Protokolle zur Assoziierung Liechtensteins an die Systeme von Schengen und Dublin (Nr. 79/2008) [Fortsetzung]
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Juni-Landtagssitzung fort. Ich habe heute folgende Abwesenheiten zu melden:
Der Abg. Pepo Frick wird durch die stellv. Abg. Claudia Heeb-Fleck ersetzt.
Der Abg. Johannes Kaiser wird durch den stellv. Abg. Adrian Gstöhl ersetzt.
Der Abg. Harry Quaderer wird durch den stellv. Abg. Roland Büchel ersetzt.
Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stellv. Abg. Thomas Gstöhl ersetzt.
Die Abg. Andrea Matt wird durch den stellv. Abg. Wolfgang Marxer ersetzt.
Bevor wir mit Traktandum 17 fortfahren, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund der Fülle der Traktanden, die wir heute noch bearbeiten müssen, Traktandum 21 - Totalrevision des Offenlegungsgesetzes sowie Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes - von der Tagesordnung absetze.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Betreffend die Absetzung des Traktandenpunktes zum Offenlegungsgesetz habe ich noch eine Bemerkung und eine Frage an den Herrn Regierungschef: Ich sehe zwar ein, dass aufgrund der Fülle der Traktanden und aufgrund der Zeit, die wir am Mittwoch verloren haben, dass diese Verschiebung sicher Sinn macht. Auf der anderen Seite haben wir von der ESA, das ist die EFTA-Überwachungsbehörde, bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Liechtenstein betreffend die nicht fristgerechte Umsetzung gerade dieser Transparenzrichtlinie eingeläutet bekommen. Dieses formelle Mahnschreiben erreichte Liechtenstein am 13. November 2007. Die Regierung hat am 19. Februar dieses Jahres entsprechend geantwortet und ich möchte einfach nur vom Regierungschef noch hier ein Statement hören, dass wir da nicht grössere Probleme bekommen. Vielen Dank.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist richtig, dass die ESA die ersten Verfahrensschritte wegen verspäteter Umsetzung eingeleitet hat. Das ist auch der Grund, weshalb die Regierung diese Gesetzesvorlage dem Landtag auf diese Landtagssitzung hin zugestellt hat. Wir sind natürlich nicht Herr des Verfahrens im Landtag. Wenn der Landtag zur Auffassung kommt, dass es aus Zeitgründen nicht möglich ist, alle Gesetzesvorlagen zu lesen, dann ist das in seiner Entscheidungshoheit.
Wie gesagt, wenn der Landtag diese Gesetzesvorlage heute absetzt, heisst das im Endergebnis, wenn er sie im Herbst behandelt, dass wir zumindest einen Monat verlieren werden, also wenn das im September und Oktober behandelt wird. Inwieweit die ESA hier einen zweiten Verfahrensschritt dann einleitet, da kann ich Ihnen keine abschliessende Antwort geben. Das wird die ESA dann zu entscheiden haben. Aber insgesamt, hoffe ich zumindest, dass es nicht zu einer zu langen Verzögerung kommt. Ansonsten wäre dann die 2. Lesung im September-Landtag vorgesehen gewesen. Wenn der Landtag darauf eintritt, kann es ja günstigstenfalls dann im Oktober sein. Das wäre dann ein Monat Zeitverzögerung.Abg. Paul Vogt
Guten Morgen. Ich bin der Meinung, dass der Präsident keine Traktanden absetzen kann, sondern dass das nur das Gremium machen kann. Der Präsident setzt die Tagesordnung fest, die gemäss Art. 19 der Geschäftsordnung zusammen mit der Einladung verschickt wird. Und wenn dann die Traktandenordnung nachträglich abgeändert wird, kann das nur das Gremium machen.Abg. Henrik Caduff
Es hat sich erledigt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Selbstverständlich möchte ich das dem Plenum nicht vorenthalten. Ich stelle also Antrag, Traktandum 21 - Totalrevision des Offenlegungsgesetzes - abzusetzen und in der September-Landtagssitzung in Behandlung zu ziehen. Und wie es aufgrund der Unterlagen aussieht, ist es durchaus möglich, einen Monat später im Oktober dann die 2. Lesung und die Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage vorzunehmen. Es würde dann, wie der Herr Regierungschef erwähnt hat, ein Monat Verzögerung daraus resultieren.
Wer meinem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag zustimmt und Traktandum 21 von der Tagesordnung abgesetzt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zur weiteren Behandlung der noch anstehenden Traktanden. Wir haben gestern Abend Traktandum 17: Protokolle zur Assoziierung Liechtensteins an die Systeme von Schengen und Dublin behandelt und es steht noch die Abstimmung über den Antrag der Regierung aus. Es gab gestern noch eine Diskussion betreffend Abs. 2 und ich möchte diesbezüglich der Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck vorerst das Wort geben. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie bereits gestern, wenn auch zu später Stunde vielleicht etwas zu wenig deutlich zum Ausdruck gebracht, sind das Schengen-Assoziierungsabkommen und das Dublin-Assoziierungsabkommen miteinander untrennbar verknüpft und bilden eine Einheit.
