Totalrevision des Statistikgesetzes (Nr. 40/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 36: Totalrevision des Statistikgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 40/2008 und steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke der Regierung und allen, die sich mit der Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags zur amtlichen Statistik beschäftigt haben. Es ist eine gelungene Gesetzesvorlage. In dieser werden wichtige Reformvorschläge aufgenommen und es wird ein Rahmen geschaffen, der eine weitere bedarfs- und aufwandsgerechte Entwicklung der amtlichen Statistik zulässt. Hauptpunkt der Revision ist die Schaffung eines eigenen Amtes für Statistik, das in den letzten dreissig Jahren als Abteilung in das Amt für Volkswirtschaft eingegliedert war. Ich begrüsse diesen Schritt, da damit die amtliche Statistik - thematisch und methodisch übergeordnet - den Leistungsauftrag wahrnehmen und eigenständig in den nationalen und internationalen Kontakten auftreten kann. Zu begrüssen ist auch die Anbindung der amtlichen Statistik an das europäische statistische System in Art. 1 und 5 des neuen Statistikgesetzes, mit dem die internationale Vergleichbarkeit und die Einhaltung von Grundsätzen bei der Erstellung der Statistiken unseres Landes übergeordnet gewährleistet ist.
Ein wichtiger Fortschritt ist auch die Erstellung eines Mehrjahresprogrammes im Sinne einer rollenden Planung gemäss Art. 9 des Statistikgesetzes. In Anbetracht der Vorbereitungen und der Vorlaufzeiten, die es zur Erstellung neuer und anzupassender amtlicher Statistiken benötigt, ist diese gesetzliche Regelung für eine kontinuierliche, systematische und nutzbringende Entwicklung von besonderer Bedeutung. Wichtig ist auch, dass gemäss Art. 7 und 8 dem Amt für Statistik eine Koordinationsfunktion beim Auf- und Ausbau von Informationssystemen der Landesverwaltung für sekundärstatistische Auswertungen übertragen wird sowie das Amt für Statistik laufende Register aufbauen bzw. sich an deren Aufbau und Führung beteiligen kann. Damit kann vermehrt auf primärstatistische Befragungen verzichtet und die geführten Dateien und Register können auf die statistischen Verwendungszwecke hin ausgerichtet werden.
Gestärkt und ergänzt werden sollte die Gesetzesvorlage hinsichtlich der programmatischen Ausrichtung und den Aufgaben der amtlichen Statistik. Meines Erachtens hat die amtliche Statistik nicht nur statistische Informationen über die Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu liefern, sondern auch für die Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, um zu einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes beizutragen.
Wie ich bei der Gesetzeslesung zu Art. 4, Statistikgesetz, noch näher darauf eingehen werde, sind die Bedarfs- und Zielgruppen der amtlichen Statistik sowie die Themen der statistischen Informationen zu überdenken, bedarfsgerecht auszurichten und nach ihrer politischen Bedeutung zu gewichten. Hier kommt dem Landtag und der Regierung die wichtige Aufgabe zu, zukunftsorientiert Stellung zu beziehen, welche Zielgruppen und Themen in der amtlichen Statistik vorrangig zu behandeln sind bzw. welcher eigener Entscheidungsraum der amtlichen Statistik bei der Weiterentwicklung der statistischen Informationen zugestanden wird.
Hinsichtlich der Bedarfs- und Zielgruppen fehlen in Art. 4 insbesondere die wissenschaftlichen Institutionen, die auf fundierte Statistiken angewiesen sind und umgekehrt wichtige Anregungen und Impulse zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik einbringen können. Insbesondere sollte bei Studien, die mit Stichproben bzw. Zensuserhebungen verbunden sind, die methodische und inhaltliche Zusammenarbeit intensiviert werden. Die amtliche Statistik hat in den letzten dreissig Jahren, wie ich selber erfahren und mitverfolgen konnte, eine beispielhafte Entwicklung genommen und ist zum Kompetenzträger herange-wachsen. Insbesondere ist es ihr gelungen, die europäischen Anforderungen und Standards von Eurostat mit unserem Beitritt zum EWR-Abkommen weitgehend zu erfüllen. Den Mitarbeitenden ist dafür zu danken und die amtliche Statistik ist in ihrer Entwicklung weiter zu unterstützen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Mein Vorredner, der Abg. Franz Heeb, hat die wichtigsten Eckpunkte der Vorlage schon dargelegt. Er ist zum Fazit gekommen: Es ist eine gelungene Vorlage. Dem kann ich mich anschliessen. Es ist sogar eine sehr gelungene Vorlage.
Sie wissen aber, mit der Statistik ist es so eine Sache. Sie hat nicht immer den besten Ruf, weil man sagt, man könne mit ihr beweisen, was man wolle. Als ich ein junger Student gewesen bin - also schon längere Zeit her - ist das Institut für Soziologie spasseshalber dem Zusammenhang nachgegangen zwischen dem Geburtenrückgang und dem Verschwinden der Störche. Sie hat dann mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen, dass tatsächlich eine aussergewöhnlich hohe Korrelation zwischen diesen beiden Fakten besteht. Statistisch sei somit bewiesen, dass die Störche die Kinder bringen. Das wäre vielleicht ein Aspekt - wenigstens für jene, die noch an den Storch glauben - bei der Familienpolitik diesen Aspekt auch noch ein bisschen in Rechnung zu ziehen.
Aber zurück zum Ernst der Lage: Über den unbestrittenen Wert, die grosse Bedeutung und die wissenschaftlichen Methoden der Statistik will ich mich nicht weiter äussern. Klar ist, dass wir Statistik brauchen und dass sie auf der Grundlage klarer Kriterien beruhen muss. Die Antworten auf Postulate und Interpellationen im Landtag zeigen, dass in vielen Bereichen keine oder nur unzureichende statistische Daten zur Verfügung stehen. Sie sind aber ein Mittel, um z.B. den Verlauf von Entwicklungen innerhalb von Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt, Sozialem und anderem sichtbar zu machen und daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Das Manko an statistischen Daten zeigt sich auch im Bereich der wissenschaftlichen Forschung.
