Begabtenförderung an den liechtensteinischen Schulen mit Schwerpunkt Primarschulen (Nr. 20/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 6: Begabtenförderung an den liechtensteinischen Schulen mit Schwerpunkt Primarschulen.
Der Bericht und Antrag Nr. 20/2008 steht zur Diskussion.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Der Bericht und Antrag der Regierung zeigt anschaulich auf, wie gross die Heterogenität, das heisst, die Unterschiedlichkeit an den liechtensteinischen Schulen ist. Es wird deutlich, dass die Zielvorgabe, wie sie auf Seite 8 des Bericht und Antrags formuliert wird, allen Kindern die beste, aber nicht die gleiche Bildung zu ermöglichen, nach differenzierten Konzepten der Förderung verlangt. Das Augenmerk bei Förderungen soll neu ressourcenorientiert sein, das heisst, neben der Aufarbeitung von Defiziten sollen vor allem die Fähigkeiten und Stärken des Kindes gefördert werden, so die Regierung. Diese Zielsetzung scheint mir sehr wichtig, um alle Potenziale ausschöpfen zu können.
Seit rund 15 Jahren werden schulische Defizite bei Primarschulkindern mittels Ergänzungsunterricht systematisch aufgearbeitet. Daneben gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für schwächere Kinder, wie spezielle Förderung (SF), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen sowie die Sonderschulungen. Der Ergänzungsunterricht ist seit rund 15 Jahren ein Erfolgskonzept und aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Es können mit dem EGU nicht nur lernschwache, sondern auch sozial oder sprachlich benachteiligte Kinder Förderung erfahren. Der EGU ist ein gut genutztes und gerne beanspruchtes Instrument der Förderung. Ich erachte es als grossen Pluspunkt, dass der Zugang zum Ergänzungsunterricht auf kurzem Weg und unbürokratisch erfolgen kann.
Als weiteren Pluspunkt schätze ich die individuelle und bedarfsgerechte Förderung. Diese kann je nach Bedarf des Schülers / der Schülerin umfassend sein und über einen längeren Zeitraum erfolgen oder eher problembezogen auf einen einzelnen Bereich oder sogar nur auf einen Teilbereich in einem bestimmten Fach, das einem Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt gerade Schwierigkeiten bereitet. Wenn einer zum Beispiel den Zugang zum Bruchrechnen im Regelunterricht nicht auf Anhieb findet, so beansprucht er dafür vielleicht den Ergänzungsunterricht bis der Knoten gelöst ist, während eine andere sowohl in Sprachen wie in Mathematik über einen längeren Zeitraum gestützt werden muss. Diese erfolgreiche individuelle Form der Unterstützung durch EGU wurde von Eltern und Kindern sehr gut angenommen und hat sich bewährt. Laut Bericht und Antrag profitieren etwa 20% der Schüler vom Ergänzungsunterricht und ähnlichen Förderungen.
Die Begabtenförderung richtet sich an jenen Teil der Schüler, welche im Regelunterricht unterfordert sind, weil sie mehr zu leisten vermögen als der Lehrplan voraussetzt. Es sind dies 15% der Schüler und Schülerinnen gemäss Grafik Nr. 2 auf Seite 18. Wie auf Seite 16 des Berichts ausgeführt wird, ist es eine wichtige Aufgabe der Lehrpersonen, Begabungen zu erkennen, denn eine permanente Unterforderung eines Kindes berge die gleichen Gefahren in sich wie eine permanente Überforderung. Dauernde schulische Unterforderung könne innerhalb der Klasse zu deutlich spürbaren Problemen führen, während sich beim betroffenen Schüler Langeweile, Desinteresse oder sogar Aggression und Depression einstellen können.
Die Begabtenförderung wurde bisher nicht konzeptionell aufgearbeitet. Begabtenförderung fand bisher je nach Lehrperson auf unterschiedliche Weise statt, jedoch handelte es sich dabei immer um integrierte Förderung, integriert im Schulhaus und in den Schulbetrieb. Der bisher erteilte Förderunterricht für be-sonders Begabte erfolgte an den Schulen ohne zusätzliche Lektionen. Führt man sich jedoch den Prozentsatz von Schülern vor Augen, die für eine systematische Begabtenförderung in Frage kommen und davon profitieren können, so kann man der Aussage der Regierung im Bericht gut folgen, dass die Begabtenförderung gezielt in den schulischen Alltag eingebaut und verankert werden soll und dass - ich zitiere - «eine wirklich gute Begabtenförderung eigentliche Förderlektionen braucht, die gezielt neben oder parallel zum Unterricht eingesetzt werden können».
Es werden analog zum Kanton Luzern sieben Förderlektionen pro 150 Schüler vorgeschlagen, jedoch ein Minimum von vier Lektionen pro Schule. Das entspricht im Minimum einem Halbtag pro Woche. Ob mit diesen Lektionenzahlen die gewünschte Wirkung erzielt werden kann, das wird die Evaluation am Ende der Projektphase zeigen. Ich bitte die Regierung zum Vergleich und zur Abrundung des Bildes um die Lektionenzahlen für den Ergänzungsunterricht pro 150 Schüler und pro Schulhaus.