Die liechtensteinische Assoziierung an Schengen/Dublin über das Schengen-Protokoll umfasst inhaltlich nicht nur die Assoziierung mit der EU und mit der Schweiz sowie im Dublin-Bereich mit Dänemark - diese drei Abkommen sind auch Gegenstand des Berichtes und Antrages -, sondern auch die Einbindung Norwegens, Islands sowie Dänemarks an Schengen. Gemäss Art. 10 der Protokolle bilden alle diese Abkommen ein untrennbares Ganzes. Ohne Abschluss der weiteren Abkommen kann diese Assoziierung nicht in Kraft treten bzw. nicht in Kraft gesetzt werden.
Der Ermächtigungsantrag wurde explizit im Sinne der Einheit der Materie gestellt und die Abklärungen und in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit dieses Ermächtigungsantrages wurden bereits im Vorfeld seriös geprüft. Die Experten haben heute Morgen nochmals bestätigt, dass die Notwendigkeit gegeben ist, wie beantragt, den Landtag darüber beschliessen zu lassen. Mit der Genehmigung der Schengen/Dublin-Protokolle stimmt der Landtag damit implizit bereits dem Abschluss der Abkommen mit Norwegen, Island und Dänemark zu. Bei diesen Abkommen handelt es sich um Staatsverträge. Inhaltlich besteht bei der Verhandlung dieser Verträge aber überhaupt kein Spielraum. Sie werden dem vorliegenden, auf Liechtenstein angepassten Muster folgen.
Im Sinne von Art. 8 der Landesverfassung werden damit ausser der Ausweitung des territorialen Geltungsbereiches keine neuen Rechte und Pflichten geschaffen und dies hat auch keine zusätzlichen finanziellen Konsequenzen. Wegen der Ausweitung des territorialen Geltungsbereiches ist die Regierung der Einheit und Klarheit halber der Meinung, dass der Landtag hier über die gesamte vertragliche Ausgestaltung der Assoziierung befinden soll und somit die Regierung beauftragt bzw. ermächtigt wird, die weiteren notwendigen Abkommen zu schliessen. Durch die vertragliche Verknüpfung aller Abkommen könnte bei einem möglichen Referendum die gesamte Assoziierung zu Fall gebracht werden.
Die Ablehnung der Assoziierung in ihrer Gesamtheit auf dem Wege des Referendums ist bereits mit diesem Landtagsbeschluss möglich. Mit der Ermächtigung werden somit keine Volksrechte beschränkt, sondern sie werden im Sinne der Einheit der Materie gewahrt. Der Regierung wird mit diesem Vorgehen ermöglicht, eine rasche Ratifizierung und Inkraftsetzung der Assoziierung von Seiten Liechtensteins zu verwirklichen. Dies ist wichtig, damit zwischen der Schweiz und Liechtenstein der Beitritt möglichst eng erfolgen kann, also ohne zeitlichen Unterbruch. Die Regierung beantragt deshalb, über den Antrag in der vorliegenden Form abstimmen zu lassen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, guten Morgen. Wenn ich jetzt die Ausführungen der Aussenministerin richtig verstanden habe, ist es so, dass formell zwar selbstständige Abkommen abgeschlossen werden, aber die Referendumsfrist jetzt zu laufen beginnt und wir somit keine offenen Fragen in Bezug auf die Volksrechte haben und damit sich eigentlich auch die Frage erübrigt, wann die Referendumsfrist für die Zusatzabkommen beginnt.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Landtagsvizepräsident. Diese Präzisierung ist vollkommen richtig. Mit diesem Antrag sind bereits alle Teilabkommen referendumsfähig.
Ich wollte noch ergänzen: Die Verhandlungen mit Norwegen, Island und Dänemark wurden bereits aufgenommen. Sie erfolgen problemlos, das heisst, sie gehen problemlos vonstatten. Es scheint eine reine Formsache zu sein, bis einfach auch diese Abkommen in Schriftform vorliegen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann verlesen wir den Antrag, den Sie auf Seite 166 finden.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Der Antrag der Regierung an den Hohen Landtag wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Vielleicht habe ich gestern zu später Stunde etwas nicht richtig mitbekommen, aber ich habe die Meinung, wir haben über den Finanzbeschluss bereits gestern Abend abgestimmt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, haben wir. Es heisst ja «dem beiliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen». Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Das haben wir gemacht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dieser Finanzbeschluss wurde verabschiedet.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Genau. Darum müssen wir jetzt nicht mehr neu ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Nein, das müssen wir nicht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Wir haben nur über die ersten drei Punkte abzustimmen. Das einfach für das Protokoll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Danke. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-