Die Ziele einer solchen Statistik sind im Bericht auf Seite 7 aufgeführt. Um diese Ziele zu erreichen, muss die Statistik bestimmte Kriterien erfüllen. Die von ihr bereitgestellten Daten müssen insgesamt kohärent sein, aktuell, vergleichbar, repräsentativ, nachvollziehbar, benutzergerecht und auch glaubwürdig. Die Daten müssen auch dem Datenschutz unterliegen.
Die Statistik von Liechtenstein ist heute dem Amt für Volkswirtschaft angegliedert, zählt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bringt jährlich etwa 60 Publikationen heraus - eine ganz respektable Leistung. Die Veröffentlichungen sind auch im Internet abrufbar. Die Liste finden Sie auf Seite 10 des Berichts der Regierung. Liechtenstein ist ausserdem Teil des europäischen statistischen Systems, was unsere Statistik zur Einhaltung bestimmter Vorschriften, Standards und Verordnugnen sowie zur Lieferung gewisser Angaben an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Jedoch ist das liechtensteinische Statistikgesetz stark veraltet. Sie dient ausserdem eher der internen Datenbeschaffung statt der Information der Öffentlichkeit. Vor allem fehlen im Gesetz Bestimmungen über die fachliche Unabhängigkeit, die Objektivität, die Relevanz und Zugänglichkeit der Daten respektive Statistiken. Fehlende Aussagen über Datenschutz und internationale Zusammenarbeit sind weitere Mankos. Auch hat sich generell der Produktionsprozess der Statistik grundlegend verändert.
Ziel der Revision ist es, die amtliche Statistik im Hinblick auf die skizzierten Anforderungen zu optimieren, vor allem was Gesetzgebung, Datenschutz und Organisation betrifft. Im Bericht werden die Aufgaben der Statistik, der Verhaltenskodex in Bezug auf die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht, die Führung von Registern, Datenschutz und die Nutzung von Verwaltungsdaten im Einzelnen aufgeführt. Zudem soll die heutige amtliche Statistik zu einem fachlich unabhängigen Amt umorganisiert werden. Die Begründung für die Schaffung dieses Amtes kann ich in diesem Falle nachvollziehen, auch wenn damit Mehrkosten verbunden sind.
Zum Schluss noch einmal ein Fazit: Es ist ein gelungener Bericht und ich bin ebenfalls für Eintreten. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. Die Notwendigkeit einer Totalrevision des Statistikgesetzes ist offensichtlich unbestritten. Wie meine Vorredner bin ich der Ansicht, dass mit diesem Vorschlag eine gute gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um den steigenden Anforderungen an die Statistik und der grossen Bedeutung solider und vergleichbarer statistischer Daten gerecht zu werden. In diesem Sinne bin auch ich für Eintreten.
Gemäss Vorlage ist es Zweck der amtlichen Statistik, relevante und zuverlässige Informationen über Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bereitzustellen und sie den Behörden, den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit statistischen Daten lassen sich Strukturen und Entwicklungen beschreiben, internationale Vergleiche anstellen, Zielvorgaben für staatliche Massnahmen definieren und - ganz wichtig - auch überprüfen. Statistische Daten sind also als Informationsquelle und Entscheidgrundlage aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger sind klare Vorgaben für die Erhebung von Daten, die diesbezügliche Zusammenarbeit unter den Ämtern, über statistische Grundsätze und Standards.
Seit Oktober 2007 orientiert sich Liechtenstein an den statistischen Grundsätzen und Standards der EU. Die Einbindung in das europäische statistische System schlägt sich in der Gesetzesvorlage in verschiedener Hinsicht positiv nieder. Zum einen durch die Übernahme der meisten statistischen Grundsätze ins vorliegende Gesetz, zum anderen durch die Beseitigung gewisser Mängel, die die EU bei der Überprüfung des statistischen Systems Liechtensteins Ende letzten Jahres feststellte. So wird beispielsweise, wie Franz Heeb schon ausgeführt hat, der bemängelten fachlichen Unabhängigkeit der amtlichen Statistik durch die vorgeschlagene Neuorganisation der Statistik als eigenständiges Amt Rechnung getragen.
Die Feststellung des Expertenteams der EU, dass die personellen und finanziellen Ressourcen der Statistik gegenwärtig nur für das laufende Arbeitsprogramm reichen, es jedoch nicht ermöglichen den Aufgabenbereich auszudehnen, wird meiner Ansicht nach zu wenig ernst genommen. Sowohl was die Erhebung als auch die Aufbereitung der Daten anbelangt, werden die Anforderungen an die Statistik immer grösser. Um die Qualität der Verwaltungsdaten zu sichern und zu verbessern braucht es zum Beispiel klare Definitionen der Dateninhalte, eine Harmonisierung der Datenerfassung unter den Ämtern und den Gemeinden, den Aufbau neuer Register usw. Hier muss das Amt für Statistik Vorgaben machen und koordinieren. Zusätzlich erhebt das Amt eigene Daten, muss entsprechende Konzepte erstellen und die Daten und ihre Relevanz immer wieder evaluieren. In Bezug auf die Aufbereitung der Daten bestehen vielfältige Anforderungen an die Methodik, die Kohärenz und die Vergleichbarkeit der Daten.
Ein Blick auf die Interpellationsbeantwortung über Einkommen, Existenzminimum und Armut wie auch der Interpellationsbeantwortung zum Mietrecht zeigen, dass bezüglich der Datenbasis und Aufbereitung durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht (Stichworte: ungenügende Daten zu den Einkommensgrenzen pro Haushalt bzw. zur Entwicklung der Mietpreise). Dazu braucht es jedoch die notwendigen Ressourcen und den politischen Willen. Und hier kommt die Regierung ins Spiel. Sie legt nämlich gemäss Bericht und Antrag Seite 30 fest, was relevante Informationen sind, welche statistischen Veröffentlichungen vom Amt für Statistik erstellt werden dürfen und sie genehmigt das Mehrjahresprogramm des Statistischen Amtes, das über Konzepte, geplante Befragungen und bestehende sowie neue Projekte Auskunft gibt.
