Schaffung eines Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), (Nr. 77/2008); [1. Lesung: 27. Juni 2008] Stellungnahme der Regierung (Nr. 107/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 12: Schaffung eines Gesetzes über die Ausländer - sprich Ausländergesetz.
Die Stellungnahme der Regierung für die 2. Lesung trägt die Nr. 107/2008 und steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich beantrage aufgrund der Fülle des Gesetzes, nicht zuletzt auch, weil sich nur ganz wenige einzelne redaktionelle Änderungen darin neu befinden, artikelweise Abstimmung.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ausnahmsweise melde ich mich doch zu Wort aufgrund des Antrages des Abg. Rudolf Lampert. Es ist natürlich Ihr Recht, artikelweise Verlesung zu beantragen. Ich denke mir, dass dieses Gesetz doch eine gewisse Wichtigkeit hat, die es nötig macht, das Gesetz zu verlesen. Ich bin da anderer Ansicht und möchte dies diesmal auch ausgedrückt haben.Abg. Paul Vogt
Ich bin normalerweise sehr gerne bereit, in der 2. Lesung durch Artikelaufruf vorzugehen. In diesem Fall aber nicht. Ich denke, dieses Gesetz hat doch eine sehr grosse Bedeutung und wir müssen uns dafür die nötige Zeit nehmen. Im Übrigen glaube ich, dass Sie sich versprochen haben, indem Sie gesagt haben: Artikelweise Abstimmung.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe mich auch falsch ausgedrückt. Ich wollte natürlich anstelle der Lesung artikelweisen Aufruf, aber ich ziehe meinen Antrag zurück. Es gibt kein Problem damit, wenn hier dieses Gesetz wichtiger als andere angeschaut wird. Ich habe bisher gedacht, dass wir eigentlich nur wichtige Gesetze erlassen. Aber ich habe kein Problem damit, wenn hier die Lesung gewünscht wird. Ich ziehe also meinen Antrag zurück. Ich habe damit kein Problem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der Lesung des Verfassungsgesetzes beginnen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dieses Verfassungsgesetz einhelliger Zustimmung bedarf, andernfalls an einer weiteren Lesung jeweils eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln erforderlich ist. Dieses Verfassungsgesetz tritt jetzt nur in Kraft, wenn dieses Verfassungsgesetz heute einstimmig verabschiedet wird. Dann haben wir Einhelligkeit bei einer zweiten Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 28 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir dieses Verfassungsgesetz abschliessend behandelt.
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gesetz über die ausländer (ausländergesetz; AuG)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Ausländer, sprich Ausländergesetz.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage einen Einschub: «Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländern erfolgt im Interesse der Volkswirtschaft und aus humanitären Gründen» usw. - wie es hier steht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich denke, dass dieser Einschub nicht notwendig ist. Wir haben betreffend humanitäre Gründe einen Artikel eingebaut, der es erlaubt, dass man Rücksichten auch auf humanitäre Gründe nimmt. Grundsätzlich ist dieses Gesetz so ausgelegt, dass die Zulassung im Interesse der gesamten Volkswirtschaft erfolgen soll. Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag des Abg. Paul Vogt gehört. Er wünscht einen Einschub «und aus humanitären Gründen».
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht stattgegeben.
Wir stimmen noch über Art. 5 ab: Wer dem Art. 5 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich bedaure, dass hier die Regierung keine präzisere Formulierung gefunden hat, wenn die Rede «von wichtigem öffentlichen Interesse» ist. Gemeint sind ja landwirtschaftliche Praktikanten, Au pair, Kabarett-Tänzerinnen, Sportler usw. Ich denke, das kann man nicht unter «öffentliche Interessen» subsumieren. Hier geht es um klare, besondere wirtschaftliche Interessen.
Ich beantrage daher die Änderung auf «Härtefälle oder besondere wirtschaftliche Interessen», und zwar sowohl in der Titelüberschrift wie auch in Abs. 1.Abg. Andrea Matt
Ich habe noch eine Frage, und zwar, wenn eine Drittstaaten-Ausländerin oder ein Drittstaaten-Ausländer eine Ehe mit einer liechtensteinischen Staatsbürgerin oder Staatsbürger eingegangen ist und vor Ablauf von 5 Jahren die Ehe getrennt wird, ob der oder die dann dem Drittausländer-Gesetz oder der Personenverordnung untersteht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben schon in der ersten Lesung über diesen Terminus «öffentliche Interessen» diskutiert. Wir haben das auch noch einmal überprüft, ob wir hier einen besseren Begriff finden. Es geht eigentlich darum, dass es sich hier um eine Ausnahme des Zweckartikels handelt. Im Zweckartikel werden nämlich die volkswirtschaftlichen Interessen festgelegt. Jetzt gibt es natürlich Personengruppen, die diesem Zweckartikel nicht zur Gänze entsprechen und wo durchaus ein gewisses öffentliches Interesse besteht, dass man hier Ausnahmen macht.
Wir denken uns, dass deshalb der Begriff «öffentliches Interesse» insgesamt doch berechtigt ist, denn darunter fallen natürlich noch mehrere Berufsgruppen. Ich denke hier zum Beispiel an Pflegepersonal im öffentlichen Gesundheitswesen. Wenn wir zu wenig Pflegepersonal hier in Liechtenstein rekrutieren können, dann ist es durchaus im öffentlichen Interesse, dass hier eine Ausnahme gemacht wird. Es geht aber auch um andere Personen, die in sozial ausgerichteten Institutionen arbeiten, wo ebenfalls entsprechende Personen in Liechtenstein nicht gefunden werden können. Ich denke an Betreuungszentren usw. Insgesamt scheint uns hier der Begriff «öffentliches Interesse» durchaus angebracht, weil hier der engere Begriff des wirtschaftlichen Interesses an seine Grenzen stösst.
Dann zur zweiten Frage: Wenn es um eine Ehe einer Ausländerin oder eines Ausländers mit einem Liechtensteiner geht, dann untersteht das hier nicht dem Ausländerrecht, weil hier ja Drittstaatsangehörige betroffen sind. Ich weiss allerdings nicht, in welchem Zusammenhang das hier mit dem Art. 21 steht.Abg. Andrea Matt
Danke. Aber wenn die Ehe vor Ablauf von 5 Jahren getrennt wird, dann beantragt der Ehegatte, der Drittstaaten-Ausländer ist, ja ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und müsste somit diesem Ausländergesetz unterstehen. Es hat durchaus seine Berechtigung, weshalb ich frage.Regierungschef Otmar Hasler
Dann wird ja dieses Gesuch dann auch nach der Personenverkehrsverordnung behandelt und dementsprechend auch geklärt und entschieden.Abg. Andrea Matt
Nein, es ist ja die Ehe getrennt worden und damit ist ja das Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten erloschen, es basiert nicht mehr auf einem Familiennachzug. Er muss ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen, und das kann er dann doch nur nach diesem Gesetz.Regierungschef Otmar Hasler
Wenn eine Ehe getrennt oder geschieden wird vor Ablauf der 5 Jahre, dann haben wir ja das gestern schon miteinander diskutiert, dann wird nicht dieses Ausländergesetz angewandt, wenn es um eine Ehe mit Kindern geht, ob jetzt der Elternteil in Liechtenstein bleiben kann oder nicht, sondern dann wird das nach der Personenverkehrsverordnung dementsprechend entschieden. Wenn dann die Ausreise entschieden ist und nachher ein Gesuch gestellt wird, das heisst, wenn die betreffende Person ausgereist ist, dann ist es klar, dann ist es eine Drittstaatsangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger. Und danach müsste dann ein Gesuch nach diesem Gesetz gestellt werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Er beantragt, in Art. 21 sowohl den Titel wie in Abs. 1 folgende Änderung vorzunehmen:
Anstelle «oder wichtige öffentliche Interessen» beantragt er «besondere wirtschaftliche Interessen»: Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht stattgegeben.
