Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), (Nr. 8/2007); [1. Lesung: 15.03.2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 30/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 18: Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; STPG). Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung am 15. März 2007 behandelt und erhielten nun die Stellungnahme der Regierung für die 2. Lesung.
Sie haben festgestellt, dass vorgängig der 2. Lesungen der folgenden Gesetze über ein Verfassungsgesetz zu befinden ist über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921. Art. 112 der Verfassung schreibt vor, dass seitens des Landtags Stimmeneinhelligkeit seiner anwesenden Mitglieder oder eine in zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen sich aussprechende Stimmenmehrheit von drei Vierteln derselben bei einem Verfassungsgesetz erforderlich ist. Wird heute also keine Stimmeneinhelligkeit für dieses Verfassungsgesetz erzielt, dann werden wir auch die folgenden Gesetzesvorlagen selbstverständlich nicht in einer 2. Lesung verabschieden können. Wir können also die Lesung der folgenden Gesetze in 2. Lesung nur dann vornehmen, wenn heute Einstimmigkeit über das Verfassungsgesetz bzw. die Abänderung der Verfassung erfolgt. Aus diesem Grund möchte ich zuerst über das Verfassungsgesetz abstimmen lassen, und wenn dort Einhelligkeit besteht, werden wir die folgenden Gesetze in 2. Lesung lesen. Wenn nicht - immer vorausgesetzt, dass Dreiviertel-Mehrheit als Minimum gegeben wäre - würden wir dann erst in der nächstfolgenden Sitzung im Monat Mai die übrigen Gesetze in Behandlung ziehen.
Dann können wir mit dem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 beginnen.Art. 93 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 106.Art. 106 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir diesem Verfassungsgesetz einhellig zugestimmt und dieses verabschiedet und wir können uns nun den weiteren Gesetzen in 2. Lesung zuwenden.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DAS DIENSTVERHÄLTNIS DES STAATSPERSONALS (STAATSPERSONALGESETZ; STPG)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Das erste Gesetz, das wir in Behandlung ziehen, ist das Gesetz über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Das ging mir jetzt etwas gar schnell. Wir haben ja den Bericht und Antrag der Regierung erhalten. Die 1. Lesung hat ja zu ausführlichen Diskussionen geführt und das ist auch entsprechend im Bericht und Antrag aufgeführt mit Auskünften der Regierung. Ich hätte zu diesen Auskünften noch Rückfragen, bevor wir eigentlich die einzelnen Artikel lesen, da mir nicht alles so ganz klar ist, wie es hier aufgeführt wurde. Da ist zum Beispiel im Bericht und Antrag Seite 9 die Ausführung, dass der Landtag ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, Herr Abg. Henrik Caduff. Wir befinden uns in einer 2. Lesung und wir sind nicht mehr in einer Eintretensdebatte. Sie können hier Änderungen einbringen, aber ich möchte nicht nochmals eine Eintretensdebatte in 1. Lesung vornehmen. Wir haben jetzt eine 2. Lesung und haben uns entsprechend - wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie jetzt eigentlich nochmals verschiedene Auskünfte haben bezogen auf den Bericht. Ist das richtig?Abg. Henrik Caduff
Das ist richtig. Die Regierung hat hier Auskunft gegeben zu der Diskussion in der 1. Lesung und ich denke, es ist wichtig, dass man auch hier noch zumindest die Rückfrage stellen kann, was die Regierung gemeint hat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bezieht sich das aber auf Art. 1?Abg. Henrik Caduff
Nein, das bezieht sich ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie können nur zu Art. 1 noch Fragen stellen, wenn Sie eine Zusatzfrage an die Regierung haben.Abg. Henrik Caduff
Zu Art. 1 keine. Ich hoffe nur, dass das weiterhin so konsequent gehandhabt wird. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir behandeln das jetzt in 2. Lesung und wir haben jetzt Art. 1, und wenn Sie Fragen zu diesem Artikel haben, können Sie selbstverständlich eine Frage stellen. Aber es kann nicht sein, dass wir in einer 2. Lesung nochmals grundsätzlich querbeet durch dieses Staatspersonalgesetz gehen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich teile die Meinung des Abg. Henrik Caduff. Es ist mir schon bekannt, dass wir keine Voten mehr haben in der 2. Lesung, aber wir haben hier nach der 1. Lesung von der Regierung eine Stellungnahme bekommen, und zu dieser Stellungnahme sollte es uns doch erlaubt sein, Rückfragen zu stellen bzw. etwas dazu zu sagen. Danke schön.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, und darum ist der Bericht und Antrag ja auch so ausführlich verfasst, dass Sie zu jedem Artikel, den wir jetzt behandeln, Fragen stellen können. Aber ich denke mir, zu Beginn eine Diskussion über sämtliche Artikel wieder zu führen, das wäre das falsche Vorgehen, und ich unterstütze da die Meinung des Landtagspräsidenten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte, Frau Marlies Amann-Marxer, recht verstanden werden. Wir behandeln jetzt artikelweise diese Vorlage. Wenn im Bericht und Antrag Fragen nicht beantwortet wurden, die sich auf einen Artikel beziehen, dann bin ich gerne bereit, dass der Herr Regierungschef kurz eine Auskunft gibt. Aber es kann nicht sein, dass wir jetzt quer durch dieses Staatspersonalgesetz wieder Fragen aufwerfen, die die Regierung möglicherweise aus der 1. Lesung anders gesehen hat oder auch nicht in die Berichterstattung aufgenommen hat.
Aus diesem Grund haben wir also nun abzustimmen über Art. 1. Wer dem Art. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir Art. 2.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 4.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 5.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Entschuldigung, ich bitte Sie, Frauen und Herren Abgeordnete, sich frühzeitig zu melden. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Alois Beck.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich so spät gemeldet habe. Ich möchte noch auf Abs. 3 hinweisen, wo es heisst: «Die Regierung unterbreitet dem Landtag im Rahmen des Landesvoranschlages jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Personalbestandes». Ich weiss nicht, ob es hier nicht sinnvoll wäre, wenn man genau umschreiben würde, was dann mit diesem Bericht zu geschehen hat, dass es da nicht zu Unklarheiten kommt, indem man beispielsweise «zur Kenntnisnahme» aufführt. Ich möchte aber hier die Regierung noch fragen, was sie von diesem Vorschlag hält.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, so wie das Personalrecht nun aufgebaut ist, ist das eine Kenntnisnahme, und ich möchte das in die Regierungsvorlage übernehmen, sodass es hier heissen würde: «Die Regierung unterbreitet dem Landtag im Rahmen des Landesvoranschlages jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Personalbestandes zur Kenntnisnahme». Beschliessen wird der Landtag dann ja über das Globalbudget, über das Personalbudget. Da hat eine Beschlussfassung zu erfolgen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Nachdem das die Regierung übernommen hat, haben wir nicht darüber abzustimmen, aber abzustimmen haben wir noch über Art. 5. Wer dem Art. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 9.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 11.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 13.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Ich habe eine Frage zu Abs. 1. Gilt die Probezeit für befristete und unbefristete Dienstverhältnisse und ist sie in beiden Dienstverhältnissen obligatorisch?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. So wie es hier festgehalten ist, gilt sie für beide Arbeitsverhältnisse.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen über Art. 14. Wer dem Art. 14 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 16.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 18.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf Art. 18 Bst. e, Invalidität. Für mich ist das - oder für meinen Begriff - zu weit gefasst. Hier ist nicht definiert, um welchen Grad es sich handelt. Ich würde hier die Erläuterung vorziehen, wie sie in Art. 25 gemacht ist. Die würde dann lauten: Art. 18 Bst. e: «invaliditätsbedingte Einschränkung im erwerblichen Bereich von 100%». Damit das hier ganz klar ist, dass ein Beendigungsgrund nur die 100%ige Invalidität ist. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Also der Art. 18 handelt über Beendigungsgründe, und es ist hier natürlich absolut festgehalten: Das Dienstverhältnis endet durch die Gründe, die hier abschliessend aufgeführt sind, und von daher muss ich Ihnen recht geben, Herr Abgeordneter. Wenn das so absolut ist, dann muss es tatsächlich eine Invalidität sein, wie sie in Art. 25 festgehalten ist, nämlich mit einer Einschränkung im erwerblichen Bereich von 100%. Ansonsten wird man zuerst ja einmal versuchen, das Anstellungsverhältnis anzupassen bzw. kann es ja nicht sein, dass automatisch das Anstellungsverhältnis beendigt wird, wenn eine teilweise Invalidität gegeben ist. Also von daher denke ich mir, ist Ihr Hinweis richtig, dass wir den Bst. e in Art. 18 präzisieren um diese Angaben. Bei Art. 25 heisst es dann ja auch, dass das Dienstverhältnis dabei ohne Kündigung endet. Die Frage ist höchstens, ob es hier noch aufgeführt werden müsste, rein legistisch gesehen, weil wir es ja bei Art. 25 schon geregelt haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann habe ich Sie recht verstanden, Herr Regierungschef, Sie würden von Seiten der Regierung Bst. e entsprechend dem Vorschlag des Abg. Henrik Caduff ergänzen; e) würde dann lauten: «Invalidität mit einer Einschränkung im erwerblichen Bereich von 100%». Ist das richtig?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Jetzt hatte ich noch einmal ein paar Sekunden, um das zu überlegen. Ich denke mir, wir könnten den Bst. e herausnehmen, weil ja explizit in Art. 25 dieser Sachverhalt geregelt ist. Also muss das nicht vorne auch noch einmal geregelt sein unter den Beendigungsgründen. Ich denke mir, wir könnten das hier herausstreichen, ausser es gibt irgendetwas, das ich jetzt übersehen hätte.Abg. Andrea Matt
Ich glaube nicht, dass man das so einfach herausnehmen kann. Wenn wir das ganze Kapitel C anschauen, dann haben wir unter Art. 18 Beendigungsgründe a, b, c, d, e, f, g und dahinter dann Art. 19, der wieder den Ablauf der Vertragsdauer, also a, regelt. Also die einzelnen Artikel hintendran beziehen sich ja darauf, sonst könnte man Art. 18 komplett streichen, dann wäre er ja ganz obsolet. Also ich bin jetzt rechtlich zu wenig bewandert, aber wenn er schon reingenommen wurde, damit man nachher eben die einzelnen Artikel sauber regelt, dann würde ich nicht einfach einen rausstreichen - entweder alle oder keinen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ja, die Abg. Matt hat nach meinem Dafürhalten absolut recht. Art. 18 regelt die Beendigungsgründe ganz allgemein mit dem Namen, und dann bei den folgenden Artikeln sind die einzelnen Themen, wie sie hier mit Buchstaben in Art. 18 aufgeführt sind, dann spezifiziert. Also insofern sind die weiteren Artikel dann eine Spezifikation dieses grundsätzlichen Art. 18, und von dem her ist nach meinem Dafürhalten dieser Teil C, Beendigung des Dienstverhältnisses, korrekt aufgebaut. Es braucht die einzelnen Aufzählungen und hinten dann die genaueren Ausführungen, die dann ja genau diese Invalidität, wann es effektiv dann beendet wird, genauer spezifiziert, und insofern würde ich das so, wie es in der Regierungsvorlage ist, stehen lassen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch dieser Meinung, dass ich das so stehen lassen würde, wie hier aufgeführt. Auch der Altersrücktritt ist nicht definiert, wie das vonstatten geht, und darum ist es eine summarische Aufzählung.Abg. Rudolf Lampert
Ich sehe das ebenso. Wir sollten auf keinen Fall auf die Anregungen des Abg. Henrik Caduff eingehen, denn wenn wir hier einen Buchstaben beispielsweise streichen, so haben wir hinten einen Bezug, wo wir in Art. 18 dann keine Grundlage mehr haben. Wenn wir das in der Systematik sehen, Bst. d wird dann in Art. 24 gelöst, Bst. e in Art. 25 und Bst. f in Art. 26. Wir würden die Systematik des Gesetzes zerstören, wenn wir etwas streichen oder hier die Details regeln würden. Also meines Erachtens sollte man das so belassen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Der Vorschlag zur Streichung kam vom Regierungschef zum einen, zum andern, wenn das in sich selbst stimmt und das so rechtlich funktioniert, dann ist das für mich auch in Ordnung. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Ja, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, danke für die Hilfestellung. Es ist tatsächlich so, dass vorne summarisch aufgezählt wird, welche Tatbestände eben das Dienstverhältnis beenden, und nachher wird dann spezifisch auf diese Tatbestände eingegangen. Danke sehr.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Art. 18 in der hier unverändert vorliegenden Form. Wer dem Art. 18 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir Art. 19.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 20.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 21.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Ich stelle einen Änderungsantrag zu Art. 21 Abs. 1. Ich möchte, dass «Befristete und» zu streichen ist. Meine Begründung: Befristete Arbeitsverhältnisse kündbar zu gestalten ist ein Widerspruch in sich und dem Argument, das von der Regierung angeführt wird, dass damit unter Umständen Personen zweieinhalb Jahre beschäftigt werden müssen, die ungeeignet sind, möchte ich entgegenhalten, dass ja eine Probezeit besteht, und ich denke doch, dass in einer dreimonatigen Probezeit festgestellt werden kann, ob eine Person wirklich sehr ungeeignet ist oder nicht, und damit grössere Fehlentscheidungen verhindert werden können.Landtagspräsident Klaus Wanger
Habe ich Sie, Frau Abg. Claudia Heeb-Fleck, nun richtig verstanden? Sie möchten das Wort «und» streichen?Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
«Befristete und», also dass es einfach heisst: «Unbefristete Dienstverhältnisse können von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden».Abg. Markus Büchel
