Abänderung des Sachenrechts (SR), der Jurisdiktionsnorm (JN) und der Exekutionsordnung (EO), (Nr. 141/2007); [1. Lesung: 13. März 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 28/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 21: Abänderung des Sachenrechts, der Jurisdiktionsnorm und der Exekutionsordnung. Diese Gesetzesvorlage haben wir in 1. Lesung am 13. März dieses Jahres behandelt.
Die Stellungnahme der Regierung Nr. 28/2008 liegt vor und wir behandeln diese Gesetzesvorlage heute in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Ihnen und den Kollegen beliebt machen, dass wir diese 2. Lesung mit Artikelaufruf durchführen und stelle entsprechend Antrag. Bei der 1. Lesung hat es eigentlich keine Unklarheiten gegeben und eine vom Kollegen Rudolf Lampert gemachte Anregung auf einen kleinen Passus einerseits im Sachenrecht und andererseits in der Exekutionsordnung hat die Regierung berücksichtigt. Das ist mit Ausnahme weniger redaktioneller Änderungen das einzige, was im Gesetzestext unterstrichen vorzufinden ist. Deshalb mein Antrag auf Artikelaufruf. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, diese Gesetzesvorlagen mittels Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können mit der 2. Lesung durch Artikelaufruf beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 bis 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 bis 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 89 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 89 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 158 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 158 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 158 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 158 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 159 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 159 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 160 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 160 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 161 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 161 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 162 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 162 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 162 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 162 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 163 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 163 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 164 bis 166 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 164 bis 166 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 167 Sachüberschrift und Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 167 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 168 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 168 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 168 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 168 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 170 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 170 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 173 bis 186 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 173 bis 186 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 189 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 189 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 190 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 190 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 203 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 203 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 209 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 209 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 222 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 222 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 222 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 222 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 223 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 223 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 230 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 230 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 254 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 254 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 256 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 256 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 268 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 268 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 278 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 278 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 290 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 290 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 292 und 293 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 292 und 293 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 295 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 295 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden
Art. 296 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 296 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 297 Abs. 2 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 297 Abs. 2 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 298 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 298 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 299 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 299 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 303 bis 306 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 303 bis 306 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 310 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 310 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 365 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 365 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 373 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 373 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 385 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 385 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 389 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 389 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 391 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 391 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 445 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 445 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 447 Abs. 1 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 447 Abs. 1 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 448 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 448 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 449 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 449 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 450 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 450 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 451 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 451 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 452 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 452 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 488 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 488 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 489 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 489 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 501 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 501 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 521 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 521 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 522 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 522 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 523 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 523 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 524 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 524 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 525 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 525 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden
Art. 526 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 526 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 527 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 527 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 528 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 528 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 529 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 529 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 530 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 530 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 531 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 531 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 532 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 532 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 533 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 533 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 534 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 534 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 535 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 535 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 536 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 536 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 537 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 537 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 538 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 538 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 539 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 539 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 540 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 540 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 541 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 541 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 542 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 542 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 543 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 543 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 544 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 544 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 545 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 545 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 546 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 546 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 547 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 547 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 548 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 548 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 549 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 549 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 550 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 550 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 551 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 551 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 552 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 552 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 553 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 553 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 554 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 554 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 555 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 555 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 556 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 556 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 557 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 557 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 558 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 558 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 559 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 559 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 560 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 560 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 561 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 561 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 562 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 562 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 563 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 563 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 564 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 564 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 565 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 565 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 566 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 566 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 567 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 567 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 568 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 568 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 569 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 569 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 570 wird aufgerufen.
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Art. 570 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 571 wird aufgerufen.
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Art. 571 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 10 SchlT wird aufgerufen.
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Sachüberschrift vor Art. 10 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 SchlT Sachüberschrift wird aufgerufen.
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Art. 10 SchlT Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10bis SchlT wird aufgerufen.
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Art. 10bis SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 Abs. 2 Bst. b und c sowie Schlusssatz SchlT wird aufgerufen.
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Art. 17 Abs. 2 Bst. b und c sowie Schlusssatz SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27a SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27a SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 Abs. 2 und 3 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Abs. 2 und 3 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschriften vor Art. 31 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschriften vor Art. 31 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 Abs. 1, 2 und 4 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 Abs. 1, 2 und 4 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 Abs. 2 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschriften vor Art. 61 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschriften vor Art. 61 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 63 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 63 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 65 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 65 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 79 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 80 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 84 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 85 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 86 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 87 bis 98 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 bis 98 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 101 Ziff. 3 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 101 Ziff. 3 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 102 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 102 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 106 bis 120 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 106 bis 120 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 142 Abs. 3 SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 142 Abs. 3 SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sachenrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in Bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm, JN)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm). Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 53b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 53b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Abänderung des gesetzes über das exekutions- und rechtssicherungsverfahren (Exekutionsordnung, eo)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren (Exekutionsordnung). Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 87 Abs. 1 Bst. b, Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 Abs. 1 Bst. b, Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 93 Abs. 3 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 94 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 94 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 120 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 120 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 122 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 122 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 147 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 147 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 172 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 172 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren (Exekutionsordnung) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Somit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 9:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:15 Uhr)
-ooOoo-