Auf diesem Hintergrund erachte ich es für wichtig, dass auch der Landtag die Diskussion um relevante Daten und einer am Nutzerbedarf orientierten Aufbereitung regelmässig führt. In diesem Zusammenhang bitte ich abschliessend die Regierung um nähere Ausführungen zu dem auf Seite 56 angesprochenen Ausbau der Statistik in Richtung Aufbau von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltindikatoren und der Neukonzeptionierung der Volkszählung 2010. Danke.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Eigentlich wollte ich auch etwas sagen, aber in Anbetracht meiner Vorredner, die ja eine ausführliche Würdigung vorgenommen haben - ich kann mich da anschliessen -, möchte ich nur noch eine Frage aufbringen, die gerade die Abg. Heeb-Fleck auch zitiert hat, nämlich die Volkszählung. Und den andere Punkt mit den Indikatoren, das finde ich erfreulich. Wir hatten ja anlässlich der Interpellation über die zukünftige Vorstellung unserer Volkswirtschaft auch angeregt, dass wir nicht immer nur eine nachhaltige Entwicklung fordern sollten, sondern dass es dazu auch die Instrumente für die Messung braucht. Deshalb nehme ich an, dass die Regierung diesen Vorschlag aufgenommen hat.
Bezüglich der Volkszählung: Die Neukonzipierung, die würde mich noch interessieren. In der Schweiz ist es ja so, dass man einen Systemwechsel macht auf die nächste Volkszählung 2010. Man geht auf eine registergestützte Zählung und irgendwo im Bericht heisst es, dass wir teilweise das auch machen oder zumindest teilweise so eine Formulierung. Hier würde mich interessieren, wie hier die Vorstellung ist, wie das durchgeführt wird. Ich glaube, das ist von allgemeinem Interesse. Wir waren ja bisher immer sehr eng mit dem schweizerischen Amt für Statistik, mit dem Bundesamt für Statistik verbunden, das uns ja bei der Datenerhebung und auch Aufbereitung sehr behilflich war und es ist sicher aus Effizienzgründen dienlich, wenn man sich da so gut wie möglich anschliessen kann. Deshalb möchte ich die Regierung fragen, wie da der Stand der Dinge ist.
Abschliessend - das kam mir auch noch in den Sinn als der Abg. Arthur Brunhart von der Studentenzeit erzählt hat: Zu meiner Zeit wurde das Fach Statistik im Studentenjargon vielleicht etwas verkürzt mit Sadistik bezeichnet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort dem Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Leider ist mein Einfallsreichtum heute nicht für eine Anekdote geeignet. Vielleicht fällt mir dann bei einem nächsten Traktandum etwas ein. Ich möchte mich zunächst für die sehr wohlwollende Aufnahme dieses Bericht und Antrags bedanken. Diesen Dank gebe ich aber unmittelbar weiter an die Abteilung Statistik, wie sie es heute noch ist, und die Statistikkommission. Ich glaube, dass hier sehr gute Arbeit geleistet worden ist. Die Regierung, das Ressort kann Vorgaben machen. Wir haben den Projektstart vor einem Jahr gemacht und ich denke, dass es doch ein sehr gutes Musterbeispiel ist, wenn man hier sehr effizient im Hintergrund arbeitet. Und das hängt eben von den entsprechenden Personen ab.
Ich glaube, die Ziele sind genannt worden. Zum einen, dass die Statistik in Zukunft ein Informationszentrum sein soll, das gestärkt werden soll. Ich glaube, das Bemühen war in den letzten Jahren auch deutlich erkennbar. Allein, wenn wir an den Ausbau der Arbeitslosenstatistik und an die Lohnstatistik denken. Eigentlich beides Statistiken, die wir gemäss heutigem Statistikgesetz gar nicht machen durften, weil das Statistikgesetz eben schon dreissig Jahre alt ist und das eben kein Musterbeispiel mehr heute ist, wie man Gesetze schreibt, wenn man die Statistiken noch im Gesetz festschreibt. So ist man eben nicht mehr handlungsfähig. Ich glaube, das haben wir alle erkannt, dass wir hier in Zukunft eben über dieses Mehr-jahresprogramm arbeiten müssen und einfach über die Grundsätze hier miteinander uns einig sein müssen. Ich komme auf dieses Programm noch zu sprechen.
Das ist die eine Seite. Ein Informationszentrum für die Behörden, für die Entscheidungsträger, aber auch für die Öffentlichkeit und zum anderen eben ein Führungsinstrument. Und hier sind die Entscheidungsträger im Land, eben Landes- und auch Gemeindebehörden, angesprochen.
Um diese beiden Ziele zu erreichen, muss man zwei Bedürfnisse abdecken: Zum einen sind es die benutzerseitigen Bedürfnisse. Was erwarten die jeweiligen Benutzer? Die erwarten objektive Daten, die erwarten Zeitreihen von Daten, die erwarten aussagekräftige Daten. Und zum anderen sind auch die Interessen derer zu wahren, von denen man eben Daten erhebt und das ist ein Spannungsfeld, und ich glaube, dass hier ein sehr, sehr guter Ausgleich in diesem Gesetz gefunden werden konnte. Ich glaube, das ist auch deshalb sehr gut gelungen, weil wir jetzt eben dreissig Jahre Erfahrung mit einem relativ starren Gesetz haben und die Sachbearbeiter mit Dr. Wilfried Oehry an der vordersten Front haben hier eben Vergleiche angestellt, wie andere Länder solche Gesetze aufgestellt haben. Herausgekommen ist meines Erachtens - und dafür bedanke ich mich, dass da auch so gesehen wird - sicherlich ein schlankes und flexibles Rahmengesetz, aber ich glaube auch ein modernes Rahmengesetz, das für die nächsten Jahre doch einiges hergeben wird.
