Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes, des Treuhändergesetzes sowie des Patentanwaltsgesetzes (Nr. 32/2008); [1. Lesung: 25. April 2008]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zu Traktandum 34: Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes, des Treuhändergesetzes sowie des Patentanwaltsgesetzes.
Wir haben diese Gesetzesvorlage im April in 1. Lesung behandelt und können nun die 2. Lesung durchführen und die Schlussabstimmung.Abg. Pepo Frick
Ich beantrage Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Der Abg. Pepo Frick beantragt, diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihnen hier auch eine Abänderungsvorlage verteilen lassen. Es geht im Prinzip nur um die Artikel, die die Zusammenarbeit der zuständigen inländischen Stellen betreffen. Ich glaube, der Abg. Heinz Vogt hat in der 1. Lesung nachgefragt, ob das mit dem Datenschutz besprochen wurde und der Datenschutzbeauftragte hat hier einen Abänderungsvorschlag eingebracht. Ich werde ihn dann entsprechend auch begründen. Wie ich auch dann bei der Lesung zu Art. 1b noch einige Auskünfte geben möchte auf Fragen des Abg. Heinz Vogt, die wir nicht in einer separaten Stellungnahme verfasst haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir werden sowieso die Änderungen lesen. Die werden wir nicht mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen, aber wenn Sie dann noch zusätzlich, Herr Regierungschef, Änderungsanträge bzw. Erklärungen abgeben zu den geänderten Artikeln, dann bitte ich Sie, sich jeweils zu melden.
Dann können wir mit der Lesung beginnen. Moment, haben wir noch nicht abgestimmt?
Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag, diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen - mit Ausnahme der geänderten Artikel - zustimmen will, der möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt. Es ist für mich überraschend, weil ich habe hier aufgeschrieben: In der 1. Lesung keine Änderungsanträge. Aus dem Grund habe ich mitgestimmt, sonst bin eher vorsichtig, aber ich akzeptiere selbstverständlich den Mehrheitsentscheid des Parlaments und finde es an und für sich auch richtig, dass wir uns das nicht zur Gewohnheit machen, einfach alles «durchzuwinken» mit Artikelaufruf. Also ich danke auch denen, die hier nicht mitgestimmt haben. Dann hat der Abg. Wendelin Lampert sich noch gemeldet.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe einen ganz konkreten Grund, wieso ich hier nicht mitgestimmt habe bei sämtlichen Abstimmungen. Wir haben die Traktanden verschoben, ich habe die Unterlagen nicht hier und es ist einfach nicht sehr angenehm, wenn man über etwas debattieren muss, wenn man die Unterlagen nicht bei sich hat. Ich habe zweimal meinen Aktenkoffer gefüllt, nur die Akten waren einfach so umfangreich, mehr hatte nicht Platz gestern Abend. Und deshalb bin ich jetzt froh, dass wir das lesen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, ich habe gar nichts dagegen. Vielleicht könnten wir einen Kurier einschalten, um Ihnen die Unterlagen noch beizuschaffen. Aber dann - Spass beiseite. Wir beginnen jetzt mit der Lesung, und zwar mit der 2. Lesung.
Ich bitte Sie, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1b steht zur Diskussion.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich schulde hier dem Abg. Heinz Vogt noch eine Antwort, die ich nicht abschliessend in der 1. Lesung geben konnte. Er hat die Frage gestellt, mit was für Nachweisen die Voraussetzungen gemäss Art. 1b Abs. 1 Bst. a und b nachgewiesen werden und ob diese Nachweise im Original eingereicht werden müssen oder ob eine Kopie ausreichend sei: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Nachweise, mit welchen die Voraussetzungen gemäss Art. 1b Bst. a und b und d nachgewiesen werden, von den zuständigen Behörden im Wohnsitzstaat ausgestellt worden sein müssen und zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen. Zudem sind diese Nachweise jeweils im Original einzureichen.