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir in 1. Lesung über die Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Anstellungen diskutiert, und im Privatrecht ist es so, dass es also nicht möglich ist, befristete Verträge mit Kündigungszeiten zu versehen, aber die Regierung hat dazumal, wenn ich mich recht erinnere, ausgeführt, dass das hier doch möglich ist. Darum würde ich sagen: Wenn es so ist, wenn wir hier die Möglichkeit haben, befristete Arbeitsverhältnisse auch unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungszeit aufzulösen, würde ich auf jeden Fall diese Möglichkeit beibehalten. Aber wie gesagt, in Normalfall sind befristete Arbeitsverhältnisse nicht vorzeitig kündbar.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben ja diese Diskussion in der 1. Lesung schon geführt. Die Regierung hat noch einmal Ausführungen zu diesem Art. 21 gemacht. Ich plädiere dafür, dass wir diesen Artikel unverändert belassen. Es geht immerhin zum Teil um Anstellungen über drei Jahre hinweg. Da nehmen wir uns natürlich ein ganzes Stück Flexibilität, sollten sich neue Umstände ergeben, die zu einer befristeten Anstellung geführt haben. Oftmals geht es hier um längerfristig angelegte Projekte. Die Umstände können sich aber verändern. Von daher sehen wir eine Gleichbehandlung mit dem unbefristeten Dienstverhältnis als zielführend an. Wir müssen natürlich wissen, da handelt es sich um absolute Ausnahmen. Zu Kündigungen greift man nicht leichtfertig, sondern es müssen die entsprechenden Umstände gegeben sein, und ich denke mir, dass es durchaus eben auch Gründe gibt, dass hier auch für befristete Dienstverhältnisse, die zum Beispiel über drei Jahre hinweg angelegt sind, Kündigungen möglich sein sollen. Das ist die Argumentation der Regierung, wie wir sie schon bei der 1. Lesung, aber auch hier noch einmal auf die 2. Lesung vorgebracht haben.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Ich bin dennoch der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass das Staatspersonal schlechter gestellt wird wie Arbeitnehmende in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, weil die Bedingungen eigentlich die gleichen sind. Auch dort gibt es längerfristige Projekte, auch dort gibt es kurzfristig neue Aufgaben, die über befristete Arbeitsverhältnisse geregelt werden. Ich sehe da keinen Unterschied, der hier eine Schlechterstellung des Staatspersonals wirklich rechtfertigen würde.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich sehe das nicht so, dass es eine Schlechterstellung ist; es ist eine Gleichstellung mit den unbefristet angestellten Mitarbeitern. In der Privatwirtschaft würde man das einfach so lösen, dass man keinen befristeten Vertrag macht und einfach im Projekt formuliert: «Das Projekt wird voraussichtlich 10 Monate oder 2 Jahre dauern». Der Vertrag wird unbefristet ausgestellt und dann wird nach Ablauf des Projektes einfach die Kündigung erfolgen. Also ich denke mir, wenn wir hier die Möglichkeit haben, das hier so zu gestalten, dann würde ich das auf jeden Fall nutzen, ansonsten würde ich einfach keine befristeten Verträge ausstellen beim Staat.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht nur zum Nachteil des Arbeitnehmers ist, sondern es ist von jeder Vertragspartei kündbar. Deshalb ist es auch ein Recht des Arbeitnehmers, hier nicht seine drei Jahre absitzen zu müssen, sondern sich eventuell auch anderweitig umzusehen nach einer Arbeitsstelle und dann auch eine Kündigungsmöglichkeit wahrzunehmen. Also es ist auch ein Recht, nicht nur eine Verpflichtung, die der Arbeitnehmer bekommt.Abg. Andrea Matt
Arbeitsrecht ist oft Schutzrecht für den Arbeitnehmenden. Es geht einfach darum, dass, wenn man ein befristetes Arbeitsverhältnis eingeht, dann hat man einfach keine langfristige Perspektive wie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich denke, diese Schlechterstellung rechtfertigt dann, dass man dafür einfach auch unkündbar ist. Sicher hat ein Arbeitnehmer dann immer auch die Möglichkeit selbst zu künden, aber wenn Sie weiter hinten schauen, dann ist es ja auch möglich, dass man im gegenseitigen - bzw. beim Art. 20 vorhin haben wir gerade gesagt, dass ein Dienstverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden kann. Wenn es also wirklich so einmal ist, das für ein befristetes Arbeitsverhältnis auf einmal keine Arbeit mehr da ist, dann kann ja auch die Regierung das Einvernehmen mit den Arbeitnehmenden suchen und auf Basis des Art. 20 gemeinsam kündigen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte hier die Argumentation des Abg. Markus Büchel unterstützen. Ich glaube auch, es ist eine Möglichkeit, die hier zusätzlich eröffnet wird für den Arbeitnehmer. Man darf nicht vergessen, es funktioniert sonst eben, wie das der Abg. Markus Büchel bereits ausgeführt hat, man tut es einfach nicht. Ich habe das jetzt so verstanden, dass es eine Möglichkeit ist, zum Beispiel mit jenen Arbeitnehmern, bei denen ich aus Gründen von Projektlaufzeiten oder aus Gründen von Persönlichkeiten kein unbefristetes Dienstverhältnis eingehen möchte, ein befristetes zu machen, und ich glaube, dass wir hier - ich auf jeden Fall werde die vorliegende Form unterstützen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Es ist ein Widerspruch in Ihrer Argumentation, Frau Abg. Matt. Wenn Sie sagen, es soll nicht kündbar sein, dann ist es so, und konsequent auch nicht im Einvernehmen. Dann ist es unkündbar - oder man lässt das offen und lässt eine einvernehmliche oder einseitige Kündigung auch zu. Ich würde auch dafür plädieren, dass wir hier auf jeden Fall bei der Regierungsvorlage bleiben.Abg. Andrea Matt
Es ist einfach so, dass wir gerade Art. 19 und Art. 20 einstimmig beschlossen haben. Damit haben wir festgelegt, dass befristete Dienstverhältnisse einerseits automatisch enden, andererseits aber auch im gemeinsamen Einvernehmen beendet werden können. Ich erachte es einfach nicht als gerechtfertigt, dass wir Staatsangestellte, also Staatspersonal schlechter stellen als Personal, das in der Privatwirtschaft angestellt ist. Das, denke ich, ist nicht in Ordnung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wenn wir diese Frage diskutieren, müssen wir auch die Praxis anschauen, und meine Praxiserfahrung - soweit ich das mitbekomme von der Landesverwaltung - ist so, dass bezüglich diesem Dienstverhältnis der Staat ja sehr vorsichtig und sehr sorgsam mit den Mitarbeitern umgeht und dass mit Kündigungen nicht leichtfertig umgegangen wird. Von der Privatwirtschaft her kommt daher ab und zu der Vorwurf, «beim Staat kann man sich, wenn man will, sehr viel leisten, bis es effektiv dann zur Aussprache einer Kündigung kommt», und aus diesem Aspekt heraus glaube ich schon, dass jede Regierung sehr sorgfältig mit diesem Recht umgehen wird.Abg. Markus Büchel
Danke. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in Art. 19 festgelegt ist, dass einfach das Dienstverhältnis automatisch ohne Kündigung nach Ablauf eben des Dienstvertrages aufgelöst wird. Hier ist nicht festgehalten «vorher», sondern hier ist definiert, dass es nach Vereinbarung der Frist eben automatisch aufgelöst wird. Und nochmals: Es ist keine Schlechterstellung, sondern es ist eine Gleichstellung der Angestellten beim Staat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Eines möchte ich nicht stehen lassen. Hier wird im Zusammenhang mit diesem Artikel immer wieder von der Schlechterstellung des Staatspersonals gesprochen. Wenn Sie dann aber hintenstehend die Rechte der Angestellten sehen, zum Beispiel bei missbräuchlicher Kündigung, wenn Sie den Rechtsschutz der Angestellten sehen, der sehr ausgeprägt ist und hier auch geregelt wird, dann würde ich insgesamt hier keinesfalls von einer Schlechterstellung der Angestellten sprechen. Wir müssen ja das ganze Paket auch sehen. Aber wie gesagt, bei solchen Kündigungen geht es um absolute Ausnahmefälle, und das sollte auch berücksichtigt werden.Abg. Andrea Matt
Ich möchte das einfach richtigstellen: Es ging mir natürlich um eine Schlechterstellung des befristeten Dienstverhältnisses im Bereich des Staatspersonalgesetzes relativ gesehen zu den befristeten Dienstverhältnissen, wie es im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, und das finde ich einfach nicht in Ordnung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag der Abg. Claudia Heeb-Fleck abstimmen. Sie beantragt, bei Art. 21 Abs. 1 die beiden Worte, die eingangs dieses Artikels stehen, «Befristete und» ersatzlos zu streichen, und es würde dann heissen: «Unbefristete Dienstverhältnisse können von jeder Vertragspartei schriftlich gekündigt werden».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Dann stimmen wir noch über Art. 21 ab. Wer dem Art. 21 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen mit Art. 22.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, Bst. g, «längerfristige Verhinderung an der Erfüllung der Aufgaben wegen Krankheit oder Unfall; vorbehalten bleibt Art. 25», zu streichen. Ich begründe dies wie folgt: Es wurde schon mehrmals im Hohen Haus auch angeführt, dass zum Teil die Lohnsituation schwierig ist bei der Landesverwaltung gegenüber der Privatwirtschaft, und dass als ein grosser Pluspunkt grundsätzlich die Arbeitsplatzsicherheit gilt. Wenn ich hier jetzt lese, dass eine längerfristige Verhinderung ein Kündigungsgrund sein kann - und hier denke ich zum Beispiel auch an eine Genesungsphase bei einem schwereren Unfall - ein komplizierter Unfall oder eine Krankheit, die einfach eine gewisse Zeit braucht, bis das wieder funktioniert - dann, finde ich, ist das ein sehr schlechtes Signal nach aussen nicht nur für die Landesverwaltung als Arbeitgeber, sondern auch an andere Unternehmen, die Arbeitgeber sind. Das ist für mich ein eher schlechtes Beispiel. Ich denke, man kann darauf verzichten, dies als Kündigungsgrund aufzuführen.
Somit beantrage ich, Art. 22 Bst. g zu streichen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Diskussion zum vorangegangenen Art. 21 «befristete Dienstverhältnisse» bringt mich auf die Frage: Was passiert, wenn in einem befristeten Dienstverhältnis keine Probezeit vorgesehen ist? Sollte das der Fall sein, müsste man vielleicht bei Abs. 1 von Art. 22 eine entsprechende Ergänzung einfügen. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht der Meinung des Abg. Caduff, dass dieser Bst. g gestrichen werden sollte. Es soll die Möglichkeit bestehen wie im privaten Recht auch bei Verhinderung der Arbeitsleistung, dass nach einer Einhaltung der entsprechenden Frist das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. Es ist absolut nicht so, dass diese Person dann ohne Einkommen da ist, sondern das Taggeld wird auch weiter bezahlt, und wenn es objektiv sehr wahrscheinlich ist, dass es eben zu keiner Arbeitsaufnahme dann wieder kommen kann, dann ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einvernehmen mit Abstimmung mit allen involvierten Stellen - sei das die IV oder die Krankenkasse - dann soll das einfach möglich sein. Das ist kein Missbrauchspotenzial meiner Meinung nach, sondern es ist einfach die Möglichkeit, das zu lösen, so wie in der Privatwirtschaft auch.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich denke, für mich geht es hier weiter. Nicht nur das Einkommen, welches allenfalls gesichert ist, sondern auch der psychologische Hintergrund, noch über eine Arbeitsstelle zu verfügen oder - in vielen Fällen aufgrund eines nicht selbst verschuldeten Unglücks - auch noch die Kündigung zu erhalten, unabhängig davon, welcher zeitliche Horizont besteht. Ich denke, es ist hier schon auch Aufgabe der Landesverwaltung, im sozialen Gebiet weiter zu gehen als die Privatwirtschaft. Das ist für mich eine Kernaufgabe auch der Landesverwaltung als Arbeitgeber, dass hier mehr getan wird und andere Signale gesendet werden, als dies in der Privatwirtschaft der Fall ist. Es ist so - und dazu gibt es auch genügend Untersuchungen: Das Einkommen kann ja gesichert sein über die IV und andere Ebenen, aber das Selbstwertgefühl wird nun mal gerade in unserer Gesellschaft häufig über den Arbeitsplatz definiert, und solange ich noch einen Arbeitsplatz habe, angestellt bin, habe ich auch diesen Bezug. Danke.Abg. Markus Büchel
Ich gehe schon davon aus, dass beim Staat wie auch in der Privatwirtschaft darauf Rücksicht genommen wird, und wenn eine auch noch so kleine Möglichkeit besteht der Integration und der Wiederaufnahme dieser Funktion, für die eine Person eingestellt ist, dann wird man das auch in keinem Fall machen. Aber wir haben auf der einen Seite ganz klar im letzten Jahr auch geregelt, dass wir nach 14 Wochen die IV-Stelle involvieren müssen, wenn eine Krankheit vorliegt, die eben zur Befürchtung Anlass gibt, dass keine Arbeitsaufnahme mehr möglich ist, dass man frühzeitig an die Integration oder Umsetzung denkt und das auch thematisiert, und in diesem Zeitraum wird es kaum passieren - schon gar nicht beim Staat -, dass man ein Arbeitsverhältnis dann auflöst. Aber wenn objektiv, auch in Absprache mit den Ärzten, keine Wiedereingliederung möglich ist an dieser Stelle, dann macht es Sinn, diese Stelle dann aufzulösen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wenn das Case-Management greift, gibt es auch die Möglichkeit, im gemeinsamen Einverständnis die Stelle aufzulösen, und dann wird ja auf die Person entsprechend Rücksicht genommen; es ist im Einvernehmen. Diese Möglichkeit haben wir immer. Aber dieser Bst. g setzt für mich das falsche Signal. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben schon anlässlich der 1. Lesung auch über diesen Bst. g miteinander diskutiert. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Markus Büchel hier anschliessen. Ich denke mir, es muss zumindest eine Möglichkeit geben, wenn jemand langfristig verhindert ist und eben die Aufgabe nicht erfüllen kann, nicht wahrnehmen kann, dass es hier zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses kommt. Aber selbstverständlich ist für mich auch, dass der Staat auch seine Fürsorgepflicht wahrzunehmen hat, dass wir alle Möglichkeiten miteinander durchgehen, wie jemand wieder integriert werden kann, das heisst wie jemand vielleicht auch eine andere Arbeitsstelle übernehmen kann, wie jemand in Teilzeit arbeitet - oder in bestimmten Fällen haben wir auch die Möglichkeit Ausgleichsstellen zu schaffen, damit wir hier auch das richtige Signal geben. Aber letztendlich muss es auch möglich sein, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, wenn absehbar ist, dass die Aufgabe, die ja erfüllt werden muss, dass die von derjenigen Person nicht mehr erfüllt werden kann.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmal auf meine Frage zurückkommen: Ich bin der Meinung, dass mit Art. 22 Abs. 1 die Dienstverhältnisse - seien es befristete oder unbefristete Dienstverhältnisse - ohne Probezeit nicht geregelt sind. Der Kündigungsschutz und die Kündigungsgründe bei solchen Dienstverhältnissen sind nicht geregelt. Ich gehe davon aus, dass befristete Dienstverhältnisse vor allem in Notsi-tuationen - also Arbeitsüberlastung bei der Landesverwaltung - in solchen Notsituationen geschaffen werden, und dann ist es theoretisch möglich, dass von einer Probezeit abgesehen wird. Damit auch diese Dienstverhältnisse dem Kündigungsschutz unterstehen, müsste meiner Meinung nach hier ein Einschub erfolgen. Er könnte auf diese Weise erfolgen, dass man das so formuliert: «Die Regierung kann ein Dienstverhältnis nach Ablauf der Probezeit oder ein solches ohne Probezeit nur aus folgenden Gründen kündigen».Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Zu dem Vorschlag der Abg. Amann-Marxer wollte ich sagen, dass wir in Art. 14 die Probezeit als etwas Absolutes haben. Jedes Dienstverhältnis beginnt demnach mit einer dreimonatigen Probezeit. Wenn dann das Dienstverhältnis vielleicht nur zwei Monate dauert, dann ist es eben beendet durch Zeitablauf. Aber, dort war eine Frage zu Abs. 1 des Art. 14, ob das nun für befristete und unbefristete Dienstverhältnisse gelte, und die Antwort des Herrn Regierungschefs war - und das haben wir dann auch einstimmig so abgestimmt -, dass für jedes Dienstverhältnis eine Probezeit gilt.Abg. Rudolf Lampert
Es hat sich eigentlich erübrigt, weil Art. 14 diese Probezeit vorsieht und mit dem Einleitungssatz bzw. mit Abs. 1 sämtliche Fälle abgedeckt sind, weil es keine Ausnahmen gibt gemäss Art. 14. Deshalb scheint es mir eigentlich überflüssig, diese Ergänzung anzubringen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann diese Ausführungen unterstützen. In Art. 14 haben wir absolut festgehalten, dass die ersten drei Monate des Dienstverhältnisses als Probezeit gelten. Das gilt für unbefristete wie für befristete Anstellungen. Es könnte natürlich der Fall eintreten, dass jemand weniger als drei Monate angestellt wird, aber dann würde er sich innerhalb dieser Probezeit bewegen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir über diese beiden Anträge abzustimmen.
