Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz; EEG), (Nr. 140/2007); [1. Lesung: 13. Dezember 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 36/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz).
Wir haben diese Gesetzesvorlage in 1. Lesung am 13. Dezember vorigen Jahres in Behandlung gezogen und behandeln diese und weitere Gesetzesvorlagen heute in 2. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wir haben hier zu Art. 13 vom Verein der bäuerlichen Organisationen VBO ein Schreiben erhalten. Sie regen hier an, eine Änderung einzubringen, damit auch grössere Fotovoltaikanlagen gefördert werden können. Im Bericht und Antrag zur 1. Lesung, Bericht und Antrag Nr. 140/2007, ist dazu auch ausgeführt, dass eine solche entsprechende Förderung unter Art. 15 möglich wäre. Da steht im Bericht und Antrag Nr. 140/2007 explizit, dass grosse Sonnenkollektoranlagen unter den Begriff «andere Anlagen» fallen würden, dass also die Anregung des VBO aus meiner Sicht eher in Art. 15 unterzubringen wäre. Ich habe hier dann auch die Absicht, in Art. 14 und in Art. 15 einen Antrag zu stellen, um die Beiträge zu erhöhen, dass dieses Anliegen damit abgedeckt wäre.
Dann noch eine Anfrage an die Regierung: Was wären die Folgen, würde dies unter Art. 13 abgehandelt, oder ist es, wie auch im Bericht und Antrag ausgeführt, nicht besser unter Art. 15? Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte mich auch dieses Anliegens annehmen. Für mich macht es Sinn, wenn wir nicht einfach nur Kleinanlagen fördern. Grössere Anlagen können rationeller betrieben werden. Diese Anlagen benötigen nur eine Abgangsleitung. Sie benötigen nur eine Infrastruktur bezüglich der Messungen und sind meines Erachtens sinnvoller zu betreiben, wenn man wirklich hier die Förderung der Energiegewinnung vorantreiben möchte.
Ich stelle hier deshalb einen Antrag. Der Abg. Henrik Caduff hat erwähnt, dass er in Art. 15 gerne einen Antrag stellen möchte. Art. 15 ist mir grundsätzlich zu vage, denn dort können Anlagen gefördert werden. Hier entsteht, wenn wir das in Art. 13 einfügen, entsteht ein Rechtsanspruch der Betreiber der Anlagen bzw. ein Anspruch auf diese Subventionen. Wie gesagt im Art. 15 nicht. Ich würde hier gerne einfügen und stelle auch Antrag, dass Abs. 1 dermassen lautet: «An die Errichtung der Fotovoltaikanlagen mit 1 bis höchstens 40 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung wird ein Förderbeitrag von CHF 2'500 pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung ausgerichtet». Und jetzt neu: «An Anlagen mit mehr als 40 bis höchstens 100 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung wird für die Mehrleistungen ein zusätzlicher Förderbeitrag von CHF 1'500 pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung ausgerichtet».
Das würde in der Praxis bedeuten, dass eine solche Anlage zum einen mit CHF 100'000 für die 40 Kilowattstunden gefördert wird und für die restlichen 60 Kilowattstunden wären dann CHF 1'500, also CHF 90'000, sodass eine solche Anlage, die mit Gestehungskosten von Grössenordnung 1,2 Mio., 1,3 Mio. zu rechnen hat, dass eine solche Anlage mit CHF 190'000 bis CHF 200'000 gefördert würde. Mir scheint das sinnvoll, dass wir hier auch eine Abstufung machen, denn eine solche Anlage braucht immer noch dieselbe Betreuung, ob die klein oder gross ist. Die Messgeräte müssen nicht zustätzlich gewartet werden und dergleichen. Deshalb scheint mir eine Abstufung des Betrages hier sinnvoll. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Abg. Andrea Matt
Ich bin die Dritte, die dieses Anliegen grundsätzlich unterstützt und ich schliesse mich dem Vorschlag des Abg. Rudolf Lampert an. Ich möchte dann allerdings beliebt machen, dass wir bei den zwei folgenden Artikeln die Summe, die maximal gefördert wird, dann noch einmal erhöhen, damit, wenn tatsächlich jemand 120 oder 150 Kilowatt installieren möchte, damit das dann auch noch möglich ist, aber das dann über die anderen Anlagen.Abg. Franz Heeb
Danke. Ich unterstütze ebenfalls den Antrag des Abg. Rudolf Lampert und plädiere dafür, dass auch Grossanlagen unter Art. 13 im Sinn Einheit der Materie geregelt sind und nicht im Art. 15, wo es um andere Anlagen geht.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. So, wie ich Art. 13 lese, ist hier ja genau das Ziel, kleinere Anlagen zu fördern, und ich denke, dass hier nicht der richtige Artikel ist, um Grossanlagen unterzubringen. Wie gesagt, im Bericht und Antrag zur 1. Lesung steht ja explizit, dass grosse Sonnenkollektoranlagen unter den Begriff «andere Anlagen» fallen und wie auch angeführt mit der Erhöhung, die ich auch beantrage oder die ich beantragen werde in Art. 15, wären solche Anlagen abgedeckt. Ich bin aber gespannt auf die Ausführungen der Regierung, was dies für Folgen haben würde in Art. 13 oder dann in Art. 15, ob das grössere Konsequenzen hat oder nicht. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich weiss nicht, wie Sie darauf kommen, dass es sich bei Art. 13 nur um Kleinanlagen handeln soll. Die Überschrift des Artikels ist «Fotovoltaikanlagen». Aber selbstverständlich ergibt sich aus dem Inhalt, wenn man nur bis 40 Kilowatt fördert, dass hier die grosse Menge aufgefangen werden soll. Wenn ich davon ausgehe, dass wir grössere Bauten im Land haben, die sehr viel Strom produzieren könnten. Ich denke hier - nicht zuletzt hat der VBO deshalb einen Brief geschrieben - ich denke hier an Gebäude, die keine Dachgauben, keine Dachfenster und dergleichen brauchen. Das sind beispielsweise Stallgebäude, Industriegebäude und dergleichen. Dort macht es mir schon Sinn, diese entsprechend zu fördern, weil rationell Strom produziert werden kann. Für mich macht es grundsätzlich Sinn, grössere Anlagen zu betreiben statt viele Kleinanlagen. Selbstverständlich stehe ich auch hinter der Förderung, wenn jemand in seinem Einfamilienhaus eine Fotovoltaikanlage errichten will. Aber ins Gewicht fallen meines Erachtens die grossen Anlagen, welche deshalb auch entsprechend gefördert werden sollen.
Dann betreffend die Förderung im Art. 15: Selbstverständlich wäre für mich die Konsequenz, dass wir dort die Förderbeiträge auf CHF 200'000 erhöhen, damit wir nicht nur diese 100-Kilowatt-Anlagen fördern, sondern auch grössere fördern können. Aber dort irgendwann wird diese Anlage, wenn sie so gross ist, rationell betrieben werden können. Dort macht es für mich Sinn, die Begrenzung bei CHF 200'000 dann festzulegen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Den Ausführungen des Abg. Rudolf Lampert bezüglich der Förderung von Fotovoltaikanlagen stimme ich vollumfänglich zu. Ich habe genau dieselbe Intention. Nur meine Idee unter Art. 15, aber ich bin auf die Antwort der Regierung gespannt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen guten Nachmittag, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, hier wird ein Anlassfall, ein konkreter Anlassfall herangezogen, um das Gesetz hier zu ändern. Ich glaube, dem steht ja grundsätzlich nichts entgegen. Das hat die Regierung auch anlässlich der 1. Lesung ja bekundet, dass man auch grössere Anlagen fördern möchte. Ich denke, wir müssen hier - ich bin da ganz bei Ihnen, Herr Abg. Franz Heeb - die Einheit der Materie beachten und die Systematik.
Ich denke, es liegt am Landtag, wie er das platzieren möchte. Ich möchte einfach beliebt machen, dass man hier an der Systematik des Gesetzes festhält. Sie haben eben den Art. 2 beschlossen und dort definitionsgemäss die Grossanlagen als andere Anlagen definiert. Diesen Artikel, den haben Sie schon verabschiedet. Dann haben Sie auch dem Art. 12 zugestimmt. Auch die Sonnenkollektoren werden als kleine Anlagen fix hier mit entsprechenden Beiträgen bedacht. Dasselbe gilt für Art. 13, Fotovoltaik. Auch hier geht um Kleinanlagen. Was ist der Sinn dahinter? Das haben wir anlässlich der 1. Lesung ja gesagt, dass wir ein vereinfachtes Verfahren machen wollen, die Kompetenz der Energiefachstelle zuschreiben wollen für diese eher kleineren Anlagen.
Wir wollen aber offen sein für die Grossanlagen und hier können Sie in der Tat, denke ich, darüber diskutieren, ob diese Frankenbeträge im Art. 14 und 15 die richtige Höhe aufweisen. Diese Frankenbeträge - das haben wir anlässlich der 1. Lesung ganz transparent offen gelegt -, die sind seit dem Jahre 1996 gleich geblieben. Das geltende Energiespargesetz hat auch CHF 100'000 für diese Anlagen vorgesehen.