Zur Erkennung von besonderen Begabungen stehen den Lehrpersonen diverse Instrumente zur Verfügung. Die Schulen erhalten Merkblätter zu Testverfahren für die Identifikation von Begabungen sowie die Unterstützung des schulpsychologischen Dienstes. Ausserdem soll der Dialog mit den Eltern stattfinden. Da der Zugang zur Begabtenförderung schon heute unbürokratisch erfolgt und es auch in Zukunft für die Begabtenförderung keine Zulassungsberechtigung - beispielsweise vom schulpsychologischen Dienst - brauchen wird, so wird der Zugang auch in Zukunft, wenn Förderlektionen zur Verfügung stehen, auf kurzem Wege möglich sein. Durch das Einführen von eigentlichen Lektionen für die Begabtenförderung wird somit für die betroffenen Kinder eine systematische und konzeptionelle Förderung erreicht, die nicht nur ihre Berechtigung hat, sondern die vor allem nötig ist, um den Schülerinnen und Schülern im Sinne der Chancengleichheit gerecht zu werden. Förderungen müssen die ganze Leistungsbandbreite der Schüler abdecken. Diese Leistungsbandbreite umfasst sowohl die 20% der schwächeren Schüler wie die 15% der speziell Begabten als auch die 65% der Schülerinnen und Schüler, welche im Regelunterricht ihre Förderung finden.
Ich danke der Regierung insbesondere dafür, dass sie von der Möglichkeit der freiwilligen Beteiligung der Primarschulen am Projekt «Begabtenförderung» ab dem kommenden Jahr nicht länger Gebrauch machen will. Von den speziellen Förderungen, die in Liechtenstein angeboten werden, sollen nämlich alle Kinder gleichermassen profitieren können, unabhängig von ihrem Wohnort. Dies bedingt eine Einführung des Projektes «Begabtenförderung» an allen Schulen des Landes, da ja die Kinder der Primarschulen an ihre Schulbezirke gebunden sind. Die geplante obligatorische Einführung des Projekts «Begabtenförderung» im Schuljahr 2009/2010 begrüsse ich daher sehr. Sie ermöglicht die Chancengleichheit für alle unabhängig vom Wohnort und unabhängig von der Ausprägung der Begabungen.
Da den Schulen Spielraum eingeräumt wird, um ihre eigenen Förderkonzepte zu erarbeiten, welche vom Schulamt geprüft, genehmigt und unterstützt werden, wird einerseits die systematische und strukturierte Begabtenförderung erreicht und andererseits wird die Schulautonomie in den Gemeinden berücksichtigt und gestärkt. Auf die Gemeinden bezogen fällt im Bericht und Antrag jedoch auf, dass die bisherigen Teilnehmerschulen am Projekt «Begabtenförderung» neben den Schulen von Triesen und Balzers vor allem die Schulen der kleineren Gemeinden sind. Ist es Zufall oder gibt es nach Kenntnis der Regierung spezielle Gründe, weshalb sich insbesondere die Schulen der grösseren Gemeinden mit grösseren Lehrerteams bisher nicht am Projekt beteiligt hatten?
Da es sich bei der konzeptionellen Begabtenförderung um ein landesweites schulisches Projekt auf Gemeindeebene handelt, interessiert mich auch die Haltung der Gemeindeschulräte bzw. der Gemeinden selbst zu diesem Projekt, zumal bei Umsetzung des Projekts auch eine Kostenbeteiligung der Gemeinden erfolgen wird. Auf alle Primarschulen des Landes gerechnet ergibt sich nach dem eingangs erwähnten Verteilerschlüssel des Kantons Luzern eine benötige Lektionenzahl von 101 Lektionen, was dreieinhalb Lehrerstellen entspricht und nach den Berechnungen der Regierung ungefähre jährliche Kosten von CHF 380'000 verursachen wird. Gut angelegte Franken, wie ich meine. Es handelt sich bei den besonders Begabten mit 15% nämlich um fast ebenso viele Schüler wie bei den schwächer Begabten mit 20%.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Begriff «besonders Begabte» einfach leistungsstarke und vom Regelunterricht unterforderte Schüler gemeint sind, die besondere Denkanstösse benötigen und nicht eigentlich Hochbegabte, welche gemäss Bericht lediglich etwa 1 bis 2% der Schülerschaft ausmachen. Mit einer systematischen und konzeptionellen Begabtenförderung betreiben wir also nicht etwa eine exotische und überzogene Spezialförderung, sondern wir decken damit einen ganz normalen Bereich im Schulalltag ab. Es handelt sich beim Projekt «Begabtenförderung» nicht um eine Neueinführung, sondern um die Weiterentwicklung des Konzeptes «Begabungsförderung im Fürstentum Liechtenstein» vom Juni 2005. Damit wird die Begabtenförderung auf der Primarstufe entscheidend ausgebaut und weitergebracht. Begabtenförderung gehört als fester Bestandteil in unser Bildungssystem.
Der zweite Schwerpunkt des Regierungsberichts betrifft die Sekundarstufen I und II. Die Regierung schlägt den Beitritt unseres Landes zur interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte der Sekundarstufe I und II vor. Das Angebot richtet sich an Schüler und Schülerinnen mit hohen Begabungen im Bereich der Sports oder der Kunst, welche besondere Rahmenbedingungen erfordern und in Liechtenstein nicht angeboten werden können. Die administrativen jährlichen Vertragskosten für einen Beitritt sind relativ gering, ins Gewicht fallen die Betriebskosten bei Inanspruchnahme im Einzelfall. Auch wenn die Regierung von Einzelfällen ausgeht, handelt es sich beim Angebot von gegenwärtig 31 Schulen in acht Schweizer Kantonen um eine Erweiterung des Angebots an spezialisierten Schulen für unser Land auf der Sekundarstufe I und II sowie um einen Gleichschritt mit der Schweiz auf dem Bildungssektor.
