnasial-lehrer wären es vielleicht naturwissenschaftliche Fächer oder Mathematik, aber das mit der befristeten Zeit, also wenn es für zehn Jahre keine Lehrer auf dem Markt gibt, was ist dann die befristete Zeit? Wird dann nach drei Jahren einfach der Lohn wieder gekürzt?
In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage gestellt, und zwar, ob denn bei dieser Ausnahme Gymnasiallehrpersonen mit einer gefragten Fächerkombination gemeint sind oder auch alle anderen Lehrkräfte auf der Sekundarstufe I und II.
Dann möchte ich noch einmal festhalten: Ich habe gesagt, dass sich in Zukunft mancher Maturand fragen wird, ob er diese lange Ausbildung zum Gymnasiallehrer bis zum Master und dann noch mit der zusätzlichen Ausbildung zum höheren Lehramt, ob er diese Ausbildung überhaupt machen soll, wenn er finanziell kaum besser gestellt ist als ein Lehrer auf der Sekundarstufe I. Und Sie haben dann geantwortet: «Die Arbeitsplatzbewertung hat einfach diese Einstufung ergeben. Das ist eine wissenschaftlich fundierte Einstufung». Ich kann dazu sicher nichts sagen, aber ich möchte doch, dass diese Situation noch einmal überdacht wird bis zur 2. Lesung. Danke.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich auch bei Ihnen, Herr Regierungsrat, für Ihre Ausführungen bedanken. Ich denke, dass ein paar Fragen auch bis zur nächsten Lesung konkretisiert werden sollten. Der kritische Bereich ist und liegt bei dieser Leistungsbeurteilung bzw. bei diesen Meilensteinen. Es geht wirklich hier um die Frage: Nach welchen Kriterien soll hier beurteilt werden? Und es geht auch um die Frage, ob das dann auch ein Automatismus wird, wie man da einen bestimmten Riegel aufsetzen kann, damit auch ein Leistungsanreiz für hoch qualifizierte und gute Lehrer weiter besteht.
Und es stellt sich für mich hier noch eine Frage: Wenn diese Qualifikation nicht erteilt wird, was passiert dann? Wie lange wird zum Beispiel die Lohnerhöhung zurückgestellt? Das sind wichtige Fragen auch für die Praxis. Ganz wichtig ist mir - ich habe es im Eintretensvotum auch ausgeführt: Können Modellrechnungen gemacht werden, welche zusätzlichen Folgekosten durch die jährlichen Erhöhungen der Gehälter aufgrund des Alters und des fixen Leistungsanteils sowie des variablen Bonus entstehen? Dazu lässt sich eine Maximumrechnung machen entsprechend dem Maximumgehalt, der erreicht werden kann, und dem maximalen variablen Bonus. Das lässt sich wirklich machen, und zwar, wenn man einfach einmal durchrechnet: Wie lange braucht es vom Alter her? Wie lange braucht es von diesen Stufen her, um den maximalen Lohn zu erreichen? Und was würde noch der variable Bonus ausmachen? Ich denke, diese Modellrechnung ist wichtig, damit auch der Landtag weiss: Welcher Rahmen ist überhaupt gesetzt zwischen Minimum und weiteren Gehaltsanpassungen? Ich sage dies vor allem auch deshalb, weil sonst bewegen wir uns im luftleeren Raum. Wir haben wohl Maximumgehälter, wir haben Lohnanpassungen, aber die werden dann nicht gewährt - sei es aus budgetären Gründen oder was immer auch ist.
