Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG), (Nr. 3/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des 2. Tages der März-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 21: Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 3/2008 und er steht somit zur Diskussion.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Im vorliegenden Bericht und Antrag geht es um das Informationsverwendungsgesetz, kurz IWG genannt. Es geht um die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen. Ein an und für sich harmloses Gesetz kommt mit einer Verspätung von rund 18 Monaten heute zur 1. Lesung. Die Frist für die Einführung als EWR-Mitgliedstaat lief am 1. September 2006 ab. Die EU-Mitglieder hatten eine kürzere Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG, nämlich den 1. Juli 2005 einzuhalten. Der Umstand, dass wir nun das Gesetz, wie die Regierung auf Seite 20 bemerkt, so rasch wie möglich in Kraft setzen sollen, um ein Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof zu vermeiden, macht mich nachdenklich. Wie steht denn da ein Kleinstaat wie Liechtenstein da, wenn er es innerhalb der grosszügigen Fristen nicht schafft, eine unbestrittene Richtlinie rechtzeitig in eine Gesetzesvorlage zu kleiden und dem Landtag vorzulegen? Bei anderen Gelegenheiten wird oft unter dem Stichwort «Flexibilität» hervorgehoben, dass unser Staat aufgrund seiner Kleinheit schnell auf Anforderungen reagieren kann. Hier trifft dies offenbar nicht zu.
Nun zum Inhalt: Wir sind eine Informationsgesellschaft. Die EU hat den gegenständlichen Marktwert solcher Informationen auf EURO 68 Mia. geschätzt. Es kann also durchaus Sinn machen, dieses Informationsmaterial für die Entwicklung neuer Dienste wirtschaftlich zu nutzen. Davon kann und soll die öffentliche Hand, aber auch die Privatwirtschaft, profitieren. Es gilt jedoch, dass international die gleichen Massstäbe angewendet werden und dies ist auch schon die Hauptaufgabe dieser Gesetzesvorlage.
Die nationalen Bestimmungen und Verfahren für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen der Mitgliedsländer werden auf ein Mindestniveau angeglichen. Die Bedingungen hierfür lauten dahingehend, dass die Nutzung solcher Informationen gerecht, angemessen und nicht diskriminierend sein dürfen. Nach meiner Ansicht sind diese Punkte im vorliegenden Gesetz gebührend berücksichtigt und das Gesetz sollte, wie es ja auch die Regierung wünscht, rasch in Kraft gesetzt werden. Ich glaube auch nicht, dass mit der Inkraftsetzung ein riesiger Ansturm auf die vom Land gespeicherten Informationen stattfinden werden. Nach und nach könnte jedoch der Nutzen in der Privatwirtschaft doch erheblich sein. Einzelpersonen können sich bereits heute an diversen Informationsinhalten via Internetzugriff bedienen.
Für mich stellt sich anlässlich dieser Gesetzesvorlage auch die Gelegenheit dar, von der Regierung zu erfahren, wie es grundsätzlich um die Datensicherheit in der Verwaltung steht. Ich wünsche von der Regierung zu erfahren, wie die Datenhaltung generell aussieht. Fragen bezüglich der physischen Sicherheit, aber auch der logischen Zugriffssicherheit sind von Interesse. Die Regierung möge doch darauf antworten - dies ohne Betriebsgeheimnisse zu verraten -, ob die entsprechenden Vorkehrungen vollumfänglich getroffen sind. Auch von Interesse ist, ob die Datenhaltung auch bei Drittpersonen im In- oder Ausland im Auftrag des Landes stattfindet und ob auch beim Datentransport via Datenleitungen entsprechende Vorsichtsmassnahmen getroffen sind oder werden. Die Anwort muss nicht ad hoc und heute sein, aber vielleicht bis zur 2. Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Ich darf auf die Fragen des Abg. Gebhard Negele ganz kurz eingehen. Zur ersten Bemerkung muss ich Ihnen einfach zugestehen: Ja, wir setzen relativ spät um, aber wir müssen natürlich auch in unserer Verwaltung Prioritäten setzen und vor allem die Gesetzesvorlagen umsetzen, die für uns auch wichtig sind. Und da denke ich mir, haben wir sicher keine unmittelbaren Nachteile gehabt, wenn wir diese Vorlage ein wenig verspätet umsetzen. Aber grunsätzlich muss es unser Bemühen sein, die EWR-Vorlagen rechtzeitig umzusetzen. Das ist klar.
