Parteienfinanzierung (Nr. 29/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 29: Parteienfinanzierung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 29/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Die Ehrenamtlichkeit spielt auch bei den politischen Parteien nach wie vor eine bedeutende Rolle und das ist meiner Meinung nach auch in Zukunft wichtig und richtig. Nicht alles kann und soll finanziell entschädigt werden. Es soll auch in Zukunft, wie bei anderen ehrenamtlichen Betätigungen, das Ideelle und nicht das Materielle im Vordergrund stehen. Aber ohne finanzielle Unterstützung durch den Staat sind die Parteien in hohem Masse auf finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen und Interessenverbänden angewiesen. Wenn diese Abhängigkeit zu gross ist, besteht die Gefahr der zu starken Einflussnahme von einzelnen Personen oder auch Verbänden mit dem Druckmittel der finanziellen Unterstützung.
Eine Demokratie lebt von der politischen Auseinandersetzung. Ohne politische Parteien keine Demokratie. Auch wenn die politischen Parteien in der Verfassung nicht erwähnt sind, so haben sie doch eine eminent wichtige Aufgabe in der politischen Ordnung. Die Aufgaben, die die Parteien erfüllen, sind auch in Liechtenstein von grosser Bedeutung. Die Existenz und Vielfalt dieser politischen Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung eines Rechtsstaates. Die Parteien erfüllen damit ohne Zweifel eine wichtige Aufgabe in der politischen Willensbildung. Sie sind Bindeglied zwischen Bürger und Staat, sie leisten Öffentlichkeitsarbeit und tragen Verantwortung. Ihre wachsenden Aufgaben und fortschreitende Professionalisierung erfordern entsprechende finanzielle Mittel. Um aber nicht, wie schon vorhin erwähnt, in zu grosse Abhängigkeiten von Interessenverbänden und Einzelpersonen zu geraten, sind angemessene und jederzeit überprüfbare Beiträge des Staates existenziell.
Nicht nur bei Wahlen und Abstimmungen, wo Parteiarbeit besonders sichtbar wird, sind die politischen Parteien stark gefordert. Die Parteien rekrutieren die Kandidatinnen und Kandidaten für Landtags- und Gemeindewahlen, für die Regierungsämter, für unsere Landesinstitute, Kommissionen, Stiftungen und Anstalten. Die Parteien nehmen sich der gesamten Themenpalette des politischen Alltags an, stellen diese zur Diskussion und geben Empfehlungen ab. Dies bedeutet auch die Einsetzung entsprechender personeller und technischer Ressourcen, um dem Informations- und Kommunikationsbedarf weiter Kreise entsprechen zu können.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen haben sich in den Jahren seit der letzten Anpassung im Jahre 2000 wesentlich verändert. Die Erwartungen aufgrund der Professionalisierung und des Einsatzes von immer aufwändigeren Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten ist gestiegen und kann nicht alleine durch Freiwilligenarbeit und Parteispenden geleistet werden. Die Anpassung um durchschnittlich 50% ist darum aus meiner Sicht notwendig und mehr als gerechtfertigt. Will man die Qualität der Parteiarbeit weiter steigern, dann heisst das, den Parteiorganisationen Ressourcen zu eröffnen, die eine kompetente Auseinandersetzung mit komplexen politischen Themen ermöglichen. Ein Beispiel dafür ist die Beschaffung von wissenschaftlichen Expertisen. Dafür ist aber eine angemessene Ausstattung an politisch qualifiziertem Personal auf den Parteisekretariaten eine Grundvoraussetzung, damit grundlegende inhaltliche Auseinandersetzungen geführt und Themen seriös vorbereitet werden können. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Parteienfinanzierung wurde durch das Land mit dem Gesetz vom 28. Juni 1984 eingeführt. Der Gesetzgeber würdigte mit dem damaligen Erlass die Stellung der politischen Parteien als unverzichtbare Garanten für unser demokratisches Staatswesen. Diese staatstragende Bedeutung kommt im Wesentlichen darin zum Ausdruck, dass das Wirken und das Engagement zahlreicher Bürger und Bürgerinnen für die Interessen von Gemeinden und Staat weitestgehend über die Parteien führt. Sie bilden die Basis für die politische Meinungs- und Willensbildung. Mit der Gesetzesänderung von 1995 wurden die Beiträge an die Parteien, welche vorher nach von den Parteien erreichten Landtagsmandaten berechnet worden waren, dann mit der Gesetzesänderung nach bei den Landtagswahlen erzielten Anteilen an Wählerstimmen zugeteilt. Den im Landtag vertretenen Parteien wird gemäss Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes - nebst den ordentlichen Beiträgen - auch ein pauschaler Beitrag ausgerichtet. Durch diesen Beitrag wird ebenfalls die staatspolitische Bedeutung zum Ausdruck gebracht. Hieraus ist zu erkennen, dass die Parteien permanent in die politische Arbeit eingebunden sind und auch einen vermehrten finanziellen Aufwand zu tragen haben.