Von der Systematik her möchte ich einfach Folgendes sagen: Die kleinen Sonnenkollektorenanlagen werden unter dem Art. 12 gefördert, vereinfachtes Verfahren, und die grossen dann unter Art. 15. Bei den Fotovoltaikanlagen dasselbe System: Kleinere Anlagen ohne weitere Abklärungen, ohne die Effizienz nochmals ganz konkret zu hinterfragen, durch den Art. 13 und grössere Anlagen durch den Art. 15. Und dann, wenn es sich um grössere Einzelanlagen handelt - und das wird wahrscheinlich nicht sehr häufig in unserem Lande der Fall sein - soll Art. 15 zum Zuge kommen. Und da wird auch die Kompetenz und die Zuständigkeit eine andere sein. Wenn es doch um Beträge geht von jetzt CHF 100'000 oder, wie ich gehört habe, was im Raum steht von CHF 200'000, sollte meines Erachtens nicht eine einzige Fachstelle darüber befinden können.
Die Kompetenzdelegation ist ja eine sehr heikle Frage. Hier sollte meines Erachtens das Fachgremium der Energiekommission darüber befinden können. Sie kann auch hier dem unterschiedlichen Grad dieser Anlagen Rechnung tragen - das werden Sie mir attestieren, Anlagen bis 100-Kilowattstunden werden nicht überall die gleiche Effizienz haben. Und hier müssen die Kriterien gemäss Abs. 2 Beachtung finden und dann wird ein Förderbeitrag gesprochen. Das war die bisherige Praxis. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abg. Lampert, das hat ein gewisses Ermessen, aber das ist ein Rechtsfolgeermessen, in welcher Höhe bis zu diesen 100'000 dann dies gesprochen wird oder dann eben die Erhöhung sein sollte.
Wie ich merke, möchte man diesem Anliegen, das die VBO in den letzten Tagen hier versandt hat, grundstätzlich entgegenkommen. Wenn, dann möchte ich Ihnen beliebt machen, dies dann sowohl im Art. 14 als auch im Art. 15 zu tun. Eine solch grosse Anlage könnte meines Erachtens auch unter Art. 14 als Demonstrationsobjekt subsumiert werden. Das ist dann aber eher eine Frage, die die Energiekommission zu entscheiden hat. Die Kriterien sind ja an und für sich in Art. 14 und 15 dieselben.
Kurzum: Offenheit auch anlässlich der 1. Lesung und des Berichts und Antrags für die Grossanlagen. Deshalb die Begriffsdefinitionen in Art. 2 und jeweils die Verweise von den eher Kleinanlagen, die für die gesamte Bevölkerung gedacht werden, und eher die kommerzielle Nutzung, wie es auch angesprochen wird in Art. 14 und 15; und dann müsste man, um diesen Anliegen auch geldmässig entgegenzukommen, müsste man das dann dort machen. Das ist für mich der Grundsatz der Einheit der Materie und der Grundsatz der Systematik in diesem Gesetz.Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungschef-Stellvertreter, es ist nicht so, dass ein Anlassfall verwendet wird um ein Gesetz zu ändern, sondern das Gesetz wird geändert und anhand eines Anlassfalles bzw. Beispieles wird ausgeführt, dass diese Förderung Sinn macht, wenn man sie erhöhen würde. Ich gehe auch nicht davon aus, dass das in Art. 14 Platz hat, denn ich gehe eher davon aus, dass künftige Grossbauten solche Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern installieren werden und dass wir dann, wenn wir fünf, sechs solche Objekte haben, nicht mehr von Demonstrationsobjekten berichten können. Denn das sind Einzelobjekte, die zu Demonstrationszwecken errichtet werden. Ich denke hier an die Rheinbrücke oder an die Anlage, wie sie auf dem Feuerwehrdepot in Mauren installiert wurde. Das sind für mich Demonstrationsobjekte, aber hier sprechen wir praktisch von einer Serienproduktion und ich gehe davon aus, dass doch grössere Objekte künftig vermehrt auf diese Technik setzen werden, zumal diese Technik auch etwas billiger wird.
Aber für mich sind die Beträge - bisher sind wir von CHF 100'000 ausgegangen, indem wir diese 40 Kilowatt mal CHF 2'500 ausgerechnet haben. Ob das nun CHF 190'000 oder CHF 100'000 sind, ich glaube, das Verfahren ist bei beiden Beträgen sorgfältig durchzuführen, auch von der Energiefachstelle. Wenn ich an andere Subventionsbeiträge denke, so scheint mir das nicht in einer utopischen Höhe zu sein, wenn wir auf diesen Betrag erhöhen. Zumal wir diese Anlagen fördern wollen und wollen, dass vermehrt solche Anlagen entstehen.Abg. Andrea Matt
Danke. Sie haben auf Art. 2 Abs. a «andere Anlagen» verwiesen und dass dort einfach Grossanlagen steht. Wir haben aber nicht definiert, ob ab 40 m2 schon eine Grossanlage ist oder nicht. Ich denke, da können wir uns schon die Freiheit nehmen, zu sagen, eine Anlage, wie sie für ein Mehrfamilienhaus von sechs bis acht Wohneinheiten gebraucht wird, ist noch nicht unbedingt aus meiner Sicht eine Grossanlage, weil ja sowieso immer mehr stärker verdichtet gebaut werden kann. Ich denke, wir dürfen von diesen 40 Kilowatt hochgehen. Sicherlich nicht auf 120, aber 80 müsste problemlos drinliegen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es entspricht allen oder den Gedanke aller, dass Anlagen, wie der Abg. Lampert gesagt hat, dass auch Anlagen gefördert werden und solche Anlagen entstehen. Das ist ja mit meinem Vorschlag, dass hier nicht erhöht wird unter Art. 13 sondern unter Art. 14 oder 15, das wird ja auch abgedeckt. Es ist ja die Intention aller hier. Nur, wie gesagt, im Bericht und Antrag wurde ausgeführt, explizit ausgeführt, dass grosse Sonnenkollektoranlagen unter Art. 15 fallen sollten. Und ich denke auch, je nachdem wie grosszügig sich der Landtag dann zeigt, unter Art. 15 hat man natürlich die Möglichkeit, auch weit mehr zu fördern als unter Art. 13. Unter Art. 13 ist dann das Dach der Förderungen relativ schnell erreicht. Gerade, wie auch angeführt, bei grossen landwirtschaftlichen Bauten oder auch bei Industriebauten, die dann ungleich mehr Nutzfläche für Fotovoltaikanlagen zur Verfügung stellen würden. Da kann man unter Art. 15 mit der absoluten Summe natürlich weitergehen als unter Art. 13. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur noch einen Satz anbringen. Gestern hat Ihr Regierungskollege recht grosszügig - natürlich haben wir hier zugestimmt - recht grosszügig zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls einen Antrag gestellt, nämlich CHF 8 Mio. für ausländische Objekte bereitzustellen, um das Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Hier, auch das ist ein Beitrag. Selbstverständlich hat er nicht den selben Wirkungsgrad. Da sind wir uns einig. Wenn man hier im Land etwas machen kann, so bin ich schon auch dafür, dass man entsprechend die Förderungen in der notwendigen Höhe bereitstellt.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst wollte ich nicht, dass Sie das persönlich nehmen, wenn man einen Anlassfall hernimmt, um im Gesetz Anträge zu stellen, überhaupt nicht. Das finde ich legitim. Allerdings passiert dies sehr kurzfristig. Das denke ich ist rechtsstaatlich doch auch einigermassen ein bisschen bedenklich. Grundsätzlich gibt es ja das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Ich möchte auch mich des Eindrucks verwehren, dass wir Grossanlagen nicht fördern wollen. Überhaupt nicht. Das haben wir ja anlässlich der 1. Lesung ganz offen platziert. Ich glaube, wir wollen alle dasselbe, nur möchte ich an der Systematik des Gesetzes festhalten, weil Sie dasselbe über die Förderung von Art. 15 mit den anderen Anlagen erreichen. Weil wir dort andere Anlagen als Grossanlagen definiert haben, grosse Hackschnitzelanlagen, grosse Fotovoltaikanlagen, grosse Sonnenkollektorenanlagen und deshalb auch diese Systematik hier so implizit definiert haben. Da bin ich dann bei Ihnen, Frau Abg. Matt. Natürlich ergibt sich das aus dem Art. 13, und zwar aus dem zweiten Satz. Dort steht, dass Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt eben nach Art. 15 gefördert werden und dort auch eine Förderung eben erfahren.
Was wir wollen, ist, dass ein ganz vereinfachtes Verfahren für diese kleineren Fotovoltaikanlagen 1 bis 40 Kilowatt nach dem Art. 13 vorgenommen wird. Das sind auch diese Anlagen, die in der bisherigen Praxis der Energiefachstelle 95 bis 97% der Fälle gewesen sind. Es gibt praktisch keine grösseren.Sie haben Mauren angesprochen. Das ist richtig. Diese Anlage wurde bislang als Demonstrationsobjekt nach dem alten Gesetz gefördert, nur hat es eben jetzt nicht mehr den Charakter eines Demonstrationsobjektes. Das war ja der Grund, weshalb wir diesen Art. 15 als andere Anlagen für Grossanlagen geschaffen haben. Das wollen wir ja in Zukunft auch fördern. Dass man dort über diese Grösse von diesen Frankenbeträgen diskutieren kann, ich glaube, das zeigt hier die Diskussion und Sie können dieses Ziel mit einer entsprechenden Abänderung durch den Abs. 1 von Art. 15 erreichen. Und mir persönlich ist das System lieber, dass hier die Energiekommission tätig ist, die mit Fachkräften bestückt ist, wie das heute auch der Fall ist bei Demonstrationsobjekten. Es finden intensive Diskussionen in dieser Energiekommission statt und das werden in Zukunft noch intensivere sein, weil hier dann nicht mehr die Interessenvertretungen wahrscheinlich drin sind sondern die reinen Fachkräfte. Dass diese Personen über solche Grossanlagen, die doch auch ein gewisses neues Element in unserem Lande sind, befinden können.