Ich begrüsse die vorgelegten Vorschläge zur Begabtenförderung und danke der Regierung für den umfassenden und aufschlussreichen Bericht. Dem Evaluationsbericht nach Projektablauf sehe ich mit grossem Interesse entgegen. Ich spreche mich für den Verpflichtungskredit von CHF 1'524'000 inklusive den Nachtragskredit für die zweite Jahreshälfte des Jahres 2008 von CHF 159'000 aus, denn Begabtenförderung gehört als fester Bestandteil in unser Bildungssystem. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dem Hohen Landtag liegt ein Finanzbeschluss zur Behandlung vor, der es ermöglichen soll, die Begabtenförderung an den Primarschulen weiter auszubauen und weiterzuentwickeln. Begabtenförderung ist schon länger ein Thema. So ging diese Vorlage auf die Initiative von Regierungsrätin Rita Kieber-Beck als vormalige Bildungsministerin zurück und ich danke ihr sowie dem Ressort Bildung für diesen wichtigen Bericht und Antrag.
Unsere Gesellschaft ist sehr heterogen geworden. Wertvorstellungen, Erziehung, Sprache, Lebensformen, Traditionen, biografischer Hintergrund, Religion, alles was in meiner Kindheit und Jugend in beinahe jeder Familie, im ganzen Dorf identisch war und kaum zu kontroversen Diskussionen Anlass gab, ist nun sehr individuell und schafft neue Herausforderungen. Denken wir nur daran, dass in unserem Land Kinder aus 36 verschiedenen Ländern leben und zur Schule gehen. In den letzten Jahren wurde der Fokus vermehrt auf die schulisch schwächeren Kinder gelegt. Mit differenzierter Förderung, wie Ergänzungsunterricht, Deutsch als Zweitsprache, Logopädie, Psychomotorik usw. wurde diesen zirka 20% der Schüler und Schülerinnen individuell entgegengekommen.
Die Förderung für Begabte ist jedoch ebenfalls eine Aufgabe der Schule. Permanente schulische Unterforderung kann verschiedenste Probleme verursachen, wie Langeweile, Desinteresse, aggressives, depressives und störendes Verhalten. So weiss man, dass sich zum Beispiel Hochbegabte vom Unterricht regelrecht verabschieden, in ihre eigene Welt abtauchen und dann sogar den Anschluss an den normalen Schulstoff verlieren können. Im Bericht und Antrag heisst es, dass zirka 15 % der SchülerInnen besonders begabt sind und mehr leisten können als der Lehrplan voraussetzt. Dabei wird unterschieden in:- Begabung, die nicht nur intellektuell, sondern auch emotional, motorisch, kreativ, sozial sein kann,
- besondere Begabung, also leistungsstarke Schüler, die in einem oder in mehreren Bereichen deutlich voraus sind und
- Hochbegabung, das heisst, wenn der Entwicklungsstand deutlich und ausgeprägt über dem Stand der Gleichaltrigen liegt, was allerdings nur bei 1 bis 2% aller Lernenden vorkommt.
Während zum Beispiel Eltern eines begabten Kindes oft auch Neid und Kritik erfahren müssen, erlebt das begabte Kind eine Ausgrenzung. Ein Kind will aber einfach dazugehören, es will kein Schild umgehängt bekommen mit «begabt» oder «hochbegabt». Bisher mussten Eltern eines sehr begabten Kindes oft nach einer privaten Lösung suchen, was meist bedeutete, das Kind in eine Privatschule zu geben, wo eine spezielle Förderung angeboten wurde.
Mit dem Schwerpunkt der Begabtenförderung auf der Primarschulstufe, wie sie nun ausgebaut werden soll, können alle begabten Schülerinnen und Schüler im Schulhaus ihrer Wohngemeinde individuell gefördert werden mit zusätzlichen Förderlektionen, integriert in der Klasse oder parallel zum Unterricht. Und mit dem zweiten Schwerpunkt der Vorlage soll im Bereich der Sekundarstufe I und II der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte beigetreten werden. Dieser Vereinbarung, die seit dem Jahre 2003 besteht, sind bisher elf Deutschschweizer Kantone angeschlossen und mit einem Beitritt Liechtensteins werden auch für unsere Hochbegabten sämtliche schulischen Angebote der verschiedenen Kantone zugänglich. Diese spezialisierten Schulen für Hochbegabte mit ihrem Spezialangebot stellen keine Konkurrenz, sondern ein ergänzendes Angebot zu den Profilschulen der Sekundarstufe I dar und sind erst dann wichtig, wenn im Land selbst keine adäquate Förderung möglich ist. Grundsätzlich muss sicher die Förderung in unserem regulären Schulsystem Vorrang haben.
Ich spreche mich sehr für die Begabtenförderung auf der Primarschulstufe aus, habe jedoch zur Begabtenförderung generell an den Bildungsminister folgende Frage: Die Begabtenförderung muss ja auch beim Übertritt in die Sekundarstufe I möglichst übergangslos weitergehen - so denke ich jedenfalls. Wie wird diese Begabtenförderung nach der beabsichtigten Aufhebung des Untergymnasiums auf der Sekundarstufe I weitergeführt? Mit SPES I sollen ja in einzelnen Fächern Leistungszüge geführt werden. Ist es gedacht, dass die sehr begabten Schüler künftig in diesen Leistungszügen ebenfalls zusätzlich gefördert werden, nachdem sie diese individuelle Förderung ja schon in der Primarschule erfahren durften?