Parteien brauchen zur Erfüllung ihres Auftrages angemessene Finanzmittel. Sie müssen eine weitverzweigte Organisation von den Gemeinden bis zum Land mit zahlreichen freiwillig und ehrenamtlich Tätigen unterhalten, Veranstaltungen auf und für beide Staatsebenen durchführen, Informations- und Werbematerial herstellen und verteilen sowie alle zwei Jahre Wahlveranstaltungen durchführen. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit, indem sie: - die unterschiedlichen politischen Vorstellungen und Interessen in der Gesellschaft artikulieren, sie zu politischen Konzepten und Programmen bündeln und Lösungen für politische Probleme suchen;
- in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen werben und die öffentliche Meinung und die politischen Ansichten der einzelnen Bürger aufnehmen;
- den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit bieten, sich aktiv politisch zu betätigen und Erfahrung zu sammeln, um politische Verantwortung übernehmen zu könnnen;
- die Kandidaten für die Volksvertretung in den Gemeinden und dem Land und das Führungspersonal für politische Ämter stellen, was je länger je mehr eine echte Herausforderung darstellt und
- als Regierungsparteien die politische Führung unterstützen oder
- als Oppositionspartei die Regierung kontrollieren und konstruktiv kritisieren.
Schliesslich lebt die Demokratie von der aktiven Mitwirkung des Einzelnen. Die Parteien wollen das verantwortungsvolle Engagement für Liechtenstein fördern. Zur Erfüllung des ihnen von der Demokratie zugeordneten Auftrages sind die Parteien bei aller Berücksichtigung der Ehrenamtlichkeit auf eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Die Beiträge der Parteien wurden letztmals 1999 erhöht.
Die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit der Parteien sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Eine massvolle Erhöhung der jährlichen Beitragszahlungen an die politischen Parteien ist daher gerechtfertigt. In der absolut und prozentualen Erhöhung - gemäss Bericht und Antrag auf Seite 14 - sehe ich jedoch nicht ein, dass der Grundbetrag pro Partei um 200% auf CHF 60'000 erhöht werden soll. Diese ausserordentlich hohe Anhebung steht in unglücklichem Verhältnis zur Anhebung der Wähleranteilsumme von CHF 600'000 auf CHF 810'000 oder um 35%. Hier wirkte mir eine angemessenere Erhöhung - wie übrigens bei der Beitragsanpassung im Jahre 1999 durchgeführt - von 100% doch etwas vernünftiger und bescheidener. Die vorgesehene Gesamtsumme soll nicht gekürzt, der Wähleranteil soll mehr berücksichtigt bzw. anerkannt werden.
