Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz; PVG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 31/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Vorerst habe ich noch folgende Abwesenheiten zu melden: Der Abg. Johannes Kaiser wird durch den stellv. Abg. Adrian Gstöhl ersetzt; der Abg. Elmar Kindle wird durch den stellv. Abg. Thomas Gstöhl ersetzt und der Abg. Paul Vogt wird durch die stellv. Abg. Claudia Heeb-Fleck ersetzt.
Wir kommen nun zu Traktandum 35: Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz) und des Beschwerdekommissionsgesetzes. Sofern Eintreten auf diese Gesetzesvorlage gegeben ist, werden wir diese Vorlage in 1. Lesung behandeln.
Die Vorlage, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 31/2008 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge im Allgemeinen sowie bei den Staatsangestellten und den angeschlossenen Institutionen im Besonderen stellt eine äusserst sensible Thematik dar. Aus diesem Grund erachte ich es auf der einen Seite als sehr wichtig, dass die Anpassung von Gesetzesbestimmungen sorgfältig abgewogen wird und besonders dem Anspruch der sozialen Gerechtigkeit und Ausgewogenheit standhält. Auf der anderen Seite muss, und dieses Ziel darf auch nicht aus den Augen verloren werden, die langfristige Finanzierbarkeit gewährleistet werden. Da es sich beim vorliegenden Gesetz um ein Rahmengesetz handelt, ist der Stiftungsrat sowie das Vorsorgereglement von grosser Bedeutung. Aus diesem Grund möchte ich die Regierung bitten, uns bis zur 2. Lesung die entsprechenden Bestimmungen zukommen zu lassen.
Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich zu begrüssen, dass das Leistungsprimat für die Staatsangestellten beibehalten wird. Erfreulich finde ich es ausserdem, dass die Regierung, im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage, auch bei Angestellten mit während des Jahres schwankenden Beschäftigungsgraden das Leistungsprimat beibehält. Ich denke, dies kommt vor allem Menschen mit Teilpensen zugute, und erfahrungsgemäss sind dies besonders Frauen. Im Weiteren sollen angeschlossene Betriebe, die in wesentlichen Geschäftsbereichen privatwirtschaftlich ausgerichtet sind, zwischen dem Leistungs- und dem Beitragsprimat wählen können. Wenn auch dieses Wahlrecht einem Wunsch dieser Unternehmen entspricht, so stellt sich für mich die Frage, wie es sich dabei mit möglichen Zusicherungen verhält, die bei der Ausgliederung gemacht wurden. Ich möchte die Regierung deshalb bitten, hier die Situation bei den einzelnen angeschlossenen Betrieben bis zur 2. Lesung darzustellen. Je nachdem kann dies direkt oder indirekt erhebliche finanzielle Folgen für den Staat nach sich ziehen. Im Sinne der Gemeindeautonomie befürworte ich das Wahlrecht für die Gemeinden.
Eine wesentliche Ursache für die mangelnde finanzielle Ausstattung der bestehenden Pensionsversicherung ist die Tatsache, dass Lohnerhöhungen nicht durch entsprechende Nachzahlungen finanziert werden. Dieser Mangel führte nicht zuletzt dazu, dass die Pensionskasse in den vergangenen Jahren eine eher risikobehaftete Anlagepolitik gewählt hat, was nicht immer zum gewünschten Erfolg geführt hat. Dieses grundsätzliche Problem ist im vorliegenden Bericht nicht abgehandelt, was ich als grossen Mangel empfinde. Beim nun von der Regierung vorgeschlagenen Bandbreitenmodell finanzieren diejenigen Versicherten, die über keine ausserordentlichen Lohnerhöhungen verfügen, die überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen mit. Lediglich wenn die gesamte durchschnittliche Besoldung über 3% gegenüber dem Vorjahr ansteigt, kann die Pensionsversicherung von den Dienstgebern einen einmaligen Zusatzbetrag einfordern. Ich halte eine solche Regelung mit dem Grundsatz der Solidarität nicht vereinbar. Solidarität heisst nämlich nicht, dass diejenigen mit keiner oder einer geringen Lohnerhöhung die starken Lohnanstiege einzelner Versicherter mitfinanzieren. Ich bitte deshalb die Regierung, bis zur 2. Lesung diese Regelung zu überprüfen und sozialverträglich auszugestalten.
Ich vertrete auch die Ansicht, dass die staatliche Pensionskasse analog den privaten Vorsorgeeinrichtungen der FMA unterstellt werden sollte. Im Gegensatz zur Regierung ist dort das Fachpersonal vorhanden, um die Aufsichtsaufgabe sachgemäss wahrnehmen zu können. Neben der Professionalisierung der Aufsicht könnten mit der Übertragung dieser Aufgabe an die FMA auch eine völlige Entpolitisierung erreicht und latente Haftungsfragen für die Regierung vermieden werden.Neben diesen grundsätzlichen Bemerkungen möchte ich aber auch festhalten, dass durch die Gesetzesvorlage verschiedene Schwachstellen und Defizite behoben werden sollen. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Es gäbe hier verschiedene Punkte zu erwähnen. Besonders gefreut hat mich, dass die Regierung die Lebenspartnerpension ins Gesetz aufgenommen hat. Leider hat die Regierung die Aufhebung dieser bedeutenden Ungerechtigkeit durch einen Passus bei der Inkrafttretensbestimmung wieder aufgehoben, und ich denke, die Regierung sollte hier Mut beweisen und diese Regelung mit In-Kraft-Treten dieser Gesetzesvorlage einführen. Falls die Regierung das bis zur 2. Lesung nicht ändert, werde ich hier dann einen entsprechenden Abänderungsantrag stellen.
Zusammenfassend erachte ich die Gesetzesvorlage - mit den oben gemachten Einschränkungen - für gelungen. Daher möchte ich der Regierung und den involvierten Fachleuten für die Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage danken. Es war sicherlich nicht leicht, die vielfach unterschiedlichen und zum Teil gegenläufigen Interessen zu einem ausgewogenen Ganzen zusammenzuführen. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Als Erstes möchte ich der Regierung meinen Dank für den qualitativ und quantitativ sehr guten Bericht aussprechen. Interne Stellungnahmen wurden zwar anscheinend nur selektiv berücksichtigt, aber nichtsdestotrotz ist der Bericht sehr gut und gelungen. Zu diversen Punkten werden die Fakten präsentiert und die Regierung zieht ihre Schlüsse daraus. Mit den Fakten kann ich sehr gut leben und bezeichne deshalb den Bericht auch qualitativ als sehr gut, nur ziehe ich aus diversen Fakten andere Schlüsse als die Regierung.
Ich habe bereits bei Traktandum 2 ausgeführt, dass die Politik für wegweisende Entscheide einen Blick in die Vergangenheit werfen sollte, um für zukünftige Entscheide die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Die Regierung beherzigt diesen Ansatz durchaus, nur gehen die Lösungsansätze zu wenig weit. Deshalb kann ich bereits an dieser Stelle sagen, dass ich zwar für Eintreten auf diese Vorlage bin, aber bereits jetzt festhalten möchte, dass ich diese Vorlage ohne zentrale Abänderungen nicht unterstützen werde. Persönlich kann ich nicht nachvollziehen, dass diese Diskussion bei der Faktenlage gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag noch geführt werden muss, aber ich führe diese Diskussion sehr gerne.
Schade ist übrigens auch, dass anscheinend der Jahresbericht der Pensionsversicherung für das Jahr 2007 noch nicht vorhanden ist. Tatsache dürfte sein - und zu dieser Aussage kommt auch der Versicherungsexperte Herr Sutter -, dass sich die Unterdeckung vergrössert haben dürfte und dass diese Unterdeckung bis Mai 2008 nochmals grösser geworden sein dürfte. Bis zur 2. Lesung dürften uns die aktuellen Zahlen per Ende 2007 vorliegen, nur wie gesagt, diese Zahlen werden nicht besser sein.
Da ich über den neuen Mut der Politik erstaunt bin - wobei dieser Mut in anderen Bereichen sicherlich angebrachter wäre -, kann ich es mir nicht verkneifen, einmal auf die Anzahl Betroffener und die einzelnen Institutionen hinzuweisen. Bei dieser Debatte sprechen wir über die Pensionsversicherung von 2'946 Versicherten und 564 Rentenbezügern. Diese gut 3'500 Betroffenen resultieren neben dem Staatspersonal aus den folgenden 28 Institutionen: die Liechtensteinische Post AG, Liechtensteinische Kraftwerke, AHV/IV/FAK-Anstalten, Liechtensteinische Voluptuar, Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland, Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins, Liechtensteinische Gasversorgung, Schweizerische Post / Postautodienste, Gemeinde Balzers, Gemeinde Triesen, Gemeinde Vaduz, Gemeinde Schaan, Gemeinde Planken, Gemeinde Eschen, Gemeinde Mauren, Gemeinde Gamprin, Gemeinde Schellenberg, Gemeinde Ruggell, Fürstliche Domänenverwaltung, LTN Liechtenstein TeleNet AG, Staatliche Kunstsammlungen, L-SAT AG, Stiftung Mater Fortior (das ist das Bistum), Liechtenstein Tourismus, Liechtensteinisches Landesspital, Liechtensteinischer Entwicklungsdienst, Flüchtlingshilfe Liechtenstein, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Dies nur zur Sicherstellung, dass wir alle auch vom Gleichen sprechen und uns unserer Taten und der entsprechenden Konsequenzen bewusst sind.
In meinem Votum werde ich mich primär mit den folgenden vier Punkten der Vorlage befassen: 1. Vergangenheitsbewältigung und Behebung der Unterdeckung der Pensionskasse; 2. Sicherung der Pensionskasse für die Zukunft; 3. Zusammenhang zwischen Leistungsprimat und Unternehmensgarantie; 4. Gleichbehandlung der angeschlossenen Institutionen.
Nachdem wir uns dazu entschlossen haben, die Traktanden 2 und 35 nicht gleichzeitig zu behandeln, möchte ich mich bereits jetzt entschuldigen, dass es zu einigen Wiederholungen kommen dürfte. Mitunter hat es aber auch einen Vorteil, wenn man etwas zweimal hört. Wie in Traktandum 2 bereits ausgeführt, war ein zentrales Problem der Vergangenheit jenes, dass der erhöhte Arbeitgeberbeitrag, welcher im Land gemäss der Statistik gang und gäbe ist, als Sonderbeitrag bezeichnet wurde und entsprechend nicht jedes Jahr in die Pensionskasse einbezahlt wurde. Wäre dieser erhöhte Arbeitgeberbeitrag in das ordentliche Budget aufgenommen worden, so hätte es nie zu den nun bestehenden Problemen und diesen Diskussionen kommen müssen.
Wenn wir uns die Tabelle auf Seite 22 betrachten, so stellt man fest, dass die Deckungsgrade sowohl bei geschlossener wie bei offener Kasse seit dem Jahr 2004 jeweils unter 100% liegen - sprich: Die Pensionsversicherung hat eine Unterdeckung. Wenn wir uns aber in der gleichen Tabelle die Deckungsgrade inklusive Sonderbeiträge von 3% betrachten, so stellen wir fest, dass sowohl bei geschlossener als auch bei offener Kasse die Deckungsgrade seit dem Jahre 2005 jeweils über 100% liegen. Aus dieser Tabelle der Regierung - diese ist übrigens auch im Jahresbericht der Pensionsversicherung zu finden - leite ich ab, dass, wenn in der Vergangenheit die Sonderbeiträge von 3% bezahlt worden wären, wir heute bei prospektiver Betrachtung keine Unterdeckung hätten. Sprich: Wären die 3% an Sonderbeitrag jeweils beantragt und bewilligt worden, so hätten wir heute eine Pensionsversicherung ohne Unterdeckung. Hier wird die Politik von den Versäumnissen der Vergangenheit eingeholt und sollte nun handeln.
Das zentrale Element einer Pensionskasse ist nicht das Primat, sondern die Finanzierung und die daraus resultierenden Leistungen. Gemäss der Seite 29 des vorliegenden Bericht und Antrages betrug der durchschnittliche Arbeitgeberbeitrag bei der staatlichen Pensionsversicherung während der Jahre 1989 bis 2004 52%. Der Arbeitnehmerbeitrag betrug in diesen Jahren im Durchschnitt 48%. Der Arbeitgeber bezahlte 8,13% und der Arbeitnehmer 7,5% des versicherten Lohnes in die Pensionskasse ein.
Gemäss Seite 65 des Berichts werden von vielen Arbeitgebern in Liechtenstein Sonderbeiträge geleistet. Wenn man diese Sonderbeiträge berücksichtigt, so resultiert anhand der Statistik der Finanzmarktaufsicht ein Beitragsverhältnis von 60% zu 40%. Konkret bezahlt der Arbeitgeber 60% und der Arbeitnehmer 40% in die Pensionskasse ein. Aus diesen Zahlen resultiert, dass die Finanzierung der staatlichen Pensionskasse die letzten Jahrzehnte unter dem Durchschnitt aller Pensionskassen lag, und deshalb musste im Prinzip früher oder später eine Unterdeckung resultieren. Man könnte ja die Ansicht vertreten, dass ein Sonderbeitrag von 3% zu hoch sei.
Wenn man aber von einer durchschnittlichen Finanzierung von 60% durch den Arbeitgeber und 40% durch den Arbeitnehmer ausgeht, wie es anscheinend in Liechtenstein üblich ist, so hätten die letzten Jahre die folgenden Beitragssätze gegolten: Die Arbeitnehmerbeiträge betrugen gemäss Seite 7 des vorliegenden Berichts und Antrages zwischen 6,5 bis 7,5% des versicherten Lohnes. Wenn man nun davon ausgeht, dass diese 6,5 bis 7,5% des Arbeitnehmers einem Anteil von 40% entsprochen hätten, so hätten Arbeitgeberbeiträge bei einer 60%igen Beteiligung von 9,75 bis 11,25% des versicherten Lohnes resultiert. Wenn man nun die Differenz zwischen 6,5% zu 9,75% bildet, so ergibt dies eine Mehrbeteiligung des Arbeitgebers von 3,25%; und wenn man die Differenz von 7,5% zu 11,25% bildet, so ergibt dies eine Mehrbeteiligung des Arbeitgebers von 3,75%.
Die glorreiche Erkenntnis aus diesen beiden Zahlen ist, dass der vermeintliche Sonderbeitrag von maximal 3% bei einer 60%igen Beteiligung des Arbeitgebers bereits in der Vergangenheit jeweils höher gewesen wäre. Sprich: Mit einer Beteiligung der Arbeitgeber im Durchschnitt - wie es andere Arbeitgeber im Lande Liechtenstein machen - wären ordentliche, erhöhte Arbeitgeberbeiträge zwischen 3,25 bis 3,75% entstanden. Die Pensionskasse hätte aber bereits bei einer 3-prozentigen Beteiligung keine Unterdeckung mehr. Dass sich die Politik nun wundert, dass eine Unterdeckung entstanden ist, wenn man sich nicht an den durchschnittlichen Finanzierungsmodellen im Land orientiert, verstehe ich definitiv nicht mehr.
Anhand dieser Faktenlage kann ich den vorliegenden Bericht und Antrag in zentralen Vorschlägen weder verstehen noch unterstützen.
Beginnen wir in der Vergangenheit: Wir wissen alle, dass die staatliche Pensionskasse eine Unterdeckung hat. Wenn man sich das Finanzierungsmodell der Vergangenheit betrachtet, so muss man sich über diese Unterdeckung definitiv nicht wundern. Aber anstatt die unzureichende Finanzierung - sprich die nicht bezahlten Arbeitgeberbeiträge - nun einzubringen, versucht man die Unterdeckung mit einem Bandbreitenmodell, in welchem der Arbeitnehmer zwischen 7,5 bis 9% bezahlen muss, auszufinanzieren - wohlgemerkt, ohne eine Zusicherung auf eine entsprechende Leistung in der Zukunft. Denn Tatsache ist: Sollten diese 9% des Arbeitnehmers nicht reichen, so muss über Leistungskürzungen gesprochen werden. Ich kann und werde nicht verstehen, wieso die Schulden der Vergangenheit nicht von den Verursachern bezahlt werden sollten. Soll es jetzt effektiv so weit kommen, dass die 3'000 Arbeitnehmer und die 500 Pensionsbezüger für die Versäumnisse der Politik in der Vergangenheit bezahlen müssen?
Betrachten Sie sich bitte einmal die Tabellen auf den Seiten 31, 32 und 34 des vorliegenden Berichts. Ich kann hier nur einen einzigen Arbeitgeber finden, bei dem die Arbeitnehmer wie bei der staatlichen Pensionsversicherung 7,5% des versicherten Lohnes bezahlen müssen. Bei allen anderen Arbeitgebern, wie Banken, Industrie oder Verwaltungen in der Schweiz, sind die Arbeitnehmerbeiträge tiefer als 7,5% des versicherten Lohnes. Bei der staatlichen Pensionsversicherung kommt man nun auf die Idee, die Arbeitnehmerbeiträge von 7,5 auf 8% zu erhöhen und im Endeffekt auf bis maximal 9% anwachsen zu lassen. Im nächsten Schritt müssen dann Leistungen abgebaut werden. Wir sprechen hier von Lohnprozenten. Wer mehr an die Pensionsversicherung abliefern muss, und dies um eine Unterdeckung aus der Vergangenheit zu finanzieren, hat einen tieferen Nettolohn. Die Konkurrenzfähigkeit lässt grüssen, aber zu diesem Thema komme ich später noch ausführlich zu sprechen.
Ich werde mich nicht um diese Verantwortung drücken und mache deshalb die folgenden Vorschläge:
Erstens: Die Unterdeckung ist durch die Verursacher zu finanzieren. Anhand der Tabellen auf Seiten 31, 32 und 34 ist ersichtlich, dass die Arbeitnehmer ihren Beitrag mehr als geleistet haben. Die Regierung stellt selbst fest, dass das bisherige Finanzierungsmodell unter dem Landesdurchschnitt lag. Nun sind die Schulden durch die Arbeitgeber zu bezahlen, welche sie in den letzten 20 Jahren auf Kosten einer unterdurchschnittlichen Finanzierung gespart haben. Ich kann einem erhöhten Arbeitnehmerbeitrag zur Ausfinanzierung der Unterdeckung nicht zustimmen und bin gespannt, wer dies bei dieser Faktenlage kann. Somit hätten wir die Vergangenheit nach langer Diskussion erledigt.
Zum zweiten Vorschlag: Der nächste Punkt ist die Zukunft. Die müssige Diskussion betreffend die Sonderbeiträge muss eliminiert werden. Damit das Finanzierungsmodell aber auf sicheren Füssen steht, muss auch hier eine Lösung im Durchschnitt der Pensionsversicherungen im Land realisiert werden. Ich sehe durchaus die Argumente der Regierung, dass eine Lösung, 55% bezahlt der Arbeitgeber und 45% bezahlt der Arbeitnehmer, billiger kommt als die durchschnittliche Finanzierung, wie sie sonst im Land gang und gäbe ist. Aber, ich kann ja auch nichts dafür, dass die Regierung selbst auf Seite 65 schreibt, dass, wenn die von vielen Arbeitgebern geleisteten Sonderbeiträge berücksichtigt werden, in der Statistik der Finanzmarktaufsicht eine Beteiligung der Arbeitgeber von 60% und eine Beteiligung der Arbeitnehmer von 40% resultiert. Wollen wir hier effektiv die gleichen Fehler machen, wie sie von der Politik in der Vergangenheit gemacht wurden? Für mich kommt nur eine Lösung im Verhältnis 60% Arbeitgeber zu 40% Arbeitnehmer in Frage.
Wir wissen alle ganz genau, dass die demografischen Konsequenzen auch an der staatlichen Pensionskasse nicht ohne Auswirkungen vorüberziehen werden. Umso mehr verwundert es, dass man nun mit einer Unterdeckung und einem unterdurchschnittlichen Finanzierungsmodell auf dieses Problem zusteuert.
Ein weiterer, äusserst kritischer Punkt betreffend die Ausfinanzierung ist auch noch der folgende: Sollte es effektiv so weit kommen, dass zum Beispiel die Liechtensteinische Post AG oder die Liechtensteinischen Kraftwerke einen Wechsel vom Leistungsprimat in das Beitragsprimat vollziehen, so müssen diese Lösungen unverzüglich ausfinanziert werden. Würden diese Lösungen über die staatliche Pensionskasse ausfinanziert, so würde für die Verbleibenden im Leistungsprimat die Unterdeckung noch grösser. Deshalb hält die Regierung auf Seite 79 des Berichts fest, dass eine allfällige Finanzierungslücke vom Arbeitgeber vorgängig ausfinanziert werden muss. Für die Bürgerinnen und Bürger als Stromkunden der Liechtensteinischen Kraftwerke, als Postkunden oder als Steuerzahler dürfte es unerheblich sein, wie diese Finanzierungslücke geschlossen wird. Im Endeffekt bezahlt es bei den Liechtensteinischen Kraftwerken, bei der Liechtensteinischen Post und beim Land der Kunde. Aus Sicht des Arbeitnehmers ist es aber ein zentraler Unterschied, ob eine Pensionskasse durch den Arbeitgeber, wie dies bei den LKW und der Post beabsichtigt ist, ausfinanziert wird oder ob der Arbeitnehmer auch für diese Ausfinanzierung, wie dies beim Staat vorgesehen ist, herangezogen werden soll.
Kann es unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung sein, dass die LKW und die Post ihre Verantwortung übernehmen, und beim Staat sollen die Arbeitnehmer, obwohl sie bereits heute sehr hohe Beiträge bezahlen, nochmals zur Kasse gebeten werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landtag eine solche Ungleichbehandlung akzeptiert, und zumindest am Mittwoch, bei der Behandlung des Traktandums 2 wurde dies auch von diversen anderen bereits so gesehen. Ich werde es auf jeden Fall nicht akzeptieren. Für mich sind die Versäumnisse nicht nur bei den LKW und der Post AG durch die Verursacher zu bezahlen, sondern auch beim Staat. Oder soll ganz bewusst der Weg gegangen werden, dass man bei den LKW und der Post einen bereits zusätzlich erfolgten Leistungsausbau akzeptiert, hingegen beim Staat die Arbeitnehmer trotz eines erhöhten Beitrages eine Leistungskürzung zu befürchten haben? Wer bezahlt denn wohl den zusätzlichen Leistungsausbau bei den LKW und der Post AG?
In diesem Zusammenhang ist auch das Schreiben des Stiftungsratspräsidenten und des Stiftungsrats-Vizepräsidenten vom 7. April 2008 von Interesse. In diesem Schreiben ist auf Seite 5 unter anderem der folgende Satz nachzulesen: «Mit den vorgesehenen Beiträgen sollte eine Volldeckung erreicht werden können, sodass die Diskussion über eine Umwandlung in ein Beitragsprimat in einigen Jahren auf einer anderen Basis geführt werden könnte». Ende des Zitats. Ähnliche Ausführungen finden sich übrigens auch auf Seite 58 des vorliegenden Berichts und Antrages. Diese Sätze interpretiere ich wie folgt: Zuerst bezahlen wir nun die Schulden der Vergangenheit zusammen, und wenn dann eine Volldeckung vorhanden ist, kann man den Primatwechsel vollziehen. Wenn man schon einen Primatswechsel beabsichtigt, so sollte man diesen sofort machen und nicht noch mit Arbeitnehmerbeiträgen die Unterdeckung der Vergangenheit bezahlen wollen. Diese Vorgehensweise kann ich nicht unterstützen.
Die nächste Hiobsbotschaft ist die Abschaffung der beschränkten Finanzierungsgarantie der Arbeitgeber. Hierzu kann ich nur das Folgende sagen: Wer Vertrauen in das vorgeschlagene Finanzierungssystem hat bzw. hätte, muss diese beschränkte Finanzierungsgarantie nicht abschaffen. Denn sollte dieses Finanzierungsmodell tatsächlich funktionieren, so muss die beschränkte Finanzierungsgarantie nie benutzt werden. Wer aber diesem Finanzierungsmodell nicht traut, ist sicher besser beraten, wenn er die beschränkte Finanzierungsgarantie abschafft. Ansonsten könnte es passieren - wie dies gerade jetzt der Fall ist -, dass man für seine Fehler in der Vergangenheit bezahlen muss. Im Weiteren frage ich mich effektiv, wie in einem Leistungsprimat Leistungen in die Zukunft hinaus zugesichert werden können, wenn keine beschränkte Finanzierungsgarantie durch den Arbeitgeber besteht. Ohne Garantie können auch keine Leistungen auf die Zukunft hinaus versprochen werden, schon gar nicht mit diesem Finanzierungsmodell.
Einen weiteren kritischen Punkt erkenne ich in den unterschiedlichen Beitragsprimatsplänen. Gemäss Seite 49 des vorliegenden Berichts und Antrages sollen diese Beitragsprimatspläne unterschiedliche Leistungs- und Finanzierungsniveaus aufweisen. Aus diesen Ausführungen ziehe ich den Schluss, dass es auch unterschiedliche Pensionen geben dürfte. Nach meinem Dafürhalten könnten die unterschiedlichen Beitragsprimatspläne neben einem Leistungsprimat zu einer erheblichen Ungleichbehandlung der verschiedenen Versicherten führen. Kann es nicht sein, dass diese Vielfalt für die Politik längerfristig zum Bumerang wird? Was passiert, wenn gewisse Leistungs- und Finanzierungsniveaus so tief angesetzt sind, dass die Versicherten in der Pension auf zusätzliche Leistungen durch den Staat angewiesen sind? Es kann doch nicht sein, dass in den folgenden Jahren eine durchschnittliche Lösung noch weiter reduziert wird. Oder besteht die Absicht darin, dass die Leistungen, wie bereits bei den LKW und der Post AG erfolgt, zusätzlich ausgebaut werden? Das Risiko einer Ungleichbehandlung überwiegt nach meiner Ansicht. Deshalb kann ich auch diesen Vorschlag nicht unterstützen.
Ein weiterer Punkt, den ich nicht verstehe, ist die vorgesehene Übernahme der Verwaltungskosten durch die Pensionsversicherung, wie dies auf Seite 90 des Berichtes erwähnt wird. Wenn wir uns die Tabelle auf Seite 31 und 32 betrachten, so stellt die geneigte Leserin bzw. der geneigte Leser fest, dass bei der Liechtensteinischen Landesbank, dem Liechtenstein Global Trust, der Verwaltungs- und Privatbank, der Hilti AG und der Hoval AG die volle Übernahme der effektiven Kosten durch den Arbeitgeber erfolgt. Nur beim Sozialfonds werden die Kosten zu je 50% durch die Versicherten und Arbeitgeber übernommen. Auch die Regierung gelangt zur Aussage, dass mit Ausnahme des Sozialfonds die Verwaltungskosten durch die Arbeitgeber getragen werden. Trotz dieser ganzen Fakten und eigener Erkenntnisse schlägt man eine Lösung vor, für die man sich wieder einmal nicht am Standard, sondern am unteren Leistungsniveau orientiert. Ich verstehe das nicht und finde auch diese Bestimmungen nicht unterstützenswert.
Auf Seite 97 ist ein weiterer Satz nachzulesen, der förmlich nach Fragen bzw. Vermutungen schreit. Hier steht: «Sollte das Bandbreitenmodell nicht ausreichend sein, werden zusätzliche Sanierungsbestimmungen vorgesehen (Beitragserhöhungen mit ausdrücklicher Zustimmung von Dienstgeber und Dienstnehmer oder Leistungsreduktionen bzw. Beitragserhöhungen kombiniert mit Leistungsreduktionen)». Nach meinen ganzen vorgängigen Ausführungen möchte ich hier nicht nochmals meine Argumente präsentieren. Hierzu sage ich nur noch: Welch armes reiches Liechtenstein! Diese Diskussion ist schade um den Sauerstoff.
Sollte dieser Bericht und Antrag in der vorliegenden Form verabschiedet werden, so wird die Konkurrenzfähigkeit des Landes und der 28 angeschlossenen Institutionen weiter geschwächt, ausser, die angeschlossenen Institutionen machen es wie die LKW und die Post AG und erkennen die Zeichen der Zeit und erweitern die Leistungen ihrer Pensionsversicherung. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Passagen aus vergangenen Berichten und Anträgen und Kleinen Anfragen zitieren.