Zu den Kosten des Projektes Begabtenförderung: Wie die individualisierte Sonderschulung für schwächere Schülerinnen und Schüler wird auch die Begabtenförderung nicht unerhebliche Kosten verursachen. Das vierjährige Projekt an den Primarschulen wird im Vollausbau etwas mehr als CHF 1,5 Mio. kosten, die je hälftig von Land und Gemeinden getragen werden. Diese Kosten ergeben sich vor allem durch die vorgesehenen Sonderlektionen für Begabtenförderungen. Es wird dabei von total 3,5 Lehrerstellen ausgegangen. Die jährlichen Kosten von CHF 400 durch den Beitritt zur schweizerischen Vereinbarung sind gering. Da die Regierung von Einzelfällen von SchülerInnen ausgeht, die solche Schulen für Hochbegabte besuchen, sind die Betriebskostenbeiträge etc. derzeit nicht exakt berechenbar, heisst es im Bericht. Dennoch interessiert mich die Frage, von welcher ungefähren Höhe der Schulkosten pro Jahr/pro Schüler ausgegangen wird und wer für diese Kosten aufzukommen hat.
Zum Thema Hochbegabung hat der Europarat schon 1994 folgende Empfehlung herausgegeben: «Hochbegabte Kinder» und ich denke da können wir auch begabte, sehr begabte dazuzählen «sollen von angemessenen erzieherischen Bedingungen profitieren können, die es ihnen erlauben, ihre Möglichkeiten voll zu entwickeln. Dazu soll die Gesetzgebung die individuellen Unterschiede in den Begabungen berücksichtigen und respektieren. Massnahmen für besonders begabte Kinder sollen organisiert werden und das normale Schulsystem so flexibel gestaltet werden, dass den Bedürfnissen besonders begabter und talentierter Schüler gleichermassen entsprochen werden kann». Diese Empfehlung trifft den Kern der Sache. Mit der Zustimmung zum vorliegenden Bericht und Antrag und dem entsprechenden Finanzbeschluss zur Begabtenförderung erfüllen wir genau diese Empfehlung. Danke.Abg. Pepo Frick
Das Thema «Begabtenförderung» ist nicht neu, auch nicht für Primarschulen. Der vorliegende Bericht und Antrag stützt sich auf verschiedene Vorarbeiten und Erfahrungen. Alle Primarschulen werden sich an der Begabtenförderung beteiligen und erhalten dafür Extralektionen für diesen Zusatzunterricht. Der Bericht und Antrag ist sehr informativ, auch die Grafiken zeigen das Thema sehr anschaulich. Zentraler Gedanke ist dabei, dass die Leistungsmöglichkeit und der Anreiz für begabtere Schülerinnen und Schüler nach oben offen ist und damit auch für diese Gruppe der Schulbesuch motivationsfördernd ist und bleibt. Ich werde diesem Teil des Antrages zustimmen.
Zum zweiten Teil des Antrages: Ich befürworte selbstverständlich den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen für Hochbegabte der Sekundarstufe I und II. Die Bereitschaft der Schweizer Seite, uns in solchen Vereinbarungen teilhaben zu lassen, möchte ich hier dankbar anerkennen. Für Liechtenstein wäre es unmöglich, ein so breites Angebot zur Verfügung zu stellen. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte es gleich vorwegnehmen: Ich finde die Vorhaben im vorliegenden Bericht und Antrag eine gute Sache. Ich mute Ihnen jetzt nicht eine weitere Definition von Begabten oder Hochbegabten zu. Was ich aus dem Projekt «Begabtenförderung FL an den Primarschulen» erkenne, ist ein weiterer Schritt nicht Wissen im Giesskannenprinzip den Schülern zu vermitteln, sondern Individualiät zuzulassen und noch mehr, wo immer möglich diese Individualität zu überzeugenden Leistungen in Schwerpunktbereichen zu bringen. Ein Satz im vorliegenden Bericht und Antrag ist mir besonders aufgefallen - ich zitiere: «Denn es soll schliesslich das Prinzip der Chancengleichheit gelten» und weiters «dies bedeutet, dass allen Kindern die beste und nicht die gleiche Bildung ermöglicht wird». Nicht die gleiche Bildung, was bedeutet das? Wir wissen heute noch nicht, was für Anforderungen unsere Jugend in 20 bis 30 Jahren in ihrem Berufsalltag erfüllen muss. Aber eines ist bereits erkannt: Es ist nicht das reine Wissen, das Sachwissen, was der Mensch in unserer Gesellschaft und in der Berufswelt benötigt. Natürlich ist es ein sehr wichtiger Basisstein im Mosaik.
Zum Mosaik eines integrierten Jugendlichen und Erwachsenen in einer sehr schnelllebigen, technisch orientierten Gesellschaft voller Möglichkeiten und durchbrochenen Wertestrukturen braucht es zusätzlich zum Sachwissen eine starke emotionale Intelligenz und eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Auch diese Bereiche können gefordert und gefördert werden. Auch in diesen Bereichen, obwohl oft nur vom Bauchgefühl die Rede ist, kann gezielt mit Kindern gearbeitet und unterstützt werden. Ich bin der Überzeugung, dass viele Lehrer und Lehrerinnen diese Erkenntnis mit mir teilen, dass sie gerne mehr Zeit und Energie in die Förderung dieser beiden Kompetenzen legen würden. Aber die Zeit fehlt. Die Stundentafeln sind vorwiegend mit Wissensthemen belegt und Spielraum gibt es wenig.
Was mich am vorliegenden Projekt besonders freut, ist, dass die Schulen nicht nur zusätzliche Lehrkräfte für spezielle Lektionen bekommen, sondern dass jede Schule für sich die Schwerpunkte - sprich ein Konzept zu ihren Schulstandortschwerpunkten in der Begabtenförderung erarbeiten kann. Ein grosses Anliegen zu diesen Schwerpunktthemen hätte ich: Ich hoffe, dass die Begabtenförderung in den Schulen nicht so verstanden wird, dass dem sehr guten Matheschüler - ich nenne ihn jetzt Wissensschüler - noch mehr Wissen beigebracht wird, sondern dass an den anderen zwei Kompetenzfeldern gearbeitet wird, um einen Gleichstand zwischen Fachwissen, emotionalem Wissen und Sozialkompetenz zu erzielen. Für eine erfolgreiche, integrierte und erfüllende Zukunft wird der Jugendliche und spätere Erwachsene von diesem Ausgleich profitieren und damit auch unsere Gesellschaft.