Was meines Erachtens auch von meiner Seite nochmals betont werden sollte, weil ich ja unmittelbar für die Statistik veranwortlich bin, ist die grossartige Leistung, wie mit diesem heute unflexiblen Instrument des heutigen Gesetzes umgegangen wird und wie dieses trotzdem am Leben erhalten wird. Und das hat ja eigentlich jetzt auch der Peer-Review gezeigt, diese externe Evaluation, die jetzt im vergangenen Herbst gemacht worden ist. Und eine Auszeichnung ist diejenige, dass im Peer-Review zum ersten Mal überhaupt auf einen Gesetzesentwurf referenziert wurde, nämlich auf denjenigen, den wir jetzt heute vor uns liegen haben. Das machen diese Evaluatoren sonst nicht, sondern sie machen normalerweise nur eine Bestandesaufnahme des aktuell geltenden Rechts. Sie haben aber gesehen, dass hier das Bemühen der Regierung insgesamt zu erkennen ist, dass wir hier die Grundsätze schon mit einfachem Regierungsbeschluss zur Anwendung erklärt haben und diese jetzt auch ins Gesetz einfliessen lassen.
Ich bin auch froh, dass der Abg. Franz Heeb gesagt hat, dass er weitere Anregungen machen wird. Die sind sehr, sehr gerne willkommen. Wir werden diese auch im Hinblick auf die 2. Lesung überprüfen. Ich werde mir heute wahrscheinlich nicht erlauben, dazu schon Stellung zu nehmen, sondern, ich denke, wir sollten hier, wenn möglich, noch weitere Ergänzungen und Stärkungen einbauen, wenn wir diese im Hinblick dann auf die 2. Lesung prüfen können.
Erlauben Sie mir, über das Mehrjahresprogramm noch etwas zu sagen und dann eben auf die Volkszählung und diese Indikatoren zu sprechen zu kommen. Ich mache das deshalb in dieser Reihenfolge, weil wir heute eben schon ein Programm seitens der Regierung verabschieden, um auch der Abteilung Statistik die entsprechende Sicherheit zu geben, wo wir neue Projekte starten, wo wir unser Gewicht auch legen. Vielleicht haben Sie es auch bemerkt, eines der Projekte in den letzten Monaten war die Neugestaltung des Statistischen Jahrbuchs; ebenso die Ausarbeitung der Statistiken nicht nur alleine mit Zahlenreihen, sondern auch mit entsprechenden Kommentierungen. Das waren alles entsprechende Aufträge, die wir in einem statistischen Programm seitens der Regierung beschlossen haben. Das neueste Programm für das Jahr 2008 und 2009, das haben wir am 16. April 2008 verabschiedet. Das wird natürlich dementsprechend angepasst werden, wenn dann das neue Gesetz in Kraft treten wird - hoffentlich eben auf den 1. Januar 2009.
Zu den laufenden Projekten in diesem Programm, das wir verabschiedet haben, zählt auch die Volkszählung 2010. Dieses Projekt haben wir bereits im Mai 2007 gestartet. Zunächst musste die Abteilung Statistik jetzt ein Grobkonzept vorlegen und es ist richtig, wie es der Abg. Alois Beck hier dargetan hat, dass in der Schweiz ein Wechsel stattfindet. Es wird nicht mehr alle zehn Jahre eine Volkszählung durchgeführt, sondern es werden anhand von Registerdaten stichprobenartige Erhebungen vorgenommen und das wird dann jedes Jahr ergänzt. Jedes Jahr werden 3% dieser Daten erfasst. Hier standen wir vor der Schwierigkeit. Deshalb haben wir der Abteilung Statistik einen Auftrag erteilt, dass solche stichprobenartigen Erhebungen aus Registerdaten für unser Land mitunter eben zwar zu Ergebnissen führen können, aber auch zu Ergebnissen, die für uns keine Aussagekraft mehr erhalten.
Wir haben in der Regierung dieses Grobkonzept, das über 60 oder 70 Seiten dick war, zur Kenntnis genommen und mussten eine Entscheidung treffen, wie wir mit dieser Situation umgehen. Ich möchte das anhand eines konkreten Beispiels zeigen: Ich nehme das Beispiel Verkehr, weil uns das auch hier nahe gebracht worden ist bei der Vorstellung in der Regierung. Heute kann man anhand der Erhebungen klar sagen, wie viele Personen zum Beispiel aus der Gemeinde Schellenberg täglich den Bus nehmen, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Ich weiss die Zahl nicht mehr auswendig, ich sage jetzt einmal 23. In Zukunft, wenn wir das anhand der stichprobenartigen Erhebung machen werden, werden wir zu Aussagen kommen zwischen 14 und 63. Ich glaube, solche Aussagen sind für unser Land einfach keine relevanten Daten mehr. Mit solchen Aussagen können wir keine Steuerung vornehmen. Mit solchen Daten können wir meines Erachtens und nach Auffassung der Regierung schlichtweg nichts anfangen.
Wir sind deshalb sehr dankbar, dass die Abteilung Statistik über, ich glaube, zehn Varianten uns vorgelegt hat, wie wir unter Einbezug des Know-hows und der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik, die wir selbstverständlich weiterpflegen wollen und auf die wir auch angewiesen sind, hier trotzdem eine Volkszählung 2010 durchführen können. Eine Mischform, die eben es uns auch erlaubt, zu diesen Daten, wie wir es in der Vergangenheit in dieser Qualitätsstärke auch erhalten wollen. Und wir haben uns entschieden, hier wiederum anhand einer Befragung vorzugehen, weil wir in den vergangenen Jahrzehnten - muss man ja sagen, weil diese Befragungen ja in Dekaden durchgeführt werden - sehr hohe Rücklaufquoten hatten und eben entsprechende Datenqualität auch erhalten haben.