Im Stellenplan 2007/2008 spricht die Regierung von Gratifikationskrisen und einer Zunahme der Fluktuationsrate. Mit der Kreditüberschreitung VI/2007 beantragt die Regierung zusätzliche Mittel im Umfang von 70% für Stellenausschreibungen und begründet dies damit, dass die Gesamtpakete in der Privatwirtschaft attraktiver seien. Im Bericht und Antrag betreffend die Lehrerbesoldung stellt die Regierung fest, dass für den früheren Stufenautomatismus jährlich rund 1,5% eingesetzt werden mussten, mit dem neuen System jedoch nur noch 1,33% eingesetzt werden müssten. Dieser Restautomatismus verursache im Vergleich zum Stufenautomatismus wesentlich geringere jährliche Kosten. Dieser Mechanismus erlaube in Zukunft eine optimalere Steuerung des Besoldungsaufwandes, da Automatismen, welche sich unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Besoldungsaufwand auswirken, stark reduziert würden. Dies erachte die Regierung finanzhaushaltstechnisch als Vorteil.
Auf eine Kleine Anfrage betreffend die Fluktuation antwortete die Regierung unter anderem, dass es in den allermeisten Fällen finanzielle Gründe seien, die für die Kündigung ausschlaggebend waren. Im Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes wird ein Beispiel für die Äufnung des Leistungsbonus aufgezeigt. Gemäss diesem Beispiel soll der Bonustopf im Jahr 2008 mit 4% geäufnet sein; in der Realität sind wir bei 1% angelangt. Im Bericht und Antrag betreffend die eGovernment-Strategie 2011 führt die Regierung aus, dass für diese Fachkräfte mit einem Jahresgehalt von CHF 150'000 inklusive 18% Sozialleistungen zu rechnen sei. Die Regierung beabsichtigt zwar, diese Stelle mit liechtensteinischen Arbeitskräften zu besetzen, sieht aber in finanzieller und thematischer Hinsicht ein Rekrutierungsproblem. In solchen Fällen müssen dann Fachspezialisten aus dem Ausland angestellt werden.
Ich weiss definitiv nicht, ob ich nicht zu viele Berichte und Anträge gelesen habe und mir leider auch noch einige Passagen gemerkt habe. Aber es kann doch einfach nicht sein, dass eine Mehrheit in diesem Hohen Hause diese Faktenlage ignoriert bzw. noch weiter verschärfen will. Wie bereits im letzten Landtag ausgeführt, sollten nur jene vor einem Problem davon springen, welche schneller sind als das Problem. Die weniger Schnellen werden von diesen Problemen ein- bzw. überholt.
Die Probleme sind nach meinem Dafürhalten erkannt. Nur machen wir leider mit dieser Vorlage genau das Gegenteil, sprich die Probleme werden nicht verkleinert, sondern die Probleme dürften eher noch vergrössert werden. Oder denkt effektiv jemand in diesem Hohen Hause, nachdem finanzielle Aspekte die Hauptgründe für die Kündigungen sind, dass mit einer Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages von 7,5 auf 9% des versicherten Lohnes und einem anschliessend drohenden Leistungsabbau die Konkurrenzfähigkeit der 28 Institutionen und des Staates gestärkt würde?
Die restlichen Fragen und Anmerkungen werde ich im Verlauf der 1. Lesung einbringen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident, guten Morgen meine Damen und Herren. Ich werde mich wesentlich kürzer fassen. Ich werde auch nicht auf die Vergangenheit eingehen und Schuldige suchen und definieren. Ich werde mich mit der Vorlage nur grundsätzlich auseinander setzen.
Mein Vorredner hat die ganzen Probleme, die bei der Landesverwaltung bestehen in Sachen Rekrutierung, auf die Pensionsversicherung reduziert, und das finde ich schade. Er hat auch gesagt, dass die Probleme durch diese Vorlage vergrössert würden und nicht verkleinert. Ich bin da anderer Auffassung, obwohl ich beim Traktandum 2 dieses Landtages für die Umstellung auf das Beitragsprimat votiert habe. Ich bin der Meinung: Aus meiner Sicht ist dieses Gesetz zur Abänderung der Pensionsversicherung die zweite Wahl für mich. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auf das Beitragsprimat umsteigen würden. Wenn wir das derzeit aber noch nicht wollen, so bin ich der klaren Meinung, dass mit dieser Vorlage zumindest ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan wird.
Mit dieser Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes werden einige wesentliche Neuerungen, sprich Verbesserungen, einfliessen. Obwohl ich - wie schon erwähnt -, das Beitragsprimat bevorzuge und nach wie vor für eine Umstellung plädiere, spreche ich mich für Eintreten auf diese Vorlage aus, denn die Beibehaltung des Status quo ist für mich keine Alternative. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht mehr auf die Vorteile einer Umstellung auf das Beitragsprimat eingehen. Die Mehrheit des Landtages hat sich dagegen ausgesprochen, und dieser Entscheid ist zu respektieren. Wenn sich in Zukunft eine Umstiegsmöglichkeit bieten sollte, würde ich dies jederzeit auch wieder unterstützen.
Nun zur vorliegenden Gesetzesänderung der Pensionskasse für das Staatspersonal: Ich denke mir, dass die Ziele, die die Regierung mit dieser Revision anstrebt, erreicht werden können. So soll nach diesem Vorschlag für die Bedürfnisse der angeschlossenen Betriebe in Zukunft auch eine Beitragsprimatlösung angeboten werden. Hier liegen allerdings noch keine inhaltlichen Angaben vor, wie eine solche Lösung ausgestaltet sein soll. Ich bin sehr gespannt auf die entsprechenden Vorschläge. Es würde mich nicht überraschen, wenn das Beitragsprimat dann mittelfristig, zumindest für die angeschlossenen Betriebe, zum überwiegenden Teil als das Hauptsystem genutzt würde. Ich hoffe, dass über diesen Weg dann auch die Staatsangestellten sich überzeugen lassen, dass die Ängste beseitigt werden können, dass das Beitragsprimat ein einfaches, transparentes Pensionsversicherungsmodell sein kann. Auf jeden Fall wird durch die Wahlmöglichkeit die Autonomie der angeschlossenen Betriebe gestärkt und die Flexibilität erhöht.
Ein weiteres wichtiges Ziel für mich ist - das wichtigste Ziel - die Sicherstellung der Finanzierung und damit auch die Beseitigung der Unterdeckung, vor allem auch die Vermeidung zukünftiger Unterdeckungen für die zugesicherten Leistungen. Die Beitragserhöhung für die Versicherten und den Dienstgeber sind meiner Meinung nach angemessen. Sie sind auch absolut nicht neben der Privatwirtschaft, wie das mein Vorredner suggeriert hat oder klar ausgedrückt hat. Es gibt auch in der Privatwirtschaft viele Betriebe, die 50%:50%- Beteiligung haben, und auch dort gibt es Kassen, die keine Unterdeckungen haben und zufriedene Versicherte.
Mit dieser Anhebung der Beiträge kann eine weitere Forderung - die Aufhebung der Staatsgarantie - erreicht werden. Es ist nicht richtig, wenn man «den Fünfer und s'Weggli» will. Wenn man ein Leistungsprimat hat und zusätzlich eine rückwirkende Ausfinanzierung will, oder vor allem auch dann eine garantierte Leistung in der Zukunft erhalten will, dann könnte man auf ein Umlageverfahren umstellen und eine Betriebsrente gestalten, die dann - wenn möglich ohne Beiträge der Arbeitnehmer - auskommen würde. Ich kann mir das aber nicht vorstellen, so eine gravierende Abweichung zur Privatwirtschaft beim Staat einzuführen.
Auf jeden Fall kann mit der Anhebung der Beiträge ein Hauptgrund, der in den letzten Jahren immer wieder zu intensiveren Diskussionen geführt hat, nämlich die Sonderbeiträge des Staates, beseitigt werden. Ich begrüsse die Anhebung dieser Beiträge, insbesondere eben auch die Beteiligung der Versicherten an dieser zukünftigen Vermeidung von Unterdeckungen. Auch die Angleichung der Beiträge des Dienstgebers an die im Durchschnitt im Lande bezahlten Beiträge begrüsse ich. Störend hingegen ist für mich - wie das der Landtagsvizepräsident auch ausgeführt hat -, wenn überdurchschnittliche Leistungsverbesserungen von allen Versicherten solidarisch getragen werden; wenn möglich von den Niedriglohnempfängern prozentual noch stärker. Solidarität für die ausserordentliche Lohnkarriere durch Quersubventionierung darf meiner Meinung nach nicht sein. Ich bitte auch die Regierung, dazu bis zur 2. Lesung entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.
Auch die Umstellung auf das Gesamtjahreseinkommen - also das Einkommen inklusive des 13. Monatsgehaltes - als versichertes Jahreseinkommen mit der parallelen Einführung eines Koordinationsabzuges entspricht absolut der in der Privatwirtschaft üblichen Praxis und ist zu begrüssen. Ich denke mir aber, dass bei der Ausarbeitung des Vorsorgereglementes, welches die Details regeln soll, nochmals geprüft wird, ob es richtig ist, dass durch die Einführung des Gesamteinkommens und die Einführung eines Koordinationsabzuges die wenig Verdienenden einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Renten erbringen als die höher Verdienenden. Auf Seite 46 der Tabelle 3 kann man entnehmen, dass Versicherte mit einem Jahreseinkommen von CHF 26'520 bis CHF 79'560 die gleiche Pensionskassen-Rente wie bisher erhalten. Sie werden aber dafür in Zukunft wie alle anderen Versicherten höhere Beiträge bezahlen. Die Versicherten mit einem höheren Jahreseinkommen erhalten aber höhere Renten als bisher. Damit werden die Besserverdienenden durch die neue Regelung besser gestellt.
Bei den Einkommen von der Stufe CHF 106'000 bis zur Stufe CHF 159'000 Jahreseinkommen ergibt sich neu eine Rente von 47,25 bzw. 47,8%; und bei einem Einkommen von CHF 185'000 bis CHF 212'000 ergibt sich eine prozentuale Rente des versicherten Jahreseinkommens von 48,8%. Ich denke mir, dass für die weniger Verdienenden eine ausgewogene, geringere Beteiligung angemessen wäre. Wenn auch die Gesamtversicherung für die niedrigsten Einkommen besser ist als bei den hoch Verdienenden, so ist dies nicht auf die Leistung der Pensionskasse zurückzuführen, sondern auf die Grundversicherung bei der AHV. Durch die Umstellung sollte sich das Beitrags- zu Leistungsverhältnis der Versicherten mit niedrigen Einkommen nicht verschlechtern.
Ein weiterer Kritikpunkt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist, dass die Aufsichtsbehörde weiterhin die Regierung sein soll. Ich unterstütze dies nicht und bin der Ansicht der FMA, dass die staatliche Pensionsversicherung, gleich wie die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, der Aufsicht der FMA unterstellt wird. Die Begründung der Regierung auf Seite 57 ist für mich nicht überzeugend.
Im Sinne des Sprichwortes «Der Spatz in der Hand ist mir lieber als die Taube auf dem Dach» werde ich dieser Vorlage zustimmen und werde bei der Lesung auf die einzelnen Artikel noch eingehen. Danke schön.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der uns vorliegende Bericht und Antrag ist in der Tat nicht über alle Passagen hinweg leicht zu lesen, und daher war die von der Regierung abgehaltene Informationsveranstaltung hilfreich. Dennoch stellen sich mir nach wie vor noch Fragen, die ich gerne an die Regierung richten möchte.
Vorerst halte ich fest, dass sich die Regierung mit dem Beibehalten des Leistungsprimats nicht dem Trend angeschlossen hat, welcher sich in der Wirtschaft seit wenigen Jahren abzeichnet. Grosse Firmen wechselten oder sind im Begriff, vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat umzusteigen. Beispielsweise die UBS, Swiss Re, SBB und die Schweizer Post haben die Umstellung auf das Jahr 2007 vorgenommen. Ebenso haben mehrere Kantonalverwaltungen den Wechsel zum Beitragsprimat vollzogen und weitere dürften noch folgen. Als Grund für die Abkehr vom Leistungsprimat wird unter anderem die mangelnde Transparenz bei der Finanzierung genannt. Die Finanzierung stellt auch in dieser Vorlage - gerade wenn man an die jeweiligen Sonderbeiträge denkt - die zentrale Frage dar.
Entscheidend ist meines Erachtens im Leistungsprimat, dass die Anlagerisiken und die Kosten der steigenden Lebenserwartung für den Arbeitgeber nicht kalkulierbar sind. Für den Versicherten ist wichtig, wie hoch beim Primatwechsel die Gutschriften auf seinem persönlichen Pensionskassenkonto ausfallen. Das individuelle Alterskapital, die jährlichen Beiträge und die Kapitalerträge bestimmen das Alterskapital bei der Pensionierung und damit die künftige Altersrente. Wenn die Regierung am Leistungsprimat für die Versicherten festhält, so hat sie im Bericht und Antrag mehrere gute Gründe aufgeführt, welche durch die von Experten eingeholten Stellungnahmen unterstützt werden. Aufgrund der zahlreichen Abklärungen und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zur Vorlage dieses Berichts und Antrages kann davon ausgegangen werden, dass diese Gesetzesanpassung längerfristig sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Versicherten eine gute, tragfähige finanzielle Lösung in den ausgewogenen Beiträgen, in den vorzüglichen Leistungen und in der Gesamtfinanzierung der Kasse darstellt. Die individuellen Leistungen im Risikofall oder dann in der Altersleistung stellen entscheidende Grössen in der Lebensplanung des Versicherten dar.
Wie bereits erwähnt, möchte ich noch in Ergänzung zu den Vorrednern das eine oder andere Thema zur Regierungsvorlage anschneiden.
Zur Stellung des Stiftungsrates: Der Stiftungsrat einer Pensionskasse steht vor einer herausfordernden Aufgabe. In Art. 10 ff. sind die Zusammensetzung, die Wahl und die Amtsdauer sowie die Beschlussfähigkeit als auch die Aufgaben des Stiftungsrates definiert. Die Zahl der Mitglieder im Stiftungsrat soll meines Erachtens klein sein, damit eine effiziente Entscheidungsfindung möglich ist, jedoch gross genug, damit die Mitglieder Erfahrung und Wissen aus den relevanten Bereichen ins Gremium einbringen und die Funktionen von Führung und Überwachung unter sich verteilen können. Mir scheint es von zentraler Bedeutung für eine Pensionskasse zu sein, wenn komplexe Themen, wie die Vermögensanlage sowie ihre Veränderungen über die Zeit, der Umgang mit den finanziellen Risiken oder die Liquidität und der Vermögensertrag, ihre Veränderung und vor allem ihre Qualität, bewirtschaftet und beurteilt werden können. Dem Stiftungsrat sollen Personen mit dem erforderlichen Wissen angehören, damit eine eigenständige Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit der Geschäftsführung gewährleistet ist. Dies alles soll der Stiftungsrat durch eine geeignete Führung, durch fachkompetente Mitglieder und durch deren aufgabenbezogene Weiterbildung sicherstellen.
Die Grundsätze und Anforderungen der Corporate Governance sollen in die Umsetzung dieses Gesetzes einfliessen. Der Stiftungsrat darf nicht nur am Verabschieden der vitalen Entscheide in einer Pensionskasse beteiligt sein, sondern auch an den jeweils vorausgehenden Prozessen. Vom Stiftungsrat sollen zukunftsgestaltende Impulse zur Führung ausgehen. Die Amtszeiten sollten effektiv über die Zeitachse gestaffelt werden. Dies scheint mir eine wichtige Voraussetzung zum Wissensaufbau im Stiftungsrat, und somit würde Kontinuität angestrebt. Wie sieht denn die Regierung die Umsetzung des Corporate Governance-Gedankens in der vorliegenden Gesetzesänderung? Gedenkt sie, dass in den Stiftungsrat Personen aus dem Versicherungs- und/oder dem Finanzbereich, aus der Vermögensverwaltung, oder sogar ein Versicherungsmathematiker Einsitz nehmen wird?
Zum Sonderbeitrag: Eine weitere Frage stellt sich mir für das laufende Jahr in Bezug auf einen Sonderbeitrag gemäss Art. 6 der Verordnung, wo die Pflicht zur Leistung eines Sonderbeitrages umschrieben wird. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde jeweils ein Sonderbeitrag von 1% an die Pensionskasse ausgerichtet. Ist aufgrund der Hochrechnung der versicherungsmathematischen Bilanz des Jahres 2008 mit einem Sonderbeitrag zu rechnen bzw. wurde hier seitens der Experten eine diesbezügliche Aussage für das 2008 gemacht? Oder wird eine eventuelle Nachdeckung für das Jahr 2008 durch die vorliegende Gesetzesänderung aufgefangen?
Eine Bemerkung zur Gratifikation und zum Koordinationsabzug: Neu eingeführt wird auch die Mitversicherung der Gratifikation (siehe Bericht Seiten 66 und 67) unter gleichzeitiger Umsetzung eines Koordinationsabzuges. Bis zum Einkommensbereich von CHF 86'190 bringe das keine Veränderung bzw. Schlechterstellung, steht im Bericht; aber dann eine stetige Verbesserung ab der genannten Einkommensgrenze. Welche Überlegungen führten zur Besserstellung der Einkommen ab rund CHF 86'000? Wenn hier die Lohnerhöhungen nicht eingekauft werden, dann dürften diese die niedrigen Einkommen mittragen. Sofern, wie gesagt, die Gratifikationsmitversicherung den unteren Einkommen in den Leistungen nichts bringt, hingegen den oberen Einkommen, dann sehe ich nicht ein, dass die niedrigen Einkommensklassen noch Solidaritätsbeiträge zu entrichten haben. Oder gibt es, sodass ich dies nachvollziehen kann, Berechnungsbeispiele, oder könnte ein solches bis zur 2. Lesung vorgelegt werden?
Zu den Beitragsprimatplänen: Zum bestehenden Leistungsprimatplan sollen verschiedene Beitragsprimatpläne ausgearbeitet werden, welche unterschiedliche Leistungs- und Finanzierungsniveaus aufweisen. Die angeschlossenen Betriebe dürften da ihre individuellen Wünsche einbringen. Vielleicht wurden aufgrund der Vernehmlassung schon gewisse Vorstellungen eingebracht. Ich möchte die Regierung fragen, ob ihr ein Mustervertrag für einen Anschlussbetrieb vorliegt oder ob ein solcher bis zur 2. Lesung erstellt werden kann. Dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Laut Bericht und Antrag sind 28 Betriebe bei der staatlichen Pensionsversicherung angeschlossen, und somit unterliegt eine Vielzahl Versicherter diesem Gesetz. Kann es in den Anschlussverträgen eine Bestimmung geben, dass bei einer Gesetzesänderung diese Betriebe kurzfristig, das heisst nach Ablauf der bisherigen Regelung, aus dem Vertrag aussteigen können? Und wenn ja, könnten sie ihre vollen Kapitalien, einschliesslich aller durch Arbeitgeberbeiträge finanzierten Anteile, mitnehmen? Was würde dies für die staatliche Pensionskasse in finanzieller Hinsicht bedeuten?
Und zu guter Letzt: Mehr als gut nachvollziehen kann ich die ursprüngliche Absicht, bei schwankenden Arbeitspensen auf das Beitragsprimat zu wechseln. Nicht vorstellen kann ich mir, dass die Teilzeitkräfte eine Schlechterstellung im Beitragsprimat erfahren würden. Die Ausgestaltung des Primats bzw. dessen Finanzierung dürfte die entscheidende Frage sein. Auf jeden Fall ist die Administration für Teilzeitpensen im Leistungsprimat um ein Wesentliches grösser. Hierzu würde mich interessieren, wie die Praktiker - das sind oft die wirklichen Experten - diesen Umstand sehen. Hat die Regierung hier eine Stellungnahme bzw. Auskunft bei den Sachbearbeitern eingeholt?
Zentrales Element in einer Vorsorgeeinrichtung stellt das Vorsorgereglement dar. Weitere Reglemente sind ebenfalls wichtig, aber die primäre Orientierung des Versicherten erfolgt am Vorsorgereglement, und dort interessieren insbesondere die Ausführungen über die Risiko- und Altersleistungen, sei dies bei einem Invaliditätsfall, bei einer gewählten Frühpensionierung oder dann im ordentlichen Rentenalter. Darum möchte ich die Regierung fragen, ob ein Entwurf des Vorsorgereglementes aufbauend auf dieser Gesetzesgrundlage bis zur 2. Lesung vorgelegt werden kann.
Abschliessend: Diese Gesetzesänderung stellt meines Erachtens einen gangbaren und tragfähigen Weg dar und es kann durch den Ausbau der individuellen Lösungen, wie diese für die Anschlussbetriebe mit der Wahl verschiedener Beitragspläne und dem Bandbreitenmodell der Versicherungsbeiträge, ein guter Kompromiss zwischen Beibehaltung des Leistungsprimats oder Wechsel zum Beitragsprimat gefunden werden. Ob dies die endgültige Lösung in der Vorsorgeversicherung des Staates darstellt, wird sich in den kommenden Jahren weisen. Vielleicht endet die letzte Wahl dennoch im Beitragsprimat. Es ist zu hoffen, dass sowohl der Staat als auch die Anschlussbetriebe mit ihren über 3'000 Versicherten mittelfristig über eine gut ausgebaute Vorsorgelösung verfügen und darüber hinaus in einer finanziell gut situierten Pensionskasse versichert sind. Der Staat muss weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein oder dann möglicherweise werden. Danke.Abg. Andrea Matt
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Die Freie Liste hat bei der Vernehmlassung zur Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung formuliert, dass hier ergänzend zu den im Bericht genannten Zielen - verstärkte Autonomie, Neuregelung der Finanzierung und Erhöhung der Flexibilität - die folgenden Punkte wichtig sind: - Solidarität zwischen den verschiedenen Einkommensstufen: Keine Verschlechterung bzw. Beibehaltung der Leistung für die unteren Einkommen bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistung für die oberen Einkommen;
- Besitzstandswahrung: Erhalt der bestehenden Pensionsansprüche für alle Einkommensstufen;
- Gesunde Pensionskasse: Ausfinanzierung der Unterdeckung der Pensionskasse entsprechend dem gewählten Primat vor der Aufhebung der Staatsgarantie;
- Attraktiver Arbeitgeber: Die Pensionsansprüche tragen dazu bei, dass der Staat bzw. die ihm zugeordneten Unternehmen attraktive Arbeitgeber sind.
Diese vor über einem Jahr formulierten Ziele gelten für uns nach wie vor und wir werden uns bei der Abänderung des Gesetzes weiter dafür einsetzen. Relativ zur Vernehmlassung wurden mehrere Punkte in der vorliegenden Gesetzesvorlage geändert, die auch wir in der Stellungnahme gefordert haben. So begrüssen wir, dass es beim Staatspersonal keine Mischform zwischen Leistungs- und Beitragsprimat geben wird und somit gewährleistet wird, dass innerhalb dieses Arbeitgebers alle Arbeitnehmenden gleich behandelt werden - also die mit schwankenden Pensen genauso wie die, die konstant gleich angestellt sind. Dies sollte unseres Erachtens, oder meines Erachtens, jedoch für alle Arbeitgeber gelten. Offen bleibt die Frage, wie die Umstellung einzelner Arbeitgeber auf das Beitragsprimat genau erfolgt. Wie wird die Unterdeckung ausfinanziert? Welche Kosten werden aufs Land zukommen?
Ich freue mich speziell darüber, dass ergänzend zu den Ansprüchen der Ehegatten auch ein Anspruch auf eine Lebenspartner-Pension eingeführt werden und dieser Artikel auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten soll.
Fragen ergeben sich noch zur Ausfinanzierung. Diese muss letztlich ja auch im Leistungsprimat erfolgen. Bis zur 2. Lesung erwarte ich hierzu weitergehende Ausführungen, damit ich sicher sein kann, dass es die Staatsgarantie auch tatsächlich nicht mehr braucht. Eine attraktive Pensionskasse ist für das Staatspersonal wichtig. Da der vor uns liegende Gesetzesentwurf zu einer Verbesserung der aktuellen Situation führen wird, bin ich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Die Entscheidung der Mehrheit des Landtags für das Leistungsprimat und gegen eine Volksbefragung ist zu respektieren.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin überzeugt, dass diese Gesetzesvorlage in der Situation, in der die Pensionsversicherung für die Staatsangestellten heute steht, die beste Lösung ist und die Pensionsversicherung auch wieder auf Kurs bringen wird. Wie ich beim Initiativbegehren angekündigt habe, möchte ich hier zu dieser Vorlage vor allem auch einbringen, dass wir hier im Landtag darüber diskutieren und auch die Regierung dazu Stellung nimmt, ob wir einen Primatwechsel künftig vornehmen wollen oder nicht. Ich denke doch, dass das eine wichtige Frage ist und ich sehe diese Gesetzesvorlage eher als gute Übergangslösung, um die Pensionsversicherung wieder auf den Stand zu bringen, den wir uns eigentlich wünschen.
Wir haben jetzt das Leistungsprimat und wir müssen auch schauen, dass die Finanzierung auch wieder geregelt wird. Für mich stellt sich eben die Frage: Möchten wir im Gesetz eine Regelung einbauen, dass wir innerhalb einer bestimmten Frist diesen Übergang machen wollen oder nicht? Ich sehe vor allem auch, wie zum Beispiel beim Beitragsprinzip, die Gefahr, dass das Finanzierungsrisiko vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer übertragen wird. Ich sehe vor allem auch beim Leistungsprimat das Risiko, vielleicht auch den Missbrauch, dass junge Generationen für ältere bezahlen müssen. Ich erinnere daran, vor allem wenn grössere Gehaltserhöhungen im Alter stattfinden, hat das eine ungeheuerliche Hebelwirkung für die Pensionsversicherung, und irgendjemand muss das bezahlen, sei es der Arbeitgeber - also der Staat - oder eben die jüngeren Generationen. Und hier denke ich auch, ist es wichtig: Wenn man beim Leistungsprimat bleibt, dass hier auch klare Regelungen getroffen werden, damit hier eben nicht diese starke Hebelwirkung eintritt, die zu Finanzierungsproblemen führen kann oder eben auch sogar zu Missbrauch.
Ich wäre sehr dankbar, wenn der Landtag oder die Landtagsabgeordneten sich auch diesbezüglich noch äussern würden, ob sie einen Wechsel wollen oder nicht.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mein eigenes Votum stelle ich nicht unter das Motto: «Mein eigenes Hemd ist mir am nächsten» oder «24 Abgeordnete und 5 Regierungsmitglieder sind zumindest auf einem Auge blind», sondern ich stelle es als Beitrag zur Verbesserung der Situation dar im Sinne der Sache.
Der Abg. Markus Büchel hat gesagt, ihm ist der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Ich teile grundsätzlich seine Meinung, obwohl bei mir der Spatz eher die Grösse einer Amsel hat; dies als Vorgeschichte.
Mittelfristig glaube ich, und ich bitte die Regierung, den Stiftungsrat, die Geschäftsleitung und auch den Personalverband zu überprüfen, ob ein Wechsel zum Beitragsprimat mittelfristig nicht eine Alternative darstellen könnte.
Die Regierung legt dem Landtag mit dem vorliegenden Bericht und Antrag eine Teilrevision zum Personalversicherungsgesetz des Staatspersonals vor. Es handelt sich damit um eine Teilrevision und nicht um eine Totalrevision. Viele wesentliche Punkte wurden bereits bei Traktandum 2 ausführlich von mehreren Abgeordneten angesprochen, dies auch sachlich. Zielsetzungen der im Jahre 2005 initiierten Gesetzesrevision bzw. des seinerzeitigen Projektauftrages an die Arbeitsgruppe waren die folgenden Punkte. Ich entnehme dies der den Abgeordneten seinerzeit an der Präsentation im Jahre 2006 ausgeteilten Informationsbroschüre:
Überprüfung, Neuregelung der Finanzierung, Leistungs- und Beitragsprimat, Beseitigung technischer Defizitquellen, Beseitigung versicherungstechnischer Mängel und Schwachstellen, Berücksichtigung der Anforderungen der angeschlossenen Institutionen, Überprüfung der Organisation, Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Erhöhung der Autonomie der Pensionsversicherung, Reduzierung des administrativen Aufwandes, beispielsweise bei der Bearbeitung schwankender Pensen.