Nun, man darf gespannt sein, was die einzelnen Schulen aus dieser neuen Möglichkeit machen. Ich unterstütze auch, dass dieses Projekt nach einer freiwilligen Vorlaufzeit, an dem bereits sieben Primarschulen beteiligt waren, dass dieses Projekt nun ab dem Schuljahr 2009/10 für vier Jahre für alle Primarschulen obligatorisch ist. Gerne unterstütze ich den dafür notwendigen Betrag, um dies realisieren zu können.
Zum zweiten Vorhaben kann ich nur sagen: Grundsätzlich befürworte ich jegliche Zusammenarbeitsverträge mit unseren Nachbarn, da wir in unserer Kleinheit nur profitieren können, wenn wir für die eine oder andere Spezialität auf diese Möglichkeiten zurückgreifen dürfen. In dem Sinne bedanke ich mich für die Bemühungen für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte. Nichtsdestotrotz möchte ich am Schluss noch darauf hinweisen, dass es uns ein Anliegen sein muss, in Liechtenstein selbst die Vielfalt im Bildungsangebot zu schaffen, um die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Bildungsbedürfnisse unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen abdecken zu können. Vielen Dank.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Wie schon so oft kann ich mich kurz halten: Es wurde alles schon gesagt, was ich hier vorbereitet habe. Nur noch ein Anliegen habe ich - und das scheint mir wichtig zu sein: Wenn wir hier Begabtenförderung bei den Primaschulen machen, hoffe ich doch auch zumindest, dass es dann beim weiterführenden Projekt SPES auch die Berücksichtigung findet, dass diese Kinder dort auch wieder aufgefangen werden können, ansonsten wäre ja das Ganze ad absurdum geführt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben in den vorangegangenen Voten bereits gehört und dies wird im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass zirka 15 bis 20% der Lernenden von diesem besagten Begabtenförderungsangebot profitieren können. Das sind - und dies ist der Kern des Anliegens - Lernende mit partiellen Begabungen, die in einem oder mehreren Bereichen ihre Stärken gezielt ausbauen können, also pro Klasse vielleicht drei bis vier Lernende. In Ergänzung der Ausführungen, die bereits gemacht wurden, gehe ich nur noch auf zwei, drei Aspekte ein:
Aus sonderpädagogischer bzw. integrativer Sicht baut eine solide oder erfolgsversprechende Begabtenförderung auf Schulmodellen auf, bei denen entsprechende Ressourcen schon Teil des Standardangebotes sind, und zwar in personeller wie auch in struktureller Hinsicht. Gemeint ist ein zusätzliches sonderpädagogisches Förderungs- und Begabtenangebot, welches eng mit dem Klassenunterricht verbunden ist und in klarem Bezug zu den Lernzielen der Schule steht. Mit anderen Worten gelingen Begabtenförderungsprojekte dort, wo die Verantwortung von Förderung allgemein und von Begabtenförderung im Speziellen von den Lehrpersonen gemeinsam wahrgenommen wird. Begabtenförderung kann also kaum losgelöst vom Förderangebot der Regelschule durchgeführt werden. Begabtenförderung ohne Vernetzung mit der Regelschule erfolgt erfahrungsgemäss oftmals nach dem Delegationsprinzip. Eine mangelnde Rückkoppelung an das System Regelschule gefährdert Erkenntnissen zufolge einerseits das Gelingen der BGF-Massnahme und verhindert andererseits eine mögliche Synergienutzung.
Eine separierende Form der Begabtenförderung praktizierte der Kanton Graubünden. Der Kanton Graubünden ist von einem eben eingeführten Begabtenförderungsprojekt abgekommen. Meine Frage an die Regierung in diesem Zusammenhang ist, ob die Regierung von den Auswertungen des Begabtenförde-rungsprojektes im Nachbarkanton Graubünden Kenntnis hat und welches die Gründe sind, weshalb sich der Kanton Graubünden vom eingeführten Begabtenförderungsprojekt wieder abgewandt hat. Zusammengefasst meine ich, grunsätzlich ist eine diesbezügliche Konzeptentwicklung in Primarschulen zu begrüssen, weil die Begabtenförderung in bestehende Förder- bzw. Zusammenarbeitstrukturen eingebettet werden kann. Wichtig ist sicherzustellen, dass Begabtenförderung konzeptioneller Bestandteil der bestehenden Förderungsangebote wird und einer entsprechenden Koordination im Lehrerteam und auf Unterrichtsebene bedarf. Bei dieser Zielerreichung ist die Begabtenförderung im Sinne der Schülerinnen und Schüler zentral - und das ist der Kern des Bestrebens - welche in Teilbereichen oder generell hohe Begabungen mit sich bringen, die individuell einer besonderen Förderung bedürfen.
Ich spreche mich für den beantragten Verpflichtungskredit in der Projektphase 2008 bis 2012 von rund CHF 1,5 Mio. aus, welche ja zur Hälfte durch das Land und die Gemeinden getragen werden.Abg. Andrea Matt
Danke. Auch ich begrüsse die Vorlage und die Begabtenförderung. Ich habe eine spezielle Frage: Und zwar vertrete ich die Auffassung, dass die Förderung spezieller Begabungen an Schulen in der Schweiz nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängig gemacht werden sollte. Auf Seite 43 des vorliegenden Bericht und Antrags wird unten aufgeführt bei Art. 11, dass der Betriebskostenbeitrag vom Land übernommen wird. Also die Basis dazu ist Art. 127 des Schulgesetzes. Unter b) wird ausgeführt, dass das Schulgeld demgegenüber zu Lasten der Eltern erhoben wird. Gemäss den Erläuterungen der Stabsstelle Finanzen können Eltern hierzu Stipendien beantragen.