Wir stimmen noch über Art. 21 ab: Wer dem Art. 21 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf den Abs. 3 Bst. b, den zweiten Teil des Satzes, der die Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift betrifft.
Ich habe schon anlässlich der ersten Lesung ausgeführt, dass mir die Bezeichnungen für die Sprachkenntnisse zu unbestimmt sind. Das könnte man eigentlich nur aus der Welt schaffen, wenn man hier klare gesetzliche Bestimmungen anwendet.
Die Regierung hat die Möglichkeit, im Abs. 6 das Nähere mit Verordnung zu regeln.
Ich möchte ausdrücklich darauf verzichten, die Sprachniveaus in die Gesetzesvorlage einzubringen, damit die Regierung ihren Handlungsspielraum nicht zu sehr eingeschränkt hat. Was ich aber wünsche, ist, dass wir später für die Materialien etwas zur Verfügung haben, dass die Regierung mir ziemlich mit Bestimmtheit sagen kann, dass die Sprachniveaus, die in der Verordnung aufgeführt werden, dann auch regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Ich bin der Meinung, dass gewisse Sprachniveaus, wie zum Beispiel das Sprachniveau A 1, unter gewissen Umständen zu wenig wirksam ist. Wenn man gewisse Beispiele anschaut, sind das wirklich nur die allernötigsten Grundbegriffe, touristische Grundbegriffe, die jemand braucht.
Ich möchte, dass die Regierung mir bestätigt, dass diese Wirksamkeit in der dazugehörigen Verordnung regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft wird.Abg. Paul Vogt
Ich möchte den Abg. Jürgen Beck darauf aufmerksam machen, dass A 1 nichts mit touristischen Grundbegriffen zu tun hat. Die Ausführungen der Regierung auf Seite 21 sind leider irreführend. Was hier über das Niveau A 1 gesagt wird, stimmt nicht.
Niveau A 1: Die Deutschprüfungen werden vom Goethe-Institut durchgeführt, das sind standardisierte Prüfungen. Die Regierung sagt hier, dass die Prüfungen von der betreffenden Lehrperson durchgeführt werden. Das ist nicht richtig. Wenn man zum Beispiel in der Türkei schaut, so werden diese Deutschprüfungen an drei Orten durchgeführt, in drei Städten - Izmir, Ankara und Istanbul. Es sind standardisierte Prüfungen, ohne dass die betreffenden Lehrer dabei sind. Die Voraussetzungen werden bei A 1 im Allgemeinen so formuliert, dass je nach Vorkenntnissen, die jemand mitbringt, zwischen 80 und 200 Lektionen erforderlich sind, um diese Kenntnisse zu erreichen.
Wenn jemand gute Voraussetzungen hat, was im Allgemeinen bei Leuten aus der Türkei beispielsweise nicht der Fall sein dürfte, dann schafft er es in 80 Lektionen. Wenn man schaut, wie das bei uns in der Praxis aussieht, so werden diese Deutschkurse am BZB in Buchs angeboten. Dort sind es dreisemestrige Kurse, Intensivkurse, das heisst, 2 x 2 Lektionen pro Woche, und das über eineinhalb Jahre hinweg. Es sind keineswegs nur ein paar touristische Grundbegriffe, indem man sagen können muss: Ich möchte ein Bier und noch ein Bier, sondern es geht wirklich darum, dass man sich im Alltag einigermassen verständigen kann.Es ist auch nicht so, wie das die Regierung behauptet, dass es vor allem um das Verstehen gehe. In A-1-Kursen wird auf alle vier Fähigkeiten Wert gelegt. Man muss wohl Hörverständnis haben, man muss lesen können, man muss schreiben können, man muss reden können. In diesem Sinn, glaube ich wirklich sagen zu können, dass A 1 sicher die unterste Prüfung ist, die angeboten wird, aber es sind standardisierte Prüfungen und man muss ein Grundverständnis der Sprache mitbringen, das höher ist als das, was die Regierung hier schreibt.
Wenn ich gerade bei diesen Prüfungen bin, dann muss ich auch sagen, ich kann mir schlecht vorstellen, wie die Regierung hier nun eine individuelle Betreuung und Hilfestellung bieten will, wenn es um Leute geht, die irgendwo in einer ländlichen Region in der Türkei leben.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich genau aus diesen Gründen die Diskussion nicht über die Sprachniveaus führen. Darüber gibt es die verschiedensten Ansichten. Es wird übrigens nicht nur vom Goethe-Institut geprüft, da gibt es klare Regelungen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Die Kurzdefinition kann sich unterscheiden. Ich gebe Ihnen nachher noch schnell eine kurze andere Erklärung zum Sprachniveau A 1.Mir geht es allerdings nicht um die Niveaus, sondern ich wollte damit die Handlungsfähigkeit der Regierung ganz bewusst nach oben und nach unten offen halten, damit die Regierung die Wirksamkeit der Sprachniveaus nach Bedarf prüfen kann. Ich denke, das ist das Wesentliche. Es nützt uns nichts, wenn wir jetzt über den Inhalt von Sprachniveaus sprechen, weil das kann sich wirklich unterscheiden.
Ich kann Ihnen eine Definition, die absolut auch zutreffend ist, zitieren. Diese Definition stützt sich auf die Stufe A 1, Germany, aus dem europäischen Referenzrahmen des Europarats - ich zitiere: «Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äussern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt».
Das zur Klarstellung: Wie gesagt, ich möchte nicht die Diskussion über die Sprachniveaus selbst führen, ich möchte der Regierung die Möglichkeit geben, diese Sprachniveaus eben in der Verordnung regelmässig auf ihre Wirksamkeit prüfen zu können, ohne dies im Gesetz schon fix vorgeben zu müssen. Denn Sie wissen, dass etwas, was im Gesetz verankert ist, relativ schwer abgeändert werden kann, ganz im Gegensatz zu einer Verordnung, die den Bedürfnissen angepasst werden kann. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zum Votum des Abg. Jürgen Beck:
Wir werden in der Verordnung präzisieren, wie wir diese Spracherfordernisse überprüfen wollen bzw. wie dieser europäische Referenzrahmen für Sprachen, hier Niveau A 1, zu verstehen ist. Ihren Hinweis erachte ich als durchaus angebracht, dass regelmässig überprüft wird, ob die Zielsetzung, die wir damit haben, auch erreicht wird. Das ist richtig.Wenn ich zum Referenzrahmen für Sprache, Niveau A 1, komme, so fragt sich tatsächlich, Herr Abg. Vogt, ob das die einzige Auslegungsmöglichkeit ist. Ich habe mir nämlich hier auch Lehrmittel geben lassen, ich wollte auch sehen, wie dieser Referenzrahmen zu verstehen ist. Das Lehrmittel, das ich hier vor mir habe, entspricht dann vielmehr den Ausführungen, die der Abg. Beck gemacht hat. Hier geht es tatsächlich darum, dass man verstehen lernt, es wird hier das Verstehen abgefragt. Es sind einfache Lebensverhalte, die hier geprüft werden sollen; nämlich, dass die Menschen hier zum Beispiel Einkäufe machen können, dass sie sich unterhalten können mit Leuten, in Beziehung zu Wohnraum, zu alltäglichen Lebenssituationen.
