Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (USG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Beschwerdekommissionsgesetz; Abgeltungsgesetz; Direktzahlungsgesetz; Baugesetz; Gewässerschutzgesetz), (Nr. 77/2007); [1. Lesung: 22. Juni 2007] Stellungnahme der Regierung (Nr. 53/2008); 2. Lesung [Fortsetzung]
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Wir kommen zurück zu Traktandum 27: Schaffung eines Umweltschutzgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze wie Beschwerdekommissionsgesetz, Abgeltungsgesetz, Direktzahlungsgesetz, Baugesetz, Gewässerschutzgesetz. Die Berichte haben wir in 1. Lesung behandelt im Juni. Es liegt nun eine Stellungnahme der Regierung vor mit der Nr. 53/2008. Wir behandeln diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung. Ich möchte zuerst dem Regierungsrat Hugo Quaderer das Wort geben.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben die Pause genutzt, um die Abänderungsvorschläge des Abg. Pepo Frick einer legistischen Prüfung zu unterziehen und haben jetzt dem Landtag ein Papier vorgelegt mit dem Titel «Überarbeitete Vorlage der Abänderungsanträge des Abg. Pepo Frick zur 2. Lesung des Umweltschutzgesetzes (USG)». Fälschlicherweise ist der Einleitungssatz nicht richtig. Der heisst, ich zitiere: «Nachstehend die vorgeschlagenen Änderungen des Ressorts. Die Änderungen sind farblich hinterlegt». Diese zwei Einleitungssätze sind falsch, sonst würde es sich hier ja um eine zweite Regierungsvorlage handeln. Das ist nicht der Fall.
Die Anträge des Abg. Pepo Frick haben wir aber noch ergänzt um mehrere formelle Korrekturen der Regierung. Es hat sich aber inhaltlich überhaupt keine Abänderung oder Änderung ergeben. Ich werde dann bei der 2. Lesung auch darauf hinweisen. Diese formellen Abänderungen betreffen die Überschrift vor Art. 30. Dann den neuen Titel «Besondere Vorschriften für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung». Dann a im Allgemeinen. Und dann haben wir auch in Art. 32 und Art. 33 Abs. 1 entsprechende Abänderungen vorgeschlagen. Diese Abänderungen würden aber nur dann kommen, wenn ein entsprechender Vorschlag, wie es der Abg. Pepo Frick gemacht hat, angenommen würde, wenn also die Grenzwerte im Gesetz letztendlich verankert werden. Und das Gleiche gilt auch für die anderen Anträge, die schriftlich abgegeben wurden. Wenn ein solcher Antrag eine Mehrheit finden sollte, dann wäre in einem Rückkommensantrag auf diese Artikel zurückzukommen. Aber die Regierung wird das dann je nach Abstimmungsergebnis dieser Anträge, die vorliegen, entsprechend auch bei den Artikeln einbringen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Doris Beck
Danke schön. Sie haben einen weiteren Antrag vor sich liegen mit dem Titel Unterabänderungsanträge und weitere Änderungsanträge zu den Abänderungsanträgen des Abg. Pepo Frick sowie zur Regierungsvorlage betreffend die 2. Lesung des Umweltschutzgesetzes. Auch hier wurde in der Pause diese Anpassung auch legistisch dann abgestimmt auf den bereits angesprochenen Abänderungsantrag des Abg. Pepo Frick.
Wie sind diese Unterabänderungsanträge zustande gekommen? Vertreter der Fraktionen der FBP und der VU haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die umstrittenen Punkte des Umweltschutzgesetzes geeinigt. Diese Anträge werden von der Mehrheit der Fraktionen der FBP und der VU getragen. Der Abg. Markus Büchel wird diese Anträge beim Lesen der einzelnen Artikel im Namen der hinter diesen Anträgen stehenden Abgeordneten einbringen. Dabei war es uns gemeinsam wichtig, dass die Anlagegrenzwerte im Gesetz festgeschrieben werden und dass diese Grenzwerte mittelfristig gesenkt werden. Zudem sollen die Betroffenen ein Informationsrecht eingeräumt bekommen. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der Behandlung des Umweltschutzgesetzes in 2. Lesung beginnen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich habe die Bitte an die Regierung, die Grammatik zu überprüfen. Und zwar heisst es in Abs. 2 «Der Inhaber und der Transportunternehmer haben», das ist also ein Plural, und in Abs. 4 heisst es «Der Inhaber und der Transportunternehmer meldet und trifft». Ich denke, in Abs. 4 müsste es auch Plural sein.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich teile diese grammatikalische Einschätzung der Abg. Andrea Matt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bestens. Dann können wir abstimmen über Art. 8. Wer dem Art. 8 in der modifizierten Art zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich habe eine redaktionelle Anmerkung. In Abs. 3 sollte es besser heissen, «... dass mit anderen Massnahmen mindestens dieselben Emissionsreduktionen erreicht würden, die durch Einhalten der Emissionsgrenzwerte erreicht würden». Es ist inhaltlich dasselbe, aber ein besseres Deutsch.Landtagspräsident Klaus Wanger
Kann sich da vielleicht - bevor ich das Wort dem Abg. Pepo Frick gebe - die Regierung noch kurz zu dieser Anregung äussern? Ich würde diesen Vorschlag eigentlich auch als sinnvoll erachten, aber es ist an der Regierung, nicht an mir.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich sehe eigentlich keine Veranlassung, hier jetzt den Wortlaut zu verändern, weil er eigentlich klar ist und auch das zum Ausdruck bringt, was Sie, Herr Abg. Paul Vogt, beabsichtigen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Darf ich zuerst nochmals dem Abg. Paul Vogt das Wort geben?Abg. Paul Vogt
Was hier steht ist einfach nicht deutsch. Das ist alles.Landtagspräsident Klaus Wanger
Also, die Regierung möchte hier bei dieser Formulierung bleiben. Gut, dann haben wir das zur Kenntnis genommen. Dann gebe ich das Wort in dieser Angelegenheit nochmals dem Abg. Paul Vogt.Abg. Paul Vogt
Dann stelle ich den Antrag, dass das grammatikalisch richtig formuliert wird, und zwar der letzte Teilsatz: «... die durch Einhalten der Emissionsgrenzwerte erreicht würden».Landtagspräsident Klaus Wanger
Können Sie mir nochmals den Absatz sagen?Abg. Paul Vogt
Das ist Absatz 3, der Schluss des ersten Satzes.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann heisst es anstelle «als dies» «die durch Einhalten ... erreicht würden». Sie haben einen Antrag gestellt. Ich möchte über diesen Antrag abstimmen lassen, weil ich anschliessend dann in der Sache dem Abg. Pepo Frick das Wort geben möchte. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt, diesen Satz wie erwähnt zu ändern, zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt worden.
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Danke. Die Änderungen betreffend Art. 15 und dann auch Art. 16, die ich vorgeschlagen habe, werden nur wirksam, sofern die von mir formulierten neuen Art. 33a und 33b angenommen werden. Gegebenenfalls wird ein Rückkommensantrag kommen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut. Dann können wir vorerst abstimmen über Art. 15. Wer dem Art. 15 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung möchte darauf hinweisen, dass, wenn die Grenzwerte ins Gesetz kommen, dass dann auch ein Rückkommensantrag notwendig wäre, damit dann dieses Kapitel gemäss der überarbeiteten Vorlage der Abänderungsanträge des Abg. Pepo Frick zur 2. Lesung des Umweltschutzgesetzes entsprechend ausgestaltet wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir abstimmen über Art. 30. Wer Art. 30 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte eine Abänderung des Bst. b vorschlagen, und zwar soll er neu heissen: «von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze, Pausenplätze von Schulhäusern und Kindergärten sowie Sportplätze und Freizeiteinrichtungen». Ich begründe das wie folgt: An Sportplätzen und Freizeiteinrichtungen der öffentlichen Hand halten sich hauptsächlich Kinder und Jugendliche auf. Also, wenn ich an einen Fussballplatz denke, dann sind dort sehr viele Kinder und Jugendliche, die sich aufhalten, die regelmässig trainieren oder eben auch in Freizeitanlagen. Mein Vorschlag beinhaltet lediglich die Sportplätze und Freizeitanlagen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden. Der Bst. b regelt quasi die Plätze, die ausserhalb von Gebäuden sind und die von der öffentlichen Hand betrieben werden.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich werde diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen, da sich bei den Sportplätzen oder Sportanlagen die Nutzer nur zeitlich eingeschränkt aufhalten, ansonsten diese ja auch unter die OMEN fallen könnten, die Orte mit empfindlicher Nutzung.
Ich werde dennoch auch einen Antrag stellen, Art. 31 Abs. b. Der würde dann lauten: «Von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze sowie Pausenplätze von Schulhäusern, Kindergärten und Kindertagesstätten». Ich würde doch den Vorschlag der Abg. Matt mit der Kindertagesstätte übernehmen, aber ohne die Sport- und Freizeitanlagen. Danke.Abg. Andrea Matt
Es ist eben so, dass Kindertagesstätten nicht von öffentlicher Hand betrieben sind, sondern von privater Hand. Deswegen hatte ich darauf verzichtet, weil ich jetzt keine Durchmischung von privater und von öffentlicher Hand wollte. Aber ich denke schon, auch auf Kinderspielplätzen der öffentlichen Hand halten sich ja die Kinder nicht den ganzen Tag auf. Sie befinden sich dort für eine befristete Zeit. Und das Gleiche gilt für Sportplätze und für Freizeitanlagen. Eine Freizeitanlage ist beispielsweise das Schwimmbad Mühleholz und ich denke, dass dort im Sommer sich die Jugendlichen doch sehr häufig und sehr lange aufhalten und dass es deswegen gerechtfertigt ist, dies als OMEN zu definieren. Ich bleibe bei meinem Antrag, obwohl ich wirklich gerne die Tagesstätten-Pausenplätze auch mit drin hätte. Aber weil sie eben von privater Hand betrieben werden, habe ich bewusst darauf verzichtet.Abg. Rudolf Lampert
Meines Erachtens beziehen sich im Art. 31 Bst. b die Kinderspielplätze auf die öffentliche Hand, nicht aber die Pausenplätze von Schulhäusern. Sonst wären ja Schulhäuser, die von privaten Institutionen betrieben werden, nicht integriert und das kann nicht sein. Und die Formulierung ist für mich auch klar, denn es steht: «Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten ... von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze» - dann ist die öffentliche Hand abgeschlossen - «sowie Pausenplätze von Schulhäusern und Kindergärten» und jetzt nach Wunsch auch Tagesstätten. Aber die Schulhäuser und die Kindergärten haben nichts mit der öffentlichen Hand zu tun meines Erachtens. Ansonsten würde ich diesen Satz komplett falsch verstehen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich interpretiere den Bst. b von Art. 31 genauso wie es der Abg. Rudolf Lampert tut.
Dann zum Antrag, die Sportplätze und Freizeiteinrichtungen auch als OMEN zu definieren: Die Regierung hat sich an den schweizerischen Vollzugsvorschriften für nichtionisierende Strahlung orientiert. Dort sind Sport- und Freizeitanlagen sowie Badeanstalten als OMEN ausgenommen. Das ist auch der Grund, damit wir letztendlich die gleichen Vollzugsvorschriften aufgrund der gleichen rechtlichen Grundlagen haben. Deshalb möchte die Regierung an der vorformulierten Formulierung des Bst. b festhalten.Abg. Andrea Matt
Ich danke für die Auslegung. Ich hatte jetzt das - und ich denke, grammatikalisch könnte man es auch so verstehen, wie ich es verstanden habe - aber dann nehme ich in meinen Antrag einfach noch die Tagesstätten mit hinein. Es würde dann heissen: «Von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze sowie Pausenplätze von Schulhäusern und Kindergärten sowie Sport- und Freizeitanlagen». Halt, die Tagesstätten habe ich jetzt wieder vergessen. Darf ich noch einmal wiederholen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, weil dann können wir gerade abstimmen über diesen Antrag, wenn Sie den nochmals wiederholen.Abg. Andrea Matt
«Von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze sowie Pausenplätze von Schulhäusern, Kindergärten und Tagesstätten sowie Sportplätze und Freizeitanlagen».Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag der Abg. Andrea Matt gehört. Wer diesem Antrag, Art. 31 Bst. b in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Henrik Caduff ab, der den Art. 31 Bst. b wie folgt abändern möchte: «Von der öffentlichen Hand betriebene Kinderspielplätze sowie Pausenplätze von Schulhäusern, Kindergärten und Kindertagesstätten». Ist das richtig?
Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Können Sie bitte nicht schreiben, sondern die Hände hoch halten oder die Hände in den Sack nehmen von mir aus. Aber so können die Schriftführer ja wirklich keine Resultate ermitteln. Dürfen wir Sie nochmals bitten, zu diesem Antrag des Abg. Henrik Caduff Stellung zu beziehen? Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und wir können noch über Art. 31 abstimmen. Wer dem Art. 31 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Nachdem wir in Art. 60 eine Umweltkommission bestellen und diese Umweltkommission verschiedene Funktionen hat, bin ich der Ansicht, dass bei der Regulierung von besonderen Verhältnissen diese Umweltschutzkommission tätig werden könnte, und stelle deshalb Antrag, einen Abs. 2 einzufügen, welcher da lautet: «Die Umweltschutzkommission nach Art. 60 gibt der Regierung begründete Empfehlungen über das Vorliegen besonderer Verhältnisse ab».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen. Ja, ich habe eigentlich erwartet, Herr Abg. Pepo Frick, dass Sie sich auch noch melden.Abg. Pepo Frick
Ich habe grundsätzlich keine Einwände. Ich möchte die Regierung aber fragen, warum sie nicht auf diese Lösung gekommen ist. Für mich ist das okay, wenn eine Kommission noch zusätzlich etwas dazu sagen kann oder soll. Aber ich möchte hier die Meinung der Regierung noch hören.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Kommission ist grundsätzlich anzuhören bei allgemeinen Umweltthemen, also das wäre von sich aus ein Mechanismus gewesen. Aber das ist natürlich noch verstärkt, indem ganz aktiv festgelegt wird, dass diese Kommission auch zu Handen der Regierung diese Empfehlungen abgibt. Insoweit war es für die Regierung eine Selbstverständlichkeit. Aber hier wird es verstärkt und die Regierung kann das auch unterstützen dementsprechend.
Wenn ich gerade am Wort bin, möchte ich wieder auf den legistischen Ausfluss hinweisen: Falls die Grenzwerte, diese entsprechenden Anträge, eine Mehrheit finden, dann wäre dann beim Art. 32 ein Rückkommensantrag zu stellen bei Abs. 1, also beim bestehenden Text mit dieser gemäss dem Papier, das verteilt wurde, fett hinterlegten, kleinen Ergänzung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungsrat, ich habe schon gesehen, dass in Art. 60 formuliert ist: «Die Umweltschutzkommission berät die Regierung in allen Belangen des Umweltschutzes». Man könnte das natürlich da hinein subsumieren. Ich wollte das aber speziell hier auch berücksichtigt wissen, dass nicht nur bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen diese Kommission tätig werden kann, sondern dass sie auch andere beratende Funktionen wahrnehmen kann und das deshalb explizit hier einfügen. Aber Sie haben natürlich recht. Man könnte das auch aus Art. 60 ableiten. Aber ich wollte das speziell hier erwähnen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. An und für sich müssten wir nicht mehr abstimmen, weil die Regierung, wenn ich Sie richtig verstanden habe, diesen Antrag übernommen hat. Dann kann ich das nochmals wiederholen. Art. 32 Abs. 2 würde dann lauten: «Die Umweltschutzkommission nach Art. 60 gibt der Regierung begründete Empfehlungen über das Vorliegen besonderer Verhältnisse ab».
Dann können wir noch abstimmen über Art. 32 in dieser ergänzten Form. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich möchte jetzt einfach darauf hinweisen, dass die Regierung hier legistische Änderungen beantragt hat. Und zwar würde es beginnen mit Überschrift vor Art. 33a. Oder kommt das später? Okay, ich nehme es zurück.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Bei Art. 33 gilt wieder der gleiche Hinweis: Wenn die Grenzwerte ins Gesetz kommen, müsste man wieder einen Rückkommensantrag stellen, damit diese kleine Änderung, wie sie im Text vorgeschlagen ist, dann aufgenommen werden kann. Das ist aber eine rein legistische Anpassung.
Nachstehend wird das Kapitel neu gestaltet und dann ab dem nächsten Artikel sind dann diese legistischen Vorschläge, die gemacht wurden, auch umzusetzen mit den Überschriften, wie sie dem ausgeteilten Antragspapier zu entnehmen sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen über Art. 33. Wer dem Art. 33 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Pepo Frick
Jetzt kommt eben die Überschrift vor Art. 33a. Das ist richtig, oder? Das hat die Regierung beantragt? Jetzt kommen meine zwei neuen Artikel, die ich eingegeben habe vor 10 Tagen, und zwar:
Art. 33a, Anlagegrenzwerte
1) Für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse mit einer gesamten äquivalenten Strahlungsleistung von mindestens 6 Watt gelten die Anlagegrenzwerte nach Abs. 2. Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen.
- Bis hierher war es mein Text. Und jetzt kommt die Ergänzung der Regierung: Ich wiederhole: Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen und Anlagen des Sicherheitsnetzes Polycom.
2) Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 Megahertz senden: 0,4 V/m;
b) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 Megahertz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 0,6 V/m;
c) für Anlagen, die sowohl im Frequenzbereich nach Bst. a als auch nach Bst. b senden: 0,5 V/m.
3) Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung.
Art. 33b, Immissionsgrenzwerte
1) Für Anlagen nach Art. 33a Abs. 1 gelten die Immissionsgrenzwerte nach Abs. 2. Sie müssen überall eingehalten werden, wo Menschen sich aufhalten können.
2) Der Immissionsgrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 Megahertz senden: 4,1 V/m;
b) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 Megahertz senden: 5,8 V/m;
c) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 2100 Megahertz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 6,1 V/m.
Zurück zum Art. 33a, der Zusatz der Regierung. Ich lese: «Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen» und hier kommt der Zusatz der Regierung «und Anlagen des Sicherheitsnetzes Polycom».
Ich habe mit diesem Einschub kein Problem. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es ja im Abs. 2a, b und c heisst ausschliesslich im Frequenzbereich um 900, dann heisst es ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 und dann bei c) für Anlagen, die sowohl nach Bst. a und b senden. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass Polycom mit einer Frequenz von 400 Megahertz sendet. Das heisst, bei Abs. 2a, b und c ist Polycom nicht dabei. Wenn Sie das doppelt verstärken wollen, ist das okay. Mich stört das nicht. Aber es ist unnötig in diesem Artikel.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich finde es schade, dass aus dem vorliegenden Umweltschutzgesetz ein einziger Teilaspekt herausgenommen und kontrovers diskutiert wird. Das Gesetz hätte es meines Erachtens verdient, als Gesamtes gewürdigt zu werden. Auf der anderen Seite hätte man voraussehen können, dass der Handy-Strahlungsbereich zu solchen emotionalen Diskussionen führt. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn man diesen Bereich in einem speziellen Gesetz geregelt hätte.
Wenn ich nun ein paar Bemerkungen zu den Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung mache ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Abg. Lampert, Entschuldigung, ich muss Sie jetzt darauf aufmerksam machen, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden; wir sind nicht in einer Eintretensdebatte. Sie können Ihre globale Ansicht hier nicht nochmals vortragen. Wenn Sie konkrete Änderungsanträge haben, dann können Sie die einbringen und können die auch begründen. Aber wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe und unterbrochen habe gehe ich davon aus, dass Sie keinen konkreten Antrag auf einen Artikel machen. Ist das richtig?Abg. Peter Lampert
Ich mache keinen Antrag. Ich nehme nur Stellung zum Antrag von Pepo Frick. Mir geht es um den Funkbereich.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nach meiner Ansicht ist das kein direkter Link ...Abg. Peter Lampert
Ich bin noch nicht fertig. Ich kann aber ein paar Sätze auslassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay.Abg. Peter Lampert
Gut, dann lasse ich ein paar Sätze aus, welche schon im Regierungsbericht stehen.
Ich bin seit vielen Jahren im Rettungsbereich tätig und habe viele Situationen erlebt, in denen der freie Funkverkehr eine bedeutende Rolle spielt, um Menschenleben zu retten. Wenn unsere Funkgeräte nicht mehr richtig funktionieren, weil wir die Strahlungsbelastung heruntersetzen, kann ich nicht zustimmen. Das gilt nicht nur für Ernstfälle, sondern auch für Übungen im Gelände. Wenn wir nicht mehr sicher sind, ob die Funkgeräte funktionieren, können wir uns beispielsweise nicht mehr leisten, Leute über eine unübersichtliche Felswand abzuseilen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Jetzt muss ich Sie zum zweiten Mal unterbrechen: Jetzt befinden wir uns in der 2. Lesung. Es tut mir leid, Herr Abg. Peter Lampert, aber diese Sachen sind des Breiten schon ausdiskutiert worden. Ich kann Ihnen hier keinen Raum geben, um diese ganze Problematik global nochmals darzustellen. Es tut mir leid. Wenn Sie konkret gegen den Vorschlag, den der Abg. Pepo Frick hier vorgelesen hat, wenn Sie konkret zu den Werten etc. etwas einzuwenden haben, dann selbstverständlich. Aber alles andere, Sie müssen entschuldigen, kann ich nicht tolerieren in einer 2. Lesung.Abg. Pepo Frick
Danke. Ich denke, ich habe das Recht, diese zwei Artikel zu begründen. Es geht nicht lange, aber ich habe lange genug jetzt mit diesem Thema Mobilfunk mich herumgeschlagen und habe mir auch während Tagen überlegt, was ich hier einbringen könnte:
1. Mit diesen zwei Artikeln, die ich einbringe, beantrage ich, dass die Grenzwerte auf Gesetzesebene festgelegt werden. Meine einfache Begründung dazu: Die ganze Diskussion um die Grenzwerte wird sehr kontrovers geführt. Auch die Leserbriefe zeugen davon. Wenn eine Materie derart umstritten ist, sollte sich der Landtag das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen oder anders formuliert, die Volksvertretung darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Hier habe ich gehört, dass sowohl VU als FBP diesem Antrag folgen können.
2. Ich beantrage, dass um den Faktor 10 tiefere Grenzwerte im Gesetz festgeschrieben werden, und zwar im Vergleich mit Werten in der schweizerischen NIS-Verordnung, die bis heute über den Zollvertrag in Liechtenstein gelten. Das vorliegende Umweltschutzgesetz besagt in Zweckartikel 1 Abs. 2, ich zitiere: «Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen».
Ich bin Arzt. Thematisch verfolgt mich Elektrosmog sprichwörtlich seit vielen Jahren. In meiner täglichen Arbeit erlebe ich immer wieder Menschen mit Beschwerden und Krankheiten, die in direktem räumlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit Sendeanlagen stehen. Diese Menschen vermeiden so weit wie möglich Elektrosmog, zum Beispiel Handy-Benützung, WLAN usw. Trotzdem werden sie während 24 Stunden durch Mobilfunkstrahlung belastet. Dass Elektrosmog Kopfschmerzen, Schlafstörungen und ähnliche Krankheiten verursacht und Körperzellen schädigen kann, wird nur noch von wenigen bestritten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Darf ich auch Sie, Herr Abg. Pepo Frick, darauf aufmerksam machen: Sie haben jetzt den Faktor um eine Potenz reduziert und Sie haben auch gesagt warum, aber es sollte jetzt nicht auch in eine 1. Lesung ausarten. Ich schätze Sie sehr, auch als Abgeordneter und als Arzt, aber ich bitte Sie, sich auch an die Regeln zu halten.Abg. Pepo Frick
Ich werde jetzt begründen, warum ich den Faktor 10 möchte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay.Abg. Pepo Frick
Umweltmediziner fordern seit langem einen um den Faktor 100 tieferen Grenzwert. Auch ich habe mit zwei anderen Ärzten im Rahmen einer fünfteiligen Serie «Ärzte warnen» diese 0,06 V/m gefordert. Übrigens fordert auch der Umweltmediziner, der vom Ressort Umwelt vor kurzem angefragt wurde, in einem Arbeitspapier die auch vom VGM propagierten niedrigen Grenzwerte. Mein politischer Kompromiss besteht darin, die schweizerischen Grenzwerte um den Faktor 10 zu senken. Für mich wäre das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit diesen Werten kann ohne grössere Probleme weiter mobil in Liechtenstein telefoniert werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Jetzt gebe ich das Wort in der Reihenfolge dem Abg. Rudolf Lampert und anschliessend dem Abg. Elmar Kindle.Abg. Rudolf Lampert
Die Anträge des Abg. Pepo Frick sind uns zugestellt worden und wir haben uns auch damit beschäftigt und uns auch dazu durchgerungen, diese Grenzwerte ins Gesetz aufzunehmen. Wenn ich von wir spreche, so ist das eine überparteiliche Gruppe, Arbeitsgruppe, über die Fraktionen verteilt. Wir sind zu folgenden Lösungen gekommen bzw. wir stellen folgende Gegenanträge:
Art. 33a - Ich lese Ihnen die Anträge vor. Sie haben sie aber alle schon erhalten.