Wenn Sie hier nun einer einzigen Abteilung, einer Amtstelle eine Kompetenz geben, die dann quasi bis zu fast CHF 200'000 entscheiden kann, das, glaube ich, ist dann doch etwas ganz Einzigartiges. So viel Kompetenz hat, glaube ich, dann wirklich keine andere Amtsstelle in diesem Land und die Regierung schon gar nicht. Da wird einfach jetzt ein Systembruch gemacht. Sie erreichen genau dasselbe Ziel - ich bin bei Ihnen -, wenn Sie den Art. 15 abändern. Und ich möchte natürlich auch, dass solche Anlagen kommen. Und den Zusammenhang mit gestern, den kommentiere ich jetzt nicht. Ich glaube, mein Kollege hat gestern ausgeführt, was unser aller Ziel ressortübergreifend ist und wir sind ja auch da jetzt wachsam geworden.Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich anerkenne Ihre Bemühungen. Ich werde trotzdem bei meinem Antrag bleiben. Selbstverständlich werde ich dann, wenn mein Antrag nicht durchgeht - nein, auch wenn mein Antrag durchgeht, Art. 15 muss trotzdem auf diese CHF 200'000 geändert werden, wenn man das konsequent durchziehen will. Und selbstverständlich auch der letzte Satz des Abs. 1 von Art. 13, der dann auch mit 100 Kilowatt benannt wird, damit der Verweis auf Art. 15 bei 100 Kilowatt beginnt.
Ob man eine 100-Kilowatt-Anlage oder eine 70-, 80-Kilowattanlage als Grossanlage taxieren möchte, da kann man geteilter Meinung sein. Für mich ist alles, was sich irgendwie noch im Standard bewegt, ich denke, wie gesagt, bei einem Bauernhaus beispielsweise, dass das für mich noch nicht als Grossanlage zu bezeichnen ist. Wenn ich hingegen eine Anlage aufstelle irgendwo in einem Riet und dort das entsprechend platziere, dann scheint mir das doch als Grossanlage zu kennzeichnen zu sein. Aber wie gesagt, da gehen die Meinungen auseinander. Zum Glück haben wir alle dieselbe Intention und können uns eigentlich auf die Abstimmung beschränken, wie das nun eingebettet werden soll. Abg. Andrea Matt
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich vorhin, glaube ich, missverstanden worden bin. Ich habe gesagt, es liegt im Ermessen des Landtags festzulegen, ab welcher Kilowatt-Leistung es eine Grossanlage ist und gemäss Art. 15 gefördert werden kann. Ich würde also eine Heraufsetzung, so wie Sie der Abg. Rudolf Lampert vorgeschlagen hat, begrüssen, bitte ihn aber, den Antrag nochmal zu formulieren und insbesondere darauf zu achten, dass der letzte Satz sinngemäss erhalten bleibt. Also, dass das nicht wegfällt, dass man grössere Anlagen nach Art. 15 fördern kann.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich sind Definitionen dazu da, um definiert zu werden. Das ist auch unbestritten. Dazu ist, glaube ich, diese Diskussion auch da. Ich möchte nur die heutige Situation darlegen, den Fall, den der Abg. Rudolf Lampert hier vorgetragen hat, dass, diese Anlage nach dem heutigen Wissenstand für uns eine Grossanlage ist und es solche Grossanlagen in unserem Lande nicht viel gibt. Da gibt es eine in Mauren, da gibt es eine bei einem grösseren Industriebetrieb. Das ist also noch nicht Standard. Und wir sind von dieser Grössenordnung ausgegangen, dass heute weit über 90% der Fotovoltaikanlagen 1 bis 40 Kilowatt sind.
Wenn der Landtag hier jetzt diese Anlagen anders definiert, ja, dazu sind ja 2. Lesungen da, um hier Anträge zu stellen. Wir sind einfach von der heutigen Situation ausgegangen und wollen Grossanlagen hier um auch noch Erfahrungen zu sammeln, unter dem Art. 15 sehen. Ich sehe ein, dass die Frankenbeträge hier nicht ganz korrelieren und da besteht ja offensichtlich das Einverständnis zumindest derjenigen, die sich gemeldet haben, dass man hier eine entsprechende andere Höhe festlegen möchte. Das als letzte Bemerkung. Danke.Abg. Andrea Matt
Es ist auch so, dass wir in unserem Land im Moment aktuell nur 1,15% des ganzen Stromes aus erneuerbaren Energien, die wir im Land herstellen, produzieren. Und ich hätte mir da schon ein grösseres Ziel gesteckt und deswegen bedarf es auch einer grösseren Förderung.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, können Sie vielleicht zum Verständnis noch Ausführungen machen, wie gross vom Quadratmeterausmass eine solche Anlage ist? 40 Kilowattstunden tönt relativ klein, aber von der Dimension, so weit ich informiert bin, ist eine Anlage von 40 Kilowatt doch relativ gross und das würde dann vielleicht die Argumente wieder widerlegen, die einige Abgeordnete hier gebracht haben. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Die Erwähnung von diesen 1,15% der Abg. Matt war für mich jetzt etwas aus dem Zusammenhang. Es bestreitet ja niemand, dass die Förderung stattfinden muss. Alle Votanten haben das bisher unterstrichen und ob das jetzt in Art. 13 oder 15 geschieht, das Ziel bleibt dasselbe. Also, auch wenn die Förderung in Art. 15 passiert.
Ich denke, die Ausführungen vom Regierungschef-Stellvertreter waren sehr verständlich. Wenn mit diesen 40 Kilowatt nun schon ungefähr 90% der jetzigen Anlagen abgedeckt werden, ich glaube, das ist schon das Zielgebiet oder die Zielgrösse von Art. 13. Ansonsten könnten wir ja hier die Kilowatt-Begrenzung ganz auflösen und Art. 15 entsprechend abändern. Also ich denke, es muss hier schon auch eine Grenze geben, die die grosse Masse abbildet, wie auch vom Regierungschef-Stellvertreter ausgeführt und dann für die wirklich grösseren, vereinzelt grossen Anlagen eine separate Lösung. Danke.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte nur noch einen kleinen Vergleich mit der Schweiz machen. In der Schweiz, wenn wir wieder vom Musterbeispiel sprechen, das Sie angetönt haben. Bei Investitionskosten von CHF 1,2 Mio. bekommen Sie in der Schweiz, sofern ich richtig unterrichtet bin, ein zinsloses Darlehen von CHF 600'000, was ungefähr eine jährliche Zinserleichterung von Grössenordnung CHF 18'000 bis CHF 20'000 ausmacht. Wenn wir das auf zehn Jahre hochrechnen als einmaligen Subventionsbeitrag sind wir auch irgendwo bei CHF 200'000. Einfach um die Relation zu sehen, dass wir hier nicht ab von der Welt sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke. Ich wurde noch einmal angesprochen. Ich glaube, ich möchte das noch einmal betonen, dass wir hier sehr offen sind und dass wir hier die erneuerbaren Energien ja fördern wollen. Alle haben dasselbe Ziel. Ich kämpfe hier einfach für die Systematik des Gesetzes. Aber natürlich liegt es in der Kompetenz des Landtages, hier die Erhöhung dort zu machen, wo er sie für richtig befindet.
Ich befinde sie für richtig im Art. 15, weil wir dasselbe Ziel erreichen. Ich denke, das habe ich jetzt erläutert und von der Grössenordnung her sind Anlagen bis 40 Kilowatt sehr grosse Anlagen. Es hat hier viel die besseren Techniker in diesem Raum. Die können vielleicht hier einen Beitrag leisten. Kleine Einfamilienhäuser sind weit, weit unter 40 Kilowatt. Solche grossen Dächer werden bei uns im Einfamilienhausbereich gar nicht bewilligt. Das ist gar nicht möglich. Also wir wollen einfach die kommerzielle Nutzung über die Grossanlagen im Art. 15 fördern und der Art. 13 ist eigentlich im Bereich des - wie habe ich einmal in einer Zeitung gelesen? - Häuslebauers gedacht. Das ist das systematische Argument, das ich immer wieder bringe und die Kompetenzzuständigkeit.