Entschuldigung, die Abg. Marlies Amann-Marxer wünscht noch das Wort.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eigentlich keinen Antrag gestellt, sondern eine Frage, und einen Vorschlag vorgebracht. Aber wenn Sie das als Antrag angesehen haben, dann ziehe ich ihn hiermit zurück. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir noch über den Antrag des Abg. Henrik Caduff abzustimmen. Der Abg. Henrik Caduff beantragt, Art. 22g: «längerfristige Verhinderung an der Erfüllung der Aufgaben wegen Krankheit oder Unfall; vorbehalten bleibt Art. 25», ersatzlos zu streichen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht stattgegeben und wir stimmen nun ab über Art. 22. Wer dem Art. 22 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie anlässlich der 1. Lesung schon angekündigt, beantrage ich, in Abs. 1 den letzten Teilsatz «... und beträgt höchstens zwölf Monatslöhne» zu streichen. Somit hätte die Regierung einen grösseren Handlungsspielraum für allfällige Fälle, die heute noch nicht absehbar sind. Es ist hiermit keine Einschränkung, sondern eher eine Erweiterung der Möglichkeiten der Regierung. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es scheint mir durchaus auch vom Gesichtspunkt der Klarheit eines Gesetzes notwendig zu sein, dass wir im Gesetz einen Rahmen festlegen und der Landtag dann das Gesetz mit diesem Rahmen auch beschliesst. Ob man den ausweiten will oder nicht, das ist eine andere Frage. Also wir sind der Auffassung, dass die Entschädigungsmöglichkeit, dass hier der Höchstbetrag zumindest im Gesetz festgehalten werden muss.Abg. Rudolf Lampert
Ich würde auch davon absehen, diese höchstens 12 Monatslöhne zu streichen. Ich würde es absolut verfehlt finden, wenn der Staat noch goldene Fallschirme schaffen würde. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch dagegen, dass das hier herauskommt. Ich finde es gerade wichtig, dass man auch als Signal hier eine bestimmte Begrenzung drinnen hat, nicht dass auch die Bürger das Gefühl haben - in Ihrem Sinne, wie Sie gesagt haben, Herr Abg. Caduff -, dass hier solch ein Ermessensspielraum besteht, dass hier - ich sage mal - auch unter Umständen der Eindruck erweckt werden könnte, dass vielleicht willkürlich vorgegangen wird, wie es im Volksmund so schön heisst: «politisch». Da würde ich mich eben konsequent dagegen aussprechen; dass man hier klare Rahmenbedingungen festsetzt, das finde ich wichtig.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es heisst im Art. 1 - nur zur Klarstellung, wir sprechen hier in diesem Sinne von «Opfern» und nicht solchen, die freiwillig den Staatsdienst beenden. Hier sprechen wir von missbräuchlichen oder unbegründeten Kündigungen, bei welchen keine Wiedereinstellung möglich ist. Es kann also durchaus sein, dass bei einer 56- oder 57-jährigen Person, die missbräuchlich oder unbegründet gekündigt wurde - aus welchen Gründen auch immer -, keine Wiedereinstellung mehr möglich ist und diese wahrscheinlich auf dem freien Arbeitsmarkt auch keine Beschäftigung mehr findet. Von daher finde ich die Einschränkung auf 12 Monatslöhne, insbesondere unter dem Aspekt «missbräuchlich oder unbegründet», als zu eng bemessen.
Es kann ja auch sein oder es ist auch durchaus möglich, dass natürlich auch entsprechender Schaden am Ruf mit einhergeht usw. Ich sehe das Argument des Regierungschefs, dass ein Rahmen vorgegeben werden sollte, und würde somit meinen Antrag ändern, dass der Wortlaut stehen bleibt, aber 24 Monatslöhne als Rahmen genommen werden, um hier einfach, je nach Härtefall, den Handlungsspielraum auch zu haben. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich denke, die Ausführungen des Herrn Regierungschef sind klar. Er möchte bei der Regierungsvorlage bleiben. Dann haben wir aber über Ihren Antrag abzustimmen, Herr Abg. Henrik Caduff. Art. 23 Abs. 1 letzter Satz würde dann wie folgt lauten: «Die Entschädigung wird nach den Umständen des Einzelfalls festgelegt und beträgt höchstens 24 Monatslöhne».
Wir diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt, und wir stimmen noch über Art. 23 ab. Wer dem Art. 23 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Art. 24. Ich bitte, Art. 24 zu lesen.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 25.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 29.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 31.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 35.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 39.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 43.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 48.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:25 bis 14:15 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der April-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 18: Schaffung eines Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals - sprich Staatspersonalgesetz.
Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung und kommen nun zu Art. 57. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe eine Anmerkung zu Abs. 4. Ich möchte dies aber der Regierung überlassen, ob sie gleicher Ansicht ist wie ich. Für mich stellt dieser Absatz eigentlich eine Selbstverständlichkeit dar, dass die Informationspflicht - also das gehört für mich zu den normalen Umgangsformen von meinem Führungsverständnis aus. Für mich wäre das jetzt auch in Ordnung, wenn dieser Absatz gestrichen würde, um hier nicht Unnötiges drinzuhaben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es stellt sich natürlich immer die Frage, was gesetzlich geregelt gehört und was nicht unbedingt im Gesetz festgeschrieben werden muss. Andererseits ist das ein wesentlicher Grundsatz, dass eben die Amtsstellenleiter über wesentliche Personalfragen regelmässig informiert werden. Damit können sie sich dann natürlich auch auf das Gesetz berufen, sollte die Regierung einer solchen Verpflichtung nicht nachkommen. Und von daher hat es die Regierung bevorzugt, diesen Grundsatz ins Gesetz aufzunehmen. Aber Sie haben Recht, es gehört natürlich zu den Grundsätzen der Personalführung, dass auch regelmässig informiert wird über wesentliche Fragen.Abg. Doris Beck
Ich kann mich dem anschliessen. Für mich war jetzt der letzte Satz wichtig, dass wir gleicher Meinung sind, dass eine Führung von Personal gar nicht möglich ist, wenn man die Amtsstellenleiter nicht entsprechend informieren würde. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen über Art. 58. Wer dem Art. 58 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich habe im Vorfeld durch das Landtagssekretariat die Artikel-Abänderungsanträge verteilen lassen, damit Sie es auch nachlesen können. Zu diesem Artikel gab es in der 1. Lesung einige Diskussionen und Anmerkungen, nicht nur in Bezug auf Art. 59 Abs. 3 mit dem Begriff «fachtechnischen Weisungen», sondern auch genereller Art im Sinne eines «Gemischtwarenhandels» im Amt für Personal und Organisation.
Nachdem dieses Thema jedoch auf Seite 44 kurz und knapp abgehandelt wurde, nehme ich für mich jetzt mit, dass ich das Thema einer Aufgliederung des APO mit Schwerpunkten Personal, Organisationsentwicklung und separater Informatik bei der Behandlung des angekündigten Verwaltungsorganisationsgesetzes - sprich: diese anstehende Verwaltungsreorganisation - wieder vorbringen werde.
Nun zum vorliegenden Art. 59: Mein Vorschlag für die Änderungen wurde Ihnen ausgeteilt und ich möchte dies kurz begründen. Auf Seite 43 des Bericht und Antrages wurde knapp auf die Anregungen einiger Landtagsabgeordneter zu Veränderungen der Kompetenzen und Aufgaben des Amtes für Personal und Organisation eingegangen. Ich glaube, dass hier die Voten auch teilweise missverstanden wurden, denn wenn ich lese, Seite 43: «Konkret wurde gefordert, dass das Amt für Personal und Organisation ein Service-Amt bleiben und nicht noch mehr Zuständigkeiten erhalten sollte». Wenn dann die Reaktion - sprich die Begründung der Regierung im Bericht und Antrag ist - wie wir Seite 44 Mitte lesen können: «Ein Ausbau der Zuständigkeiten der Ressorts im Zusammenhang mit Personalfragen in den Amtsstellen würde bedingen, dass die einzelnen Ressorts letztlich eigenständige Personalabteilungen führen würden», so denke ich, wurde das vollkommen missverstanden. Ich glaube, das war auch nie die Intention. Ich glaube, das ist jetzt für mich auch eher ein Schreckensszenario, das hier so heraufbeschworen wurde in der Beantwortung. Dass somit auch keine Lösung gesucht wurde, verstehe ich auch. Ich würde sagen, die Voten wurden hier «überspitzt» mit dieser Antwort einfach abgehakt.
Aber ich möchte keineswegs hier polemisch dieselbe verwirrende Diskussion wie in der 1. Lesung heraufbeschwören und habe mich beim Vorschlag an die in der Privatwirtschaft üblichen - vergleichbar mit einem Dienstleistungsunternehmen mit zirka 1'000 Mitarbeitern - an diese Aufgabenteilung zwischen Fachbereich und Personalentwicklung gehalten.
Zu Abs. 1: Der Begriff «Personalfragen» soll ersetzt werden, gemäss meinem ausgeteilten Vorschlag - mit dem Begriff oder mit der Aussage «Personalgeschäfte mit vorbereitender und unterstützender Funktion». Das heisst, es würde dann heissen: «Das Amt für Personal und Organisation ist die zuständige Fachstelle für Personalgeschäfte mit vorbereitender und unterstützender Funktion». Damit wird den Voten der Landtagsabgeordneten mit dem Service-Gedanken Rechnung getragen. Trotzdem wird durch das Austauschen des Begriffs «Personalfragen» durch «Personalgeschäfte» auch dem Amt für Personal und Organisation in meinen Augen nichts weggenommen. Es wird nur präzisiert, dass es hier um die einzelnen Tasks geht, die bearbeitet werden. «Personalfragen» suggeriert, dass im Berufsalltag jegliche Gespräche zu Personalthemen nicht mehr zwischen dem Fachbereich, oder hier Amtsstellen, Ressorts und Regierung, geführt werden könnten.
Bei Abs. 2: Auch hier finden wir bereits in dem vorliegenden Vorschlag das Wort «Personalgeschäft». Ich habe mich da auch ein bisschen daran angelehnt. Im Abs. 2 wäre jetzt eigentlich - diesen Begriff hätte ich gerne erweitert um die Präzisierung. Es ist eine reine Präzisierung: «Personalgeschäfte von Regierung und Verwaltung». Ich glaube - und hier möchte ich auch am übrigen Teil in dem Sinne gar nichts ändern, also auch der umstrittene Punkt, wenn man in der Begründung vorne liest, dass es natürlich eine einheitliche Regelung braucht, einheitliche Formulare. Also der Satz: «Es sorgt insbesondere für eine einheitliche Anwendung des Personalrechts» - steht auch nicht in Frage. Ich denke, das ist auch in der Privatwirtschaft so.
Zum Abs. 3: Hier - es geht ein bisschen ins Thema von Art. 58. Ich glaube, dieser Absatz wurde zwar gut gemeint, aber eher verschlimmbessert. Auf die Verschiedenen Voten, die vor allem auf Diskussionen über das Wort «Weisungen» fokussiert waren, wollte die Regierung hier mit der Kann-Bestimmung und dem Ersetzen des Wortes «fachtechnische Weisung» durch «fachtechnische Systeme» Gutes tun, so glaube ich wenigstens. Bloss, «fachtechnische Systeme» sagt nun einfach gar nichts mehr aus in diesem Absatz. Mit dem Einschub «Diese sind vorgängig der Regierung zur Kenntnis zu bringen» wollte man auch den Voten entgegenkommen, aber da wird etwas ins Gesetz geschrieben, was doch eigentlich klar ist. Also für mich ist eigentlich jener Bereich, welcher Arbeitsweisungen jeglicher Art ausarbeitet dafür verantwortlich, diese ja an die Geschäftsleitung oder hier eben an die Regierung zur Inkraftsetzung vorzulegen. Ich finde, hier wird etwas Unkonkretes in ein Gesetz geschrieben, was für mich in die Zuständigkeit der Regierung gehört und somit problemlos mittels Verordnung geregelt werden könnte. Darum dann auch der Vorschlag, 3. Absatz: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Weil, ich glaube, da wird einfach ein Prozess herausgenommen aus sicher - ich weiss nicht, ich möchte nicht Hunderte sagen, aber doch etliche in der ganzen Verwaltung, wo für mich klar ist, dass es immer Anweisungen in irgendwelcher Art aus irgendwelchen Fachbereichen geben wird, welche dann natürlich von den hierarchisch höheren Instanzen dann abgesegnet werden müssen, und dementsprechend finde ich das eigentlich eine Einschränkung auch für den Alltag. Ich würde daher den Vorschlag machen: Abs. 3 «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Vorschlägen, wie sie hier vorliegen, nicht zustimmen. Meiner Meinung nach sind sie undurchdacht und die Konsequenzen nicht im ganzen Umfang abgeklärt. Nur eine Vorbemerkung: Sie haben zum Amt für Personal gesagt, es wäre heute ein Gemischtwarenhandel. Ich denke nicht, dass das so ist. Es sind Zuständigkeiten dort, die über den reinen Personalbetreuungs- und Verwaltungsaufwand hinausgehen. Das ist richtig, aber ich denke mir, dass die Aufgaben dort sehr richtig zugeteilt sind.
Dann zum konkreten Vorschlag zur Abänderung des Art. 59: Der Abs. 1, den Sie hier vorschlagen, der beinhaltet eigentlich nichts anderes als was im Vorschlag der Regierung in Abs. 2 bereits enthalten ist. Es steht dort: «Dem Amt für Personal und Organisation obliegt die Vorbereitung der Personalgeschäfte»; und damit delegiert im Prinzip die Regierung die Aufgaben im Rahmen der Personalrekrutierung, der Personaleinführung, der Betreuung, der Entlassung - delegiert das die Regierung an das Amt. Das ist übrigens in der Privatwirtschaft überhaupt nicht anders, dass die Personalabteilung diese Kompetenzen im Auftrag der Geschäftsführung durchführt. Zumindest in unserem Betrieb ist das so, dass kein Personal eingestellt wird, wenn nicht die Unterschrift des Personal-Verantwortlichen oder eines Personal-Verantwortlichen darunter ist. Es gibt auch keine Kündigung, es gibt auch keine Gehaltsanpassung, ohne dass nicht die Personalabteilung als die zuständige Instanz bestätigt, dass die Systematik der Personalentlöhnung stimmt - und genau so bei der Einstellung -, dass diese Garantie gegeben ist.
Dafür wird diese Aufgabe, die sonst die Regierung wahrnehmen müsste, an ein Amt delegiert, das neutral und im Überblick einheitlich agiert. Damit hat der Mitarbeiter die Gewähr, dass er - unabhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation - nach den Inhalten und Vorgaben entlöhnt oder eingestellt wird.
Ich bin der Meinung, dass das sehr wichtig ist, dass dieses Amt diese Aufgaben hat, dass aber im Rahmen der Festlegung der Inhalte natürlich schlussendlich über die Linie der zukünftige Vorgesetzte entscheiden kann im Rahmen der Systeme, das ist auch klar; und dass schlussendlich für die Auswahl von Personen die Linie entscheidet und den Schlussentscheid fällt - das ist auch klar. Aber, wie gesagt, die Delegation dieser Aufgaben an das Amt für Personal ist aus meiner Sicht unbedingt notwendig, und das, was Sie in Abs. 1 eben anführen und in einem neuen Absatz formulieren, ist, wie gesagt, in diesem bestehenden, von der Regierung vorgeschlagenen Abs. 2 bereits enthalten.
Das, was Sie im Abs. 2 einführen zur Klärung im Satz: «Dem Amt für Personal und Organisation obliegt die Vorbereitung der Personalgeschäfte von Regierung und Verwaltung», das ist in meinen Augen klar. Wir haben hier ein Gesetz, das regelt eben das Dienstverhältnis des Staatspersonals, und damit kann das nur im Rahmen dieser Regierungs- oder eben Verwaltungstätigkeiten sein.