Eine Erhöhung des Grundbetrags um 100%, das heisst von CHF 20'000 auf CHF 40'000 ist massvoll und meines Erachtens ausreichend genug. Die restlichen CHF 60'000 sollen im Verhältnis des Wähleranteils pro Partei umverteilt werden. Dies ergibt im Gesamtbild, in Berücksichtigung der jeweiligen Parteigrösse und unter Einbezug der Parteiarbeit, welche zu unterschiedlichen personellen und finanziellen Aufwendungen führt, eine ausgewogenere Finanzierung. Gegenüber der bisherigen Finanzierung profitieren alle drei Parteien zwischen einem Plus von 48,5% und 56,4%, wobei die FL, die kleinste Fraktion, den grössten prozentualen Zuwachs verzeichnen kann. Der Wählergruppenbeitrag würde sich dann noch addieren. Diese Finanzierung ist jedoch in einem separaten Gesetz geregelt und bildet nicht Gegenstand dieser Gesetzesvorlage. Eine Anpassung wäre allenfalls getrennt zu beraten und im Zusammenhang mit einer Parlamentsrevision, wie hier in diesem Hause schon öfters ausgeführt, zu verstehen. In diesem Sinne unterstütze ich die erhöhte Ausrichtung des Beitragsvolumen an die politischen Parteien, um CHF 330'000 auf total CHF 990'000 und spreche mich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage aus. Danke.Abg. Paul Vogt
Über die Bedeutung der Parteien im politischen Meinungsbildungsprozess wurde schon einiges gesagt. Ich kann das bestätigen und ich glaube, dass die Parteien in einer Demokratie unverzichtbar sind für die Meinungsbildung. Von den Parteien hängt es auch ab, ob unterschiedliche Aspekte aufgegriffen werden, ob die Meinungsvielfalt funktioniert.
Die heutige Parteienfinanzierung in Liechtenstein ist bereits sehr grosszügig, vor allem dann, wenn man internationale Vergleiche anstellt. Ich glaube aber, dass man auch festhalten kann, dass eine grosszügige Parteienfinanzierung angebracht ist. Der Staat befindet sich in einer ausgezeichneten finanziellen Lage. Wir können es uns leisten, die Parteien grosszügig zu unterstützen. Umgekehrt entspringt daraus auch für die Parteien eine Verpflichtung. Sie sollen nicht einfach den eigenen Nutzen mehren und vergrössern, sondern sie sollen in objektiver Weise für das Gemeinwohl verpflichtet werden.
Der Grundbedarf für die Parteien ist nicht so unterschiedlich - jetzt komme ich auf das Votum eines Vorredners. Jede Partei hat gewisse Basisaufgaben, die erbracht werden müssen. Sei das ein Parteisekretariat, das verschiedene Aufgaben übernimmt, das für die Kommunikation mit den Mitgliedern zuständig ist, das Vorarbeiten leistet für die Abgeordneten usw., das Pressemitteilungen macht. Das sind Basisaufgaben, die für alle Parteien mehr oder weniger im gleichen Ausmass anfallen.
Für unsere Partei ist es ganz klar, dass die staatliche Parteienfinanzierung unverzichtbar ist. Das ist unsere mit Abstand grösste Einnahmequelle und ohne die staatlichen Zuschüsse wäre eine einigermassen professionelle Parteiarbeit nicht mehr möglich. Dann wäre alles nur noch auf Freiwilligenarbeit abgestellt und das wäre dann einfach vom Goodwill der Mitglieder abhängig. Wenn wir professionell arbeiten wollen, dann brauchen wir eine tragfähige finanzielle Basis.
