Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) [Umsetzung der Richtlinie 2006/46/EG vom 14. Juni 2006 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, über den konsolidierten Abschluss, über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen sowie Teilumsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG], (Nr. 23/2008); [1. Lesung: 25. April 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 69/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 15: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) [Umsetzung der Richtlinie 2006/46/EG vom 14. Juni 2006 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, über den konsolidierten Abschluss, über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen sowie Teilumsetzung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG].
Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung im April behandelt und behandeln diese Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 69/2008 in 2. Lesung.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag Folge leisten will, diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 182a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 182a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 196 Abs. 1 Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 196 Abs. 1 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1064 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1064 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1092 Ziff. 15 bis 17 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1092 Ziff. 15 bis 17 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1095 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1095 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1096 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 1096 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1096 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1096 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1096a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1096a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1101 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1101 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1116a Abs. 6 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1116a Abs. 6 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1120 Abs. 1 Ziff. 8 bis 10 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1120 Abs. 1 Ziff. 8 bis 10 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1121 Abs. 4 Ziff. 5 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1121 Abs. 4 Ziff. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1135 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1135 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
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