Parteienfinanzierung (Nr. 29/2008); [1. Lesung: 25. April 2008]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 33, zur Parteienfinanzierung.
Diese Gesetzesgrundlage haben wir in 1. Lesung im April behandelt und wir behandeln sie nun in 2. Lesung und abschliessend.
Der Herr Regierungschef meldet sich zu Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihnen eine korrigierte Fassung verteilen lassen, und zwar ist sie legistisch korrigiert, indem der Titel geändert wird: «Gesetz vom .... betreffend die Abänderung». Dann im Ingress «Abänderung bisherigen Rechts», da wurde das Datum nach oben genommen. Sie haben die korrigierte Fassung, nehme ich an, erhalten. Und bei Art. 3 Abs. 3 soll von Partei und nicht Parteien gesprochen werden: «Zusätzlich wird jeder ... politischen Partei ...». Das die legistischen Korrekturen. Ich möchte mich entschuldigen, dass das in der 1. Lesung nicht schon richtig vorgebracht wurde.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 3 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie anlässlich der 1. Lesung angekündigt, finde ich die Erhöhung des pauschalen Beitrages je Partei um das Dreifache als nicht angemessen und aus meiner Sicht genügt eine Verdoppelung. Ich stelle daher Antrag, in Abs. 3 den Betrag von jährlich CHF 60'000 auf jährlich CHF 40'000 zu kürzen und unter Abs. 1 den Beitrag von CHF 810'000 auf CHF 870'000 zu erhöhen. In der Summe bleibt die Erhöhung für die politischen Parteien gleich, nur wird hier der pauschale Grundbeitrag verdoppelt und die Wähleranteilebeiträge werden entsprechend erhöht. Danke.Abg. Andrea Matt
Danke. Zuerst einfach noch etwas zur Grammatik. Es müsste heissen: «Zusätzlich wird jeder im Land vertretenen politischen Partei ...». Also man müsste «der» auch noch streichen bitte. Das Zweite ist, dass es klar ist, dass jede Partei eine Grundarbeit hat, die für alle Parteien im Landtag unabhängig von ihrer Grösse gleich ist und dass deswegen ein Sockelbeitrag von CHF 60'000 durchaus angemessen ist.Abg. Pepo Frick
In aller Kürze: Es werden neu CHF 330'000 verteilt an alle Parteien. Davon gehen CHF 142'000 an die FBP, CHF 120'000 an die VU und CHF 68'000 an die Freie Liste. Das zu den absoluten Beträgen. Danke.Abg. Henrik Caduff
Zur Relativierung der Aussage des Abg. Pepo Frick: Er hat die absoluten Beiträge genannt. Die verteilen sich bei der FBP auf zwölf Abgeordnete, bei der VU auf zehn und bei der Freien Liste auf drei. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Der Abg. Henrik Caduff beantragt, in Art. 3 Abs. 1: «Der Betrag für die politischen Parteien wird auf CHF 870'000 pro Jahr festgesetzt». Also anstelle 810'000 auf 870'000. Und in Abs. 3: «Zusätzlich wir jeder der im Landtag vertretenen politischen Partei ein pauschaler Betrag von jährlich CHF 40'000 ausgerichtet». Ist das richtig?
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
10 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Dann stimmen wir noch ab über Art. 3 Abs. 1 und 3.
Wer diesem hier vorliegenden Artikel 3 Abs. 1 und ... Entschuldigung, Abg. Rudolf Lampert.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe doch noch eine Frage: Wie lautet jetzt exakt der Wortlaut von Art. 3 Abs. 3? Weil die vorgebrachte Änderung meines Erachtens nicht korrekt ist. Für mich ist der Wortlaut, so wie er jetzt in der alten Vorlage ist, eigentlich korrekt und ich weiss nicht, weshalb das abgeändert wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Regierungschef, Sie haben das eigentlich entgegengenommen, darum habe ich mir erlaubt darüber hinwegzusehen. Aber jetzt gebe ich Ihnen gerne nochmals das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe das noch einmal in die legistische Prüfung gegeben. Jetzt ist aber alles ein wenig schnell gegangen, denn die Traktandenumstellung im Landtag hat auch mich ein wenig überrascht. Es ist beides korrekt, aber ich würde doch vorschlagen, das so, wie zuletzt genannt, hier zu belassen: «Zusätzlich wird jeder im Landtag vertretenen politischen Partei ein pauschaler Beitrag von jährlich CHF 60'000 ausgerichtet».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen.
Wer dem Art. 3 Abs. 1 und 3 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
16 Stimmen bei 24 anwesenden Mitgliedern.
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Zustimmungen bei 24 Anwesenden.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
24 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Somit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-