Ich denke mir schon, dass die Abklärungen genügend fundiert gemacht wurden, sodass wir hier durchaus davon ausgehen können, erstens einmal, dass das Niveau, das wir verlangen, zwar genormt ist. Es ist genormt, aber es soll durch den Sprachlehrer selbst abgenommen werden können. Das können wir hier in der Verordnung durchaus für uns festhalten. Wir haben auch Ausnahmetatbestände hier drin, die wir dann auch als erfüllt betrachten. Zum Beispiel, wenn jemand drei Jahre lang an einer ausländischen Schule das Unterrichtsfach Deutsch besucht hatte, dann erachten wir die Voraussetzungen - hier im Gesetz werden ja nicht die genormten Sprachniveaus aufgeführt - als gegeben. Oder wenn solche Kenntnisse auch offensichtlich sind und dementsprechend auch erkennbar sind, dann erachten wir die Voraussetzungen auch als gegeben.Es gibt auch Voraussetzungen, die nicht unbedingt nur jetzt am Niveau A 1 des europäischen Referenzrahmens gemessen werden. Denn es wäre ja sinnlos, jemanden, der in einer Schule jahrelang Deutsch besucht, dass wir den noch einmal einem Test unterziehen, der sich hier an diesem Referenzrahmen orientiert. Wichtig ist, dass die Zielsetzung erreicht wird, dass die Leute doch einige Grundkenntnisse unserer Sprache haben, damit sie, wenn sie den Aufenthalt hier in Liechtenstein antreten, ihre Lebensverrichtungen hier auch selber vornehmen können.
Abg. Paul Vogt
Ich habe das nur mal vorweg schon hier angekündigt, dass man das Niveau A 1 richtig einstuft. Jeder, der sich darüber informieren will, kann das im Internet nachschauen unter «Goethe-Institut». Er wird dort meine Aussagen bestätigt finden, dass im Allgemeinen zwischen 75 und 200 Lektionen Voraussetzung sind. Er kann da auch Prüfungen anschauen, Beispiel-Prüfungen; er kann sich selber ein Bild machen. Die Lernziele, die der Abg. Jürgen Beck formuliert hat, das ist absolut richtig, so wird das umschrieben. Nur hat das nichts mit Sprachkenntnissen zu tun, die ein Tourist rasch erwirbt, um eben in einem Restaurant irgendetwas bestellen zu können, sondern das geht schon weiter. Ich habe das hier auch nur vorsorglich mal angefügt, weil hart wird es dann bei Art. 33, wenn es um den Familiennachzug geht.
Was nicht richtig ist, Herr Regierungschef, dass die Prüfungen durch die Lehrperson abgenommen werden. Das sind standardisierte Prüfungen, die, wie gesagt, in der Türkei in drei Städten durchgeführt werden. Das ist ein anderes Personal, das das prüft. Ich denke, wir können es dabei belassen. Jeder, der sich dafür interessiert, kann im Internet nachschauen.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich möchte eigentlich die Voten des Abg. Jürgen Beck und des Regierungschefs vollkommen unterstützen. Ich möchte jetzt nicht allzu weit ausholen, aber wenn wir im Traktandum 27 das Tierärztegesetz behandeln werden, ist eine Voraussetzung zum Zugang des Berufs des Tierarztes unter anderem auch eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache. In der Erklärung hierzu wird dann im Bericht und Antrag geschrieben: Dieses Erfordernis entspricht der aktuellen Integrationspolitik. Ich glaube nicht, dass ein Tierarzt mit Grundkenntnissen A 1 bei uns seinen Beruf ausüben sollte. Das möchte ich hiermit sagen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Doch noch einmal zu diesem Niveau A 1: Wie gesagt, ich kenne verschiedene Lehrmittel, die das Niveau A 1 anbieten. Ich kann Ihnen durchaus zugestehen - und das scheint mir auch ein Rahmen zu sein, der durchaus angemessen ist - wenn Sie sagen: Da müssen zwischen 75 und 100 Lektionen besucht werden. Das wäre ein Kurs von drei bis vier Wochen. Ich denke schon, dass man 75 oder 100 Lektionen in drei bis vier Wochen absolvieren kann.
Wenn hier geschrieben wird, dass es sich dabei um eine von der Lehrperson durchgeführte Prüfung handelt, dem möchte ich schon noch nachgehen. Wo die Prüfung stattfindet ist eine andere Frage. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Abklärungen, die hier nun intensiv getroffen wurden, nicht richtig sind. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Aber dieser Frage werde sicher noch im Detail nachgehen.Abg. Paul Vogt
Ich habe Ihnen die Praxis kurz geschildert. Wenn sie im BZB in Buchs diesen Kurs machen wollen, dann sind das drei Semester Intensivkurs, 2 x 2 Lektionen am Abend. Sie können das im Bildungsprogramm des BZB nachschauen. Das ist nicht einfach nichts, was hier verlangt wird. Wenn man den Bildungshintergrund dieser Leute sieht, ist das eine ganz beträchtliche Barriere. Man muss sich das vorstellen - jetzt rede ich im Hinblick auf Art. 33 - das sollen sie im Voraus in ihrem Heimatland erbringen können. Mir scheint das wirklich sehr bedenklich zu sein und ein ganz ausserordentliches Erschwernis, wenn es dann um den Familiennachzug geht.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich weiss, dass wir uns hier sicher nicht einigen werden. Aber Sie müssen auch sehen, dass wir bestimmte Integrationsvoraussetzungen haben wollen. Es ist unser Ziel, dass sich diese Leute hier in Liechtenstien integrieren und dementsprechend ihren Lebensmittelpunkt hier in Liechtenstein dann auch längerfristig haben. Da denken wir, dass wir eine bestimmte Leistung durchaus verlangen können und auch verlangen sollen.
