Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), (Nr. 5/2008); [1. Lesung: 13. März 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 49/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), Nr. 5/2008. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 49/2008.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Nachdem sich auch hier die Änderungen gegenüber der 1. Lesung hauptsächlich auf die Möglichkeit der elektronischen Auktion oberhalb der Schwellenwerte begrenzt, beantrage ich auch hier Lesung mit Artikelaufruf. Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer auch diese Gesetzesvorlagen mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 18 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können mit der Lesung beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Einleitungssatz und Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 Abs. 1, 2 Bst. a und 3 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 Abs. 1, 2 Bst. a und 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 Abs. 1a, 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 Abs. 1a, 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 1 bis 3 Bst. k und l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 1 bis 3 Bst. k und l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. e sowie Abs. 3 bis 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, k und m sowie Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. d, k und m sowie Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 Bst. f (ÖAWG dito) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 Bst. f (ÖAWG dito) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-