Selbstverständlich bin ich froh, wenn der Landtag alles erhöht. Das hilft dem Gesetz noch mehr zum Durchbruch. Nur um das klarzustellen. Diesen Eindruck möchte ich nicht, auch wenn diese Aussage vielleicht dem Regierungschef als Finanzminister jetzt nicht so gefallen hat. Danke.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Im Schreiben der VBO, welches in Rücksprache mit der Solargenossenschaft versandt wurde, steht auch, dass eine Anlage mit 40 Kilowatt eine ungefähre Grösse von 400 Quadratme-tern Fläche hätte. Also das wären 20 auf 20 Meter Fotovoltaikplatten. Und ich denke, 20 auf 20 Meter das ist mehr als jedes Einfamilienhaus an Dachfläche hat. Danke.Abg. Heinz Vogt
Gut, wenn ich das jetzt so interpretiere, scheint mir jetzt eigentlich die Regierungsvorlage schon schlüssig zu sein. Weil bei uns hat es mehrheitlich Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser. Also die werden gefördert mit diesem Art. 13 und da kann logischerweise alles andere nur andere Anlagen sein. Das ist für mich jetzt schlüssig und alles andere wäre für mich in diesem Gesetz systemwidrig.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte erreichen, dass nicht nur auf den Einfamilienhäusern diese Fotovoltaikanlagen zu stehen kommen. Das ist die Argumentation oder der Grundtenor, weshalb ich meinen Antrag eingereicht habe und auch aufrechterhalte.Abg. Franz Heeb
Ich denke, es ist schon richtig, das unter Art. 13 zu bringen, weil Fotovoltaikanlagen ja gemeinsamen und ausgereiften Standard heute haben und es gleichgültig ist, ob die jetzt auf einem Einfamilienhaus sind oder eben einem grösseren Gebäude oder auch anders angebracht. Und ich denke auch, dass es hier nicht mehr eben die Energiekommission braucht. Wichtig ist eben, dass wir hier Strom erzeugen. Und wenn wir das als Landtag wollen, dann machen wir das als direkte Förderung, die nicht jedes Mal durch die Energiekommission gehen soll. Ich verstehe es sehr gut, wenn es neue Anlagen sind, wenn es komplexere Systeme sind usw. Für so etwas ist dann die Energiekommission auch wirklich da. Die soll sich um wirklich die Innovationen auch kümmern und auch um diese Grossobjekte, die wirklich einer integrierten Beurteilung bedürfen.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich gehe jetzt davon aus, dass es keine Absicht ist vom Abg. Rudolf Lampert, aber er hat sinngemäss gesagt, er wolle, dass nicht nur bei Einfamilienhäusern Fotovoltaikanlagen gefördert würden, darum erhalte er seinen Antrag aufrecht. Das wollen wir auch. Es war zu keiner Zeit die Aussage, dass man das nur auf Einfamilienhäuser beschränken will. Wir wollen auch, dass alle Flächen gefördert werden mit dem Unterschied, wie vom Regierungschef-Stellvertreter ausgeführt. Und eine Anmerkung am Rande: Ich bin jetzt sehr erstaunt von der Haltung der FBP, die ja in der Vergangenheit sich damit gerühmt hat, jeweils auf den logischen Aufbau der Gesetze extrem zu achten und hier genau diesen Aufbau brechen möchte. Danke.
Abg. Rudolf Lampert
Ich weiss nicht, was das mit der FBP zu tun hat, denn ich habe einen Antrag gestellt. Ich weiss nicht, ob meine Kollegen mir folgen werden. Aber ich durchbreche auch nicht die Gesetzessystematik, denn ich habe ganz einfach ein anderes Mass vorgegeben, das ich als Rechtsanspruch definieren möchte und nicht in den Ermessensspielraum von Art. 15 einbringen möchte, sondern als Rechtsanspruch. Dass ich Anspruch auf diese Förderung habe gemäss Art. 13. Bei Art. 15 entscheidet immer noch irgendeine Kommission oder jemand, ob man mir diese Förderung gibt oder nicht. Bei Art. 13, wenn ich alle Bedingungen erfülle, habe ich einen Rechtsanspruch.
Ich weiss, Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben diese Ableitung, ich weiss den Ausdruck nicht mehr, den Sie verwendet haben, dass quasi Rechtsanspruch auch bestehen würde bei Art. 15, so wie ich Sie verstanden habe. Aber ich möchte das klar festgelegt haben und wir stossen damit keine Gesetzessystematik über den Haufen. Allerdings, das gebe ich zu, der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat ein anderes Empfinden über die Grösse, die pflichtgefördert werden soll, als ich es habe, weil ich dieser Technik zum Durchbruch verhelfen möchte in Liechtenstein.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich verlasse mich einfach hier auf meine Experten, die mir gesagt haben, dass bei grösseren Anlagen, wie sie über 40 Kilowatt bestehen, nicht immer die Energieeffizienz nur im Vordergrund steht. Da möchte ich eigentlich den Abg. Franz Heeb bitten, mir näher zu erläutern, woher er seine technischen Kenntnisse hat, auf was das basiert. Ich habe hier andere Erkenntnisse, die mir vorgetragen wurden, dass gerade bei grösseren Anlagen immer wieder darauf geachtet werden muss, ob diese auch wirklich absolut wirtschaftlich und energieeffizient betrieben werden können. Auf dem beruhen diese Erkenntnisse dieser Artikel 13, 14 und 15.
Nicht den Quasi-Anspruch: Ich habe gesagt: Der terminus technicus ist Rechtsfolgeermessen. Wir haben ein Rechtsfolgeermessen in Art. 15 Abs. 1. Das heisst, wir können bis zur Grössenordnung von CHF 100'000 gehen, das heisst 70, 75 Tausend Franken sprechen und nicht, wie es in Art. 13 ist, einfach nach Kilowatt fördern. Ohne weitere Begründung, ohne weitere Abklärung, ohne gar nichts, einfach mal CHF 2'500 gibt die entsprechende Grösse. Ob das dann 3 Kilowatt oder 35 sind, spielt in Art. 13 keine weitere Rolle mehr. In Art. 15 hat man das Rechtsfolgeermessen. Aber es gibt keinen Anspruch. Rechtsfolgeermessen, ob das dann CHF 75'000 sind oder CHF 100'000 oder nach einer allfälligen Änderung halt eben weit über CHF 100'000. Das ist der Unterschied. Das wollte ich jetzt einfach zur Klärung hier noch einmal sagen.Abg. Andrea Matt
Ich möchte noch auf Art. 17 verweisen. In Art. 17 geht es dann um die Vergütungspflicht und um die Einspeisevergütung. Ich denke, es ist wichtig, dass wir dort dann auch die Grösse der Fotovoltaik erhöhen. Und jeder, der eine Einspeisevergütung erhält, der wird auch daran Interesse haben, eine möglichst energieeffiziente Anlage zu haben, weil er dann ja mehr bekommt.Abg. Franz Heeb
Herr Vizeregierungschef Tschütscher, Sie haben mich noch gefragt vom Technischen her, wo ich das hernehme: Ich war im Urgedenken einmal bei der Energiekommission mit dabei. Mein Ursprung oder meine Erstausbildung ist im Maschinenbau. Man bekommt da ein bisschen Elektrotechnik noch mit. Bei Fotovoltaikanlagen, es ist eine Plattenbauweise und der Zusammenschluss ist relativ einfach. Was schwierig wird und was zu steuern ist, ist die Einspeisung. Aber sonst, ob das jetzt eine kleinere Anlage, ob das weniger oder mehr Platten sind, hat keinen grossen Einfluss. Was ich gemeint habe vor allem, es ist eben schon so weit ausgereift, dass wir hier eine effiziente Energiegewinnung haben.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Abg. Franz Heeb. Mir ist klar, was eine Fotovoltaikanlage ist. Mir wird einfach gesagt, dass bei grösseren Anlagen die Effizienz nicht immer gegeben ist. Bei Art. 17 möchte ich einfach jetzt schon warnen. Dann kann es passieren, dass dieser Fonds, der gebildet wird, durch eine einzige Grossanlage aufgebraucht ist, wenn man diese Kilowatt dort erhöht. Und ich weiss nicht, ob das das Ziel ist, ob man dann alle anderen nach dem Prinzip «first come first serve» ausschliesst und diese grosse Lücke dann dort entstehen lässt, wenn zwei/drei grosse Anlagen kommen und diese Einspeisevergütung durch die Speisung des Fonds mit ein/zwei Anlagen aufgebraucht ist. Das, glaube ich, entspricht nicht der Intention dieses Gesetzes.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und ich annehme, dass der Abg. Rudolf Lampert sich nicht zufrieden gibt, seine Vorstellungen in Art. 15 unterzubringen, sondern diese nach wie vor in Art. 13 unterbringen will, dann bitte ich ihn, nochmals die Ergänzung zu formulieren, damit wir dann über Ihren Antrag abstimmen können.Abg. Rudolf Lampert
Art. 13 Abs. 1 würde wie folgt lauten: «An die Errichtung von Fotovoltaikanlagen mit 1 bis höchstens 40 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung wird ein Förderbeitrag von CHF 2'500 pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung ausgerichtet».
Zusätzlich jetzt neu: «Anlagen mit mehr als 40 bis höchstens 100 Kilowatt elektrischer Gleichstromleistung wird für die Mehrleistungen ein zusätzlicher Förderbeitrag von 1'500 Franken pro Kilowatt installierter Gleichstromleistung ausgerichtet. Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können nach Art. 15 als andere Anlagen gefördert werden».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben den Ergänzungsantrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir können nun über den Art. 13 abstimmen. Wer dem Art. 13 in der hier von der Regierung vorgeschlagenen Form die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt stelle ich hier Antrag, in Absatz 1 die Summe der Förderbeiträge auf CHF 200'000 zu erhöhen. Danke.Abg. Andrea Matt
Ich wäre gerne höher gegangen mit den Beiträgen. Ich weiss aber nicht, wie weit der Landtag da folgt. Ich hätte der Regierung gerne mehr Spielraum eingeräumt. Ich denke auch an Windkraftanlagen, obwohl ich weiss, dass da nicht bei allen die gleiche Zustimmung herrscht. Aber ich würde beliebt machen, einen maximalen Förderbeitrag von CHF 300'000 zu ermöglichen. Es besteht ja für die Regierung keine Pflicht, diesen maximalen Beitrag auszuschöpfen, aber sie hat dann einfach mehr Spielraum.Landtagspräsident Klaus Wanger
Möchten Sie einen Antrag stellen?Abg. Andrea Matt
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich muss Sie leider enttäuschen. Sie geben die Kompetenz nicht der Regierung, sondern Sie geben sie der Energiekommission. Das ergibt sich dann aus dem Art. 24. Die Energiekommission entscheidet. Die Regierung hat in diesem Verfahren nichts mehr zu tun. Es geht dann auch im Beschwerdeweg nicht mehr über die Regierung. Aber vielleicht gibt es eine andere Gelegenheit, der Regierung mehr Kompetenz zu geben. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über die beiden Anträge vorerst abstimmen.