Dass hier ein Deutschkurs besucht werden muss ist eine Vorleistung. Das stimmt, das ist eine Vorleistung dieser Menschen. Wir wollen behilflich sein. Sie haben gesagt, Sie können sich nicht vorstellen, wie man hier behilflich sein kann. Es gibt natürlich verschiedene Möglichkeiten, die wir anbieten können. Erstens einmal kann man sicher behilflich sein, wenn es darum geht, wo solche Kurse angeboten werden, wenn die Abklärungen geführt werden müssen, wenn es darum geht, die Lehrmittel dementsprechend zu beziehen oder zu organisieren, wenn es darum geht, dass man zum Teil auch in Liechtenstein solche Kurse in intensiver Form anbietet. Wir haben ja selbst hier geschrieben, dass solche Leute auch hierher kommen können und den Sprachkurs hier besuchen können im Rahmen eines Kurzaufenthalts. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die wir anbieten. Wir wollen behilflich sein. Wir wollen aber diese Integration auch fördern und wir fordern dementsprechend entsprechende Leistungen. Selbstverständlich ist das eine Leistung, die diese Leute bringen müssen. Ich bin überzeugt, dass ein solcher Kurs von allen bestanden werden kann. Sollte es hier Ausnahmen geben, die auch nachgewiesen werden können, dass dieser Test nicht machbar ist, dann ist das auch hier in der Verordnung dementsprechend geregelt. Es ist selbstverständlich, wenn nach wiederholtem Besuch dieses Kurses die Prüfung nicht bestanden wird, dass hier auf Einzelfälle eingegangen werden kann.Abg. Paul Vogt
Ich werde jetzt nicht mehr lange diese Diskussion verlängern, aber um klar zu machen, was ich gemeint habe, wenn ich gesagt habe: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was hier im Bericht steht, dann auch wirklich gemacht wird. Es ging mir um den Satz, Seite 21, und der lautet - ich zitiere: «Wesentlich ist, dass jeweils eine individuelle Betreuung und Hilfestellung geboten wird, angepasst auf die Bedürfnisse der betroffenen Ausländerin oder des betroffenen Ausländers». Ich meine, das ist ein schönes Lippenbekenntnis, es ist aber in der Praxis schlicht und einfach unmöglich, so etwas umzusetzen. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur das Wort Lippenbekenntnis nicht stehen lassen. Wir sind bemüht, Hilfestellung zu leisten. Wir können selbstverständlich das Erfordernis des Sprachtests den Leuten nicht abnehmen. Das Erfordernis, einen Sprachkurs zu besuchen oder je nachdem in der Ausbildung Deutsch als Fremdsprache zu belegen, die Erfordernisse können wir ihnen nicht nehmen. Aber wir können im Einzelfall durchaus Hilfeleistungen bieten, wenn es um organisatorische Fragen geht, wenn es darum geht, entsprechende Hilfestellungen bei der Beschaffung von Lehrmitteln zu geben, da können wir im Einzelfall sicher Hilfestellung leisten. Was das Lernen der Sprache anbelangt, das ist klar. Diese Leistung muss jeder selbst bringen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 27: Wer dem Art. 27 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 20 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich habe grundsätzlich noch eine Bemerkung: Es wird jetzt nur noch die Anzahl der Zustimmungen genannt. In der Geschäftsordnung finde ich nichts, das die Anzahl der Anwesenden genannt werden muss. Wenn man aber später nach Jahren mal dieses Protokoll kontaktiert und dann feststellt und sagt, 17 oder sagen wir 19 Zustimmungen und es waren nur 20 Abgeordnete anwesend, dann könnte man den Eindruck bekommen, dass die restlichen Abgeordneten dagegen waren. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll ist, die Anzahl der anwesenden Abgeordneten auch bekannt zu geben.
Ich würde es also begrüssen, dass wir die Anzahl der anwesenden Abgeordneten wieder nennen, um dies für spätere Konsultationen des Protokolls auch festzustellen, sonst hat man wirklich den Eindruck, es wäre fast ein überwiegender Teil dagegen gewesen oder nur wenige hätten zugestimmt.Abg. Heinz Vogt
Ich frage mich jetzt: Was heisst das für uns Stimmenzähler? Ich wurde darüber informiert, dass die Geschäftsordnung dies nicht vorsieht. Ich möchte hier schon eine klare Regelung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Die Geschäftsordnung, wie ich sie jetzt im Kopf habe, besagt nicht, dass man die Anwesenden nennen muss. Wie ich bereits erwähnt habe, scheint es mir sinnvoll, gerade beispielsweise beim vorliegenden Ausländergesetz, wenn jetzt 20 anwesend sind und 2 Abgeordnete nicht zustimmen, dann nennt man 18 Zustimmungen, dann weiss man nicht: Waren 7 oder waren eben nur 2 dagegen? Das ist meine Interpretation. Ich würde es begrüssen und ich möchte bitten, dass wir die Anwesenden auch nennen. Das macht ja auch kein zusätzliches Problem.Abg. Harry Quaderer
Ich glaube, das ganze Problem könnte auch gelöst werden, wenn wir unsere moderne Abstimmungsanlage in Betrieb nehmen würden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Da gebe ich Ihnen allerdings Recht. Ich hoffe, dass das bald der Fall sein wird.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Wenn wir die Geschäftsordnung zitieren, ist das ja so, dass die Anzahl bekannt gegeben werden muss, wenn ein Antrag mit weniger als 13 Stimmen angenommen wird. Dann ist es natürlich erforderlich, dass die Anzahl genannt wird. Man kann Ihren Ausführungen folgen, um gewisse Dinge nachzuvollziehen, aber dann würde ich beliebt machen, dass man das generell gemacht. Eine Wertung vorzunehmen, bei diesem Gesetz so und beim anderen Gesetz ist es weniger wichtig usw., das ist dann - von mir aus gesehen - heikel. Wenn man das so macht, würde ich das generell machen, aber - wie Sie gesagt haben - es ist nicht erforderlich, ausser, wenn ein Antrag angenommen wird, der weniger als 13 Stimmen vereinigt. Dann muss natürlich nachvollziehbar sein, dass zum Beispiel 20 Abgeordnete anwesend waren und warum das mit weniger als 13 Stimmen angenommen ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich teile Ihre Ansicht. Ich würde dann auch beantragen, dass man das generell macht, nicht nur jetzt bei diesem Ausländergesetz. Mir scheint es nicht unwichtig für spätere Konsultationen von Abstimmungen zu sein, dass man wirklich genau weiss: Es waren so viele Abgeordnete anwesend, so viele haben zugestimmt und so viele haben nicht zugestimmt. Sonst sagt eine Zahl 17 oder 18 oder 19 aus meiner Sicht wenig. Ich möchte das dem Plenum jetzt heute zur Abstimmung bringen, weil das nach meiner Ansicht nicht klar geregelt ist, dass man das kann, aber ich würde es vorschlagen.Abg. Rudolf Lampert