Dann zum letzten Absatz, den Sie vorschlagen, wo es heisst: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Das ist auch klar. Wenn wir aber hier schon im Gesetz eben die Aufgaben, die dieses Amt hat, umschreiben, dann ist das nichts anderes als das, was die Regierung anweist. Vorgaben in Bezug auf die einheitliche Handhabung von fachtechnischen Systemen: Da kann man sich sicher streiten, ob das jetzt der umfassende Begriff ist, der alle diese Aufgaben umschreibt; aber es ist so, damit ist gemeint, dass die Systeme, die für Personalführung, Personalentlöhnung und -entwicklung eingesetzt werden - für diese Handhabung und für die Durchsetzung dieser Vorgaben ist die Personalabteilung zuständig. Diese Delegation wird damit gemacht. Für mich sind die Änderungen, wie Sie sie hier vorschlagen, zum einen überflüssig oder nicht notwendig, und gehen auch an dem Ziel vorbei - wie ich das sehe - was die Aufgaben der Personalabteilung sind. Abg. Doris Beck
Danke schön. Der «Gemischtwarenhandel» ist anscheinend in den falschen Hals gekommen, wobei das gar nichts mit diesem Gesetz zu tun hat. Ich wollte nochmals darauf hinweisen, dass ich begriffen habe, wenn ich die Seite 44 lese, dass all das, was ich in der 1. Lesung zum Thema «Schwerpunktsetzung des Amts für Personal und Organisation» von mir gegeben habe, erst im Verwaltungsorganisationsgesetz diskutiert wird und darum ich das heute auch nicht diskutiere. Also, das können wir hier gerade schon abhaken.
Dann zu Ihren Anmerkungen, Herr Abg. Markus Büchel, zum Art. 59: Ich verstehe jetzt die Aufregung gar nicht. Ich wollte - ich bin da vollkommen Ihrer Meinung - es gibt ein Zielerreichungssystem, es gibt ein Entlöhnungssystem, es gibt Personalkategorien, es gibt «Ranges», wo sich ein Lohn befindet, das ist ganz klar fürs ganze Unternehmen gleich. Sie müssen hier nicht so tun, als ob ich nicht wüsste, wie ein Personalwesen funktioniert. Ich finde, das was Sie vorgebracht haben, ist eigentlich alles von mir nicht in Frage gestellt worden. Ich habe sogar noch präzisiert, dass - weil es eben Seite 44 des Berichts und Antrages so gestanden ist, dieser Satz, quasi die Einheitlichkeit würde verloren gehen - genau darum habe ich nochmals gesagt, in Abs. 2, das sei unbestritten, dass es diese Einheitlichkeit braucht. Das hat gar nichts damit zu tun.
Dann, zu Abs. 1: Sie meinen hier, wenn wir schreiben «Personalgeschäfte mit vorbereitender und unterstützender Funktion», das sei nicht notwendig, weil es im 2. Absatz steht. Ich kann es nochmals wieder-holen: Ich hatte einfach anhand der Voten gedacht - ich habe es auch vorher ausgeführt - es wäre im Sinne des Servicegedankens noch eine zusätzliche Präzisierung. Mir ging es vor allem auch um die Worte «Personalfragen» und «Personalgeschäfte», weil das Wort «Personalfragen» ist jetzt überhaupt ein so weitgehender Begriff, als ob jede Frage nicht mehr an der normalen Hierarchie vorbeigehen würde und nicht mehr gestellt werden dürfte.
Und das sehen wir ja eigentlich anders. Wenn wir den Art. 58 anschauen bei «Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern», da wird in Abs. 1 von «sie erteilen die erfordlichen Weisungen» gesprochen. Also wird hier im gesamten Unternehmen - jeder hat irgendwo die Befugnis, Weisungen in irgendeiner Form zu erlassen. Das war ja dann auch der Punkt in Abs. 3, wo da in der 1. Lesung die Diskussion hin und her ging - und «fachtechnische Systeme», mit den Beispielen, die Sie gemacht haben von Entlöhnungssystemen, Beurteilungssystemen, also, dass es Formulare gibt und die einheitlich sind und jeder sie unterschreiben muss, das ist für mich eigentlich gegeben. Aber genau wenn wir von fachtechnischen Systemen reden: Wir schreiben doch nicht jedes System - wir können auch das Reporting nehmen - wir schreiben doch nicht jedes Reporting-Tool in ein Gesetz, das kann es ja nicht sein.
Ich wollte da eigentlich eher der Regierung ein Türlein öffnen und ein für mich nicht nachvollziehbares Einzelstück nicht in einem Gesetz sehen - von wegen schlanke Gesetze - und weniger da irgendjemandem etwas wegnehmen. Das geht genau in die andere Richtung. Ich sehe einfach keinen Sinn, wieso man von fachtechnischen Systemen spricht. Gerade dann, wenn von «Zielerreichungssystemen», «Entlöhnungssystemen», «Versicherungsabrechnungssystemen» die Rede sein soll, dann gerade erst recht nicht.
Und der Abs. 2: Jetzt kann man sagen: Jawohl, ich weiss, dass wir heute im Landtag sitzen und ich nicht in einer Bank sitze, aber nichtsdestotrotz hatte ich das Gefühl, diese Präzisierung von Regierung und Verwaltung würde nicht schaden. Wenn Sie die zwei Wörter so stören, da bin ich emotionslos, die auch wegzulassen, also so ist es nicht. Abg. Rudolf Lampert
Von mir aus gesehen ist das Gesetz jeweils so aufgebaut, dass die Grundaufgaben und dann Spezifikationen folgen. Und auch in diesem Artikel scheint es mir so zu sein, dass im Abs. 1 gesagt wird: «Das Amt für Personal und Organisation ist die zuständige Fachstelle ...» - das mal als globale Aussage -, und dann kommen in Abs. 2 genau die Aufgaben, die Sie jetzt zusätzlich in Abs. 1 auch noch hineinpacken wollen. Ich sehe eigentlich den grossen Unterschied nicht, weil Sie nichts anderes tun, als dass Sie, was in Abs. 2 steht - nämlich die Vorbereitung und die Unterstützung bei diesen Personalfragen, die in Abs. 2 enthalten sind - einfach im Abs. 1 zusätzlich nochmals aufführen.
Mir ist klar, dass wir hier von der Landesverwaltung sprechen. Ansonsten, wenn wir das hier einführen müssten, dass Sie eben schreiben «von Regierung und Verwaltung», dann müssten wir das bei anderen Artikeln auch einführen. Also für mich macht es jetzt keinen Sinn, hier nur in diesem speziellen Artikel von «Regierung und Verwaltung» zu sprechen, dann müssten wir das in früheren Artikeln auch, weil dort werden auch globale Aussagen gemacht.
Dann, was mir auch nicht gefällt, da muss ich Sie unterstützen, das sind im Abs. 3 «die fachtechnischen Systeme». Ich frage mich, ob man nicht «personaltechnische Systeme» schreiben könnte. Wir sprechen von Lohnsystemen, von unterschiedlichen Belangen, die das Personal betreffen, und da unter Umständen auch Meldesysteme oder Kommunikationssysteme, die alle das Personal betreffen. Dort ist meines Erachtens das Amt für Personal und Organisation zuständig. Aber da kann vielleicht die Regierung noch etwas sagen zu diesem Begriff der fachtechnischen Systeme.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihre Argumente wirklich nicht nachvollziehen, die Sie zur Änderung des Art. 59 hier bringen. Die Änderung im ersten Absatz ist überflüssig, weil im zweiten Absatz das genau ja so kommt. Die Formulierung im zweiten Absatz, die Sie vorschlagen, ist selbstverständlich, weil es hier wirklich um das Staatspersonalgesetz geht. Den dritten Absatz, den finde ich sehr wichtig, vor allem zur Klarstellung durch das Gesetz, was eben die Aufgabe ist auch des Amtes für Personal und Organisation.
Mit dem «Gemischtwarenhandel» haben Sie offensichtlich das Amt für Personal und Organisation gemeint. Ich finde es schade, wenn hier im Landtag über wichtige Bereiche unserer Staatsverwaltung solche Wertungen ausgesprochen werden. Ich habe selber längere Zeit leitend im Personalwesen und in der Organisationsentwicklung gearbeitet und weiss, wie schwierig es vor allem auch in einer Verwaltung ist, diese Aufgaben hier zu bewältigen. Man muss auch sehen, dass eine Personalabteilung - und da bin ich mir wirklich nicht sicher, ob Sie diesen Umfang an Aufgaben auch kennen: Personalabteilungen haben nicht nur unterstützende administrative Funktionen, sondern sie sind in der modernen Personalführung sehr sehr wichtig als Kompetenzstelle auch für die Führungsentwicklung eines Unternehmens bzw. einer Verwaltung, für die Personal- und Organisationsentwicklung, für die gesamte Koordination in einer Verwaltung, und vor allem auch für die Entwicklung von Führungssystemen, von Gehaltssystemen, vom Versicherungswesen usw., und dann kommt erst die Administration, die eigentliche, wenn es darum geht, um die Personalverwaltung, dass Personaldaten geführt werden, um die Gehaltsauszahlung, das Versicherungswesen usw. Ich möchte das einfach noch einmal klarstellen: Ich bin für die Beibehaltung des Abs. 3, vor allem eben zur Klarstellung der Verantwortung des Amtes für Personal und Organisation in dieser Frage.
Was mich stört - und dazu werde ich noch einen Antrag einbringen - im Abs. 3 ist die Formulierung oder der Begriff «fachtechnische Systeme». Wesentliche Aufgabe eines professionellen Personalwesens ist es, die Linie bzw. Ämter in der Personalführung und Personaladministration zu unterstützen und zur Entwicklung der Organisation und Führung beizutragen. Es handelt sich in der Personalführung eben nicht rein um fachtechnische Fragen und Systeme, sondern um übergreifende Personalführungs- und Verwaltungssysteme, und ich möchte auch den Antrag stellen, dass «technische Systeme» ersetzt wird durch «Personalführungs- und Verwaltungssysteme». Vielen Dank.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich fange vielleicht gleich einmal mit dem Persönlichen an. Ich denke, Sie können ganz sicher sein, dass ich mich in der modernen Personalführung auskenne, wenn das noch in Frage wäre. Ich finde das auch eine eigenartige Art, Anträge zu kommentieren.
Dann vielleicht noch ganz kurz etwas zum APO und dem «Gemischtwarenhandel»: Sie haben es hier jetzt alle viermal wiederholt. Ich habe das eigentlich mehr beispielhaft als Kommentar zu den Voten der 1. Lesung gebracht. Ich habe nie kritisiert oder gesagt, es wäre nicht schwierig, die Fülle zu managen, die heute da ist. Wie gesagt, ich habe das letzte Mal oder aus der Beantwortung gelernt, dass das dann im Verwaltungsorganisationsgesetz diskutiert wird, und wenn ich mir den Bereich Personal- und Organisationsentwicklung und Informatik anschaue, gibt es auch durchaus ganz sachliche, sicherheitsmässige Argumente, die für eine Trennung sprechen würden. Aber wie gesagt, wir diskutieren das jetzt nicht, aber ich möchte jetzt auch nicht vielleicht noch fünfmal darauf angesprochen werden.
Mich wundert es allerdings, dass man sich daran stören kann, wenn eine Präzisierung reinkommt. Wenn Sie meinen, dass in Abs. 2 «von Regierung und Verwaltung» zu viel ist: Okay, wir müssen das gar nicht mehr lange diskutieren. Ich habe einen Antrag gestellt, wir können ja abstimmen, und die Meinung der Regierung möchte ich dann auch noch hören.
Und Abs. 3: Ich meine, die Beispiele, die Sie mir jetzt gegeben haben im Sinne von «einheitlicher Handhabung» - all das, was aufgezählt wurde, sind klassische Personalsysteme, und ich glaube, wenn man das liest: «Das Amt für Personal und Organisation macht Vorgaben in Bezug auf einheitliche Handhabung von fachtechnischen Systemen», ich meine, das Finanzreporting benutzt auch nicht die Personalabteilung, sondern das Controlling. Also wir müssen doch nicht überall irgendwelche Systeme und Techniken und Arbeitsweisen in ein Gesetz schreiben. Und ich gebe Ihnen recht: Es entwickelt sich immer weiter, das heisst, Sie müssten hier womöglich irgendwann noch andere Begriffe reinschreiben. Ich glaube, das ist unbestritten und das ist wahrlich aus dem Abs. 2 ersichtlich, dass diese Einheitlichkeit im ganzen Personalbereich - sei das, ich habe es schon mal gesagt, vom Zielerreichungssystem bis zur Entlöhnung, bis zum Abrechnen, bis zum Rhythmus von Beurteilungsgesprächen - das sind alles eigene Konzepte und natürlich gehören die in die Aufgaben einer Personalabteilung und nicht ins Rechnungswesen zum Beispiel.
Ich bin der Meinung, dass hier irgendetwas herausgezogen wird. Sie haben ja selber gesagt, Sie finden die «fachtechnischen Systeme» keinen guten Ausdruck. Wir haben in der 1. Lesung schon hin und her diskutiert über diese - fachtechnische Weisungen hiess es dazumal. Ich bin aber dann gespannt, wie das die Regierung sieht. Ich bin der Meinung, dass das Interna sind, dass das Sachen sind, die auch ändern können, dass klar ist, dass die Verantwortung hier ist. Und darum kann ich eigentlich die ganze Aufregung nicht nachvollziehen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir alle darum bemüht sind, die bestmögliche Lösung in diesem Artikel zu suchen. Eine Sache möchte ich doch so nicht stehen lassen, wie sie gesagt wurde, weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht: Es wurde gesagt zum ersten Votum, dass die Vorschläge unbedacht gewesen und die Konsequenzen nicht abgeklärt seien. Das stimmt sicherlich nicht. Die Vorschläge wurden schriftlich im Vorfeld verteilt. Hier wurde schon darüber nachgedacht und sich auch Gedanken über die Konsequenzen gemacht. Es ist also nicht so, dass wir einfach mit einem Vorschlag ins Blaue hinaus kommen. Das einmal das Grundsätzliche.
Die Vorschläge, wie sie hier vorliegen, haben die Intention zu klären, auch die Qualität zu verbessern und das Verständnis des Textes, den wir hier vorliegen haben. In Abs. 1, der Zusatz «mit vorbereitender und unterstützender Funktion» unterstreicht nochmals die Funktion und die Stellung des APO, wie es auch im Bericht und Antrag erwähnt wird, dass es das Serviceamt ist und vorbereitet und unterstützt. Ich denke, das dient der Erklärung.
Dann zum Begriff im Abs. 3 der fachtechnischen Systeme oder auch der Vorschlag «Personalführungs- und Verwaltungssysteme», das sind für mich unbestimmte Begriffe, die einen sehr grossen Interpretationsspielraum haben, und ich habe hier das Vertrauen in die Regierung, dass wir mit dem vorgeschlagenen Abs. 3 «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung» - dieses Vertrauen habe ich, dass die Regierung das auch entsprechend umsetzen und nutzen wird.
Dann zu Abs. 2: Die Präzisierung oder der Einschub «von Regierung und Verwaltung». Dies dient, wie auch von der Abg. Doris Beck gesagt wurde, der Verdeutlichung und der Präzisierung. Das ist also ein Zusatz. Ich erkenne hier auch nicht, was stossend sein könnte. Und dann die grundsätzliche Diskussion, oder was auch kurz angesprochen wurde zum APO in der Rolle als Amt mit sehr vielfältigen Aufgaben: Ich glaube, das ist schon so und ich würde dann auch gerne eine Diskussion in der Zukunft führen über ein Amt für Personal und ein Amt für Organisation. Es wurde auch kurz schon angesprochen, insbesondere in Bezug auf EDV, auf Sicherheit usw. Aber ich denke, die Vorschläge, die von der VU vorliegen, die dienen der Präzisierung und nichts anderem. Danke.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin gar nicht überzeugt, Herr Abg. Caduff, dass das der Präzisierung dient. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass man hier aufgeregt reagiert hat. Ich hatte den Eindruck, dass es ganz sachlich beantwortet wurde, aber wenn halt ein Antrag auf dem Tisch liegt, dann wird er diskutiert.