Ich habe Art. 6 des Stipendiengesetzes vor mir, in dem die geförderten Ausbildungsarten festgeschrieben sind, kann dort aber keine Ausbildung an Primarschulen finden. In Abs. 5 wird lediglich von Ausbildungen an ausländischen Schulen der Sekundarstufe II gesprochen. Das würde bedeuten ein Alter ab 16 Jahren. Ich möchte nun die Regierung bitten, mir auszuführen, auf welcher Basis des Stipendiengesetzes das Schulgeld den Eltern bezahlt werden kann.Abg. Paul Vogt
Ich habe auch eine Frage an die Regierung. Ich mache es ganz kurz: Auf Seite 41 heisst es, dass von diesem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung vor allem begabte Sportlerinnen und Sportler profitieren werden. Ich möchte von der Regierung wissen, ob es auch für Schülerinnen und Schüler mit anderen speziellen Begabungen eine Förderungsmöglichkeit gibt. Die Abg. Doris Frommelt hat die Empfehlung des Europarats von 1994 zitiert. Dort wird ja generell von der Sinnhaftigkeit der Förderung von Hochbegabten gesprochen und nicht nur von hochbegabten Sportlern. Ich denke, es wäre für mich irgendwo fragwürdig, wenn nur besonders begabte Sportler und Sportlerinnen davon profitieren könnten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieses Bericht und Antrags. Es wurden an die Regierung einige Fragen gestellt, die ich gerne beantworten möchte. Ich möchte das in der Reihenfolge machen, so wie sie von den Votanten gestellt worden sind. Ich beginne mit den Fragen der Abg. Marlies Marxer Amann: Sie hat gefragt nach dem Schlüssel, wie viele Lektionen pro Schüler für die Begabungsförderung zur Verfügung gestellt werden, um das dann in Vergleich zu stellen mit dem EGU, mit dem Ergänzungsunterricht. Wir haben auf Seite 37 des Berichtes unterhalb der Tabelle diesen Faktor erwähnt, der für die Begabungsförderung herangezogen wurde, nämlich diese 0,046 Lektionen pro Schüler. Das gibt dann diese, wie es im Bericht und Antrag ausgeführt ist, diese sieben Lektionen pro 150 Schüler. Im Bereich des Ergänzungsunterrichtes ist es so, dass es ein Kontingent für die Primarschulen gibt. Dieses Kontingent ist in der Grössenordnung von etwa einem Drittel einer Lektion, also etwa 0,33 Lektionen pro Schüler.
Dann wurde die Frage gestellt, warum grössere Schulen bis jetzt nicht beteiligt sind an der Begabtenförderung, an den Möglichkeiten, an den Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden. Ist das ein Zufall, dass die grössen Schulen nicht dabei sind? Meines Wissens ist es ein Zufall. Es gibt zumindest keine gesicherten Erkenntnisse, warum gerade diese eher kleinen Schulen sich der Begabtenförderung angenommen haben und die grösseren Schulen das bis anhin noch nicht gemacht haben. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass in grösseren Schulen vielleicht noch mehr Projekte anderer Art anstehen und umgesetzt werden, aber es gibt zumindest nach meinem Wissen keine gesicherten Erkenntnisse, dass es spezielle Gründe gibt, warum an den grösseren Schulen diese Begabtenförderung bis anhin noch nicht in Angriff genommen wurde.
Zur Haltung der Gemeinden: Das habe ich auch anlässlich der Finanzkommissionssitzung ausgeführt, wurde aber nicht ins Protokoll aufgenommen. Ich habe jetzt auch den aktuellsten Stand. Mit einer Ausnahme haben sich alle Gemeinden sehr positiv zur durchgeführten Vernehmlassung geäussert. Wir haben die Schulratspräsidentinnen und -präsidenten anfangs März zu einer Sitzung eingeladen. Dabei wurde den Präsidentinnen und Präsidenten das Projekt und auch die finanziellen Konsequenzen vorgestellt, und die Schulratsvorsitzenden hatten dann die Aufgabe, das auch den Schulräten und den Gemeinderäten zur Kenntnis zu bringen. Wir haben eine Auflistung erhalten. Alle Gemeinden sind positiv eingestellt. Was noch fehlt ist eine Rückmeldung der Gemeinde Eschen. Dort weiss ich nicht, ob es positiv oder negativ aufgenommen worden ist. Ich gehe davon aus, dass auch die Gemeinde Eschen diesem Projekt sehr positiv gegenübersteht.