Die Abteilung Statistik hat nun den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik nach Lösungen zu suchen, wo sie uns eben dieses Know-how und ihre Stärken zur Verfügung stellen können. Das zum Projekt Volkszählung 2010. Es wird dementsprechend der Regierung dann auch nochmals ein Detailkonzept vorgelegt werden.
Dann findet sich im statistischen Programm der Regierung - und das zeigt mir auch den Brückenschlag zum Landtag - ebenfalls ein Projekt zur Berechnung von Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialindikatoren. Ich glaube, es geht auf eine Anfrage der Abg. Andrea Matt zurück. Sie hat einmal eine Kleine Anfrage zum Bereich der Umwelt- und Sozialindikatoren und zur Sozialquote gestellt, soweit mir recht ist, und das hat dann auch Einfluss in dieses Programm gefunden. Und wir haben hier dann jeweils auch eine Einschätzung vorgenommen, was es bedeutet, wenn wir dieses Projekt «Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialindikatoren» starten, für wen sind diese Information relevant? Sie sind sicherlich für die Bevölkerung eher von mittlerem Interesse, aber sie sind wahrscheinlich für den Landtag von hohem Interesse, ebenfalls für die Regierung sind sie von hohem Interesse. Wir haben deshalb das Projekt als ein Projekt mit Priorität eingestuft und hoffen, dass mit dem Abschluss dann des Gesetzes das neue Amt für Statistik dieses dann im neuen Jahr, mit dem Projektbeginn 2009, an die Hand nehmen kann. Der Projektstart wird dann durch einen Regierungsbeschluss erfolgen können.
Das führt mich zum Thema der personellen und finanziellen Ressourcen. Diese Frage wird sich in der Tat natürlich stellen. Wir haben es deshalb hier vorsichtig formuliert, weil ich hoffe, dass wir doch in der gesamten Verwaltung auch fähig sein sollten, vorhandene Personalressourcen mitunter eben zu verschieben, wenn Stellen frei werden, eben auch hier nach Lösungen zu suchen, ob allenfalls auch Stellenprozente wieder in einen Pool gegeben werden können und eben dann auch die Statistik gestärkt werden kann.
Insgesamt bin ich mit Ihnen auf der gleichen Linie, Frau Abg. Heeb-Fleck. Ich glaube, die Statistik, auch wenn sie da und dort in der Vergangenheit nicht immer den besten Ruf hatte, aber das ist eine Kommunikationsfrage, ich glaube, es ist heute erkannt, dass die Statistik etwas ist, das nicht mehr wegzudenken ist, weil es zu einem Informationszentrum geworden ist und für die Entscheidungsträger zu einem Führungsinstrument geworden ist und dort gilt es auch zu investieren. Ich glaube, man kann nicht nur davon sprechen, wenn man etwas für gut hält, dann auch nicht dort zu investieren. Das ist wie im privaten Leben auch. Aber wie wir das machen, das haben wir eben sehr vorsichtig, sehr sehr vorsichtig formuliert.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort noch dem Abg. Alois Beck.Abg. Alois Beck
Danke für die Ausführungen der Regierung. Es hat mich etwas überrascht, was Sie gesagt haben wegen der Indikatoren. Überrascht deshalb, weil ich mich erinnere, dass wir im Jahre 2000 in einer Interpellation das gefordert haben und die Regierung das dort zugesagt hat. Und deshalb haben wir auch im letzten Jahr das nochmals aufgenommen. Also, ich weiss nicht, ob da zwischenzeitlich etwas oder nichts geschehen ist. Aber das nur am Rande. Vielleicht wertet das die Kleinen Anfragen wieder etwas auf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das war keine Frage? Das war eine Feststellung?Abg. Alois Beck
Richtig.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Ich glaube, ich mache jetzt keine Feststellungen über die vergangenen acht Jahre, sonst verwickeln wir uns hier in eine politische Diskussion, die, glaube ich, jetzt unnötig wäre. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt - Eintreten auf diese Gesetzesvorlage scheint unbestritten - dann können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf die Buchstaben c und d, auf die Begriffe «statistische Tätigkeiten» und «statistische Daten»: Da stellen wir fest, da spricht man bei «statistischen Tätigkeiten» von Erhebung, Validierung, Auswertung, Analyse, Verbreitung, Speicherung und Dokumentation der Daten. Ich finde das eine sehr gute Gliederung. Vielleicht könnte man eben im Bst. d mit diesen Tätigkeiten eine ähnliche Gliederung wählen oder einfach wesentlich ist, wie die gespeichert werden bzw. natürlich auch erfasst werden. Es bezieht sich hier eigentlich mehr auf Register und Verwaltungsdaten. Hier einfach die Anregung, vielleicht eine ähnliche oder die gleiche Phasengliederung zu nehmen.
Was mir ganz wichtig erscheint, ist der Begriff «Analyse», der hier auftaucht. Der Abg. Arthur Brunhart hat das mit dem Beispiel von den Störchen und Geburten gebracht. Es ist oft so, dass Statistik auch missbraucht werden kann in dem Sinn, dass die Daten eben für eigene Zwecke gebraucht werden. In diesem Fall ist es eigentlich noch so - wie soll ich sagen? -, dass eine Korrelation wohl besteht zwischen diesen zwei Grössen, aber überhaupt kein kausaler Zusammenhang. Und das ist dann ganz schlimm, wenn so interpretiert wird.
Hier erscheint mir eigentlich etwas sehr Wichtiges in Bezug auch auf Qualifikation des Personals. Es braucht wirklich Leute, die solche Daten auch analysieren, kommentieren können und nicht einfach, dass Daten hinausgeschickt werden, sondern dass die wesentlichen Erkenntnisse z.B. aus einer statistischen Erhebung auch kommentiert sind. Darum auch gerade im Bereich der Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Umwelt usw. scheint mir sehr, sehr wichtig, nicht nur statistische Methoden zu beherrschen, sondern dass eben auch entsprechendes Fachpersonal verfügbar ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat das zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Art. 4 ist ein zentraler Artikel, weil er eigentlich den Leistungsauftrag und die Ausrichtung auch für die amtliche Statistik bestimmt. Entschuldigen Sie, wenn ich hier längere Ausführungen habe dazu.
