RECHTSPFLEGERGESETZ (NR. 14/1997, NR. 8/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 16, Rechtspflegergesetz. Auch hier eine zweite Lesung. Wir lesen die Stellungnahme der Regierung bzw. die überarbeiteten Regierungsvorlagen in der Stellungnahme der Regierung Nr. 8 aus 1998. Zunächst die Vorlage eines Verfassungsgesetzes.I. Art. 99bis (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 99bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung bei 18 anwesenden Abgeordneten.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung der Verfassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur Lesung der Vorlage über ein Rechtspflegergesetz.I. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung,
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Bei Abs. 1 hat der Schriftführer im 1. Satz das überflüssige Wort "und" bereits weggelassen. "Die Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit darf und nur bei Vorliegen", er hat es richtigerweise schon weggelassen, also muss man es streichen. Ich habe mit dem Titel "Anstellung" Mühe. Meines Erachtens bezieht sich nur der Abs. 2 auf die Anstellung, Abs. 1 hat nichts mit der Anstellung zu tun.Landtagspräsident Peter Wolff:
Richtig ist auf jeden Fall, dass in der ersten Zeile das Wort "und" zu streichen ist. Das ist ein Versehen, ein Schreibversehen der Regierung. Das war auch in der ersten Fassung nicht inbegriffen. Wünscht die Regierung Stellung zu nehmen zur Anregung des Abg. Hoch?Regierungschef Mario Frick:
Sie haben recht, dass im ersten Absatz formal nicht die Anstellung geregelt ist, sondern nur im 2. Absatz. Nur Abs. 1 stellt ja eine Voraussetzung für die Anstellung dar. Man könnte allenfalls schreiben in der Sachüberschrift: "Persönliche Voraussetzung und Anstellung", dann wüsste man, was im Artikel kommt. Also das wäre, wenn das gewünscht ist, eine Ergänzung. Ich glaube aber auch, man könnte es durchaus streichen lassen. Ich überlasse es gerne Ihnen, ob Sie dahingehend einen Antrag stellen möchten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass solche Überschriften genauso wie Marginalien nicht gleichzusetzen sind mit dem Gesetzesinhalt, also mit dem Text eines Artikels. Aber das nur nebenbei. Der Einwand des Abg. Hoch hat schon etwas für sich. Wird irgend ein Antrag gestellt? Das scheint nicht der Fall zu sein. Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. Art. 6. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin eigentlich einen Artikel zu spät für meinen Einwand. Beim Art. 9 Abs. 2 wird auf Abs. 1 verwiesen. In der österreichischen Rezeptionsvorlage wird auf den Art. 11 Abs. 2 verwiesen. Das wäre hier in unserer Vorlage Art. 10 Abs. 2. Also ich weiss nicht, ob ich jetzt Verwirrung verursacht habe. Im Art. 9 Abs. 2 dieser Verweis vorbehaltlich des Abs. 1, der bezieht sich in der österreichischen Vorlage auf Art. 10 Abs. 2, über Rechtsbehelfe und nicht auf steigende Rechtsmittel.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Rückkommensantrag, Herr Abg. Vogt? Wir haben abgestimmt über diesen Artikel.Abg. Paul Vogt:
Ich weiss, ich habe es verpasst.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja ich weiss schon, aber rein formell müssten Sie einen Rückkommensantrag machen.Abg. Paul Vogt:
Das ist richtig. Ich möchte einfach einen Kommentar des Regierungschefs hören - bevor ich einen solchen Rückkommensantrag stelle - ob das ein Versehen ist oder ob das so gewollt ist?Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Da muss ich noch kurz in der Rezeptionsvorlage nachschauen, wie es dort ausgestaltet ist, § 10 ist es ja, wie Sie gesagt haben. Ja, das macht doch Sinn. Sie haben recht, da ist ein Fehler passiert. Da müsste der Verweis auf Art. 10 Abs. 2 gehen. Ich weiss nicht, wie der Lapsus zustande gekommen ist. Ich unterstütze also einen Rückkommensantrag, damit man diesen Fehler bereinigenkann. Es müsste dann heissen Art. 9 Abs. 2: "Vorbehaltlich von Art. 10 Abs. 2", danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann gehe ich davon aus, dass die Regierung einen Rückkommensantrag stellt. Wird zu diesem Rückkommensantrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag, auf Art. 9 zurückzukommen zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Die Regierung möchte offenbar Abs. 2 von Art. 9 dahingehend abändern, das heisst, sie ändert ihre Vorlage dahingehend ab, dass es nunmehr lautet in der zweiten Zeile: "Vorbehaltlich Art. 10 Abs. 2" , ist das richtig?