Was für mich hier eben keine Präzisierung, sondern eine Einschränkung ist, möchte ich Ihnen kurz erläutern. Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung: In der Privatwirtschaft spricht man nicht mehr so viel und so oft von Personalwesen und von der Personalabteilung oder vom Personalbüro, sondern es heisst dann vom HRM - vom Human Resources Management. Ich bin auch dafür, dass man nicht immer diese englischen Begriffe hier reinbringt, aber es verdeutlicht eben, was heutzutage die Aufgabe eines Amtes für Personal ist - und bei uns ist es halt «Personal und Organisation». Es geht hier nicht nur darum - das wurde angetönt, auch vom Abg. Franz Heeb -, es geht nicht nur darum zu sagen: Wir haben diese Richtlinien, dem kann gekündigt werden, der kann befördert werden usw., sondern die hauptsächliche und immer wichtiger werdende Aufgabe ist beispielsweise die Personalentwicklung. Oder ein anderes Beispiel: Ich könnte mir vorstellen, dass das Amt für Personal schaut, dass eben die Humanressourcen insgesamt gestärkt und gefördert werden. Um ein banales Beispiel zu geben, dass eine Gesundheitsprävention hier auch eine Personalfrage ist.
Und damit komme ich zum Abs. 1: Hier geht es, wie gesagt, um die generelle Aufgabenstellung und nicht nur um Personalgeschäfte im engeren Sinne. Und da hatte ich den Eindruck - und vor allem mit den Formulierungen, die hier vorgeschlagen werden -, dass man hier das Blickfeld zu sehr verengt, und da bin ich dagegen. Gerade wenn das APO auch in Zukunft seine Aufgabe wahrnehmen können soll, muss dem hier Rechnung getragen werden; und das verstehe ich eben unter «Fachstelle für Personalfragen».
Und die Formulierung, abgesehen davon, dass sie für mich etwas irreführend ist, wenn es heisst «Fachstelle für Personalgeschäfte mit vorbereitender und unterstützender Funktion». Hier ist man gleich versucht, zu interpretieren, dass die vorbereitende und unterstützende Funktion sich auf Personalgeschäfte bezieht, und das war vermutlich nicht die Absicht. Aber das kommt hier aus diesem Abs. 1 heraus. Und eben - im Abs. 1 geht es darum, diese umfassende Funktion darzulegen, und die ist von mir aus gesehen sehr wichtig. Und dann kommt im Abs. 2 diese unterstützende Funktion, Vorbereitung usw. Und so ist dieser Artikel aufgebaut, und wenn wir den ändern, wie jetzt vorgeschlagen, ist das eben keine Präzisierung, sondern, von mir aus gesehen, eine Einschränkung, und das sollte meiner Meinung nach nicht gemacht werden. Das wird dem modernen Ansatz für die Humanressourcen nicht gerecht. Man sagt immer: «Was ist unser wichtigstes Kapital?» - die Humanressourcen, und da geht es nicht nur um Detailregelungen bezüglich Beförderung und Entlassung.
Beim Abs. 3, da kann man sicher darüber diskutieren, welcher Begriff für dieses Konglomerat mit den verschiedenen Aspekten der richtige ist. Von mir aus gesehen ist es zentral, wenn man einen Begriff festsetzt, dass aus den Materialien klar hervorgeht, um was es hier geht. Der Begriff - mir ist auch kein besserer in den Sinn gekommen, der wirklich das so treffend eingrenzen würde, dass alle genau unter diesem Begriff dasselbe verstehen - aber wichtig ist, dass aus den Materialien klar hervorgeht, was damit gemeint ist. Vielleicht hat die Regierung mittlerweile auch noch eine bessere Idee, da bin ich auch offen, aber wie gesagt, das Zentrale ist: Hier geht es nicht um Geschäfte im engeren Sinne, sondern es geht um Personalfragen im weiteren Sinne. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn wir eine Landesverwaltung wollen, die auch in Zukunft fit ist, dass wir uns dieser Entwicklung verschliessen.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte die Regierung fragen, ob der Abs. 3 nicht deshalb notwendig ist, weil ja die Organisation der Verwaltung zwingend hierarchisch aufgebaut ist und das Amt für Personal und Organisation in dieser Hierarchie auf gleicher Ebene steht mit den anderen Amtsstellen.
Wenn jetzt das Amt für Personal und Organisation einer sich in gleicher Position befindenden anderen Amtsstelle Vorgaben macht, dann geht das nicht, weil diese ja nicht unterhalb des Amtes für Personal und Organisation angeordnet ist, sondern parallel. Und ich habe den Eindruck, es braucht eine Gesetzesbestimmung, damit auf dem horizontalen Weg eine Vorgabe gemacht werden kann. Aber ich bin mir hier natürlich nicht sicher, und der wesentliche Unterschied wäre jetzt zu dem Vorschlag der VU, dass die Regierung mit Verordnung das festlegt, dass eben das Amt diese Kompetenz nicht erhalten würde, aber dann wieder die Regierung eigentlich für jede Weisung über den Verordnungsweg gehen müsste.
Also ich denke, es geht nicht zwingend um den Begriff «fachtechnische Systeme», den kann man auslegen und es ist auch richtig in einem Gesetz, dass so etwas nicht zu detailliert festgeschrieben wird, sondern dass es eine gewisse Unbestimmtheit hat, damit es auch über längere Zeit gültig ist. Ich habe den Eindruck, der Abs. 3 ist notwendig, um diese Verwaltungshierarchie, diesen Aufbau richtig angehen zu können.Abg. Pepo Frick
Danke. Die Abänderungsanträge der Abg. Doris Beck sind mir seit ungefähr einer Woche bekannt, darum konnte ich mich ja auch intensiv damit beschäftigen. Ganz kurz: Ich versuche nicht zu wiederholen. Abs. 1 heisst:«Das Amt für Personal und Organisation ist die zuständige Fachstelle für Personalfragen». Ich denke, es ist richtig, wenn man hier «Personalfragen» nimmt; man könnte auch den englischen Ausdruck «Human Ressources» nehmen. Ich denke, das ist richtig, es ist ein allgemeiner Beschrieb. Im Art. 2 kommt dann «Vorbereitung der Personalgeschäfte». Hier geht es um die Funktion dieses Amtes.
Der Abänderungsantrag der Abg. Doris Beck: Für mich ist das eine Wiederholung. In Abs. 1 schreibt sie «mit vorbereitender Funktion», und dann im Abs. 2 würde es heissen «Vorbereitung der Personalgeschäfte». Also ich werde die Formulierung des Bericht und Antrages in dieser Form unterstützen. Zu Abs. 3: Da warte ich die Antwort des Regierungschefs ab. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Es ist interessant zu hören, dass die Freie Liste diesen Vorschlag seit einer Woche zur Verfügung hat und zumindest sich da Gedanken machen konnte. Wir haben den Vorschlag der Vaterländischen Union während der Sitzung, während der Behandlung dieses Traktandums erhalten. Ich denke, das ist schon etwas eigenartig, aber das überlasse ich natürlich Ihnen, das müssen Sie selbst wissen, wem Sie rechtzeitig Ihre Ideen mitteilen. An der Haltung und an den Argumenten hätte das nichts geändert, wir konnten auch in der Kürze unsere Argumente einbringen und sind überzeugt, dass diese Vorlage, wie sie von der Regierung hier uns vorliegt, die bessere ist, dass wir diese unterstützen und das auch entsprechend mit den notwendigen Argumenten untermauert haben. Aber nochmals vielen Dank für die frühzeitige Information.Abg. Doris Beck
Ich möchte hier etwas klarstellen: Ich habe genau vor zwei Wochen in meiner Fraktion die Vorschläge durchdiskutiert. Ich war keinesfalls diejenige, die hier meine Vorschläge vorgängig verteilt hat - dass das einfach klar ist. Also ich finde das - also das geht jetzt nicht an Sie, Herr Abg. Markus Büchel, keinesfalls. Ich möchte hier eigentlich für meine eigenen Reihen in dem Moment klarstellen, dass es nicht von mir weitergegangen ist.
Bei diesen Querschnittsfunktionen, die die Abg. Andrea Matt angesprochen hat: Ich nenne die Querschnittsfunktionen, wie Sie es vorhin gesagt haben. Eine Personalabteilung muss nicht zwangsweise hierarchisch höher stehen, damit sie bestimmte Kompetenzen hat und Weisungen geben kann; aber ich denke, hier wird der Regierungschef entsprechende Antworten geben. Es gibt sehr viele Querschnittsfunk-tionen in Unternehmen - wie wird budgetiert? - das hat dann weniger damit zu tun. Aber ich denke, ich möchte das an die Regierung weitergeben.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Anmerkung zum ersten Absatz: Wir haben da von Querschnittsamt und Serviceamt gesprochen. Ich möchte dazu einfach aus der Erfahrung noch zwei Sätze sagen: Ich verstehe das APO als klassisches Serviceamt. In der Konsequenz ist das dann ein Querschnittsamt, und der Fokus liegt auf den vorbereitenden und unterstützenden Funktionen - wie auch in Privatbetrieben die Personalämter ausgekleidet sind; diese bringen die Vorbereitung und die unterstützenden Geschäfte für die ganze Linie.
Zur Frau Abg. Andrea Matt: Ich denke, hierarchisch sollte das Personalamt im Organigramm eingebettet sein wie andere Ämter, und das ist ja kein Problem. Ich denke, das Funktionen-Diagramm, die Ausgestaltung mit Rechten und Pflichten, das lässt sich gut formulieren und kommt im Organigramm klassisch zum Ausdruck.
Die Formulierung, wie sie von der Abg. Beck und der VU vorgeschlagen wird, ist in dem Sinne des New-Public-Gedankens und wird heute auch so gehandhabt und in moderneren Betrieben so gelebt. Ich denke, mit der vorgeschlagenen Lösung wird der Praxis Rechnung getragen und ich werde diese Formulierung natürlich unterstützen.
Zu Abs. 3: Da würde ich mehr Flexibilisierung reinbringen. Ich denke, wenn das in der Verordnung geregelt wird, ist das auf der Ebene angesiedelt, wo die Regierung, wie gesagt, eben flexibler wäre. Danke. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Günther Kranz, genau das, was Sie auch gesagt haben: Die Funktion der Personalabteilung als Service- und Unterstützungabteilung, die Querschnittsfunktion, das ist ja im Abs. 2, so wie es von der Regierung vorgeschlagen wird, genau beschrieben. Ich wüsste nicht, was es da an Ergänzungen braucht. Das ist eine Querschnittsfunktion, und so ist es auch im Vorschlag der Regierung festgehalten.
Dann noch bezüglich des Vorschlages oder der Frage, ob man da alles, was an Aufgaben und Zuständigkeiten anfällt und für die Personalfunktionen notwendig ist, nicht über Verordnungen regeln kann: Da bin ich überzeugt, dass das zu aufwendig ist. Es gibt meiner Meinung nach einfach bestimmte Prozesse, die delegiert werden, die im Rahmen ganz klar abgegrenzter Bereiche formuliert sind, und im Rahmen dieser Bereiche muss ein Amt selbstständig dann auch Regeln erstellen können und in diesen Regeln auch handeln, transparent natürlich, handeln können. Also ich bin der Meinung, dass man die Delegation dieser Personalfragen in einem grösseren Umfang macht und dann über Reglemente oder Verfahrensanweisungen definiert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte noch einmal zur Ausgestaltung des Art. 59, wie er von der Regierung vorgeschlagen wurde, Stellung beziehen. Er ist eigentlich klar aufgebaut.
Im Abs. 1 wird das zuständige Amt bezeichnet, das für Personalfragen - nicht nur Geschäfte - für Personalfragen eben zuständig ist. Im Abs. 2 wird dann dieser oft genannte Service- und Unterstützungscharakter festgeschrieben. Also es wird festgeschrieben, welche Aufgaben das Amt für Personal und Organisation grundsätzlich hat; nämlich es hat die Personalgeschäfte vorzubereiten, es wird festgeschrieben, mit wem es zusammenzuarbeiten hat, nämlich mit den für das Personal nach Art. 2 zuständigen Stellen. Es wird festgeschrieben, dass es insbesondere für eine einheitliche Anwendung des Personalrechts sorgt. Und im Abs. 3 wird dann spezifiziert, wo das Amt für Personal und Organisation verbindliche Vorgaben geben kann.
Warum haben wir das hier spezifiziert? Wir denken uns schon - und da möchte ich an das Votum der Abg. Andrea Matt anknüpfen: Das Amt für Personal und Organisation ist hierarchisch gesehen eine Amtstelle, keine Stabsstelle - Stabsstellen sind per se mit Querschnittsfunktionen ausgestattet -, sondern eine Amtsstelle. Diese Amtsstelle hat übergreifend mit allen andern Amtsstellen zusammenzuarbeiten, und das wird in Abs. 2 festgehalten, also auf Gesetzesebene, und in Abs. 3 möchten wir auf Gesetzesebene festhalten, wo Vorgaben an andere Amtsstellen - nicht von der Regierung mit Einzelweisungen oder mit Einzelverordnungen erlassen werden können - wo das Amt solche Vorgaben geben kann. Es wird hier noch eingeschränkt, dass sie vorgängig der Regierung zur Kenntnis zu bringen sind. Das also zum Aufbau dieses Artikels.
Beim Abs. 3 wurde berechtigterweise die Frage gestellt, ob «die fachtechnischen Systeme» der richtige Begriff ist. Also ich denke mir, wenn ich mir das anschaue, an welche Vorgaben hier gedacht wurde, das beginnt bei Stellenausschreibungen, Beschreibungen, Funktionen-Diagrammen, Leistungsdialog, Arbeitszeugnis usw. Da muss ich jetzt nachträglich sagen - man darf ja auch gescheiter werden - da wäre «Personalführungssysteme» das bessere Wort. Es geht ja im Personalgesetz letztendlich nur um Personalführung, und von daher würde das besser zum Ausdruck bringen, was hiermit gemeint ist.
Dann zum Vorschlag, zum Abänderungsantrag der Abg. Doris Beck, der hier vorliegt: Wie gesagt, in Abs. 1, da wollten wir nur grundsätzlich festhalten, welches Amt zuständig ist für Personalfragen, also welches Amt die zuständige Fachstelle ist, die dann auch angefordert werden kann, die dann auch unterstützend wirken soll. Selbstverständlich haben Amtsstellen sich selbst auch mit Personalfragen zu beschäftigen. Amtsstellenleiter haben Führungsfunktionen, und die müssen sich mit Personalfragen beschäftigen. Auch die Regierung hat sich übergreifend mit Personalfragen zu beschäftigen, aber, man kann an die zuständige Fachstellen gelangen, wenn man hier Unterstützung braucht oder wenn hier entsprechende Fragen offen sind.
Abs. 2 will den Service-Charakter zum Ausdruck bringen. Es bereitet vor, es unterstützt Stellen und es sorgt für eine einheitliche Anwendung des Personalrechts. Also hier ist «vorbereitend und unterstützend» im Abs. 2 auch schon so genannt. Und von daher scheint es mir doppelt aufgeführt zu sein, und da wird man sich fragen, warum in Abs. 1 und in Abs. 2 das geregelt ist. Dass das Amt für Personal und Organisation die Personalgeschäfte von Regierung und Verwaltung vorbereitet, das ist im Abs. 2 schon festgehalten, indem es dort heisst: «Es arbeitet mit den für das Personal nach Art. 2 zuständigen Stellen zusammen ...». Und das sind die Amtsstellenleiter, das ist die Regierung, wo sie eben auch Personalfragen behandeln. Also von daher scheint mir die Regelung auch getroffen.
