ABÄNDERUNG DES LANDESBÜRGERRECHTS BETREFFEND UNEHELICH GEBORENE KINDER (NR. 49/1997, NR. 9/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 17, dem Bericht und Antrag der Regierung zur Abänderung des Landesbürgerrechtes betreffend unehelich geborene Kinder. Auch hier eine zweite Lesung. Wir können mit der 2. Lesung beginnen, wobei wir ein weisses Blatt haben, das muss noch vom letztenmal sein. Wir lesen das weisse Blatt, welches bei der 1. Lesung von der Regierung verteilt wurde.I. § 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 5b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit der Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts betreffend unehelich geborene Kinder einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 17 behandelt.-ooOoo-