Zur Handlungsfähigkeit, Art. 1b Abs. 1 Bst. a: Gemäss ständiger Praxis der FMA wird kein ausdrücklicher Nachweis der Handlungsfähigkeit verlangt, da diese gemäss Art. 11 Abs. 2 des Personen- und Gesellschaftsrechts vermutet wird. Die FMA hat jedoch die Kompetenz, im Einzelfall das Erbringen eines aktuellen Handlungsfähigkeitszeugnisses zu verlangen.
Und zur Vertrauenswürdigkeit, Art. 1b Abs. 1 Bst. b: Für die Prüfung der Voraussetzung der Vertrauenswürdigkeit verlangt die FMA folgende Nachweise bzw. Bestätigungen: Die Bescheinigung der Konkursfreiheit, persönliche Erklärung über allfällig hängige Exekutions- oder Konkursverfahren, eine Strafregisterbescheinigung und die persönliche Erklärung über allfällig hängige Straf- und/oder Verwaltungsstrafverfahren. Dann zu Art. 1b Abs. 1 Bst. d, zum Wohnsitz: Die Voraussetzung, dass der Bewerber aufgrund seines Wohnsitzes in der Lage sein muss, seine Aufgaben tatsächlich und regelmässig zu erfüllen, ist mittels einer Wohnsitzbestätigung zu belegen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen über Art. 1b. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 21 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54f Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54f Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54k Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54k Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 55 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 59 Abs. 2, 3 und 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 Abs. 2, 3 und 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 61a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 61a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 61a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61a steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat Ihnen hier eine abgeänderte Fassung zukommen lassen betreffend diese Zusammenarbeit der inländischen Stellen.
Wir haben auf Anregung in der 1. Lesung diesen Artikel noch einmal mit der Stabsstelle für Datenschutz angeschaut und überarbeitet. Hier handelt es sich ja um eine relativ weitgehende Bestimmung. Der Informationsaustausch soll unaufgefordert erfolgen. Deshalb soll die Bestimmung nun einschränkender lauten, nämlich: «Zusammenarbeit der Gerichte mit den zuständigen inländischen Stellen. Die Gerichte übermitteln den zuständigen inländischen Stellen unaufgefordert alle Entscheide disziplinarischer oder strafrechtlicher Natur, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen».
Eine Anpassung soll es dann auch im Treuhändergesetz und Patentanwaltsgesetz geben, die nicht ganz genau gleich lautet, denn man muss sehen, dass im Rechtsanwaltsgesetz von den inländischen, zuständigen inländischen Stellen die Rede ist, weil es im Rechtsanwaltsgesetz zwei Berufszulassungsstellen gibt, nämlich die FMA und die Rechtsanwaltskammer. Währenddem im Treuhändergesetz und im Patentan-waltsgesetz dann explizit die FMA erwähnt werden kann und soll, da in diesen beiden Gesetzen nur sie mit der Berufszulassung betraut ist. Es handelt sich hier jetzt um eine einschränkendere Bestimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann bitte ich diese Neufassung zu verlesen, damit wir dann über diese Neufassung abstimmen können. Es handelt sich also um Art. 61a. Ich bitte, diese geänderte Fassung zu verlesen. Art. 61a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Art. 61a in der geänderten und jetzt vorgetragenen Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 61b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 63a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 63b bis 63d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63b bis 63d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 68 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Anhang wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang Massgebliche Berufsbezeichnungen für zugelassene Rechtsanwälte, Anhang Art. 45 Abs. 1 und 3, Art. 54 sowie Art. 55 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
abänderung des treuhändergesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Überschrift vor Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 4 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 31 Abs. 1 Bst. b Unterbst. aa und Abs. 2 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 Abs. 1 Bst. b Unterbst. aa und Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 35 Sachüberschrift und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 Abs. 2 Bst. b bis e sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 Abs. 2 Bst. b bis e sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 44 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 51a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 51a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53b bis 53e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53b bis 53e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
abänderung des patentanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Überschrift vor Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 4 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 27 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 30 Sachüberschrift und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 31 Abs. 2 Bst. b bis e sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 Abs. 2 Bst. b bis e sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wri lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 46a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 46a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 48a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 48a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 48b bis 48e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48b bis 48e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 19:45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:00 Uhr).
-ooOoo-