Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse (Nr. 116/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 2a: Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und Werbung für Tabakerzeugnisse.
Der Bericht und Antrag Nr. 116/2008 steht zur Diskussion.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich unterstütze die Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz. Wie von unserer Fraktion bei der letzten Lesung des Gesetzes schon beantragt wurde, soll die Bevölkerung darüber entscheiden, ob sie einen Nichtraucherschutz in der nun wirksamen absoluten Strenge oder in einer verhältnismässigen Weise und Anwendung will. Ich bin überzeugt: Der Nichtraucherschutz kann mit angemessenen Regelungen und mit Einbezug der Eigenverantwortung von Rauchern und Restaurantbesitzern ebenso wirkungsvoll gewährleistet werden.
Wie ich mich bei der Postulatsbeantwortung zum Schutz vor dem Passivrauchen geäussert habe, ist es unzweckmässig und übertrieben, ein generelles gesetzliches Rauchverbot für freiwillig zugängliche öffentliche Restaurants und Gaststätten auszusprechen; denn es gilt nicht nur, Nichtraucher vor dem Passivrauchen, sondern auch Raucher vor der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung sowie Gastbetriebe vor wirtschaftlichen Einbussen zu schützen. Dementsprechend hätte ich es damals begrüsst, dass sich Raucher noch in Gaststätten gemeinsam treffen können, wo das Rauchen erlaubt ist und entsprechende Vorkehrungen zum Schutz von Nichtrauchern getroffen sind.
Die Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz will es nun - wie es in der 1. Lesung des Gesetzes eigentlich vorgesehen war - den Gastbetrieben überlassen, welche Vorkehrungen zum Nichtraucherschutz getroffen werden. Die formulierte Initiative sieht eine angemessene Lösung zum Nichtraucherschutz vor, indem das Rauchen in geschlossenen Räumen, welche speziell als Raucherräume gekennzeichnet sind, sowie in gastgewerblichen Betrieben, welche nur über einen Gastraum verfügen, erlaubt sein soll. Im Weiteren soll die Regierung mittels Verordnung die näheren Vorschriften zur Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Raucherbetriebs festlegen.
Das liechtensteinische Gesetz zum Nichtraucherschutz gehört zu den strengsten Gesetzen im europäischen Vergleich und es geht weit über die entsprechenden Regelungen im Kanton St. Gallen und im Bundesland Vorarlberg hinaus. In unserem kleinen regionalen Raum, wo man leicht über die Grenze hinweg einkehren kann, ist die befürchtete Abwanderung von Gästen bereits eingetreten, oder die Gäste bleiben, wenn es das Wetter nicht mehr zulässt, zu Hause. In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass die Regelung des Nichtraucherschutzes, wie es in der Volksinitiative vorgesehen ist, auf die Regelung der Nachbarländer abgestimmt wird.
Der Staat hat durch gesetzliche Vorschriften für den Schutz der Passivraucher zu sorgen, doch auch gesellschaftliche Normen und private Regelungen tragen einen wesentlichen Teil zum Schutz der Passivraucher bei. Ich denke, dass durch die nun wirksame gesetzliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Rauchern das Gegenteil erreicht wurde. Es versteht sich von selbst, dass in öffentlichen und privaten Räumen gegenseitig Rücksicht genommen wird und Nichtraucher nicht unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt werden. So bin ich davon überzeugt, dass für die meisten Raucher die Rücksichtnahme auf die Nichtraucher das Hauptmotiv ist, das Rauchen einzuschränken.
Die Einführung des Nichtrauchergesetzes in unserem Lande zeigt es nun deutlich: Die Anzahl an Gästen ist zurückgegangen und in einzelnen Betrieben ist mit Verlusten zu rechnen, besonders im Winter, wenn die Gäste nicht mehr ins Freie ausweichen können. Diesen Umsatzrückgang erhalten die Betriebe nicht ersetzt und es ist meines Erachtens ein massiver Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit. Und, in einzelnen Gastbetrieben zeigt sich mit der Ausgrenzung der Raucher, dass Stammtische leer bleiben und ein gemeinsames Gespräch nicht mehr stattfindet.
Ich frage: So wie das nun herausgekommen ist, haben das einzelne Abgeordnete gewollt, die für diesen massiven Eingriff stimmten? Auch wenn einzelne Abgeordnete weiterhin auf einem strengen Nichtraucherschutz bestehen und die im Initiativtext vorgesehenen Regelungen nicht unterstützen können, möchte ich doch im Sinne des Volksrechtegesetzes und der Mitbestimmung der Bevölkerung Sie ersuchen, die gegenständliche Volksinitiative zur Unterschriftensammlung zuzulassen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Darf ich vielleicht bitten: Es geht hier grundsätzlich um Zustimmung oder Nichtzustimmung und es sollte nicht wieder ein Eintretensvotum abgehalten werden. Ich akzeptiere ganz kurze Statements, aber nicht im Sinne einer Eintretensdebatte. Ich bitte Sie, das bei den nächsten Wortmeldungen zu berücksichtigen. Abg. Alois Beck
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Am 29. August 2008 wurde bei der Regierung eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse angemeldet. Die Regierung hat diese Initiative zur Kenntnis genommen, hat eine Vorprüfung auf Vereinbarkeit der Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen durchgeführt, und übermittelt nun dem Landtag die Ergebnisse dieser Vorprüfung zur Behandlung. Die Regierung hat in ihrem Bericht festgestellt, dass die formelle Verfassungsmässigkeit gegeben ist. So weist zumindest einer der Initianten des Vereins «Gastronomie Liechtenstein» das Landesbürgerrecht als auch das notwendige Stimm- und Wahlrecht auf. Dem Verein als juristische Person gehen die verfassungsrechtlichen Legitimationsvoraussetzungen selbstredend ab.