Dann stimmen wir noch einmal über Art. 9 ab, mit dieser Abänderung in Abs. 2, wonach es in Abs. 2 jetzt heisst: "Der Rechtspfleger hat gegen seine Entscheidungen erhobene Rechtsmittel, vorbehaltlich Art. 10 Abs. 2 dem Landrichter ohne Aufschub mit allen für die Beurteilung des Rechtsmittels erforderlichen Akten und mit einem Vorlagebericht vorzulegen. Sind für die Entscheidung über das Rechtsmittel Zwischenerhebungen erforderlich, so hat sie der Rechtspfleger durchzuführen."Wer mit Art. 9 in dieser leicht abgeänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 haben wir schon gelesen, den brauchen wir nicht noch einmal zu lesen. Wird zu Art. 10 sonst das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
III. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Meines Wissens heisst es im Nachlassvertragsgesetz "Sachwalter" und nicht "Sachverwalter", ich bin mir da nicht ganz sicher. Diese Formulierung ist, glaube ich, in der ersten Vorlage noch nicht vorgekommen. Ich
bin ziemlich sicher, dass es bei uns "Sachwalter" heisst und nicht "Sachverwalter". Also in einer Nachlassvertragssache wird vom Gericht ein "Sachwalter" und nicht ein "Sachverwalter" bestellt. Wenn die Regierung damit einverstanden ist, können wir das entsprechend abändern. In der letzten Zeile von Abs. 2 "Sachwalter", statt "Sachverwalter". Wird sonst das Wort gewünscht zu Art. 15? Das ist nicht der Fall, dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 15 mit dieser sprachlichen Änderung einverstanden ist, der möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Ich möchte dazu nur bemerken: Ich habe mich bei der ersten Lesung gegen die Einräumung der Kompetenz für die Rechtspfleger, öffentliche Beurkundungen vorzunehmen, ausgesprochen. Im Hinblick auf die Erläuterungen hier in der Stellungnahme der Regierung auf Seite 16, sehe ich ein, dass es durchaus zumutbar und verantwortbar ist, die Rechtspfleger, die ja eine entsprechende Ausbildung geniessen werden, auch diese Tätigkeiten durchführen zu lassen. Wird sonst die Diskussion gewünscht zu Art. 18? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
In der 1. Lesung wurde angeregt, dass auch eine kaufmännische oder höhere kaufmännische Ausbildung genügen sollte als Voraussetzung für die Zulassung zum Berufe des Rechtspflegers. Die Regierung hat dies abgelehnt. Allerdings überzeugen mich die von der Regierung vorgebrachten Argumente nicht. Mir kann die Regierung nicht weismachen, dass eine Person, die Matura hat, aber nicht studiert und keinen Beruf erlernt hat, besser geeignet sein soll als Rechtspfleger als jemand, der eine kaufmännische Ausbildung hat, z.B. eine kaufmännische Lehre gemacht hat, dann ein bis zwei Jahre für Sprachaufenthalte im Ausland war, nachher bei der AKAD oder sonst einem Institut eine Zusatzausbildung gemacht hat, dass diese Person mit dieser höheren kaufmännischen Ausbildung weniger geeignet sein soll, das leuchtet mir nicht ein. Ich möchte daher einen Abänderungsantrag stellen, der wie folgt lautet: "Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine höhere kaufmännische Ausbildung, welche die Regierung mit Verordnung näher bestimmt".Regierungschef Mario Frick:
Ich gehöre nicht zu denjenigen Menschen, die absolut lizentiats- oder diplomgläubig sind. Sondern ich bin auch der Meinung, dass man schauen soll, welche Fähigkeiten der oder die Einzelne hat. Nur ist es so, dass der Staat angehalten ist, bei wichtigen Funktionen auf eine Art und Weise vorzugehen, die nachprüfbar ist. Ich darf auch daran erinnern, dass auch die Geschäftsprüfungskommission des Landtages sich durchaus auch schon beschäftigt hat und sich die Frage gestellt hat, nachwelchen Kriterien wird denn in der Verwaltung vorgegangen und nach welchen Prozederes Leute angestellt werden. Es muss gewisse objektivierbare Massstäbe haben. Ich gehe mit Ihnen einig und ich kenne auch solche Menschen, die mit nominell schlechterer Ausbildung intellektuell und in der Leistung sehr viel besser sind als mancher Jurist, den ich kenne, das ist unbestritten. Nur müssen wir trotzdem von einer Basisausbildung ausgehen, ansonsten das ganze Bildungssystem, welches wir hier haben, nichts mehr nützt. Und daher muss ich von Seiten der Regierung auf eine gewisse Formalität pochen. Ich denke nicht, dass es reichen kann, eine normale KV-Ausbildung mit etwas Erfahrung, auch wenn jetzt noch Englisch und Französisch dazu kommt, das nützt hier nichts. Es geht hier um ganz andere Qualitäten, um ganz andere Anforderungen, die gestellt werden müssen. Ich könnte mich eher anfreunden, wenn jemand mit einer HWV-Ausbildung beispielsweise auch noch die Möglichkeit haben sollte. Aber das ist meines Erachtens das Niveau, auf dem wir uns bewegen. Und bei allem Respekt, eine HWV-Ausbildung mit dem ganzen Werdegang dahinter, ich glaube, das sollten wir auch nicht gering schätzen, ist doch erheblich höher zu werten als "eine KV-Ausbildung" mit Berufserfahrung, allenfalls noch den einen oder anderen Kurs. Also, wenn überhaupt eine Relativierung, dann in diese Richtung. Wobei das, was Sie genannt haben, meines Erachtens zuweit geht.Aber wenn der Wunsch aus dem Landtag käme, dass man hier relativiert, dann müsste man beispielsweise sagen: Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine zum Hochschulstudium berechtigende Schuldbildung oder eine von der Regierung als gleichwertig anerkannte Schulbildung, wohlwissend, dass da höchstens die HWV darunter verstanden werden kann. Das wäre ein Kompromiss, den ich mir persönlich vorstellen könnte. Aber das, was Sie gesagt haben, das wird nicht mehr überprüfbar, das wird sehr, sehr subjektiv im ganzen Bereich und handkehrum muss man sich dann mit dem Vorwurf auseinandersetzen, man hat "einen genommen, der bloss KV hat". Oder gehen wir sogar weiter, der Bürolehre hat, der sich aber extrem weiterentwickelt hat. Also ich glaube, wir sind hier im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Überprüfbarkeit. Und da müssen wir gewisse Niveaus verlangen. Diese Menschen sollen ja Richter ersetzen. Und ich darf Sie daran erinnern, dass gerade der Hohe Landtag in den letzten Jahren bei den Richtern generell die Niveaus hinaufgesetzt hat. Man geht stillschweigend heute davon aus, dass die Rechtsanwaltsprüfung und Befähigung vorliegen muss. Das war vor 10 Jahren noch nicht so. Also ich würde einfach warnen, hier jetzt zu large zu werden. Bei allem Verständnis, das ich habe und bei aller Skepsis, die ich gegenüber reiner Diplomgläubigkeit selber hege.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef, Sie haben offenbar meinen Abänderungsantrag und auch die Begründung dazu nicht ganz genau mitbekommen. Ich habe ausdrücklich gesagt, "oder eine höhere kaufmännische Ausbildung, welche die Regierung mit Verord-nung näher bestimmt". Ich denke dabei eben an HWV-Absolventen oder Berufsleute mit einem eidgenössischen Fachdiplom, beispielsweise, dipl. Buchhalter, dipl. Bankfachmann usw. Auch dort sind die Anforderungen recht hoch, kann ich Ihnen sagen. Und dann muss ich nochmals darauf hinweisen, ich will das ja der Regierung vorbehalten, dass sie das mit Verordnung näher bestimmt.Regierungschef Mario Frick:
Wir verstehen einander, was wir meinen. Gerade das Beispiel mit dem eidg. dipl. Buchhalter. Da muss ich sagen, bei allem Respekt, der Mann ist fantastisch oder die Frau ist fantastisch in Zahlen. Aber hier haben wir nur marginal mit Zahlen zu tun. Hier geht es um Texte, das Verstehen von Texten, dass man sich in dogmatischen Bereichen auseinandersetzen kann, dass man formulieren kann, dass man Sitzungen leiten kann, entsprechend aufzutreten. Dass unter Umständen - jetzt bin ich gerade abgelenkt worden durch einen Zettel, der zwar sehr diskret zugesteckt wurde, aber dennoch - diese Personen haben fantastische Fähigkeiten in diesen Bereichen. Aber ob die geeignet sind für diese juristischen Tätigkeiten, das ist eine andere Frage. Umgekehrt käme es niemandem in den Sinn, einen Juristen für eine anspruchsvolle Buchhaltungstätigkeit heranzuziehen. Das Ergebnis wäre Chaos, das kann ich Ihnen versichern. Ich habe jetzt aber einen Zettel zugesteckt erhalten, wo es heisst, dass die HWV-Ausbildung aufgrund der Tatsache, dass HWV-Schulen in Zukunft Fachhochschulen sind, zum Hochschulstudium berechtigen, d.h. mit dieser Formulierung haben wir den Bereich HWV schon abgedeckt. Es ist manchmal gut, wenn Mitarbeiter den Debatten zuhören. Das heisst, dass die Regierung nun keinen Gegenvorschlag unterstützen würde, sondern ganz im Gegenteil, sehr darauf pochen muss, dass wir bei Artikel 20 bleiben und dass wir bei dieser wichtigen Funktion keine Verwässerung der Voraussetzungen akzeptieren. Ich bitte da um Verständnis für dieses Vorgehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir über den Abänderungsantrag des Abg. Gebhard Hoch ab. Der Abänderungsantrag lautet, Art. 20 Voraussetzungen: "Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine höhere kaufmännische Ausbildung, welche die Regierung mit Verordnung näher bestimmt". Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Zustimmung mit 8 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Abänderungsantrag ist nicht angenommen. Wir stimmen jetzt über Art. 20 in der Form der Regierungsvorlage ab. Wer Art. 20 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
V. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes, des Rechtspflegergesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 16 behandelt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 17. Vorher wünscht noch der Herr Regierungschef zu intervenieren.Regierungschef Mario Frick:
Ich wünsche nicht, ich muss. Auf Seite 25 des Bericht und Antrages ist ein zweiter Punkt noch als Antrag formuliert, nämlich: "Der Hohe Landtag wolle zwei zusätzliche Stellen für Rechtspfleger bewilligen." Jetzt gehe ich davon aus, dass es einfach stillschweigend passiert ist. Jetzt schütteln Sie den Kopf.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist selbstverständlich nicht stillschweigend passiert, sondern das habe ich übersehen. Über diesen Antrag müssen wir noch abstimmen. Die Regierungsvorlage haben wir erledigt. Es heisst, es hiess nämlich ursprünglich auf den Stellenplan 1999 hin, zwei zusätzliche Stellen zu bewilligen. In der Stellungnahme heisst es nun mehr zwei zusätzliche Stellen bewilligen. Jetzt muss ich Sie doch fragen, Herr Regierungschef: Hat sich da etwas geändert? Ist das jetzt mit sofortiger Wirkung gemeint oder bleibt es dabei, dass dies auf den Stellenplan 1999 hin bewilligt werden soll.Regierungschef Mario Frick:
Nein, die Idee wäre eben sofort, dass man vorwärts machen kann, auch mit den entsprechenden Vorarbeiten, mit der Ausschreibung etc.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Der Antrag der Regierung, zwei zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung für Rechtspfleger zu bewilligen, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch diesen Antrag der Regierung behandelt.-ooOoo-