Einmal zum Abs. 1: Ich habe mich gefragt: Ja, was sind denn hier die wichtigen Bedarfs- oder Zielgruppen? Aufgeführt sind Landes- und Gemeindebehörden, Verbände und Öffentlichkeit. Wie ich beim Eintretensvotum erwähnt habe, erscheint mir sehr wichtig der generelle Passus, dass eigentlich die Statistik da ist, um für und über Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, Daten, Indikatoren zur Verfügung zu stellen. Ich sehe das sehr zentral. Und dann könnte man einen zweiten Passus anhängen: insbesondere für folgende Bedarfsgruppen. Und ich habe mir auch überlegt, welche Bedarfsgruppen das sind und mir scheint auch wichtig, dass man sich hier im Landtag dazu auch äussert. Weil danach richten sich dann auch die Statistiken, das statistische Angebot und Informationssystem.
Für mich zum Beispiel wäre - und das nur als Anregung gedacht - wäre wichtig, dass hier dann aufgeführt wird: insbesondere für die Bevölkerung und Medien des Landes, für die Institutionen und Behörden des Landes und der Gemeinden. Als Drittes Forschungs- und Bildungsinstitutionen. Als Viertes Interessenverbände und Sozialpartner. Als Fünftes wären zum Beispiel denkbar internationale Institutionen und Behörden und dann könnte speziell noch sein als Sechstes Eurostat und EU-Behörden, weil ich weiss, dass die amtliche Statistik sehr viele Daten auch an Eurostat zur Vergleichbarkeit liefern muss. Das nur eine Anregung dazu, das soll auch nicht in dem Sinn eine Gewichtung sein.
Und da komme ich zum Zweiten, zum Abs. 2: Ich habe ihn so durchgelesen und habe dann zuerst gedacht: Wieso kommt Beschäftigung vor Arbeitslosigkeit, wieso ist hier nicht die Bevölkerung zuerst?, bis ich gemerkt habe, dass das eine alphabetische Gliederung ist. Hier wäre eine Möglichkeit, dass man sagt: Wie gewichtet man da? Weil wenn wir es im Gesetz haben, nehmen wir indirekt auch eine Gewichtung vor, dass wir diese Statistiken natürlich hier anführen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Systematik, wie sie zum Beispiel im Statistischen Jahrbuch angewendet wird. Die wäre neutraler und liesse es der amtlichen Statistik auch offen, welche Schwerpunkte sie setzt und welche weiteren Statistiken auf- und ausgebaut würden.
Es ist auch wichtig: Sieht sich der Landtag und die Regierung hier als Bedarfsgruppe oder möchten sie Einfluss nehmen, welche Statistiken zur Verfügung gestellt werden? Meine Meinung geht eher in die Richtung, dass wir uns als Bedarfsgruppe betrachten und dass es primär eigentlich Aufgabe ist der Statistik und der statistischen Kommission sich darüber Gedanken zu machen: Was brauchen wir in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes, was benötigen vor allem auch die Bedarfsgruppen? Die Abg. Heeb-Fleck hat darüber gesprochen, vor allem: Was ist relevant und was ist aktuell, wie kriegen wir das her? Und meiner Meinung nach könnte man in dem Sinne auf eine Aufzählung von Statistiken verzichten und eher festlegen, dass beim weiterem Auf- und Ausbau der Statistiken, sich die Statistik an die relevanten Bedarfsgruppen zu richten hat und auch abzuklären hat, welche Daten benötigt sind, welche relevant sind, mit welcher Aktualität usw. Dass das einfach hier noch festgehalten ist.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich gerade zu den Äusserungen des Vorredners äussern: Ich weiss nicht, ob das so eine gute Idee ist mit diesen Bedarfsgruppen. Ich vestehe die Idee sehr gut, was grundsätzlich zu begrüssen ist, wenn man diese einzelnen Gruppen verstärkt berücksichtigt. Ich sehe aber auch das Risiko, wenn man diese explizit im Gesetz festhält, dass diese quasi einen Anspruch erheben und dass dann eben die amtliche Statistik zu sehr bedarfsgruppenorientiert sich ausrichten muss und diese bestimmte Bedürfnisse anmelden könnten.
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, bei der Statistikkommission, dass man diese Gruppen gezielt dort einbindet und dort diese Anregungen auch aufnehmen kann. Beispielsweise die Forschungsinstitute, dass man sagt, es macht vielleicht Sinn, dass man einen Vertreter auch von diesen Instituten aufnimmt. Das nur so mal als eine rudimentäre Anregung. Sonst kommt man eben in das Problem der Gewichtung, das Sie beim Abs. 2 erwähnt haben, wo einzelne Bereiche aufgeführt werden und dass man da den Eindruck erhält: Ja, was sind eigentlich die vorgegebenen Themen und andere sind weniger im Fokus?
