Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform), (Nr. 145/2007); [1. Lesung: 13. Dezember 2007]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 16/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Besoldungsgesetzes (Lehrerbesoldungsreform).
Wir haben diese Gesetzesvorlage am 13. Dezember 2007 in 1. Lesung behandelt und behandeln heute die Stellungnahme bzw. die Gesetzesvorlage, die uns mit Bericht und Antrag Nr. 16/2008 nachgereicht wurde, in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat dem Landtag zur 2. Lesung der Lehrerbesoldungsreform eine Stellungnahme zu den anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen sowie mehrere Änderungsvorschläge zum Lehrerdienstgesetz übergeben. So erlaube ich mir vor der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage zwei kurze Bemerkungen zur Stellungnahme der Regierung:
Ich danke der Regierung, dass sie auf einzelne Anregungen und Änderungswünsche anlässlich der 1. Lesung eingegangen ist. So wurde unter anderem die Stärkung der Schulleitungen bei der Beurteilung der Lehrpersonen in Art. 31 und 31a des Lehrerdienstgesetzes berücksichtigt, was meines Erachtens unabdingbar ist. Enttäuscht bin ich jedoch, dass die Regierung auf die besondere Situation und die Schlechterstellung der Gymnasiallehrpersonen nicht befriedigend eingegangen ist. Zudem ist zu befürchten, dass Gymnasiallehrpersonen, die künftig auf der Sekundarstufe I unterrichten werden, zusätzliche Benachteiligungen gegenüber heute hinnehmen müssen sowohl hinsichtlich des Unterrichtspensums als auch in Bezug auf die Entlöhnung. Ich ersuche die Regierung daher, bei der Erstellung der entsprechenden Verordnungen der besonderen Situation der Gymnasiallehrpersonen gebührend Rechnung zu tragen.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es künftig weniger attraktiv sein wird, das lange und anspruchsvolle Studium zum Gymnasiallehrer zu ergreifen. Und da beruhigt mich der Satz in der vorliegenden Stellungnahme gar nicht, dass - ich zitiere - «Gymnasiallehrerstellen bisher immer mit qualifiziertem Lehrerpersonal aus Österreich besetzt werden konnten». Unser Land sollte doch alles daran setzen, dass unsere Kinder auch von liechtensteinischen Lehrpersonen unterrichtet werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich habe hier Toleranz gewährt. Ich möchte aber noch einmal ganz klar festhalten: Wir befinden uns jetzt in der 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage.
Ich gebe aber vorerst noch das Wort der Abg. Doris Beck.Abg. Doris Beck
Sie haben es eigentlich schon vorweggenommen: Ich wollte jetzt fragen: Starten wir hier eine bildungspolitische Debatte oder sind wir in der 2. Lesung? Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur noch eine kurze Replik auf das vorherige Votum machen. Ich glaube, es sollte noch erlaubt sein, wenn die Regierung auf grundsätzliche Fragen nicht eingegangen ist, dass man das hier erwähnt und auch gebührend würdigt. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich verwehre mich gegen den Vorwurf, die Regierung sei auf grundsätzliche Fragen nicht eingegangen. Wir haben das ausführlich begründet. Wir sind auf die Frage, aber nicht auf den Vorschlag der Abg. Doris Frommelt eingegangen. Ich möchte Sie bitten, das zu unterscheiden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir doch, dass die Ausführungen der Abg. Doris Frommelt mehr als berechtigt waren. Dieser Satz auf Seite 22 muss einem schlicht und einfach zu denken geben, denn mit dieser Argumentation kann ich persönlich nicht leben. Ich würde mir doch erhoffen, dass der Landtag diesen Satz sich auch zu Gemüte führt und mitunter auch entsprechende Konsequenzen zieht. Abg. Doris Beck