Ich persönlich wäre auch froh als Abgeordneter, wenn hier bestimmte Kriterien vorgegeben würden zum Beispiel für Gehaltsanpassungen, zum Beispiel wie es mit dem Staatshaushalt, mit dem Budget steht, wie die Qualität, das Bildungssystem bzw. das Schulwesen zu beurteilen ist, damit nicht hier einfach auch politische Willkür bei eventuellen Lohnanpassungen und Gehaltserhöhungen entsteht. Ich hoffe, dass meine Anregungen verstanden worden sind.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich hoffe, dass ich diese letzte Anregung und Frage wirklich verstanden habe, nämlich Kriterien für Gehaltsanpassungen: Diesbezüglich darf ich einfach auf das System der Landesverwaltung verweisen. Wir werden jetzt die Lehrer genau in dieses System einbetten. Das ist nichts Neues, das wir hier schaffen, sondern der Landtag wird hier Summen sprechen für den fixen Leistungsanteil und für den variablen Leistungsanteil, und nachher werden diese Gelder- - wie beim übrigen Staatspersonal auch - auf die Lehrerinnen und Lehrer verteilt. Und dort gibt es dann diese so genannten Verteilungsrichtlinien, und in diesen Verteilungsrichtlinien werden - wie heute beim Staatspersonal - dann auch die Gehälter auf die Lehrerinnen und Lehrer verteilt. Da schaffen wir also nichts Neues, sondern da können wir auf die Erfahrungen, die jetzt die letzten drei Jahre bei der Landesverwaltung gemacht wurden, zurückgreifen. Und ich weiss nicht - ich werde das aber gerne abklären -, ob das möglich ist, dass man solche Modellrechnungen macht, weil dann müssen wir hier Annahmen treffen. Es sind reine Spekulationen, ob der Landtag im nächsten Jahr den fixen Leistungsanteil um 1, 2, 3, 4 oder 5% erhöht. Ich weiss nicht, wie das funktionieren soll, aber das werden wir mit den Experten abklären, ob das möglich ist. Ich kann es mir nicht vorstellen, ich bin in dieser Frage kein Experte.
Dann zur Frage betreffend den Marktausgleich: Dort ist es so, dass das ein neuer Mechanismus ist, der auch beim Staatspersonal eingeführt wurde. Dieser Marktausgleich wurde meines Wissens jetzt im letzten Jahr angewendet, vielleicht auch die letzten zwei Jahre. Das hängt nachher von der Marktsituation ab, wie sich die entwickelt. Ich kann Ihnen hier keine Antwort geben, ob das fünf Jahre, drei Jahre oder sieben Jahre sind. Aber ich denke, wenn wir hier eine Situation haben, dass man dauernd über Jahre hinweg kein Personal findet aufgrund der Besoldungstabelle, dann muss man sich natürlich grundsätzlich Gedanken machen, ob diese Besoldungstabelle noch marktkonform ist. Und das hat man ja mit der Besoldungsreform im Jahre 2003 für das Staatspersonal gemacht. Man hat das sehr gut gemacht, indem eben praktisch alle Leistungskategorien und alle Stellen sehr gut eingebettet werden konnten. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, wo man diesen Marktausgleich zur Anwendung bringen muss. Ich denke, mit dieser neuen Lohnentwicklungsperspektive werden wir das auch bei den Lehrerinnen und Lehrern erreichen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass es, wie Sie es gesagt haben, in einzelnen Fachrichtungen vielleicht diesen Marktausgleich in Zukunft benötigen wird. Aber ich kann Ihnen keine fixe oder konkrete Aussage zur Dauer machen.
Wichtig ist sicherlich, dass das ausnahmsweise passieren soll und das nicht für ganze Lehrerkategorien praktisch zur Regel wird. Das bedeutet natürlich letztendlich, dass das nicht nur auf die Gymnasiallehrer letztendlich beschränkt ist, sondern eigentlich für alle Lehrerkategorien, wobei natürlich vor allem bei den Gymnasiallehrern die Spezialisierungen sehr konkret sind. Deshalb wird das am ehesten dort zur Anwendung gelangen.
Dann die finanzielle Besserstellung: Ich denke schon, dass die Arbeitsplatzbewertung ergeben hat, dass die Gymnasiallehrer höher bewertet werden als die anderen Sekundarlehrer auf der Sekundarstufe I. Deshalb ja auch die unterschiedliche Einstufung in den Lohnklassen.
Dann die Frage des Abg. Paul Vogt zum fixen Leistungsanteil. Das ist so gedacht: Wenn der Landtag diesen Anteil spricht, zum Beispiel 1 oder 1,5%, dann - und da hat der Abg. Markus Büchel auch Recht - wird ein gewisser Automatismus wieder greifen, weil dann ist gedacht, dass diese Lehrer dann diesen Anteil auch bekommen. Wenn der Landtag sagt 1,5% fixer Leistungsanteil, dann ist daran gedacht, dass dieser fixe Leistungsanteil auf die Lehrer dann praktisch zu gleichen Teilen verteilt wird. Das hängt dann aber noch von den Verteilungsrichtlinien ab, aber im Grossen und Ganzen dann zu 1,5%. Und wenn die Leistungsmeilensteine, wenn eben dann in diesem Prozess die Leistung ungenügend ist, dann wird dieser Prozess gestoppt. Dann ist keine Lohnvorrückung möglich in der Grössenordnung des fixen Leistungsanteils. Das sind eben diese Schritte. Und in der Karriere eines Lehrers wird das fünf Mal, wie es jetzt vorgeschlagen ist, so bewertet. Das ist also der Mechanismus. Ich hoffe, ich konnte es Ihnen verständlich erklären. Sie nicken nicht oder Sie schütteln auch nicht den Kopf, ich weiss es nicht. Aber Sie werden sich schon wieder melden.