Was die Datensicherheit in der Verwaltung anbelangt, kann ich Ihnen sicher folgende Auskunft geben: Es war ja auch schon Thematik in der Geschäftsprüfungskommission, diese Datensicherheit umfassender abzuklären. Wir hatten auch in der letzten Regierungssitzung einen Zwischenbericht betreffend Datensicherheit: Wo sind kritische Punkte? Wie müssen wir das angehen? Und da hat die Regierung auch Aufträge erteilt. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass wir schon seit einiger Zeit diese Datensicherheit überprüfen. Natürlich müssen wir hier auch das Verhältnismässigkeitsprinzip spielen lassen. Zuerst einmal überprüfen wir die Amtsstellen, die hoch sensible Daten haben, damit wir hier eine grösstmögliche Sicherheit haben. Wir überprüfen aber auch, wie diese Amtstellen untergebracht sind, also ob auch baulich genügend Sicherheiten vorhanden sind. Aber ich werde gerne auf die 2. Lesung hier eine kurze Stellungnahme abgeben, damit Sie umfassender informiert werden.Abg. Paul Vogt
Meines Erachtens ist dieses Gesetz nicht unbedingt nötig für Liechtenstein. Es ist aber EWR-rechtlich bedingt und deshalb auch umzusetzen. Ich sehe aber keinen wirklichen Bedarf für ein solches Gesetz. Das Grundanliegen, den Umgang mit diesen Daten zu regeln, und zwar in einer diskriminierungsfreien Art und Weise, ist sicher ein berechtigtes Anliegen und es schadet sicher auch nichts, wenn wir dieses Gesetz umsetzen.
Ich habe aber eine konkrete Frage an den Regierungschef. Und zwar geht es hier um die amtlichen Publikationsorgane. Das sind das «Liechtensteiner Volksblatt» und das «Liechtensteiner Vaterland». Ich möchte wissen: Inwiefern fallen dann diese beiden Zeitungen auch unter dieses Gesetz? Sind die amtlichen Publikationen von diesem Gesetz betroffen oder nicht?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich würde jetzt auf einen ersten Blick sagen, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Publikationsorgane diesem Gesetz unterworfen sind. Aber ich muss Ihnen zugestehen: Ich habe mich nicht vertieft mit dieser Frage beschäftigt. Diesbezüglich werde ich aber auch gerne die notwendigen Abklärungen treffen lassen und auf die 2. Lesung hin eine Stellungnahme abgeben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich habe eine Frage: Inwiefern muss die Weitergabe von solchen Daten an Dritte ebenfalls geregelt werden? Können Stellen, die solche Daten erhalten, zum Beispiel Unternehmen oder Gewerbebetriebe, diese Daten dann selber weitergeben ohne Rückmeldung an die öffentlichen Stellen, die sie geliefert haben?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn ich den Art. 7 lese, dann scheint es mir schon so zu sein, dass, wenn die öffentlichen Stellen Bedingungen für die Weiterverwendung der in ihrem Besitz befindlichen Dokumente in einem Vertrag festlegen, dass dann auch in diesem Vertrag festgelegt wird, ob diese Dokumente an Dritte weitergereicht werden können oder nicht. Ich gehe davon aus, dass das dann in diesem Vertrag ebenfalls geregelt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen in 1. Lesung behandelt und Traktandum 21 erledigt.
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