1) Für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse mit einer gesamten äquivalenten Strahlungsleistung von mindestens 6 Watt gelten die Anlagegrenzwerte nach Abs. 2 und 4. Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen - dann die Änderung -, das Sicherheitsfunknetz Polycom sowie weitere Funknetze von Sicherheits- und Rettungsorganisationen.
2) Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden: 4,0 V/m;
b) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 MHz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 6,0 V/m;
c) für Anlagen, die sowohl im Frequenzbereich nach Bst. a als auch nach Bst. b senden: 5,0 V/m.
3) Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung.
Dieser Absatz ist identisch. Dann haben wir einen neuen Abs. 4, der da lautet:4) Inhaber einer Anlage sind verpflichtet, mit Hilfe geeigneter Massnahmen die tatsächliche elektrische Feldstärke auf den technisch niedrigst machbaren Wert zu senken und bis Ende 2012 im Mittel eine tatsächliche elektrische Feldstärke von 0,6 V/m zu erreichen.
Dann einen neuen Abs. 5. 5) Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.
Ich begründe meinen Antrag bzw. unsere Anträge wie folgt: Die Schweizer Lösung, welche auf dem Vorsorgeprinzip mit der Definition von Orten mit empfindlicher Nutzung basiert und welche sich auch technisch bewährt hat, wird im Gesetz und nicht auf Verordnungsstufe fixiert. Das ist der grosse Vorteil, den der Abg. Pepo Frick bereits erwähnt hat. Gleichzeitig wird analog anderer staatsvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen - zum Beispiel das Kyoto-Protokoll - ein Reduktionsziel verbindlich festgeschrieben und dies hat den Vorteil, dass technisch seriös abgeklärt werden kann, mit welchen Mitteln und Massnahmen diese Ziele erreicht werden können.
Es hat auch den Vorteil, dass der tatsächliche Wert, so wie er hier definiert ist, nämlich der gemessene Wert, im Reduktionsziel steht, das heisst, kein theoretischer modellierter Grenzwert wird definiert, sondern der tatsächliche Wert gemessen. Und es hat einen weiteren Vorteil: Die Operatoren haben bestehende Konzessionen. Damit nicht Haftungsklagen drohen und ein geregelter Übergang in ein neues Regime gewährt wird, haben wir eine Übergangsfrist auf 2012. Sollte es technisch machbar sein, dass auch früher schon die tieferen Grenzwerte von 0,6 V/m erreicht werden können, so kann das auch früher eingesetzt werden. Aber wir haben bestehende Verträge und müssen die auch einhalten bzw. müssen den Anbietern auch die Möglichkeit geben, sich technisch umzurüsten. Deshalb auch diese Jahreszahl 2012. Das heisst, die Anbieter hätten dann ca. vier Jahre, um ihre Technik umzurüsten und uns dann diese 0,6 V/m zu bescheren.
Auf den zweiten Absatz bzw. Art. 33b komme ich dann erst zurück, wenn wir über 33a abgestimmt haben, denn es macht keinen Sinn, 33b dann noch einzubringen. Zumindest sehe ich das so, wenn diese Grenzwerte nicht im Gesetz Eingang finden. Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Danke. Ich werde weder dem Antrag von Pepo Frick noch dem Antrag von Rudolf Lampert zustimmen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass Grenzwerte nicht ins Gesetz geschrieben werden sollen. Ich bin auch überzeugt, dass in der Verordnung mehr Spielraum besteht, um den Gegebenheiten, den Entwicklungen, den Forschungsergebnissen, die dann vorliegen werden, in Zukunft mehr Rechnung zu tragen und flexibler zu reagieren auf Tiefersetzen von Grenzwerten.
Ich bin mir auch meiner Verantwortung sehr bewusst, wenn ich so was sage. Was ich aber nicht verantworten kann für mich persönlich ist, wenn hier Werte festgeschrieben werden, wo ich die Konsequenzen nicht abschätzen kann und nicht erahnen kann. Das ist für mich nicht nachvollziehbar und darum kann ich diesen beiden Anträgen meine Zustimmung nicht erteilen. Ich weiss auch, ich werde morgen in den Zeitungen vielleicht stehen mit «er ist gegen Gesundheit» - was in keinster Art und Weise der Fall ist - mit meiner Haltung, die ich hier kundtue.Abg. Pepo Frick
Dieser Abs. 4 wird offensichtlich neu eingeführt oder es wird gewünscht, dass er neu eingeführt wird. Da habe ich schon einige Fragen. Zum Beispiel: «mit Hilfe geeigneter Massnahmen»: Was verstehen Sie darunter? Eine Anlage kann man hoch- oder runterschalten. Etwas anderes gibt es nicht für diese Anlagen. Dann sagen Sie, was Sie wollen. Das ist für mich ein grosses Geheimnis, dieses «mit Hilfe geeigneter Massnahmen». Das ist Nummer eins.
Und dann: Was heisst «bis Ende 2012 im Mittel eine tatsächliche elektrische Feldstärke»? Für welche Anlagen? Gilt das für OMEN? Das müssen Sie meiner Meinung nach spezifizieren. Ich glaube das ist legistisch auch nicht ausgereift. Und dann möchte ich fragen: Was gilt für 2010? 2012 muss umgeschaltet werden. Und noch eine weitere Frage: Wenn es Erkenntnisse gibt bis ins Jahr 2010, zum Beispiel, dass man senken sollte, dann heisst das: Sie müssen nicht senken. Und ich sage einfach, ich habe offensichtlich ein wenig andere Informationen. Es gibt ganz klare Aussagen, dass das schädlich ist, dass es Genveränderungen macht. Das kann jetzt in einem halben Jahr - einfach erklärt - mal durchdringen in Liechtenstein. Was machen Sie dann? Weil das muss ja erst dann im Jahr 2012 geschehen.Abg. Rudolf Lampert
Welche geeigneten Massnahmen? Ich weiss nicht, wie sich die Technik weiterentwickelt. Theoretisch ist es möglich, dass genauso wie wir von Natel D auf Natel C umgeschaltet haben, dass neue Technologien kommen, die mit sehr viel tieferen Grenzwerten arbeiten. Das kann ich Ihnen nicht sagen, wie weit sich die Technik entwickelt. Einzig, was ich Ihnen sagen kann ist, dass die jetzigen Anbieter nicht von heute auf morgen ihre Sendungen oder ihre Strahlenwerte auf Null setzen können. Ganz einfach, weil die Leute hier in diesem Land auch noch ihre Natel bedienen wollen. Und wenn wir dann einfach ... Sie können Ihre 0,6, das ist auch eine Hausnummer, Sie könnten auch 0,06 - wie Sie das bereits angetönt haben - ins Gesetz nehmen. Ich bin der Ansicht, dass wir realistische Werte nehmen, wobei wir uns bei den heute hier festgelegten Werten an der schweizerischen Lösung orientieren, die bereits heute schon um ein Zehnfaches tiefer ist als der europäische Wert.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich begrüsse den Kompromissvorschlag insbesondere in Abs. 4, welcher aus einem einzigen Satz besteht. Dieser einzelne Satz hat es allerdings in sich. Innerhalb einer Übergangszeit von rund viereinhalb Jahren sind die Betriebe verpflichtet, im Mittel eine tatsächliche elektrische Feldstärke von 0,6 V/m zu erreichen. Das ist der zweite Teil des Satzes. Und dieser ist nicht weiter zu interpretieren, nach meiner Ansicht. Im ersten Teil des Satzes steht, dass Inhaber einer Anlage die tatsächliche elektrische Feldstärke auf den technisch niedrigst machbaren Wert zu senken haben. Der Ausdruck «technisch niedrigst machbarer Wert» ist für mich problematisch. Auf jeden Fall spielen für die Bestimmung dieses Wertes viele Faktoren mit. Ich interpretiere den ersten Teil des Satzes dahingehend, dass die Betreiber sukzessive auf das für Ende 2012 definierte Ziel hinarbeiten müssen. Diese Interpretation wollte ich für die Gesetzesmaterialien hier hinterlegen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Pepo Frick unterstützen. Ich bin auch in einer Zwickmühle, würde ich sagen, aber ich denke mir im Zweifelsfall ist Vorsicht besser als Nachsicht. Als Beispiel dienen zum Beispiel die Asbestfälle, die auch Jahrzehnte verneint wurden und heute wissen wir, dass man trotzdem reagieren hätte müssen. Mir geht hier die Gesundheit einfach vor.
Konkret noch zur der Frage des Abg. Pepo Frick an den Abg. Rudolf Lampert betreffend: Was passiert, wenn im Jahr 2010 effektiv festgestellt wird, dass man dringend etwas machen müsste, sprich diese Reduktion auf die 0,6 V/m? Was würde passieren, wenn wir in Abs. 4 nach dem Wort «bis» «bis spätestens» Ende 2012 einsetzen würden? Hier nur als Optimierung dieses Vorschlags des Abg. Rudolf Lampert. Aber grundsätzlich unterstütze ich den Antrag von Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Also dieser neue Abs. 4, da wird ein Wert erwähnt von 0,6 V/m. In Abs. 2 differenziert man bei 900 MHz sind es 4,0, bei 1800 MHz sind 6,0 und bei c) dann, da ist es 5,0. Das ist in der Systematik der NIS-Verordnung der Schweiz. Und hier wird das gebrochen. Sie sagen einfach 6,0. Das stimmt nicht. Wenn Sie schon auf die NIS-Verordnung, ich hoffe, Sie wollen das kopiert haben sozusagen, dann müssen Sie auch differenzieren. Das ist sehr undifferenziert, einfach 0,6 zu schreiben. Da werden Sie Probleme bekommen mit dem Mobilfunkbetreibern. Das kann ich Ihnen schon voraussagen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Auch ich werde den Antrag von Pepo Frick unterstützen. Wir verbreiten mit dem Mobilfunk eine Technologie, deren Auswirkungen wir nicht wirklich kennen. Die rasante Entwicklung überholt die biologische Forschung und daher ist das für mich eine emotionale Entscheidung.Abg. Franz Heeb
Ich möchte hier noch plädieren eigentlich für die Fassung, die wir jetzt vorlegen, und zwar geht es um eine tatsächliche elektrische Feldstärke. Die anderen Werte sind theoretische Werte, die in Bezug auf die Frequenz gesetzt werden. Hier geht es um tatsächliche Messungen, die wir durch die Kleinheit unseres Landes machen können. Darum können wir auch eine so klare Zielsetzung dazu angeben.
Herr Abg. Pepo Frick, Sie haben auch - und ich verstehe Ihre Sorge und teile Sie auch, weil wir wirklich nicht wissen, welche gesundheitlichen Auswirkungen wir mit dem Mobilfunk haben. Wir haben, finde ich, einen sehr guten Artikel von der Ärztekammer gerade heute in der Zeitung und hier spricht Dr. Wolfram Müssner auch davon, dass man möglichst auf die technisch niedrigsten Werte gehen sollte, mit denen man noch Mobilfunk betreiben kann.