Ich frage mich jetzt langsam, wer hier die Geschäftsordnung umgeht. Ich denke, es ist der Herr Landtagspräsident, der hier die Ordnung festlegen sollte, weil das artet jetzt wirklich aus. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über Art. 1 Abs. 1 Bst. e ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 13 Abs. 1 erster Satz, Abs. 1a, 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 erster Satz, Abs. 1a, 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 16 Abs. 2 erster Satz und Abs. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 Abs. 2 erster Satz und Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 41 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. In der Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung des Besoldungsgesetzes wird zu den Auswirkungen auf die Pensionsversicherung ausgeführt, dass es die Regierung als nicht richtig erachtet, wenn der aus der Besoldungsreform resultierende versicherungstechnische Nachfinanzierungsbedarf indirekt durch andere Arbeitgeber als das Land und die Gemeinden geleistet wird. Die Einkaufssumme soll sich für die genannten Lehrerkategorien auf rund CHF 1,7 Mio. belaufen. An diesen Kosten haben sich die Gemeinden nach den Ausführungen der Regierung mit 50% zu beteiligen. Es stellen sich daraus die Fragen: Wurden die Gemeinden in diesem Punkt kontaktiert und haben sie dieser Aufteilung zugestimmt? Für mich stellt sich auch die Frage: Wird damit nicht ein Präjudiz zur Pensionsversicherung geschaffen, vor allem auch für die Staatsbeamten? Und ist auch geprüft worden, mit welchen Mehrkosten im Falle der Umstellung der Pensionsversicherung vom Leistungs- zum Beitragsprinzip bei Lehrern zu rechnen ist? Abg. Paul Vogt
Das Ressort und das Schulamt tun sich manchmal schwer, Informationen herauszurücken, wenn sie nicht wollen. Ich habe in der 1. Lesung gefragt, was denn die finanziellen Auswirkungen dieser Besoldungsreform sind. Darauf habe ich keine Antwort bekommen. Ich hätte gehofft, dass man das mit diesem Bericht erledigen könnte. Offenbar ist es möglich, die Auswirkungen auf die Pensionen auszurechnen, aber nicht die Auswirkungen auf die Besoldungen. Ich finde das ein bisschen merkwürdig.
Einen ähnlichen Umgang mit Informationen stelle ich auch da fest, wo ich gefragt habe, wie denn die liechtensteinischen Lehrer im Vergleich zu ostschweizerischen Kantonen stehen würden. Hier hat die Regierung die Auswirkungen gezeigt, aber nur nach altem Recht, also wo sie bisher standen. Die Regierung hat sich aber nicht die Mühe gemacht, aufzuzeigen, in welchem Rang die Lehrer nach neuem Recht stehen werden. Man kann sich das allerdings selber ausrechnen. Und da möchte ich dann doch der Abg. Doris Frommelt sagen, dass nach neuem Recht die Gymnasiallehrer im interkantonalen Vergleich sehr gut dastehen - sie sind nämlich auf dem 3. Rang. Und wenn man sich das nach den Steuern anschaut, dann sind sie wahrscheinlich auf dem 1. Rang. Die Lehrer werden also nach dem neuen Recht sehr gut behandelt und keine Lehrerkategorie hat einen Grund zur Klage. Es soll auch so sein, dass Lehrer anständig verdienen, um das auch noch gesagt zu haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zur Frage des Miteinbezugs der Gemeinden: Wir haben einen Lenkungsausschuss in diesem Projekt gebildet. Dort hat der Gemeindevorsteher von Schaan Einsitz genommen. Der Gemeindevorsteher von Schaan wurde dann über diese finanziellen Auswirkungen auf die Pensionskassa informiert. Er hat dann anlässlich der Vorsteherkonferenz das zum Thema gemacht. Er hat mir dann eine E-Mail geschickt, mit welcher er zum Ausdruck gebracht hat, dass es überhaupt keinen Einwand gegeben habe und es eigentlich auch klar gewesen ist. Die Gemeindevorsteher erwarten aber, dass sie umgehend informiert werden, mit welchen Kosten für das nächste Jahr im Rahmen der Budgetierung dann auch zu rechnen ist, wenn das Besoldungsgesetz auch so in Kraft treten sollte.
Wir haben keine Berechnungen bei einer Umstellung in der Pensionskassa angestellt, weil wir auch nicht wissen, ob diese Umstellung überhaupt kommt. Wir machen also nicht Berechnungen in die Zukunft, wenn die rechtliche Grundlage nicht klar ist. Wir haben uns auch zuerst überlegt, ob wir allenfalls sogar einen Finanzbeschluss dem Landtag hier anhängen sollen. Wir konnten das aber nicht machen, weil wir die finanziellen Konsequenzen zum heutigen Zeitpunkt nicht kennen. Deshalb haben wir uns für diese Übergangsbestimmung entschlossen. Das ist eine Empfehlung der Stabsstelle Finanzen.
Dann zur Aussage «Informationen herausrücken» oder «nicht herausrücken»: Ich denke, wir haben hier im Bericht alles dargelegt, auch die finanziellen Konsequenzen. Wenn es halt nicht bezifferbar ist auf Franken und Rappen, dann haben wir einfach versucht, das alte System mit dem neuen System zu vergleichen und auch zum Ausdruck zu bringen, dass Mehrkosten anfallen werden. Wir haben das auch anlässlich der 1. Lesung im Bericht entsprechend ausgeführt.