Ich glaube nicht, dass wir darüber abstimmen müssen, denn wir können heute nicht einfach so mir nichts dir nichts die Geschäftsordnung abändern. Die Geschäftsordnung besagt: Der Präsident gibt die Zahl der Zustimmenden bekannt und wenn weniger als 13 Stimmen sind, teilt er auch die Zahl der anwesenden Abgeordneten mit. Sie haben natürlich Recht, ich habe auch kein Problem damit, wenn Sie das generell machen wollen. Die Frage stellt sich dann auch, wenn wir eine elektronische Abstimmung haben, auch dann müsste für das Protokoll gesagt werden: 14 Ja bei 18 Anwesenden, denn sonst ist das nicht im Protokoll erfasst und nicht nachvollziehbar. Auch dann, wenn wir die elektronische Abstimmung haben, müsste das fürs Protokoll erwähnt werden. Wie gesagt, ich habe kein Problem, wenn Sie das jetzt so ändern wollen. Es ging nur darum, dass wir bei einzelnen Gesetzen, die irgendjemand für wichtiger hält als andere - ich halte die anderen für genauso wichtig wie dieses Gesetz -, dass dann irgendjemand in diesem Raum einfach sagt: Dieses Gesetz ist für mich wichtiger, und da möchte ich das festgehalten haben. Wenn Sie das generell machen wollen - ich habe damit überhaupt kein Problem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Es war auch nicht meine Absicht, zwischen den einzelnen Gesetzen zu differenzieren. Mir ist das nur jetzt plötzlich durch den Kopf gegangen. Ich lasse hier auch nicht abstimmen über eine Änderung der Geschäftsordnung, sondern ich wollte eigentlich beliebt machen, diese Praxis hier aufrechtzuerhalten. Nur das wollte ich. Ich wollte kein Büro in dieser Angelegenheit eröffnen. Es ist mir nur jetzt aufgefallen, dass plötzlich nur noch die Stimmenzahl gemeldet wird, und dann habe ich mir diese Gedanken gemacht. Aber ich gebe das Wort noch dem Herrn Landtagsvizepräsidenten.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich glaube, der Verfasser und diejenigen, die diese Geschäftsordnung damals genehmigt haben, haben sich etwas dabei gedacht, als sie diese Regelung eingeführt haben. Sie haben bewusst gesagt: Nur wenn nicht 13 Stimmen sind, müssen die Anwesenden bekannt gegeben werden. Für mich wäre das, wenn wir das jetzt ändern würden, nicht im Sinne dieser Geschäftsordnung. So interpretiere ich das. Es ging hier diesem Verfasser und - wie gesagt - dem damaligen Landtag sicher darum, dass man sagt: Wenn nicht 13 Stimmen sind, dann muss man ja wissen, wie viele anwesend sind, ob es dann eine Mehrheit war oder nicht. Daher würde ich jetzt hier diese Praxis nicht ändern, sondern dann würde ich das wirklich im Rahmen einer Geschäftsordnungsdiskussion mal machen, aber hier jetzt einfach eine Praxisänderung zu fixieren, davon würde ich persönlich absehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dazu möchte ich einfach bemerken: Für mich ist es keine Praxisänderung. Meines Wissens hat man schon des Öfteren die Anzahl der Anwesenden genannt, dann hat man sie wieder nicht genannt. Wie gesagt, ich möchte das dem Plenum überlassen. Ich würde es begrüssen, wenn die Zahl der Anwesenden genannt würde. Das war mein Wunsch und das hat keine Konsequenzen auf die Geschäftsordnung. Das soll auch nicht ein Beschluss sein. Wenn man der Ansicht ist, das soll so nicht passieren, dann habe ich das zu akzeptieren. Ich habe Ihnen meine Beweggründe dargelegt.Abg. Paul Vogt
Ich war in der Kommission, die die Geschäftsordnung vorbereitet hat. Es geht schon in die Richtung, die der Landtagsvizepräsident gesagt hat, die Geschäftsordnung hat hier einfach das Minimum festgehalten. Wenn es weniger als 13 sind, dann muss die Zahl der Abgeordneten festgestellt werden, damit es klar ist, ob eine Mehrheit der Anwesenden zustande gekommen ist oder nicht. Wenn mehr als 13 Stimmen da sind, dann lässt es die Geschäftsordnung offen, dann kann man das handhaben wie man will, weil es rechtlich ohne Bedeutung ist. Ich denke, Regierungschef Otmar Hasler war auch in dieser Kommission, wenn ich mich richtig erinnere.Abg. Rudolf Lampert
Meines Erachtens kommt, wenn wir jetzt bei Gesetzen sagen: 13 von 18 oder 15 von 25 usw., dass wir dann unterscheiden zwischen einer beinahe qualifizierten Annahme eines Artikels oder nur einer mehrheitlichen Annahme. Wir machen eine Qualifikation, ob dieser Artikel qualifiziert angenommen wurde oder nur von einer knappen Mehrheit. Es ist nicht relevant für ein Gesetz, ob es mit knapper oder mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Ein Artikel wird entweder gutgeheissen oder nicht gutgeheissen, deshalb ist es für mich irrelevant, in welcher Höhe er angenommen wird. Aber da kann man geteilter Meinung sein und ich schliesse mich natürlich der Mehrheit an, wenn das geändert werden soll. Damit habe ich kein Problem.Landtagspräsident Klaus Wanger
Rechtlich teile ich Ihre Ansicht. Ich möchte das jetzt aber nicht als Beschluss. Ich möchte Sie konsultativ fragen, was Sie wünschen. Ich würde Ihnen empfehlen, dass bei zweiten Lesungen die Anzahl der Abgeordneten hier im Hohen Hause genannt wird und die Zustimmung ebenfalls erwähnt wird.
Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist dieser Vorschlag nicht in die Geschäftsordnung übernommen, aber es ist der mehrheitliche Wunsch dieses Plenums. Ich bitte die Schriftführer, das künftig so zu handhaben.
Dann können wir weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage die Streichung von Bst. c in Abs. 1. Ich habe das schon mehrfach begründet. Mir scheint das eine unnötige Härte, dass man von Ehegatten oder vor allem auch in der Praxis von Ehegattinnen den Nachweis von Deutschkenntnissen vor ihrer Einreise verlangt. Ich werde es nicht mehr lange begründen, weil ich das schon mehrfach getan habe. Ich denke, es reicht, wenn diese sich verpflichten, nach der Einreise Deutsch zu lernen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Auch ich werde mich, weil ich weiss, dass wir in der zweiten Lesung sind, nicht mehr auf meine schon gemachten Aussagen berufen.
Nur eine Bemerkung zu den Anmerkungen des Abg. Paul Vogt: Wir haben da anscheinend eine ganz andere Lebensanschauung. Sie sehen das als Bestrafung, ich sehe das als Schutz der nachziehenden Ehegatten. Das können wir wohl so stehen lassen.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Danke, Herr Präsident. Ich sehe es ähnlich wie der Abg. Beck. Einerseits der Schutz des nachzuziehenden Ehegatten, andererseits auch aufgrund der Tatsache: Ist die Person einmal hier, ist es viel schwieriger, von ihr zu verlangen, dass sie Deutschkenntnisse erwirbt. Es wird viel schwieriger sein, hier Sanktionsmassnahmen zu ergreifen, wenn die Person erst einmal hier ist. Darum die Bedingung als Voraussetzung machen.Abg. Paul Vogt
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, worin da ein Schutz zu sehen sein soll. Wovor werden die geschützt? Ich weiss es nicht. Es geht doch um ein grundlegendes Recht, dass man zusammen mit seiner Familie leben darf. Und diesem humanitären Anliegen will man vom Grundsatz her in diesem Kapitel über Familiennachzug auch Folge leisten.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass heute praktisch keine Drittausländer mehr zugelassen werden. Wir reden also nur vom Familiennachzug von Drittausländern, die bereits heute in unserem Land leben. Da gibt es sehr wenige Leute, die in zwei, drei Jahren ihre Familie noch nachziehen können. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes wird das fast unmöglich sein.
Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, wie das denn für Familienangehörige, die irgendwo in Anatolien leben, in einem ländlichen Gebiet, die kaum die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen, die nicht autodidaktisch eine Fremdsprache erlernen können, aussieht. Da werden die Hürden sehr, sehr hoch.Abg. Jürgen Beck
Herr Abg. Paul Vogt, ich kenne Ihre Argumente und ich kann Sie in einer gewissen Weise auch verstehen. Ich möchte wirklich die Diskussion nicht in die Länge ziehen, aber Sie haben gesagt, Sie können das Argument des Schutzes nicht verstehen. Nur ganz kurz, ich denke, der Herr Regierungschef wird dazu sicher auch noch Ausführungen machen.
Wenn ich nur daran denke, dass die Tatsache besteht - und das können Sie nun einmal nicht ignorieren - dass - vor allem in Ländern mit anderem kulturellen Hintergrund - die Möglichkeit besteht, dass dort Zwangsehen geschlossen werden, dann sehe ich es sehr wohl als Schutz. Denn wir können nicht auf andere Staaten Einfluss nehmen, wir können auch nicht auf andere Kulturen Einfluss nehmen. Und wenn es Kulturen gibt, die das Familienrecht oder das religiöse Recht vor das Staatsrecht stellen, das bei uns das höchste Gut ist, dann haben wir nur die Möglichkeit, über so einen Artikel dieses auszuschliessen.