Der Abg. Henrik Caduff beantragt, die Förderbeiträge bis CHF 100'000 auf CHF 200'000 zu erhöhen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte ...Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, wir haben zwei Anträge. Und davon ist zuerst über den weitergehenden Antrag, nämlich CHF 300'000 abzustimmen. Weil es könnte ja sein, dass, wenn die CHF 300'000 nicht durchgehen, dass wir dann über CHF 200'000 ... die Personen, die CHF 300'000 unterstützen ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Die unterstützen dann auch CHF 200'000 ...Abg. Rudolf Lampert
Die unterstützen dann natürlich auch CHF 200'000. Nur das Problem ist, dass sie zuerst über den weitergehenden Antrag abstimmen sollten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Aber ich lasse zuerst über den ersten eingegangenen Antrag abstimmen ...Abg. Rudolf Lampert
Entschuldigung, aber Sie haben sich auch an die Geschäftsordnung zu halten, Herr Präsident.Landtagspräsident Klaus Wanger
Richtig. Aber wir stimmen jetzt zuerst über den Antrag ...Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Da ich mir gedacht habe, dass ein Erhöhungsantrag kommt, habe ich mir auch die Mühe gemacht herauszusuchen, was das dann finanziell auch bedeuten könnte, weil das ist vielleicht für den Landtag noch von Interesse. Deshalb möchte ich mich nochmals melden. Wir haben in der Regel so ca. vier bis fünf/sechs Demonstrationsanlagen oder neu andere Anlagen in der Energiekommission behandelt. In der Regel haben die dann Förderungen bis CHF 100'000 erhalten. Also, das hat dann auch budgetäre Auswirkungen. Und ich denke mit der Zustimmung zu einer allfälligen Erhöhung, in welcher Höhe auch immer, nehme ich an, dass ich auch berechtigt bin, dann das im Budget entsprechend zu berücksichtigen. Und die finanziellen Konsequenzen, die wir im Bericht und Antrag ausgeführt haben bei der ursprünglichen Fassung bei der Lesung im Dezember müssten dementsprechend dann halt korrigiert werden. Das als weiteres Argument, das zur Entscheidungsfindung beitragen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann lasse ich also über den ersten eingegangenen Antrag vom Abg. Henrik Caduff abstimmen. Wer dem Antrag, den Förderbeitrag auf CHF 200'000 zu erhöhen, zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Können Sie sich bitte klar melden, damit die Schriftführer oder Stimmenzähler das Stimmenresultat aufnehmen können? Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt ab, die den Förderbeitrag auf CHF 300'000 erhöhen will. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist dem Antrag des Abg. Henrik Caduff zugestimmt. Der Förderbeitrag ist also auf CHF 200'000 erhöht und wir stimmen noch über Art. 14 ab. Wer diesem Art. 14 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Wie bereits in Art. 13 angekündigt, stelle ich hier Antrag, den Förderbeitrag auf CHF 200'000 zu erhöhen in Abs. 1, womit der Artikel bzw. der Absatz 1 von Art. 15 lautet: «An die Errichtung anderer Anlagen können Förderbeiträge bis CHF 200'000 ausgerichtet werden».Abg. Henrik Caduff
Wie auch angekündigt unterstütze ich diesen Antrag.Abg. Pepo Frick
Ich beantrage die Erhöhung auf CHF 300'000 und begründe das damit, dass wir hier Grossanlagen fördern. Und ich denke, für die Natur ist es wichtig, dass wir viel erneuerbaren Strom produzieren. Und es darf auch rentieren. Darum schlage ich vor: CHF 300'000.Abg. Rudolf Lampert
Ich schlage vor, dass wir zuerst über die CHF 300'000 abstimmen und berufe mich hier auf Art. 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung, welche besagt: «Wird eine andere Reihenfolge vorgeschlagen und ist der Präsident damit nicht einverstanden, so entscheidet der Landtag».Landtagspräsident Klaus Wanger
Wissen Sie, ich habe Wichtigeres zu tun, als hier eine Entscheidung über den Landtag vorzunehmen. Ich gebe Ihrem Vorschlag Recht, wenn Sie damit zufrieden und glücklich werden.
Abg. Rudolf Lampert
Ich erwarte einfach, dass man sich an die Geschäftsordnung hält.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter wünscht noch das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich äussere mich natürlich nicht zu den Anträgen, sondern ich bin es einfach dem Herrn Regierungschef schuldig, auch wieder auf die finanziellen Konsequenzen hinzuweisen. Ich denke, das muss ich von der Regierungsbank hier aus tun, so wie ich es bei Art. 14 getan habe. Danke. Aber ich bin natürlich für jede Förderung der erneuerbaren Energien und für jede Förderung, die Kompetenzen bekommt. Wir haben das ja anlässlich verschiedener Voten jetzt so gehört. Danke schön.Abg. Pepo Frick
Wir kommen ja später darauf. Es wird über den Fonds gespiesen. Und das bezahlt ja nicht die Regierung aus der Staatskasse sozusagen, sondern das wird über den Fonds gespiesen. Das ist richtig, oder? Das kommt nicht aus dem Staatshaushalt, sondern das kommt aus dem Fonds, den wir später diskutieren.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte den Herrn Regierungschef-Stellvertreter noch fragen, ob er eine Idee oder Vorstellung davon hat, mit wie viel Anträgen wir hier im Jahr zu rechnen haben. Gibt es hier Erfahrungswerte?
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zunächst zum Abg. Pepo Frick. Ich glaube, hier unterliegen wir einem Missverständnis. Diese Mittel hier in Art. 13, 14, 15 und die vorhergehenden, das sind Mittel aus der Staatskasse, also Landesmittel. Nur bei der Vergütungspflicht, dort geht es dann um den Fonds, bei Art. 16, 17 ff. Was man hier einfach bedenken muss, Sie haben vorhin ja auch über die Hackschnitzelanlagen nachgedacht und diese auch erwähnt. Wenn diese Erhöhung - ich möchte einfach darauf hinweisen und keine Wertung vornehmen - mit dieser Erhöhung kommen natürlich dann auch die Gemeinden in den Genuss, auch die grossen Fotovoltaikanlagen. Die haben ja Anspruch, das haben wir im Art. 3 oder 4 vorne gemacht. Die Konsequenzen sind die - und ich habe vorhin ja gesagt, dass es zirka vier bis sechs, sieben Grossanlagen sind, die hier gefördert werden und damit kann man ja eine Verdopplung dann ausrechnen, was das bedeutet -, dass das halt Mehraufwendungen dann von CHF 600'000, 700'000, 800'000 sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt, den Förderbeitrag auf CHF 300'000 zu erhöhen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann stimmen wir noch über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert ab, der den Förderbeitrag auf CHF 200'000 erhöhen will.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir stimmen noch über Art. 15 ab.
Wer dem Art. 15 in der geänderten Höhe des Förderbeitrags von CHF 200'000 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Entschuldigung, Herr Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Ich möchte nur das Stichwort «Windenergie» aufnehmen und hier einfach auf den Bericht und Antrag verweisen. Wir haben dort sehr transparent auch ausgeführt, dass wir in diesem Gesetz nicht einmalige ganz grosse Anlagen auch abbilden können und dass es dafür dann separate Finanzbeschlüsse braucht, nur um diesen Antrag auch, diese CHF 300'000 ins rechte Licht zu rücken und das in Erinnerung zu rufen, was wir anlässlich der 1. Lesung auch diskutiert haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Josy Biedermann
Ich habe einen Änderungsantrag zum Abs. 1. Es geht mir darum, dass der Netzbetreiber nicht nur Elektrizität aus neu erstellten Anlagen abnimmt, sondern den Strom aus allen Anlagen.
Es gibt einige Hausbesitzer, die schon vor einigen Jahren in ihren Häusern Fotovoltaikanlagen einbauen liessen, die den gleichen Solarstrom erzeugen und darum auch dieselben Konditionen haben sollten wie die Betreiber von neu erstellten Anlagen. Und gerade diejenigen, die vor 1994 solche Anlagen ohne Subventionierung durch den Staat und die Gemeinden errichten liessen, sollten für ihren Pioniergeist nicht bestraft werden. Deshalb beantrage ich im Abs. 1 die Wörter «neu erstellten» zu streichen. Dann werden künftig den Netzbetreibern, auch den Betreibern von älteren Anlagen, für die abgenommene Elektrizität marktorientierte Preise entrichtet.
