Beschluss Nr. 10/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 08. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind), (Nr. 22/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 10/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 22/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 seine Zustimmung zur Übernahme der Transparenzrichtlinie in das EWR-Abkommen gegeben. Bei dieser Richtlinie geht es um die Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Die hier vorliegende Richtlinie 2007/14/EG ist nun die Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie.
Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen der Europäischen Union. Ziel ist die Schaffung eines vollständig integrierten und einheitlichen Binnenmarktes für die Finanzmärkte. Im Rahmen dieses Aktionsplanes findet sich etwa die Marktmissbrauchsrichtlinie, Basel II oder das auch hier bekannte MiFID. Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informationspflichten soll dem Anleger eine fundierte Beurteilung der Geschäftsergebnisse und der Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht und die Vergleichbarkeit von Wertpapieremittenten verbessert werden. Damit soll das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte gestärkt und der Anlegerschutz und die Markteffizienz erhöht werden.
Die Transparenzrichtlinie legt Anforderungen an die Veröffentlichung regelmässiger und laufender Informationen über Emittenten fest, deren Wertpapiere zum Handel an einem im EWR gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind. Die vorliegende Durchführungsrichtlinie umfasst Durchführungsbestimmungen für die Wahl des Herkunftsmitgliedstaates, den Inhalt des Halbjahresfinanzberichts, die Mitteilung des Erwerbs und der Veräusserung bedeutender Beteiligungen für die Verfahren betreffend die Mitteilung und Veröffentlichung bedeutender Beteiligungen und anderes mehr.
Liechtenstein verfügt über keine geregelten Märkte im Sinne der Transparenzrichtlinie. Im gegenständlichen Bericht heisst es zudem, dass der Regierung derzeit nur wenige Emittenten bekannt sind, deren Herkunftsmitgliedstaat Liechtenstein ist und deren Wertpapiere zum Handel an einem im EWR gelegenen oder betriebenen geregelten Markt zugelassen sind. Angesichts dessen dürfte nach Ansicht der Regierung die Bedeutung der Transparenzrichtlinie gering sein. Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie sowie der gegenständlichen Durchführungsrichtlinie erfolgt durch die Revision des Offenlegungsgesetzes. Die 1. Lesung ist im Juni 2008 vorgesehen.
Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Offenlegungsgesetzes ist bereits abgeschlossen. Der Liechtensteinische Bankenverband hat eine kritische Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht abgegeben. Insbesondere wurde moniert, dass der Entwurf zu wenig praxisorientiert sei. Zudem wurde verlangt, dass der Bankenverband bei der Ausarbeitung der Offenlegungsverordnung mit einbezogen wird. Ich gehe davon aus, dass dies geschehen ist oder noch wird, ersuche die Regierung jedoch, diesbezügliche Ausführungen zu machen.
Die Übernahme der vorliegenden Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie steht jedoch ausser Frage. Ich werde dem Beschluss Nr. 10/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses meine Zustimmung erteilen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur kurz auf die Frage des Abg. Alois Beck betreffend das Offenlegungsgesetz eingehen: Der Fahrplan ist so gedacht, dass wir im Juni mit der Revision an den Landtag gelangen werden. In der Vernehmlassung hat der Bankenverband die umfassendste Stellungnahme abgegeben - das ist richtig. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer hat sich dieser Stellungnahme des LBV vollumfänglich angeschlossen. Und wie ich orientiert bin, hat in der letzten Woche eine Sitzung zwischen den staatlichen Stellen sowie der FMA und dem Liechtensteinsichen Bankenverband stattgefunden. In dieser Sitzung konnten eigentlich alle offenen Fragen im gegenseitigen Einvernehmen bereinigt werden. Die Hauptanliegen des Liechtensteinischen Bankenverbandes, aber auch der Treuhändervereinigung und der Rechtsanwaltskammer waren die Vermeidung einer Überregulierung und dass mit der Umsetzung nicht mehr als unbedingt notwendig in das liberale Wirtschaftsrecht des Landes eingegriffen werden sollte. Weiter stand auch die Frage der Befugnisse der FMA zur Diskussion. Sie wurden als zu weitreichend angesehen. Aber wie gesagt, in einer abschliessenden Besprechung konnten die Punkte alle bereinigt werden, sodass wir im Juni-Landtag die Gesetzesvorlage dem Landtag vorlegen werden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Guten Morgen, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Diese Frage der Überregulierung kommt immer wieder bei der Gesetzgebung im Finanzmarktbereich zur Sprache. Es gibt immer wieder heftigste Diskussionen im Markt selber. Ich möchte die Regierung fragen, ob hier nicht bei der Ausarbeitung solcher Gesetzesvorlagen klare politische Vorgaben bezüglich einer möglichst schlanken Umsetzung gemacht werden, weil das bringt für mich immer wieder unnötige Reibereien und Emotionen mit sich.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Allgemein ist die Auffassung der Regierung natürlich auch in den entsprechenden Amtstellen bekannt, dass wir zu unserem liberalen Wirtschaftsrecht stehen. Ich muss hier aber auch sagen, wie diese Besprechung stattgefunden hat. Bestimmte Positionen konnten auch erklärt werden und wurden dann auch so akzeptiert. In anderen Bereichen, wie gesagt, wurden Korrekturen angebracht. Es wird wohl nie möglich sein, dass nicht Diskussionsbedarf entsteht, und wenn wir das nachher auch miteinander bereinigen können, dann denke ich, ist das durchaus ein guter Weg. Aber wie gesagt, wir weisen natürlich unsere Amtsstellen auch immer wieder darauf hin, dass vom Grundsatz her zu bedenken ist, dass im Regulierungsbereich das übernommen wird, was notwendig ist und was durch die Richtlinien auch abschliessend vorgegeben wird.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Es sind ja einerseits Amtstellen, die solche Gesetzesprojekte ausarbeiten, andererseits zum Teil auch externe Experten. Ich glaube, auch im zweiten Fall sollten klare politische Vorgaben gemacht werden. Ich habe manchmal den Eindruck, dass diese Experten ihre Sicht der Dinge in die Gesetzesvorlage einbringen. Und wenn hier nicht klare Vorgaben gemacht werden, dann gibt es halt eben machmal ein Über-das-Ziel-Hinausschiessen. Ich denke, beim Erteilen solcher Aufträge sollte man ganz klar das Gespräch suchen, ganz klare Vorgaben machen, wie man sich eine Umsetzung vorstellt, also in welchem Rahmen und mit welcher Zielsetzung. Ich glaube, dann kann man auf allen Seiten sehr viel Zeit und Energie sparen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Landtag wolle dem beiliegenden Beschluss Nr. 10/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 1. Februar 2008 die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-