Ich bin der Meinung, wenn wir einen Ehegatten, es kann ein Mann, eine Frau sein, in der Regel wird es eine Frau sein, ein 16-jähriges Mädchen, das im anatolischen Hochland lebt, das weit weg von jeglicher Bildung ist, das wird dann in ein Land verfrachtet - ich sage bewusst verfrachtet - natürlich ist die Familie da, aber wir kennen ja die familiäre Struktur nicht. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber dieses Mädchen bekommt genau durch diese Auflage die Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit ein wenig Bildung anzueignen. Und wenn es in diesem Land ist, dann hat es die Möglichkeit, sich auf einfachste Art und Weise auszudrücken. Notfalls auch, um Hilfe zu bitten. Das sehe ich als Schutz an. Ich weiss, wir sehen das von einem anderen Punkt, das ist durchaus legitim. Aber das ist in aller Kürze die Begründung, warum ich dieses als Schutz ansehe.Abg. Paul Vogt
Ich verweise Sie auf Bst. b: «beide Ehegatten nach liechtensteinischem Recht volljährig sind». 16-jährige Mädchen sind nicht volljährig nach liechtensteinischem Recht. Ihr Beispiel geht daneben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier geht es nun um das Integrationsanliegen, das in diesem Gesetz verankert ist. Wir wollen ein Gesetz machen, das dementsprechend die Voraussetzungen schafft, damit die Integration hier auch stattfindet und stattfinden kann. Letztendlich geht es darum, dass die Drittstaatsangehörigen, die Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt hier in Liechten-stein wählen wollen und hier ihre zukünftige Zeit verbringen wollen, dass sie sich in die Gesellschaft integrieren können.
Wie gesagt, dazu ist der Spracherwerb notwendig. Daran führt kein Weg vorbei. Ansonsten ist eine Integration nicht möglich. Natürlich muss die hiesige Bevölkerung ebenfalls Schritte unternehmen, damit eine solche Integration insgesamt möglich ist.
Jetzt geht es darum, dass wir bestimmte Voraussetzungen verlangen. Diese Voraussetzungen kann man jetzt als unnötig hohe Hürde betrachten oder eben als notwendige Voraussetzung, damit die Integration stattfindet. Eine dieser Voraussetzungen ist beim Familiennachzug, dass hier entsprechende grundlegende Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen, damit von Beginn weg die Integration in die liechtensteinische Gesellschaft möglich ist. Das hat durchaus schon auch mit dem Schutz des Ehegatten zu tun, denn je selbstständiger er sich hier bewegen kann, je weniger er abhängig ist vom anderen Ehepartner, der ihm dann im Prinzip als Übersetzer dient, desto eher, denke ich mir, sind auch seine Persönlichkeitsrechte geschützt. Das kann man schon nicht ganz wegdiskutieren.
Noch einmal: Wir wollen keine unnötigen Hürden bauen. Wir verlangen im Grundsatz das Niveau A 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Wie das nachgewiesen wird, da schaffen wir verschiedene Möglichkeiten. Das wird in der Verordnung dann ausdefiniert. Hier ist es mir auch ein Anliegen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, nämlich diesen Sprachkurs im Ausland zu besuchen, ihn abzuschliessen und damit den Nachweis zu haben.
Oder b), da sagen wir: Wer mindestens drei Jahre lang an einer ausländischen Schule das Unterrichtsfach Deutsch besucht hat, da gehen wir davon aus, dass diese grundlegenden Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Oder c), soll es auch die Möglichkeit geben, dass dieser Partner im Rahmen eines Kurzaufenthalts hier in Liechtenstein einen solchen Sprachkursus besuchen kann und damit sich diese Grundkenntnisse der Sprache aneignen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir von Beginn weg diese Forderung durchsetzen müssen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Es geht letztendlich darum, dass eine geglückte Integration ermöglicht wird. Sie wird damit nicht garantiert, aber dass sie ermöglicht wird, indem eben die grundlegenden Sprachvoraussetzungen gegeben sind. Und an dem möchten wir festhalten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Der Abg. Vogt beantragt, in Art. 33 Abs. 1 lit. c ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Diesem Antrag ist nicht zugestimmt.
Wir stimmen noch ab über Art. 33: Wer dem Art. 33 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage, in Abs. 2 Bst. a die Streichung des Wortes «erheblich». Es soll einfach heissen: «durch den Widerruf der Bewilligung eines Elternteils gefährdet wäre».
Ich denke, man sollte hier nicht unnötigerweise diesen Artikel verschärfen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Dieser Art. 2 regelt einen Ausnahmetatbestand zu 1.
Wann soll bei einem solchen Widerruf von der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgesehen werden? Wir denken, es muss schon nachgewiesen sein, dass zu den gemeinsamen Kindern eine gelebte und intakte Beziehung besteht. Wenn dieser Nachweis erfolgt, dann ist es auch klar, dass durch den Widerruf das Kindeswohlleben doch erheblich gefährdet ist.Diese Beziehung ist zum Beispiel nicht erheblich gefährdet, wenn ein Elterngatte ins benachbarte Ausland ziehen muss. Ich denke, da kann man durchaus noch von einer intakten Beziehung zu den Kindern sprechen. Hingegen hat auch hier die Vergangenheit aufgezeigt, dass auch hier alle Umstände jeweils berücksichtigt werden, nämlich zum Beispiel, ob die Kinder schon länger hier zur Schule gehen, ob die gesellschaftlichen Kontakte so eng sind, dass man von einem Widerruf absehen soll. Es wird immer auch die Verhältnismässigkeit letztendlich geprüft. Deshalb plädiere ich, dass wir hier Art. 2 so belassen, wie er eigentlich bisher auch schon war.Abg. Paul Vogt
Ich nehme an, dass alle Abänderungsanträge von meiner Seite ohnehin abgelehnt werden. Sie sollen trotzdem formuliert werden, damit man auch feststellen kann, wie der Landtag eingestellt war.
Was das Beispiel mit dem Elternteil in einem benachbarten Land betrifft, so denke ich, dass dieses Beispiel nicht ganz korrekt ist, weil Drittausländer nicht in benachbarte Länder überstellt oder zurückgewiesen werden. Worauf es ankommt, ist meines Erachtens immer das Kindswohl, aber auch die Elternteile haben ihre berechtigten Anliegen. Wir haben das Beispiel der thailändischen Mutter aus dem zweiten Armutsbericht gehört, das die Abg. Andrea Matt vorgelesen hat. Mich hat dieses Beispiel sehr bedrückt. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man hier so hart geurteilt hat.
Ich bleibe dabei, dass man dies abschwächen soll und dass es mehr als ausreicht, wenn man hier von einer Gefährdung der Beziehung spricht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen: Der Abg. Paul Vogt beantragt, in Art. 39 Abs. 2 lit. a folgende Änderung vorzunehmen - ich lese lit. a vor: «zu den gemeinsamen Kindern eine gelebte und intakte Beziehung besteht und das Wohlergehen der minderjährigen Kinder durch den Widerruf der Bewilligung eines Elternteils» - in der Vorlage heisst es «erheblich gefährdet wäre» - und der Abg. Vogt beantragt, das Wort «erheblich» zu streichen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 4 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Wir können noch über Art. 39 abstimmen: Wer dem Art. 39 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine kleine Rüge an die Regierung zu erteilen, und zwar bezieht sich meine Rüge auf den Abs. 2, Zweck der Integrationsvereinbarung.