Es geht mir nicht um eine rückwirkende Einführung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen. Dazu hat die Regierung in ihrem Bericht zu den anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen Stellung genommen und begründet, warum sie von einer Rückwirkung dieses Gesetzes in diesem Bereich absieht. Mit meinem Änderungsantrag unterstütze ich das Anliegen der Anlagebetreiber älterer Anlagen, damit sie in Zukunft vom Netzbetreiber dieselben Vergütungen für den aus ihren Anlagen erzeugten Solarstrom erhalten, wie die Betreiber der neuen Anlagen.Abg. Pepo Frick
Ja, ich unterstütze diesen Antrag der Abg. Josy Biedermann. Es wäre ja unsinnig, wenn die alten Anlagen ihren Strom nicht mehr loswerden könnten.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch hier einfach systematisch darauf hinweisen, dass meines Erachtens dieser Antrag in den Art. 38 ergänzt gehört, in die Übergangsbestimmungen. Hier regeln wir neue Anlagen und Sie treffen mit dieser Formulierung, Frau Abg. Biedermann, nicht nur diejenigen drei, vier Anlagen, die Sie im Auge haben, die vor 1996 gemacht wurden, sondern auch alle anderen, die seit 1996 hier auch schon Förderungen unter dem Energiespargesetz erhalten haben. Meines Erachtens müsste das in die Übergangsbestimmungen, wo wir auch die bestehenden KWK-Anlagen fördern und dann müsste man diesen Art. 38 dort abändern. Und ich bitte das einfach auch systematisch so zu beachten. Wir würden hier meines Erachtens einen groben Fehler machen, wenn das hier hineinkommen würde, weil das den ganzen Fonds bzw. den Art. 17 betreffend nachher Verwirrungen bringen würde, weil die Änderung meines Erachtens nicht hier hineingehört, sondern nachher hinten im Art. 38 geregelt werden sollte.Abg. Pepo Frick
Ich glaube, der Titel bei Art. 16 ist Abnahmepflicht und der Titel bei Art. 38 ist Einspeisevergütung. Wir reden hier von der Abnahmepflicht und die Vergütungspflicht, die kommt in Art. 17. Also nochmals: Es geht darum, dass diejenigen, die alte Anlagen haben, einfach den Strom losbringen. Wenn das verboten wird, wo geht der Strom hin der alten Anlagen? Es geht nicht um die Einspeisevergütung. Sie haben den Fonds erwähnt. Das hat etwas zu tun mit Einspeisevergütung, nicht mit Abnahmepflicht. Abg. Josy Biedermann
Ja, auch dass die Besitzer der alten Anlagen die gleichen Konditionen erhalten sollten wie die Besitzer der neu erstellen Anlagen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dann widersprechen Sie aber dem Abg. Pepo Frick. Er redet von der Abnahmepflicht im Art. 16 und die reine Vergütungspflicht, die gehört sicherlich in einer Übergangsbestimmung geregelt und sicher dann auch nicht im Art. 17. Ich bin mir nicht ganz bewusst, wenn wir nur von der Abnahmepflicht hier reden, wenn das abgenommen wird von allen bestehenden Anlagen, ich kann die Konsequenzen hier jetzt nicht voll abschätzen - das muss ich ganz ehrlich gestehen - was das bedeutet.Abg. Pepo Frick
Ich kann es ganz kurz machen. Ich habe eine Anlage. Wenn das Gesetz durchgeht dann ist niemand mehr verpflichtet, meinen Strom abzunehmen. Wo leite ich den dann hin?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Meines Wissens bestehen für solche - ich weiss nicht, ob Sie das abgeschlossen haben - es bestehen Verträge mit den LKW. Das haben wir anlässlich der 1. Lesung aufgezählt. Diese Verträge laufen selbstverständlich weiter. Das ist unbestritten. Und jeder einzelne Vertrag müsste abgelöst werden, weil neben der gesetzlichen Verpflichtung auch noch die vertragliche Verpflichtung besteht. Und durch die gesetzliche Verpflichtung, das war ja auch unser Argument anlässlich der 1. Lesung, das kommt mir jetzt wieder in den Sinn, werden diese vertraglichen Verpflichtungen natürlich nicht aufgelöst. Überhaupt nicht, im Gegenteil. Die bleiben bestehen und man hätte allenfalls dann Doppelförderungen und das wollten wir auch nicht machen.Abg. Pepo Frick
Also, nachher höre ich auf, das verspreche ich. Aber mein Vertrag läuft jetzt noch drei Jahre. Nach drei Jahren muss mir das LKW den Strom nicht mehr abnehmen. Was mache ich dann mit dem Strom? Nochmals: Es geht um die Abnahmepflicht. Ich will nicht vergütet werden, gar nicht, aber sonst muss ich zum Händler werden in drei Jahren. Muss ich mit diesem Strom auf den Markt gehen und jemanden bitten, irgendeinen Netzbetreiber bitten, den Strom von mir abzunehmen. Das meine ich und im Moment rede ich noch nicht, das kommt später, von Vergütungspflicht. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Aber dann, denke ich, wird es auch immer klarer, dass auch diese Frage eigentlich in die Übergangsbestimmungen gehört, dass für solche alten Anlagen, deren vertragliche Bedingungen dann auslaufen, dass für diese Abnahmepflicht weiter gilt. Und das wäre für mich dann eine klassische Übergangsbestimmung, die irgendwo hinten geregelt werden müsste und nicht hier. Weil, wenn das so ist, dann könnten Sie im Prinzip dann auf der vertraglichen Basis diesen Strom loswerden oder auf der gesetzlichen und da, denke ich, rufen wir sehr viele Rechtsfragen hervor. Ich habe Verständnis dafür, dass, wenn die vertraglichen Verpflichtungen auslaufen, dass dann dieser Strom abgenommen werden soll. Meines Erachtens gehört das aber in eine Übergangsbestimmung und nicht hier geregelt, weil wir eben mit einem Gesetz nicht vertraglich privatrechtlich abgeschlossene Verträge aufheben können.Abg. Franz Heeb
Danke. Ich meine, wir sollten hier die Diskussion jetzt abschliessen. Für mich ist es einfach grundsätzlich so, dass jede Anlage wirklich auch, wie es der Abg. Pepo Frick sagt, die Möglichkeit haben sollte, dass sie ihren Strom abgeben kann.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich muss für einmal auch etwas in Anspruch nehmen. Es würde die Diskussion halt schon erleichtern, wenn man solche Fragen vorher auch zugestellt bekommen würde. Dann könnte man diese Frage sehr sauber abklären und das macht die Diskussion - das muss ich einmal auch betonen - nicht sehr einfach.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann habe ich eine Frage an die Abg. Josy Biedemann: Möchten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, in Art. 16 die Änderung nun vorzunehmen, die dann im ersten Satz lauten würde «Netzbetreiber sind verpflichtet, die Elektrizität, die in Anlagen von 1 bis 250 Kilowatt usw.»? Möchten Sie diesen Antrag aufrechterhalten oder möchten Sie den, wie Regierungschef-Stellvertreter Tschütscher vorschlägt, in den Übergangsbestimmungen einbauen?Abg. Josy Biedermann
Ich möchte ihn aufrechterhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, dann können wir über den Antrag der Abg. Josy Biedermann, wie ich ihn kurz erläutert habe, abstimmen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, ich sehe das Problem und stimme dem Antrag der Abg. Josy Biedermann grundsätzlich auch zu. Ich habe es aber wie der Regierungschef-Stellvertreter. Ich kann hier die Konsequenzen nicht absehen und möchte aus diesem Grund diesem Antrag nicht zustimmen. Ich habe aber Verständnis und bitte dann halt in der Übergangsbestimmung, wo ich selbstverständlich dem dann zustimmen will, wie der Regierungschef-Stellvertreter das auch formuliert hat, dass das sichergestellt wird. Aber ich kann hier das in Art. 16 nicht übersehen und aus diesem Grund kann ich hier auch nicht mit Überzeugung diesem Vorschlag zustimmen.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu Art. 16. Wer dem Art. 16 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich möchte beliebt machen, dass auch bestehende Anlagen von der festen Einspeisevergütung profitieren können und deswegen beantrage ich, den Relativsatz in Abs. 2 zu streichen, dass es dann nur noch heisst: «Für Elektrizität aus folgenden Anlagen entrichten die Netzbetreiber anstelle des marktorientierten Preises nach Abs. 1 eine feste Einspeisevergütung pro erzeugte Kilowattstunde Elektrizität».
Ich möchte darauf hinweisen, dass das ja nicht heisst, dass unbegrenzt eine feste Einspeisevergütung entrichtet wird, sondern Abs. 4 beschränkt ja die feste Einspeisevergütung auf max. zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage und dann gelten die marktorientierten Preise. Das heisst, wenn jetzt eine Anlage schon zehn Jahre hinter sich hat und spezielle Förderungen damals hatte, dann gilt für diese der marktorientierte Preis. Wenn sie aber innerhalb der letzten zehn Jahre errichtet wurde, dann gilt eine bestimmte Zeit lang noch die feste Einspeisevergütung. Damit hätten wir einfach für alle Fotovoltaikanlagen die gleiche Einspeisevergütung und nicht unterschiedliche.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier einfach wieder auf die Systematik verweisen, dann aber auch eine Brücke bauen. An und für sich, denke ich, nein ich denke das nicht nur: Das gehört in die Übergangsbestimmungen. Ich weiss, dass das vielleicht ad hoc dann schwierig zu formulieren ist. Ich habe aber vorgängig eine Formulierung vorbereitet. Ich möchte Ihnen dann diese auch austeilen lassen, wenn das gewünscht ist. Aber bitte machen Sie das auch nicht hier in Art. 17, sondern machen Sie das dann in Art. 38 bei der Einspeisevergütung für - dort steht für - bestehende KWK-Anlagen und dann müsste man das halt ergänzen für bestehende Fotovoltaikanlagen. Und ich denke auch, dort muss man dann auf die Fälle, wie sie jetzt auch die Frau Abg. Biedermann angesprochen hat, im Einzelfall eingehen, weil nicht alle dieselbe Förderung gehabt haben. Und es gibt solche, die überhaupt keine Förderung gehabt haben. Und diese Förderung kann dann nicht gleich hoch sein wie für die neuen Anlagen.Abg. Andrea Matt
Ich habe Verständnis für Ihr Anliegen, denn ich habe mir bei der Vorbereitung auch aufgeschrieben, dass man eben alternativ zur Änderung des Art. 17 auch eine Änderung des Art. 38 machen könnte. Ich bitte aber darum, dass wir hier jetzt nicht einfach ablehnen und dann quasi nicht wissen - da kaufen wir ja die Katze im Sack. Also ich würde es sehr begrüssen, wenn wir jetzt schon Ihre Änderungsvorschläge für Art. 38 ausgeteilt erhalten und anschauen könnten, damit ich da einfach auch wirklich jetzt schon informiert bin. Weil, wenn wir jetzt Art. 17 nicht abändern und dann mit Ihrem Vorschlag in Art. 38 nicht einverstanden sind, dann kann ich ja keinen Rückkommensantrag mehr stellen. Oder würde mir der Präsident diesen dann eröffnen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, Sie können einen Rückkommensantrag stellen und wenn das Plenum diesem Rückkommensantrag zustimmt, dann können wir auch auf diesen Artikel wieder zurückkommen. Ich gehe aber davon aus, dass der Herr Regierungschef-Stellvertreter uns mit Sicherheit einen vernünftigen Vorschlag bringt, der diesem Wunsch entspricht. Aber wie gesagt, Rückkommensanträge können Sie bis zum Abschluss dieser Lesung einbringen.