Die politische Diskussion drehte sich in der Vergangenheit vor allem um die Frage, ob die Beibehaltung des Leistungsprimates aufrechterhalten werden kann/soll, und um die vorhandene versicherungstechnische Deckungslücke und vor allem - viele haben es schon erwähnt - um den umstrittenen Sonderbeitrag. Ich habe es schon gestern erwähnt: Wir müssen zwingend, um die Leistungen nachhaltig finanzieren zu können und auch um ein gewisses Risikopolster schaffen zu können, die Pensionsversicherung ausreichend finanzieren. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall. Zudem gilt es, bestehende technische Mängel zu beseitigen. Dies sind die Hauptaufgaben und die Kernprobleme. Hier gilt es auch nicht zu lamentieren und die Politik gegen einzelne Abgeordnete, Regierung, oder sonst Interessenvertreter zu machen. Die Regierungsvorlage - und davon bin ich überzeugt - bietet Gelegenheit dazu. Es ist unsere Aufgabe, so glaube ich, die Regierungsvorlage zumindest in diesem Bereich zu unterstützen.
Eines scheint mir wichtig: Die Pensionsversicherung zahlt keine übermässigen Leistungen an die Destinatäre, wohl hat sie aber bessere Leistungen als das gesetzliche Minimum gemäss BPVG. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Die Pensionsversicherung hatte aber - ich habe es schon erwähnt - wesentliche technische Mängel, die nicht zuletzt zur Unterfinanzierung beitrugen. Die werden jetzt mehrheitlich beseitigt. Die versicherungstechnische Unterdeckung besteht zudem nur dann, falls der ausserordentliche Sonderbeitrag von 3% nicht mit berücksichtigt wird. Hier gebe ich dem Abg. Wendelin Lampert recht. Somit ist klar, dass der mögliche Sonderbeitrag nun zum Bestandteil der ordentlichen Beiträge werden soll, ja werden muss. Neu werden sich auch die aktiven Versicherten an dieser Neufinanzierung beteiligen, was den Vorwurf, nur der Staat und der Steuerzahler müsse die Zeche bezahlen, zumindest teilweise entkräftet.
Ich plädiere somit auf Eintreten auf die Vorlage. Auf einzelne Fragen gehe ich dann anlässlich der Artikelverlesung ein. Ich hätte aber vorgängig noch zwei/drei Fragen an den Herrn Regierungschef als Verantwortlichen Ressortinhaber.
Bei der Problematik der Ausfinanzierung: Beim Staatspersonal wird das Leistungsprimat beibehalten, für die angeschlossenen Betriebe soll inskünftig das Beitragsprimat ermöglicht werden. Hier hätte ich eigentlich zwei Fragen: Wie ist der jetzige Stand? Gibt es Gespräche mit angeschlossenen Betrieben, die zum Beitragsprimat wechseln wollen? Falls das der Fall sein wird, möchte ich für die 2. Lesung vielleicht Zahlen haben, was das kosten würde, weil dann müssten wir ja diese Deckungslücke ausfinanzieren. Und das Zweite ist: Welche Freiheiten haben die angeschlossenen Betriebe, sprich zum Beispiel LKW oder Post, wenn sie aus der Pensionskasse ganz austreten wollen? Besteht diese Freiheit oder tendiert die Regierung eher dazu, dass sie bei der staatlichen Pensionsversicherung bleiben sollen?
Auch der Jahresbericht 2007 liegt uns nicht vor, was ich etwas bedauere. Im letzten Jahr, soweit ich mich erinnere, war zumindest das Gutachten des Pensionsversicherungsexperten zu diesem Zeitpunkt verfügbar. Aber auch hier: Der Abg. Wendelin Lampert hat erwähnt, dass sich die Situation sicherlich nicht verbessert hat.
Bei der Aufsicht stelle ich mir auch die politische Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, eine Unterstellung an die FMA zu prüfen. Ich könnte mir da aber durchaus auch vorstellen, dass die FMA die Aufsicht übernehmen wird und zusammen, zum Beispiel mit der GPK, das politische Monitoring oder Controlling gemeinsam übernehmen könnte. Ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass die FMA an der Sitzung der Geschäftsprüfungskommission beratend teilnehmen kann und entsprechende Empfehlungen abgeben könnte. Hier haben wir auch eine gewisse Unabhängigkeit der FMA und falls es wirklich Probleme gibt, hat die FMA dann auch die entsprechenden Möglichkeiten, auf aufsichtsrechtlichem Wege gewisse Massnahmen einzuleiten.
Eine Frage habe ich noch: Aktuell haben wir eine hohe Inflation. In den Ausführungen ist von einem Teil der Teuerung im Beitragssatz die Rede. Mich würde interessieren: Wie hoch wurde das Inflationsproblem im Beitragssatz mit berücksichtigt? Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich möchte nur ein paar Sätze zum Votum des Abg. Wendelin Lampert sagen: Er hat, so wie ich das verstanden habe, nicht sehr viel Gutes an dieser Vorlage gelassen. Er hat ein Bündel an zusätzlichen Forderungen gestellt. Ich persönlich denke, es geht hier nicht um Maximallösungen auf der einen oder anderen Seite, sondern es geht um eine ausgewogene und sehr faire Lösung. Ich denke auch, dass die Regierungsvorlage diese divergierenden Ansprüche versucht zu vereinen, und in wesentlichen Zügen ist der Regierung das auch meines Erachtens sehr gut gelungen.
Ich denke, es gilt für uns auch zu beachten: Was ist politisch machbar? Ich glaube, mit Extremlösungen werden wir auf der einen oder anderen Seite Probleme haben. Es steht ja auch die Gefahr eines Referendums im Raum, und dann hätten wir wieder die bestehende Lösung mit all ihren Mängeln, die von verschiedenen Abgeordneten hier aufgezeigt wurden. Und ich denke, diese Vorlage verdient es, auch nicht zuletzt, weil viele dieser Mängel behoben werden, behandelt zu werden und dass sie auch dann Gesetz wird. Und aus diesem Grund, denke ich, dass wir hier zur Sachlichkeit zurückkommen und wirklich versuchen sollten, beide Interessenlagen oder die unterschiedlichen Interessenlagen zu berücksichtigen und hier eine Lösung zu suchen. Danke.
Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte das auch unterstützen. Ich bin der Überzeugung, dass niemandem ein Dienst getan wird, wenn das Ganze nur zerpflückt wird, schon gar nicht den Versicherten, wenn nicht mit der Sachlichkeit und Neutralität an die Sache gegangen wird, die diese Angelegenheit eigentlich erfordert. Was ich aber doch auch sehe - und da verstehe ich den Abg. Wendelin Lampert und natürlich alle Betroffenen -, dass wir zu einer Ausfinanzierung kommen müssen, die für alle grössenverträglich ist. Ich möchte hier nur das Beispiel sagen: Wenn beispielsweise die Postauto Schweiz AG ihre Postautochauffeure privat versichert bzw. wenn diese austreten aus der Versicherung in eine private Kasse, oder wenn sie hier wechseln ins Beitragsprimat, so fehlen diesen Versicherten massive Beiträge. Es kann wohl niemand erwarten, dass eine Postauto Schweiz, wo diese Postautochauffeure angestellt sind - die sind nicht beim Staat angestellt -, dass dieses Unternehmen, das einen Dienstleistungsvertrag erworben hat gegenüber dem Land, und die Angestellten werden, wenn dieser Dienstleistungsvertrag ausläuft, an einen weiteren Unternehmer übergehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem solchen Kassawechsel oder Primatwechsel diese Unternehmung herangezogen werden kann, um das Ganze auszufinanzieren. Deshalb möchte ich doch beliebt machen, dass man neben der ganzen Gesetzesrevision - und da appelliere ich jetzt an die Regierung -, dass man irgendeine finanzielle Vorlage bringt, die vielleicht aufrechnet, was in der Vergangenheit an Sonderbeiträgen nicht geleistet wurde, die geleistet werden hätten müssen. Dass man einen separaten Finanzbeschluss einbringt und dieser Finanzbeschluss dann hier behandelt werden kann. Ich möchte das aber in keiner Weise oder auf keinen Fall hier in diesem Gesetz haben, denn dieser Finanzbeschluss untersteht ja dem Referendum wie dieses Gesetz auch. Ich möchte dieses Gesetz nicht - wie es bereits der Landtagsvizepräsident angetönt hat - mit diesen finanziellen Angelegenheiten belasten. Ich möchte, dass dieses Gesetz auch Bestand hat bei einem allfälligen Referendum, und das hätte es nicht, wenn es mit einem Finanzbeschluss belastet würde.
Ich möchte doch appellieren, dass man bis zur 2. Lesung Berechnungen macht, was denn eine vernünftige Lösung wäre, dass diese Kassa auf gesunde Beine kommt. Ich weiss, das Argument wird jetzt kommen: Langfristig haben wir ja diese Beitragserhöhung und wir werden dann auf gesunde Füsse kommen. Aber es geht mir eigentlich auch um kurzfristige Lösungen, dass es praktisch in Zukunft ohne Belastungen möglich ist, bei der Kassa einen Primatwechsel durchzuführen, dass die Regierung hier sich bis zur 2. Lesung auch Gedanken macht, welchen Weg man hier gehen könnte, ohne die meines Erachtens gute Vorlage damit zu belasten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe in meinem Eintretensvotum explizit gesagt: Ich bin für Eintreten. Ich habe dann primär meine kritischen Punke aufgeführt. Es gibt zum Beispiel die Konkubinatspaarlösung, die eingebaut wird. Ich hätte auch gute Beispiele nennen können, dann wäre mein Votum noch länger gewesen. Ich versuchte, es kurz zu halten.
Ansonsten muss ich natürlich schon sagen: Die Wahrheit, die schmerzt halt. Wenn man mir jetzt unterstellt, ich würde Maximallösungen fordern, so lesen Sie doch bitte Seite 31, dann sehen Sie die Maximallösungen. Ich muss meinen Wählerinnen und Wählern auch in die Augen sehen können, und deshalb beantrage ich einen Landesdurchschnitt. Ich denke mir, das kann man mit gutem Gewissen machen. Aber wenn das der Landtag hier drinnen anders sieht, dann ist das seine Sache. Ich respektiere diesen Entscheid auch. Ich kann das halt leider nicht unterstützen, denn eine Lösung im Landesdurchschnitt sollten wir doch irgendwo gutheissen können.
Dann gerade zum letzten Votum: Das sehe ich grundsätzlich anders. Also ich unterstütze auch, dass wir auf die 2. Lesung diesen Finanzbeschluss haben, aber von mir aus gesehen müssen wir ihn eben genau mit dem Gesetz verknüpfen. Was passiert, wenn das Gesetz durchgeht und eben genau dieser Finanzbeschluss nicht? Ich sehe das Politikum durchaus auch, das anerkenne ich. Da habe ich keine Mühe. Aber ich habe jetzt einfach Mühe. Wir wissen alle, wir haben diese Unterdeckung, und jetzt zieht man die Versicherten bei, um diese Unterdeckung auszufinanzieren. Und der Abg. Rudolf Lampert hat es gerade auch erwähnt, und da waren wir uns bereits am Mittwoch einig: Es kann doch nicht sein, dass wir LKW und Post ausfinanzieren, und ob das über die Kasse LKW oder Post passiert oder über die Landeskasse, ist für mich als Stromkunde der LKW oder als Postkunde der Liechtensteinischen Post AG sekundär. Und das, denke ich mir, das sehen diverse Bürgerinnen und Bürger gleich wie ich. Das kann nicht sein. Ich habe es in meinem Votum gesagt: Gleichbehandlung.
Aber wie gesagt, wenn Sie das hier drin anders sehen, dann wünsche ich Ihnen viel Vergnügen, wie Sie das diesen 3'000 Versicherten - das wären dann nicht mehr 3'000, dann sind es vielleicht nur 1'000 - erklären möchten. Und ich habe es auch am Mittwoch gesagt: Wenn man von Besitzstand spricht und sagt, der Besitzstand ist eben so, dass man die Abzüge des Arbeitnehmers von 7,5 bis auf 9% erhöhen kann - das ist doch kein Besitzstand. Das soll mir jemand erklären, was daran Besitzstand sein sollte.
Wie gesagt, das Politikum anerkenne ich und sage deshalb: Eine durchschnittliche Lösung im Landesdurchschnitt, und nicht mehr und nicht weniger. Und die Maximallösungen, die wären auf Seite 31 zu finden, wer sich das noch zu Gemüte führen will. Aber das - so viel ist für mich auch klar - das geht nicht, das wäre politisch nicht vertretbar. Deshalb unterstütze ich das auch nicht. Ich fordere, wie es die Regierung im Prinzip selbst auch schreibt, dass man inklusive den Sonderbeiträgen von verschiedenen Arbeitgebern im Lande Liechtenstein auf eine Lösung kommt: 60% Arbeitgeber, 40% Arbeitnehmer. Ich habe den Bericht nicht selbst geschrieben. Sie können es selbst nachlesen auf den Seiten 80 plus. Das steht halt so drin. Es tut mir einfach leid. Wenn ich den Bericht selbst geschrieben hätte, dann müsste ich sagen: Ja gut, leichte Befangenheit. Aber ich habe nur das zitiert, was die Regierung auch ausführt, und insofern denke ich mir, eine landesdurchschnittliche Lösung, das sollte vertretbar sein. Aber wie gesagt, ich akzeptiere den Entscheid des Landtages.
Dann vielleicht noch kurz auf Ihr Eintretensvotum zurückkommend, Herr Landtagsvizepräsident: Sie haben auch gesagt, die Anlagestrategie war zu risikobehaftet. Aber könnte nicht genau die Unterdeckung das Problem gewesen sein, dass man eben versucht hat, weil man die Unterdeckung gehabt hat, hier erhöhte Risiken zu fahren? Wie sehen Sie das? War nicht das unter anderem genau der Grund, sprich: Hat nicht das das Problem wieder einmal aufsummiert? Man hatte die Unterdeckung, probierte mit risikoreichen Anlagen diese Unterdeckung auszufinanzieren, und zum Teil ist diese Strategie dann halt nicht aufgegangen. Ich möchte Sie hier noch kurz bitten, Ausführungen dazu zu machen.
Dann, was ich die Regierung noch bitten möchte auf die 2. Lesung, das ist - das habe ich am Mittwoch bereits erwähnt - auf der Seite 31 sind ja schön die Finanzierungsvarianten aufgezeigt. Wenn man hier auch noch aufzeigen könnte, wie diese Leistungs- und Beitragsprimate in gewissen Eckpunkten aussehen. Sprich: Wie sehen zum Beispiel die Renten des letzten Lohnes aus? In welchem Prozentsatz ist das bei diesen Institutionen hier gang und gäbe? Dann können wir mitunter auch eher einmal einstufen, wie die Leistungen zu bewerten sind.
Im Prinzip wissen wir es alle: Es gibt irgendwo einen Sozialfonds, der mitunter nicht so gute Leistungen hat. Ich denke mir, die Beispiele auf Seite 31 werden dann das Gegenteil zeigen. Und dann befinden wir uns bei der staatlichen Pensionsversicherung wieder irgendwo in einem Mittelfeld. Ich denke, das Mittelfeld ist für mich politisch vertretbar. Zu einer höheren Lösung könnte ich nicht Ja sagen, da ich - wie gesagt - meinen Wählerinnen und Wählern auch in die Augen sehen muss. Deshalb könnte ich eine erhöhte, überdurchschnittliche Lösung nicht vertreten. Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Es wäre eigentlich nicht meine Aufgabe, auf dieses Votum zu antworten, sondern die Sache des Ressortinhabers, des Herrn Regierungschefs Otmar Hasler. Aber, Herr Abg. Wendelin Lampert, ich denke, einige Aussagen sind einfach grundsätzlich falsch.
Beim Staatspersonal - und dazu gehören Sie auch - wird das Leistungsprimat beibehalten. Sie haben also garantiert die Leistungen, und die werden dann bezahlt. Und mit dem Beitragssatz von 17,8%, der jetzt in einem andern Verhältnis sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer bezahlt wird, haben wir - und Sie haben es selbst bestätigt - eine Ausfinanzierung der Pensionskasse, sofern die angenommenen Prämissen zutreffen. Die Langlebigkeit, die Todesfälle und die Invaliditäten können wir leider nicht vorhersehen, aber wir können es abschätzen und in der Vergangenheit haben sich diese Faktoren auch bestätigt. Hier können wir sagen: Okay, da müssen wir uns auch auf die Experten verlassen. Das können wir abschätzen. Und dann genügen die 17,8%, um die Kasse auszufinanzieren.
Natürlich muss die Börse mitspielen, natürlich muss man sagen, dass wir nicht so hohe Invaliditätsfälle haben usw. Aber das sind die Fakten und darum ist diese Ausfinanzierung, zumindest wenn man das Leistungsprimat beibehält, für das Staatspersonal nicht falsch. Wo Sie recht haben - und da habe ich auch meine Frage gestellt: Wie weit sind die angeschlossenen Betriebe frei, die Pensionskasse zu wechseln? Wenn sie frei sind und kein politischer Druck oder eine Absicht ausgesetzt wird, dann müssen die Kassa ausfinanzieren, und da stellt sich die Frage, wer denn dann das macht. Aber das hat noch nichts damit zu tun, dass zum Beispiel Sie, dass wir die restliche Pensionskasse jetzt schon vollumfänglich ausfinanzieren müssen. Da gibt es Zwischenvarianten. Der Abg. Rudolf Lampert hat es erwähnt. Da gibt es die Variante, die wir jetzt vorliegen haben mit 17,8%, da finanzieren wir die mittelfristig aus.
Bei den angeschlossenen Betrieben, wie die Post aus der Schweiz, da stellen sich natürlich politische Fragen. Zum Beispiel die LBA wird finanziert über den Staatsbeitrag mehrheitlich, und ich glaube, da dürfen wir schon verlangen, dass der Staat ein gewisses Wörtchen mitzureden hat. Also, wenn wir so einer Vorlage zustimmen, bin ich schon dafür, dass der Staat ein gewisses Wort mitsprechen kann. Es muss immer eine sinnvolle Lösung sein im Interesse des Dienstgebers, aber auch der Dienstnehmer. Und das ist die Forderung, die wir hier an diese Vorlage stellen.Abg. Andrea Matt
Danke, ich habe noch drei Verständnisfragen, also das impliziert eben auch, dass ich nicht alles verstanden habe. Die erste Frage betrifft die Lohnerhöhungen: Es gibt Pensionskassen im Leistungsprimat, bei denen der oder die Arbeitnehmende Lohnerhöhungen selbst nachfinanziert, sodass es also nicht zu einer Belastung anderer Arbeitnehmenden kommt. Ich würde gerne wissen, wie die Regierung dazu steht.
Dann, auf Seite 30 unten - der zweitletzte Absatz lautet: «Da sich die Besitzstandswahrung nur auf das übertragene Deckungskapital, nicht aber auf die Leistungshöhe bezieht, entstehen somit bei der Umstellung keine Kosten für die Pensionsversicherung». Ich dachte immer, man muss ausfinanzieren, und deswegen bitte ich das zu erklären, warum hier von keinen Kosten die Rede ist.
Auf Seite 62 - das ist die dritte Frage - wird ausgesagt, dass man die Kasse dem Sicherheitsfonds unterstellen könnte. Auch hier habe ich eine Frage zur Finanzierung: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sicherheitsfonds eine nicht ausfinanzierte Pensionskasse akzeptieren wird. Ich bitte die Regierung um Erläuterungen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe noch auf eine Frage des Abg. Wendelin Lampert zu antworten. Er hat sinngemäss gefragt, ob die ungenügende Finanzierung Grund für eine risikobehaftetere Anlagepo-litik gewesen sei: Es scheint der Fall zu sein, dass das ein treibender Faktor gewesen ist. Vielleicht nur ein Punkt: Bei der ungenügenden Finanzierung gilt es ja nicht nur die Beiträge zu beachten, sondern es gibt auch die Bemessungsgrundlage und die Art und Weise, wie man diese Sache finanziert. Und hier glaube ich ganz persönlich - und da werden wir ja dann noch Antwort der Regierung bekommen -, dass die nicht erfolgten Nachzahlungen von Lohnerhöhungen ein weiterer wichtiger Faktor waren, wieso diese Finanzierung nicht genügend war. Hier werden wir sicher auch noch mit der Regierung zu diskutieren haben.
Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich sehr kurz halten, damit der Regierungschef vielleicht endlich mal Antworten geben kann, nicht dass hier der Eindruck entsteht - wie das der Abg. Heinz Vogt gesagt hat -, dass die Regierung hier nicht antworten will. Die Regierung ist bis jetzt nicht zu Wort gekommen.
«Erhöhtes Risiko eingehen, um Unterdeckung auszufinanzieren»: Ich habe diese Passage auch gelesen. Das finde ich natürlich nicht richtig. Das wäre, wenn das so gewesen ist, die falsche Vorgehensweise, die da gewählt wurde. Ich denke, wenn man Unterdeckung hat, dann darf man ganz sicher nicht höhere Risiken eingehen bei der Anlagestrategie.
Dann zum Landesdurchschnitt der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, die Herr Wendelin Lampert immer wieder anführt: Ich glaube nicht, dass, wenn man das auf alle Versicherten bezieht, der vorliegende Vorschlag so daneben ist. Es gibt eine Menge Betriebe, wo das wirklich paritätisch erfolgt. Da zähle ich sicher auch den Sozialfonds dazu oder eine grosse Firma, wie die, in der ich tätig bin, wo eine 50:50%-Beteilung stattfindet und absolut auch akzeptabel ist.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Wie gesagt, in meinem Eintretensvotum und auch im vorhergehenden Votum habe ich mich nur auf die Zahlen und Fakten im Bericht und Antrag der Regierung bezogen. Selbstverständlich kann man diese unterschiedlich interpretieren, aber wenn in einer Statistik der Finanzmarktaufsicht - und übrigens, wir haben ja den Bericht gerade am Mittwoch, oder gestern besser gesagt behandelt - da stehen diese Zahlen wieder drin. Es steht zwar nicht das prozentuale Verhältnis drin, aber die Millionenbeträge stehen drin. Man könnte es sich selbst auch ausrechnen. Aber die Regierung kommt zu diesem Schluss.
Die Finanzmarktaufsicht stellt fest in ihrer Statistik - und ich denke mir, diese Statistik wird hier nicht in Zweifel gezogen, ansonsten hätten wir es dringend sagen müssen bei der Behandlung des Jahresberichtes der Finanzmarktaufsicht - die Finanzmarktaufsicht kommt zum glorreichen Schluss: Wenn man die Arbeitgeberbeiträge inklusive der, anscheinend des Öfteren bezahlten, Sonderbeiträge dieser Arbeitgeber berechnet, dann gibt es ein Verhältnis 60% Arbeitgeber zu 40% Arbeitnehmer. Das ist keine Erfindung von mir. Das steht im Bericht der Regierung, und die Regierung hat das auch nicht selbst erfunden, sie hat es aus der Jahresstatistik der Finanzmarktaufsicht. Da kann ich doch nichts dafür, dass das in diesem Bericht steht. Wollen Sie mich jetzt für das kritisieren, dass ich die Regierung zitiere? Da habe ich kein Verständnis.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube, Herr Abg. Wendelin Lampert, dass Sie etwas durcheinander bringen. Wenn wir den Landesdurchschnitt der Kassen ansehen, mag das so sein. Wenn wir den Landesdurchschnitt der Versicherten ansehen, wenn wir den Sozialfonds einfach gleichstellen mit irgendeinem anderen Unternehmen, so kommen wir selbstverständlich beim Sozialfonds - wenn wir das Personal berücksichtigen, die angeschlos-senen Versicherten - auf einen ganz anderen Durchschnitt, nämlich 50:50. Der mag sich dann etwas erhöhen, wenn andere Kassen dazukommen. Aber wenn Sie die Versicherten, die Anzahl der Versicherten zusammenrechnen, bin ich überzeugt, sind wir auf einem ganz anderen Durchschnitt. Hier wird die Anzahl der Betriebe im Durchschnitt berechnet, aber Sie müssen einen Sozialfonds in dieser Rechnung ganz anders gewichten, denn dort sind Tausende von Versicherten, und die werden den Schnitt dann massiv nach unten drücken.Abg. Heinz Vogt
Noch eine Replik zum Abg. Markus Büchel: Ich meinte natürlich nicht, dass sich der Regierungschef vor der Antwort drücken will, sondern ich meinte eher, dass ich das Votum des Abg. Wendelin Lampert nicht stehen lassen kann, es aber nicht meine Aufgabe wäre, hier zu antworten.
Dann noch etwas zu den Risikoanlagen der Stiftung: Hier denke ich, die Stiftung - und hier rede ich auch als Vorsitzender der Geschäftsprüfungskommission - hat eine Anlagestrategie, einen Anlageausschuss, und ich denke, bei diesen Vermögenswerten - und die sind zum Beispiel per 31.12.2006 eine halbe Milliarde, also viel Geld -, da ist es natürlich sehr wesentlich, dass es strategisch und fachlich gut aufgebaut ist. Hier hat es ja auch in der Regierungsvorlage jetzt noch einige Verbesserungen. Wir haben das auch in einer Kleinen Anfrage gehört, dass gewisse Anlagen natürlich in dieser Krise vielleicht auch schief gegangen sind. Da kann man sich immer fragen, ob das Sinn macht oder nicht.
Ich denke aber, hier müssen wir - und hier stellt sich natürlich schon die Frage, wie weit soll eine Pensionsversicherung Risiken eingehen? Wenn man sagt: Höhere Risiken sind höhere Erwartungen, höhere Chancen - tiefe Risiken oder Anlagen in Obligationen vermindern natürlich die Chancen einer höheren Rendite. Das steht natürlich im Widerspruch. Also die Lösung kann nur sein, dass es bezogen auf die Leistungen abgestimmt ist, welche Risikostrategie die Pensionsversicherung längerfristig fahren soll. Ich denke, hier haben wir als politisches Organ rein die Aufgabe, diesen Anlageausschuss möglichst auf professionelle Basis zu stellen und die nötigen Fachleute hier einzusetzen. Alles andere - klar, wir haben hier Bankfachleute - aber alles andere können die Politiker natürlich nicht bestimmen. Das ist die Sache des Stiftungsrates und der Geschäftsleitung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich gebe Ihnen jetzt noch einmal das Wort, wäre aber dankbar, wenn wir das Wort dem Herrn Regierungschef geben könnten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht nochmal kurz einen Blick in die Vergangenheit: Wenn mir jetzt immer wieder unterstellt wird, ich würde diesen Bericht massiv kritisieren und nur Schlechtes sehen daran: Die grundsätzlichen Fehler, denke ich mir, sind im Jahre 1988/1989 passiert, als man dieses Gesetz halt so gemacht hat. Das war der zentrale Punkt, an dem ziemlich sicher die Weichen falsch gestellt wurden, und das war sicher nicht nur eine Regierung, das brauchte auch einen Landtag. Aber wie gesagt, das ist Geschichte. Nun sollten wir einfach die Geschichte bereinigen und in die Zukunft sehen.
Hier hat der Abg. Rudolf Lampert ein Argument eingebracht. Bei dieser Fragestellung - sprich: Wer ist die Konkurrenz betreffend Pensionskasse für diese 28 Institutionen und das Staatspersonal? - stellt sich einfach die Gretchenfrage: Ist der Sozialfonds die vergleichbare Grösse oder hat man ein anderes Konkurrenzverhältnis? Und das wird sich der Landtag überlegen müssen: In welchem Konkurrenzverhältnis stehen diese 28 Institutionen und auch die Verwaltung? Und da gibt es sehr individuelle Personen, die man bunt gemischt vergleichen kann; aber wie gesagt, im Endeffekt werden wir uns irgendwo in einem Landesdurchschnitt treffen, und da komme ich halt zu den Ausführungen der Regierung. Aber wie gesagt, man kann auch eine andere Sicht der Dinge haben. Ich habe jetzt die Sicht der Dinge, wie es im Finanzmarktaufsichtsbericht steht, bei diesen 60:40.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Eintretensdebatte, die sehr ausführlich war und die sich mit den ganzen Problemstellungen der Pensionsvorsorgeproblematik beschäftigt hat.