Und Abs. 3: Eine allgemeine Verordnungskompetenz scheint mir - zumindest rein schon vom Legalitätsprinzip her - sehr weit zu sein. Also wir haben uns hier eher eingeschränkt, indem wir gesagt haben, der Grundsatz, der muss auf der Gesetzesstufe festgehalten werden. Nämlich, wo kann ein Amt anderen Ämtern Vorgaben geben? Und deshalb haben wir es hier im Gesetz geregelt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir zu den Abstimmungen schreiten. Die Abg. Doris Beck hat in Art. 59 in allen drei Absätzen Änderungsvorschläge eingebracht. Der Abg. Franz Heeb wollte im Abs. 3, wenn ich ihn richtig verstanden habe, das Wort «fachtechnisch» durch «Personalführungs- und Verwaltungssysteme» ersetzen. Der Herr Regierungschef hat vorgeschlagen, diesen Ausdruck «fachtechnische Systeme» durch «Personalführungssysteme» zu ersetzen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir bei Art. 59 über die drei Absätze einzeln abstimmen, zuerst über den Abs. 1, 2 und dann über den Abs. 3 befinden. Wird Abs. 3 angenommen - der Vorschlag der Abg. Doris Beck erübrigt sich dann natürlich - mit dem Hinweis des Regierungschefs, den «fachtechnischen» Ausdruck zu ersetzen, erübrigt sich auch der Antrag des Abg. Franz Heeb. Aber der Abg. Franz Heeb meldet sich noch zu Wort.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich möchte meinen Änderungsantrag noch in dem Sinne präzisieren, dass es alleine heisst «Personalführungssysteme», aber auch für die Materialien klar ist, dass damit eben auch Human Ressources im weitesten Sinn gemeint ist, also auch die Personalkoordination und und die Personaladministration - also dieser Aufgabenbereich, den mein Kollege, der Abg. Alois Beck, auch so weit formuliert hat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen - Art. 59 Abs. 1 - über den Antrag der Abg. Doris Beck. Die Abg. Doris Beck beantragt, den Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Das Amt für Personal und Organisation ist die zuständige Fachstelle für Personalgeschäfte mit vorbereitender und unterstützender Funktion». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt.
Dann kommen wir zu Abs. 2 dieses Artikels. Da schlägt die Abg. Doris Beck folgende Zusatzformulierung vor: «Dem Amt für Personal und Organisation obliegt die Vorbereitung der Personalgeschäfte» - und jetzt kommt der Zusatz - «von Regierung und Verwaltung». Dann weiter: «Es arbeitet mit den für das Personal nach Art. 2 zuständigen Stellen zusammen und unterstützt diese in allen Personalfragen. Es sorgt für eine einheitliche Anwendung des Personalrechts».
Abs. 2 steht zur Abstimmung. Wer dem Abs. 2 von Art. 59 in der von mir vorgetragenen Form zustimmen will bzw. dem Antrag der Abg. Doris Beck zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt und wir kommen nun zu Abs. 3 des Art. 59. Hier schlägt die Abg. Doris Beck vor, den hier formulierten Abs. 3 der Regierungsvorlage durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».
Wer diesem Antrag der Abg. Doris Beck zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt.
Nun hat der Abg. Franz Heeb die Formulierung, die der Herr Regierungschef vorgetragen hat, übernommen. Das heisst, es würde dann anstelle von «fachtechnisch» «Personalführungssysteme» heissen. Wir müssen über diesen Antrag nicht abstimmen, da er seitens der Regierung übernommen wurde.
Abstimmen müssen wir aber noch über Art. 59. Wer dem Art. 59 in der hier vorliegenden Form, mit dieser Änderung des Ausdrucks «fachtechnische Systeme» durch «Personalführungssysteme» zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können Art. 61 lesen.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Beck
Danke schön. Zu den Erläuterungen zu Art. 61: Auch hier habe ich einen Vorschlag verteilen lassen. Auf Seite 45 im BuA steht: «Die Regierung spricht sich gegen eine Delegationsmöglichkeit von Personalgeschäften an die zuständigen Ressorts aus».
Wie der zuständige Regierungsvertreter anlässlich der 1. Lesung ausgeführt hat, ist es der Regierung ein Anliegen, dass für die Anstellung von bestimmten Personalkategorien, welche an das Amt für Personal und Organisation zur selbstständigen Erledigung übertragen werden können, das Amt für Personal und Organisation einvernehmlich mit den Amtsstellenleiterinnen und Amtstellenleitern zuständig ist, welche mit den betreffenden Personen zusammenarbeiten werden und entsprechende Führungsfunktionen gegenüber diesen wahrzunehmen haben.
Diese Aussagen haben mich etwas befremdet, weil man normalerweise in der Privatwirtschaft auch mit der Hierarchie arbeitet, das heisst die Geschäftsleitung mit den einzelnen Geschäftsfeldleitern, und dann die entsprechenden Bereiche. Wenn ich das hier vergleiche, ist das für mich die Regierung, die zuständigen Ressortinhaber, die ja in der Regierung vertreten sind, und dann die entsprechenden Ämter. Mehr möchte ich aber hierzu nicht sagen, ich habe das so zur Kenntnis genommen. Im Sinne eines konstruktiven Vorschlags, da wir ja bereits in der 2. Lesung sind, haben Sie meinen Vorschlag für die Änderungen unter den vorliegenden Prämissen vor sich.
Abs. 1: Hier wird der Teil in der zweiten Zeile «an das Amt für Personal und Organisation zur einvernehmlichen Erledigung mit den Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern übertragen» - dies würde hier herausgenommen; das scheint mir hier eine unnötige interne Prozessbeschreibung, wo das genau durchläuft. Mein Vorschlag wäre eigentlich in Abs. 1 neu: «Die Regierung kann mit Verordnung folgende Geschäfte unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an die Amtsstellen zur selbstständigen Erledigung übertragen», und dafür dann die Ergänzungen von Abs. 2 und 3.
Abs. 2 neu: «Die Erledigung von Geschäften gemäss Abs. 1 hat einvernehmlich zwischen den zuständigen Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern und mit dem Amt für Personal und Organisation zu erfolgen. Andernfalls sind die Geschäfte der Regierung zur Beschlussfassung vorzulegen». Das wäre dann der Teil für die Amtsstellen - was hier auch beschrieben war - dieses direkte Zusammenarbeiten.
Und dann Art. 3 neu: «Die Regierung kann mit Verordnung Geschäfte gemäss Abs. 1 unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung, an die Ressorts zur selbstständigen Erledigung übertragen. Die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen».
Dies würde zum einen klar die Regierung und die Amtsstellen erwähnen. Die Ressorts bleiben aussen vor. Mit Abs. 2 wird dann die Art der Zusammenarbeit und die Beschlussfassung durch die Regierung festgelegt. Neu ist in Abs. 3 die Möglichkeit geschaffen, dass die Regierung Geschäfte an ein Ressort übertragen kann, was ja eigentlich kein Problem sein sollte, da ja alle Ressortleiter wiederum Teil der Gesamtregierung sind und diese dann die Erledigungen selbstständig durchführen.
Mit dem letzten Satz «Die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen» soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei der Rekrutierung beispielsweise eine Schlaufe über ein Personalrekrutierungsunternehmen genommen werden kann. Und dann - was ich hier auch betonen möchte: Es kommen die normalen Formulare - der ganze Prozess intern wird dadurch nirgendwo - ich sag mal - gecancelt, sondern es ist effektiv zu sehen als eine Schlaufe zum Beispiel über ein Personalrekrutierungsunternehmen, was - wie ich glaube - durchaus zeitgemäss wäre.
Ich glaube, dies wäre für mich eine Konsenslösung im Gesetz, und die Regierung kann hier intern ihre favorisierten Lösungen nach Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 wählen.
Die Änderungen in Abs. 1a und b bzw. die Ergänzung im Sinne von a: «die Anstellung» - dann würde neu ergänzt - «und Kündigung des Personals bestimmter Personalkategorien» usw., und in Abs. b dasselbe: «die Anstellung und Kündigung». Das ist jetzt für mich eine reine Klarstellung. Wenn wir in Art. 18 schauen, dann hatten wir ja da diese Definitionen. Wenn wir die Gründe für eine Beendigung des Dienstverhältnisses anschauen, ist a) Ablauf der Vertragsdauer - das ist klar; b) Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen - das ist eigentlich auch klar; dann eben c) die Kündigung. Da sehe ich eigentlich, dass zur Anstellung als Pendant in Art. 61 neu 1a, 1b gehören müsste. Dann d) fristlose Auflösung, e) Invalidität, f) Altersrücktritt und g) Tod.
Ich denke, Invalidität, Alterstrücktritt und Tod - ich glaube, das können wir hier bei den Definitionen einfach stehen lassen. Und die fristlose Auflösung - ich finde das gut, dass das eben dann nicht in diesem Art. 61 ist, weil, ich glaube, für so was braucht es dann sowieso mehrere involvierte Personen oder Gremien, die hier mit einbezogen würden. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich kann auch zu diesem Vorschlag nur sagen: Er ist zu wenig durchdacht, und die Konsequenzen, die daraus folgen, sind schon gar nicht abgeschätzt und nicht im Geringsten überlegt. Gerade der letzte Änderungsvorschlag, den Sie einbringen, der sagt eigentlich meiner Meinung nach alles: Art. 61 Abs. 3, wie Sie vorschlagen: «Die Regierung kann mit Verordnung Geschäfte gemäss Abs. 1 unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung, an die Ressorts zur selbstständigen Erledigung übertragen. Die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen», und Sie haben dann noch in Ihren Ausführungen erklärt, es sollte möglich sein, da externe Personalrekrutierungsbüros einzusetzen.
Ich denke, das macht nicht einmal ein Privatunternehmen, dass sie die Verantwortung der Einhaltung der Verträge, der Regelemente, nach aussen gibt. Das gibt es meines Wissens überhaupt nirgends. Dass man eine Teilaufgabe extern gibt und sagt: Okay, wir brauchen diese Person, die hat dieses Profil, und würden diese gern einstellen, und den Rekrutierungsprozess auswärts gibt, das kann ich mir vorstellen. Aber wenn hier das Amt für Personal - was meiner Meinung nach genau das Vier-Augen-Prinzip in einem Unternehmen garantiert - die Gleichbehandlung der Bewerber, die Gleichbehandlung der Angestellten garantiert, weil die Ressortleiter - obwohl ja die Ressortleiter kennen wir heute ja nicht, wir haben Regierungsmitglieder - wenn diese Ressortleiter unabhängig von jeder neutralen Fachstelle im Unternehmen alles das machen können, was das Amt für Personal heute kann, dann gute Nacht, würde ich nur sagen. Denn die Ressortleiter sind politisch gewählte Personen und die Fachabteilung im Unternehmen, und die Amtsleiter, diese sind im Amt eingestellt.
Ich sehe das absolut auch so, dass man die Geschäfte an die Amtsleiter delegieren kann, aber nur unter Einbezug der Personalabteilung. Damit diese Grundrechte und diese Grundverfahren eingehalten werden, braucht es einfach diese neutrale Fachstelle, und ich könnte in keiner Weise einem solchen Antrag zustimmen. Da würden für die Regierung Probleme entstehen, die Sie sich ganz sicher nicht überlegt haben.
Sie haben auch unter Einfügung der Änderungswünsche in Art. 1 Abs. a und b, wo Sie die Kündigung an die Ämter delegieren - das kann doch nicht sein. Es ist nicht möglich, dass hier unterschiedliche Rechtszüge dann für die unterschiedlichen Anstellungskategorien gelten würden. Sie haben alle diese Überlegungen überhaupt nicht angestellt, und darum möchte ich auch hier nicht mehr näher darauf eingehen. Das wäre ein Freibrief für jeden Ressortleiter, selbstständig zu machen, was er will, ohne Kontrolle, ohne irgendwelche Systematik. Und das möchte ich auf keinen Fall.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte jetzt nur das wiedergeben, was ich gehört habe, nämlich erstens macht hier - hoffentlich mindestens - nicht jeder, was er will. Es muss ja gemäss Abs. 3 ein Auftrag der Gesamtregierung vorhanden sein, das zu tun, an die Ressortleiter. Also es wird da nicht irgendjemand einfach aktiv.
Dann in Bezug auf die Personalrekrutierung: Sie haben es genau beschrieben, und ich glaube, ich hab das in meinem Votum gesagt, ich will keinen internen Prozess irgendwo eliminieren, sondern eine Schlaufe ermöglichen, wenn eben genau bei diesem ersten Rekrutierungsprozess ein Personalbüro zugezogen werden soll. Und wenn Sie mir jetzt weismachen wollen, dass das in der Privatwirtschaft nicht benutzt wird, dann möchte ich mal wissen, wie unsere Personalrekrutierungsbüros überhaupt bestehen können.
Und was mich dann schon etwas schockiert hat, aber wie gesagt, ich diskutiere hier auch nicht mehr länger, weil im Prinzip kann die Regierung Antwort geben und dann kann abgestimmt werden - implizit haben Sie nämlich gesagt, dass Sie den Amtsleitern mehr zutrauen oder vertrauen als den Ressortleitern. Jetzt, das überlasse ich der Regierung, wie die einzelnen Ressortleiter das jetzt aufnehmen. Also irgendwo erschüttert mich dies, weil ich hatte immer noch gedacht, dass es irgendwo in einer Hierarchie doch funktioniert - unsere Landesverwaltung - und dass sich die Ressortleiter mit ihren Amtsstellen eigentlich als Einheit schlussendlich präsentieren müssen, wenn sie die Anliegen unseres Landes vertreten. Und ich möchte die jetzt so nicht auseinander dividieren.
Und das mit Kündigung und Anstellung gleichbehandeln - ich glaube, Anstellung und Kündigung sind ähnliche Prozesse, es steht hier nirgends geschrieben in meinen Ausführungen, dass da irgendjemand alleine eine Kündigung ausspricht, glaube ich, genauso wenig, wie er ohne das Amt für Personal und Organisation eine Anstellung durchführt.Abg. Rudolf Lampert
Ich hoffe nicht, dass Anstellungen und Kündigungen das ähnliche Geschäft sind, denn bei Kündigungen haben wir einen Rechtsinstanzenzug, der sich über Monate und Jahre hinwegziehen kann. Wir haben das in der Praxis auch schon bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung erfahren. Bei der Anstellung habe ich all das nicht. Das sind einmal unterschiedliche Verfahren. Die Kündigung ist eine derart schwer wiegende Massnahme, dass ich diese ausschliesslich bei der Gesamtregierung, auch nicht bei einem Ressortinhaber haben möchte, denn für mich ist das eine derart schwer wiegende Aktion gegenüber einem Angestellten, dass ich diese durch die Gesamtregierung vertreten haben möchte.
Auch die finanziellen Folgen einer ungerechtfertigten Kündigung hat nicht der Amtsleiter bzw. die Amtsstelle zu rechtfertigen. Das hat die Gesamtregierung zu rechtfertigen, auch gegenüber dem Landtag, der ja die Finanzhoheit hat. Ich kann mich auch aus diesem Grunde nicht dafür erwärmen, die Kündigung an Amtsstellen zu delegieren. Besonders bei einer Kündigung sind die formellen Verfahren derart eindeutig und klar durchzuführen. Da spreche ich einzelnen Amtsstellen die Kompetenz ab. Man kann das jetzt sehen wie man will. Es ist nicht jede Amtsstelle in der Lage, ein Kündigungsverfahren durchzuziehen, ohne dass erfahrene Juristen zur Verfügung stehen, denn die Rechtsinstanzen - wie ich das vorhin schon ausgeführt habe - sind derart lang und umständlich, dass das nicht ein einzelnes Amt bewältigen kann und dass es dafür doch das Amt für Personal und Organisation braucht, um hier einheitliche, klare Vorgehensweisen zu bekommen. Das mit der Ergänzung, dass die Kündigungen auch dorthin delegiert werden sollen, das kann ich nicht verstehen.
