Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), (Nr. 4/2008); [1. Lesung: 13. März 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 48/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen.
Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 48/2008.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Nachdem sich auch auf die 2. Lesung die Änderungen sehr im Rahmen halten und eigentlich auf den Wegfall der elektronischen Auktion beschränken, beantrage ich auch hier Aufruf mit Artikelverlesung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer diese Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf in Behandlung ziehen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 1 und 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 und 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 Bst. c, e, f, h, i, l, n bis r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. c, e, f, h, i, l, n bis r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 1 sowie 3 Bst. h und i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 sowie 3 Bst. h und i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 Abs. 2 und 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 Abs. 2a bis 2d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 Abs. 2a bis 2d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35a Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35b Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35b Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. d, k und m sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. d, k und m sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44a Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53a Bst. a und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53a Bst. a und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Anhang wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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