Wenn wir über das Pensionsvorsorgegesetz reden, dann reden wir hier über eine sehr sensible Thematik - das wurde in der Eintretensdebatte auch gesagt -, denn es betrifft sehr viel Leute, es betrifft die Alterssicherung von sehr viel Leuten, und man kann durchaus auch sagen, dass sich sehr viele Angestellte der Landesverwaltung auch auf diese Regelungen eingestellt haben und dementsprechend natürlich auch eine Zuverlässigkeit und Beständigkeit der Regelungen in der Pensionsversicherung für sich in Anspruch nehmen.
Die Regierung hat deshalb mit ihrer Vorlage einen Mittelweg gewählt, einen Mittelweg betreffend die Ausgestaltung dieser Revisionsvorlage. Die Regierung hat sich entschieden nach intensiven Vorabklärungen, dass sie dem Landtag vorschlagen möchte, beim Leistungsprimat zu bleiben und damit auch beim Prinzip der Realwertvorsorge zu bleiben. Das heisst, dass die Angestellten der Landesverwaltung damit auch in Zukunft mit einer berechenbaren Alterspensionsvorsorge rechnen können. Und das ist auch ermittelbar, es kommt auf die Anzahl der Jahre an, die man angestellt ist, und bei der Höchstzahl der Jahre hat man dann eine bestimmte Anwartschaft in der Grössenordnung von gut 50% des letzten versicherten Lohnes.
Auf der anderen Seite war der Regierung aber auch bewusst, dass die Finanzierung auf gesunde Beine gestellt werden musste und dass vom Prinzip des Sonderbeitrages abgewichen werden soll. Der Sonderbeitrag soll abgeschafft werden. Die Finanzierung soll für die Zukunft gesichert werden. Das bedingt natürlich, dass der Beitragssatz insgesamt wesentlich höher sein muss, als er heute ist mit diesen 15%, paritätisch aufgeteilt 7,5% Arbeitgeber und 7,5% Arbeitnehmer.
Die versicherungsmathematischen Bilanzen zeigen uns, dass wir rund 2,8% mehr Beiträge brauchen, damit die Kasse für die Zukunft dann auch ausfinanziert ist. Jetzt haben wir uns hier am Mittel der Privatwirtschaft orientiert. Wir haben gesagt: Es kann durchaus nicht sein, dass diese Beitragserhöhung auf Kosten der Arbeitnehmer geht, sondern beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sollen sich an der Ausfinanzierung beteiligen, aber zum überwiegenden Teil soll das der Arbeitgeber sein, nämlich 2,3%, und 0,5% Beitragssatzerhöhung soll der Arbeitnehmer tragen. Damit kommen wir insgesamt zu diesem Verhältnis 55% zu 45%, und das scheint uns eine faire Lösung zu sein. Die Finanzierung ist ja der Kernpunkt der ganzen Vorlage - und ich möchte das betonen: Ob Beitragsprimat oder Leistungsprimat, wenn wir am Beginn der Pension, also wenn wir eine bestimmte Leistung für den Arbeitnehmer erwirtschaften wollen, dann muss die finanziert werden, und sie muss im Beitragsprimat und im Leistungsprimat finanziert werden. Und von daher ist die Finanzierung sicher das zentrale Moment der ganzen Vorlage.
Was sind die andern Punkte dieser Revisionsvorlage? Also erstens einmal wollen wir ein Rahmengesetz schaffen, wir wollen die Autonomie der Pensionsversicherung wesentlich verstärken. Wie gesagt, die Einführung des Beitragsprimats wollen wir für bestimmte angeschlossene Betriebe ermöglichen, ansonsten wollen wir beim Leistungsprimat bleiben. Die beschränkte Finanzierungsgarantie, die sich ja auf diese 3% beschränkt hat, die soll abgeschafft werden. Damit soll es keine Sonderbeiträge mehr geben, sondern wir führen ein Bandbreitenmodell ein, und der Arbeitgeber beteiligt sich zu 55%, der Arbeitnehmer zu 45% an den Beiträgen. Und da denken wir, da sind wir im Landesdurchschnitt.
Dann wollen wir schrittweise die Versicherung der Gratifikation einführen, ohne dass Mehrkosten für die Pensionsversicherung - unter gleichzeitiger Einführung eines Koordinationsabzugs - entstehen. Darüber werden wir ja noch sprechen müssen miteinander. Es soll grundsätzlich die Lebenspartnerpension eingeführt werden; Neuregelung der Wahl und der Zusammensetzung des Stiftungsrats - hier sollen Corporate-Governance-Grundsätze befolgt werden. Es ist sehr wichtig, dass der Stiftungsrat auch dementsprechend qualifiziert ist. Wenn er schon mehr Autonomie hat, wenn er schon mehr Entscheidungskompetenzen hat, dann muss er auch entsprechend zusammengesetzt sein; und, die Nachfinanzierungspflicht der Arbeitgeber von Lohnerhöhungen, die über einen bestimmten Betrag, nämlich über 3% hinausgehen. Damit ist sicher ein technisches Defizit behoben. Die Frage ist immer, ob der Arbeitgeber das allein nachfinanziert oder ob der Arbeitnehmer hier mit eingeschlossen werden soll. Die Regierung schlägt hier vor, dass der Arbeitgeber die Nachfinanzierung vornimmt. Und dann gibt es verschiedene andere versicherungstechnische Schwachpunkte, die bei dieser Vorlage behoben werden, und damit - sind wir überzeugt - kann die staatliche Pensionsversicherung auch in Zukunft ohne weiteres ausfinanziert werden.
Es wurde dann in den Eintretensvoten auf einzelne Aspekte eingegangen, die ich kurz beleuchten möchte: Der Landtagsvizepräsident hat sich grundsätzlich positiv zur Vorlage geäussert und hat auch kurz die Vorteile genannt, die mit der Vorlage verbunden sind. Er hat dann auch auf einige Punkte hingewiesen, die in der 1. Lesung behandelt werden müssen und über die man sprechen muss. Also es geht einmal darum: Wie sollen die Lohnerhöhungen ausfinanziert werden? Ist das richtig so, wie jetzt hier vorgeschlagen? Bis zu 3% würde das im Leistungsprimat mit den Beiträgen abgedeckt, nachher muss der Arbeitgeber diese Ausfinanzierung gesondert vornehmen. Es wird hier dann vom Grundsatz der Solidarität gesprochen: Ist es richtig, dass diejenigen, die eben von diesen Lohnerhöhungen nicht profitieren, indirekt durch ihre Beiträge diese mitfinanzieren oder nicht? Darauf können wir sicher in der 1. Lesung zu sprechen kommen.
Was die Unterstellung der Pensionsversicherung anbetrifft, ob die Regierung die Aufsicht übernehmen soll oder die Finanzmarktaufsicht, darüber kann man sicher sprechen. Das ist hier die Frage, die im Landtag entschieden werden kann. Da denke ich mir, ist beides möglich. Wir sind davon ausgegangen, weil wir hier doch ein Spezialgesetz haben, einen Spezialerlass zum betrieblichen Personalvorsorgerecht, nämlich das staatliche Pensionsversicherungsrecht, dass hier Regierung und Landtag die Aufsicht haben, eine Aufsicht, die ja wesentlich entschlackt wird, das heisst, wesentlich mehr Autonomie liegt bei der Pensionsversicherung selbst. Aber es kann durchaus auch sein, dass man die staatliche Pensionsversicherung der FMA unterstellt. Das ist durchaus möglich.
Dann die Behebung anderer Schwachstellen: Genannt wurde zum Beispiel die Übergangsregelung betreffend die Lebenspartnerschaften. Sollen wir die gleichzeitig mit dem allfälligen In-Kraft-Treten des Gesetzes dann auch für gültig erklären oder hier warten, bis ein Partnerschaftsgesetz steht? Auch das kann selbstverständlich diskutiert werden.
Der Abg. Wendelin Lampert hat dann zu verschiedenen Punkten Stellung genommen, auf die ich kurz eingehen möchte: Er zieht andere Schlüsse aus der Vorlage als die Regierung in ihrem Gesetzesvorhaben. Das ist das Recht eines jeden Abgeordneten. Ich denke mir, im Bericht und Antrag haben wir die Fakten auf den Tisch gelegt. Wir haben auch darauf hingewiesen, wo die Schwachstellen sind und haben dann eine Vorlage erarbeitet, die einen Mittelweg geht. Ich bin der Überzeugung, dass das eine Lösung ist, die auch den Staatsangestellten entgegenkommt. Denn eines müssen wir unterscheiden zwischen Beitragsprimat und Leistungsprimat: Das Leistungsprimat verspricht Leistungen im Anlassfall. Das ist eine Sicherheit, die man nicht unterschätzen darf. Beim Beitragsprimat geht es darum - und das ist für viele Leute eben nicht so nebensächlich, für viele Leute ist das ganz wichtig, dass sie mit diesen Leistungen, so wie sie in der Vergangenheit hier im Gesetz festgehalten wurden, auch in der Zukunft rechnen können, dass im Unterschied zum Leistungsprimat sich die Renten der Versicherten im Beitragsprimat nach den geleisteten finanziellen Beiträgen richten, und dann kommt es natürlich sehr auf den Umwandlungssatz an, wie diese Renten dann aussehen.
Wenn wir nun auf die einzelnen Punkte eingehen, auf die Vergangenheitsbewältigung: Wenn wir uns die Vergangenheit anschauen, dann ist sicher etwas festzuhalten: Die ursprünglich vorgesehenen Beitragssätze von zweimal 6,5%-Beiträgen waren zu niedrig angesetzt, um dieses Leistungsprimat ausfinanzieren zu können. Das sehen wir heute, das sagen auch die versicherungsmathematischen Gutachten, dass da die Beitragssätze höher sein müssen. Es ist ein wenig komplizierter, als das auf den ersten Blick aussieht: Hätten wir 3% Sonderbeiträge in der Vergangenheit regelmässig gesprochen, so wäre die Kasse in die Zukunft gerechnet trotzdem nicht ausfinanziert, denn diese Sonderbeiträge werden bei der Berechnung des Deckungsgrades natürlich auch in die Zukunft gerechnet. Sie müssen dann in der Zukunft ständig auch geleistet werden, ansonsten man nicht von einer Ausfinanzierung reden kann.
Leider liegt der Jahresbericht 2007 noch nicht offiziell vor, aber wir sehen auch dort im Jahresbericht 2007 - ich habe hier nur die provisorischen Zahlen -, dass sich der Deckungsgrad in prospektiver Betrachtung bei geschlossener Kasse von rund 98,7 auf 95,5 Prozent gesenkt hat - 95,5% Deckungsgrad bei geschlossener Kasse. Eingerechnet ist 1,5% Beitragserhöhung, Sonderbeitrag. Wir schlagen hier für die Zukunft eine Erhöhung des Beitrages um 2,8% vor. 2,8% höherer Beitrag für die Zukunft, das bedeutet, dass der Deckungsgrad in der prospektiven Betrachtung bei geschlossener Kasse durchaus sehr schnell dann wieder bei 100% ist. Das heisst, die Lösung, die wir vorschlagen, können wir heute auch mit Fug und Recht hier vertreten, dass die Finanzierung der staatlichen Pensionsversicherung für die Zukunft so gesichert werden kann. Selbstverständlich können wir nicht in alle Zukunft schon bestimmte Parameter bestimmen, also Langlebigkeit zum Beispiel. Ich hoffe ja, dass wir alle die Möglichkeit haben, möglichst lang zu leben. Ich sehe das nicht als Problem, ich sehe das als Chance für uns alle. Und dass wir jetzt nicht auf 20 und 30 Jahre in die Zukunft das alles berechnen können, das ist klar. Aber mit dieser Beitragserhöhung, die wesentlich und hauptsächlich und zum überwiegenden Teil vom Arbeitgeber getragen wird, ist die finanzielle Lage der Kasse gut.
Und wenn wir jetzt in die Vergangenheit zurückschauen, dann ist das auch nicht ganz so einfach, wie das hier dargestellt wurde, denn wir haben hier noch Ausführungen im Bericht, die wir da betrachten sollten, wo wir weiter zurückblicken, und dort schauen, wie die Finanzierung der Kasse in der Vergangenheit war. Und es ist natürlich nicht so, dass in jedem Jahr eine Unterdeckung bestanden hat in der Vergangenheit. Es gab durchaus Jahre, wo die Kasse keine Unterdeckung hatte, und da war auch kein Sonderbeitrag fällig, auch nicht gemäss Gesetz und Verordnung. Vielleicht ist es berechenbar, da bin ich versicherungsmathematisch zu wenig bewandert, dass wir einmal ausrechnen, was das ausmachen würde, wenn der Sonderbeitrag von 3% in den Jahren geleistet worden wäre, wo effektiv eine Unterdeckung der Kasse bestanden hat. Aber wie gesagt, wir müssen diese Beitragsberechnungen immer auch in die Zukunft betrachtet sehen. Deshalb warne ich einfach davor, die finanzielle Lage dieser Kasse schlecht zu reden. Das sollten wir auch nicht machen. Das schafft dann auch Unsicherheit.
Wenn wir von Bandbreitenmodell reden, dann bitte ich schon auch, hier nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass wir jetzt mit den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf das höchstmögliche Niveau gehen müssten. Ich hab schon gesagt, dass mit diesem Schritt einer Beitragserhöhung um 2,8% die Kasse ausfinanziert werden kann. Aber, um die finanzielle Sicherheit doch zu gewährleisten, schlagen wir ein Bandbreitenmodell vor, das sowohl Beitragssenkungen beinhaltet, wenn die Ausfinanzierung gegeben ist, wie im Notfall auch eine Beitragserhöhung, wenn die Ausfinanzierung nicht gegeben ist. Als Gegenleistung haben wir eine gesicherte Vorsorgeleistung - das einfach als Gegenleistung, die soll man nicht unterschätzen.
Das Problem der Gleichbehandlung ist ein Problem, das man sehr ernst nehmen muss, das heisst: Was geschieht, wenn bestimmte Arbeitgeber, die dieser Kasse angeschlossen sind, nun das Primat wechseln und zum Beitragsprimat wechseln? Wie wird dann die Freizügigkeitsleistung garantiert? Wie wird dort die versicherungsmathematische Unterdeckung ausfinanziert? Und da müssen wir selbstverständlich mit den Betrieben, die hier ein Interesse haben, das Primat zu wechseln - wenn wir sehen, dass auf die Vorlage eingetreten wird -, zwischen der 1. und 2. Lesung entsprechende Gespräche führen. Ich denke mir, da ist es schon wesentlich, dass wir alle gleich behandeln. Also es kann nicht sein, dass ein Teil der Versicherten auf Kosten des andern Teils der Versicherten hier Vorteile erhält. Das wird eine Aufgabe sein, die wir angehen müssen, damit die finanzielle Lage der Kasse sich hier nicht verschlechtert.
Und der Gleichbehandlungsgrundsatz der angeschlossenen Betriebe insgesamt: Dazu muss ich sagen, ich habe in den Spezialgesetzen jetzt auf heute nicht nachgeschaut, inwiefern wir in den Spezialgesetzen den angeschlossenen Betrieben eigenständige Lösungen erlaubt haben. Aber das werden wir auf die 2. Lesung hin sehr wohl überprüfen. Aber eines ist klar: Dort, wo der Staat Besitzer dieser Unternehmen ist oder wo er Mehrheitsbesitzer dieser Unternehmen ist, dort hat der Staat, das heisst, das Land Liechtenstein, auch die entsprechenden Einflussmöglichkeiten, und dort kann er die entsprechenden Beschlussfassungen natürlich auch dementsprechend beeinflussen.
Ich würde auch nicht sagen, dass wir hier immer von Schulden der Vergangenheit reden. Erstens einmal hat die Pensionskasse ihre Aufgabe bis heute erfüllen können und sie wird sie auch in Zukunft erfüllen können. Das heisst, die Renten waren garantiert und sie werden, wenn wir im Leistungsprimat bleiben, auch in Zukunft garantiert sein. Unterdeckungen können zum Teil auch entstehen, indem der dritte Beitragszahler, nämlich die Vermögensbewirtschaftung, ein schlechteres Ergebnis erzielt. Das müssen wir mehrjährig betrachten. Ich warne davor, nur wenn ein oder zwei schlechte Jahre waren, in denen weniger erwirtschaftet werden konnte, dass man dann hier von Schulden spricht. Hier kann - das haben wir ja in den letzten Jahren auch gesehen - in Jahren einer guten Vermögensanlage auch wieder die Situation sehr verbessert werden. Aber insgesamt, noch einmal, können wir mit dem vorgesehenen Bandbreitenmodell die Kasse sehr gut und ohne weiteres ausfinanzieren.
Ich sehe auch nicht das Problem des Abg. Wendelin Lampert, nur weil wir hier ein Bandbreitenmodell für die Zukunft vorschlagen, dass wir kein Vertrauen ins System hätten. Wir wollen ein wenig mehr Flexibilität. Dafür schaffen wir den Sonderbeitrag ab und verstetigen diesen Sonderbeitrag, indem wir den Staat nun nicht mehr paritätisch bei der Finanzierung der Pensionsversicherung beteiligen, sondern 55% zu 45%. Also von daher denke ich mir, kommt hier der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nach.
Was die Beitragsprimatpläne anbelangt kann ich Ihnen heute noch wenig Auskunft geben, weil die noch nicht ausgearbeitet sind. Aber ich denke mir, bis zur 2. Lesung wird es uns ein Anliegen sein, dass wir dem Landtag detaillierter darüber berichten können, dass einzelne Beitragsprimatpläne dann auch so weit stehen, dass der Landtag hier abschätzen kann, wie die aussehen und mit welchen Leistungen hier gerechnet werden kann.
Was die Übernahme der Verwaltungskosten durch die Pensionsversicherung anbelangt, so ist es nicht so, dass die Möglichkeit im Gesetz nicht vorgesehen ist. Im Gesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Pensionsversicherung den verschiedenen Arbeitgebern entsprechend die Verwaltungskosten in Rechnung stellen kann. Das liegt dann in der Autonomie des Stiftungsrates, der dies vorsehen kann.
Dann, was die Attraktivität des Arbeitgebers Staat anbelangt: Das stimmt, in Zeiten der Hochkonjunktur sind wir benachteiligt. Das haben wir ganz offen angesprochen. Da geht es um Flexibilität, da geht es um Gehalt, da geht es um verschiedene andere Vorteile, die die Privatwirtschaft bieten kann, die wir nicht bieten können, und da geht es selbstverständlich auch um eine gute Pensionslösung. Da bin ich einverstanden, und deshalb ist es auch Ziel der Regierung, dass diese Vorlage insgesamt in dieses Paket hineinpasst und dass wir uns hier im Mittelfeld der Arbeitgeber in Liechtenstein bewegen.
Ich denke, dass gerade der zentrale Punkt der Finanzierung mit der Vorlage gut geregelt wird. Ich denke, dass wir die nötige Flexibilität haben, damit in Zukunft über die Ausfinanzierung der Pensionskasse im Landtag keine weiteren Diskussionen geführt werden müssen.
Die Detailfragen: Da würde ich vorschlagen, dass wir sie bei der Lesung der einzelnen Artikel besprechen, zum Beispiel den Einbezug der Gratifikation und den Koordinationsabzug. Was bedeutet das für besser Verdienende? Was bedeutet das für weniger gut Verdienende? Wir haben einfach darauf geschaut, dass gerade die weniger gut Verdienenden keinen Nachteil haben und dass in Bezug auf die Gesamtversicherung sie hier gut ausversichert sind. Selbstverständlich werden aber die besser Verdienenden hiervon mehr profitieren. Es ist allerdings auch zu sagen, dass wir beim Staat keine Kaderversicherung haben. Kaderversicherungen hat man aber in der Privatwirtschaft.
Die Aufsichtsbehörde: Die habe ich schon genannt und aufgeführt.
Grund für die Primatumstellung kann sicher sein, dass die Transparenz grösser ist, gerade für den einzelnen Versicherten, wie das der Abg. Günther Kranz, aber auch der Abg. Markus Büchel gesagt haben. Grund der Primatumstellung ist aber zum Teil auch das Finanzierungsrisiko. Das muss man ganz eindeutig sagen, und deshalb haben wir hier ja auch eine Mittellösung gewählt.
Die Stellung des Stiftungsrates wurde thematisiert; die Umsetzung von Corporate-Governance-Grundsätzen. Wir haben die Wahl des Stiftungsrates im Übergangsrecht festgehalten. Wir wollen uns hier an Corporate-Governance-Grundsätzen orientieren. Und wie ich schon gesagt habe: Es wird sehr wesentlich sein, dass der Stiftungsrat auch das entsprechende Fachwissen mit einbringt, damit er sich mit all den komplexen Fragen kompetent beschäftigen kann. Er wird aber auch weiterhin auf Expertenwissen angewiesen sein, wie das heute schon der Fall ist. Der Stiftungsrat lässt sich natürlich durch Experten beraten.
Zum Sonderbeitrag dieses Jahr: Weil es dieses Jahr ja nicht zu einer Umstellung kommen kann, wird ein Sonderbeitrag fällig werden. Das wage ich jetzt schon festzustellen, obwohl ich das versicherungsmathematische Gutachten noch nicht vorliegen habe. Man muss wahrscheinlich von 1,5% ausgehen.
Dann, was die Jahresbesoldung und den Koordinationsabzug anbelangt, das habe ich gerade vorhin genannt. Die unteren Einkommen - wobei wir in den untersten Einkommensschichten sehr sehr wenig Angestellte haben - werden aber keine Nachteile durch diese neue Regelung haben.
Beitragsprimatpläne: Wie gesagt, da werden wir sehen, dass wir auf die 2. Lesung solche Beitragsprimatpläne vorlegen können. Es werden insgesamt drei bis fünf Beitragsprimatpläne sein, die hier ausgearbeitet werden.
Was die Umstellung vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat und damit natürlich im Prinzip eine Teilliquidation anbelangt, habe ich auch zugesagt, dass wir auf die 2. Lesung hier diese Gespräche führen, Lösungsvorschläge erarbeiten und dem Landtag das auch zur Kenntnis bringen.
Was den Verbleib der Teilzeitangestellten im Leistungsprimat anbelangt hatten wir zu Beginn der Arbeiten den Eindruck, dass das zu kompliziert wird. Deshalb haben wir in der Vernehmlassungsvorlage auch vorgeschlagen, dass auch beim Staatspersonal die Möglichkeit gegeben sein soll, hier ins Beitragsprimat zu wechseln. Inzwischen hat es sich aber ergeben - und das haben uns nun die Praktiker so weit abklären können -, dass es heute EDV-Lösungen gibt, wo diese schwankenden Pensen mit nicht allzu grossem Aufwand abgebildet werden können, sodass wir dann zur Überzeugung gekommen sind, dass wir alle Staatsangestellten gleich behandeln und sie im Leistungsprimat belassen.
Was das Vorsorgereglement anbelangt: Das hat natürlich eine grosse Bedeutung, gerade im Beitragsprimat. Gemäss dieser Gesetzesvorlage, was das Leistungsprimat anbelangt, da muss natürlich gesagt werden, dass die Leistungen, die versprochen werden, im Gesetz stehen bleiben. Das ist auch einer der Kompro-misse, die wir mit dem Staatspersonal gefunden haben. Also, die Leistungen sind im Gesetz festgehalten, und wenn die verändert werden sollen, dann muss der Gesetzgeber tätig werden. Hingegen alle anderen Fragen werden im Vorsorgereglement aufgeführt.
Zu den Grundsätzen, die die Abg. Andrea Matt hier aufgeführt hat - Grundsätze, die die Freie Liste eingebracht hat, nämlich Solidarität zwischen verschiedenen Einkommensstufen: Es gibt im Leistungsprimat durchaus Solidaritäten, und es ist im Bericht hier auch aufgeführt. Was die Besitzstandswahrung anbelangt: Nun, wenn wir uns den Gesetzesvorschlag anschauen - erstens einmal Verbleib im Leistungsprimat und zweitens erhöhte Grundfinanzierung durch den Arbeitgeber 55%, Arbeitnehmer 45% - damit praktisch eine weitgehende Umwandlung dieses Sonderbeitrages. Indem wir nun den ins Gesetz einbauen, denke ich mir, kann man hier durchaus von einer Besitzstandswahrung insgesamt sprechen.
Die Ausfinanzierung der Pensionsversicherung habe ich schon genannt, die wird so erfolgen und wird so auch möglich sein. Die Attraktivität des Arbeitgebers soll erhalten bleiben. Das hängt jetzt natürlich vom Standpunkt ab. Da hat der Abg. Wendelin Lampert ganz anders argumentiert. Er ist besorgt darüber, dass der Arbeitgeber zu wenig attraktiv ist, also der Arbeitgeber Staat zu wenig attraktiv ist gegenüber der Privatwirtschaft und dass hier der Staat sich überlegen müsste, dass er sich zumindest im Mittelfeld bewegt. Das werden wir dann ja bei der Lesung diskutieren. Davon gehe ich aus.
Der Abg. Franz Heeb hat gefragt, ob man den Primatwechsel künftig vornehmen will, ob man das schon ins Gesetz praktisch einbauen sollte, diese Absichtserklärung: Sie müssen einfach wissen, dass wir hier eine Vorlage haben, die eine nicht allzu leichte Geburt hinter sich hat, denn auf der einen Seite haben wir die Interessen der Versicherten, der Staatsangestellten, aber auch der restlichen Versicherten, die bei der staatlichen Pensionsversicherung versichert sind. Und die haben natürlich berechtigt ihre Wünsche eingebracht. Diese Vorlage beruht jetzt natürlich auch darauf: Auf der einen Seite beteiligen sich die Arbeitnehmer an dieser so genannten Ausfinanzierung der Kasse, indem Sie einen höheren Beitrag bezahlen, nämlich 0,5% höher. Auf der andern Seite steht dann aber das Leistungsversprechen, also das Leistungsprimat, die Realwertvorsorge. Und wenn wir jetzt da ins Gesetz hineinschreiben: Aber das machen wir nur ein paar Jahre und dann wechseln wir das Primat, - dann muss ich sagen, wäre es wahrscheinlich fairer, wenn wir die Vorlage neu miteinander aushandeln, ansonsten das schon ein Problem ist. Aber da ja immer wieder gesagt wird: Die Finanzierung ist das Problem, die Finanzierung ist die zentrale Frage, denke ich mir, auf diese Frage haben wir mit der Vorlage durchaus eine Antwort. Das sagen auch die Versicherungsmathematiker und das lässt sich ja auch berechnen.
Es werden verschiedene technische Mängel beseitigt. Das werden wir dann bei 1. Lesung, sofern auf die Gesetzesvorlage eingetreten wird, sehen. Wie gesagt, es geht um Ausfinanzierung, es geht aber auch darum, dass wir nun die Regelungen mit den Betrieben, die den Primatwechsel anstreben, ernsthaft angehen und auch sehen, wie wir hier zu Lösungen kommen, damit der Landtag nachher auch sieht, wie das finanziell aussieht, wenn ein solcher Wechsel vorgenommen wird.
Es muss ganz einfach gesagt werden, dass in der Vergangenheit an einen Primatwechsel nicht gedacht wurde, dass bei den Anschlussvereinbarungen auch nicht in Betracht gezogen worden ist, dass es genau zu solchen Problemen kommen könnte, nämlich dass sich bei einem Primatwechsel eben dann auch die Frage der Unterversicherung und die Frage nach dem Deckungskapital und Freizügigkeit stellen wird. Neu wird das im Gesetz nun geregelt für die Zukunft, aber wie wir das hier lösen, das müssen wir mit den angeschlossenen Institutionen, sofern sie ein Interesse haben, einen Primatwechsel vorzunehmen, lösen und dem Landtag dementsprechend darüber auch Bericht erstatten.