Dann, zu Ihrer Aussage, dass Sie schockiert sind, dass die Ressortinhaber politisch entscheiden. Ich muss Ihnen sagen: Die Ressortinhaber sind politisch von den Parteien gewählt, sie sind hier vom Landtag gewählt, aber dass ein einzelnes Ressortmitglied nicht doch in die Gefahr gerät, parteipolitisch zu entscheiden und politisch zu entscheiden, das spreche ich diesem Ressortinhaber nicht ab. Da ist mir lieber, wenn die Gesamtregierung rechtfertigen muss, und die Gesamtregierung auch hinter einem solchen Beschluss stehen kann, egal, wer eine Mehrheit hat oder nicht. Ich bin der Überzeugung, dass die Regierung mit einer Stimme sprechen muss, und dass die Regierung in globo Entscheide von solcher Tragweite gemeinsam fällen muss.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich komme nochmal auf den Abs. 3, also den vorgeschlagenen Abs. 3 zu sprechen: Ich denke mir, wenn wir hier im Gesetz den Weg aufzeigen, wie das möglich ist in Zukunft - es gibt auch andere Konstellationen in der Regierung, die eintreten können, die eingetreten sind schon, wo dann diese Gesetzesregelungen relativ schnell und einfach durch Verordnung geregelt werden. Da hätte ich meine Bedenken. Und dann vor allem den Beisatz, den zweiten Satz, der hier eingeführt ist, der gibt mir einfach zu denken. Wenn man als Regierungsmitglied die Personalabteilung einbeziehen kann, das heisst ganz klar, dass man das eigentlich nicht immer möchte. Ich kenne keinen Grund, wo man eine Personalabteilung bei einem Einstellungsgespräch nicht einbeziehen müsste, schon gar nicht bei Staatsangestellten.
Kein Unternehmen, das einigermassen eine Struktur hat und zugeteilte Kompetenzen hat, wird die Personalabteilung ausschalten, wenn externe Rekrutierungsbüros engagiert werden. Das läuft über die Personalabteilung in einem Unternehmen, das einigermassen Strukturen und Organisationen hat. Also da habe ich keine Bedenken, dass solche Unternehmungen eingesetzt werden, aber nicht durch Ressortmitglieder, die dann frei nach ihrem Gutdünken im Prinzip dort verfahren können mit Externen - und das möchte ich auf keinen Fall haben. Also in Kombination mit diesem Satz sehe ich genau die Zielrichtung, die damit verfolgt wird, und das möchte ich nicht.
Ich bin der Meinung, dass über solche Themen die Regierung gesamtheitlich entscheiden soll, dass sie wissen muss, dass nach den Grundsätzen verfahren wird, und dieses kann eben durch eine starke, durch eine klar definierte Aufgabe für die Personalabteilung garantiert werden.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich kann dieser Änderung nicht zustimmen. Abs. 1 verletzt einfach den Grundsatz des Vier-Augen-Prinzips, indem eben eine Personalabteilung beigezogen wird und vor allem zu wichtigen Systemfragen ihre Zustimmung gibt und auch sicherstellt, dass Grundsätze, Regelungen auch eingehalten werden. Vor allem auch Kündigung und Anstellung sind ein grosser Unterschied, speziell in der Staatsverwaltung. Das im Gleichen zu verwenden, ist einfach nicht richtig. Und vor allem der Abs. 3 - der Abg. Markus Büchel hat es vorhin erwähnt -, der letzte Satz mit «können», da kann ein Ressort die Regierung und das Personalamt einfach aushebeln, und das sollte eigentlich nicht sein.
Werte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, hier geht es auch um grundsätzliche Fragen, um grundsätzliche Fragen der Staatspolitik und Personalpolitik. Ich bin für mehr Eigenverantwortung von direkt Vorgesetzten und für mehr Autonomie und Flexibilität in der Führung von Mitarbeitenden. Insbesondere geht es mir auch darum, dass Amtsleiter und Mitarbeitende vor parteipolitischer Einflussnahme geschützt werden und Personalfragen und Entscheidungen nicht auf allen Ebenen des Amtes, des Ressorts und der Regierung behandelt werden müssen. Deshalb stehe ich zu einer weitgehenden Delegation von Geschäften in der Führung auf die Ebene der Amtsleiter.
Bisher wurden entsprechend der verfassungsrechtlichen Grundlagen Personalentscheidungen in der Kollegialregierung gefällt. Mit gutem, auch geschichtlichem Grund soll keine Partei, kein Regierungschef und Ressortinhaber, die absolute Macht in den Personalentscheidungen und in der Personalführung an sich reissen können. Deshalb haben wir es auch so, dass vor allem in weiterer Instanz eine Kollegialregierung in Personalfragen entscheidet. Ich denke, das ist ein wichtiger Grundsatz, den wir auch staatspolitisch, personalpolitisch, beibehalten sollen. Es ist wichtig, dass auch hier ein Konsens und damit auch eine Kontrolle in einer Gesamtregierung stattfindet, weil sie muss auch im Wesentlichen die Personalpolitik einer Staatsverwaltung verantworten.
Ich denke, ich schliesse hier meine Ausführungen, hier gäbe es noch Einiges dazu zu sagen. Ich möchte einfach betonen, das ist mir ein sehr sehr wichtiges Anliegen, und das sollte nicht ausgehebelt werden.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich mache es kurz. Bezüglich Abs. 3 hege ich auch grosse Bedenken, dass es zu politisch gefärbten Personalentscheidungen kommen kann, und werde dem Abs. 3 sicherlich nicht zustimmen.
Ich habe aber eine Frage juristischer Natur, und zwar, wenn ich den Abs. 1 der Regierung anschaue, dann überträgt ja die Regierung dem Amt für Personal das Personalgeschäft und verpflichtet es, einvernehmlich mit den Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern zu erledigen. Wo liegt der Unterschied? Wenn man das jetzt umkehren würde, wenn man jetzt sagen würde im Abs. 1: «überträgt man die Geschäfte an die Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter und verpflichtet diese, einvernehmlich mit dem Amt für Personal und Organisation das zu erledigen». Ich möchte gerne den Unterschied zwischen diesen beiden Modellen sehen oder erfahren.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Nur eine Anmerkung: Es wurde vom Vier-Augen-Prinzip gesprochen. Das ist in Verbindung mit Abs. 1 und Abs. 2 gewahrt. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe noch etwas vergessen, das ich mir auch aufgeschrieben habe. Der Vorschlag der Abg. Doris Beck ist in sich selbst nicht stimmig, denn in Art. 61 werden zum einen in Abs. 1 per Verordnung die folgenden Geschäfte an Amtsstellen delegiert, und im Abs. 3, wiederum mit Verordnung, werden diese Geschäfte an eine andere Stelle delegiert. Es wäre das erste Mal - also ich kann mich nicht erinnern in all den Jahren, die ich jetzt hier sitze -, dass wir eine Delegationsnorm auf zwei unterschiedliche Stellen hätten. Meines Erachtens ist das juristisch schlichtweg nicht möglich, was Sie hier vorschlagen, dass dieselben Geschäfte an unterschiedliche Stellen delegiert werden, wie Sie das in Abs. 1 und Abs. 3 formuliert haben. Das ist meines Erachtens rein juristisch nicht sauber.
Dann, ein Argument, das Sie vorhin gebracht haben zu Abs. 3, dass im Bedarfsfall ja die Regierung die einzelnen Geschäfte wieder auf dem Tisch hat. Das ist nicht gegeben, denn die Regierung befasst sich nicht mehr - in Ihrer Variante - nicht mehr mit dem einzelnen Geschäft, denn sie delegiert nicht das einzelne Geschäft, sondern sie delegiert mit Verordnung ganze Geschäftsarten und beschäftigt sich somit gemäss Abs. 3 nicht mehr mit dem einzelnen Geschäft, weil sie dieses ja delegiert hat.Abg. Doris Beck
Danke schön. Vielleicht fange ich jetzt direkt beim Abg. Rudolf Lampert an. Abs. 1 und Abs. 3, das sind beides Kann-Formulierungen. Also, ich hatte das am Anfang schon in meinem Votum gesagt: Im Prinzip kann Abs. 1 gewählt werden von der Regierung oder Abs. 2 oder Abs. 3. Es sind drei Möglichkeiten, ein Geschäft zu erledigen oder eine Verordnung zu erlassen.
Was ich noch sagen wollte vielleicht zum Votum des Abg. Franz Heeb: Ich weiss zwar nicht, die Diskussion ist jetzt zwar etwas schwierig, weil grundsätzlich ist in diesem Art. 61 mit der Regierung natürlich die Kollegialregierung gemeint, und es wurde hier ausgeführt von Parteien - auch die Abg. Andrea Matt hat das gebracht. Die Parteien, die hier in der Regierung entscheiden - natürlich sitzen in der Regierung Mitglieder im Moment verschiedener Parteien oder eben auch nicht. Aber ich sehe hier eine komische Beruhigung, wie Sie sich alle beruhigen.
Sie sagen: Ja, ja nicht auf der Regierung - also ich hab mich einen Moment gefragt, ja wo liegt dann jetzt die Macht des Einstellens? Jetzt wollen Sie mir wohl noch sagen, bei einem einzelnen Amt in einem Unternehmen von 1'000 Personen? Was macht denn die Regierung in Bezug auf Führung, in Bezug auf Einstellung, in Bezug auf Beurteilungsgespräche? Ich meine, irgendwo - also das habe ich jetzt nicht verstanden - für mich war bisher diese Kollegialregierung ein Gremium, das gemeinsam einen Entscheid fällt - ob mehrheitlich oder nicht, das muss uns nicht interessieren.
Es ist die Regierung, es ist nicht eine einzelne Person. Also denke ich schon, dass die Regierung hier das Land führt und nicht die einzelnen Amtsleiter da losgelöst ihre Geschäfte machen, sonst hätte ich da in diesem Apparat etwas ganz falsch verstanden. Ich hoffe schon, die Landesverwaltung funktioniert im Sinne einer Geschäftsleitung, was ich jetzt unter Regierung verstehe. Und natürlich sind die Ämter diejenigen, die stabiler bleiben über eine längere Zeit, aber ich glaube, da muss Führung von oben nach unten sein. Und das kann jetzt nicht sein, dass hier, genau in dem Fall, wo ich schon x-mal gesagt habe, es geht mir darum, eine Schlaufe drehen zu können, aber diese Schlaufe scheint ja unheimlich schlimm zu sein, ob man jetzt da noch mal nach rechts und nach links schauen darf oder nicht, wen man hier einstellen will.
Also dass hier die Politik so schlecht wegkommt, das erstaunt mich, oder in der Form hätte ich es nie erwartet, dass hier im öffentlichen Landtag das so gesagt wird. Aber ich warte auf die Antworten des Herrn Regierungschefs.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich unterstelle jetzt keinem bestehenden Regierungsmitglied, dass es nicht im Sinne der Gesetze oder im Sinne der Regierung handelt, auch wenn es Einzelentscheide fällt. Aber man muss ganz klar sagen: Es gibt andere Konstellationen, und wenn man die Tür öffnet, um auch durchzugehen, dann wird auch durchgegangen. Und wenn dieses der einfachere Weg ist, um seine Ziele und seine Interessen durchzusetzen, dann wird es immer öfter benutzt, dann wird diese Türe zur einzigen Türe. Und das, bin ich der Meinung, das sollte man im Ansatz schon verhindern.
Und hier wird dann eine Türe geöffnet mit dem Abs. 3, die ist nicht gut, die möchte ich nicht öffnen, da ist das Vier-Augen-Prinzip nicht mehr gewährt. Und da komme ich auf die Aussage des Abg. Henrik Caduff zurück. Er hat gesagt: Ja, in Abs. 1 und 2, da ist das Vier-Augen-Prinzip gewährt. Da bin ich einverstanden, da entscheidet der Amtsleiter gemeinsam, aber auch unter Einbezug der Personalabteilung - zumindest Einbezug. Da werden diese Prozesse zumindest eben von zwei Seiten beleuchtet und nur wenn beide zustimmen, wird das geschehen.
Aber bei Abs. 3, dort ist dieses nicht mehr gewährt, und darum ist es absolut richtig, dass man diese Möglichkeit überhaupt nicht zulässt und die Delegation nicht von Gesetzes wegen schon so vorgibt oder ermöglicht. Das ist meine Ansicht. Zu den anderen Änderungen, die eben in Abs. 1 und 2 vorgeschlagen werden, die gehen zum Teil in die gleiche Richtung, dass die Amtsleiter das gemeinsam mit der Personalabteilung erledigen können. Aber das ist schon im Vorschlag der Regierung ganz klar möglich. Das ist dort aufgezeigt, dass für bestimmte Personalkategorien die Regierung die Delegation an die Amtsleiter, an die Führungskräfte machen kann. Und da gibt es für mich keinen Grund, da etwas zu ändern oder da neue Vorschläge einzubringen. Das ist bereits möglich, so wie es hier vorgeschlagen ist.Abg. Pepo Frick
Ich möchte eine kurze Frage an die Abg. Doris Beck stellen, und zwar wie folgt: Ihr abgeänderter Abs. 1 heisst ja folgendermassen: «Die Regierung kann mit Verordnung folgende Geschäfte unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an die Amtsstellen» - jetzt kommt's - «zur selbstständigen Erledigung übertragen». Heisst das, dass künftig die Amtsstellen, also alle Amtsstellen kleine Personalbüros unterhalten? Es steht ja nicht hier, dass irgendwo - das schreiben Sie unter Abs. 3: «Die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen» - hier steht es «zur selbstständigen Erledigung», ohne Beibezug des APO. Ist das so gemeint?Abg. Alois Beck
Wenn wir diesen Abänderungsanträgen zustimmen würden, befürchte ich, dass wir hier den Ermächtigungsspielraum zu stark öffnen. Mit diesen Kann-Formulierungen, wird - aus meiner Sicht - der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wir brauchen auch in diesem Bereich institutionelle Schranken, dass eben gerade auch in der Bevölkerung, von den Betroffenen hier, aber auch generell in der Bevölkerung, aus Sicht der Gesellschaft und des Staates, ein Vertrauen in die Institutionen vorhanden ist. Und dann kommt die Politik auch nicht schlecht weg. Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich gebe jetzt die Antwort dem Abg. Pepo Frick. Es war das Thema in Abs. 1, die Frage - jetzt hoffe ich, dass ich das richtig wiedergebe - «zur selbstständigen Erledigung», wobei Sie hier interpretieren, diese kleinen Personaleinheiten in den Amtsstellen. Das war überhaupt nicht meine Meinung, das habe ich beim Eintretensvotum schon gesagt; darum eben auch dieser eingeschobene Abs. 2: «Die Erledigung von Geschäften gemäss Abs. 1» - das wäre ja eben dann die Tätigkeit, diese selbstständige Erledigung, die den Amtsstellen übertragen würde: «Die Erledigung von Geschäften gemäss Abs. 1 hat einvernehmlich zwischen den zuständigen Amtsstellenleitern und dem Amt für Personal und Organisation zu erfolgen. Andernfalls sind die Geschäfte der Regierung zur Beschlussfassung vorzulegen», das heisst, wenn die sich nicht einigen, also am Schluss ist dann die Regierung am Zug. Also das gehört zusammen, das heisst, hier gibt es keine Personalbüros, also das liegt mir mehr als fern.
Ich kann hier vielleicht schon präzisieren, was der Unterschied ist zwischen dem bestehenden Absatz und hier: Wenn wir den ursprünglischen Abs. 1 lesen, dann steht: «Die Regierung kann mit Verordnung folgende Geschäfte unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an das Amt für Personal und Organisation zur einvernehmlichen Erledigung mit den Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern übertragen». Das heisst, es geht immer diesen Weg: Regierung, APO, danach Amtsstellenleiter. Und der Unterschied in meinem Vorschlag ist genau der: Es geht von der Regierung an die Amtsstellen, die haben Verantwortung, weil schlussendlich müssen die mit diesen Eingestellten leben und zurecht kommen, und - neuerdings traut man ja den Amtsstellenleitern da sowieso mehr zu wie den einzelnen Mitgliedern der Regierung - und dann eben die Präzisierung in Abs. 2.