Es ist sicherlich richtig, wenn der Abg. Markus Büchel sagt, dass es das Ziel sein soll, dass man das jährlich macht. Das kann ich unterstützen, dass man das als Ziel definiert. Wir haben heute eine Ausgangslage aufgrund der gegebenen Kapazitäten. Ich habe gesagt, dass es nicht möglich ist, aber das ist ja auch ein Grund, warum wir das in der Verordnung regeln möchten, dass wir auch flexibel reagieren können, dass, wenn die Voraussetzungen in diese Richtung gehen, dann kann man auch die Abstände der Leis-tungsmeilensteine verringern. Das ist auch deshalb so vorgeschlagen von der Regierung, dass wir das in der Verordnung regeln können.
Und dann nochmals zu den Auswirkungen auf die Pensionskasse: Wir können hier schon noch einen Experten beauftragen. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass dieses Gesetz jetzt gelesen wird und dass es eigentlich dann in Kraft treten kann. Dann haben wir auch die Sicherheit, dass wir das nicht umsonst machen, dass wir hier eine Rechnung anstellen. Ob das möglich ist werden die Experten uns dann sagen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir keine exakten Aussagen bekommen werden, aber vielleicht eine Grössenordnung. Ich denke, das wäre auch schon hilfreich für den Landtag, um die finanziellen Konsequenzen auf die Pensionskasse abschätzen zu können.Abg. Paul Vogt
Sie haben richtig vermutet, dass ich mich wieder melde, wenn ich nicht zufrieden gestellt bin. So ist es auch. Vielleicht zuerst zur Frage der Abg. Doris Frommelt: Ich glaube, Sie haben das nicht ganz richtig verstanden. Ich glaube, der Kern der Frage war: Wenn jemand mit einem Marktausgleich angestellt wird, ist dieser Marktausgleich dann befristet oder wird dieser Marktausgleich dann bis ans Ende der Lehrerkarriere mit 64 bezahlt, oder ist da gedacht, dass man den Lehrer jetzt halt mal für drei Jahre einstellt und in diesen drei Jahren den Marktausgleich bezahlt und dann die Situation wieder anschaut?
Der andere Punkt ist der fixe Leistungsanteil: So, wie Sie das jetzt dargestellt haben, kommt das eigentlich sehr nahe an eine automatische Vorrückung heran. Dann spricht der Landtag 1,5% und diese 1,5% - so habe ich das jedenfalls verstanden - werden dann gleichmässig auf alle Lehrer verteilt. Jeder Lehrer bekommt im Ergebnis also etwa 1,5% mehr Lohn. Damit wird natürlich auch die individuelle Lehrerbeurteilung sehr abgeschwächt. Diese hat dann kaum mehr Auswirkungen auf den Lohn, den jemand erhält. Das widerspricht eigentlich dem Grundgedanken des Systems, dass man den Lohn in einen Grundlohn und in einen fixen Leistungsanteil unterteilt.Abg. Günther Kranz
Ich verstehe das mit dem Leistungsanteil so wie bei den Landesangestellten. Es gibt einen Grundlohn, es gibt ein Maximum. Der Landtag spricht 2% und dann werden die unteren Löhne langsam an das Maximum herangeführt, und die oberen Löhne haben eine kleinere Spanne zum Maximum. So verstehe ich den Mechanismus, den wir vom Land auf die Gemeinde übernommen haben.