Dann zu der Anlagestrategie der Pensionsversicherung: Da möchte ich schon den Eindruck verhindern, dass hier eine sehr risikobehaftete Anlagestrategie gewählt wurde. Also auch die Pensionsversicherung verfügt natürlich über die entsprechenden Organe, die sie beraten. Es gibt einen Anlageausschuss, der professionell besetzt ist. Es gibt einen Steuerungsausschuss, der über die Anlagestrategie berät. Es gibt Versicherungsexperten, die hier mitberaten über die Anlagestrategie. Und dementsprechend denke ich mir schon, dass die angemessen war, aber sie kann natürlich die Bewegungen an den Finanzmärkten auch nicht ausschalten, und deshalb kam es im letzten Jahr ja auch zu einem dementsprechend weniger guten Ergebnis, wie übrigens auch bei der Anlagepolitik des Finanzvermögens des Staates. Aber es ist wichtig für die Zukunft, dass das sehr professionell gemacht wird, denn eine halbe Milliarde Franken anzulegen, das beinhaltet auch entsprechende Verantwortung.
Die Frau Abg. Matt hat noch nach den Lohnerhöhungen gefragt: Ja, im Moment schlägt die Regierung mit dieser Gesetzesvorlage vor, dass Lohnerhöhungen, die über 3% hinausgehen, im Durchschnitt vom Arbeitgeber finanziert werden. Selbstverständlich könnte man das auch im Leistungsprimat anders regeln, dass man sagt: Der Arbeitnehmer muss das entsprechend nachfinanzieren. Nur, dann müssen wir das im Gesetz so festhalten.
Dann, bei der Umstellung: Wenn hier drinsteht, bei der Umstellung vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat werden die Deckungskapitalien mitgenommen und es entstehen keine Kosten für die Pensionsversicherung, heisst es nicht, dass keine Kosten für den Arbeitgeber entstehen. Hierüber werden wir ja miteinander verhandeln müssen, um diese Unterdeckung dann auffangen zu können.
Die Unterstellung unter den Sicherheitsfonds: Diese Frage werde ich auf die 2. Lesung abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank, Herr Regierungschef. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Heinz Vogt.Abg. Heinz Vogt
Herr Regierungschef, danke für die umfangreichen Ausführungen. Ich hatte noch gefragt, ob ein Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat von den Betrieben angestrebt wird. Da haben Sie gesagt, es ist in den Verhandlungen. Aber ich habe auch explizit gefragt: Planen Betriebe, aus der staatlichen Pensionsversicherung auszutreten? Und weiter wäre dann die politische Frage darauf: Duldet das der Staat? Oder gibt es hier eine - in der Wirtschaft wäre das eine Konzernorder, wo gesagt wird: Das dürft ihr nicht, das wollen wir nicht. Auf Deutsch gesagt ist es wirklich: Das wollen wir nicht, und ich glaube, das ist auch für die angeschlossenen Betriebe vielleicht sehr wichtig, hier eine Antwort zu erhalten.
Das Zweite: Wenn ich natürlich Verwaltungsrat wäre in einem solchen Betrieb, dann würde ich natürlich sagen: OK, betriebswirtschaftlich möchte ich das vielleicht nicht. Wenn das der Staat als Aktionär will, dann kann er das bestimmen. Das ist auch legitim, denke ich mir, aber ich möchte zumindest eine Zusicherung, dass ich von den Risiken, die hier gewissermassen schon ein wenig bestehen, entbunden werde. Und hier stellt sich für mich dann schon die Frage: Ist der Staat oder das Land Liechtenstein bereit, eine solche Garantie abzugeben? Das steht für mich grundsätzlich mal zur Diskussion. Und da habe ich auch im Bericht eigentlich nichts dazu gehört. Falls eine Freiheit besteht, dann wünsche ich natürlich dann, dass das ausformuliert wird in der 2. Lesung, was das bedeuten würde.Abg. Andrea Matt
Ich möchte auf zwei Punkte eingehen, und zwar der erste ist der mit den Lohnerhöhungen: Mir ist schon klar, dass im Gesetz ein Vorschlag ist, wenn ein ganzer Betrieb mehr als 3% Lohnerhöhung hat. Aber ich sehe eben aus meiner Sicht unerwünschte Solidaritäten auch innerhalb eines Betriebes gegeben. Auch dort gibt es Mitarbeitende, die überproportionale Lohnerhöhungen haben, und ich stelle die Frage eigentlich konkret nach «einzelnen Arbeitnehmenden». Was geschieht, wenn diese überproportionale Lohnerhöhungen haben? Trägt das dann einfach die Gemeinschaft? Ich meine, das ist ja auch ein wesentlicher Unter-schied zwischen Leistungsprimat und Beitragsprimat, und ich denke, diesen Punkt müssen wir einfach sauber klären. Je besser wir den klären, desto akzeptierter wird dann auch das gewählte Primat sein.
Zur Besitzstandswahrung möchte ich schon Folgendes ausführen: Ich meine, Besitzstandswahrung - wenn das Leistungsprimat gegeben ist und das Leistungsprimat geht weiter - da ist logisch, dass wir da überhaupt nicht darüber diskutieren müssen. Das ist grundsätzlich gegeben. Ich sorge mich aber um die Arbeitnehmenden, die vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat wechseln sollen oder müssen, weil, sie haben ja keine Wahl, wenn sie in dem entsprechenden Betrieb arbeiten. Und hier muss man schon sehen, dass man einfach unter «Besitzstand» zwei verschiedene Dinge verstehen kann. Man kann darunter verstehen: Im Moment erhalte ich 50% des Lohnes, wenn ich im Leistungsprimat bin, und dann kann man das Guthaben, das man hat, auf diesen Lohn bezogen rechnen und das ins Beitragsprimat mitnehmen.
Man kann aber auch einen anderen Weg wählen und man könnte sagen, man rechnet einfach die Freizügigkeitsleistung aus, und das gibt dann unter Umständen eben nicht 50% des Lohnes. Ich möchte hier einfach klarstellen, dass ich unter «Besitzstandswahrung» verstehe, dass die Leistungshöhe, die ich aktuell im Leistungsprimat erhalten würde, dass es - wenn ich einen Monat später im Beitragsprimat aufhören würde - dass es die gleiche Leistung wäre. Und ich bitte einfach die Regierung um Antwort, wie sie das sieht. Weil, aus meiner Sicht gibt es zwei Wege, und ich möchte sicher sein, welcher Weg es ist.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch zwei/drei Bemerkungen. Es wurde hier immer wieder ins Feld geführt, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden und unsere Vorgänger hier ein falsches Konzept, oder mindestens falsche Ansätze, gewählt hätten: Ich glaube, zurückblickend ist es immer einfach zu sagen: Man hätte vor 20 Jahren oder wann auch immer etwas anders machen sollen. Es ist eine Tatsache, dass die Beträge knapp bemessen wurden, aber dass sie nicht so falsch waren, zeigt die Tabelle auf Seite 18. Da war ja der Deckungsgrad sowohl bei der offenen als auch bei der geschlossenen Kasse zum Beispiel im Jahre 1999 über 100%. Also, die Deckung war da. Das zeigt schon, dass die Ansätze ursprünglich nicht so falsch waren.
Ich glaube, auf Seite 36 wird dann begründet, wieso es dann zu dieser Entwicklung kam: Es waren einerseits die schwierigen Börsenjahre der Jahre 2000 bis 2002, und dann - und das scheint mir ganz wichtig zu sein - die strengeren Rechnungsgrundlagen EVK 2000, das heisst hier wurden die demografischen Entwicklungen neu berücksichtigt, und das verändert natürlich sehr stark eine solche Rechnung; und dann auch der Zinsfuss mit 4%. Also ich glaube, hier muss man auch zur Ehrrettung unserer Vorgänger sagen, es hat auch hier eine Entwicklung stattgefunden, die man so nicht vorausgesehen hat. Und darum glaube ich nicht, dass die das so falsch konzipiert haben. Wir haben jetzt erkannt, dass es hier Nachbesserung braucht, und darum haben wir hier ja auch dieses Gesetz. Das das eine.
Dann eine kurze Bemerkung zur risikobehafteten Anlagepolitik: Ich glaube, eine Anlagepolitik muss man ja immer im Umfeld sehen. Es mag sein, dass die im Verhältnis zum staatlichen Vermögen ähnlich oder gleich war. Aber in der Finanztheorie ist es ja so: Wenn ich das auf ein Unternehmen herunterbreche oder wenn ich ein sehr risikobehaftetes Unternehmen habe, also vom Geschäft her, dann muss ich eine sehr vorsichtige Finanzierung wählen. Ich kann nicht auf der Finanzierungsseite dann auch wieder risikobehaftet sein, weil dann verdopple ich ja die Risiken. Und wenn ich das so umlege auf eine Pensionskasse, muss ich sagen: Wenn ich eine knappe Finanzierung habe, dann muss ich eine umso vorsichtigere Anlagepolitik wählen, und das ist vielleicht hier um Nuancen nicht passiert.
Dann, bezüglich dieser überproportionalen Lohnerhöhungen, die ja bereits in den Eintretensdebatten des Abg. Markus Büchel und von mir schon diskutiert wurden und jetzt auch wieder von der Abg. Andrea Matt aufgebracht wurden. Ich glaube, es ist in der Tat so: Überproportionale Lohnerhöhungen werden gemäss diesem Regierungsvorschlag von der Gemeinschaft getragen. Das ist gemäss diesem Vorschlag so, und ich denke auch, das ist eine falsche Solidarität, und hier müssen wir sicher auf die 2. Lesung noch einmal darüber nachdenken.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir auch, wenn man zurückblickt, ist man des Öfteren gescheiter im Leben. Da haben Sie sicherlich recht, Herr Landtagsvizepräsident. Aber Ihr Parteikollege Peter Sprenger würde jetzt sagen: Es schleckt keine Geiss weg, dass die unterdurchschnittlichen Arbeitgeberbeiträge nicht gerade förderlich waren, um diese Unterdeckung zu vermeiden. Inwiefern wir eine Unterdeckung hätten, das wird dann die Regierung abklären bis zur 2. Lesung. Tatsache ist, wenn wir uns den Bericht ansehen und auch den Pensionsversicherungsbericht: Wären 3% einbezahlt worden - da gibt es noch Rahmenbedingungen im Gesetz und in der Verordnung -, so ist gemäss Bericht der Regierung und gemäss Bericht der Pensionsversicherung aktuell keine Unterdeckung vorhanden - sprich: sie wäre nicht vorhanden. Und wie gesagt, wir haben gehört, es hat hier technische Mängel gegeben. Es haben verschiedene Komponenten zu dieser Unterdeckung geführt, da stimme ich Ihnen zu. Aber die Finanzierung war sicherlich auch ein zentraler Schwachpunkt dieser Lösung. Wie gesagt, die Vergangenheit sollten wir ruhen lassen. Wir sollten in die Zukunft blicken und hier eine sichere Basis finden.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Die Ausführungen des Landtagsvizepräsidenten zur Vergangenheit teile ich natürlich. In den Jahren seit der Einführung des Pensionsversicherungsgesetzes hat sich auch die Arbeitswelt geändert. Das kann, glaube ich, auch der Herr Regierungschef bestätigen. Wir haben verschiedene Spezialisten, Ämter, Stabsstellen und Sonderstellen schaffen müssen, die mit Spezialisten ausgestattet sind, und da messen sich natürlich die staatlichen Stellen vielfach mit der Privatwirtschaft, und da hat es natürlich sicherlich auch gewisse Entwicklungen gegeben, die zur Belastung der Pensionskasse beitragen. Da haben Sie völlig recht. Aber eben, wir müssen jetzt Verbesserungen herbeiführen, und das ist unsere Aufgabe, und bitte hören wir jetzt auf, immer zu lamentieren und auf die Vergangenheit einzuschlagen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine Frage der Abg. Andrea Matt bezüglich der Besitzstandswahrung zu beantworten: Ich muss Sie da wirklich auf die Vorsorgepläne vertrösten. Wir werden die ausarbeiten. Aber eines muss ich natürlich auch sagen: Wir haben per Gesetz bestimmte juristische Personen geschaffen und denen auch entsprechende Freiheiten bzw. rechtliche Möglichkeiten gegeben, und das müssen wir auch in Betracht ziehen. Ich werde die Spezialgesetze noch einmal sehr genau anschauen, also zum Beispiel was die Liechtensteinischen Kraftwerke anbelangt, inwieweit die selbst verantwortlich sind, wie sie dann ihre pensionsversicherungsrechtlichen Angelegenheiten regeln; oder zum Beispiel die Post AG, das ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, natürlich im Mehrheitsbesitz des Staates Liechtenstein. Aber ich möchte nur sagen, das müssen wir hier mit einbeziehen.
Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass Besitzstände gewahrt werden, und ich gehe davon aus, dass diese Betriebe - zum Beispiel die Post AG - grosses Interesse an einer Beitragsprimatlösung haben, weil sie hier auch Vorteile für ihre Arbeitnehmer sehen. Davon gehe ich aus. Aber da werden bestimmte Vorsorgepläne jetzt ausgearbeitet. Das muss ausgehandelt werden und verhandelt werden, bevor ich hier jetzt abschliessend Auskunft geben kann.
Dann zur Frage des Abg. Heinz Vogt: Es gibt bis heute auf jeden Fall keine formulierte Gesamtstrategie des Staates Liechtenstein, wie er mit den angeschlossenen Betrieben in der Pensionsversicherung umgeht. Wir waren bisher interessiert daran, dass sie zusammenbleiben, dass sie in der staatlichen Pensionsversicherung bleiben. Deshalb haben wir hier auch Lösungen vorgeschlagen, die diesen Betrieben entgegen-kommen. Und jetzt wird man ja ganz konkret mit der Post AG in Gespräche treten, solche Vorsorgepläne diskutieren und dann natürlich auch die entsprechenden Rahmenbedingungen miteinander festlegen müssen - also: Was bedeutet jetzt diese Unterdeckung, wenn man von einem Primat ins andere wechselt, wie ist das zu finanzieren usw.? Aber da können wir bis zur 2. Lesung weitere Auskünfte geben.
Und was die Lohnerhöhungen anbelangt: Ja, so wie die Vorlage jetzt ist, wäre das der Arbeitgeber, der diese überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen nachbezahlt und nicht der einzelne Arbeitnehmer, der ja von der Lohnerhöhung selbst auch profitiert. Wenn man das anders geregelt haben will, dann muss das in der 1. Lesung dementsprechend diskutiert werden.Abg. Andrea Matt
Ich denke, wir haben das jetzt dementsprechend diskutiert. Also wenn ich den Landtagsvizepräsidenten Klein richtig verstanden habe, dann wünscht er auch, dass dies geprüft wird, so wie ich. Weil es ja keinen konkreten Gesetzesartikel dazu gibt, denke ich. Sie meinen also, dass wir das dann nochmal dort diskutieren, wo es um die ganzen Dienstgeber geht?
Das Zweite für mich ist einfach mit der Besitzstandswahrung: Im Moment ist in den Übergangsbestimmungen die Rede davon, dass man das einfach dann im Vorsorgereglement macht. Und da sollten wir uns halt vielleicht auch als Gesetzgeber sagen: Wir können das auch in der Übergangsbestimmung im Gesetz selbst regeln und müssen das nicht dem Stiftungsrat überlassen. Ich bitte einfach darum, dass hier der Staat grosszügig handelt und sich wenn immer möglich an der Höhe der Leistung orientieren sollte.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Was ich einfach noch einmal betonen möchte: Das wird vielleicht jetzt in dieser Vorlage, weil es sich um eine Teilrevision handelt, nicht so deutlich, aber die Leistungsansprüche, die belassen wir im Gesetz. Also die sind gesetzlich geregelt, was das Staatspersonal anbelangt, das im Leistungsprimat versichert bleiben soll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt - und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten -, dann können wir mit der 1. Lesung dieses Gesetzes beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 1a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 2b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 3 Abs. 1, 2 Bst. d bis f und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1, 2 Bst. d bis f und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich hätte hier mehrere Fragen. Einerseits stelle ich mir bei Abs. 2 die Frage, ob es Sinn macht, Arbeitnehmer mit weniger als 3-Monate-Pensum - also befristete Arbeitsverhältnisse - zu versichern, ob das Kosten-/Nutzen-Verhältnis hier eingehalten ist oder wirklich Sinn macht.
Bei Abs. 3 frage ich mich: Ein Dienstnehmer kann verlangen, dass er auf sein Ersuchen freiwillig versichert wird. Hier würde mich interessieren, wer dann die Kosten trägt, insbesondere die Frage des Arbeitgeberbeitrages, weil der Dienstnehmer hat ja das Recht, sich freiwillig zu versichern und der Arbeitgeber hat nicht das Recht zu sagen: Nein, ich will das nicht.
Und eine wesentliche Frage stelle ich mir hier noch in Abs. 1: «Zu versichern sind alle nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beitragspflichtigen Dienstnehmer ...». Wir haben gehört, dass es aufgrund der Sozialversicherungsabkommen, die sich auf EU-Recht berufen, ein Problem darstellt, wenn jemand sowohl am Wohnort als im Arbeitsortland ein Lohneinkommen erwirtschaftet. Ich nenne das mal in der Praxis so: Ein Arbeitnehmer wohnt in der Schweiz und arbeitet in Liechtenstein und hat zusätzlich in seinem Wohnort noch ein beitragspflichtiges AHV-Einkommen. Das bedeutet, dass er mit seinem gesamten Einkommen in der Schweiz versichert werden muss bei der Sozialversicherungsanstalt in seinem Kanton, und dies wäre der Umkehrschluss, dass er bei der Pensionsversicherung des Staates nicht versichert wäre. Ist das der Fall? Und wenn ja, wie will man das in der Praxis lösen? Dieser Umstand - sowohl im Gewerbe, in der Industrie und wohl auch beim Staat -, das ist eine Zumutung, es schafft Unklarheiten. Und insbesondere auch die Kurzfristigkeit der Einführung dieser Lösung ist meines Erachtens - gelinde gesagt - eine Katastrophe gewesen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zur Frage Abs. 2 Bst. e: Da geht es um Beschäftigte, die weniger als drei Monate beschäftigt sind. Das ist hier so festgelegt, dass im Normalfall hier dann die nicht zu versichern sind. Die Ausnahmefälle werden hier auch festgelegt, aber ich kann der Frage insgesamt noch einmal nachgehen. Natürlich ist das eine sehr kurze Versicherungsdauer, wenn überhaupt. Aber im Normalfall wird es hier nicht zu einer Versicherung kommen.
Abs. 3 betreffend die freiwillige Versicherungspflicht: Da heisst es dann natürlich: «... auf dessen Ersuchen hin und mit Zustimmung des Dienstgebers ...», also der Dienstgeber muss zustimmen, und da nehme ich an, dass das die übliche Finanzierung ist, also dass sich der Dienstgeber da auch daran beteiligen wird.
Was den Abs. 1 anbelangt, das müssen wir gerade hinsichtlich der Problematik, die Sie genannt haben, noch einmal überprüfen. Es darf natürlich nicht sein, dass aufgrund des Sozialversicherungsrechtes, so wie es international nun gültig ist, hier Arbeitnehmer dann praktisch aus dieser Versicherungspflicht herausfallen. Also die Formulierungen müssen wir hier noch einmal überprüfen, ob sie diesem Aspekt auch Rechnung tragen.Abg. Heinz Vogt
Gut, die Problematik ist bekannt. Ich kann es jetzt auch mal aus der Praxis sagen, nicht als Arzt, sondern als Wirtschaftsprüfer: Sie können bei der Vorsorgestiftung dann nur Risikoleistungen versichern, und das ist wirklich unangenehm, weil, der Arbeitgeber kann seiner finanziellen Verpflichtung gar nicht nachkommen. Ich denke, auch administrativ ist das wirklich ein Unding und auch weder im Interesse des Arbeitgebers im Sinne der Rechtssicherheit, als auch im Interesse des Arbeitnehmers auch aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Und da wünsche ich schon, bitte, eine detaillierte Abklärung. Aber das haben Sie zugesichert.
Bei Abs. 3 - das haben Sie mir auch erklärt. Hier denke ich, müsste man vielleicht sagen - ich nehme jetzt mal an, dass es hier keine Willkür gibt, sondern alle gleich behandelt werden und nicht: Der eine kann sich freiwillig versichern und der andere, welcher Couleur auch immer, kann sich nicht versichern lassen. Hier weiss ich nicht, ob das reglementarisch noch abgesichert werden müsste.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auch auf Abs. 1, auf die Versicherungspflicht des beitragspflichtigen Dienstnehmers bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung, eingehen: Ich denke mir, dass das eine generelle Problematik ist für alle Sozialversicherungen, die meiner Meinung nach im Generellen geregelt werden muss, weil, diese Bedingung gilt natürlich für alle Versicherungen, die wir abhängig machen von der Sozialversicherungspflicht in Liechtenstein. Und da wäre schon zu begrüssen, dass man dort so rasch wie möglich eben eine generelle Regelung, vor allem mit der Schweiz natürlich, trifft, wo ja das Hauptproblem besteht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sind hier mit Hochdruck an der Arbeit, haben auch entsprechende Sachverständige eingesetzt, und wir versuchen, auch bilateral möglichst zu einer guten Lösung zu kommen. Das Problem an und für sich ist sehr komplex und die Frage ist einfach, wie weit wir uns hier zwischenstaatlich einigen können, damit wir wirklich zu einer tragbaren und handhabbaren Lösung kommen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Zu Abs. 4 Bst. c hätte ich eine Frage. Hier steht geschrieben: «Folgen der Auflösung der Anschlussvereinbarung, namentlich betreffend die Weitergabe der Versicherten sowie die Regelung im Falle einer Über- oder Unterdeckung». Hier gehört meiner Meinung auch die Regelung der Leistungsfälle der laufenden Rentenbezüger hinein, wie das in der Praxis dann geschehen soll.
In Abs. 5 steht dann zwar: «... wird vom Stiftungsrat im Reglement geregelt». Ich frage mich aber schon, ob das nicht auch in eine Anschlussvereinbarung hineingehören sollte.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir werden das auf die 2. Lesung noch einmal überprüfen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum erwähnt. Der Abs. 3 bereitet mir Sorgen. Ich befürchte ganz einfach, dass dann sehr unterschiedliche Primatspläne vorhanden sind und dass das im Endeffekt für die Politik zu einem Bumerang werden könnte. Ich sehe schon das Dilemma der Regierung, dass dies explizit gewünscht wird von gewissen Institutionen, aber wie sieht das die Regierung? Befürchtet sie hier nicht auch, dass wir im Endeffekt ein Problem bekommen könnten?Abg. Andrea Matt
Ich habe mir diese Problematik auch notiert und möchte die Regierung fragen, ob man nicht für diese Höhe der Leistungen und der Beiträge alternativ vielleicht einfach im Gesetz eine Bandbreite definieren könnte, innerhalb derer variiert werden darf. Abg. Heinz Vogt
Ich habe auch noch einige Anregungen: In Abs. 2 ist von angeschlossenen Betrieben die Rede. In Art. 4 des bestehenden Pensionsversicherungsgesetzes ist von «Anschluss öffentlich-rechtlicher Institutionen und privater Unternehmungen» die Rede. Sind «angeschlossene Betriebe» identisch mit Art. 4, oder gibt es hier sonst noch Ausnahmen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Was die unterschiedlichen Primatspläne anbelangt: Selbstverständlich wird es hier auch zu unterschiedlichen Lösungen kommen und es wird unterschiedlich flexible Lösungen geben. Das ist natürlich genau das, was die vor allem privatwirtschaftlich ausgerichteten Betriebe wollen. Deshalb haben wir im Gesetz die Ausnahmen auch für diese privatwirtschaftlich ausgerichteten Betriebe aufgenommen.
Nun, wie sich das auswirken wird, das wird man sehen. Das können wir heute natürlich nicht mit Bestimmtheit voraussagen. Aber letztendlich denke ich mir, dass die Betriebe sicher daran interessiert sind, auch für ihre Angestellten eine attraktive Lösung zu finden, denn die stehen ja auch im Wettkampf um entsprechende Personalressourcen. Ob wir eine Bandbreite der Beiträge beim Beitragsprimat aufnehmen sollen, da bin ich eher skeptisch. Ich meine, das Beitragsprimat definiert sich natürlich auch durch die Nominalvorsorge, und letztendlich haben wir die Bandbreite der Beiträge im Leistungsprimat aufgenommen, weil wir ja bestimmte Leistungen versprechen. Wir müssen im Gesetz auch festhalten, wie diese Leistungen finanziert werden können. Aber ich kann die Frage gerne noch einmal abklären lassen. Wir waren der Auffassung, dass es hier keinen Sinn macht, dass wir die Beitragshöhe in einer bestimmten Bandbreite vorschlagen. Das soll dann diesen Unternehmen überlassen werden.
Was den Abs. 2 anbelangt: Ja, hier sprechen wir nur noch von «angeschlossenen Betrieben», und damit sind natürlich öffentlich-rechtliche und privatrechtliche gemeint, aber wir sollten auf jeden Fall innerhalb eines Gesetzes nicht unterschiedliche Bezeichnungen haben. Das werde ich auch überprüfen lassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 4b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4b steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Herr Präsident, danke für das Wort. Auch hier in Art. 4b ist in Abs. 2 von «angeschlossenen Betrieben» die Rede. Ich denke, hier wäre - wie das der Herr Regierungschef vorgeschlagen hat - eine einheitliche Definierung notwendig. Ich denke aber auch, es würde auch Gelegenheit geben, vielleicht Art. 4 zu überarbeiten, wo noch vom Personal der Post und Telecom die Rede ist, von Buschauffeuren, der im Dienste der Post stehenden Busunternehmen usw. Vielleicht bietet das auch Gelegenheit, dies zu überarbeiten.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Ich möchte zuerst anmerken, dass ich es begrüsse, dass die Regierung die zentrale Kritik verschiedener Vernehmlassungsteilnehmender an diskriminierenden und unsozialen Regelungen weitgehend in dieser Vorlage berücksichtigt hat. So hat sie eben beispielsweise auf eine Erhöhung der Mindesteinkommen für die Aufnahme in die Pensionsversicherung verzichtet, und so hat sie beispielsweise den Zwang zur Versicherung im Beitragsprimat für schwankende Pensen zurückgenommen. Aber eben nur für das Staatspersonal.