Natürlich ist nicht nicht gemeint, dass da einzelne Personalbüros entstehen oder Eigendynamik entsteht. Nein, es soll natürlich mit dieser einheitlichen Organisation, dem Amt für Personal und Organisation, zusammengearbeitet werden. Der Unterschied ist einfach, dass es von der Regierung an die Amtsstellen geht, und danach wird einvernehmlich - was ja unter anderem auch im ursprünglichen Satz drin war: «einvernehmlich», dann wird das so abgehandelt. Also es ist ein Unterschied zur vorliegenden Version, aber es hat nichts mit mehr Bürokratie oder Personalabteilung oder Verselbstständigung - jedes Amt macht, was es will - es hat gar nichts damit zu tun. Es geht darum, dass die Führungspersonen ihre Mitarbeiter bekommen, mit denen sie qualitativ gute Arbeit für unser Land leisten können.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Abg. Doris Beck für ihre erläuterenden Ausführungen, die für mich stichhaltig sind. Die vorliegende Änderung stellt einen moderaten Beitrag zur Modernisierung unseres Staatsapparates dar: Weg von den hierarchischen Strukturen hin zu einem stufengerechten, auch in der Privatwirtschaft mit Erfolg angewandten Vorgehen. Die Annahme dieses Vorschlages ist ein wesentlicher Beitrag für ein modernes Staatspersonalgesetz. Ich bedauere in diesem Zusammenhang einmal mehr, dass das Gesetz, das wir heute hier behandeln, nicht auf die Regierungs- und Verwaltungsreform Bezug nehmen kann, aus dem einfachen Grund, weil diese noch nicht vorhanden ist. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich darf noch einmal auf den Artikel, so wie er von der Regierung vorgelegt wurde, eingehen: Der Artikel baut natürlich konsequent auf der ganzen Gesetzesvorlage auf, und auch die Delegationsgeschäfte bauen auf der Gesetzesvorlage auf.
Die Regierung will mit diesem Personalgesetz, und gerade mit diesem Artikel, Geschäfte delegieren können - Geschäfte von der Regierung wegdelegieren in die Linie hinein. Und da geht es zum Beispiel um die Anstellung von Personal. Die Anstellung von Personal bis zu bestimmten Personalkategorien soll möglichst in der Linie erfolgen, das heisst bei den verschiedenen Einheiten, den Amtsstellen, die Vorgesetzten spielen hier eine entscheidende Rolle. Damit stärken wir die Vorgesetzten und wir bauen deren Stellung aus. Aber die haben die Verantwortung zu übernehmen, die wissen, was sie vom Personal verlangen müssen, die kennen das Aufgabengebiet am besten, und die sollen hier in die Verantwortung genommen werden.
Die Regierung schlägt hier vor, dass sie Geschäfte, die dann unten ausgeführt sind, an das Amt für Personal und Organisation per Verordnung zur einvernehmlichen Erledigung mit den Amtstellenleiterinnen und Amtstellenleitern übertragen kann. Auch das ist konsequent. Art. 59 bestimmt ja, welche Fachstelle zuständig ist für Personalfragen, und Art. 59 bestimmt auch, dass das Amt für Personal und Organisation eben in der Vorbereitung der Personalgeschäfte mit einbezogen ist. Es arbeitet mit den Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern in Personalfragen zusammen und es sorgt für eine einheitliche Anwendung des Personalrechts.
Die Regierung delegiert dieses Geschäft per Verordnung an eine Amtsstelle und nicht an 40 Amtsstellen, aber zur einvernehmlichen Erledigung mit den Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern. Denn letztendlich haben ja die Führungspersonen in der Linie das entscheidende Wort, wer dann angestellt wird. Aber die ganze Durchführung, die ganze Vorbereitungsarbeit, all das wird vom Personalamt vorbereitet und auch mit durchgeführt. Also das macht durchaus Sinn.
Dann wird nachher im Art. 61 aufgeführt, was alles delegiert werden kann, und da kann ich noch einmal einfach von der praktischen Handhabe her aufzeigen, dass es schon Sinn macht, dass wir nicht an 40 Amtsstellen delegieren, sondern an eine Amtsstelle, die eben die Koordination vorzunehmen hat. Die Anstellung von Aushilfen - das bestimmen letztendlich auch die Amtsstellen. Aber es gibt einen bestimmten Kredit, wir haben bestimmte Budgetvorgaben, und ein Amt muss über diese Budgetvorgaben wachen. Und wenn man absieht, dass es zu Budgetüberschreitungen kommt, dann muss zuerst ein Antrag an die Regierung gestellt werden, damit wir beim Landtag die notwendigen Mittel einholen können.
Genau gleich ist es natürlich wichtig, dass bezahlter/unbezahlter Urlaub möglichst einheitlich geregelt wird und durchgeführt wird, damit nicht das Gefühl entsteht, dass hier unterschiedliche Regelungen Platz greifen und dementsprechend dann auch für die ganze Unternehmenskultur dann natürlich ein Problem entsteht. Also, die Delegation von Geschäften an ein zentrales Amt, aber es muss Einvernehmen hergestellt werden, und die Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter, die sind hier ganz entscheidend, die haben letztendlich das letzte Wort, und wenn es keine Einigung gibt, dann geht es an die Gesamtregierung weiter. Ich denke mir, dass hier vom Aufbau des Gesetzes das richtig ist.
Wenn wir nun den Abänderungsvorschlag der Frau Abg. Beck anschauen, dann möchte ich da einfach folgende Ausführungen dazu machen: Für mich besteht da schon ein Widerspruch zwischen Abs. 1 und Abs. 2. In Abs. 1 steht eindeutig, erstens einmal soll diese Delegation an alle Amtsstellen erfolgen zur selbstständigen Erledigung. Und in Abs. 2 wird dann gesagt, es müsse Einvernehmen hergestellt werden. Das geht nicht zusammen. Wir haben deshalb hier im Regierungsvorschlag nicht die selbstständige Erledigung, sondern die einvernehmliche Erledigung zwischen Personalamt und Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern.
Dann, wenn wir zum Art. 61 Abs. 1 Bst. a kommen - das ist nun ein doch sehr starker Eingriff, wenn auch die Kündigung des Personals delegiert werden kann. Und da müsste man dann das Gesetz doch noch einmal genauer ansehen, denn da haben wir verschiedene Bestimmungen drin, die dann im Widerspruch zu diesem Artikel stehen würden. Was ich einfach zu bedenken geben möchte: Wir hätten dann auch unterschiedliche Personalkategorien mit unterschiedlichen Instanzenzügen, was die Kündigung anbelangt. Hier hätten wir keine Gleichbehandlung mehr. Das scheint mir rechtsstaatlich doch einigermassen problematisch. Mir scheint es auch vom Gesetzesaufbau nicht unproblematisch.
Wenn Sie zum Beispiel Art. 50 Abs. 2 und Art. 49 anschauen, da haben wir zum Beispiel festgelegt, dass bei Art. 50 Abs. 2 Massnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung, dass schwerwiegendste Massnahmen nur von der Regierung angeordnet werden können, also Massnahmen wie Kürzung der Besoldung, Zuweisung anderer Aufgaben, Beendigung des Dienstverhältnisses. Wenn die Kürzung der Besoldung um 30% nur von der Regierung angeordnet werden kann, dann muss folgerichtig zumindest die noch schwer wiegendere Massnahmen, nämlich die Kündigung, ebenfalls von der Regierung ausgesprochen werden und nicht von Amtsstellen im Einvernehmen mit dem Personalamt. Also das scheint mir sehr problematisch zu sein und da bitte ich den Landtag doch, das bei der vorgeschlagenen Regelung zu belassen, sodass die Kündigung durch die Regierung ausgesprochen werden muss.
Wenn wir den Abs. 3 uns anschauen, dann haben wir schon eine gewisse Problematik im Artikel. Wir haben dann einfach unterschiedliche Möglichkeiten von Verordnungskompetenzen, von Delegationsmöglichkeiten der Regierung: einmal an die Amtsstellen zur selbstständigen Erledigung, dann in Abs. 2 muss das Einvernehmen gesucht werden, und in Abs. 3 heisst es dann: «Die Regierung kann mit Verordnung Geschäfte gemäss Abs. 1 unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an die Ressorts zur selbstständigen Erledigung übertragen und die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen».
Hier wurden schon Ausführungen gemacht. Es kommen auch zwei Begriffe vor. Einmal wird von Ressorts gesprochen, dann von Regierungsmitgliedern. Zwar sind die Regierungsmitglieder jeweils die Leiter der Ressorts, aber es sind unterschiedliche Begriffe. Der Begriff «Ressort» ist im Verwaltungsorganisationsgesetz nicht umschrieben, ist rechtlich nicht geregelt. Die Amtsstellen sind im Verwaltungsorganisationsgesetz ausgeführt. Wir haben ja sehr unterschiedliche Ressorts. Wenn ich an das Ressort Kultur denke mit praktisch keinem Unterbau - da sind es zwei oder drei Personen -, wenn wir ein ganz anderes Ressort nehmen, zum Beispiel das Ressort Inneres mit der gesamten Polizei usw., das ist ein sehr grosses Ressort, da möchte ich schon beliebt machen, dass wir die Verwaltungs- und Regierungsreform nun einen entscheidenden Schritt weiter bringen. Es liegen Vorschläge in der Regierung vor. Es besteht bis heute noch nicht das Einvernehmen, das es dann erlaubt, auch hier weiterzumachen, aber wir könnten hier auch innerhalb relativ vernünftiger Zeit zu einer Regierungs- und Verwaltungsreorganisation kommen, die dann diese Problematik noch einmal in ein anderes Licht stellt.
Allerdings, eines ist zu sagen: Wir haben im Unterschied zur Schweiz das Ressort-Prinzip und nicht das Departement-System, wie es in der Schweiz vorgesehen ist. Wir haben verfassungsrechtliche Vorgaben, die müssen mit berücksichtigt werden bei der Delegation von Geschäften, und gerade hier im Personalbereich. Ich beantrage deshalb, der Regierungsvorlage zu folgen. Sie werden sicher auch nicht erstaunt sein, dass ich die Regierungsvorlage vertrete.Abg. Andrea Matt
Ich habe eine Frage, die sich vielleicht noch erübrigt: In Abs. 2 ist ja definiert, was geschieht, wenn kein Einvernehmen zwischen dem Amt für Personal und Organisation und den zuständigen Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleitern möglich ist. Ich gehe davon aus, dass dann beide gemeinsam einen Antrag stellen bzw. dass in dem Antrag an die Regierung beide unterschiedlichen Positionen dargelegt werden und beide gehört werden, und nicht nur dasjenige Amt, dem quasi die Geschäfte übertragen wurden.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das ist selbstverständlich so. Das muss auch so sein, aber das ist auch heute schon so. Es gibt auch heute Personalgeschäfte, wo das Amt für Personal und Organi-sation und zum Beispiel die Amtsstelle nicht die gleiche Auffassung haben. Im Normalfall kommt dann ein Vorschlag, zum Beispiel ein Vorschlag, wie ihn die Amtsstelle sieht, und ein Begleitkommentar der kritischen Anmerkungen, oder der Fragen, die das Amt für Personal und Organisation aufwirft, enthält, und damit ist die Regierung im Bild, damit hat sie beide Positionen und sie muss ganz einfach entscheiden. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir über die Anträge der Abg. Doris Beck abstimmen. Ich gehe entsprechend der Vorlage vor und wir stimmen über jeden einzelnen Änderungsantrag gesondert ab.
Wir stimmen also zuerst über Art. 61 Abs. 1 ab, der wie folgt lautet: «Die Regierung kann mit Verordnung folgende Geschäfte unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an die Amtsstellen» - das ist neu - «zur selbstständigen Erledigung übertragen». Wer diesem Vorschlag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Vorschlag ist somit nicht zugestimmt.
Wir kommen zu Art. 61 lit. a, der wie folgt lautet laut Vorschlag der Abg. Doris Beck: «die Anstellung und Kündigung des Personals» - und Kündigung des Personals ist neu - «bestimmter Personalkategorien; die Regierung legt die Personalkategorien mit Verordnung fest». Wer diesem Vorschlag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt. Dann kommen wir zu Art. 61 lit. b, der wie folgt lautet: «die Anstellung und Kündigung» - das ist neu - «von Aushilfen oder Praktikantinnen und Praktikanten für die Dauer von höchstens einem Jahr». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann kommen wir zu Art. 61 Abs. 2, der wie folgt lauten soll laut Vorschlag der Abg. Doris Beck: «Die Erledigung von Geschäften gemäss Abs. 1 hat einvernehmlich zwischen den zuständigen Amtsstellenleiterinnen und Amtsleitern und dem Amt für Personal und Organisation zu erfolgen. Andernfalls sind die Geschäfte der Regierung zur Beschlussfassung vorzulegen».
Wer diesem Vorschlag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Und dann kommen wir noch zum Vorschlag von Art. 61 Abs. 3, der wie folgt lautet: «Die Regierung kann mit Verordnung Geschäfte gemäss Abs. 1 unter Vorbehalt des Rechtszuges an die Regierung an die Ressorts zur selbstständigen Erledigung übertragen. Die Regierungsmitglieder können das Amt für Personal und Organisation zur Vorbereitung dieser Geschäfte beiziehen». Wer diesem Vorschlag der Abg. Doris Beck zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist auch diesem Art. 61 Abs. 3 nicht zugestimmt und wir können über Art. 61 der Regierungsvorlage abstimmen. Wer Art. 61 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir diesem Art. 61 zugestimmt und wir können weiterlesen.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir noch zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz) einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit haben wir dieser Gesetzesvorlage zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliesend behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 33 Abs. 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 5 und 6 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier einen Abänderungsantrag, und zwar in Abs. 5 beantrage ich «des Landtagspräsidenten» durch «mit Ermächtigung der Geschäftsprüfungskommission» zu ersetzen. Die Begründung liefere ich wie folgt: In Art. 33 handelt es sich um Bestimmungen über die Finanzkontrolle, und ich erachte es als sachgerechter, wenn die Geschäftsprüfungskommission über solche Verfahren entscheiden würde und nicht der Landtagspräsident.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Besten Dank, Herr Präsident. Ich glaube auch, dass das fachlich ja nur von der Geschäftsprüfungskommission beurteilt werden kann, weil die Finanzkontrolle liegt ja in ihrer Fachkompetenz, und von daher glaube ich schon, dass der Antrag des Abg. Heinz Vogt seine Berechtigung hat.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe jetzt den Art. 33 vor mir. Er handelt von der Finanzkontrolle, und da ist ja um ursprünglichen Artikel auch die Geschäftsprüfungskommission vorgesehen. Also von daher macht es schon Sinn. Man wird dann ja noch sehen, wenn ein neuer Gesetzesvorschlag betreffend Finanzkontrolle vor den Landtag kommt, dann kann es hier immer noch zu entsprechenden Anpassungen kommen. Aber es macht durchaus Sinn, dass wir hier den Landtagspräsidenten durch die Geschäftsprüfungskommission ersetzen, so wie das schon im ursprünglichen Artikel enthalten war.Abg. Heinz Vogt
Mir ist das in der 1. Lesung auch «durch die Lappen», weil bei Art. 33 nicht Finanzkontrolle gestanden ist, und wenn Sie auf Seite 21 lesen: In der Mitte steht: Diese Regelung wurde auch für die Finanzkontrolle gewählt, und ich glaube, hier ist es offensichtlich ein Versehen, weil das die Bestimmungen über das Landtagssekretariat sind - für diese macht es wirklich Sinn, aber nicht für die Finanzkontrolle.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir haben über diesen Antrag nicht abzustimmen, nachdem die Regierung das übernommen hat. Dann würde also das Wort «Landtagspräsident» durch «Geschäftsprüfungskommission» ersetzt.
Dann können wir noch über diesen Artikel abstimmen. Wer Art. 33 Abs. 5 und 6 mit dieser genannten Änderung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Gesetz über die abänderung des lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 7 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Mit dieser Gesetzesvorlage haben wir das Verfassungsgesetz und die folgenden Gesetze abschliessend behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 16:50 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:30 Uhr).
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