Zu den Lehrervergleichen: Wir haben heutiges Recht genommen. Es mag vielleicht ein Versäumnis sein, dass wir auch das zukünftige Modell, die zukünftige Besoldung nach dieser Besoldungsreform auch noch in eine Tabelle hätten aufnehmen können. Da haben wir offensichtlich Ihren Informationsbedarf nicht stillen können. Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungsrat Quaderer, diese Argumentation kann ich schon gar nicht stehen lassen. Wenn Sie sagen, «wir haben keine Berechnungen gemacht, weil die rechtliche Grundlage noch nicht gegeben ist». Sie erwarten von uns, dass wir die rechtliche Grundlage schaffen, ohne die Konsequenzen dieser rechtlichen Grundlage oder rechtlichen Veränderungen abschätzen zu können bzw. irgendwelche Berechnungsmodelle zu haben. Das scheint mir von der Argumentation her dann doch etwas weit herangezogen. Wenn keine Berechnungen machbar sind, ist das etwas anderes, aber mit dem Argument, dass die rechtliche Grundlage noch nicht gegeben ist und Sie deshalb keine Berechnungen angestellt haben, das scheint mir dann doch etwas zu lapidar. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Vielleicht habe ich es vom Regierungsrat Quaderer überhört: Die Gemeinden wurden also vom Schulamt informiert. Wir haben ein Schreiben zum Thema «Lehrerbesoldungsreform-Informationen» erhalten. Da ist das Prozedere aufgeführt, wie sich die Lohnanpassung bei Kindergärtnerinnen etc., wie das dann hochgerechnet wird und wie viel es gesamthaft betrifft. Der exakte Aufwand jeder Gemeinde kann derzeit aber noch nicht beziffert werden. Ich war aber imstande, das für unsere Gemeinde hochzurechnen. Also kurzum, die Gemeinden haben die Information, sie kennen die Versicherungsbestände, sie haben diesbezüglich die Angaben auf Seite 2 und können das auch berechnen. Danke. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Keine Angst, ich werde es nicht eskalieren lassen, aber es kratzt mich doch ein wenig, dem Abg. Rudolf Lampert auch zu entgegnen. Ich kann Ihre Argumentation absolut nicht nachvollziehen. Es kann doch nicht sein, dass man auf ein möglicherweise neues Pensionskassenmodell im Vornherein Berechnungen anstellt. Wir regen uns immer darüber auf, dass unsere Landesverwaltung überlastet ist, zu viel Arbeit hat und zu wenig effizient arbeiten kann. Dann macht es doch keinen Sinn, wenn wir für zukünftige gesetzliche Regelungen, wobei wir noch nicht einmal wissen, ob sie umgesetzt werden, wenn wir diesbezüglich Berechnungen anstellen. Ich kann Ihrer Argumentation also beim besten Willen nicht folgen. Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, jetzt haben wir aneinander vorbei geredet. Selbstverständlich verlange ich keine Berechnungen für das zukünftige Versicherungsmodell bei der Umstellung von Leistungsprimat auf Beitragsprimat. Ich habe Ihre Antwort bezogen auf die Berechnungen, die der Abg. Paul Vogt angetönt hat, dass hier nicht errechnet wurde, was diese Umstellung auf das neue Gesetz - auf dieses neue Gesetz, nicht auf ein neues Pensionskassagesetz, sondern auf dieses neue Gesetz, das wir hier verabschieden -, dass dann diese finanziellen Folgen nicht absehbar seien. Entweder haben wir jetzt komplett in unterschiedliche Richtungen gesprochen oder uns nicht verstanden, weil selbstverständlich verlange ich keine exotischen Modellrechnungen auf ein neues Pensionskassagesetz. Es ging um Abs. 2 dieser Übergangsbestimmung.
Der Abg. Günther Kranz hat uns ja jetzt auch aufgezeigt, dass solche Berechnungen möglich sind und dass das auf relativ einfache Art zu handhaben ist. Nur davon habe ich gesprochen, sollte das falsch angekommen sein.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bin froh um Ihre neuen Ausführungen, dann muss ich nämlich den Vorwurf, dass ich hier lapidar gehandelt hätte, nicht zurückweisen, denn diesen Vorwurf haben Sie selbst zurückgenommen. Also wenn wir uns jetzt richtig verstehen, dann müssen Sie die Seite 29 dieser Stellungnahme aufschlagen. Dort ist auf der drittletzten Zeile ja ausgewiesen, dass die finanziellen Konsequenzen bei zirka CHF 1,7 Mio. liegen werden. Das ist eine Schätzung der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG vom 17. Januar 2008. Also diese Berechnungen haben wir schon gemacht.