Art. 4b sieht vor, dass angeschlossene Betriebe und Gemeinden Vorsorgepläne auf Basis des Beitragsprimats wählen können. Und wenn dies für alle Versicherten so ist, dann ist es ja in Ordnung. Dann ist es das eine. Wenn es aber, wie die Regierung, Seite 75, im Bericht und Antrag ausführt, für die angeschlossenen Betriebe auch möglich ist, «... zwei oder mehr Vorsorgepläne als anwendbar zu erklären, so etwa wenn der Betrieb grundsätzlich der Versicherung im Leistungsprimat folgt, für Versicherte mit schwankendem Pensum jedoch das Beitragsprimat vorsehen möchte ...», dann habe ich damit meine Mühe. Damit werden die Versicherten innerhalb eines Betriebes ungleich behandelt und es besteht die Gefahr, dass in der Praxis vor allen Dingen Teilzeit arbeitende Frauen schlechter gestellt werden. Also ich möchte, dass man das noch einmal überprüft, ob es wirklich rechtens ist, dass für die Versicherten innerhalb eines Betriebes unterschiedliche Regelungen in Zukunft gelten können sollen. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Als Resümee aus der vergangenen Debatte ziehe ich, dass für mich persönlich das Beitragsprimat immer sympathischer wird. Das muss ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Ich lasse mich überraschen, was die Regierung auf die 2. Lesung bringt, gerade betreffend die angeschlossenen Institutionen, denn die Frage der Abg. Andrea Matt betreffend die Kosten - es würden keine Kosten für die Pensionsversicherung entstehen, das steht hier schon drin. Nur dann entstehen diese Kosten nach meinem Dafürhalten eben bei diesen Arbeitgebern, und ob dies die LKW aus ihrem Töpfchen nimmt oder die Post aus ihrem Töpfchen oder der Staat aus seinen Reserven, ist für den Steuerzahler nach meinem Dafürhalten ein und dasselbe; denn beim einen bezahlt es der Stromkunde, beim anderen der Briefmarkenkäufer und beim anderen der Kunde des Staates. Deshalb muss ich sagen, ich lasse mich überraschen, was die Regierung bringt, aber grundsätzlich könnte ich auch mit einer Beitragsprimatslösung leben, wie es auch bereits der Abg. Franz Heeb in seinem Votum erwähnt hat.Abg. Andrea Matt
Danke. Auf Seite 78 wird ausgeführt, dass die Post AG, also ein Betrieb, der auf Beitragsprimat umstellen möchte, sich dafür ausspricht, die Fragen der Abgrenzung von Leistungs- und Beitragsprimat ausschliesslich auf gesetzlicher Ebene zu regeln. Also ich möchte das hier unterstützen. Ich bin schon dafür, dass der Stiftungsrat Freiheiten hat, aber ich denke, diese Frage gehört irgendwo auf gesetzlicher Ebene geregelt. Wir müssen als Gesetzgeber wieder abwägen. Wirklich bedeutende Angelegenheiten, die gehören halt bei uns immer noch ins Gesetz.Abg. Markus Büchel
Ich denke mir, dass wir dann am Ziel vorbei schiessen, dass wir die Autonomie und Selbstständigkeit dieser angeschlossenen Betriebe erhöhen wollen. Ich gehe auch davon aus - wie das die Privatwirtschaft auch ganz klar verfolgt -, dass wir gleiche Behandlung im Unternehmen zusichern oder zumindest mal anstreben. Das ergibt sich dann aus den einzelnen Reglementen, die gewählt werden für die Versicherten oder Mitarbeiter. Ich würde davon abraten, hier dann wieder Einschränkungen vorzusehen für Beitragsprimate, die die einzelnen angeschlossenen Betriebe eben wählen können. Ich bin überzeugt, die wählen sicher solche aus, die diese Gleichbehandlung sichern.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Diese Autonomie ist anscheinend aktuell bereits gegeben, ansonsten frage ich mich, wie die LKW bereits heute den 13. Monatslohn versichert haben und wieso die Post bereits heute über eine Kaderlösung verfügt. Also ich sehe hier ganz klar, die Autonomie ist mit dem bestehenden Gesetz nach meinen Informationen bereits gegeben. Ich würde im neuen Gesetz schon auch bevorzugen, wenn gewisse Leitplanken festgehalten sind, welche anscheinend aktuell nicht bestehen.Abg. Heinz Vogt
Herr Präsident, ich möchte ausdrücklich das Votum des Abg. Markus Büchel unterstützen. Zur Frage des Beitragsprimates, einer Umstellung, glaube ich, dass die Betriebe das im Rahmen der Sozialpartnerschaft mit ihren Mitarbeitern aushandeln müssen und werden. Falls eine Schlechterstellung passieren würde, hätte das nach meinem Empfinden vermutlich sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das müsste vielleicht via Änderungsankündigung den Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Ich glaube aber nicht bei diesen Betrieben bzw. Staatsbetrieben, dass es so weit kommen wird. Ich denke, die kommen ihrer sozialen Verantwortung durchaus nach. Insbesondere bei der angesprochenen Liechtensteinischen Post AG hat es viele Teilzeitkräfte, viele Frauen, die dort arbeiten, denen es ermöglicht wird, dort zu arbeiten. Ich glaube, die verantwortlichen Verwaltungsräte, die wir ja auch hier mehrheitlich wählen, kommen ihrer Verantwortung sicherlich in dieser Hinsicht nach.Abg. Andrea Matt
Es ist einfach so, dass die Post - also genau ein solcher Betrieb - das wünscht, dass wir das im Gesetz regeln, und ich denke, wenn ein Betrieb, der aufs Beitragsprimat umstellen will, sagt, wir sollten mehr im Gesetz regeln, dann ist das aussagekräftig genug, dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Den Art. 4 werden wir noch einmal anschauen, ob wir den im Lichte der Debatte, die wir geführt haben, anpassen sollen.
Was die Diskussion betreffend eine weitere gesetzliche Regelung betreffend das Beitragsprimat anbelangt, bin ich dezidiert der Auffassung: Das sollten wir hier genau nicht machen, denn die Flexibilität, die wir uns hier nun geben und die ja im Sinne der angeschlossenen Betriebe ist und die sie ja wollen, würden wir hier wieder einschränken. Ich weiss nicht, wie durchdacht diese Äusserung der Post AG hier ist. Denn, wenn wir das hier im Gesetz regeln, bin ich überzeugt, haben wir nachher die Kritik, dass das alles wieder zu einschränkend ist.
Die Betriebe haben also eine bestimmte Autonomie. Die Autonomie haben wir ihnen per Gesetz gegeben, und sie müssen ihre Verantwortung auch sozialpartnerschaftlich wahrnehmen. Sie sind natürlich auch nicht völlig frei. Sie dürfen in ihren Leistungen ja nicht weniger weit als das betriebliche Personalvorsorgegesetz gehen. Das ist hier im Gesetz allgemein festgehalten. Also das ist der Rahmen, den wir haben. Ich bin auch überzeugt, was die Vorsorgepläne anbelangt, dass von den Betrieben ein auf ihre Struktur ausgelegter Vorsorgeplan gewählt werden wird und dass die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sicher ein Anliegen auch der entsprechenden Betriebe ist. Aber vielleicht kann man darüber eher diskutieren, wenn man solche Vorsorgepläne einmal sieht und wenn man sieht, was die beinhalten. Ich plädiere dafür, dass wir hier keine zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 5 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 5a Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 6 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Bst. c steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Wenn ich den Bericht so richtig verstehe, dann hat die Vermögensanlagekommission lediglich eine beratende Funktion. So steht es - zumindest wie ich das aus dem Bericht herauslese - im Bericht drin. Für mich stellt sich diesbezüglich die Frage: Wieso bekommt ein Gremium, das lediglich eine beratende Funktion hat, Organfunktion? Nach meinem Empfinden ist das übertrieben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Sie gehen richtig in der Annahme, dass der Anlageausschuss ja Empfehlungen abgibt und der Stiftungsrat dann ja letztendlich beschliessen muss, ob er den Empfehlungen folgt oder nicht. Aber insgesamt hat dieser Anlageausschuss natürlich eine sehr wichtige Rolle, also er bestimmt die Anlagepolitik. Das muss so schon festgehalten werden, weil hier die Sachverständigen drinsitzen und dementsprechend dann ihre Vorschläge machen. Deshalb sind wir hier zur Auffassung gelangt, aufgrund der Wichtigkeit dieses Gremiums und auch aufgrund der Verantwortung, die dieses Gremium hat, wollen wir ihm Organstellung geben. Selbstverständlich kann man hier immer unterschiedlicher Auffassung sein, ob ein Organ auch Beschlusskompetenzen haben muss oder nicht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Mit einer Organstellung sind ja auch immer gewisse Haftungsrisiken verbunden, und eine effektive Haftung für ein Gremium, das nur Empfehlungscharakter hat - obwohl es eine gewisse Wichtigkeit hat, das will ich nicht wegdiskutieren - und insofern eine sehr eingeschränkte Haftung, da habe ich einfach meine Zweifel, ob das gerechtfertigt ist. Ich glaube, eine Organstellung sollte ein Gremium haben, das wirklich Entscheidungen trifft und nicht nur Empfehlungen gibt. Ich bitte die Regierung, das einfach nochmal zu überdenken.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 10 Abs. 2, 3 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 2, 3 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Hier habe ich folgende Anregungen: Einerseits würde ich es begrüssen, dass den Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt würde, einen professionellen Stiftungsrat als Arbeitnehmervertreter einzusetzen, falls das gewünscht ist. Das ist eine Kann-Lösung, die würde ich begrüssen. Und das Zweite, was mir eigentlich noch am Herzen liegt: Im geltenden BPVG steht geschrieben, dass die Vorsorgeeinrichtung die Erst- und Weiterbildung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im obersten paritätischen Organ so zu gewährleisten hat, damit diese ihre Führungsaufgaben wahrnehmen können. Ich würde einen solchen Passus im Gesetz eigentlich auch begrüssen. Dann ist auch gewährleistet, dass sie ihre Aufgaben auch entsprechend wahrnehmen können. Es ist dann auch gewährleistet, dass den Arbeitnehmervertretern auch die nötige Zeit eingeräumt wird, um eine diesbezügliche Ausbildung erhalten zu können.Abg. Andrea Matt
Ich möchte den Abg. Heinz Vogt in diesem Anliegen unterstützen. Ich hatte es mir auch notiert, dass ich es für sehr wichtig erachte, dass die Ausbildung gewährleistet wird für die Stiftungsräte. Ergänzend hätte ich aber auch noch eine Bitte, und zwar ist mir negativ aufgefallen, dass die Projektgruppe, die den Vernehmlassungsbericht und das Gesetz hier erarbeitet hat, ausschliesslich aus Männern bestanden hat. Es ist einfach Fakt, dass im Beruf es auch Frauen gibt und dass das Frauenerwerbsleben sich gravierend von einem Männererwerbsleben unterscheidet. Deswegen erachte ich es einfach bei einer Personalvorsorge für grundsätzlich wichtig und richtig, dass Frauen im Stiftungsrat zwingend vertreten sind. Ich ersuche die Regierung, dies doch zu prüfen, eben weil es auch konkret passiert ist - also ich hatte bei der Vernehmlassung schon den Eindruck, dass das Frauenerwerbsleben nicht gebührend berücksichtigt worden war, und möchte einfach sicher sein, dass im Stiftungsrat auch Frauen drin sind.
Der nächste Punkt bezieht sich auf Abs. 2. Da steht: «Es steht den Betrieben frei, für eine bestimmte Mandatsperiode zugunsten eines anderen angeschlossenen Betriebes auf ihr Vertretungsrecht zu verzichten». Da hätte ich jetzt die Frage: Der «andere angeschlossene Betrieb», ist das auch wieder einer der drei grossen Betriebe oder könnten die drei grossen Betriebe auch zugunsten eines Experten aus einem kleineren Betrieb verzichten? Es kann ja auch sein, auch ein kleinerer Betrieb kann einen Top-Spezialisten drin haben. Und die ganz guten Leute sind nicht immer nur bei den grossen Betrieben zu finden.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir nicht, dass die Ausarbeitung dieser Vorlage anders erfolgt wäre, wenn Frauen in diesem Projekt drin gewesen wären. Ich würde auch nicht vorschreiben, dass in einer Kommission oder wie auch immer eine bestimmte Anzahl oder generell Frauen vertreten sein müssen. Es kann wirklich vorkommen, dass es einfach nicht möglich ist, und dann würde man das ignorieren, dass aus der Sache heraus einfach keine Vertretung drin ist. Ich denke mir, in der heutigen Zeit, wo der Anteil der Frauen bei den Erwerbstätigen einfach stetig zunimmt, dass es selbstverständlich sein wird, dass eine anteilmässige Vertretung in Kommissionen oder auch in Gremien ganz automatisch erfolgen wird. Ich würde also abraten von einer Vorschrift.Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach festhalten, dass wir da unterschiedlicher Meinung sind und wohl auch bleiben werden.Wenn, wie gewünscht die Ausbildung gewährleistet wird, dann denke ich, gibt es immer Dienstnehmerinnen, und bei gutem Willen gibt es die Möglichkeit, dann auch entsprechend Frauen auszubilden.Abg. Heinz Vogt
Wenn das möglich ist, bin ich gleicher Meinung, Frau Abg. Matt. Das kann man durchaus so sehen. Aber ich denke auch Ihre Partei - Sie haben gestern oder vorgestern zwei Wahlvorschläge gehabt, eines war das LKW und eines war die AHV, auch eine soziale Institution, und da haben Sie auch zwei Männer vorgeschlagen, vermutlich weil Sie keine Alternativen gehabt haben. Das ist momentan einfach die Faktenlage und ich denke schon, wenn man das weiter sieht, das wird sich von selber lösen, da bin ich überzeugt.Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach zu den vergangenen Wahlen betonen, dass wir bisherige Verwaltungsräte wieder gewählt haben bzw. wieder vorgeschlagen haben, und dass ich, ehrlich gesagt, jetzt nicht der Typ bin, der einen Mann rausschmeisst, um eine Frau reinzuholen. Also wenn er seine Arbeit wirklich gut gemacht hat, dann gibt es doch keinen Grund, ihn einfach zu ersetzen.Abg. Markus Büchel
Ich würde vorschlagen, dass Sie dann Mandatsdauerbeschränkung einführen. Dann kommt dieser Wechsel vielleicht automatisch.Abg. Heinz Vogt
Sie bestätigen eigentlich meine Aussage. Sie sagen, wenn es gute, bestehende Leute hat, soll man die nicht auswechseln, und das ist vermutlich bei einem Stiftungsrat auch der Fall. Wenn Sie das einführen, würden Sie vielleicht Leute - Männer oder auch Frauen - hinausschmeissen, die es gar nicht verdient haben.
Das andere ist natürlich eine Grundsatzfrage. Wir haben auch bestehende AHV-Verwaltungsräte gestellt, und als Beispiel haben wir jetzt eine Frau hineingewählt, und, wir haben bisherige gehabt. Also wir leben diesem Ziel nach. Das machen die Parteien. Ich glaube, das macht sowohl die FBP als auch die VU. Darum kann ich nur das Votum des Abg. Markus Büchel eigentlich unterstützen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zum letzten Diskussionsthema gibt es nicht mehr allzu viel anzufügen. Man muss sich das immer wieder bewusst machen. Mir war das auch nicht so bewusst, aber es stimmt, dass diese Arbeitsgruppe aus lauter Männern bestanden hat. Ich glaube, die Vorlage, so wie sie jetzt ist, wird auch der Frauenwelt gerecht. Aber insgesamt ist es sicher wünschenswert, dass sich ein solcher Stiftungsrat aus Frauen und Männern zusammensetzt. Wie weit wir hier etwas verpflichtend vorsehen wollen - wir können das überprüfen. Letztendlich geht es darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst kompetent vertreten sind. Ich nehme an, da kann man sowohl Frauen wie auch Männer einsetzen.
Was die Möglichkeit anbetrifft, dass die Dienstnehmervertreter jemanden wählen, also einen Vorschlag machen mit einem entsprechenden Fachmann, der aber nicht Dienstnehmer ist, das können wir gerne überprüfen. Ich möchte einfach zu berücksichtigen geben: Mir scheint es schon wichtig, dass die Dienstnehmer auch das Gefühl haben, dass sie durch einen gewählten Stiftungsrat vertreten werden. Aber ich werde die Frage gerne überprüfen lassen.
Was den Verzicht anbelangt oben, da haben wir tatsächlich an die drei grössten Betriebe gedacht und dass die zugunsten eines andern Betriebes auf ihr Vorschlagsrecht verzichten können. Aber wir gehen auch davon aus, dass diese drei grössten Betriebe sicher auch Sachverständige haben in ihren Betrieben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 12 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Ich habe noch zwei Fragen, einmal zu Bst. h: Hier steht: «Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören insbesondere: ... h) der Abschluss von Anschlussvereinbarungen». Wie wird das bei einer Austrittsvereinbarung gehandhabt? Das müsste konsequenterweise auch in den Aufgabenbereich des Stiftungsrates gehören.
Das Zweite: In Bst. a ist von strategischer Führung der Pensionsversicherung die Rede. Wir haben auch eine Geschäftsleitung, die ist ja operativ eigentlich dann tätig, und ich frage mich: «Strategie», das ist so ein Begriff, den man überall hört. Was wird darunter verstanden?
Und schlussendlich, was mir hier natürlich fehlt, ist eine gewisse finanzielle Überwachung der Stiftung. In Art. 14c Abs. 3 haben wir dann auch - zum Beispiel wenn eine Unterdeckung besteht - hat der Stiftungsrat dafür zu sorgen, dass das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt wird, also ergo müsste das eigentlich auch vorne in den Art. 12 Abs. 2 irgendwie zwischen Bst. a und i eingefügt werden; also Massnahmen, die der finanziellen Überwachung der Stiftung dienen.Stv. Abg. Adrian Gstöhl
Ich hätte gern den Bst. a noch ergänzt: «die strategische Führung der Pensionsversicherung durch Asset und Liability Management». Leider ist der Begriff Englisch, aber ich kann kurz sagen, was damit beinhaltet ist, nämlich eine auf die Pensionskasse abgestimmte Vermögensverwaltung.
Ein Asset und Liability Management liefert den verantwortlichen Organen einer Pensionskasse eine klare und transparente Entscheidungsgrundlage für ihre zukünftigen Anlageentscheide. Die Risikoeigen-schaften des Vermögens werden so optimal auf die Verbindlichkeiten der Pensionskasse abgestimmt und Rendite-Chancen erhöht. Man spricht da von Volatilität. Ein einfaches und transparentes Vorgehen.
Die Grundlage des Asset und Liability Management ist eine Analyse der Aktiven und Passiven der Pensionskasse. Mit den so gewonnenen zentralen Kennzahlen lässt sich eine Anlagestrategie ableiten, die mittel- bis langfristig sicherstellt, dass die Verbindlichkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das vorhandene Vermögen gedeckt sind. Durch dieses Vorgehen erhalten Sie nicht nur mehr Transparenz über die Pensionskasse, sondern gleichzeitig auch die Grundlage für künftige Anlageentscheide und -vorteile, strategisches Überprüfen der bestehenden Anlagelösung der Pensionskasse, Ermitteln der Zielrendite, der Risikofähigkeit und des effizienten Referenzportfolios, Optimieren des Anlageertrages unter Berücksichtigung der Verpflichtungen, Kennen der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Höhe der Wertschwankungsreserven, systematische Anlagestrategie, Beratung mit einem Know-how eines PK-Anlageexperten. Das beinhaltet das Asset und Liability Management. Wenn man diesen Gedanken irgendwie einfliessen lassen könnte in diese Aufgaben des Stiftungsrates, nur als Gedankenstütze, dass ein Management besteht, das sich klare Definitionen erarbeiten muss.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich kann diesen Gedanken grundsätzlich sehr wohl nachvollziehen. Für mich ist das ein Teil der Führungsaufgabe. Wenn wir das unter Pkt. a, wie eingangs erwähnt, subsumieren bzw. da einbringen, dann schränken wir die strategische Führung auf diese Aspekte ein. Davon möchte ich absehen, aber der Gedanke an und für sich ist wertvoll. Es ist ja vom Abg. Heinz Vogt die finanzielle Führung angesprochen worden, dass das hier noch stärker seinen Niederschlag findet, und in diesem Sinne, glaube ich, ist der Gedanke sicher wertvoll, den aufzunehmen, aber nicht unter Pkt. a.Abg. Heinz Vogt
Ich denke, der Gedanke von Ihnen ist sehr lobenswert. Es ging auch in meine Richtung. Aber ich glaube, hier teile ich die Meinung des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein zur Einbindung in diesen Abs. 2.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich den letzten Ausführungen anschliessen. Ich denke mir auch, dass all die Aufgaben, die Sie aufgeführt haben, Herr Abg. Gstöhl, zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören. Ich würde sie auch nicht einschränkend nennen zur strategischen Führung, sondern Teil dieser strategischen Führung. In dem Sinn ist das gut, wenn das einmal hier im Protokoll auch festgehalten ist, und wir werden sehen, ob wir die Gedanken noch verstärkt hier einbringen können.
Was die ganzen Austrittsregelungen anbelangt, die sind unter Pkt. h schon beinhaltet: der Abschluss von Anschlussvereinbarungen. Und in Art. 4 Abs. 4 steht, dass in Anschlussvereinbarungen auch die Folgen der Auflösung der Anschlussvereinbarungen geregelt werden müssen, und hier auch die Weitergabe der Versicherten sowie die Regelung im Falle von Über-/Unterdeckungen etc. Also an und für sich sind die Folgen hier beinhaltet.
Was die finanzielle Führung und die finanzielle Überprüfung, Überwachung anbelangt, da werden wir auch sehen, ob wir das noch verstärkt zum Ausdruck bringen können.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 13 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 13a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13a steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich hätte auch hier eine Anregung an die Regierung. Die Vermögensanlagekommission - ich habe es schon erwähnt - bestimmt ja über ein Vermögen, zumindest beratend, von über einer halben Milliarde Schweizerfranken per 31.12.2006. Inzwischen wird das auch mehr sein. Ich frage mich hier schon, wie wird hier mit Interessenkonflikten umgegangen, weil dies doch einen gewissen Einfluss hat auf die Vermögensdispositionen? Hier könnte ich mir vorstellen, dass vielleicht noch ein Absatz über die Handhabung von allfälligen Interessenkonflikten eingefügt wird oder das auch in einem Reglement geregelt wird.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 3. Hier ist im letzten Satz erwähnt: «Sie erstattet» - diese Kommission - «dem Stiftungsrat regelmässig Bericht über ihre Tätigkeit». Mich würde konkret die Definition des Begriffes «regelmässig» interessieren. Auf der Seite 87 des vorliegenden Berichts und Antrages wird auch die Reporting-Verpflichtung erwähnt, und ich denke mir, hier bestehen mitunter schon Potenziale für die Zukunft, indem man mitunter, wenn Fehler vorhanden sind, hier möglichst schnell eingreifen kann. Kann die Regierung hierzu Ausführungen machen, wie dies zu verstehen ist, diese regelmässige Berichterstattung?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe noch eine Verständnisfrage, und zwar in Abs. 4 wird festgehalten, dass die Aufgaben der Vermögensanlagekommission im Anlagereglement festgehalten werden. Mein Verständnis ist aufgrund des gesamten Gesetzes, dass keine Entscheidungskompetenzen hier festgehalten werden können. Ist das richtig?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Was die Frage der Interessenkonflikte anbelangt, haben wir tatsächlich ein Problem in Liechtenstein. Das ist einfach durch die Kleinheit des Landes bedingt. Das heisst, wir müssen da immer wieder sehen, dass Fachleute, die wir in diesen Gremien haben, nicht direkt von der Anlagepolitik bzw. von den Anlagen betroffen sind. Ob wir hier im Gesetz oder in einem Reglement oder in der Verordnung Genaueres festlegen, das werden wir auf die 2. Lesung hin klären, aber das Problem stellt sich heute schon; wir geben da auch Acht darauf, dass eben keine Interessenkonflikte zustande kommen können, indem wir diese Fachleute nicht direkt vom Finanzplatz hier haben. Ansonsten hätten wir immer wieder solche Interessenkonflikte.
Dann weiter, was die Berichterstattung dieser Kommission anbelangt: Die wird sicher vierteljährlich dem Stiftungsrat über die Anlagepolitik und über entsprechende Empfehlungen berichten. Wir sehen das heute beim Steuerungsausschuss des staatlichen Vermögens - also da wird auch regelmässig, das heisst sicher viermal im Jahr, darüber beraten, wie die Lage sich darstellt, was für Handlungsempfehlungen gegeben werden, wie weiter vorgegangen werden soll. Allerdings, in bestimmtem Umfang geben wir heute natürlich dem Anlageausschuss auch Kompetenzen, wenn es um die Überwachung der Anlagepolitik geht und wenn es um die Führung von Gesprächen geht usw. Da kann ich gerade auf Ihre Frage, Herr Landtagsvizepräsident, antworten: Ja, das Gesetz selber sieht da vor, dass die Anlagekommission beratend tätig ist. Das Anlagereglement kann natürlich nicht darüber hinausgehen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Herrn Regierungschef, dass er das mit den Interessenkonflikten ähnlich sieht. Hier gilt es auch, das Problem an der Wurzel anzupacken und vielleicht schon vorsorglich tätig zu werden, und hier gibt es ja verschiedene Möglichkeiten. Sie können Sie es ja auch erwähnen, man kann das im Gesetz, einer Verordnung, in einem Reglement erlassen. Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, dass der Stiftungsrat selber mit denjenigen Mitgliedern zum Beispiel eine schriftliche Vereinbarung abschliesst, die das ausschliesst, Anlagen zu tätigen, die in einem Interessenkonflikt stehen, aber auch die Problematik von Kickback-Zahlungen oder Seiten-Zahlungen, das erachte ich einfach als sehr wichtig auch als vertrauensbildende Massnahme.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich möchte noch gerne etwas zum Reporting sagen: Ich glaube, ein Reporting muss immer sachgerecht und situativ richtig sein, das heisst zum Beispiel, ein Reporting kann so aufgebaut werden, dass in kürzeren Abständen über die wesentlichen Faktoren berichtet wird und in grösseren Abständen vielleicht ein umfassenderes Reporting stattfindet. Es kann aber auch sein, wenn zum Beispiel besondere Ereignisse eintreffen, wie zum Beispiel eine Börsenkrise usw., dass man hier dann ein kürzeres Reporting einfügt. Ich glaube, eine fixe Grösse hier ins Gesetz zu nehmen - das wurde nicht gefordert, aber ich möchte das einfach klären - das wäre für mich nicht sachgerecht insofern, weil es eben dann nicht so abgestuft erfolgen könnte, und von dem her glaube ich, dass so ein allgemeiner Begriff gut ist, dann kann man das auf die Situation anpassen, und der Stiftungsrat wird hier, glaube ich, schon Vorgaben machen, wie er das haben möchte in Zusammenarbeit mit der Vermögensanlagekommission.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14a Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. In diesem Absatz ist nachzulesen, dass der Stiftungsrat in einem Reglement unter anderem die Bestimmungen über die Rechnungslegung erlässt. Wenn wir uns Seite 54 des vorliegenden Berichts und Antrages betrachten, so macht hier die Finanzmarktaufsicht den Hinweis, dass dies grundsätzlich beim BPVG in einer Verordnung geregelt ist. Ich frage mich einfach: Wieso gehen wir hier einen anderen Weg und sagen: Nein, wir regeln es nicht in der Verordnung, sondern wir regeln es in einem Reglement, und nicht die Regierung regelt es, auch nicht der Landtag, sondern dieser Stiftungsrat? Nach meinem Dafürhalten, wenn man sich die Seite 54 betrachtet, kommt auch die OTG - die Ostschweizerische Treuhandgesellschaft - zu der gleichen Ansicht wie die Finanzmarktaufsicht. Ich frage mich schon effektiv, sollte man das nicht zumindest in der Verordnung zu diesem Gesetz regeln?Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Mein Votum geht in die gleiche Richtung wie dasjenige von Wendelin Lampert. Ich denke auch, vielleicht etwas zur aktuellen Situation: Die Pensionsversicherung bilanziert nach SWISS GAAP FER 26. Das wurde einvernehmlich mit Regierung, Stiftungsaufsicht und Geschäftsprüfungskommission so bestimmt. Das ist auch richtig so, aber ich frage mich schon, wer hier die Kompetenz haben soll und wo das geregelt wird und ob wir nicht zum Beispiel bei den Rechnungslegungsvorschriften auf das geltende BPVG verweisen sollen, das als Minimalstandard dann gelten sollte. So kann man sagen: Der Stiftungsrat hat die Kompetenz, irgendwelche Rechnungslegungsvorschriften einzuführen und Transparenzvorschriften, die vielleicht überhaupt nicht mehr aktuell sind. Ich glaube zwar nicht, dass das passieren würde, aber doch würde ich es begrüssen, wenn das vielleicht ein bisschen detaillierter geregelt würde.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auf jeden Fall entnehme ich immer mehr, dass der Landtag doch wünscht, dass auch die staatliche Pensionsversicherung unter die Aufsicht der FMA gestellt wird. Dementsprechend werden wir hier auf die 2. Lesung hin Vorschläge ausarbeiten. Diese Berichterstattung ist dann auch mit Art. 14f in Beziehung zu setzen, nämlich da ist die Pensionsversicherung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Reglemente einzureichen, Jahresrechnungen usw., Informationen der Versicherten, Berichte der Revisionsstelle. Deshalb ist die Aufsichtsbehörde hier sicher involviert, aber wir werden diesen ganzen Fragenkomplex zusammen mit der gewünschten Unteraufsichtstellung unter die FMA dann auch gesetzlich natürlich neu regeln.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Vielleicht noch eine Rückfrage an den Herrn Regierungschef: Ich habe anlässlich meines Eintretensvotums ja angeregt, ob es aus Sicht der Regierung denkbar wäre, dass man die Aufsicht an die FMA delegieren könnte. Aber das hat man, glaube ich, so ausgedrückt, dass man das politische Monitoring der Geschäftsprüfungskommission überlassen könnte. Das wäre für meine Begriffe doch noch ein interessanter Ansatz, der zu überprüfen wäre.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sind ja bei dieser Lösung geblieben, dass die Regierung zwar nicht mehr die Kompetenzen hat, die sie heute hat - da soll ja der Stiftungsrat viel mehr Kompetenzen haben, die Personalvorsorge soll viel autonomer werden. Aber wir sind bei der Aufsichtsbehörde der Regierung geblieben auch unter diesem Gesichtspunkt, dass der Staat hier doch wesentliche Garantien abgibt, indem er beim Leistungsprimat bleibt und damit auch Leistungen dementsprechend erbracht werden, und dass der Landtag über die GPK ebenfalls in die Aufsicht involviert ist.