Dann die Frage der Begabtenförderung, wenn man jetzt auf der Primarschulstufe Begabtenförderung betreibt, wie das dann nachher funktionieren soll, also die speziell Geförderten, die dann nachher in diese Profilschulen, in die neue Struktur der Sekundarstufe I übertreten, dass dieses Wissen dann auch nicht verloren geht, dass diese Förderungen, die gemacht wurden, dann nicht vergebens waren, sondern dass die auch nachher auf der Sekundarstufe I weitergeführt werden. Das war einerseits eine Frage der Abg. Doris Frommelt und gleichzeitig auch eine Anregung bzw. ein echtes Anliegen des Abg. Elmar Kindle. Es ist so, dass ja im Projekt SPES I jede Schule beauftragt ist, jetzt in der Modellphase, die jetzt in Ausarbeitung ist, auch aufzuzeigen, wie die progymnasiale Förderung an der einzelnen Profilschule funktionieren soll, wie die Modelle ausgestattet werden, damit die progymnasiale Förderung am einzelnen Schulstandort auch funktionieren kann. Und wir müssen hier natürlich auch unterscheiden nach Schülerinnen und Schülern, die in den kognitiven Begabungen gefördert werden, also in den klassischen Fächern wie Mathematik, Deutsch und Naturwissenschaften. Es geht natürlich aber auch darum, besondere Begabungen in ganz speziellen Bereichen weiter zu fördern. Wenn man also erkennt, dass jemand in Kunst oder in Kultur sehr begabt ist, dass man das dann weiter fördert, nicht nur auf der Primarschulstufe, sondern auch auf der Sekundarstufe. Zu diesem Zweck sollen ja Schwerpunkt- oder Profilschulen eingerichtet werden auf der Sekundarstufe I. Es ist sehr wichtig, dass dieser Anschluss, wie es angeregt wurde, dann auch gut funktioniert. Und ich wiederhole mich: Da sind die Schulen jetzt gefordert, das in dieser Modellphase zu entwickeln.
Es wurde auch die Frage gestellt zur Begabtenförderung im Kanton Graubünden, ob die Regierung Kenntnis habe und wenn ja, warum dieses Projekt abgebrochen worden sei - wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abg. Johannes Kaiser: Mir ist es nicht bekannt. Ich kenne weder das Projekt noch die Gründe, warum der Kanton Graubünden dieses Projekt nicht mehr weiterverfolgt. Ich höre das heute hier in diesem Hohen Hause zum ersten Mal.
Zu den Anregungen, die Sie gemacht haben, dass es eine Koordination im Team geben müsse, dass das nicht separat geschehen dürfe, dass die Integration in die Regelklasse nicht verloren gehe, auch dass die Förderung ein konzeptioneller Bestandteil der Schule sein soll. Ich denke, das sind sehr wichtige Vorgaben und das sind ja auch Vorgaben, die die Schulen mitbekommen, damit sie ihr Konzept auch letztendlich entwickeln. Und das ist auch der Grund, warum wir uns entschieden haben, hier die Schulen nicht vollkommen autonom arbeiten zu lassen, sondern dass man verlangt, dass die Schulen ihr Konzept dem Schulamt zur Genehmigung vorlegen, damit wir auch Begabtenförderung betreiben können, die ungefähr ähnlich funktioniert an allen Schulen im Land. Wir haben uns zuerst gedacht, ob man das vollkommen in die Autonomie der Schulen übergeben soll. Dann sind wir aber zum Ergebnis gekommen, dass es gerade in dieser Projektphase wichtig ist, dass hier eine Koordination auf Schulamtsebene passiert.
Dann noch zur Frage des Schulgeldes - das hat die Abg. Andrea Matt gefragt: Es ist so, dass die Beiträge, die hier aufgelistet sind, die Beiträge pro Semester in der letzten Spalte der Tabelle auf den grünen Seiten, dass diese Beiträge, wenn die Regierung beschliesst: Jawohl, wir treten hier bei, wir unterstützen das, dann wird die Regierung diese Beiträge übernehmen und das wird dann weder die Schüler noch die Eltern belasten. Daneben ist es so, dass das Schulgeld von den Eltern übernommen werden soll. Ich wurde dahingehend aufgeklärt, dass es hier sich insbesondere um Verpflegungsbeiträge handelt, dass das also keine sehr grossen Beträge sind. Und viele solcher Schulen funktionieren auch als Internat und meines Wissens können wir dann über das Stipendiengesetz solche Kinder und Jugendliche auch unterstützen, aber ich bin hier nicht zu hundert Prozent sicher. Deshalb ist das sicherlich eine Frage, die ich noch abklären muss und Ihnen die entsprechende Antwort, damit sie auch sicher und richtig ist, schriftlich zukommen lassen werde.
Dann noch zur Frage der begabten Sportler: Ja, es ist im Bericht so ausgeführt, dass man insbesondere jetzt von Sportlern gesprochen hat. Wir haben das auch zum Anlass genommen, zum Ausdruck zu bringen, dass das keine Konkurrenz zur bestehenden Sportschule sein soll. Dieses Traktandum werden wir heute auch noch behandeln. Und wenn Sie sich dann die Liste der möglichen Schulen anschauen, sehen Sie, dass es nicht nur Sportler sind. Es geht bis hin zum Ballett, bis zu ganz hoch qualifizierten Ballettschulen, aber es geht natürlich auch um andere Begabungen. Ich sehe hier gerade eine Hochschule «Musik und Theater Zürich». Also da sind wir dann wieder im Kultur- und Kunstbereich. Da gibt es auch noch andere Bereiche, die abgedeckt werden. Aber wenn ich diese Tabelle anschaue, sind es vorwiegend Sportschulen, aber eben nicht nur. Es gibt auch andere Ausrichtungen, die abgedeckt werden.