Wie gesagt, mein spontaner Eindruck ist, dass man eher bei der Kommission vielleicht schauen muss, dass man diese Anliegen der Bedarfsgruppen berücksichtigen kann und sonst - das ist so eine Vermutung, die ich nicht beweisen kann, aber die auch nicht widerlegt werden kann -, dass dann diese zu sehr auf ihre Bedürfnisse pochen und die amtliche Statistik meiner Meinung nach dann vielleicht zu sehr nach den Bedürfnissen dieser Gruppen ausgerichtet werden muss. Aber die Regierung wird sich da auch Gedanken machen und bis zur 2. Lesung spätestens sicher auch noch ihre Meinung kundtun.Abg. Franz Heeb
Danke. Ich schätze Abgeordnete und Kollegen, die eine andere Meinung und Sichtweise haben. Sie bringen einen selbst dazu, auch wiederum zu denken und abzuwägen. Und ich denke, der Abg. Alois Beck bringt da wirklich auch einen Punkt ein, der überlegenswert ist, weil natürlich damit auch ein gewisser Anspruch verbunden sein kann. Mir ist wichtig, dass diese Bedarfsgruppen vor allem auch hier erwähnt werden im Landtag selbst, dass man sich dazu äussert vielleicht und dadurch auch der Statistik eigentlich klar ist, an welche Gruppen sie sich richten soll. Es ist natürlich so, bei jeder Statistik gibt es auch wiederum andere Bedarfsgruppen, an die man sich richten muss.Abg. Arthur Brunhart
Danke. Ich kann die Argumentation des Abg. Franz Heeb an sich nachvollziehen, glaube aber, dass die Definierung von Bedarfsgruppen eben andere Gruppen ausschliesst. Ich würde den Artikel offen halten, wie er hier ist, nämlich die drei Bereiche Behörden, also Staat, zweitens Verbände und Öffentlichkeit, wobei ich unter Öffentlichkeit sehr vieles verstehe. Für mich gehören zum Beispiel Forschung und Entwicklung wie auch zum Beispiel der Historische Verein oder das Liechtenstein-Institut zum Bereich Öffentlichkeit. Ich würde das eher offen halten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wie ich bereits auf die Eingangsvoten mich geäussert habe, nehme ich die Anregungen gerne mit. Ich erlaube mir einfach hier zwei Bemerkungen dazu: Ich denke auch, dass wir hier eine sehr offene Formulierung gewählt haben. Von den von Ihnen vorgeschlagenen Bedarfsgruppen sehe ich eigentlich keine, die nicht abgebildet wäre. Der Landtag ist klarerweise abgebildet als Landesbehörde. Das ist natürlich das Verständis, das hier darunter liegt. Gemeinde, Behörden, Regierung, alle Verbände. Da sind natürlich die Interessenvertretungen darunter zu subsumieren und die Öffentlichkeit ist der dritte grosse, der grösste Bereich, den es abzudecken gilt. Und dort kommt das von mir zitierte Informationszentrum zum Tragen. Dazu gehören auch die Medien. Die Medien haben auch einen Anspruch und meines Erachtens gehören auch Forschungsstellen dazu. Ich möchte das aber von den Fachstellen geklärt haben. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in eine Gewichtung kommen. Ich glaube, das habe ich jetzt auch gehört und das wollten wir hier ganz sicherlich nicht, nämlich eine Gewichtung anstreben.
Die zweite Bemerkung betrifft den Abs. 2. Ich glaube, der Abg. Franz Heeb hat das nicht so gemeint, hat das dann aber, glaube ich, so ausgedrückt, er hat dort von den Statistiken gesprochen, die dort aufgezählt sind. Das ist nicht die Meinung. Abs. 2 sind nicht die Statistiken. Das sind die politischen Handlungsfelder, wo eben Statistiken möglich sein sollten. Und die haben wir sehr breit gefasst. Ich glaube, es ist kaum ein Bereich nicht abgedeckt, der hier aufgezählt ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck
Danke. In diesem Artikel werden 12 der 15 statistischen Grundsätze des Verhaltenscodexes aufgenommen. Es fehlen der gesetzliche Auftrag zur Datenerhebung, angemessene Ressourcen und Wirtschaftlichkeit. Ich würde im Sinne meiner Ausführungen im Eintretensvotum dafür plädieren, dass die angemessenen Ressourcen auch als statistischer Grundsatz aufgenommen werden, um eben sicherzustellen, dass die vielfältigen Aufgaben vom statistischen Amt auch dementsprechend erledigt werden können.Abg. Franz Heeb
Die andere Möglichkeit wäre einfach, dass auf diesen Rahmen noch konkret Bezug genommen wird. Ich habe auch festgestellt, es sind hier vor allem Verhaltenskriterien aufgelistet und dann Kriterien für Statistiken. Es ging ja darum - und ich glaube, es ist so geregelt - es ging um den institutionellen Rahmen, es geht um statistische Prozesse und es geht um statistische Produkte. Entweder kürzt man das und nimmt einfach Bezug auf diese 15 Grundsätze oder man listet sie dann vollständig auf.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann beide Voten sehr gut verstehen. Geschätzte Damen und Herren, ich verweise einfach auf die Seiten 35/36 des Berichts und Antrags. Dort haben wir ausgeführt, warum wir uns für diesen Weg hier entschieden haben, dass diese drei Grundsätze ja nicht unter den Tisch gefallen sind, wenn Sie mir das so salopp erlauben zu formulieren, sondern dass diese drei Grundsätze, die für die 15 fehlen, bereits unter Abs. 1 schon zu subsumieren sind.
Der Grund, warum wir diese drei nicht hier aufgelistet haben, das haben wir hier so formuliert, dass die aus der Sicht der Statistiknutzer nicht die unmittelbare Bedeutung haben, sondern dass das eigentlich interne Grundsätze für das Amt oder die Abteilung, heute noch die Abteilung sind. Aber ich glaube, es steht dem nichts entgegen, wenn man alle auflisten würde, wenn man das so machen möchte.Abg. Alois Beck
Ich würde das so belassen, wie es jetzt vorgesehen ist. Das sind von mir aus gesehen die inhaltlichen Grundsätze und das andere, wie die angemessene Ressourcenausstattung, das ist eigentlich ein anderes Thema. Das ist die Wirtschaftlichkeit usw. Und ich würde das so belassen, weil sonst hat man dann wirklich Diskussionen mit der Ressourcenausstattung: Wer legt das fest? - einfach dass hier auch noch eine andere Meinung hier vertreten wird. Nicht nur um den anderen Meinung Willen, sondern für mich macht das Sinn.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Zu Art. 7 habe ich noch eine Anregung: Wir haben jetzt schon verschiedene Zensuserhebungen miterlebt oder mitbekommen. Hier stelle ich immer wieder fest, dass sie methodisch vielleicht nicht so perfekt aufgebaut sind. Ich meinte, dass dem Amt für Statistik hier eine wichtige Aufgabe zukommen könnte, dass es eben andere Amtsstellen oder Institutionen vielleicht auch unterstützt beim Aufbau von Zensus- und Stichprobenerhebungen. Es braucht hier eine Zufallsauswahl und wenn es z.B. um Bevölkerung geht, dann könnte die Statistik hier die Grunddaten liefern oder eben auch die, wenn das von einem Amt oder einer Amtsstelle durchgeführt wird, auch entsprechend beraten, wie eine solche Stichproben- oder Zensuserhebung aufgebaut wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das wurde zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine Frage zu Abs. 2, wonach ja Forschungsstellen schriftlich zu bestätigen haben, dass sie das Statistikgeheimnis wahren und sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes halten.