Ich habe anlässlich der ersten Lesung die Regierung ersucht, dem Landtag bis zu dieser Lesung die Grundzüge der Verordnung vorzulegen. Leider ist das nicht erfolgt und auch im Bericht und Antrag finde ich keinen Bezug darauf. Ich möchte nun nicht zu weit in die Tiefe gehen. Ich gehe davon aus, dass das übersehen wurde und ersuche die Regierung, dies einfach nachzuholen.Abg. Paul Vogt
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Abs. 3 eigentlich sinnlos und legistisch auch unnötig ist. Das, was der Abs. 3 will, wird durch Abs. 4 ebenfalls ausreichend abgedeckt. Im Übrigen ist der Absatz so formuliert, dass er eigentlich in die Übergangsbestimmungen gehören würde und nicht in Art. 41. Es geht ja nur um Ehegatten, die bereits eine Aufenthaltsbewilligung erteilt bekommen haben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Rüge des Abg. Beck hat durchaus ihre Berechtigung. Wir sind ganz einfach zeitlich nicht in der Lage gewesen, all diese Vorarbeiten schon zu erledigen, die Verordnung schon so weit zu bringen, dass wir sie auch zur Kenntnis bringen könnten. Selbstverständlich sind wir mit Hochdruck an dieser Arbeit, damit wir die Verordnung dann auch rechtzeitig in Kraft setzen können.
Was den Abs. 3 anbelangt: «Ehegatten, denen im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, sollen binnen zwei Jahren die deutsche Sprache in Wort und Schrift erlernen». Da geht es um die Ehegatten, die gleichzeitig zuziehen. Bei denen können keine Vorkenntnisse der deutschen Sprache verlangt werden, weil ja hier die Familie gleichzeitig zuzieht. Die haben dann eben in den folgenden zwei Jahren zukünftig diesen Spracherwerb zu vollziehen, das heisst, je nachdem für die Aufenthaltsbewilligung die niedrigere Stufe, für die Niederlassungsbewilligung dann die höhere Stufe. Deshalb gehört natürlich dieser Artikel nicht in die Übergangsbestimmung, sondern muss hier festgehalten werden.Abg. Paul Vogt
Dann ist mindestens die Verbform «wurde» missverständlich. Dann müsste das Präsens sein, wenn das so zu verstehen ist, wie Sie das formuliert haben.Regierungschef Otmar Hasler
Hier wurde daran gedacht. Nachdem ihnen die Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, haben sie die Sprache dann zu erlernen. Ich glaube, wir verstehen uns jetzt, was damit gemeint ist.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über Art. 41 abstimmen: Wer dem Art. 41 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage, in Abs. 1 die Bst. d und e zu streichen. Besonders krass und stossend finde ich Bst. e, dass dann, wenn eine Person soziale Hilfe empfängt, für die die betreffende Person zu sorgen hat, dass sie dann ausgewiesen werden soll. Das scheint mir sehr inhuman zu sein.
Auch der Bst. d, dass, wenn jemand unverschuldet in Arbeitslosigkeit gerät und länger als drei Monate arbeitslos ist, ausgewiesen werden soll, das scheint mir ebenfalls eine unzumutbare Härte zu sein. Es geht ja hier um Personen, die vielleicht schon seit, 10, 20, 30 Jahren in Liechtenstein sind. Diese Personen haben genauso ein Recht hier zu bleiben wie andere auch.Stv. Abg. Thomas Gstöhl
Ich lese das Wort «unverschuldet» hier nicht. Das hat der Abg. Vogt selber hineingedichtet. Die Praxis ist doch schon so, dass die Gerichte hier auch enge Grenzen setzen, wann und wie das angewendet werden darf, gerade die Ausweisung, der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung im Falle einer Arbeitslosigkeit. Es gibt da schon eine gängige Praxis, die nicht so dramatisch hart ist wie Sie das formulieren. Nur sollte der Staat auch gewisse Druckmittel haben. Wenn Sie die hier ersatzlos streichen, dann hat der Staat in diesem Bereich keine Druckmittel mehr. Wir sollten das nicht unnötig dramatisieren. Ich rate davon ab, Bst. d und e zu streichen. Danke.Abg. Alois Beck
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es beim Abs. 1 um eine Kann-Bestimmung geht, beim Abs. 2 ist es dann eine Muss-Bestimmung. Ich würde auch dafür plädieren, dass hier ein gewisser Spielraum erhalten bleibt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es wurde schon einiges zu diesem Art. 48 Abs. 1 gesagt. Da handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Es sollen Personen nicht einfach ausgewiesen werden, wenn eine der hier genannten Voraussetzungen gegeben ist, aber es soll durchaus die Möglichkeit bestehen, wobei das Verwaltungshandeln immer gewissen Grundsätzen zu folgen hat und einer der Grundsätze ist die Verhältnismässigkeit. Hier gibt es ebenfalls die gefestigte Rechtsprechung dazu. Die Gründe des Betroffenen werden in einem solchen Entscheid durchaus berücksichtigt.
Es geht da um die Anwesenheitsdauer: Wie lange ist jemand schon anwesend? Es geht um das bisherige Verhalten; es geht um den Integrationsgrad; es geht um Beziehungsfelder zum Beispiel zur Familie, zu eigenen Kindern; es geht um Erwerbstätigkeit - es geht um all diese Punkte. Nur weil jemand sechs Monate arbeitslos ist, wird es nicht zu einem Widerruf kommen. Aber es können Umstände zusammenkommen, die es durchaus rechtfertigen, dass hier ein Widerruf der Aufenthaltsbewilligung erfolgt. Wenn man die Statistik anschaut, dann sind das die absoluten Ausnahmefälle. Da können Sie die letzten Jahre zurückgehen. Ich glaube, wir haben das auch aufgeführt. Es kann aber durchaus Gründe geben, die dann - alle zusammengenommen - einen solchen Widerruf auch rechtfertigen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen. Er beantragt, in Art. 48 Abs. 1 lit. d und e ersatzlos zu streichen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über Art. 48 abstimmen. Wer dem Art. 48 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Ich beantrage Streichung von Bst. b in Abs. 1. Ich denke, das kann in manchen Fällen zu ganz unmöglichen Härtefällen führen. Ich beantrage deshalb die Streichung.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte darauf hinweisen: Es handelt sich wiederum um eine Kann-Bestimmung. Gerade eine solche Kann-Bestimmung erlaubt es eben auch, dass unmögliche Härtefälle verhindert werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt abstimmen: Er beantragt, in Art. 54 Abs. 1 lit. b ersatzlos zu streichen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Wir stimmen noch über Art. 54 ab: Wer dem Art. 54 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14:30 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des 2. Tages der September-Landtagssitzung fort.
Wir behandeln nach wie vor Traktandum 12: Schaffung eines Gesetzes über die Ausländer - sprich Ausländergesetz.
Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in zweiter Lesung und kommen zu Art. 55.
Ich bitte, den genannten Artikel zu verlesen.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 16 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 17 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen.Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen.Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 94 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine redaktionelle Korrektur. Es müsste richtig wie folgt heissen:
«Abs. 2) Die Regierung bestimmt den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Art. 2 Abs. 3, des Art. 7 Abs. 4, der Art. 51, 77, 78 und 80 mit Verordnung».