Dann gebe ich das Wort nochmals dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht erlauben Sie mir, dass ich diesen Vorschlag als Vorschlag hier einmal präsentiere und dann, denke ich, ist die Entscheidungsfindung vielleicht einfacher. Wenn - das haben wir auch abgeklärt - dann müsste eine solche Bestimmung wie folgt lauten. Abs. 2 im Art. 38, ich rede jetzt schon von Art. 38: «Für Elektrizität aus bestehenden Fotovoltaikanlagen, die bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in Betrieb waren und für die bislang keine staatlichen Förderbeiträge ausgerichtet wurden, wird während längstens zehn Jahren eine feste Einspeisevergütung nach Art. 17 entrichtet. Die Betreiber dieser Anlagen» - und jetzt kommt das Prozedurale, das müssen wir ja auch bedenken -, «die Betreiber dieser Anlagen haben bei der Energiefachstelle einen begründeten Antrag auf Aufnahme in das System der Einspeisevergütung zu stellen. Dieser Antrag muss innert sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt werden. Danach ist jeder Anspruch verwirkt».
Ich denke wir brauchen diese prozeduralen Bedingungen. Hier geht es um neue Anlagen, die ja die entsprechenden prozeduralen Bestimmungen dieses neuen Gesetzes in Anspruch nehmen und auf diese müssen wir ja auch irgendwo zurückgehen. Das geht dann auch synchron mit den anderen Übergangsbestimmungen.Abg. Andrea Matt
Auf die Schnelle habe ich jetzt eigentlich noch keine Abnahmepflicht für alle alten Anlagen dort drin gefunden und Sie machen ja auch die Einschränkung, dass das nur für die Anlagen gilt, die bisher noch in keiner Weise gefördert worden sind. Ich kann jetzt nicht abschätzen, ob es Anlagen gibt, die einfach nicht so stark gefördert worden sind wie die neuen. Es ist wirklich schwierig, das jetzt auf die Schnelle abzuschätzen.Abg. Franz Heeb
Ich möchte deshalb auch die Regierung fragen, ob sie bei der Erarbeitung des Gesetzes abgeschätzt hat, welche alten Anlagen überhaupt da in Frage kommen und mit welchen Beiträgen da zu rechnen wäre?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben ja das sehr ausführlich anlässlich der 1. Lesung behandelt. Wir haben da ja auch nochmals Stellung bezogen. Es geht um die Fälle, die die Frau Abg. Josy Biedermann beschrieben hat. Die Fälle, die überhaupt noch nie in eine Förderung gekommen sind, da ist die Regierung nach wie vor auf der Position, dass der Gesetzgeber im Jahre 1996 bereits entschieden hat, dass man die ja nicht dort ins System hineingenommen hat. Jetzt will man diese alten Anlagen ins System hineinnehmen und bei allen anderen Anlagen, die seit dem Jahr 1996 gefördert wurden, da würde man mit einer Vergütungspflicht zu einer Überförderung kommen. Und das, denke ich, kann nicht der Sinn und Zweck sein. Wir reden also von dieser Grössenordnung von drei bis vier Anlagen, die vor dem Jahr 1996 gebaut wurden, und da muss man dann individuell schauen, was hier an Förderung für diese Einspeisevergütung gemacht wird. Und nur so habe ich auch bisher die Diskussion verstanden, nachdem jetzt der Art. 16 auch so behandelt worden ist.Abg. Andrea Matt
Können Sie mir noch sagen, wie Sie in Art. 38 dann die Abnahmepflicht einbauen möchten?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die ergibt sich implizit. Aus der Regelung, dem System der Einspeisevergütung zu unterstehen, ergibt sich implizit auch die Abnahmepflicht.Abg. Pepo Frick
Vielleicht bin ich impertinent, aber der Titel von Art. 38 heisst: Einspeisevergütung für bestehende KWK-Anlagen. Es steht hier überhaupt nichts von Abnahmepflicht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Eine Einspeisevergütung gibt es nur, wenn auch der Strom abgenommen wird. Und das ist implizit gegeben und das regeln wir dementsprechend halt implizit durch diese Einspeisevergütung.Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Anlage, die wahrscheinlich nicht mehr gefördert wird. Also bekomme ich keine Einspeisevergütung. Kann ich den Strom noch abgeben? Weil Sie verbinden Einspeisevergütung mit Abnahmepflicht.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Ich sehe nichts, was diesem Antrag oder diesem Begehren, Ihren Strom abzuliefern, entgegensteht. Im Grunde genommen sollten wir aber so weit kommen, dass diejenigen Personen, die eine solche Anlage haben, diesen Strom auch selbst gebrauchen. Das wäre eigentlich zunächst das Ziel und dann erst den Überschuss weitergeben. Das wäre eigentlich die sinnvollste Nutzung. Aber ich sehe nichts, was in diesem Gesetz dagegenspricht, dass dieser Strom, den Sie dann produzieren, hier von dem entsprechenden Versorgungsunternehmen abgenommen werden sollte.Abg. Andrea Matt
Ich verzichte im Moment auf meinen Antrag und behalte mir aber vor, wenn wir dann keine Lösung finden, bei Art. 38 dann einen Rückkommensantrag zu stellen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über Art. 17 abstimmen. Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich hätte einen Änderungsantrag zu Abs. 2. Ich möchte, dass von den vier weiteren Mitgliedern zwei speziell bestimmt werden. Mein Änderungsvorschlag lautet: «Die Energiekommission besteht aus dem Inhaber des Ressorts Wirtschaft als Vorsitzenden, einem Vertreter einer Organisation, die sich der Förderung erneuerbarer Energien widmet, einem Vertreter der Wirtschaft oder des Gewerbes und zwei weiteren Mitgliedern, die über besonderes energiepolitisches Fachwissen verfügen».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir ein Fachgremium wollen, darum steht hier auch, dass wir energiepolitisches Fachwissen hier vertreten haben wollen. Ich möchte hier diesen Antrag nicht übernehmen. Wir wollen das bewusst breit fassen. Ich kann Ihnen aber jetzt schon eines sagen, wir haben schon ein Anforderungsprofil auch erstellt und die Regierung wird darüber befinden können, wie dieses energiepolitische Fachwissen hier drin ist. Wir wollen hier auch bewusst sehr offen sein.
Wenn Sie die Aufgaben in Art. 21 ansehen, so denke ich, können wir uns nicht nur auf nationale Experten hier verlassen. Energie ist so ein wichtiges Thema, da möchten wir auch sehr hochkarätige Personen drin haben. Ich möchte nicht sagen, dass wir die in unserem Land nicht finden, aber die Energiekommission hat nicht mehr diejenige Stellung, die sie heute hat, wo sie vor allem Beiträge spricht und damit auch das Wissen, das nationale Wissen, die Kenntnisse vor Ort sehr wichtig sind, sondern hier geht es auch um langfristige Perspektiven. Und hier, denke ich, möchten wir einfach diese Offenheit erhalten und dieses Vertrauen auch haben.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe ja bewusst zwei dieser vier Mitglieder in meinem Vorschlag drinbehalten, damit eben dieses energiepolitische Fachwissen ganz sicher gegeben ist. Ich denke nicht, dass es vier solche Vertreter braucht, sondern dass es durchaus angemessen ist, dass Wirtschaft oder Gewerbe, also die müssen sich einigen, wer reingeht, und eine Organisation, die sich der Förderung erneuerbarer Energien widmet, darin vertreten sein soll. Ich würde das begrüssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Frau Abg. Andrea Matt, können Sie Ihren Antrag in Art. 20 Abs. 2 nochmals formulieren?Abg. Andrea Matt
«Die Energiekommission besteht aus dem Inhaber des Ressorts Wirtschaft als Vorsitzenden, einem Vertreter einer Organisation, die sich der Förderung erneuerbarer Energien widmet, einem Vertreter der Wirtschaft oder des Gewerbes und zwei weiteren Mitgliedern, die über besonderes energiepolitisches Fachwissen verfügen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Änderungsantrag gehört. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann stimmen wir ab über Art. 20. Wer dem Art. 20 in der hier vorliegenden Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 27. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 29. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen Art. 34. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Nachdem mein Abänderungsantrag bei Art. 16 nicht angenommen wurde, möchte ich einen Artikel eingefügt haben, der lautet wie folgt: «Netzbetreiber sind verpflichtet, Elektrizität aus erneuerbarer Energie in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen».
Dementsprechend müsste auch der Titel geändert werden. Art. 38 würde einfach lauten: Bestehende Anlagen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Was ist meine Funktion? Zu diesem Antrag Stellung zu nehmen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, bitte.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Vielleicht könnte der Abg. Pepo Frick diesen nochmals formulieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Können Sie vielleicht etwas lauter sprechen? Wir haben ziemliche Distanz. Also nur Distanz in Metern gemessen.Abg. Pepo Frick
Der lautet, ich wiederhole: «Netzbetreiber sind verpflichtet, Elektrizität aus erneuerbarer Energie in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen».