Ich weiss nicht, ob diese Formulierung so ausreichend ist oder ob da nicht explizit festgehalten werden müsste, dass sie auch dem Statistikgeheimnis unterstehen oder sie sich explizit eben daran zu halten haben. Hier heisst es lediglich, sie haben zu bestätigen, dass sie das Geheimnis wahren und im Falle eines Verstosses müsse man auch bezüglich eventueller Sanktionen dann weiter hinten schauen. Meiner Ansicht nach ist das hier noch nicht genügend geregelt.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dass wir vom selben reden, Herr Abg. Beck. Ich glaube, dass wir hier einfach eine Klarstellung machen. Wir können diese Personen nicht per Gesetz verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren. Wir müssen hier das Einverständnis haben. Das Statistikgeheimnis gilt ja nur für diejenigen Personen, die eben statistische Daten nach diesem Gesetz bearbeiten. Deshalb haben wir auch im Bericht und Antrag geschrieben, dass eine solche Vereinbarung im Rahmen eines Vertrages gemacht werden soll und deshalb haben wir ins Gesetz geschrieben, dass diese im Rahmen dieses Vertrages die Einhaltung des Statistikgeheimnisses natürlich unter Haftungsfolgen bestätigen müssen. Wenn sie das nicht tun würden, dass wir hier eine schriftliche Vereinbarung haben.
Ich kann Ihnen hier auch andere Beispiele nennen: Ich weiss, dass zum Beispiel - nicht bei uns im Lande, ich weiss das von Kollegen aus meiner früheren Tätigkeit bei den Steuerbehörden. Die haben auch kurzfristig für die Veranlagung von Steuererklärungen Personal «zugemietet» und das haben sie auch im Auftragsverhältnis einfach bestätigen lassen müssen, dass sie sich ans Steuergeheimnis halten. Ich glaube nicht, dass wir uns davon inspirieren haben lassen, sondern dass wir es einfach auch schriftlich haben wollen, dass die das auch im Bewusstsein dessen, ohne dass sie das Gesetz vielleicht kennen, dass sie im Bewusstsein dessen sich bewusst sind, dass sie dieses Geheimnis einhalten müssen.Abg. Alois Beck
Verletzungen des Statistikgeheimnisses werden ja sanktioniert. Die Frage ist dann eben, ob das dann auch entsprechend bei diesen Forschungsstellen als Beispiel so gehandhabt wird oder heisst es dann einfach: Ja, wir haben die Vereinbarung nicht eingehalten und das war es dann? Wenn hier die Regierung noch etwas dazu ausführen könnte. Mir geht es darum, dass man hier nicht ungleiche Behandlungen vornimmt. Zumindest habe ich das nicht explizit weiter hinten gesehen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir werden im Hinblick auf die 2. Lesung das auch in den Materialien entsprechend festhalten, dass diese Frage klar geregelt ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe mir hier einfach die Frage gestellt, ob das genügt, wenn es lediglich heisst, die Regierung bestimmt, welche Gebühren erhoben werden - oder ob hier nicht eine generelle Ermächtigung aufgenommen werden müsste im Sinne: Die Regierung kann für statistische Veröffentlichungen und Dienstleistungen Gebühren erheben. Ich weiss nicht, ob das aufgrund anderer gesetzlicher oder rechtlicher Grundlagen generell so geregelt ist oder ob das hier explizit festgehalten werden muss. Mir kamen nur in den Sinn die Diskussionen bezüglich des betrieblichen Mobilitätsmanagements, wo wir ja gesetzliche Grundlagen schaffen mussten, eben dass explizite Ermächtigungen geschaffen werden. Aber wie gesagt, hier kann die Regierung das noch genau erklären.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich gilt für die Tätigkeit des Amtes für Statistik dann auch das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip, wie für jede staatliche Behörde und jede staatliche Tätigkeit. Wir können das gerne nochmals prüfen. Aber ich denke, nachdem die Legistik ja diesen Gesetzestext auch gesehen hat, wird das auch in anderen Gesetzen so formuliert sein.
Ich glaube, es gibt einen substanziellen Unterschied zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. Dort hat der Landtag bewusst auch eine Obergrenze für die Einhebung einer bestimmten Gebühr gesetzt. Ich glaube nicht, dass diese Gebühr heute dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entspricht und ich glaube, dann muss man das auch bewusst politisch im Parlament so setzen. Hier wollen wir natürlich, wie für jede andere Tätigkeit, entsprechende Gebühren nach diesen beiden Prinzipien erheben. Und natürlich wollen wir auch vorsehen, dass zum Beispiel unter Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden kann, wenn Sonderauswertungen gemacht werden. Zum Beispiel im Rahmen von Dissertationen kann jemand an das Amt dann gelangen und Sonderauswertungen verlangen und dafür wollen wir entsprechende Gebühren natürlich in Rechnung stellen können.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Statistikgesetz in 1. Lesung beraten.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:25 Uhr.Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:00 Uhr).
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