Damit ist klargestellt, dass es sich hier um unterschiedliche Artikel handelt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wir haben diese geringfügige Änderung zur Kenntnis genommen und stimmen nun über Art. 94 ab: Wer dem Art. 94 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Entschuldigung, der Abg. Harry Quaderer meldet sich noch zu Wort.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, ich möchte zum Abschluss dieser Gesetzesvorlage noch eine kurze Feststellung machen und eine Frage an die Adresse der Fraktionssprecherin der Freien Liste richten.
Zuerst einmal meine Feststellung: Die Fraktion der Freien Liste hat zu keinem einzigen Artikel des Ausländergesetzes ihre Zustimmung erteilt. Das ist ihr demokratisches Recht. Da habe ich kein Problem. Was mich jetzt doch erstaunt - und das ist meine Frage: Warum haben Sie der Verfassungsänderung, Art. 28 Abs. 2, «Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern werden durch Staatsverträge und Gesetz geregelt», Ihre Zustimmung erteilt?Abg. Paul Vogt
Ich nehme an, dass ich die Frage auch beantworten darf - oder nicht?
Abg. Harry Quaderer
Ich habe die Frage an die Abg. Andrea Matt gerichtet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort der Abg. Andrea Matt.Abg. Andrea Matt
Es ist ganz einfach: In die Verfassung wurde lediglich aufgenommen, dass man Bestimmungen zum Ausländerrecht auch im Gesetz verankern kann. So einer Bestimmung kann ich problemlos zustimmen. Wo ich jedoch nicht zustimmen kann, ist einem diskriminierenden Ausländergesetz, so wie es jetzt von Ihnen verabschiedet wurde.
Wir haben in der ersten Lesung ausführlich Position bezogen, haben die einzelnen Bedenken unsererseits aufgeführt - und deswegen können wir nicht zustimmen. Ich denke, wir müssen nicht die gesamte erste Lesung wiederholen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über Art. 94 abstimmen: Wer dem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Ausländer, sprich Ausländergesetz, zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann haben wir diese Gesetzesvorlage abschliesssend behandelt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des ehegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des strafgesetzbuches
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 165 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 165 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.
-ooOoo-
Rückkommensantrag auf traktandum 12: schaffung eines gesetzes über die ausländer (ausländergesetz; AuG)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Meine Damen und Herren, der Herr Regierungschef meldet sich zu Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Ich beantrage Rückkommen auf Traktandenpunkt 12: Schaffung eines Gesetzes über die Ausländer und begründe das wie folgt und möchte mich für einen Fehler auch entschuldigen: Wir haben im Zuge der Behandlung des Ausländergesetzes auch das Gesetz über das Strafgesetzbuch abgeändert, und zwar einzig mit dem Ziel, die Verweise auf die Strafbestimmungen an das neue Ausländergesetz anzupassen.
Jetzt ist - aus welchem Grund auch immer - ein Versehen passiert, nämlich im Gesetzestext sind zwei Worte herausgefallen. Und zwar im § 165 Abs. 1 und Abs. 2 - Geldwäscherei - sind in Abs. 2 die Worte «eines anderen» nach dem Wort «Betäubungsmittel» in der 3. Zeile herausgefallen. Das würde bedeuten, dass diese Gesetzesvorlage materiell abgeändert ist, nämlich, dass damit ein neuer Straftatbestand der Eigengeldwäscherei eingeführt wäre. Das war weder die Intention des Antragstellers und ich nehme auch nicht an die Intention des Landtags, sondern diese zwei Worte sind aus Versehen herausgefallen. Ich wurde durch den Rechtsdienst darauf hingewiesen.
Deshalb beantrage ich, dass wir auf diese Gesetzesänderung zurückkommen und diese zwei Worte wieder einführen, sodass es in § 165 Abs. 2 wie folgt heisst:
«Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, einem Vergehen nach den §§ 278, 278d oder 304 bis 308, einem Vergehen nach Art. 83 und 84 des Ausländergesetzes».
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 bis 85.Regierungschef Otmar Hasler
Entschuldigung, «Art. 83 bis 85 des Ausländergesetzes oder einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eines anderen herrühren» usw. Hier müssten diese zwei Worte «eines anderen» hinein. Damit ist der ursprüngliche Gesetzestext gemeint und das Versehen auch korrigiert.
Ich denke, wenn die Eigengeldwäscherei als neuer Strafttatbestand eingeführt werden soll, dann muss das begründet und auch vom Landtag diskutiert werden. Das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang mit dem Ausländergesetz. Deshalb bitte ich den Landtag, auf dieses Gesetz zurückzukommen. Ich entschuldige mich auch noch einmal. Ich weiss nicht, wie die zwei Worte verloren gegangen sind. Ich denke, dass damit auch der Intention des Gesetzgebers Genüge getan wird.Abg. Andrea Matt
Entschuldigen Sie bitte, aber ich sitze vielleicht auf der Leitung, aber einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz eines anderen ...Regierungschef Otmar Hasler
Nicht für sich selbst, sondern «eines anderen» muss es da heissen. Das ist heute der Gesetzestext.Abg. Andrea Matt
Aber wo ist denn da die Geldwäscherei?Regierungschef Otmar Hasler
Wenn es nur heisst «einem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz», dann wäre darunter ja auch die Eigengeldwäscherei als Straftatbestand zu subsumieren. Wenn aber danach die Worte «eines anderen» stehen, dann ist eben die Eigengeldwäscherei darunter nicht subsumiert. Und im Bericht und Antrag der Regierung war keineswegs diese materielle Änderung vorgesehen, sondern einziger Zweck der Abänderung des Strafgesetzbuches war die Anpassung des Verweises auf die Strafbestimmungen des neuen Ausländergesetzes.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir zuerst über den Rückkommensantrag der Regierung abzustimmen. Die Regierung beantragt Rückkommen auf das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Traktandum 12. Das finden Sie auf den Seiten 96/97.
Wer dem Rückkommensantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist dem Rückkommensantrag der Regierung zugestimmt. Die Regierung beantragt, in § 165 Abs. 2 in der 3. Zeile die beiden Worte «eines anderen» nach dem Wort «Betäubungsmittelgesetz» einzufügen. Wer diesem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe mich schon vor der Abstimmung gemeldet, hat aber keine Relevanz. Ich möchte nur für das Protokoll darauf hinweisen: Der Herr Regierungschef hat die Version aus Bericht und Antrag Nr. 77/2008 vorgelesen. Wir haben aber hier die Version der Gesetzesvorlage Nr. 107/2008 behandelt. Deshalb ist auch dieses Versehen in diesem Artikel entstanden, dass er vorgelesen hat: «einem Vergehen nach Art. 83 und 84». In der neuen Version heisst es aber: «einem Vergehen nach Art. 83 bis 85». Ich weiss, Sie haben das korrigiert, aber das war nur als Zwischenruf und jetzt ist es im Protokoll auch so festgehalten, dass wir dieses Gesetzes jetzt so verabschiedet haben. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich bin aber auf Traktandum 12 zurückgekommen, und im Traktandum 12 steht ganz klar: Bericht und Antrag Nr. 107/2008. Also ungeachtet dessen, was der Herr Regierungschef vorgelesen hat, ist es klar. Wir sind auf 12 zurückgekommen und auf die Stellungnahme der Regierung Nr. 107/2008.
Damit hat diese Ergänzung mit den zwei Worten ebenfalls einstimmig Eingang gefunden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Aufgrund dieser Änderung machen wir nochmals eine Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in dieser nun geänderten Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diese Gesetzesvorlage nun in korrigierter Form definitiv verabschiedet und Traktandum 12 bearbeitet. -ooOoo-