Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), (Nr. 5/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 5/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Mit der Richtlinie 2004/17/EG bzw. deren Berichtigung werden mehrere Richtlinien geändert, um den Forderungen nach Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen. Durch die Modernisierung soll neuen Technologien und Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird die Einführung elektronischer Verfahren gefördert. Weiters sieht die Richtlinie die Möglichkeiten vor, Rahmenvereinbarungen zu schliessen.
Wie bereits auch unter dem vorgängigen Traktandum abgehandelt, ergab die Überprüfung der ESA, dass die Umsetzung, welche am 1. Januar 2006 in Kraft trat, nicht vollständig erfolgt sei. Die Umsetzungsmängel betreffen die nicht vollständige Umsetzung der Begriffsdefinitionen, die Bestimmungen über Variantenofferten müssen ergänzt werden und der Vergabevermerk bzw. die Vergabeverfügung muss ergänzt werden. Bezüglich der Zuschlagskriterien bemängelte die ESA, wie in der vorgängig behandelten Vorlage auch, dass die Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht miteinander vermischt werden dürfen.
Die Schwerpunkte der Vorlage sind die Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/38/EG, die Einführung elektronischer Vergabeverfahren, die klare Formulierung der Bestimmungen über die technischen Spezifikationen, die strengere Fassung der Bestimmungen über die Zuschlagskriterien und die Vereinfachung bei den Schwellenwerten. Bezüglich der Schwellenwerte gilt meinerseits das bereits beim vorgängigen Traktandum Erwähnte, dass wir im Bereich der Übernahme der Richtlinien keine oder nur sehr wenig Einflussmöglichkeiten haben und wenn dann doch geändert wird - siehe auch die Zuschlagskriterien - erhalten wir dieselbe Vorlage von der Überwachungsbehörde zur Anpassung zurück.
Ich wiederhole nicht alles, was bereits im vorgängigen Traktandum zu den Schwellenwerten gesagt wurde. Ich gebe der Regierung erneut mit auf den Weg, dass hier unter dem Aspekt einer sinnvollen Wirtschaftsförderung und der Unterstützung des einheimischen Gewerbes in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskreisen die bestmögliche Lösung gesucht werden sollte.
Im Bericht und Antrag wird erwähnt, dass für die Umsetzung dieser Richtlinie und der im vorgängigen Traktandum behandelten Richtlinie zusätzliches Personal von insgesamt 100 Stellenprozenten bei der Stabsstelle Öffentliches Auftragswesen befristet auf drei Jahre als notwendig erachtet wird. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage gegeben ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
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Art. 3 Abs. 1 wird verlesen.
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Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 4 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 11 Einleitungssatz und Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
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Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 1, 2 Bst. a und 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 Abs. 1, 2 Bst. a und 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 1a, 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 Abs. 1a, 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 1 bis 3 Bst. k und l wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 1 bis 3 Bst. k und l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36a steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Hier sinngemäss dieselbe Aussage wie im vorgegangenen Traktandum bezüglich die Auslegung der Verordnung zur elektronischen Auktion. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 37 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, k und m sowie Abs. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, k und m sowie Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren in 1. Lesung beraten und somit Traktandum 23 erledigt.
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