Ich habe anlässlich der 1. Lesung gemeint, wir könnten diese Berechnungen nicht machen. Dann haben wir aber festgestellt, dass es möglich ist und haben das jetzt auch transparent im Bericht dargelegt.Abg. Wendelin Lampert
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich denke mir auch, wir müssen in der Debatte zwischen Besoldung und Pensionsversicherung unterscheiden. Betreffend die Besoldung erstaunen mich jetzt doch die Ausführungen des Abg. Paul Vogt, der sagt: Hier würden uns nicht die aktuellen Zahlen vorliegen. Wenn ich mir die Seiten 15 bis 17 betrachte, verweist die Regierung auf die EDK-Ost 2007. Insofern würde mich dann doch interessieren: Gibt es hier aktuellere Zahlen, wenn man hier jetzt schon sagt: Wir befinden uns hier in einem sehr guten Durchschnitt. Wenn wir uns zum Beispiel die Tabellen betrachten, komme ich bei diesen 10 Rangierungen auf den Platz Nr. 6 bei den Kindergärtnerinnen in Sachen Besoldung, bei der Primarschule auf den Platz 5,5. Wir sind also überall plus/minus in der Mitte.
Anders sieht es beispielsweise bei der Oberschule auf Seite 16 aus. Hier sind total 12 Kantone und das Land Liechtenstein aufgeführt. Bei der Oberschule landen wir auf dem Platz 10 bis 11. Und jetzt würde mich doch interessieren: Sind das die aktuellsten Zahlen oder gibt es aktuellere Zahlen, wie es der Abg. Paul Vogt nach meinem Dafürhalten in seinem Votum erwähnt hat?Abg. Paul Vogt
Es scheint jetzt doch einige Konfusion ausgebrochen zu sein. Wir sollten da verschiedene Sachen auseinander halten. Die Regierung hat die Auswirkungen auf die Pension mit CHF 1,7 Mio. beziffern können. Das ist also klar. Sie hat aber nicht beziffert, was die Kosten des neuen Besoldungssystems insgesamt sein werden. Diesbezüglich haben wir keine Anhaltspunkte. Wir haben nun die Rangordnung erhalten im Vergleich mit ostschweizerischen Kantonen nach bisherigem Recht. Und da ist es so, wie Sie, Herr Abg. Wendelin Lampert, eben gesagt haben, dass beispielsweise bei den Kindergärtnerinnen nach bishe-rigem Recht Liechtenstein auf dem 6. Rang stand. Neu werden es CHF 121'330 im Maximum sein und Liechtenstein ist damit auf dem 1. Platz. Bei den Primarlehrern, die bisher im Maximum ebenfalls auf Rang 6 waren, werden es neu CHF 132'360 sein. Damit werden die liechtensteinischen Lehrer auf dem 2. Platz sein usw. Das kann man durchspielen, wenn man den alten Bericht mit diesen Zahlen hier vergleicht. Was mir aber immer noch fehlt und diese Information hätte ich gerne gehabt, denn ich meine, es wäre auch Aufgabe der Regierung, das aufzuzeigen: Was sind denn die gesamten Auswirkungen auf die Staatsfinanzen, wenn man dieses Gesetz verabschiedet?Abg. Rudolf Lampert
Wenn ich diese Erklärung als lapidar bezeichnet habe, so bezog sich das wirklich darauf, dass, wenn das die Erklärung gewesen wäre, dass Sie keine Zahlen wie der Abg. Vogt das verlangt hat, angebracht haben. Nur, meines Erachtens müsste es ein Einfaches sein. Wenn Sie die finanziellen Folgen für die Pensionsversicherung errechnen können, muss es ein Einfaches sein, die Grundkosten, welche zur Erhöhung der Kosten für die Pensionsversicherung führen, wenn Sie diese Grundkosten berechnen können, wenn Sie schon die Kosten über CHF 1,7 Mio. für die Pensionskasse errechnen. Diese Kosten haben eine Basis und diese Basis ist nicht aufgeführt. Aber für mich ist das erledigt. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Nochmals zu den Tabellen: Herr Abg. Wendelin Lampert, das sind die aktuellsten Zahlen 2007. Der Abg. Paul Vogt hätte gerne gehabt, wenn in dieser Tabelle auch die neuen Löhne nach dieser Besoldungsreform in der Tabelle aufgeführt worden wären, damit man auch den Vergleich betreffend die Löhne nach dem neuen Recht im kantonalen Vergleich hat. Ich glaube, das war sein Anliegen.
