ABÄNDERUNG DES GEMEINDEGESETZES BETREFFEND UNEHELICH GEBORENE KINDER LIECHTENSTEINISCHER VÄTER UND MÜTTER (NR. 95/1997), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen nun zu dem mit Traktandum 17 sehr verwandten Traktandum 18, nämlich der Abänderung des Gemeindegesetzes betreffend unehelich geborener Kinder liechtensteinischer Väter und Mütter, auch hier eine zweite Lesung. Wir können mit der Lesung beginnen.I. Art. 16 Abs. 1 Bst. a werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung absolviert. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn keine Wortmeldung mehr erfolgt, stimmen wir ab. Wer mit der Abänderung des Gemeindegesetzes betreffend unehelich geborene Kinder liechtensteinischer Väter und Mütter einverstanden ist, tröge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
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