Totalrevision des Statistikgesetzes (Nr. 40/2008); [1. Lesung: 30. Mai 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 105/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 8: Totalrevision des Statistikgesetzes. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Die bezügliche Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 105/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Andrea Matt
Guten Morgen. Ich beantrage Artikelaufruf.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Die Abg. Andrea Matt beantragt, diese Vorlage durch Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dem Antrag ist nicht zugestimmt. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Einfach zur Klärung auch für das Protokoll: Ich gehe davon aus, dass unter «Gemeinden» die Gemeindeverwaltungen verstanden werden und auch die Bürgergenossenschaften mit eingeschlossen sind.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Guten Morgen, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. «Gemeinden» ist hier im Oberbegriff zu verstehen und umfasst die gesamte Organisation in der Gemeinde, in jeder Gemeinde natürlich auch.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über Art. 6 abstimmen. Wer dem Art. 6 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe schon anlässlich der 1. Lesung den Abs. 2 erwähnt. Hier heisst es - ich zitiere: «Forschungsstellen, denen Personendaten im Sinne von Abs. 1 weitergegeben werden, haben schriftlich zu bestätigen, dass sie das Statistikgeheimnis wahren und sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes halten». Im Bericht der Regierung heisst es, dass mit diesen Forschungsstellen Datenschutzverträge abgeschlossen werden und bei allfälligen Verstössen gegen das Statistikgeheimnis oder gegen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 50'000 vorgesehen sei. Im Text des Gesetzes finde ich aber keine solchen Bestimmungen. Ich habe hier auch gewisse Bedenken, dass dann einfach so quasi Strafbestimmungen über den Regierungsbericht eingeführt werden können. Auch in den Strafbestimmungen finde ich hier nichts. Ich habe deshalb auch anlässlich der 1. Lesung angeregt zu prüfen, ob man hier das stärker fassen kann. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie hier diese Bedenken nicht teilt und ob hier nicht eben bestimmte Dinge im Gesetz aufgenommen werden müssten, dass man hier überhaupt eine Handhabe hat, ansonsten später dann das eventuell nicht so leicht durchzusetzen ist.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich nehme sehr gerne nochmal Stellung, wie ich das anlässlich der 1. Lesung schon getan habe: Selbstverständlich sind auch die Forschungsstellen und deren Mitarbeiter an das Statistikgeheimnis gebunden. Deshalb schliesst das Amt für Statistik, heute die Abteilung Statistik, mit diesen betreffenden Institutionen und Personen auch Verträge ab. Wenn Sie den Art. 22 dann lesen, den werden wir dann in 2. Lesung auch nochmals betrachten, so steht dort - ich zitiere: «Wer vorsätzlich die Bestimmungen von Art. 16 verletzt». Und auf den weisen wir ja die entsprechenden Personen hin, der wird mit entsprechender Geldstrafe mitunter bestraft. «Wer» ist offen formuliert. Es ist nicht an Landesangestellte gebunden. Darunter fallen auch die Mitarbeitenden, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben.
Was unsere Absicht war und das war auch die Frage - das habe ich übrigens anlässlich der 1. Lesung schon so ausgeführt und diese Abklärungen haben sich auch bestätigt. Wir haben da keinen Grund mehr gesehen, das nochmals so auszuführen. Was wir aber zusätzlich machen, ist eben eine Konventionalstrafe für diese Personen vorzusehen, weil damit auch ein entsprechender Schaden dann abgedeckt werden kann. Für die Landesangestellten gilt sowieso das Amtshaftungsgesetz.Abg. Alois Beck
In den Strafbestimmungen, im Art. 22, wird auf den Art. 16 Bezug genommen. Hier wird gesagt, dass eben das Landgericht dann je nachdem eine Bestrafung aussprechen kann. Hier geht es aber darum, dass innerhalb dieses Vertrages - und ich gehe davon aus, dass das mit dem Amt für Statistik abgeschlossen wird -, dass hier eine Konventionalstrafe vorgesehen ist. Und wie gesagt, ich sehe das hier nicht durch das Gesetz abgedeckt. Ich habe hier immer noch gewisse Bedenken.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. In rechtlicher Hinsicht ist die Konventionalstrafe eben kein strafrechtliches Instrument, sondern ein privatrechtliches Instrument, das zusätzlich zu den Strafbestimmungen hinzutritt. Ein privatrechtliches Instrument mit pönalem Charakter, das gebe ich zu. Aber noch einmal: Art. 16 gilt auch für die Personen, die statistische Daten bearbeiten oder weiter bekommen, mit denen solche Verträge abgeschlossen werden. Ansonsten muss ich Sie bitten, einen Abänderungsantrag zu stellen, wenn Sie meinen, dass das für Sie nicht abgesichert ist.Abg. Alois Beck
Mein Anliegen war ja bei der 1. Lesung, dass das etwas umfassender angeschaut wird. Und ich habe nach wie vor den Eindruck, dass das nicht ganz zusammenpasst. Aber das sind vielleicht unterschiedliche Auffassungen. Ich kann das jetzt auf die Schnelle auch nicht so abändern. Ich möchte das auch nicht tun.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Für die Regierungsbank ist es schwierig, auf Eindrücke zu reagieren, wenn Sie mir nicht plausibler darlegen können, was hier das Problem ist. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es strafrechtlich abgesichert ist und eben zusätzlich auch noch mit dieser Konventionalstrafe mit Bezug auf einen Schaden abgesichert ist in privatrechtlicher Hinsicht. So weiss ich nicht, wo die Lücke besteht. Deshalb ist eine Antwort auch schwierig.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen. Wer dem Art. 17 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer mit der Verabschiedung des Statistikgesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir das Statistikgesetz abschliessend behandelt.
Die Regierung beantragt, bei der Amtlichen Statistik eine ständige Stelle für ein Indikatorensystem zur nachhaltigen Entwicklung zu bewilligen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 20 Zustimmung bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diese ständige Stelle bewilligt und Traktandum 8 erledigt. -ooOoo-