Wenn wir Ihren Antrag befolgen, dann müssen ja mit In-Kraft-Treten des Gesetzes diese Werte so eingehalten werden. Und das bedeutet, dass de facto und praktisch, unser Mobilfunk, der liechtensteinische, abgeschaltet werden kann und wir eigentlich nur noch über den Grenzbereich Mobilfunk betreiben können. Mir geht es um Folgendes: Der Wert ist ja grössenordnungsmässig gleich gross wie der von Ihnen vorgeschlagene Wert. Aber was wir möchten ist einfach, dass die Möglichkeit der Anwender und Anbieter da ist, vor allem auch der Benutzer, das System zu optimieren und diese Werte herunterzufahren. Das ist eigentlich der Kompromiss, den wir hier vorschlagen und ich verstehe nicht, dass Sie ein Ziel, das Sie vielleicht sofort umsetzen möchten, mit dem Risiko, dass das Ganze nicht mehr funktioniert - wir machen die Zielsetzung auf vier Jahre hinaus: Wieso können Sie da nicht mitstimmen?Abg. Pepo Frick
Zuerst zu diesen 0,6: Sie verlassen die Systematik der NIS-Verordnung der Schweiz und mit diesen 0,6 stehen Sie neben den Schuhen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Das ist Nummer eins. Nummer zwei: Wenn Sie schon die Stellungnahme der Ärztekammer zitieren, dann müssen Sie auch vollständig zitieren und ich lese die, das geht nicht lange, das sind nur 10 Zeilen, die heisst folgendermassen:
Konkret heisst das, wie im von der Regierung veranlassten Bericht der Mobilfunkstudie der Firma Enorm GmbH 2005 erwähnt, in überregionaler Zusammenarbeit mit den Schweizer und Österreicher Nachbarn die Feldstärke der NIS-Strahlung zur Schadensbegrenzung auf das technisch mögliche und nicht nur auf das wirtschaftlich optimale Minimum zu senken. Mit einer im Kompromiss erarbeiteten Begrenzung der Feldstärke soll im Freien, wie heute fast überall, mobil telefoniert werden können und gleichzeitig der gesundheitliche Schaden so gut wie möglich begrenzt werden.
Und wenn Sie jetzt fragen, warum ich nicht nachgebe: Ich glaube beim Einstiegsvotum habe ich das gesagt: Weil ich Menschen erlebe, die heute - und nicht erst in viereinhalb Jahren - Probleme haben, die nicht nur Befindlichkeitsstörungen haben, die nicht mehr schlafen können, Sie können das Befindlichkeitsstörungen nennen, aber die Leute leiden. Und darum ist es kein Problem, heute auf meine Werte zurückzugehen. Und wer sagt Ihnen, dass nicht telefoniert werden kann? Warum werden nicht auch zum Beispiel Ergebnisse aus der Enorm-Studie 2004 der Regierung, warum wird das nicht genommen? Da wird gesagt: Es ist kurzfristig möglich. Und Sie verzögern das Ganze. Ich schätze, dass Sie überhaupt eingesehen haben oder mindestens mir folgen können, dass das gesundheitschädlich ist, das finde ich schon sehr gut. Warum muss ich viereinhalb Jahre abwarten? Das ist die Position nicht des Politikers, das ist die Position des Arztes. Danke.Abg. Josy Biedermann
Auch ich werde dem Vorschlag des Abg. Pepo Frick zustimmen, einfach weil ich viele Menschen kenne, die Probleme haben mit der jetzigen Belastung durch die nichtionisierenden Strahlen und weil die Gesundheit das höchste Gut ist für alle Lebewesen. Darum werde ich diesen Vorschlag unterstützen.Abg. Franz Heeb
Ich stimme mit dem Artikel, den Sie gerade zitiert haben, ja voll überein. Und da steht ja: auf das technisch möglichst minimale machbare Mass herunterzugehen. Und das ist auch unsere Zielsetzung. Aber das braucht Zeit, weil es mit der plötzlichen Inkraftsetzung nicht mehr funktionieren wird. Und ich möchte einfach auch noch einen Mobilfunk haben in Liechtenstein. Und ich möchte dem Mobilfunk schon noch die Chance geben in diesen vier Jahren, dass er auf diese Werte kommt. Das andere ist einfach nicht realistisch.
Vielleicht auch noch etwas: Ich muss ehrlich sagen - und ich glaube es geht den meisten hier so - wir wissen nicht, welche Werte in welchem Mass gesundheitsschädigend sind. Es gibt verschiedene Studien, die sind weder verifizierbar noch falsifizierbar. Und wenn Sie als Arzt sagen: Ich habe verschiedene kranke Leute, wie können Sie so leicht feststellen, dass das von der Strahlung her kommt? Können das nicht auch andere, mehrere Faktoren gewesen sein?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte bitten, hier keine medizinische Debatte nochmals zu führen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir wieder zurückfinden könnten zu den beiden Anträgen. Aber ich gebe das Wort noch dem Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Ich darf mich kurz fassen: Ich habe das versucht, in meinem Votum zu sagen. Ich lebe auch von Ergebnissen irgendwelcher wissenschaftlicher Untersuchungen. Und das wird ja im Grunde zugegeben, dass da jeder fast sagen kann was er will. Ich bin aber Arzt und ich arbeite mit Menschen und ich arbeite mit Fallbeispielen. Und ich habe erwähnt, dass ich in den letzten Jahren zunehmend Menschen mit Beschwerden und Krankheiten sehe, die in einem direkten räumlichen oder eben zeitlichen Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen stehen. So kurz und so prägnant. Und da kann ich mir vorstellen, dass Sie eine andere Position haben. Ich beharre aber auf meiner Position als Arzt. Danke.Abg. Franz Heeb
Vielleicht eine letzte Frage: Und wie leiten Sie den kausalen Zusammenhang ab?Abg. Pepo Frick
Ich weiss nicht, wo Sie genau hin wollen. Aber wenn jemand kommt und sagt, vor meinem Haus, da riecht es und ich habe Kopfweh deswegen, dann sage ich: Das müssen wir herausfinden. Das Problem beim Mobilfunk ist, er riecht nicht und Sie bekommen auch keine blauen Haare, wenn Sie krank werden. Ich sage nochmals: Mediziner sein heisst auch, mit Fallbeispielen arbeiten. Und ich nehme den Menschen, der kommt, ernst und frage nach Raum und Zeit. Also warum bist du krank geworden? Also zeitlich gibt es einen Zusammenhang? Und ich kann nicht sagen: Sie sind psychisch krank. Diesen Ausweg habe ich nicht. Das macht die Mobilfunklobby. Die bezeichnet die Menschen als psychisch krank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Es ist uns allen bewusst, es ist ein Bauchentscheid. Aber ich denke mir, eine Aussage können wir alle teilen. Je tiefer die Grenzwerte, desto gesünder dürfte es sein. Das behaupte ich jetzt einfach, das ist eine Tatsache, die sich wohl kaum aus der Welt diskutieren lässt.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wir kennen die Grenzwerte nicht, die gesetzt werden müssten, damit keine gesundheitlichen Schäden entstehen. Es ist auch nicht erwiesen, dass von der Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Schäden entstehen. Was erwiesen ist ist, dass Menschen beeinträchtigt werden. Wenn nun auch nicht erwiesen ist, weshalb ein signifikantes Ansteigen der Krebsrate oder von Todesfällen in der Nähe von Mobilfunkantennen vorkommt, so muss uns doch allein die Tatsache und das Wissen genügen, dass das Krankheits- und Todesfallrisiko in der Nähe von Antennen erhöht ist, damit wir ins Handeln kommen.
Wenn wir wissen - und wir wissen es -, dass Menschen unter der Strahlung nachweislich leiden, so müssen wir doch nicht warten, bis wir eines Tages ganz genau wissen, auf welche Weise, wissenschaftlich gesehen, das Leiden hervorgerufen wird.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir, wenn es so klar und eindeutig wäre, dass man mit Bestimmtheit einfach hingehen könnte und sagen könnte: Ich weiss, dass es genau von dem kommt und weil die Strahlung so und so ist, dann hätten wir es wesentlich einfacher. Aber das ist eben nach heutigem Stand nicht möglich, so eindeutig zu sagen. Und darum sind dies Einschätzungen, die Sie vornehmen, glauben, dass es so ist. Aber wissen, dass wirklich eine direkte Abhängigkeit davon da ist, wenn das so wäre, dann würde es meiner Meinung nach für alle wesentlich einfacher sein zu sagen: Genau hier fängt es an oder hier hört es auf.
Darum bin ich der Meinung, dass wir einen vernünftigen Vorschlag mit unserem Vorschlag hier gemacht haben, dass wir da ein Ziel formulieren. Auf dieses Ziel hin wollen wir die Anbieter oder Inhaber von Anlagen verpflichten, das zu unternehmen, was technisch möglich ist. Und damit ist ein Ziel formuliert. Ich bin überzeugt, dass in dieser Zeit einige Diskussionen geführt werden. Ich bin auch überzeugt, dass es Reaktionen geben wird von der einen wie von der anderen Seite. Aber nach meinem Verständnis ist es ein guter Kompromiss, damit wirklich die Anbieter reagieren können und sich einstellen können. Vernünftig und nicht übers Knie gebrochen.
Ich denke, beim Kyoto-Protokoll wurden auch Ziele formuliert, wobei kein Mensch weiss, wie die Staaten diese Ziele erreichen werden. Dieses ist auch noch nicht klar. Aber trotzdem haben sich diese Staaten dazu «komittet», in die Richtung zu arbeiten und unternehmen Schritte dahin. Und dieser Schritt, das ist ein Schritt in diese Richtung, den wir setzen können und der auch akzeptabel ist aus meiner Sicht. Er ist vertretbar.Abg. Pepo Frick
Ganz kurz: Wir befinden uns in der 2. Lesung für das Umweltschutzgesetz. Und in Art. 1 Zweck Abs. 2 heisst es und ich lese es nochmals vor: «Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen».Abg. Paul Vogt
Ich mache es auch kurz: Was muss denn bewiesen werden? Muss bewiesen werden, dass die Mobiltelefonie ungefährlich ist oder muss bewiesen werden, dass sie gefährlich ist? Wenn man verlangt, dass sie gefährlich ist, dann dreht man eigentlich die Argumentationskette um. Sie müsste doch beweisen können, dass sie unbedenklich ist. Und dann kann man den höheren Grenzwerten problemlos zustimmen. Sonst kommt man immer letztlich in eine gewisse zynische Argumentation, dass man halt letztendlich bereit sein muss, eine gewisse Gesundheitsgefährdung in Kauf zu nehmen im Sinne oder im Interesse einer besseren wirtschaftlichen Nutzung des Mobilfunks.Abg. Doris Beck
Danke schön. Es wird hier teilweise der Eindruck vermittelt, nicht alle nehmen das Thema gleich ernst. Aber ich denke, dass alle hier im Landtag Anwesenden das Thema sehr ernst nehmen. Das zeugt auch davon, dass es anscheinend solche gibt, die sich für die Regierungsvorlage aussprechen, dann solche, die den Antrag gestellt haben, den gemeinsamen Antrag von VU- und FBP-Mitgliedern und dann solche, die den Änderungsantrag des Abg. Pepo Frick unterstützen.
