Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes (Nr. 121/2007); [1. Lesung: 23. November 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 6/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der März-Landtagssitzung.
Ich habe noch folgende Absenz für heute, Donnerstag, zu melden: Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stv. Abg. Urs Vogt ersetzt.Wir kommen zu Traktandum 15: Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes. Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung am 23. November 2007 behandelt und behandeln diese Gesetzesvorlage heute in 2. Lesung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 6/2008.
Wird das Wort gewünscht?
Abg. Rudolf Lampert
In der Stellungnahme zum Bericht und Antrag Nr. 6/2008 sind derart wenige Änderungen eingebracht, dass es sich meines Erachtens rechtfertigen liesse, diese Gesetzeslesung durch Artikelaufruf durchzuführen, da sich substanziell an der Vorlage praktisch nichts Wesentliches geändert hat. Ich beantrage hiermit Artikelaufruf mit Ausnahme natürlich der Artikel, wenn irgendjemand eine Lesung zu einem bestimmten Artikel wünscht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Antrag des Abg. Rudolf Lampert steht zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir ziehen diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung mit Artikelaufruf in Behandlung. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe nicht etwas zu Art. 7, sondern für das Protokoll, einfach damit klar ist, dass bei Art. 4, die Regierung hat uns dort eine neue Version gesandt und es wurde jetzt nicht erwähnt, dass nicht der Bericht und Antrag Nr. 6/2008 seine Gültigkeit hat, sondern dass bei Art. 4 Bst. c eine geänderte Version ausgefolgt wurde. Zumindest gehe ich davon aus bzw. es heisst: «Betrifft Bericht und Antrag Nr. 6/2008, Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes. Nachträgliche redaktionelle Änderungen gegenüber der Vorlage in der Stellungnahme vom 12. März». Für das Protokoll möchte ich festhalten, dass diese Änderungen, die die Regierung versandt hat, Gültigkeit haben und nicht die Vorlage gemäss Stellungnahme. Das gilt natürlich auch für die übrigen Artikel, sofern die Regierung hier nichts anderes einbringt. Das einfach zur Vollständigkeit für das Protokoll. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist absolut richtig, was der Abg. Rudolf Lampert gesagt hat. Ich möchte auch ergänzend darauf hinweisen, dass es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt. Es sind überhaupt gegenüber der Vorlage auf den blauen Blättern in der Stellungnahme inhaltlich keine Änderungen materiell vorgenommen worden. Beim In-Kraft-Tretens-Artikel werde ich von der Regierung noch konkret beantragen, das Gesetz auf den 1. August in Kraft zu setzen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über Art. 7 abstimmen. Wer dem Art. 7 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 in der neuen Fassung mit dem Zusatz «mit» steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 mit der entsprechenden Ergänzung steht zur Diskussion.
Abg. Peter Lampert
Ich habe das schon in der 1. Lesung gesagt. Ich finde die Verpflichtung, dass Berufsbildner eine Ausbildung von 100 Lernstunden und 40 Kursstunden machen müssen als zu hoch. Ich beantrage, dass in Abs. 3 Bst. c die Stundenzahl von 100 Lernstunden oder die 40 Kursstunden um die Hälfte reduziert wird. Das heisst, Abs. 3 Bst. c würde dann wie folgt lauten: «eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 50 Lernstunden. Anstelle dieser Lernstunden können 20 Kursstunden treten, die durch einen Kursausweis bestätigt werden».Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident und guten Morgen. Ich spreche mich gegen diesen Antrag aus. Ich denke, Qualitätssicherung ist auch bei den Ausbildnern, also bei den Personen, die in den Betrieben für die Lernenden verantwortlich sind, sehr wichtig. Dass die Regierung auch eine berufspädagogische Qualifikation für Ausbildner oder so genannte Bildungsverantwortliche verlangt, und zwar im festgelegten Rahmen in Form von 100 Lernstunden oder 40 Kursstunden, begrüsse ich sehr. Ich denke, das ist zumutbar. Qualität darf nämlich nicht nur vom Lernenden erwartet werden. Es ist klar, dass die Betriebe mit der Ausbildung von Lernenden eine Leistung erbringen und diese soll auch vom Staat anerkannt und nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Ich bin der Meinung, dass diese Kurs- und Weiterbildungskosten für die Berufsbildner bezahlt werden sollen, aber sie sollen geleistet werden. Das ist auch eine Leistung des Respekts gegenüber den Lernenden, dass auf Pädagogik auch Wert gelegt wird. Ich bin für diese Beibehaltung Art. 51 Abs. 3 Bst. c, so wie es in der Stellungnahme der Regierung vorliegt. Danke. Abg. Peter Lampert
Ich bin der Meinung, wenn die Latte zu hoch angesetzt wird, könnte dies dazu führen, dass immer weniger kleine Gewerbebetriebe Lehrlinge ausbilden.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte hier nochmals die Position der Regierung vertreten oder verteidigen. Wir haben das ja anlässlich der 1. Lesung bereits diskutiert. Ich kann das Votum der Abg. Marlies Marxer-Amann nur unterstützen, dass dieses Minimum an Äquivalenten von 100 Lernstunden beibehalten wird und auch diese 40 Kursstunden, die dann als Alternative angeboten werden. Die Kosten dieser Berufsbildner werden übrigens gemäss Art. 57 vom Staat übernommen. Ich denke, es ist wichtig für die Qualitätssicherung, dass wir hier diese Stunden auch vorschreiben. Wir haben auch, und das möchte ich auch zu bedenken geben, anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass die Bildung - ich zitiere aus dem Bericht und Antrag Nr. 121/2007 auf der Seite 88: «Die Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Lehrbetrieb ist im Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche definiert. Die schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK hat auf dieser Grundlage einen Lehrplan für den berufspädagogischen Kurs im Umfang von 40 Stunden verabschiedet». Ich denke, wir sind hier sehr eng mit der Schweiz verflochten, was die Berufsbildung anbelangt. Deshalb möchte ich auch beliebt machen, dass wir auch was die Qualifikation der Berufsbildner anbelangt, dass wir hier auf der Schiene der Schweiz bleiben.