Dann noch ein Wort zu den Hochrechnungen: Ich glaube, da bewegen wir uns im spekulativen Bereich. Wir kennen die Personalfluktuation nicht, wir kennen die Teuerung nicht, wir kennen nicht den Bonusanteil, den die Regierung beantragt und der Landtag dann bewilligt. Vielleicht kennt die Regierung die normalen Abgänge, aber sie kennt auch die Neueintritte nicht. Und ich denke, das sind genau diese Parameter, die schwierig einzuschätzen sind für eine Hochrechnung auch für die Pensionskasse. Danke.Abg. Paul Vogt
Ich glaube nicht, dass das so kompliziert ist. Man könnte ja bei einer solchen Modellrechnung davon ausgehen, dass man dieses System vor drei Jahren eingeführt hätte, und dann schauen, wie sich das Lohnsystem im Vergleich zu heute darstellt. Und damit hätte man eine Annäherungsgrösse. Es geht ja nicht darum, dass man das nun exakt berechnet, aber dass man die ungefähren Grössenverhältnisse kennt.Abg. Markus Büchel
Herr Abg. Günther Kranz, ich gebe ihnen Recht. Das was in die Zukunft ist, was an zukünftigen Gehaltsanpassungen geschieht, das wissen wir nicht. Das wäre eine Prognose. Ich habe auch da weniger diesen Teil angesprochen, sondern was man ganz klar weiss, wenn man heute sagt: In zwei Jahren führt man alle diejenigen, die heute unter dem Soll-Gehalt sind, an dieses Gehalt heran. Diese Summe kennen wir. Und wie sich diese auf die Pensionskassenbeiträge auswirkt kennen wir auch. Damit kann man für den Teil eine Hochrechnung machen, wie sich das auf die Über- oder Unterdeckung der Kasse auswirkt. Aber für den anderen Teil - und da gebe ich Ihnen Recht - da sind sie dann gleichgeschaltet mit dem gesamten Staatspersonal, und die Entwicklung geht dann so, wie sie der Landtag bestimmt. Da wurde ich vielleicht falsch verstanden. Es geht mir nur um den Teil, nämlich um die Heranführung an das Zielgehalt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Obwohl es schon spät ist, möchte ich noch Ausführungen zu diesem Marktausgleich machen: Das habe ich wirklich falsch verstanden. Beim Einstieg wird dieser Marktausgleich spielen und dann, wenn das eine fixe Anstellung ist - also im Bereich der Landesverwaltung werden diese Personen fix angestellt, die werden zu diesem Lohn in das System aufgenommen und dann werden sie auch, so lange sie bei der Landesverwaltung sind, auf dieser Basis ihre Lohnkarriere fortsetzen. Von dem gehe ich schon aus, wobei ich bin kein Spezialist betreffend diesen Marktausgleichmechanismus. Aber wenn es nicht so sein sollte, dann werden wir das auf die 2. Lesung klarstellen.
Dann nochmals zu diesem fixen Leistungsanteil: Das ist nichts anderes als bei der Landesverwaltung, wie wir es heute schon haben. Sie kennen das System, Herr Abg. Vogt. Wenn Sie eine einigermassen normale Leistung bringen, dann werden Sie in der Grössenordnung dieses fixen Leistungsanteils auch in der Besoldung fortschreiten. Und das wird bei den Lehrern auch so sein. Wenn Sie eine normale Beurteilung bekommen, die ein A1 zur Folge hat, dann werden Sie normal in der Grössenordnung des fixen Leistungsanteils vorwärts kommen. Wenn Sie hingegen eine sehr gute Bewertung haben, dann wird das individuell auch besser belohnt, indem Sie eben einen stärkeren Anstieg haben. Und wenn Sie eine schlechte Beurteilung haben, dann werden Sie eben vom fixen Leistungsanteil nicht profitieren. Und das ist bei den Lehrerinnen und Lehrern auch so der Fall.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir uns der 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage zuwenden.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13 Abs. 1 erster Satz, Abs. 1a, 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 erster Satz, Abs. 1a, 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 15 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 16 Abs. 2 erster Satz und Abs. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 Abs. 2 erster Satz und Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41a steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 2: Was muss das Schulamt da für Fragen betreffend die Besoldung für die Lehrer beantworten? Ich kann den Sachverhalt hier nicht ganz verstehen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Dann würde ich hier anregen, dass vielleicht die Schulleiter auch explizit erwähnt werden. Das würde dann wie folgt heissen: «Das Schulamt besorgt die ihm durch Verordnung und Auftrag der Regierung übertragenen Geschäfte und berät Schulleiter und Lehrer in Fragen der Besoldung». Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Vorschlag scheint mir prüfenswert, dass wir hier auch die Schulleitungen mit einbeziehen. Es ist richtig, die Schulleitungen müssen hier mit einbezogen werden. Die Begriffsbestimmung geht jetzt natürlich davon aus, dass die Schulleiter auch Lehrer sind, aber wir können das noch explizit zum Ausdruck bringen. Das Schulamt hat hier natürlich die gleiche Funktion wie das APO beim Staatspersonal. Wenn sich besoldungsrechtliche Fragen stellen, ist das Schulamt zuständig, diese Fragen auch zu beantworten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Besoldungsgesetzes - sprich Lehrerbesoldungsreform - durchgeführt und gleichzeitig Traktandum 20 erledigt.
-ooOoo-