Und der Titel von Art. 38 muss natürlich geändert werden. Er würde wohl lauten: Bestehende Anlagen.Abg. Andrea Matt
Wir haben schon vorhin über den Art. 38 gesprochen und selbstverständlich möchte ich den Vizeregierungschef bitten, auch seinen Antrag oder seinen Absatz, so wie er ihn vorher formuliert hatte, zu verteilen oder nochmals vorzulesen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich lese ihn gerne nochmals vor, aber es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, hier Abänderungsanträge zu stellen. Ich habe eine Brücke versucht zu bauen vorne. Es würde wirklich die Diskussion erleichtern, wenn man solche Sachen vorher abklären könnte. Ich habe einfach gesagt, wenn man das regeln möchte, dann hier. Wir haben uns darüber unterhalten auch bei der Schaffung dieses Gesetzes, wir waren uns bewusst, dass drei/vier Anlagen, die in diesem Lande vor dem Jahr 1996 errichtet wurden, keine Förderung erhalten haben, das liegt am Landtag, wenn er das will. Ich habe einfach eine Formulierung versucht, damit diese dann auch legistisch sauber ist.
Und die Frage, die der Abg. Pepo Frick stellt, das ist eine andere Frage. Das ist die Abnahmepflicht, die er jetzt schon mehrmals angesprochen hat. Und da, denke ich, müsste in seinem Antrag dann aber auch noch klar zum Ausdruck kommen, dass es bestehende Anlagen betrifft, d.h. erneuerbare Energien aus bestehenden Anlagen. Auch wenn das in der Marginalie des Titels wohl so zum Ausdruck kommen könnte, müsste man das vielleicht dann nochmals präzisieren.
Ansonsten habe ich folgende Formulierung gemacht, ohne dass ich die Meinung der Regierung ändere. Ich habe einfach gesagt, Absatz 2 müsste, wenn man es legistisch sauber formulieren möchte, so lauten: «Für Elektrizität aus bestehenden Fotovoltaikanlagen, die bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in Betrieb waren und für die bislang keine staatlichen Förderbeiträge ausgerichtet wurden, wird während längstens zehn Jahren eine Einspeisevergütung nach Art. 17 entrichtet. Die Betreiber dieser Anlagen haben bei der Energiefachstelle einen begründeten Antrag auf Aufnahme in das System der Einspeisevergütung zu stellen. Dieser Antrag muss innert sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt werden. Danach ist jeder Anspruch verwirkt». Und selbstverständlich würde dann der bisherige Abs. 2 oder dann allenfalls Abs. 4 lauten müssen: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».
Abg. Andrea Matt
Ich möchte jetzt einfach fragen: Wie gehen wir vor? Wollen Sie als Regierung sagen, ich ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, Sie können den Antrag übernehmen.Abg. Andrea Matt
Dann übernehme ich diesen Antrag der Regierung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn Sie diesen Antrag der Regierung übernehmen, stimmen wir über diesen Antrag ab.Abg. Andrea Matt
Soll ich ihn dann noch holen, damit ich ihn vorlesen kann oder reicht das?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe nur noch eine Verständnisfrage: Bei den bestehenden Anlagen gemäss Abs. 1 wird ja die Vergütung während fünf Jahren gewährt. Wenn ich jetzt das akustisch richtig verstanden habe, wird jetzt bei diesen bestehenden zehn Jahre vergütet. Meine Frage: Woher kommt diese zeitliche Differenz?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die kommt aus der Synchronisierung mit den Bestimmungen zur Fotovoltaikanlage vorne in Art. 17. Und hier heisst es dann eben auch längstens zehn Jahre, dass man eben individuell hier zuschneiden kann und nicht Überförderungen macht, weil ich denke, das ist nicht Aufgabe eines Energieeffizienzgesetzes.
Ich glaube, wir sind uns ja auch alle einig, dass eigentlich wir nicht das Energieproduzieren fördern sollten, sondern eigentlich das Umgekehrte tun sollten. Jetzt sind wir im umgekehrten Fall dran. Ich habe nur vermutet, dass dieser Antrag kommt, hätte mir aber gewünscht, dass das eben schriftlich vorliegt. Und ich möchte einfach ausdrücklich sagen, dass das jetzt ein Formulierungsvorschlag unsererseits ist, so wie er legistisch sauber meines Erachtens formuliert werden sollte. Jetzt ist aber dann die Frage, wie das nach den Absätzen zu ordnen ist. Der Abg. Pepo Frick hat ja dann auch noch einen entsprechenden Antrag gestellt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Also die Abg. Andrea Matt hat Ihren vorgetragenen Vorschlag als ihren Vorschlag übernommen. Über den stimmen wir dann ab. Und gleichzeitig hat der Abg. Pepo Frick noch einen Antrag gestellt, der als neuer Absatz eingefügt werden müsste. Ist das richtig? Abg. Pepo Frick
Wenn der Herr Regierungschef-Stellvertreter einverstanden ist, ist es für mich okay, wenn das dann Absatz 3 wäre. Ich muss nochmals darauf hinweisen, der Titel würde heissen «Bestehende Anlagen». Sie haben mich darauf hingewiesen, dass dieser Ausdruck «bestehende Anlagen» in meinen Antrag hineinkommen sollte. Aber das ist ja der Titel «Bestehende Anlagen».Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe das nur aus Konsequenzgründen getan. Weil in Abs. 1 jetzt auch bestehende KWK-Anlagen steht, habe ich formuliert «bestehende Fotovoltaikanlage». Das wollte ich einfach anbringen. Ich bin halt ein bisschen penetrant, was die Systematik anbelangt. Ich weiss. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir also zuerst über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen und ich übersehe jetzt die Absätze, Herr Regierungschef-Stellvertreter, nicht. Er schlägt vor, das als Abs. 3 dann in diesen Art. 38 einzufügen. Ist das aus Ihrer Sicht in Kombination mit dem Antrag, der dann von der Abg. Andrea Matt kommt bzw. ich habe hier Ihren Vorschlag, der dann zur Abstimmung kommt, den habe ich nicht mehr im Kopf. Wäre das dann Art. 3? Könnte man das als Art. 3 einfügen? Entschuldigung als Absatz 3.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich bin mir meiner durchaus schwierigen Rolle hier bewusst. Wenn ich einen Vorschlag machen darf. Die Sachüberschrift hat der Abg. Pepo Frick vorgeschlagen mit «Bestehende Anlagen». Dann würde der Abs. 1 so bestehen bleiben wie er lautet. Der Formulierungsvorschlag, den ich gemacht habe, würde sinnvollerweise als Abs. 2 eingefügt. Dann der Antrag des Abg. Pepo Frick als neuer Abs. 3. Und dann der bestehende hier vorgeschlagene Abs. 2 würde dann zu Abs. 4.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Pepo Frick. Ich erlaube mir, den Titel ... man müsste korrekterweise über den Titel separat abstimmen. Das werde ich jetzt machen. Das würde heissen «Bestehende Anlagen». Wer mit dieser Änderung des Titels in Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann würden wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen, den wir als Abs. 3 neu einfügen. Nun möchte ich nochmals bitten, dass das im Protokoll dann auch richtig festgehalten ist, dass Sie diesen Antrag nochmals formulieren.Abg. Pepo Frick
«Netzbetreiber sind verpflichtet, Elektrizität aus bestehenden Anlagen aus erneuerbarer Energie in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.
Und nun kommen wir zum Antrag der Abg. Andrea Matt. Ich gehe aber davon aus, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass sie das nicht aus dem Kopf machen kann und bitte Sie, stellvertretend für die Abg. Andrea Matt, Ihre Formulierung nochmals bekannt zu geben.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Ich komme Ihrem Wunsch nach, ohne das Sprachrohr einer Abgeordneten zu werden. Der Abs. 2 würde dann lauten: «Für Elektrizität aus bestehenden Fotovoltaikanlagen, die bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in Betrieb waren und für die bislang keine staatlichen Förderbeiträge ausgerichtet wurden, wird während längstens zehn Jahren eine Einspeisevergütung nach Art. 17 entrichtet. Die Betreiber dieser Anlagen haben bei der Energiefachstelle einen begründeten Antrag auf Aufnahme in das System der Einspeisevergütung zu stellen. Dieser Antrag muss innert sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt werden. Danach ist jeder Anspruch verwirkt».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Antrag der Abg. Andrea Matt, den Sie soeben gehört haben. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann würde konsequenterweise der Abs. 2 in der Regierungsvorlage zu Abs. 4. Darüber, glaube ich, müssen wir nicht mehr abstimmen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Da Art. 38 ja nicht mehr ausschliesslich denselben Regelungsgehalt hat, möchte ich beliebt machen, dass der neue Abs. 4 dann lauten sollte: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich denke, dem können wir zustimmen. Da gibt es keine inhaltliche Änderung. Dann können wir noch abstimmen über den Art. 38 in der hier geänderten Form. Wer diesem Artikel nun zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, dass diese Prozedur nun glücklich über die Bühne gegangen ist und wir können nun weiterlesen. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abg. Heinz Vogt
Herr Präsident, wir können das nicht abschätzen. Die Hände gehen hoch und runter.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich finde, dass jetzt Disziplin gefordert ist. Meine Damen und Herren Abgeordnete, bitte melden Sie sich klar, ob Sie diesem Artikel zustimmen oder nicht zustimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir uns einer weiteren Gesetzesvorlage zuwenden, und zwar dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Auch diese Gesetzesvorlage behandeln wir in 2. Lesung. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch Traktandum 19 erledigt.-ooOoo-