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Quaderer, darf ich noch eine Frage stellen? Auf Seite 9 im Bericht steht: «Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die berufspädagogische Qualifikation auf einem anderen Weg als über die 40 Kursstunden erworben bzw. nachgewiesen werden kann. Berufsbildner können also unter bestimmten Bedingungen vom Besuchen der entsprechenden Kurse befreit werden». Ich habe das aber im Gesetz nirgends gefunden.Abg. Rudolf Lampert
Die Argumente des Abg. Peter Lampert haben schon einiges für sich, vor allem für Kleinbetriebe. Nur wurde das jetzt entkräftet durch den Herrn Regierungsrat Quaderer. Ich frage mich aber, ob in Art. 57 Bst. b damit auch die Aufwendungen für Stunden, die im Betrieb nicht geleistet werden, enthalten sind. Es wird dort ausgeführt - ich zitiere: «Der Staat trägt die Kosten der obligatorischen Ausbildungskurse der Berufsbildner an beauftragten Institutionen». Wenn der Staat die Kosten trägt, sind da auch die Lohnausfallkosten enthalten oder sind das ausschliesslich die Schulgeldkosten, wie das beispielsweise im Bst. a ausgeführt ist? Sonst fallen doch etliche Kosten für einen kleinen Betrieb an.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zur ersten Frage des Abg. Peter Lampert: Es ist im Art. 51 Abs. 3 Bst. c eben vorgesehen, dass man Alternativen hat. Sie müssen das so lesen: Eine Alternative ist dieser Kurs von 40 Stunden. Wenn Sie diesen Kurs aber nicht besuchen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, die berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden zu erreichen. Das heisst also, wenn Sie den Kurs nicht besuchen möchten, dann müssen Sie diese Qualifikation im Umfang 100 Äquivalentstunden nachweisen. Aber - und das haben wir auch ausgeführt -, so weit ist auch die Schweiz noch nicht. Wir können heute noch nicht sagen, was dann diese 100 Äquivalentstunden sind. Die Schweiz ist das noch am entwickeln. Hier sind wir also noch in einer gewissen Grauzone.
Dann zur Frage der Übernahme der Kosten in Art. 57: Sie haben es ja richtig erwähnt, Herr Abg. Rudolf Lampert, dass im Bst. a, dass dort eben das präzisiert ist und im Bst. b nicht. Und deshalb werden im Bst. b die Lohnausfallkosten nicht eingeschlossen sein, sondern das sind dann die eigentlichen Kurs- und Ausbildungskosten, aber nicht die Lohnausfallkosten.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Sie haben gesagt, Herr Regierungsrat Quaderer: In der Schweiz ist es in Ausarbeitung. Kommt dann das, wenn es ausgearbeitet ist, auch bei uns ins Gesetz? Fliesst das ein?Abg. Rudolf Lampert
Ich habe mir das schon gedacht. Deshalb habe ich separat noch über diesen Art. 57 Bst. b gefragt. Nur können wir dann nicht von der Übernahme der Kosten sprechen, so wie Sie das anfänglich ausgeführt haben, dass praktisch die Kosten für diese Ausbildung übernommen werden, denn die Lohnausfallkosten für einen Betrieb sind doch noch erheblich. Das nur noch am Rande angemerkt. Aber ich bin froh, dass das geklärt ist und jetzt auch eindeutig definiert ist.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Abg. Peter Lampert hat mich noch gefragt, wenn es dann diese Äquivalenz- und Qualifikationskriterien gibt, ob diese dann ins Gesetz kommen. Nein, die kommen nicht ins Gesetz. Die werden dann mittels Verordnung bei uns übernommen, aber nicht im Gesetz.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Der Abg. Peter Lampert beantragt, Art. 51 Abs. 3 Bst. c wie folgt zu ändern: «eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 50 Lernstunden. Anstelle dieser Lernstunden können 20 Kursstunden treten, die durch einen Kursausweis bestätigt werden». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können dann noch über den Art. 51 abstimmen. Wer dem Art. 51 in der abgeänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 mit dem Zusatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 mit dem entsprechenden Zusatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 mit dem Zusatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 mit dem Zusatz in Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 mit dem Zusatz in Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 mit der Ergänzung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Regierungsrat Quaderer, Sie wollten zu Art. 75 noch eine Änderung einbringen. Ich gebe Ihnen das Wort. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung beantragt, das In-Kraft-Treten auf den 1. August 2008. Art. 75 würde demnach wie folgt lauten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs des Referendums am 1. August 2008 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung».Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 in der geänderten Form steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Berufsbildungsgesetz die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann befinden wir noch über den Antrag der Regierung, welcher mir heute Morgen überreicht wurde. Ich lese Ihnen den Antrag vor:
«Der Hohe Landtag wolle diese Stellungnahme zur Kenntnis nehmen, die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen und die Motion zur Revision des Berufsbildungsgesetzes vom 23. Mai 2005 der Abgeordneten Pepo Frick, Andrea Matt und Paul Vogt abschreiben».
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 15 bearbeitet. -ooOoo-