ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS VETERINÄRWESEN (EWR-DIENSTLEISTUNG) (NR. 6/1997, NR. 9/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 15 unserer Tagesordnung Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen, 2. Lesung.1. Art. 4 Abs. 1 Bst. n wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Abs. 1 Bst. n steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1, Einleitungssätze steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben:
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6c Abs. 1, Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte hier den Regierungsvertreter gerne fragen, worauf sich dieser Vorbehalt gemäss Art. 6g bis 61 in diesem Gesetz beziehen solle? Weil dieser Art. 6c ändert jetzt analog zum vorherigen Gesundheitsgesetz die Stellvertretung eines an der persönlichen Berufsausübung vorübergehend verhinderten Konzessionsinhabers, die befristete Weiterführung der Praxis eines verstorbenen Konzessionsinhabers und dann eben die Anstellung von Assistenten und Studentenpraktikanten. In allen diesen Fällen spielt eigentlich die grenzüberschreitende Dienstleistung keine Rolle. Ich glaube, man braucht hier gar nichts zu ändern.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, im Lichte der vorhergehenden Diskussion ist es sicher sachgerecht, wenn wir auch hier diese Vorbehalte eliminieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, dann würde ich aber bitten, einen Abänderungsantrag zu stellen oder seitens der Regierung eine Abänderung vorzunehmen.Abg. Marco Ospelt:
Dann stelle ich den Antrag, diesen Art. 6c Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 zu streichen aus dieser Gesetzesänderung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef-Stellvertreter, haben Sie den Abänderungsantrag mitbekommen?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, ich habe gerade geprüft, wenn ich mich richtig erinnere. Und ich prüfe das gerade nach, dann haben wir bei 6c ohnehin nichts anderes vorgeschlagen zu ändern, als eben diesen Vorbehalt einzubauen. Das heisst, wenn wir jetzt diesen Vorbehalt streichen, dann brauchen wir den ganzen Artikel nicht zu ändern. Das heisst, Art. 6c könnte in der ursprünglichen Fassung bleiben und ich stelle in diesem Sinne den Antrag, Art. 6c nicht abzuändern.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gehe ich davon aus, dass die Regierung ihren Antrag, Art. 6c abzuändern, zurückzieht?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann haben wir Art. 6c erledigt. Art. 6c, um für das Protokoll noch einmal klar zu sagen, ist damit aus dieser Gesetzesvorlage entfallen und ist zu streichen.Die Sachüberschrift von Art. 6g und Art. 6g werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift von Art. 6g und Art. 6g stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6h wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6h steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6i wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6i steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 6k wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen.
Art. 6l wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6l steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, ich denke, wir sollten hier die gleichen Änderungen vornehmen wie beim Sanitätsgesetz. Das heisst in Abs. l das Wort, also einfügen zusammen mit der 1. Anzeige und den neuen Abs. 2, wie Sie ihn formuliert hatten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das habe ich ohnehin im Sinne gehabt. Also ich stelle den Abänderungsantrag analog zu dem vom Landtag abgeänderten Art. 57e des Sanitätsgesetzes. Art. 1, den Einleitungssatz zu formulieren: "Die in Art. 6g bezeichneten Personen haben zusammen mit der erstmaligen Anzeige gemäss Art. 6k folgende Dokumente vorzulegen", dann einen Abs. 2 neu einzufügen: "Die Vorlage der Dokumente gemäss Abs. 1 ist alle 5 Jahre zu wiederholen" und dadurch würden dann die Absätze 2 und 3 zu Abs. 3 und 4. Wird zu diesem Abänderungsantrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab.Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über den gesamten Art. 61 ab. Wer mit Art. 61 in dieser abgeänderten Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. Inkrafttreten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 15 behandelt.-ooOoo-