Es fragt sich jetzt, ob eine solche Kombination richtig ist, dass wir einerseits die Personalvorsorge der FMA unterstellen und damit dieser externen Aufsicht, aber trotzdem noch einen Teil der staatlichen Aufsicht behalten wollen. Also ich möchte diese Frage doch noch einmal fundierter abklären.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe bei meinem Eintrittsvotum ja auch darauf tendiert, dass die Aufsicht an die FMA übergeht. Aber ich glaube, wenn man das macht, dann muss man es konsequent machen. Ich glaube, es kann nicht sein, dass wir hier eine Mischlösung haben. Wenn die Regierung zum Schluss kommt, dass das eine sinnvolle Lösung ist, glaube ich, dann müssen wir sie durchziehen. Die GPK hat ja dann die Möglichkeit über die allgemeine Aufsicht, die sie über die Staatsverwaltung hat, hier wie bei anderen Ämtern oder andern Stellen Einsicht zu nehmen, und sie hat ja dieses Mittel immer noch. Aber hier eine spezifische Aufsicht durch die GPK vorzusehen im Fall, dass die Aufsicht bei der FMA ist, davon würde ich aber absehen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich sehe das genauso wie der Landtagsvizepräsident. Entweder entscheidet man sich für die Aufsicht bei der FMA und ist dann auch konsequent in dieser Haltung. Ich begrüsse also schon eine Unterstellung unter die FMA, aber dann gesamtheitlich.Abg. Heinz Vogt
Ja gut, es geht mir jetzt eigentlich nicht um Aufsicht. Es ist ja, wenn man unser Gremium anschaut, ein Milizgremium. Wir haben noch die Finanzkontrolle, die uns hilft. Ich habe es ja auch genannt als politisches Monitoring, und wenn die Geschäftsprüfungskommission das noch behandeln kann im Rahmen ihrer Tätigkeit, dann ist mir auch gedient. Aber wir haben hier ein Spezialgesetz nach meinem Dafürhalten. Wir haben die Aufsicht über die ganze Staatsverwaltung, und ich frage mich hier schon, ob es hier gewisse Synergien gibt. Logischerweise denke ich schon, dass, wenn man konsequent ist, sollte man das so regeln - Aufsicht bei der FMA.
Aber ich denke schon, weil wir ja auch das Leistungsprimat beibehalten mit den bestehenden Problemen, dass es von politischem Interesse wäre, dass vielleicht die Geschäftsprüfungskommission hier noch eine Funktion wahrnehmen muss. Ob das in diesem Gesetz geregelt wird oder das durch die allgemeinen Bestimmungen schon abgedeckt ist, das war eigentlich meine Frage und ich möchte hier eigentlich nicht mehr weiter darauf eingehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Die Regierung hat die Voten zur Kenntnis genommen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:15 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14:15 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 35: Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz).
Wir fahren fort mit Art. 14b auf Seite 131. Ich bitte, mit der Lesung fortzufahren.Art. 14b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14b steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Hier geht es um die Verantwortlichkeit und Haftbarkeit unter anderem der Stiftungsräte und anderer Organe. Es wurde bereits angetönt, dass die Aus- und Weiterbildung dieser Gremien sehr wichtig ist. Ich möchte das hier einfach anfügen, dass man nicht nur Haftungen übertragen kann, sondern dass man die Leute dann auch befähigen muss, mit dieser Verantwortung umzugehen und auch das notwendige Wissen zu haben. Ich denke, in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir in diesem Gesetz diese Aus- und Weiterbildungsverpflichtung zwingend vorsehen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 14c Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14c Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine ähnliche Formulierung finden wir ja auch im bestehenden Gesetz und ich frage mich effektiv, ob erstens einmal der Passus betreffend die zwei aufeinander folgenden Jahre gerechtfertigt ist, und dann noch das «und besteht eine versicherungstechnische Unterdeckung». Müsste nicht zumindest beim Begriff «und» auch «oder» stehen? Denn wenn eine versicherungstechnische Unterdeckung besteht, so besteht auch hier irgendwo ein Finanzbedarf.
Im Weiteren frage ich mich auch beim Schlusssatz - wenn man das in den Erläuterungen nachliest - ob man daraus nicht gezwungenermassen ableiten muss, sollte diese Finanzierung nicht funktionieren, dass dann ein Leistungsabbau resultieren würde. Wie sieht dies die Regierung?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich würde es für eine übertriebene Massnahme halten, wenn eine kurzfristige Unterdeckung der Versicherung besteht - und kurzfristig kann es durchaus zu einer Unterdeckung kommen in einem Jahr -, dass dann hier sofort die Beiträge angepasst werden müssen. Deshalb ist diese Zweijahresfrist aufgenommen, nämlich wenn sich der Deckungsgrad der Kasse während zwei Jahren verschlechtert und eine Unterdeckung gegeben ist, dass dann eben die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden müssen. Diese Bestimmung finde ich schon richtig.
Was den restlichen Passus dieses Artikels anbelangt: Der ist natürlich notwendig, denn die Leistungen sind ja im Gesetz festgeschrieben, sind im Gesetz gedeckt. Also der Stiftungsrat hat keine Möglichkeiten, Leistungskürzungen vorzunehmen. Dann muss er an die Regierung gelangen und die Regierung muss dementsprechend eine Gesetzesanpassung in Vorschlag bringen, wenn das notwendig ist, und der Landtag hat sich dann damit zu beschäftigen. Aber wie gesagt - das habe ich schon bei der Eintretensdebatte gesagt -, mit diesem Bandbreitenmodell sind wir hier auf der sicheren Seite und ich denke mir auch, dass die Deckung der Versicherung innerhalb dieser Bandbreite sehr gut erreicht werden kann.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Noch etwas aus meiner Sicht zu dieser Thematik: Falls die Regierung dann auf die 2. Lesung die Aufsicht unter die FMA unterstellen würde, dann kann ich Ihnen versichern, dass, wenn sich die finanzielle Lage verschlechtern wird, die FMA von sich aus gewisse Auflagen machen wird zuhanden des Stiftungsrates. Das heisst dann natürlich auch, dass die Finanzierung wieder geregelt werden muss, und im Rahmen des Gesetzes mit dem Bandbreitenmodell hat der Stiftungsrat hier gewisse Möglichkeiten, das wieder auszufinanzieren.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich verstehe den Artikel nicht so, dass dann zwingend Gesetzesanpassungen in Bezug auf die Leistungen zu machen sind, sondern es geht hier um das finanzielle Gleichgewicht. Das muss die Versicherung ja langfristig haben, und es gibt hier ja verschiedene mögliche Massnahmen. Es gibt eine verstärkte Finanzierung, es gibt Leistungsanpassungen, es gibt hier verschiedene Möglichkeiten. Hier wird einfach das verantwortliche Organ dazu beauftragt, vorstellig zu werden, aber es heisst nicht, in welche Richtung es dann gehen muss.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14d steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Bezüglich Staatsgarantie verweise ich darauf, dass ich im Eingangsvotum die Regierung gebeten habe, im Bericht und Antrag zur 2. Lesung doch aufzuzeigen, wie die Ausfinanzierung der Unterdeckung im Leistungsprimat erfolgt, damit ich einfach die entsprechende Sicherheit auch habe und der Aufhebung der Staatsgarantie zustimmen kann.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir können das zahlenmässig sicher noch weiter ausführen, aber ich habe heute Morgen schon berichtet: Wenn wir die Deckung in einer prospektiven Kassenbilanz bei geschlossener Kasse heute anschauen, dann sind wir bei rund 95%. Wenn wir diese Beitragssatzerhö-hung von 2,8% dazu einrechnen, dann werden Sie sehen, dass damit natürlich diese Unterdeckung innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne ausfinanziert werden kann, aber dazu können wir gerne Beispiele machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14e steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Diese beiden Absätze verwirren mich ein bisschen. Im Abs. 1 heisst es, dass die Verwaltungskosten von der Versicherung getragen werden, und in Abs. 2, dass die Versicherung auch den Verwaltungskostenbeitrag dem Dienstgeber so quasi überlassen kann bzw. dass der Dienstgeber einen Teil daran leisten soll. In den Erläuterungen vorne steht: Es gibt private Vorsorgeeinrichtungen, in denen der Arbeitgeber freiwillig die Kosten der Administration trägt. Wäre es also auch möglich bei dieser Versicherung der Landesangestellten, dass zum Beispiel die Leistung für Verwaltung partnerschaftlich aufgeteilt würde?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Ich habe eine Bemerkung zu Abs. 2: Hier steht, dass die Pensionsversicherung von sich aus bestimmen kann, ob der Dienstgeber, das heisst das Land Liechtenstein bzw. die angeschlossenen Institutionen hier etwas zahlen müssen. Ich glaube, es kann doch nicht sein, dass jemand bestimmt, wann der andere etwas zu übernehmen hat. Ich glaube, hier müsste man, wenn schon, dann einen Mechanismus einführen, dass hier auch der Dienstgeber mindestens dem zustimmen muss.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum auf Seite 32 verwiesen, und zumindest auf dieser Seite kommt die Regierung zur Aussage: «Mit Ausnahme des Sozialfonds werden zudem auch die Verwaltungskosten vom Arbeitgeber getragen». Entsprechend möchte ich einfach auf mein Eintretensvotum verweisen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. In diesem Art. 14e wird einmal grundsätzlich festgehalten im Abs. 1, dass die Pensionsversicherung die Verwaltungskosten trägt, und im Abs. 2 gibt hier der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass sie zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einen Verwaltungskostenbeitrag erheben kann. Also hier im Gesetz würde man ihr diese Möglichkeit geben, und dieser Verwaltungskostenbeitrag ist dann von den Dienstgebern zu leisten.
Die Frage stellt sich hier einfach, ob wir eine abschliessende Regelung treffen wollen. Dann müssen wir uns entscheiden, inwieweit dieser Verwaltungsaufwand eben vom Dienstgeber getragen wird oder von der Pensionsversicherung. Hier wollten wir diese Möglichkeit einfach offen lassen, gerade wenn man sieht, dass sich im Bereich der Deckung, dass man sich hier in einem Grenzbereich bewegt, dass dann noch eine Möglichkeit gegeben ist. Allerdings müssen wir auch sehen, dass es sich hier nicht um derart erhebliche Beträge handelt, dass man massgeblich den Deckungsbeitrag hier korrigieren könnte.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen. Er spricht die Tabelle von Seite 31 an und sagt, dass lediglich beim Sozialfonds Verwaltungskosten zulasten des Arbeitnehmers gehen. Das ist leider in der Praxis nicht richtig. Bei vielen und etlichen Sammelstiftungen - und da sind viele Versicherte versichert - gehen die Verwaltungskosten oft auch zulasten des Arbeitnehmers. Darum ist die Tabelle hier natürlich nicht abschliessend, und ich weiss auch nicht, warum die Regierung sich beschränkt hat, nicht zumindest mal eine Sammelstiftung aufzuführen. Da hätte man vielleicht auch noch einen gewissen Vergleich, wie das in der Praxis aussieht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, mein Verständnis dieses Abs. 2 ist, dass die Pensionskasse von sich aus bestimmen kann, wann der Dienstgeber diesen Deckungsbeitrag zu leisten hat: Ist das richtig und wieso hat die Regierung diese Form gewählt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass es ein anderes Gesetz gibt, wenn einer von sich aus sagt: Ihr müsst bezahlen, dass der andere dann einfach ohne Möglichkeit des Einspruchs das einfach bezahlen muss. Regierungschef Otmar Hasler
Das Verständnis, das Sie von diesem Abs. 2 haben, ist richtig. Das wollte man auch in den Autonomiebereich der Pensionsversicherung stellen, dass, wenn sie es als notwendig ansieht, dass eben dieser Verwaltungsaufwand doch einen Umfang annimmt, den sie den Arbeitgebern in Rechnung stellen will, dass sie dann diese Möglichkeit auch hat. Gerade auch im Zusammenhang, dass wir hier dann verschiedene Lösungen haben, auch verschiedene Primatslösungen. Das kann natürlich auch zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen bzw. das wird mit Sicherheit zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen, und hier könnte die Pensionsversicherung dann einen Verwaltungskostenbeitrag von den Arbeitgebern einfordern.Abg. Heinz Vogt
Noch einmal etwas zu diesem Thema: Die Verwaltungskosten müssen ja eigentlich in die normalen Beiträge eingerechnet werden. Es kommt darauf an, ob das der Dienstgeber oder der Dienstnehmer bezahlt. Ich nehme jetzt mal an, bei dieser Finanzierung ist es irgendwie im Beitragssatz eingerechnet, und hier käme das - wenn der Dienstgeber das übernähme - würde das einem zusätzlichen Dienstgeberbeitrag entsprechen. Darum stelle ich mir schon die Frage, ob das Sinn machen würde, wenn man das jetzt so einseitig festlegen würde in Abs. 2.Abg. Markus Büchel
Ich denke mir, dass es so gemeint ist: Wenn ein angeschlossener Betrieb sehr aufwendige Berichterstattungen oder eine aufwendigere Verwaltung wünscht, Dienstleistungen wünscht, die über das normale Mass hinausgehen, dann könnte dieser einzelne Betrieb - so interpretiere ich das - mit zusätzlichen Verwaltungskostenbeiträgen oder mit einem einmaligen Verwaltungskostenbeitrag belastet werden. So interpretiere ich das.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich weiss nicht, was die Absicht dahinter war. Ich sage einfach, wenn ich eine wörtliche Interpretation dieses Abs. 2 vornehme, kann die Stiftung jederzeit ohne irgendwelche Begründungen diese Sache einfordern, und zwar den vollständigen Verwaltungskostenbeitrag. Es kann sein, dass die Politik sagt, wir akzeptieren das, aber ich finde, wir sollten das klarer regeln. Es kann ja nicht sein, dass das so offen formuliert wird.Abg. Markus Büchel
Ich denke mir, dass es sicher schwierig wird, das zu formulieren im Voraus, welche Umstände und welche Begründungen dann auch zum jeweiligen Anlassfall gewährleistet werden müssen. Darum ist die offene Formulierung hier aus meiner Sicht schon berechtigt. Dass eine Pensionsversicherung sicher nicht willkürlich und unverhältnismässig hier handeln kann, das setze ich jetzt einmal voraus.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich meine, wir machen jetzt hier Interpretationen, ohne dass wir genau wissen, was hier der Hintergrund ist. Ich wäre froh, wenn die Regierung bis zur 2. Lesung hierzu Ausführungen machen kann, wie das gemeint ist, damit man mindestens aus den Materialien weiss, was der Hintergrund dieses Abs. 2 ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. So wie der Gesetzesvorschlag vor uns liegt, so ist das klar, dass im Autonomiebereich der Versicherung steht, wann sie aus welchen Gründen einen Verwaltungskostenbeitrag erhebt. Er darf ganz einfach nicht über die Kosten, die die Verwaltung generiert, gehen, und sie wird ja im Einzelfall dann auch sehen müssen, welche Kosten zum Beispiel einzelne Lösungen in der Verwaltung hervorrufen.
Es wäre sicher auch stossend, wenn man sieht, dass einzelne angeschlossene Betriebe durch ihre Primatslösung, durch die Vorsorgepläne erhöhte Kosten hervorrufen, und die wieder von allen Versicherten gedeckt werden müssten. Dann würden hier sicher einmal die Kosten umgelegt und dementsprechend auch in Rechnung gestellt. Aber wir können gerne weitere Ausführungen auf die 2. Lesung hierzu machen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Für mich ist jetzt in Ihrem Votum ein bisschen etwas von beidem drin: Einerseits sollen sie es können, andererseits ist der Begriff der erhöhten Kosten drin. Für mich stellt sich die Frage: Geht es hier nur um die zusätzlichen Kosten, die über dem normalen durchschnittlichen Aufwand sind, oder betrifft es sämtliche Verwaltungskosten?Regierungschef Otmar Hasler
Wie der Gesetzesartikel hier ausführt, betrifft es alle Verwaltungskosten, aber es steht in der Autonomie der Pensionsversicherung, ob sie ungleiche Aufwendungen dann in Rechnung stellt oder nicht. Ich kann natürlich jetzt die Entscheidungen der Pensionsversicherung hier nicht vorwegnehmen, aber Sie haben Recht. Wenn man das einschränken möchte, müssen wir das auf der Gesetzesebene einschränken.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14f steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke. Der guten Ordnung halber möchte ich nochmal wiederholen, dass ich dafür bin, dass die Aufsicht über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal an die FMA übergehen soll. Die Argumente wurden anlässlich der Eintretensdebatte geliefert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14i Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14i Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Falls hier die Aufsicht wechselt, müsste natürlich auch das Beschwerdeverfahren geändert werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 15 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie im Eintretensvotum erwähnt, werde ich hier anlässlich der 2. Lesung in Abs. 3 den Antrag stellen, diese Dienstgeber- zu Dienstnehmerbeiträge im Durchschnitt der sonst im Land üblichen bezahlten Beiträge zu stellen. Insofern wäre mitunter von Seiten der Regierung auch noch eine Antwort zum Finanzkommissionsprotokoll vom 7. Mai 2008, Pkt. 4, von Interesse, denn da wurde genau die Frage gestellt, über die wir heute Morgen schon diskutiert haben, betreffend: Wie sieht es mit der Anzahl Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesen Pensionskassen aus? Wie sieht dann das Verhältnis aus? Wenn wir diese Zahlen noch hätten bis zur 2. Lesung, wäre das sicherlich von Interesse.
Dann habe ich noch eine weitere Frage zu Abs. 4 betreffend diese Überprüfung: Hier ist auf Seite 94 des vorliegenden Berichts und Antrages auch eine Stellungnahme der OTG erwähnt. Ich kann diese Stellungnahme eigentlich nur teilen. Ich frage mich auch: Welche Grösse ist effektiv relevant im Endeffekt? Also ist es in Abs. 4 der Bst. a, b oder c? Was soll man annehmen betreffend diese Überprüfung? Was soll relevant sein? Oder muss man sagen: Nein, im Prinzip - je nach Ausgangslage - können es verschiedene Typen sein, sprich: prospektive Bilanzierung in geschlossener oder offener Kasse; oder retrospektive Bilanzierung in geschlossener Kasse?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zu Ihrer ersten Frage zu diesem Vergleich: Was zahlen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer der Privatwirtschaft - den Vergleich, den wir hier gezogen haben? Ich muss einmal den Wegen der Finanzprotokoll-Antworten nachgehen, denn diese Antwort wurde gegeben, aber allem Anschein nach ist sie nicht beim Landtag angekommen. Ich ging davon aus, dass die Antwort geliefert worden ist. Da haben wir ausgeführt, dass es sich hier um einen gewichteten Vergleich handelt, also die Anzahl der Versicherten wurde hier berücksichtigt - nicht nur die Betriebe, sondern die Versicherten.
Dann zur zweiten Frage: Da muss man einfach sehen, dass es sich hier um eine Kasse eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens des Staates Liechtenstein und der Gemeinden handelt, und deshalb sind wir der Überzeugung, dass vor allem die prospektive Bilanzierung in geschlossener Kasse massgeblich sein soll, um den gewünschten Deckungsgrad zu messen.
Ich denke, die retrospektive Bilanzierung in geschlossener Kasse, das ist eine sehr sehr theoretische Annahme, nämlich dass der Staat selbst dann auf einen Tag hin alle Versicherten ausbezahlen müsste. Dann müssten wir natürlich auch alle reglementarischen Austrittsleistungen auf einen Tag hin ausbezahlen können. Das scheint mir in diesem Fall, wenn es den Staat selbst betrifft, eine sehr theoretische Annahme. Ich nehme an, dann hätten wir noch andere Probleme zu lösen, wenn der Staat Liechtenstein nicht mehr bestehen würde. Aber wie gesagt, die Antwort auf Seite 94 weist auch darauf hin, dass wir hauptsächlich die Deckungskapitalberechnung - prospektive Methode in geschlossener Kasse - hier berücksichtigen. Berechnet werden alle drei Methoden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Die Antwort auf die Frage, die ich in der Finanzkommissionssitzung gestellt habe, wurde gegeben, und es ist so, wie der Herr Regierungschef gesagt hat - wir haben das auch bekommen -, dass es versichertengewichtet ist.Abg. Wendelin Lampert
Entschuldigen Sie, Herr Präsident, aber wo steht diese Antwort? Ich habe nur die Frage im Finanzkommissionsprotokoll vom 5. Mai gesehen. Wo steht diese Antwort? Denn dann ist genau die Frage des Abg. Rudolf Lampert beantwortet. Wenn es gewichtet ist, umso besser. Danke.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe jetzt nicht alle Unterlagen hier, aber dass ich es weiss, beweist ja auch, dass wir hier eine Antwort bekommen haben - zumindest die Finanzkommissionsmitglieder. Aber vielleicht weiss ein anderer, wo es genau steht.Abg. Günther Kranz
Danke. Das war in einem separaten Schreiben des Leiters der Finanzkontrolle, Thomas Lorenz.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe auch ein separates Schreiben erhalten, und zwar vom 21. Mai 2008. Das kommt vom Stabsstellenleiter der Stabsstelle Finanzen, von Thomas Lorenz. Ist das ein Schreiben, das nur die Finanzkommission erhalten hat, oder erging dieses Schreiben an den ganzen Landtag? Diese Aussage ist eben sehr zentral. Am Vormittag wurde diskutiert. Wenn man es nach Anzahl - sagen wir, im Sozialfonds sind wesentlich mehr Versicherte als in den andern Kassen, dann könnte man mitunter einen anderen Finanzierungsschlüssel ableiten. Aber wenn jetzt die Aussage des Landtagsvizepräsidenten und des Herrn Regierungschefs so stehen bleibt, dass es bereits gewichtet ist, dann muss ich Ihnen sagen, dann finde ich diese Aussage sehr gut.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich würde einfach vorschlagen: Bevor wir die verschlungenen Wege dieser Informationen entdecken, dass die Regierung dann einfach in der Stellungnahme die entsprechenden Informationen liefert. Dann haben wir das auf die 2. Lesung.Abg. Günther Kranz
Herr Abg. Wendelin Lampert, das ist an die Finanzkommission des Landtages gegangen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe eine Frage wegen einzelner Lohnerhöhungen: Wenn jetzt ein einzelner Arbeitnehmer oder eine einzelne Arbeitnehmerin eine aussergewöhnliche Lohnerhöhung erhalten würde, ob sie - wenn sie das selbst ausgleichen müssten - ob das dann in Art. 17 bei der Einkaufssumme geschehen müsste oder in Art. 18. Sie haben einfach bei der Eingangsdebatte gesagt, wir sollten diese Thematik bei einem Artikel noch ansprechen. Ich weiss jetzt aber nicht genau, welcher der richtige ist, und bitte Sie, das zur 2. Lesung zu prüfen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Im Art. 19 werden wir über die Beiträge des Dienstgebers diskutieren, und dort heisst Abs. 3: «Steigt die durchschnittliche versicherte Besoldung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 3%, so kann die Pensionsversicherung von den Dienstgebern einen einmaligen Zusatzbeitrag zur Deckung ... verlangen». Dort wird man das sicher diskutieren, ob das die richtige Lösung ist oder ob sich hier jeder einzeln dann einkaufen müsste bzw. nachzahlen müsste.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Frage zu Abs. 1 Bst. b: Von welchem konkreten Prozentwert geht hier die Regierung langfristig aus? Was ist anzunehmen, damit hier eine sichere Finanzierung gewährleistet werden kann? Mir ist schon klar, wir können hier diverse Faktoren nicht erahnen, aber hier würde mich doch auf die 2. Lesung interessieren: Was sagen hier die Versicherungsexperten? Von welchen Prozentzahlen ist hier auszugehen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. So wie der Bericht hier aufgebaut ist, wird hier die Annahme ja getroffen, dass mit dieser einmaligen Erhöhung, und damit mit dem Gesamtbeitragssatz von 17,8%, diese Ausfinanzierung gegeben sein müsste. Jetzt behaften Sie mich nicht auf alle Ewigkeit. Wie gesagt, wir hoffen ja alle, dass wir lange leben, dass die Langlebigkeit noch zunimmt, und dann wird man eines Tages neue Berechnungen machen müssen. Aber wir gehen davon aus, mit diesen 2,8% + ist die Kasse zu finanzieren.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Wie bei meinem Eintretensvotum dargelegt, finde ich die hier gewählte Lösung, wie Lohnerhöhungen finanziert werden, nicht glücklich, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Menschen oder die Versicherungsnehmer, die geringe oder keine Lohnerhöhungen haben, diejenigen Lohnerhöhungen finanzieren, die hoch sind. Von daher, denke ich, dass über diese Lösung nochmal nachgedacht wird, wie Lohnerhöhungen finanziert werden sollen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Mich würde hier noch interessieren, wie das Verfahren bei einer allfälligen Beitragserhöhung ablaufen würde. Hat man sich in der Projektgruppe diesbezüglich schon Gedanken gemacht? Die Frage wäre dann eigentlich: Wären auch reglementarisch rückwirkende Beiträge möglich oder wie - wenn ich jetzt zum Beispiel ein versicherungsmathematisches Gutachten habe - wir haben jetzt Mai, es liegt anscheinend noch nicht vor, und dann kommt die Sommerpause, und irgendwann muss man das beschliessen, dass höhere Beiträge sind. Die Betriebe brauchen das zur Budgetierung. Die Versicherten würde das auch interessieren, ob sie mehr bezahlen müssen, weil sie können ja maximal 2% mehr zur Kasse gebeten werden. Jetzt würde mich schon interessieren, ob es hier schon Gedanken über ein Verfahren gibt: a) in die Zukunft oder auch b) in die Vergangenheit. Wäre das überhaupt möglich?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Frage zu Abs. 3 - hier heisst es: «Steigt die durchschnittliche versicherte Besoldung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 3%, so kann ...», und ich frage mich auch, müsste hier «kann» nicht durch «muss» ersetzt werden, denn ansonsten werden diese Lohnerhöhun-gen, die mehr als 3% betragen, von allen Restlichen mitfinanziert. Hier müsste nach meinem Dafürhalten eine gewisse Schranke eingebaut werden, dass man sagt, in diesem Fall «muss» die Pensionsversicherung bei den Dienstgebern diesen Zusatzbeitrag einfordern.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hinsichtlich der heutigen Regelung ist hier auf jeden Fall eine Verbesserung enthalten, indem solche Lohnentwicklungen ausfinanziert werden müssen. Jetzt ist die Frage einfach: Wer finanziert sie aus? Ist es richtig, dass der Dienstgeber solche Lohnentwicklungen ausfinanziert, oder müssten hier nicht diejenigen, die von dieser Lohnentwicklung profitieren, die Finanzierung vornehmen? Dieser Frage werden wir sicher noch einmal nachgehen. Bis zu einem bestimmten Prozentsatz bzw. eine bestimmte Lohnentwicklung ist im Leistungsprimat schon in den Beitragssätzen beinhaltet, aber darüber hinaus muss eine Regelung gefunden werden.
Wie das Vorgehen ist, wenn eine Beitragsanpassung notwendig ist, da werde ich das gerne auf die 2. Lesung hin darlegen lassen. Ich gehe davon aus, dass das in die Zukunft gerichtet ist und dementsprechend auch Rücksprachen stattfinden müssen. Aber das werde ich gerne auf die 2. Lesung beantworten.