Und dann nochmals zu den finanziellen Konsequenzen: Im Bericht und Antrag zur 1. Lesung sind auf Seite 68 die finanziellen Konsequenzen der Umstellung aufgelistet, und das ist die Grundlage für die Folge der Pensionskasse. Das war die Berechnungsgrundlage für diese CHF 1,7 Mio. Diese finanziellen Konsequenzen haben wir ja in der 1. Lesung im Bericht ausgeführt. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. II. steht also zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht. Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
REGIERUNGSVORLAGE ZUR ABÄNDERUNG DES LEHRERDIENSTGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Sachüberschrift vor Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich habe mit dem Abs. 3 noch Probleme, gerade im Hinblick auf die grössere Verantwortung, die Schulleitungen künftig auch tragen sollen. Hier heisst es - ich zitiere: «Bei mangelhaften Leistungen leitet das Schulamt, wenn möglich im Einvernehmen mit dem Lehrer und erforderlichenfalls mit der Schulleitung» usw. Nach meiner Ansicht müsste es so sein, dass zuerst das Schulamt mit dem Schulleiter spricht und allenfalls eben auch der Lehrer mit einbezogen wird. Ich beantrage folgende Änderung bzw. Formulierung: «Bei mangelhaften Leistungen leitet das Schulamt im Einvernehmen mit der Schulleitung und allenfalls mit dem Lehrer die zur Behebung der Mängel erforderlichen Massnahmen in die Wege».Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Das Kopfnicken signalisiert mir, dass sich die Regierung mit diesem Vorschlag einverstanden erklären kann. Damit müssen wir auch nicht abstimmen. Trifft das zu, Herr Regierungsrat Quaderer?
Regierungsrat Hugo Quaderer
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich nehme das zur Kenntnis. Dann stimmen wir noch über den Art. 31. ab. Ich bitte den Abg. Franz Heeb, die von ihm formulierte Änderung noch einmal vorzutragen.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Meine Formulierung lautet wie folgt: «Bei mangelhaften Leistungen leitet das Schulamt im Einvernehmen mit der Schulleitung und allenfalls mit dem Lehrer die zur Behebung der Mängel erforderlichen Massnahmen in die Wege».Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich stimme diesem Antrag zu, möchte aber, dass es statt «allenfalls» «erforderlichenfalls» heisst. Ich möchte also dafür plädieren, dass es «erforderlichenfalls» heisst.Abg. Franz Heeb
Ich kann Ihnen da gerne zustimmen, «erforderlichenfalls» ist besser.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 31 in der abgeänderten Form von Abs. 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag und Art. 31 in der geänderten Form zugestimmt.
Dann können wir weiterlesen.
Art. 31a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum hier zwei verschiedene Jahre des In-Kraft-Tretens sind, einmal am 1. Januar 2009 und dann am 1. Januar 2011. 2011 bezieht sich ja auf Art. 31a. Wäre es nicht möglich, das schon zu dieser Zeit einzuführen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich noch beim Abs. 2 redaktionell anmerken, dass es «mit Verordnung» und nicht «mit Verordnungen» heissen muss. Das hat uns der Rechtsdienst auch noch telefonisch gemeldet.
Der Termin 2011 ist deshalb gewählt, damit auch alle Schulleitungen diesbezüglich noch ausgebildet werden können. Dazu braucht es noch Zeit. Wir können den Schulleitungen diese zusätzliche Aufgabe nicht ohne Ausbildung per 1. Januar 2009 bereits übertragen. Deshalb ist hier gewählt, dass man das dann innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre schafft, dass dann alle Schulleitungen auch entsprechend geschult sind. Das ist der Grund für 2011.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über II. mit der Änderung, die die Regierung noch eingebracht hat, abstimmen, dass in Abs. 2 der Wortlaut wie folgt heisst: «Die Regierung bestimmt das In-Kraft-Treten von Art. 31a mit Verordnung. Art. 31a tritt spätestens am 1. Januar 2011 in Kraft».
Wer II. zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend in 2. Lesung behandelt und Traktandum 17 erledigt.
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