Wenn nun - und das war eigentlich auch zu erwarten - vom Abg. Kranz infrage gestellt wird, dass die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Mittel neu diskutiert werden muss, dann denke ich, sollte man auch die Medienförderung berücksichtigen. Die beiden Regierungsparteien erhalten eine sehr hohe Medienförderung, eine sehr hohe Unterstützung für ihre beiden Parteizeitungen. Wir profitieren davon nicht. Wir haben sehr viel mehr Kommunikationsprobleme. Wir haben nicht diese Möglichkeiten, Tag für Tag unsere Parteimeinungen unters Volk zu bringen und ich denke, das muss man auch berücksichtigen, wenn man hier über eine faire Verteilung der staatlichen Mittel diskutiert.Abg. Pepo Frick
Der Abg. Günther Kranz hat die ausgewogene bzw. nicht ausgewogene Parteienfinanzierung erwähnt. Ich spreche jetzt von absoluten Zahlen: Es werden neu CHF 330'000 verteilt an alle drei Parteien. Davon gehen CHF 142'000 an die FBP, CHF 120'000 an die VU und CHF 68'000 an die Freie Liste. Das zu den absoluten Beträgen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal herzlichen Dank für das Eintreten auf diese Vorlage. Ich denke, ich muss die Bedeutung der Parteien hier nicht auch noch einmal ausführen. Das wurde von den verschiedenen Votanten bereits gemacht. Parteien bilden die Grundlage des demokratischen Staates, haben eine wichtige Aufgabe und benötigen natürlich auch eine entsprechende Finanzierung. Es wurde dann vor allem darauf hingewiesen vom Abg. Günther Kranz, dass der Regierungsvorschlag hier eine sehr starke Anhebung des jährlichen Pauschalbeitrages vorsieht, also des Grundbetrages von CHF 20'000 auf CHF 60'000. Während insgesamt die Erhöhung der Parteienförderung um 50% geschieht, ist sie hier um 300% angepasst worden. Und hier kann man sich natürlich immer darüber streiten: Wie hoch soll dieser Grundbetrag sein?
Es geht tatsächlich darum, dass die verschiedenen Parteien unabhängig von ihrer Grösse bestimmte Basisaufgaben haben, bestimmte Infrastruktur benötigen, bestimmte Ausgaben haben. Wie hoch dieser Grundbetrag in Bezug zu dem von den Wählerstimmen abhängigen Beitrag sein soll, das kann nicht objektiv festgestellt werden, sondern das muss in der politischen Diskussion erörtert werden. Und da sieht die Regierungsvorlage vor, dass wir von CHF 20'000 auf CHF 60'000 gehen, hier also stark erhöhen, damit eben diese Basisaufgaben von allen Parteien auch erfüllt werden können, und den restlichen Betrag wollen wir dann prozentual zu den Wählerstimmen aufteilen.
Aber wie gesagt, hier muss die politische Diskussion zeigen, welches der richtige Ansatz ist. Der Vorschlag der Regierung sieht dieses Verhältnis hier vor. Ich denke mir auch, dass wir hier nicht den direkten Zusammenhang zur Medienförderung machen sollten, sondern hier geht es um eine direkte Parteienfinanzierung und von daher der Vorschlag der Regierung, 50% Aufstockung der Mittel, der Betrag ist ja im Budget schon vorgesehen und würde hier jetzt über die Gesetzesanpassung freigegeben. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich werden die Beiträge angehoben und kommen allen Parteien zugute und ich kann auch damit leben, wenn das so geschieht. Ich war einfach der Meinung, der Wähleranteil sollte mehr berücksichtigt bzw. anerkannt werden, weil der Einbezug der Parteiarbeit führt bekanntlicherweise zu unterschiedlichen - wie ich es ausgeführt habe - personellen und finanziellen Aufwendungen und ich denke, da haben die grösseren Parteien ein grösseres Netzwerk zu betreuen auf Gemeindeebene mit den Ortsgruppen etc., mit den Kommissionen, die sie einbeziehen müssen. Das war einfach meine Intention. Ich hätte das dort mehr abgedeckt. Danke.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze den Antrag oder die Anfrage des Abg. Günther Kranz ausdrücklich. Ich finde auch, eine Verdreifachung des Sockelbeitrages in einem Schritt, dass das hier doch etwas über das Ziel hinausschiesst und die Verdoppelung, wie es auch bei der letzten Anpassung geschehen ist, doch im annehmbaren Rahmen wäre. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir auf diese Gesetzesvorlage eintreten, nachdem Eintreten unbestritten ist. Dann bitte ich, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie angekündigt, würde ich den Antrag des Abg. Günther Kranz unterstützen, dass es bei Abs. 3 dann CHF 40'000 lauten würde. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Ich persönlich, wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf, teile diese Ansicht nicht.
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien behandelt und Traktandum 29 bearbeitet.
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