Was den Abs. 3 anbelangt: Diese Kann-Bestimmung, das hat etwas für sich, die Ausführungen des Abg. Lampert. Wir haben es jetzt hier wahrscheinlich auch mit unterschiedlichen Lösungen zu tun, wir haben es hier wahrscheinlich in Zukunft sowohl mit Leistungsprimat- wie Beitragsprimatlösungen zu tun, und dann fragt sich schon, ob hier eine Kann-Bestimmung richtig ist, weil je nachdem würden die einen oder andern mehr von einer solchen Lohnentwicklung profitieren.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang: Hier geht es ja um die Gesamtlohnsumme, die diese 3% überschreiten muss, damit die Pensionskasse überhaupt bei den Dienstgebern einen solchen Zusatzbetrag einfordern kann. Das heisst, zumindest wenn es darunter ist, dann bezahlen ja die, die weniger hohe Lohnerhöhungen haben, diejenigen Lohnerhöhungen mit, die hoch sind, und ich finde, hier ist die soziale Ungerechtigkeit meines Erachtens.Abg. Andrea Matt
Ich unterstütze den Landtagsvizepräsidenten hier voll. Das war auch der Grund, warum ich gesagt habe: Müsste es nicht bei den Beiträgen der Versicherten auch aufgeführt sein, dass man die individuelle Lohnentwicklung jedes einzelnen Arbeitnehmenden betrachtet und nicht daraus schon einen gemittelten Wert des ganzen Dienstgebers macht? Sonst kann es ja wirklich sein: In einer Bandbreite von 20 Arbeitnehmenden haben 19 eine normale oder geringe Lohnentwicklung, einer eine überproportionale, und die anderen tragen diese überproportionale mit. Das ist aus meiner Sicht eine unerwünschte Solidarität.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier muss natürlich gesagt werden, dass es in einem Leistungsprimat unterschiedliche Solidaritäten gibt. Zum Beispiel, die Gesamtversicherungsabdeckung ist bei den unteren Einkommen natürlich viel höher als bei den oberen Einkommen. Die Leistungssicherheit bei der Pension ist dann auch wieder sehr wichtig, auch für niedere Einkommen. Also wir müssten uns die verschieden Solidaritäten anschauen.
Was mir aber vor allem wichtig scheint: Bis zu einem bestimmten Grad der Lohnsteigerungen - das können 2 oder 3% sein - müssten wir dann auch berücksichtigen, welchen Aufwand wir im Leistungsprimat betreiben, wenn wir das dann auf jeden einzelnen Versicherten umrechnen. Da wird dann natürlich auch der weniger gut Verdienende belastet damit, wenn er einen Lohnsprung macht. Das ist klar. Aber wir können diese Frage sicher noch einmal ausführlich diskutieren, und es wird sich die Frage stellen, ob man ab einer bestimmten Lohnsummensteigerung dann die einzelnen Versicherten hier in die Pflicht nimmt, und das müssten wir dann natürlich im Gesetz dementsprechend festhalten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich teile die Meinung, dass es in diesen Versicherungslösungen immer verschiedene Solidaritäten gibt. Aber der Grundsatz, dass die Stärkeren sich mit den Schwächeren solidarisch erklären und nicht umgekehrt, der bleibt durch alles durch bestehen. Und von diesem Grundsatz lässt sich für mich auch Solidarität in einem solchen System ableiten.
Dann, bezüglich Leistungsprimat: Ich kenne solche Leistungsprimatslösungen in der Privatwirtschaft. Hier ist es - so weit ich die Kassen kenne - so, dass die Nachzahlungen pro einzelner Versicherungsnehmer berechnet und gemacht werden. Diese werden - so weit es mir bekannt ist - in der Regel im Verhältnis zu den üblichen Beiträgen gemacht, also zum Beispiel wenn man hier 45:55 hat, dann sind die Nachzahlungen auch 45:55; wenn es 50:50 ist, ist es auch 50:50. Ich glaube, hier gibt es in der Privatwirtschaft klare Lösungen, die für mich auch handhabbar sind.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich denke auch, dass es eine individuelle Betrachtungsmöglichkeit gibt. Es ist sicher aufwendiger. Da kommen wir dann einfach wieder an die Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme, aber wenn man grundsätzlich der Meinung ist, dass man keine Quersubventionierung - egal in welche Richtung - wünscht, dann gibt es eigentlich nur die Lösung: Betrachtung auf jede einzelne Person, und entweder Beteiligung oder Nichtbeteiligung an der Einkaufssumme oder an der Summe, die notwendig ist, um die Lohnerhöhung auszufinanzieren. Möglich sein müsste es auf jeden Fall.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Da bin ich auch überzeugt, und das weiss ich auch, dass es möglich ist, auch im Leistungsprimat das individuell zu berechnen. Aber wenn wir den Vergleich mit der Privatwirtschaft schon immer wieder anstellen, dann muss ich einfach auch sagen, dass es in der Privatwirtschaft auch attraktive Kaderlösungen gibt. Und wir als Arbeitgeber, als Land Liechtenstein, kennen diese Kaderlösungen nicht. Da müssten wir natürlich dann auch solche Lösungen einmal in Betracht ziehen, wenn wir tatsächlich im Vergleich zur Privatwirtschaft nur einigermassen bestehen wollen.Abg. Markus Büchel
Ich wollte mit meiner Bemerkung nicht in eine Richtung tendieren, dass es vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber übernommen werden soll, sondern einfach festhalten, dass es zu keinen Quersubventionierungen kommt. Und wenn man das eben nicht wünscht, dann muss individuell die Summe ermittelt werden pro Person, die eben notwendig ist für eine Lohnerhöhung, um die auszufinanzieren. Ob die dann vom Arbeitnehmer oder ausschliesslich vom Arbeitgeber übernommen wird, das ist dann ein anderer Entscheid, den ich damit nicht vorweggenommen habe.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe einfach ein grundsätzliches Problem, und das hat nichts mit Kaderlösung oder nicht Kaderlösung zu tun, sondern die Solidarität geht für mich in die falsche Richtung. Das ist mein Grundproblem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 21 Abs. 1, 1a und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1, 1a und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 22b Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22b Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30 Abs. 3 und 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Abs. 3 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 30b Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30b Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Art. 31 Abs. 2, letzter Satz, auf den bezieht sich meine Frage: «In begründeten Fällen kann der Stiftungsrat den Erwerbsunfähigkeitsgrad höher festsetzen als den Invaliditätsgrad». Mich würde interessieren, warum das möglich sein soll und welche Gründe dafür sprechen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das werde ich gerne auf die 2. Lesung beantworten. Im Moment könnte ich Ihnen hier keine schlüssige Antwort geben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
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Art. 33 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 35a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35a steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Beim Bst. c heisst es: «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat». Bei verheirateten Paaren ist keine Bedingung für die Ehegattenpension, dass ein Ehegatte wesentlich weniger verdient hat als der andere. Dort dürfen beide in vollem Masse doppelt verdienen, ohne dass irgendwo ein Anspruch erlischt, und ich würde beliebt machen, bei den Lebenspartnerpensionen das wirklich gleich zu halten und nicht von der Bedingung abhängig zu machen, dass der eine den anderen in erheblichem Masse unterstützt hat.Abg. Heinz Vogt
Danke. Abs. 3 finde ich im Zusammenhang oder im Konnex mit dem In-Kraft-Treten des Abs. 2 doch bedenklich. Das ist eine vorsorgliche Einführung eines Gesetzes: Hier habe ich schon meine Bedenken, ob man das in diesem Gesetz so lösen kann.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich habe auch ein Problem mit diesem Passus, aber aus einem völlig anderen Grund als der Abg. Heinz Vogt. Er möchte das, wenn ich das richtig verstanden habe, eher nicht. Ich wäre dafür, dass man das jetzt einführt, weil Art. III In-Kraft-Treten sagt ja, dass das jetzt aufgeschoben wird bis zu einer gesetzlichen Regelung dieser gleichgeschlechtlichen Paare. Ich bin der Meinung - weil es für mich eine wirklich grosse Ungerechtigkeit ist, was hier ist -, dass man jetzt die Chance wahrnimmt, dass der Staat hier eine gewisse Vorbildfunktion hat und mit dieser Pensionskasse das modern regelt, wie das auch in anderen modernen Pensionskassen geregelt ist.Abg. Markus Büchel
Ich bin da anderer Meinung wie der Landtagsvizepräsident. Ich bin der Meinung, bevor nicht klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen eine solche Partnerschaft akzeptiert wird, können wir das hier nicht einführen, weil dann ist für jede mögliche und x-beliebige Gemeinschaft Tür und Tor geöffnet. Die Spielregeln müssen meiner Meinung nach ganz klar festgelegt sein, und darum bin ich auch der Überzeugung, dass es gerechtfertigt ist, dass Ehen nach wie vor einfach anders behandelt werden wie eine Partnerschaft. Die Bedingungen für eine Ehe sind einfach klar geregelt, wann eine Ehe existiert und noch intakt ist - intakt rein rechtlich, nicht vom Zusammenleben. Aber das ist zumindest klar geregelt, und darum sind auch die Ansprüche, die gegenüber Sozialversicherungen sind, klar. Bei den Partnerschaften ist das bis jetzt nicht so.
Sonst würde ich auch sagen, es gibt andere Lebensformen für das Zusammenleben, wo Unterstützungen gewährleistet werden für eine solche Partnerschaft, die dann ausgeschlossen wären, wie zum Beispiel wenn verwandte Personen abhängig sind voneinander, dass die eine Person die andere auch massgeblich zum Lebensunterhalt unterstützt. Diese würde man dann ausschliessen, und die andere, die auf - sagen wir mal so - anderen Gründen aufgebaute Partnerschaft, die würde man unterstützen. Da bin ich der Meinung, dass das, solange das nicht klar geregelt ist, ganz eindeutig hier ausgeschlossen wird.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich bitte zu sehen: Lebenspartner - das ist ja auch keine irgendwie formal geregelte Partnerschaft. Als Lebenspartner bezeichnet man einfach jemand, der mit einem zusammenlebt. Da braucht es auch keine eingetragene Partnerschaft, damit der Tatbestand der Lebenspartnerschaft erfüllt ist, sondern das hängt einfach vom Zusammenleben ab. Ich denke, wir sollten keinen Unterschied machen, ob Mann und Frau zusammenleben oder ob zwei Männer zusammenleben oder zwei Frauen zusammenleben. Ich denke, das ist heute jedermanns Privatsache.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich glaube nicht, dass wir uns hier auf rechtliche Spitzfindigkeiten hinausreden können. Ich glaube, die Kriterien, wann eine solche Lebenspartnerschaft akzeptiert wird, die sind hier geregelt. Ich kenne im übrigen auch private Pensionskassen, die diese Regelungen haben, wo es funktioniert. Hier geht es einfach um eine Grundsatzeinstellung: Wollen oder wollen wir das nicht?Abg. Heinz Vogt
Herr Präsident, okay, dann sage ich: Ich will das nicht. Ich habe mich schon damals geäussert bei der Vorlage - ich weiss nicht, war es der Freien Liste, glaube ich. Vielleicht, der Regierungschef-Stellvertreter wurde ja in der Presse kritisiert, dass er hier nicht vorwärts macht. Vielleicht kann er sich mal äussern über den Stand der Dinge, wie es jetzt aussieht in dieser Angelegenheit. Aber ich finde das in dieser Vorlage sehr bedenklich.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch einverstanden, wenn die grundsätzliche Bedingung einfach erfüllt ist: «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat». Wenn dieser Nachweis erbracht wird und die Partnerschaft auch nachweislich gelebt wurde, dann würde ich keine Einschränkungen machen, dann würde ich aber auch eine verwandtschaftliche Beziehung oder ein verwandtschaftliches Verhältnis davon nicht ausschliessen, weil diese Abhängigkeit, die kann genau so gross sein, ob jetzt verwandt oder nicht.Abg. Andrea Matt
Ich habe jetzt einfach eine Frage: Wenn ich jetzt als Mutter mit meiner Tochter zusammenlebe, dann ist das doch keine Lebenspartnerschaft? Ich lebe aber mit ihr zusammen, ich unterstütze sie in erheblichem Masse. Es würde mir doch etwas suspekt erscheinen, wenn dann meine Tochter einen Anspruch auf eine Pension hätte. Oder ich habe Sie komplett falsch verstanden?Abg. Markus Büchel
Mit welchem Recht sollte dann jemand anders einen Anspruch auf eine Pension haben? Wenn ich keinen Unterstützungsbeitrag geleistet habe, dann gibt es doch keinen Anspruch auf eine Pension, wenn ich nicht verheiratet war. So ist das heute im Sozialversicherungsgesetz geregelt, und solange diese Partnerschaft eben nicht eingetragen ist als eheähnliche Partnerschaft, wo man auch Pflichten eingeht, bin ich ganz klar der Meinung, dass das eben nicht vergleichbar ist und damit auch ausgeschlossen wird.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, es gibt hier verschiedene Punkte, die wir jetzt diskutieren. Das eine ist die Situation mit dem Kind. Ich meine, hier gibt es nicht eine Lebenspartnerschaft, sondern hier gibt es dann möglicherweise eine Waisenrente oder was auch immer. Aber das ist dann ein anderer Sachverhalt, der nicht hier mit der Lebenspartnerschaft geregelt werden soll.
Ich glaube, hier kann man auch noch Nuancen diskutieren, zum Beispiel die Nuance, ob der verstorbene Versicherte den anderen in erheblichem Masse unterstützt haben soll oder nicht. Ich meine, diese Nuancen können wir noch diskutieren. Hier geht es für mich einmal um die Grundsatzfrage: Wollen wir Lebenspartnerschaften mitberücksichtigen, jetzt schon oder erst später? Ich glaube, das ist die Grundsatzfrage, die wir zuerst klären müssen, und nachher können wir über die Details und Nuancen diskutieren.Abg. Markus Büchel
Danke. Ich mache es kurz: Ich bin ganz klar dagegen, dass das jetzt schon geregelt wird.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sehen hier in der Diskussion, dass die Thematik nicht unumstritten ist, aber wir haben festgestellt, dass ein grosses Bedürfnis da ist, diese Problematik auch in der Pensionsversicherung zu regeln und hier die Möglichkeit zu schaffen, dass Ansprüche erworben werden in Lebenspartnerschaften.
Daraufhin wollten wir die Anspruchsvoraussetzungen präzisieren. Das haben wir dann in Art. 1 gemacht, indem wir verschiedene Voraussetzungen festhalten, die gegeben sein müssen, damit man überhaupt einen solchen Anspruch erwirbt. Darum haben wir hier auch den Bst. c: Der verstorbene Versicherte muss in erheblichem Masse unterstützt worden sein. Da denken wir uns auch, dass eine Lebenspartnerschaft sich von einer Ehe unterscheidet. Heute haben wir noch keine gesetzliche Regelung, das ist klar. Wir wollten eigentlich die Anspruchsberechtigung dann auch an eine gesetzliche Regelung, an ein Partnerschaftsgesetz anbinden.
Die Diskussion stellt sich einfach, ob wir sozialversicherungsrechtlich hier einen Schritt weiter gehen sollen, also ob wir vorzeitig eine solche Berechtigung im Art. 35a schaffen wollen, wenn die Voraussetzungen, wie sie hier stipuliert sind, auch gegeben sind, wenn auch eine schriftliche Erklärung über die gegenseitige Unterstützung eingereicht wurde. Das ist die Frage, und die ist sicher umstritten. Wir können diese Thematik sicher auf die 2. Lesung hin noch einmal vertieft betrachten. Aber insgesamt gibt es verschiedene Partnerschaftsformen, da müssen wir den Realitäten auch in die Augen blicken, und die Frage ist diejenige der Bewertung und diejenige, ab welchem Zeitpunkt solche Partnerschaften auch versicherungsrechtliche Anwartschaften schaffen sollen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, Ihre Aussage, dass ein «grosses Bedürfnis» herrscht, hat mich jetzt schon ein bisschen aufgeschreckt. Ich möchte wissen, wie gross dieses Bedürfnis anscheinend ist, und zweitens, wenn es ein grosses Bedürfnis ist - grosse Bedürfnisse haben meistens grosse Kostenfolgen, und dann würde ich das eigentlich auch noch begrüssen, dass hier ein Satz drinstehen würde, was das kosten würde, wenn man das umsetzen sollte. Aber wie gesagt, da schliesse ich mich der Meinung des Abg. Markus Büchel an. Ich will das zum jetzigen Zeitpunkt nicht.Abg. Andrea Matt
Ich möchte nochmal auf Abs. 1 lit. c zurückkommen: «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat». Wenn wir jetzt den Fall annehmen, es ist ein Mann und eine Frau, sie leben zusammen, beide sind beim Staat angestellt, der Mann arbeitet Teilzeit, die Frau Vollzeit - also die Frau unterstützt den Mann. Wenn jetzt die Frau zuerst verstirbt, dann hat der Mann einen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Stirbt aber der Mann zuerst, hat die Frau keinen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, weil sie ja mehr verdient hat als der Mann. Das erscheint mir doch unter Geichbehandlungsaspekten irgendwo ganz merkwürdig. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass bei einer Lebenspartnerschaft der eine einen Anspruch erwirbt und der andere nicht, nur weil der eine mehr verdient als der andere.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, guten Nachmittag, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann gerne zum Stand des entsprechenden Projektes Stellung nehmen. Ich bin eigentlich sehr froh, dass die Frage gestellt wurde. Ich möchte aber zum Artikel selbst keine Position beziehen. Ich glaube, da kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich hab das auch dem Verein «FLAY» so geschrieben. Ich werde mich auf diese Ebene der Diskussion nicht begeben in diesem sehr schwierigen Thema, auch in Zukunft nicht. Ich weiss das deshalb einigermassen genau, weil ich eben dem Verein vor kurzem einem Brief zukommen habe lassen und diesem Verein eben das auch mitgeteilt habe, was die Art und Weise des Artikels betrifft und was den Stand des Projektes betrifft.
Die Regierung hat Ende November die Federführung zur Umsetzung dieser Motion dem Ressort Justiz übertragen, gleichzeitig zwei Aufträge erteilt - zum einen die Analyse der Landtagssitzung, des Landtagsprotokolles vorzunehmen. Die Überweisung wurde ja mehrheitlich beschlossen, aber auch diejenigen, die überwiesen haben, waren nicht alle, glaube ich, im Ausmass dessen bereit, in der Fülle der Umsetzungsmöglichkeiten, die bestehen, umzusetzen, und hier müssen wir eben einen entsprechenden Weg finden. Diese Arbeit haben wir im Ressort erledigt. Gleichzeitig wurde ein zweiter Auftrag erteilt an alle Ressorts, an alle Amtsstellen und Stabsstellen, die diesen Ressorts unterstellt sind: Wo gibt es mögliche rechtliche Diskriminierungen? Und da fehlen uns noch einige Stellungnahmen, die bislang nicht eingelangt sind.
Ich kann es kurz machen: Ich glaube, man sollte einfach nicht die Illusion haben, dass es mit dem blossen Abschreiben einer schweizerischen Vorlage getan ist. Wir haben zum Teil schweizerisches Recht bei uns implementiert in Rechtsbereichen, die tangiert sind, im Sozialversicherungsrecht; es sind ganz andere Bereiche, das Steuerrecht, tangiert und und und. In der Schweiz - das haben wir ja anlässlich der Diskussion auch miteinander besprechen können - in der Schweiz waren allein 30 Vorlagen betroffen. Hier sollte man einfach keine handwerklichen Fehler machen, und das wollen wir nicht. Deshalb haben wir hier einen sehr klaren Fahrplan innerhalb der Regierung beschlossen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Ihre Aussagen bestätigen eigentlich meine Bedenken, die ich anlässlich dieser Landtagssitzung geäussert habe, dass man zuerst über die ganzen Auswirkungen eines solchen Vorhabens Informationen haben sollte und nicht schon etwas beschliessen, ohne die ganze Dimension dieser Problematik vor Augen zu haben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Noch einmal zum Abs. 1 Bst. c, wenn hier verlangt wird, dass «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat»: Sie müssen einfach sehen, wir haben hier die Möglichkeit vorgeschlagen, Lebenspartnerpensionen einzuführen, und wir wollen dann natürlich die Anspruchsberechtigung auch dementsprechend einschränken. Also, wir können das nicht völlig öffnen, und ich finde, es ist durchaus ein legitimer Anspruch der Pensionsversicherung, des Staates, dass, wenn hier ein Anspruch erworben werden soll, dass dann die beiden, die in einer Lebensgemeinschaft leben, sich auch in erheblichem Masse unterstützt haben. Das ist ja auch eine Form oder ein Beleg, dass es sich hier um eine Lebenspartnerschaft gehandelt hat. Ich meine, wir können das auch völlig öffnen, das ist mir klar, und werden dementsprechend mehr Ansprüche schaffen. Aber ich finde, das ist durchaus eine berechtigte Forderung, die hier aufgenommen wurde.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Noch zum Votum des Abg. Heinz Vogt: Ich bin der Letzte, der nicht der Meinung ist, dass wir die Auswirkungen von dem, was wir hier beschliessen nicht kennen sollten. Ich möchte einfach hier zu bedenken geben, dass verschiedene private Pensionskassen bereits eine solche Regelung eingeführt haben. Auch diese mussten Berechnungen anhand von Zahlen anstellen, welche Auswirkungen so etwas hat. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite gibt es einfach ganz klar diese Ungleichbehandlung, die meines Erachtens massiv ist. Und das gilt es auch in die Waagschale zu werfen.Abg. Andrea Matt
Danke. Sehen Sie, ich bin ja völlig damit einverstanden, dass es keine Lebenspartnerschaft ist, wenn zwei Personen miteinander verwandt sind. Das kann ich völlig akzeptieren, also das erste Kriterium. Ich kann auch akzeptieren, dass sie seit fünf Jahren bestehen muss und dass man das schriftlich angemeldet hat. Aber ich bitte einfach zu überprüfen, ob der Bst. c nicht wirklich Ungerechtigkeiten in dem Sinne enthält, wie ich es erläutert habe, und dass man dazu noch Ausführungen macht - auch was es vielleicht bedeutet, «in erheblichem Masse». Ich denke, wenn zwei gemeinsam eine Wohnung haben, dann unterstützen sie sich ja schon dadurch, dass sie nicht zwei Wohnungen haben müssen, sondern jeder trägt seinen Teil zur Wohnung bei - und dass Sie vielleicht doch hier noch einmal über die Bücher gehen.Abg. Markus Büchel
Ich würde gerade zum letzten Argument sagen: Dadurch reduzieren sie die gemeinsamen Unterhaltsaufwendungen, wenn sie sich zusammenlegen wie bei einer Fahrgemeinschaft. Aber das wollte ich eigentlich nicht anmerken.
Ich wollte zur Äusserung des Landtagsvizepräsidenten sagen: Ich glaube schon, dass es bei vielen privaten Pensionsvorsorgen so geregelt ist, dass eine Rente auch ausbezahlt wird, ohne dass eben eine Verheiratung stattgefunden hat. Aber diese Bedingung, da bin ich überzeugt, dass eben in einem erheblichem Masse eine Unterstützung nachgewiesen werden muss, diese Bedingung, die ist meiner Meinung nach überall dort ebenfalls vorgegeben. Welche andere Sicherheit hätten sie dann, wenn irgendwo jemand dem Geschäftsführer der Pensionsvorsorge einfach einen Zettel übergibt und dort darauf bestätigt, dass er seit x Jahren mit irgendjemandem zusammenlebt. Das ist doch keine Sicherheit, die da gegeben ist. Aber wenn jemand nachweislich belegen kann, dass er eben erhebliche finanzielle Mittel aufwendet, um eine Person zu unterstützen, das ist klar belegbar. Darum ist das meiner Meinung nach auch das einzig entscheidende objektive Kriterium, ob ein Bedarf überhaupt gegeben ist und die Berechtigung gegeben ist.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich glaube, ich wiederhole mich, danach höre ich dann auch auf: Für mich geht es zuerst einmal um eine Grundsatzeinstellung: Wollen wir die Lebenspartnerrente einführen: Ja oder nein? Und dann geht es darum, nach welchen Kriterien, was sind die Anforderungen? Und da kann man dann noch in Nuancen unterschiedlicher Meinung sein, da habe ich auch nicht die genau gleiche Meinung wie die Abg. Andrea Matt. Aber für mich geht es jetzt mal um die Grundsatzfrage, und da scheinen in diesem Haus schon unterschiedliche Meinungen da zu sein.
Erst in einem zweiten Schritt müssen wir uns dann unterhalten: Was sind die Anforderungen an so eine Möglichkeit? Dann gibt es natürlich Anforderungen, weil es ist ja nicht so wie bei der Ehe, dass es irgendwo amtlich registriert ist und dass hier das so nachgewiesen wird, sondern man muss da quasi das auf andere Art und Weise dann nachweisen, dass diese Partnerschaft während einer gewissen Zeit auch so wirklich gelebt worden ist und so weiter und so fort. Da muss man Kriterien aufstellen. Das ist auch bei den privaten Pensionskassen so geregelt, dass hier Anforderungen und Kriterien da sind. Da bin ich absolut bei Ihnen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich denke, jetzt können wir weiterlesen.Überschrift vor Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 40a Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40a Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 49c Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 49f Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. Übergangsbestimmungen, § 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage betreffend Abs. 3: Hier wird ausgeführt, dass diverse Punkte in diesem Vorsorgereglement geregelt werden sollen. Kann die Regierung hierzu bis zur 2. Lesung Ausführungen machen, was hier vorgesehen ist, wie diese Regelungen im Vorsorgereglement aussehen sollen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das können wir gerne machen. Wichtig ist der Grundsatz: Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworbenen Rechte bleiben unberührt. Aber wir können gerne weitere Ausführungen dazu machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch dieses Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung behandelt.Abg. Heinz Vogt
Der Abg. Wendelin Lampert hat mich noch aufmerksam gemacht, dass Anhang 2 dann kommt. Der gehört ja vermutlich dann zum Gesetz und zum Beschwerdekommissionsgesetz, und hier stellt sich die Frage: Müssen wir das auch beschliessen, oder ist das einfach dann ein Anhang?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auf jeden Fall kann das nicht ein Anhang zum Beschwerdekommissionsgesetz sein, sondern es ist ein Anhang zum Pensionsversicherungsgesetz. Von daher wird er dann mit dem Pensionsversicherungsgesetz beschlossen werden müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gibt es jetzt konkrete Fragen zu diesem Anhang 2? Wir haben das so gehandhabt in der Vergangenheit: Wir haben Anhänge einmal gelesen und einmal nicht gelesen. Und meine Frage ist: Wünscht jemand, dass man diesen Anhang liest?Abg. Rudolf Lampert
Aber in der Vergangenheit hat man da den Unterschied gemacht: Wenn der Anhang integriert war ins Gesetz, dann haben wir ihn gelesen. Das haben wir beispielsweise - diese Ländertabellen gestern beim Rechtsanwaltsgesetz - wir haben uns da schon gewundert, ob diese gelesen werden müssen.
In der Vergangenheit haben wir Anhänge gelesen, wenn sie Bestandteil des Gesetzes waren, was hier eigentlich nicht ist, weil das ist ein separater Anhang. In der Regel war dieser Anhang dann auch vor der Inkrafttretensbestimmung. So haben wir das in der Vergangenheit gehandhabt. Aber ich weiss jetzt auch nicht weiter.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Abg. Heinz Vogt löst uns dieses Problem. Ich gebe ihm das Wort.Abg. Heinz Vogt
Das ist nicht mein Problem, das ist Ihr Problem. Aber ich hätte schon eine Frage: Die Kürzungssätze - auf was basieren die? Sind die aufgrund der AHV-Grundsätze, oder worauf basieren diese Kürzungssätze?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Der Grundsatz ist im Gesetz enthalten, dass diese Kürzungssätze eben versicherungsmathematische Kürzungssätze sind. Und hier werden sie jetzt einfach prozentmässig aufgeführt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir diese beiden Gesetzesvorlagen in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-