Ich glaube, eine Frage habe ich noch vergessen zu beantworten, und zwar betreffend die finanziellen Auswirkungen: Ich glaube, das hat die Abg. Doris Frommelt noch gefragt. Was die ungefähren finanziellen Auswirkungen sind, wenn wir dieser Interkantonalen Vereinbarung beitreten: Das hängt dann natürlich davon ab, wie viel ausländisches Angebot wir letztendlich auch beanspruchen werden. Es ist schwierig jetzt zu sagen, wie viel Geld das kosten wird. Umso mehr wir in unserem eigenen Land anbieten können, umso geringer werden die Kosten, die wir beanspruchen oder generieren durch die Beanspruchung von ausländischen Schulen. Sie sehen die Beträge in den Tabellen. Ich gehe davon aus, dass das nicht ein Dutzend Jugendliche sein werden, sondern vielleicht in der Grössenordnung fünf bis zehn. Aber das ist auch nur eine über den Daumen gepeilte Schätzung. Danke.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich freue mich, dass Sie diese Frage nach dem Stipendiengesetz schriftlich abklären, damit wir dann einfach alle ganz sicher sind, dass auch wirklich nach dem Stipendiengesetz gefördert werden kann. Ich bitte Sie aber auch um Abklärung, welche Durchschnittskosten in etwa für Schulgeld, Unterkunft und Verpflegung an solchen Schulen anfallen, weil das Stipendiengesetz in Art. 10 bis Art. 12 Höchstbe-träge für Schulgeld, Unterkunft und Verpflegung vorsieht und ich sicher sein möchte, dass diese Höchstbeträge auch ausreichend sind. Danke.Abg. Paul Vogt
Ich habe noch eine Frage eher technischer Art: Ich habe festgestellt, dass es hier um einen Verpflichtungskredit geht. Meine Frage: Handelt es sich bei diesem Projekt zur Begabtenförderung um einen Schulversuch gemäss Art. 15 des Schulgesetzes? Wenn das nicht so sein sollte - Sie schütteln den Kopf - dann frage ich mich: Wieso beantragen Sie einen mehrjährigen Verpflichtungskredit?
Und eine weitere Frage: Braucht es für die Förderung von Hochbegabten auch Änderungen im Schulgesetz, wenn es kein Schulversuch gemäss Art. 15 des Schulgesetzes ist?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Anregung der Abg. Andrea Matt nehme ich gerne auf und werde das schriftlich nachreichen, und zwar wie hoch die Durchschnittskosten für Schulgeld, Unterkunft und Verpflegung sein könnten.
Wir haben hier einen Verpflichtungskredit vorgelegt, weil wir hier das auf Projektbasis jetzt auch austesten möchten, weil wir das jetzt das erste Mal machen. Wir brauchen dazu Geld. Deshalb haben wir einen Verpflichtungskredit beim Landtag beantragt, um auch transparent zu sein. Wir wollten das nicht einfach in die Stellenplanung aufnehmen, sondern wir wollten hier auch die Meinung des Landtags hören, ob der Landtag bereit ist, gesonderte Mittel für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Und eine Änderung im Schulgesetz ist nicht notwendig. Das gehört im weitesten Sinne zum Schulbetrieb. Meines Wissens hat man bei der Einführung des Ergänzungsunterrichts das Schulgesetz auch nicht dementsprechend abgeändert, sondern das ist ein Bestandteil des Schulbetriebs. So wie die Schwachen gefördert werden, werden jetzt neu speziell auch die Bessertalentierten gefördert.Abg. Paul Vogt
Es gibt im Schulgesetz Art. 15a einen Artikel «Besondere schulische Massnahmen». Ich denke, in diesem Sinn wurde das Schulgesetz damals doch abgeändert. Ich frage mich einfach: Welche rechtliche Abstützung hat dann dieser Verpflichtungskredit, also die Förderung von Hochbegabten? Wenn das ein Schulversuch im Sinne von Art. 15 des Schulgesetzes ist, ist das völlig unproblematisch und ist klar. Dann macht es für mich auch Sinn, dass man einen Verpflichtungskredit beantragt. Wenn es aber nur ein Projekt ist, dann frage ich, wo die rechtliche Abstützung ist.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nach dem Finanzhaushaltsgesetz sind wir verpflichtet, betreffend wiederkehrende Ausgaben, die - ich glaube - höher als CHF 75'000 pro Jahr sind, dem Landtag einen Verpflichtungskredit vorzulegen. Und das haben wir hier gemacht, weil eben diese Kosten entstehen. Hätten wir das nicht gemacht, dann hätten wir keine rechtliche Grundlage. Deshalb haben wir hier diesen Weg mit dem Verpflichtungskredit gewählt.Abg. Paul Vogt
Ich will jetzt nicht penetrant werden, aber wenn es eben nicht im Sinne eines befristeten Schulversuchs ist, also wenn das etwas Dauerndes ist, dann könnte man das ganz normal über das Budget finanzieren. Aber wenn es eben befristet im Sinne eines Schulversuchs ist, dann macht es Sinn, dass man es eben auf drei Jahre befristet und als Verpflichtungskredit einbringt.Regierungsrat Hugo Quaderer
Ich verstehe jetzt Ihre Intention nicht mehr. Es ist ein Projekt, angelegt auf drei Jahre befristet, und wir beantragen die entsprechenden Gelder. Und weil das Finanzhaushaltsgesetz sagt, bei neuen wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 75'000 pro Jahr, ist ein Verpflichtungskredit beim Landtag einzuholen. Also sind wir verpflichtet, dies zu tun, weil es eine neue Ausgabe ist.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Vogt, Begabtenförderung auf der Primarstufe gibt es auch heute schon. Meiner Ansicht nach ist dieses ein Ausbau der Begabtenförderung und es wird in Zukunft konzeptionell und systematisch gemacht. Das ist der Unterschied. Und wenn das kein Schulversuch ist verstehe ich das sehr gut. Das ist eine Weiterführung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden.
Ich bitte, den Finanzbeschluss zu verlesen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann hat die Regierung noch einen geänderten Antrag nachgereicht, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und den beiliegenden Finanzbeschluss in Behandlung ziehen sowie dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 zustimmen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 6 erledigt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 18:10 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:45 Uhr).
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