Und überall hat es von jeder Couleur Leute drin. Also das heisst, hier passiert ja eigentlich etwas, was wir uns alle wünschen. Und ich glaube, was ich hier nicht hören möchte ist einfach, dass unterschwellig aus verschiedenen Perspektiven Leuten unterstellt wird, sie würden Gesundheit nicht ernst nehmen usw. Ich glaube, wir haben uns sehr lange damit beschäftigt. Ihre Mailbox war randvoll die letzten Wochen und ich glaube einfach, wir haben jetzt drei Anträge zur Auswahl, von einem Extrem zum anderen, dann Mittelweg-Variationen und ich denke, es wäre jetzt einfach an der Zeit zu sagen: Okay, jetzt machen wir diesen Schritt und entscheiden uns für eine dieser Varianten. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich möchte an Ihr Votum anknüpfen. Ich versuche ja immer wieder zur Behandlung dieser Gesetzesvorlage zurückzukehren. Ich möchte Sie auch bitten: Es liegt mir sehr viel an dieser Problematik, aber ich glaube jede und jeder der hier anwesenden Abgeordneten hat sich wirklich ernsthaft diese Problematik überlegt. Und es gibt nun hier nach meiner Ansicht keine exakte Wissenschaft, die bestätigt: a oder b ist richtig. Ich denke, dass jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete nach bestem Wissen und Gewissen hier zu entscheiden hat. Aber ich bitte Sie, dass wir einfach dann wieder zur Behandlung dieser Gesetzesvorlage zurückfinden.Abg. Markus Büchel
Ich wollte nur ganz kurz darauf hinweisen, dass die Bemerkung von Peter Lampert schon nicht so daneben war. Wir konzentrieren uns hier wirklich nur auf diesen Teil, auf die NIS-Verordnung. Zu den anderen Themen, die genauso wichtig sind, da gab es keine Voten und da gab es auch nicht diese Bedenken. Nur das als kurzer Hinweis. Ich denke schon, dass wir uns jetzt zu einer Entscheidung hier durchringen müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Mit meinem Hinweis an den Abg. Peter Lampert habe ich überhaupt nicht die Substanz seiner Ausführungen kritisieren wollen. Ich habe einfach die Pflicht, als Vorsitzender in einer 2. Lesung darauf zu achten, dass die Diskussion nicht wieder in eine 1. Lesung abgleitet. Und es ist, das können Sie mir glauben, es ist ohnehin immer sehr schwierig zu entscheiden: Was toleriert man, was toleriert man nicht? Und dann kommt ja noch dazu: Wem toleriert man es und wem toleriert man es nicht? Mehr möchte ich nicht dazu sagen. Ich glaube, Sie wissen, was ich meine.
Aber dann würde ich nun gerne zur Abstimmung schreiten.Abg. Pepo Frick
Für diese zwei neuen Artikel, die ich eingeführt habe oder einführen will, möchte ich die Namensabstimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Da haben Sie das Recht, aber ich bitte, dass sich noch jemand Zweites dafür ausspricht. Das ist der Fall, nehme ich an. Die Abg. Andrea Matt. Sie sprechen sich auch für die Namensabstimmung aus?Abg. Andrea Matt
Ich unterstütze den Antrag des Abg. Pepo Frick.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann ist diesem Antrag zugestimmt.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe noch eine Frage. Der Abg. Pepo Frick spricht immer von diesen zwei Artikeln. Meines Erachtens macht es keinen Sinn.
Zuerst muss über den Art. 33a abgestimmt werden und dann können wir uns mit Art. 33b befassen; das sind zwei geteilte Sachen, obwohl sie inhaltlich natürlich zusammenhängen. Aber Art. 33b nimmt Bezug auf Art. 33a. Und es macht natürlich keinen Sinn, wenn wir 33a hier nicht in irgendeiner Form verabschieden. Ich habe mich auch zu 33b noch nicht geäussert. Ich glaube, wir müssen uns jetzt hier ausschliesslich mit 33a beschäftigen. Nur weil Sie jetzt wieder beide Artikel erwähnt haben. Ich glaube, wir stimmen jetzt nur über 33a ab.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich wollte das vor der Abstimmung auch bekannt geben. Wir haben zwei Anträge. Wir stimmen über zwei Anträge ab: 33a über den Antrag des Abg. Pepo Frick und 33a über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert.
Jetzt muss ich noch schnell meine Liste zur Hand nehmen. Wenn Sie mir noch etwas Zeit geben.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte hier noch etwas richtigstellen. Es ist nicht der Antrag des Abg. Rudolf Lampert. Rudolf Lampert hat diesen Eintrag eingebracht. Es ist der Antrag einer überparteilichen Arbeitsgruppe der Vaterländischen Union und der Fortschrittlichen Bürgerpartei. Einfach das zur Klarstellung. Ich selbst verlange natürlich keine namentliche Abstimmung. Für mich trifft das dann nicht zu.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke für den Hinweis. Ich habe nur, weil der Antrag aus Ihrem Munde gekommen ist .... Aber eingangs hat ja die Abg. Doris Beck den Hintergrund dieses Alternativantrages erklärt.
Also, zuerst stimmen wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick ab. Er liegt uns in schriftlicher Form vor. Wird gewünscht, dass dieser Antrag so, wie er hier vorliegt, nochmals gelesen wird? Ich frage den Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Ich habe ursprünglich einen Antrag gestellt und hier das ist der Antrag der Regierung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, das muss jetzt noch geklärt werden vor der Abstimmung. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Regierung legistische Änderungen oder Verbesserungen gemacht, die inhaltlich an Ihrem ursprüng-lichen Vorschlag nichts ändern. Und Sie müssen erklären, bevor wir zur Abstimmung kommen, ob Sie diesen Antrag, wie er hier vorliegt, zur Abstimmung bringen. Das ist meine ganz konkrete Frage.Abg. Pepo Frick
Ja, ich stimme zu.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ein klares Ja. Dann ist das der Antrag des Abg. Pepo Frick, über den wir jetzt in einer namentlichen Abstimmung befinden. Alle, die dem Antrag des Abg. Pepo Frick zustimmen möchten, bitte ein klares Ja. Alle, die nicht zustimmen, ein klares Nein.
Dann beginne ich.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja.Abg. Alois Beck
Nein.Abg. Doris Beck
Nein.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Josy Biedermann
Ja.Abg. Arthur Brunhart
Ja.Abg. Markus Büchel
Nein.Abg. Henrik Caduff
Ja.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Franz Heeb
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Nein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nein.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Rudolf Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Andrea Matt
Ja.Abg. Gebhard Negele
Nein.Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Heinz Vogt
Nein.Abg. Paul Vogt
Ja.Abg. Renate Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:Abstimmung: Mit Ja, das heisst Zustimmung zum Antrag des Abg. Pepo Frick , haben 10 hier anwesende Mitglieder gestimmt, 15 Abgeordnete haben sich dagegen ausgesprochen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Antrag nicht zugestimmt worden.
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Rudolf Lampert bzw. dem von Rudolf Lampert vorgetragenen Antrag im Sinne der beiden Fraktionen FBP und VU. Ich frage auch hier: Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor. Wünscht jemand noch, dass dieser Antrag nochmals verlesen wird? Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag Art. 33a, wie er hier vorliegt, abstimmen. Wer diesem hier vorliegenden Antrag 33a, ausgearbeitet von den beiden Fraktionen VU und FBP, zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt worden. Das betrifft nun den Art. 33a.
Der Herr Regierungsrat Quaderer meldet sich noch zu Wort.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur wieder ein Hinweis auf die Legistik. Dieser Art. 33a wird jetzt natürlich zum Art. 34. Und wenn dann der Art. 33b angenommen wird, wird er zu Art. 35 und c zu Art 36. Und dann verschieben sich nach hinten alle Artikel entsprechend um drei Nummern.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, aber das hat substanziell ja keinen Einfluss.Regierungsrat Hugo Quaderer
Ich habe das mit dem Rechtsdienst besprochen. Und wenn das so eintreten sollte, sollte der Landtag auch beschliessen, dass der Rechtsdienst die Kompetenz hat, diese formellen Anpassungen dann auch vorzunehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nun stellt sich natürlich die Frage, Herr Abg. Pepo Frick, Ihr Antrag 33b, der bezieht sich natürlich auf 33a. Ist das richtig? Sie schreiben: «... nach Art. 33a Abs. 1 gelten die Imissionsgrenzwerte nach Abs. 2. Sie müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können». Ich bin mir jetzt nicht sicher. Ich möchte das Wort Ihnen übergeben.Abg. Pepo Frick
Das gibt eine neue Abstimmung. Da steht mein Antrag und ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich hatte nur gedacht, es gibt einen direkten Konnex zu Ihrem Art. 33a. Aber das ist nicht der Fall. Es gibt also eine neue Abstimmung. Aber nun bitte ich Sie, Ihren Art. 33b für das Protokoll doch nochmals vorzulesen.Abg. Pepo Frick
Immissionsgrenzwerte
1) Für Anlagen nach Art. 33a Abs. 1 gelten die Immissionsgrenzwerte nach Abs. 2. Sie müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können.
2) Der Immissionsgrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt:
a) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 Megahertz senden: 4,1 V/m;
b) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 Megahertz senden: 5,8 V/m;
c) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 2100 Megahertz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 6,1 V/m.
Auch hier beantrage ich die namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gehe davon aus, dass die Abg. Andrea Matt Sie auch hier unterstützt. Weil der Ordnung halber brauche ich zwei. Könnten Sie sich noch klar äussern?Abg. Andrea Matt
Der Abg. Pepo Frick hat sich ja beim ersten Antrag schon auf beide Artikel bezogen und ich habe selbstverständlich beiden zugestimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das habe ich überhört. Es scheint mir ja klar zu sein, aber er hat das speziell nochmals erwähnt.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe auch hier einen Gegenantrag vorzutragen, der von derselben Gruppierung ausgearbeitet wurde. Art. 33b bezieht sich natürlich auf Art. 33a, nur geht es dort darum - die Anlagen, die haben wir ja nicht verändert gegenüber dem Antrag des Abg. Pepo Frick. Deshalb kann das auch so belassen werden. Wir haben lediglich andere Grenzwerte.
Wenn ich das vielleicht vortragen darf:
Abs. 1 bleibt unverändert.
Abs. 2 bleibt auch unverändert gegenüber dem Antrag des Abg. Pepo Frick.
Abs. 2:
a) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden: 42 V/m;
b) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 MHz senden: 58 V/m;
c) für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 2100 MHz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 61 V/m.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir also zuerst über den Antrag des Abg. Pepo Frick ab, über den Art. 33b, wie er vorgelesen wurde und Ihnen in schriftlicher Form vorliegt. Es wird wieder Namensabstimmung erfolgen. Ich beginne:Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja.Abg. Alois Beck
Nein.Abg. Doris Beck
Nein.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Josy Biedermann
Ja.Abg. Arthur Brunhart
Ja.Abg. Markus Büchel
Nein.Abg. Henrik Caduff
Ja.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Franz Heeb
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Nein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nein.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Rudolf Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Andrea Matt
Ja.Abg. Gebhard Negele
Nein. Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Heinz Vogt
Nein.Abg. Paul Vogt
Ja.Abg. Renate Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit hat sich das Abstimmungsresultat erwartungsgemäss nicht verändert.
Abstimmung: Mit Ja zum Vorschlag des Abg. Pepo Frick haben 10 Abgeordnete gestimmt und mit Nein 15.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag ab, der vom Abg. Rudolf Lampert eingebracht wurde. Wer dem Ihnen hier vorliegenden Antrag zustimmen will, der einerseits vorgelesen wurde und den Sie schwarz auf weiss vor sich liegen haben, wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt. Es liegt nun ein weiterer Antrag vor, und zwar Art. 33c. Darf ich den Abg. Pepo Frick bitten, den Antrag vorzulesen. Abg. Pepo Frick
Art. 33c - Einsichtnahme.
Interessierte können bei den zuständigen Behörden jederzeit folgende Unterlagen einsehen:
a) Standortdatenblätter nach Art. 33;
b) Antennendiagramme;
c) Übersichtspläne mit den eingetragenen Orten mit empfindlicher Nutzung;
d) Antennenbaupläne im Seitenriss;
e) Netzabdeckungspläne.
Ich argumentiere ganz kurz, warum ich diesen neuen Artikel eingeführt habe oder eingeführt haben möchte: Hier geht es darum, dass Interessierte, namentlich Menschen in der Umgebung von Funkanlagen, vollständige Informationen bekommen dürfen und sollen. Es wird häufig über Angst gesprochen. Eine Möglichkeit gegen Misstrauen ist Transparenz und das ist die Zielsetzung und Zielrichtung dieses neuen Art. 33c.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Rudolf Lampert
Auch hier haben wir einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Ich lese Ihnen diesen Gegenvorschlag vor:
Art. 33c - Informationsrecht.
Abs. 1, Berechtigte Interessierte, insbesondere Anwohner, können beim Amt für Umweltschutz jederzeit Auskunft verlangen über:
a) die Errichtung neuer Anlagen;
b) die Verlegung oder wesentliche Änderungen einer bestehenden Anlage;
c) die von einer Anlage erzeugte Strahlung.
2) Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine Anmerkung zu beiden Vorschlägen: In beiden Vorschlägen wird unter Abs. 1 vorgeschlagen, bei der Einsichtnahme: «können beim Amt für Umweltschutz jederzeit Auskunft verlangen». Und «jederzeit» bedingt ja, wenn ein Kunde vor der Tür steht, dass man ihm unmittelbar die gesamten Daten aushändigen muss, was in der praktischen Tätigkeit schwierig sein wird. Soweit mir bekannt ist, wird auch in anderen Gesetzen der Ausdruck «auf Antrag Auskunft verlangen» verwendet, dass zumindest die telefonische oder die Voranmeldung stattfindet. Ich weiss jetzt nicht genau wie das technische Prozedere ist, aber ich würde den Vorschlag beliebt machen, «jederzeit» mit der Formulierung «auf Antrag» zu ersetzen. Ich weiss jetzt nicht, müssen die Vertreter der beiden Vorschläge sich dazu äussern, ob sie diese Abwandlung übernehmen wollen oder nicht, oder ob ich hier dann speziell im Anschluss an die Abstimmung über diese beiden Vorträge einen Änderungsantrag einbringen muss. Danke.Abg. Andrea Matt
Herr Abg. Rudolf Lampert, der interessierte Kreis, also der Kreis, der Informationsrechte hat, wurde bei Ihnen sehr stark eingeschränkt auf die berechtigten Interessierten. Also die Anwohner, unmittelbar Betroffene. Ich ersuche Sie eigentlich, dort noch die Umweltschutzorganisationen aufzunehmen, so analog, wie wir es in Art. 13 eigentlich auch haben. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass es heisst «Berechtigte Interessierte, insbesondere Anwohner oder eine Umweltschutzorganisation nach Art. 13 Abs. 1».Abg. Pepo Frick
Ich möchte den Abg. Rudolf Lampert einfach fragen, wie Sie auf diesen Text gekommen sind? Ich berufe mich auf die NIS-Verordnung der Schweiz und was ich formuliert habe, ist die NIS-Verordnung. Und was Sie jetzt schreiben hier, ich meine, ich möchte Sie einfach fragen: Ist das legistisch abgeklärt? Für mich tönt das - gelinde gesagt - diffus, Sie bringen hier das Amt für Umweltschutz. Ich darf Ihnen sagen, dass auch das Amt für Kommunikation damit zu tun hat. Nicht nur das Amt für Umweltschutz hat gewisse Zahlen.
Also, hier verwirren Sie mich und, ich denke, am Schluss die Menschen oder die Leute auf Landesebene, die das durchführen müssen. Nochmals, ich beziehe mich auf die NIS-Verordnung.Abg. Rudolf Lampert
Ich kann Ihnen sagen, dass das schon abgeklärt wurde und nach meiner Auskunft auf der Regierungsbank ist künftig das Amt für Umweltschutz gänzlich hier für diese Werte zuständig, indem hier verschiedene Überwachungsfunktionen auch an dieses Amt delegiert werden.
Dann noch zu Ihrer Frage: Weshalb kommen wir auf diese Angaben und übernehmen nicht die NIS-Werte? Meines Erachtens haben diese Unternehmungen ein Recht auf Schutz ihrer Geschäftsdaten und wir beziehen uns hier ausschliesslich auf die für die Anwohner relevanten Daten und nicht auf beispielsweise Ertragsrechnungen und dergleichen. Wir beziehen uns hier ausschliesslich auf die für die Anwohner massgeblichen, unseres Erachtens massgeblichen Komponenten.
Ich kann gut damit leben, wenn wir den Antrag abändern würden und das «jederzeit» abändern würden auf «auf Antrag Auskunft zu verlangen». Nur möchte ich damit ganz klar hier auch fürs Protokoll festhalten: Es kann nicht sein, dass dieses Amt irgendjemand auf die lange Bank schiebt, nur weil man keine Auskunft geben möchte. Und deshalb sind wir auf den Ausdruck «jederzeit» gekommen. Es kann nicht sein, dass eine Anfrage gestellt wird und ein halbes Jahr später bekommt er Antworten für irgendwas, das schon lange nicht mehr aktuell ist. Und darum bin ich ein Verfechter der Formulierung «jederzeit», aber ich kann gut auch mit der Formulierung «auf Antrag» leben. Ich gehe davon aus, dass die Regierung dann entsprechend diesen Antrag formuliert bzw. für mich kann es auch ein formloser Antrag sein, indem ich mich an dieses Amt wende und diesen Antrag formuliere in irgendeiner Form. Was ich nicht will, ist, dass die berechtigten Interessierten auf die lange Bank geschoben werden, was ich aber keinem Amt unterstelle. Damit das einfach klar ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich denke, diese Formulierung wurde ja von beiden Fraktionen ausgehandelt. Es müsste dann also nach meinem Empfinden auch eine Zustimmung seitens der Vaterländischen Union kommen und auch noch der FBP. Ich schätze, wenn der Abg. Rudolf Lampert das von sich aus sagen kann, aber der Ordnung halber müsste dann das, wenn das abgeändert werden soll, dann müsste das schon noch getragen sein durch ein Votum der Fraktionssprecherin beispielsweise. Aber dann gebe ich das Wort noch dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auch auf diesen Punkt zurückkommen: Ich kenne die schweizerische NIS-Verordnung nicht und deshalb möchte ich die Regierung bitten, anschliessend auszuführen, welcher Antrag dieser schweizerischen NIS-Verordnung entspricht.
Zum Antrag des Abg. Pepo Frick: Ich meine, ich habe die beiden letzten Anträge unterstützt, aber hier finde ich doch der Einleitungssatz, der ist massiv: «Interessierte können ...». Interessierte, das kann die ganze Welt sein. Das finde ich eine extreme Ausdehnung. Und hier schränkt doch der Antrag des Abg. Rudolf Lampert ein wenig ein, indem «Berechtigt Interessierte, insbesondere Anwohner» und das werden ja auch primär diejenigen sein, die ein Interesse an diesen Daten der Antennen haben. Und deshalb möchte ich vor allem die Regierung bitten, uns zu sagen: Was steht in der schweizerischen NIS-Verordnung zu diesem Einsichtnahmerecht?Abg. Pepo Frick
Ja, ich warte da auf die Antwort der Regierung. Ich möchte nur sagen: Ich habe mich jetzt lange damit beschäftigt und wenn irgendwelche Interessierte - ich sage jetzt bewusst irgendwelche, das wird noch geklärt - wenn sie Angaben wirklich haben wollen und etwas damit anfangen wollen, dann brauchen sie diese Punkte a, b, c, d und e. Und darum, meine Information fusst auf der NIS-Verordnung der Schweiz.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wir sind von unserer Seite noch eine Antwort schuldig. Ich habe «jederzeit» so interpretiert, dass man das möglichst schnell machen soll. Das Verständnis war natürlich nicht, dass man am Abend um sieben einem Amtsmitarbeiter telefonieren kann und sagen kann: Ich möchte jetzt Auskunft. Aber ich glaube, es würde auch nichts dagegen sprechen, das Wörtchen «jederzeit» einfach ersatzlos zu streichen, dann wäre es sehr neutral, dass Sie Auskunft verlangen können und da wäre diese Diskussion vom Tisch.Abg. Rudolf Lampert
Ich wollte nur zum Formellen sagen - auch damit kann ich leben, um das klarzustellen. Formell hat ein Abgeordneter diese Anträge einzubringen, deshalb bin jetzt ich ....
Landtagspräsident Klaus Wanger
Das war auch keine Kritik.Abg. Rudolf Lampert
Nein, ich wollte das nur klarstellen. Wenn jemand aus dieser Gruppierung, weil wir ja nicht eine formelle Kommission sind - deshalb hat ein einzelner Abgeordneter diese Anträge einzubringen - wenn jemand aus diesem Kreis mit den Formulierungen nicht einverstanden ist, müsste er praktisch einen Gegenantrag stellen. Aber mir gefällt das eigentlich auch gut, dass hier nicht auf Antrag steht, dass wir die Formulierung, wie sie jetzt vom Landtagsvizepräsident gewählt wurde «Berechtigte Interessierte, insbesondere Anwohner, können beim Amt für Umweltschutz Auskunft verlangen über», dass das einfach so dasteht. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay, dann herrscht hier Übereinstimmung. Ich habe nur gewisse Mimik gesehen und das war meine Intention. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Paul Vogt.Abg. Paul Vogt
Ich möchte nur auf eine sprachliche Unschärfe hinweisen, die vielleicht etwas spitzfindig ist. Aber gemeint ist natürlich, dass berechtigte Interessierte beim Amt für Umweltschutz Auskunft erhalten, nicht dass sie Auskunft verlangen können. Also Auskunft verlangen kann man immer. Sondern das Wichtige ist ja, dass sie ja die Auskunft auch erhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt diesbezüglich, möchte ich nun zur Abstimmung schreiten, und zwar stimmen wir zuerst ab über den Antrag des Abg. Pepo Frick, und zwar wieder namentlich ....Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Anscheinend scheint man meine Worte nicht zu hören: Ich hätte gerne von der Regierung gewusst: Was steht in der schweizerischen NIS-Verordnung? Steht der Antrag des Abg. Pepo Frick in dieser schweizerischen NIS-Verordnung oder steht der Antrag des Abg. Rudolf Lampert in dieser NIS-Verordnung der Schweiz?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir konnten diese kurze Unterbrechung nutzen, uns in der Verordnung schlau zu machen. Es steht weder der eine noch der andere Antrag in der NIS-Verordnung. Mir wurde jetzt aber gerade gesagt, dass das der Vollzugspraxis entspricht, was der Abg. Pepo Frick beantragt, der schweizerischen Vollzugspraxis.
Und wenn ich am Wort bin, es ist so, dass es vorgesehen ist im Gesetz, den ganzen Vollzug dem Amt für Umweltschutz zu übertragen. Also vom Amt für Kommunikation diesen Teil auf das Amt für Umweltschutz zu übertragen und deshalb ist ja auch hinten dann ein Stellenantrag mit eingeschlossen, weil dort ja auch die Kapazitäten aufgebaut werden müssen, um das Gesetz - insbesondere Lärm und NIS - dann zu vollziehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Wir stimmen also ab über den Antrag des Abg. Pepo Frick betreffend Art. 33c, so wie er Ihnen vorliegt. Und wir nehmen auch hier wieder Namensabstimmung vor: Ja bedeutet Zustimmung zu diesem hier vorliegenden Antrag, Nein entsprechend keine Zustimmung. Entschuldigung, Landtagsvizepräsident Ivo Klein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Vielleicht habe ich es überhört, aber soweit ich mich erinnern kann, hat er Antrag auf die ersten zwei Artikel, also 33a und b gestellt bezüglich Namensabstimmung, nicht bei c. Ich habe aber kein Problem. Man wird das wahrscheinlich jetzt nachholen, aber ursprünglich wurde nur bei zwei Artikeln Namensabstimmung beantragt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, ich bin Ihnen nicht böse, wenn ich keine Namensabstimmung machen muss, aber ich wollte da nicht nochmals intervenieren.Abg. Pepo Frick
Ich wünsche Namensabstimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, dann kommen wir zur Namensabstimmung. Was ist? Ja, richtig. Dann hat sich auch die Abg. Andrea Matt gemeldet.Abg. Andrea Matt
Ich unterstütze den Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Es lebe die Geschäftsordnung. Dann können wir mit der Abstimmung beginnen. Wer also dem Art. 33c, der hier vorliegt vom Abg. Pepo Frick, zustimmen will, möge das mit Ja, andernfalls mit Nein beantworten. Abg. Marlies Amann-Marxer
Nein.Abg. Alois Beck
Nein.Abg. Doris Beck
Nein.Abg. Jürgen Beck
Nein.Abg. Josy Biedermann
Ja.Abg. Arthur Brunhart
Nein.Abg. Markus Büchel
Nein.Abg. Henrik Caduff
Ja.Abg. Pepo Frick
Ja.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Franz Heeb
Nein.Abg. Johannes Kaiser
Nein.Abg. Elmar Kindle
Nein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Nein.Abg. Günther Kranz
Nein.Abg. Peter Lampert
Nein.Abg. Rudolf Lampert
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Andrea Matt
Ja.Abg. Gebhard Negele
Nein.Abg. Harry Quaderer
Nein.Abg. Heinz Vogt
Nein.Abg. Paul Vogt
Ja.Abg. Renate Wohlwend
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abstimmung: Mit Ja haben sieben Abgeordnete gestimmt und entsprechend achtzehn, wenn alle hier anwesend sind, mit Nein.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann ist diesem Antrag also nicht stattgegeben worden und wir stimmen nun über den Antrag ab.
Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert wünscht noch das Wort.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, ich bitte Sie nochmals zu zählen, nachdem in der einen Ecke das Abstimmungsresultat in Frage gestellt wird.
Es hat sich anscheinend geklärt. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Rudolf Lampert, der diesen eingebracht hat im Namen der beiden Fraktionen oder Mitglieder der Fraktionen, um korrekt zu sein. Der Wortlaut liegt Ihnen vor. Es ist lediglich die Änderung, die übereinstimmend vorgenommen wurde. Im Abs. 1 würde es dann heissen: «Berechtigte Interessierte, insbesondere Anwohner, können beim Amt für Umweltschutz Auskunft verlangen über». Also das Wort «jederzeit», das bei Ihnen noch auf dem Blatt steht würde ersatzlos gestrichen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abg. Heinz Vogt
Herr Präsident, ich weiss nicht wie ich das deuten kann. Ich bitte jetzt das Plenum, wirklich die Hände in die Höhe zu halten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Können Sie sich bitte klar melden.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
20 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag zugestimmt und es sind nun alle drei Anträge, die der Abg. Rudolf Lampert im Namen der beiden Fraktionen eingebracht hat, also Art. 33a, b und c somit gutgeheissen und wir können ....
Entschuldigung, da gibt es noch bilaterale Gespräche.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. So, wie mehrfach angekündigt, sind diese Grenzwerte jetzt ja im Gesetz verankert und deshalb müssen diese legistischen Anpassungen noch vorgenommen werden und deshalb muss jetzt zurückgekommen werden auf die entsprechenden Artikel, also Art. 15 Abs. 2, Art. 16 Abs. 1, dann die Überschrift vor Art. 30 und Art. 33 Abs. 1.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gut, können Sie mich durch die Gesetzesvorlage führen? Sagen Sie mir, wo wir beginnen. Jemand muss ja Rückkommensanträge jetzt stellen.Abg. Rudolf Lampert
Ich stelle aufgrund dessen, dass diese Formulierungen angenommen worden sind und die Grenzwerte ins Gesetz aufgenommen wurden, Rückkommensantrag auf die von Herrn Regierungsrat Quaderer erwähnten Artikel. Ich weiss jetzt nicht, ob wir über jeden Artikel den Rückkommensantrag stellen müssen. Wenn das Plenum einverstanden ist, kann man das unter Umständen global machen, aber das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich stelle auf jeden Fall Antrag. Wie dann abgestimmt wird über jeden einzelnen Artikel, das muss ich Ihnen überlassen.Abg. Pepo Frick
Ich werde die von mir eingereichten Änderungen vorlesen. Es startet mit Art. 15 Abs. 2 - das ist neu: «Sofern dieses Gesetz keine Begrenzungen vorsieht, werden solche durch Verordnungen oder ...».Landtagspräsident Klaus Wanger
Moment, zuerst muss ein Rückkommensantrag gemacht werden auf diesen Artikel. Darf ich vielleicht den Herrn Regierungsrat bitten, uns durch die Gesetzesvorlage zu leiten. Dann können auch die entsprechenden Anträge eingebracht werden.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nachdem diese Grenzwerte jetzt im Gesetz sind, geht es darum, die legistischen Anpassungen vorzunehmen. Und eine erste Anpassung ist in Art. 15 Abs. 2 vorzunehmen, und zwar auf eine Art und Weise, wie es vorgeschlagen wird in dieser überarbeiteten Vorlage der Abänderungsanträge. Aber ich glaube, es ist immer noch nicht über den Rückkommensantrag abgestimmt worden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wie ich den Abg. Rudolf Lampert verstanden habe, wollte er eigentlich nicht abstimmen. Wir können aber natürlich über jeden Antrag abstimmen. Das ist formal richtig aufgrund der Geschäftsordnung und so können wir das im Prinzip auch machen. Abg. Rudolf Lampert
Mein Antrag war selbstverständlich ein Rückkommensantrag, nur wollte ich beliebt machen, dass wir nicht über jeden Artikel abstimmen müssen, ob wir zurückkommen wollen oder nicht, sondern dass wir das in einem Aufwisch machen können. Dass wir einfach auf diese Artikel, die betroffen sind, zurück-kommen und dass darüber abgestimmt wird, dass wir aber nicht für jeden einzelnen Artikel dann über einen Rückkommensantrag abstimmen müssen, sofern das Plenum einverstanden ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich würde das begrüssen. Ich lasse so abstimmen, dass der Rückkommensantrag, über den wir jetzt abstimmen, für alle folgenden Artikel gilt, die jetzt in Behandlung gezogen werden aufgrund dieses Rückkommensantrags.
Wer dem zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Stimmen bei 23 Anwesenden. Somit ist der globale Rückkommensantrag, wie ich ihn bezeichnen möchte, angenommen und wir können nun auf die einzelnen Artikel zurückkehren.Regierungsrat Hugo Quaderer
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dann ist der nächste Artikel Art. 16 Abs. 1 gemäss der ausgeteilten Vorlage.Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 2 ist der erste.Regierungsrat Hugo Quaderer
Entschuldigung, Art. 15 Abs. 2.Landtagspräsident Klaus Wanger
Müssen wir über den abstimmen? Wer dem Art. 15 Abs. 2 in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Der nächste Artikel ist Art. 16 Abs. 1.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, ich bin selbstverständlich mit Ihrem Vorgehen einverstanden. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieser Artikel in dieser Form noch nie im Protokoll erschienen ist, weil wir ihn bei der Lesung des Art. 15 noch nicht behandelt haben. Und ich weiss nicht, ob es nicht klug wäre für das Protokoll, einmal diesen Art. 15 Abs. 2 zu lesen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich finde diese Anregung gut. Dann bitte ich, den Artikel zu verlesen, dann ist er auch protokollarisch richtig festgehalten. Art. 15 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Art. 15 Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Ich wollte einfach nochmals abstimmen lassen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Der nächste wäre Art. 16 Abs. 1. Ich bitte auch hier, dass wir diesen Artikel noch lesen.Art. 16 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Welcher ist der Nächste? Überschrift vor Art. 30. Ich bitte auch hier, das zu verlesen.
Entschuldigung, Abg. Alois Beck wünscht das Wort.Abg. Alois Beck
Die ist eigentlich schon in der Regierungsvorlage drin. Da müssen wir nicht mehr abstimmen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Richtig, das ist schon enthalten.
ZwischenrufeLandtagspräsident Klaus Wanger
Wie? Im Allgemeinen. Ja, das müsste noch ergänzt werden mit a) Im Allgemeinen. Wer dem zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Gibt es noch etwas?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Dann geht es um den Art. 32. Dort geht es um diesen Zusatz in der vierten Zeile «die in diesem Gesetz». Es ist legistisch noch notwendig, das hinzuzufügen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer dieser Ergänzung in Art. 32 zustimmen ... Entschuldigung, Abg. Rudolf Lampert.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es sich jetzt um Art. 32 Abs. 1 handelt, weil wir einen Abs. 2 eingefügt haben mit der Umweltschutzkommission, den ich da beantragt habe. Wir ändern jetzt Art. 32 Abs. 1. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer mit dieser Ergänzung von Abs. 1, die von Herrn Regierungsrat Quaderer vorgetragen wurde, einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Stimmen bei 22 Anwesenden. Dann gebe ich wieder das Wort dem Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das Gleiche gilt dann für Art. 33 Abs. 1. Dort ist wieder der gleiche Einschub «in diesem Gesetz» in der ersten Zeile hinzuzufügen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Zusatz, der vom Regierungsrat Quaderer vorgetragen wurde, in Art. 33 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
22 Stimmen bei 23 Anwesenden.Regierungsrat Hugo Quaderer
Die letzte Abänderung wäre die Überschrift vor Art. 33a, b) Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Ergänzungsantrag gehört. Wer dem zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
20 Stimmen bei 23 Anwesenden. Somit haben wir die Rückkommensanträge erledigt und wir können fortfahren auf Seite 123 mit Art. 34. Ich weiss nicht, ich glaube, gelesen haben wir ihn schon. Aber lesen wir ihn bitte noch einmal. Es beginnt hier ein neues Kapitel und dann fahren wir hier auch geordnet wieder fort. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich ganz schnell melden, dann können wir nämlich früher diese Sitzung beenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe eine Verständnisfrage, und zwar: «andere durch Abfälle belastete Standorte», also sind belastete Standorte jetzt alle Standorte, an denen jemals Abfälle wild abgelagert worden sind? Also auch die, die man früher einfach als Altlasten bezeichnet hat, oder wird dann noch unterschieden nach denen, die vor dem damaligen Abfallgesetz waren, und danach?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nein, hier sind alle belasteten Standorte gemeint, wie es auch im Klammerausdruck zum Ausdruck kommt. Also alle durch Abfälle belastete Standorte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir noch abstimmen über Art. 51. Wer dem Art. 51 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier hat sich noch ein legistischer Fehler eingeschlichen beim Titel des Kapitels «Belastungen des Bodens». Das ist nicht Kapitel C, sondern E - wie Emil.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen über Art. 55 mit dieser Änderung. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich bitte den Regierungsrat auszuführen, ob beim Vertreter der Gemeinden zwingend ein Mandatsträger vorgesehen ist oder ob die Gemeinden auch eine Umweltexpertin oder einen Umweltexperten delegieren dürften.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe hier Abänderungsanträge zu Art. 60, die Sie auch bereits vor sich liegen haben. Wenn ich sie vielleicht vorlesen darf: «Die Regierung bestellt eine Umweltschutzkommission. Diese setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Gemeinden, der Wirtschaft, der Umweltschutzorganisationen, der liechtensteinischen Ärztekammer und dem zuständigen Regierungsmitglied, das den Vorsitz führt. Die Mandatspe-riode der Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Umweltschutzkommission berät die Regierung in allen Belangen des Umweltschutzes, insbesondere bei der Ausarbeitung der Verordnungen zu diesem Gesetz sowie der Erstattung von Empfehlungen betreffend die Berücksichtigung besonderer Verhältnisse nach Art. 32».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich möchte gerade, weil das jetzt noch aktuell ist, über diesen Antrag des Abg. Rudolf Lampert abstimmen lassen, den Art. 60, wie er ihn jetzt ausgeführt hat, zu ändern.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zugestimmt. Das ersetzt ja diesen bestehenden Artikel hier eins zu eins. Somit ist Art. 60 zugestimmt. Nun kommt aber noch ....Abg. Rudolf Lampert
Nein, Sie haben den Abänderungsanträgen zugestimmt, aber noch nicht dem Artikel selbst.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, wir haben noch über den Artikel selbst abzustimmen. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Artikel zugestimmt. Nun hat der Regierungsrat Quaderer noch eine Frage zu beantworten.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist richtig. Vertreter der Gemeinden: Das ist in der Regel so, dass die Regierung die Vorsteherkonferenz kontaktiert und fragt, wen die Gemeinden in die Kommissionen entsenden möchte. Dort sind die Gemeinden selbstverständlich frei. Sie können das an einen Mandatsträger übertragen, aber sie könnten rein theoretisch auch einen Fachexperten - ich will damit nicht sagen, dass die Mandatsträger keine Fachexperten sind -, aber sie könnten dann auch einen Fachexperten oder eine Fachexpertin in diese Kommission entsenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich habe einen Abänderungsantrag zu Abs. 3: Ich möchte das Wort «regelmässig» einfügen, und zwar, dass es heisst: «Der Massnahmenplan ist dem Landtag regelmässig zur Kenntnis zu bringen». Damit man auch wirklich sicher ist, dass er immer wieder kommt. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das wurde bereits anlässlich der 1. Lesung angeregt und wir haben im Bericht und Antrag zur 2. Lesung ausgeführt, warum die Regierung diesem Antrag nicht folgen möchte und ich möchte auf diese Ausführungen verweisen und an der Regierungsvorlage festhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt abstimmen. Sie beantragt, in Art. 63 Abs. 3 «Der Massnahmenplan ist dem Landtag regelmässig ...», - das Wort «regelmässig» würde eingeführt - «zur Kenntnis zu bringen».
Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist somit nicht zugestimmt und wir können über Art. 63 abstimmen. Wer dem Art. 63 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Nachdem wir einen neuen Art. 33a mit einem Abs. 4 eingeführt haben und dieser Abs. 4 verschiedene Verpflichtungen für die Anbieter beinhaltet, möchten wir, dass diese Verpflichtungen auch transparent geführt werden und das Erreichen dieser Ziele auch transparent gemacht wird gegenüber der Bevölkerung. Deshalb schlagen wir vor, hier einen Abs. 5 einzufügen bei Art. 68, der da lautet: «Das Amt für Umweltschutz kontrolliert die Erreichung des Verpflichtungs- und Reduktionsziels nach Art. 33a Abs. 4 und informiert die Bevölkerung periodisch in geeigneter Weise». Sie haben das auch schriftlich erhalten. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Der Antrag liegt Ihnen schriftlich vor und wir stimmen ab. Wer diesem Antrag des Abg. Rudolf Lampert zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
23 Stimmen bei 24 Anwesenden. Dann stimmen wir noch über Art. 68 ab. Wer dem Art. 68 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung beantragt, hier in Abs. 1 die legistische Anpassung zu machen, indem es heisst - Sie haben das ja auch ausgeteilt bekommen - in Abs 1: «Das Amt für Umweltschutz ermittelt die Immissionen nichtionisierender Strahlung, insbesondere wenn Grund zur Annahme besteht, dass» - und jetzt kommt neu - «die in diesem Gesetz oder mit Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten sind».Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir ab über Art. 69. Wer dem Art. 69 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ja, hier hat die Regierung eine legistische Änderung vorgeschlagen, nämlich Art. 82 Abs. 2 - ich lese das vor:
In der Regel mit einer besonderen Gefahr für die Umwelt verbunden sind namentlich: - Betriebe und Anlagen, die die Regierung aufgrund der verwendeten Stoffe, Organismen oder Abfälle den Ausführungsvorschriften nach Art. 8 unterstellt;
- Betriebe und Anlagen, die der Entsorgung von Abfällen dienen;
- Betriebe und Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wird;
- Betriebe und Anlagen, in denen Stoffe vorhanden sind, für die eine Bewilligungspflicht oder andere besondere Vorschriften in den aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Bestimmungen bestehen;
- Sendenanlagen für Mobilfunk und Sendeanlagen von drahtlosen Teilnehmeranschlüssen (Art. 33a Abs. 1).
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Mir ist dieser Vorschlag der Regierung nicht bekannt. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das ist auch kein Vorschlag der Regierung. Der wurde materiell eingebracht vom Abg. Pepo Frick und wurde dann legistisch überprüft. Der Abg. Pepo Frick hat insbesondere den jetzt neu vorgeschlagenen Bst. e eingebracht. Der war in seinem Vorschlag als separater Satz unterhalb des Bst. d angebracht. Die Legistik hat uns belehrt, dass das besser in diesem Katalog aufgenommen werden soll und deshalb wurde auch der Art. 82 Abs. 2 neu geordnet, auch sprachlich der Einleitungssatz neu geordnet. Deshalb ist der ganze Art. 82 Abs. 2 auch grau hinterlegt.
Was hier unterlassen worden ist: Der Bst. e, Sendeanlagen für Mobilfunk und Sendeanlangen von drahtlosen Teilnehmeranschlüssen Art. 33a Abs. 1 hätte unterstrichen werden müssen, damit man auch sieht, dass das ein Abänderungsantrag des Abg. Pepo Frick ist.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. So, wie es jetzt vorgelesen wurde und kein anderer Antrag vorliegt, würden wir über Art. 82, wie er hier auf Seite 148 Bericht und Antrag vorliegt, abstimmen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, das denke ich, dass wir jetzt abstimmen. Also, dann stimmen wir ab über Art. 82. Wer dem Art. 82 zustimmen .... Entschuldigung, Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Vielleicht liegt es an der Zeit. Die Regierung hat ja vorgeschlagen, diesen Artikel legistisch zu überarbeiten. Und das ist der Vorschlag offiziell von diesem Papier: Überarbeitete Vorlage der Abänderungsanträge des Abg. Pepo Frick.
Mein Beitrag ist einfach der Punkt e, Sendeanlagen für Mobilfunk und Sendeanlagen von drahtlosen Teilnehmeranschlüssen (Art. 33a Abs. 1). Das ist eine legistische Überarbeitung der Regierung.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wenn der Antrag des Abg. Pepo Frick aufgenommen wird, dann muss eben sprachlich das so angeordnet werden, wie wir es hier vorschlagen in diesem Papier. Wenn Ihr Antrag im Bst. e keine Mehrheit finden sollte, dann ist die Regierungsvorlage gemäss Art. 82 im blauen Teil des Berichts und Antrags massgebend. Das ist also nur die Folge des Antrags des Abg. Pepo Frick, dass das eben sprachlich neu geordnet wurde und der bisherige einzelne separate Satz als Bst. e aufgenommen wurde. Das ist also nur eine legistische Anpassung aufgrund des Antrags des Abg. Pepo Frick. Es geht inhaltlich um nichts anderes als um die Frage: Sollen Sendeanlagen für Mobilfunk und Sendeanlagen von drahtlosen Teilnehmeranschlüssen gemäss den Bst. e, sollen die als in der Regel mit einer besonderen Gefahr für die Umwelt verbunden deklariert werden? Um diese Frage geht es.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Wie bereits erwähnt, wir haben hier keinen Vorschlag der Regierung vorliegen. Es wurde auch kein Antrag der Regierung in irgendwelcher Form gestellt. Ich gehe davon aus und das kann der Herr Regierungsrat vielleicht kurz bestätigen mit ja oder nein, dass jetzt der Vorschlag der Regierung, der besagte Art. 82, so wie er auf der Seite 148 im Bericht und Antrag aufgeführt ist zur Abstimmung steht. Danke.Abg. Pepo Frick
Okay, ich beantrage jetzt die Änderung. Ich lese vor, was ich vorschlage, Art. 82 Abs. 2:
In der Regel mit einer besonderen Gefahr für die Umwelt verbunden sind namentlich - Betriebe und Anlagen, die die Regierung aufgrund der verwendeten Stoffe, Organismen oder Abfälle den Ausführungsvorschriften nach Art. 8 unterstellt;
- Betriebe und Anlagen, die der Entsorgung von Abfällen dienen;
- Betriebe und Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wird;
- Betriebe und Anlagen, in denen Stoffe vorhanden sind, für die eine Bewilligungspflicht oder andere besondere Vorschriften in den aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Bestimmungen bestehen;
- Sendeanlagen für Mobilfunk und Sendeanlagen von drahtlosen Teilnehmeranschlüssen (Art. 33a Abs. 1).
Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Ausführungen hat Regierungsrat Quaderer bereits gemacht. Aber wir stimmen dann natürlich über Ihren Antrag noch ab. Jetzt gebe ich das Wort dem Abg. Henrik Caduff.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich kann diesem Antrag: Bst. e, Sendeanlagen für Mobilfunk hier mitaufzunehmen, keinesfalls zustimmen. Es heisst hier in Art. 82, Allgemeine Bestimmungen, im Abs. 1 «haftet für den Schaden aus Einwirkungen ... usw.». Bei der Definition unter Art. 6, Seite 105, ist in den Einwirkungen beschrieben auch, dass man unter den Einwirkungen versteht Veränderungen des Erbmaterials von Organismen.
Heute und auch bei der 1. Lesung wurde engagiert auch die Diskussion geführt: Gibt es solche Einwirkungen, sind sie nachgewiesen oder nicht? Da gehen die Meinungen auseinander. Würden wir diesen Bst. e mit dem Text mit aufnehmen, dann bin ich sicher, dann wird es mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zu einer Welle von Klagen kommen. Das ist nicht absehbar und wir können auch nicht grundsätzlich diese Technik hier direkt schon als schädlich bezeichnen. Das ist ja genau das, welches bestritten ist. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich kann nun Ihrer Argumentation überhaupt nicht folgen. Die Mobilfunkbetreiber behaupten ja immer, dass es keine Veränderungen gibt. Dann sollten Sie auch vor diesem Einschub keine Angst haben. Es gibt ja keine Veränderungen gemäss Mobilfunk-Lobby. Also ich beharre darauf, dass über das abgestimmt wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab. Der Abg. Pepo Frick hat seinen Abänderungsantrag vorgetragen. Er liegt Ihnen auch schriftlich vor. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt. Wir stimmen noch über Art. 82 ab. Wer dem Art. 82 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
21 Zustimmungen bei 24 Anwesenden.
Dann können wir weiterlesen.Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich melde mich zum letzten Mal wegen der legistischen Auswirkungen, weil jetzt die Grenzwerte im Gesetz festgelegt sind. Deshalb muss es in Art. 86 Abs. 1 Bst. c heissen: «in diesem Gesetz festgelegte oder aufgrund dieses Gesetzes erlassene Emissionsbegrenzungen verletzt (Art. 15)».Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über Art. 86 mit dieser Ergänzung bzw. Änderung abstimmen. Wer dem Art. 86 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Entschuldigung, Abg. Heinz Vogt.Abg. Heinz Vogt
Ich verlange Namensabstimmung bei der Schlussabstimmung. Namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Jetzt müssen Sie mir noch etwas Zeit geben. Herr Abg. Heinz Vogt, Sie brauchen noch einen Kollegen.Abg. Heinz Vogt
Ja, der kommt schon.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, ich habe das nicht gesehen.Abg. Harry Quaderer
Ich unterstütze den Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Damit ist diesem Antrag zugestimmt und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Umweltschutz die Zustimmung erteilen will, der möge mit Ja antworten, wer dem Umweltschutz nicht zustimmen will in der Schlussabstimmung, der möge mit Nein antworten.Abg. Heinz Vogt
Entschuldigung, dem Umweltschutz werden alle zustimmen ....Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, dem Gesetz.Abg. Heinz Vogt
Sie haben gesagt dem Umweltschutz.Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, nein. Wer dem Umweltschutzgesetz zustimmen will, der möge mit Ja antworten in der Schlussabstimmung, und wer dem Umweltschutzgesetz nicht zustimmen will, möge mit Nein antworten. Dann beginnen wir.
Abg. Marlies Amann-Marxer
Ja.
Abg. Alois Beck
Ja.Abg. Doris Beck
Ja.Abg. Jürgen Beck
Ja.Abg. Josy Biedermann
Ja.Abg. Arthur Brunhart
Ja.Abg. Markus Büchel
Ja.Abg. Henrik Caduff
Ja.Abg. Pepo Frick
Nein.Abg. Doris Frommelt
Ja.Abg. Franz Heeb
Ja.Abg. Johannes Kaiser
Ja.Abg. Elmar Kindle
Ja.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ja.Abg. Günther Kranz
Ja.Abg. Peter Lampert
Ja.Abg. Rudolf Lampert
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ja.Abg. Andrea Matt
Ja.Abg. Gebhard Negele
Ja.Abg. Harry Quaderer
Ja.Abg. Heinz Vogt
Ja.Abg. Paul Vogt
Abwesend.Abg. Renate Wohlwend
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit stelle ich fest:
Abstimmung: Bei 24 Anwesenden haben 23 dem Umweltschutzgesetz zugestimmt und ein Abgeordneter hat dem Umweltschutzgesetz nicht zugestimmt.
-ooOoo-
BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZ
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir noch das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. k wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
abgeltungsgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Abgeltungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 6 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Abgeltungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
direktzahlungsgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Direktzahlungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Direktzahlungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
baugesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zum Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 50bis Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50bis Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Baugesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gewässerschutzgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Überschrift vor Art. 23a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 23a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir alle hier vorliegenden Gesetzesvorlagen verabschiedet und kommen nun noch zum Antrag der Regierung: Die Regierung beantragt, eine Stelle beim Amt für Umweltschutz für die Bereiche Lärm und nichtionisierende Strahlung zu schaffen.
Wer diesem Stellenantrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
18 Stimmen bei 21 Anwesenden.
Ich schliesse hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Nacht.Die Sitzung ist geschlossen (um 23:45 Uhr).
-ooOoo-