Ein Initiativbegehren muss mit einem Bedeckungsvorschlag versehen sein, wenn aus der Durchführung der Initiative dem Staat entweder eine im Finanzgesetz nicht vorgesehene einmalige Ausgabe von CHF 300'000 oder eine länger andauernde jährliche Belastung von CHF 150'000 erwächst. Dies ist bei der vorliegenden Initiative nicht der Fall. Auch hinsichtlich der materiellen Verfassungsmässigkeit stellt die Regierung fest, dass die Initiative verfassungskonform ist und dem Gleichheitsgebot samt Verhältnismässigkeit der persönlichen Freiheit sowie der Handels- und Gewerbefreiheit nicht entgegensteht. Gemäss Regierungsbericht weist die Initiative zwar verschiedene legistische Mängel auf, diese begründen jedoch keine Verfassungswidrigkeit.
Weiter hält die Regierung fest, dass die Initiative auch mit bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt sowie weitere rechtliche Vorgaben erfüllt, wie zum Beispiel Vorgaben betreffend die Einheit der Form oder Vorgaben betreffend die Einheit der Art. Zusammenfassend kommt die Regierung zum Schluss, dass die gegenständliche Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und auch die formalen Voraussetzungen des Volksrechtegesetzes erfüllt. Die Initiative kann daher zur Unterschriftensammlung zugelassen werden.
Ich teile die Rechtsauffassung der Regierung und befürworte ebenfalls die Zulässigkeit der gegenständlichen Gesetzesinitiative. Überdies begrüsse ich es sehr, wenn die Bürgerinnen und Bürger über die Thematik des Schutzes vor Passivrauch ihre Meinung an der Urne abgeben können. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass die seit anfangs Juli geltende flächendeckende Regelung zu vielen Emotionen und Diskussionen geführt hat. Die Reaktionen auf das neue Gesetz fielen sehr unterschiedlich aus. Nun kann die Stimmbevölkerung direktdemokratisch darüber entscheiden, in welcher Form der Nichtraucherschutz ausgestattet werden soll.Abg. Paul Vogt
Ich möchte mich ebenfalls kurz äussern zur Frage der Zulässigkeit dieser Initiative. Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass bei anderen Gelegenheiten Votanten, die ähnlich auf die Sache eingegangen sind wie der Abg. Franz Heeb, abgeklemmt wurden und sich nicht dazu äussern durften.
Ganz kurz zur Initiative: Wenn der Abg. Franz Heeb meint, es gehe hier nur um zusätzliche Ausnahmen, so liegt er falsch. Der Initiative geht es zentral darum - und ich verweise hier auf das Interview im «Liechtensteiner Vaterland» vom letzten Samstag -, dass es allen Betrieben der Gastronomie möglich sein soll, sich als Raucherbetrieb registrieren zu lassen oder einen Raucherraum einzurichten. Es sollen also alle Betriebe der Gastronomie wieder Raucherräume haben.
Nun zum eigentlichen Thema - zur Frage der Zulässigkeit: Der Rechtsdienst der Regierung weist darauf hin, dass es verschiedene Mängel gibt. Wir haben nun zu würdigen, als wie schwerwiegend wir diese Mängel einstufen. Die Initiative wurde von einem Verband eingereicht. Die beiden unterzeichnenden Personen haben dies im Namen eines Verbandes getan. Rein formal betrachtet erfüllt daher die Initiative eine wesentliche Anforderung des Volksrechtegesetzes nicht. Die Regierung meint allerdings, dass man das nicht so streng auslegen darf, weil ja eine Person an sich als Initiant berechtigt wäre, auch als Einzelperson eine solche Initiative einzureichen. Ich denke, man sollte sich dann bei ähnlichen Fällen an den gleichen Massstab halten. Ich kann aber grundsätzlich die Argumentation nachvollziehen, dass es nur ein formaler Leerlauf wäre, wenn man nun Hubertus Real zwingen würde, das Ganze noch einmal als Einzelperson einzureichen.
Dann zu den legistischen Mängeln: Der Rechtsdienst hat festgestellt, dass es verschiedene legistische Mängel gibt. Es ist kein Titel vorhanden, kein Ingress, keine Inkrafttretensbestimmung. Weiter glaube ich, dass diese Initiative auch andere Mängel hat. Ich würde insbesondere mangelnde Klarheit des Textes kritisieren. Es ist aus dem Text nicht unmittelbar klar ersichtlich, wie weit diese Regelung gehen soll. Ich meine, hier ist auch ein Mangel an Bestimmtheit des Textes festzustellen und zu kritisieren. Trotzdem glaube ich, dass solche legistischen Mängel nicht ausreichen, um eine Initiative als unzulässig zu erklären.
Ich muss allerdings schon feststellen, dass es mich schon erstaunt hat, dass keine Juristen beigezogen wurden. Es gab da ja mehrere Äusserungen in den Zeitungen, dass der Verband der Gastronomie nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen würde usw. Auch da wurden offenbar keine juristischen Abklärungen getroffen, sondern man hat das einfach öffentlich verkündet, ohne dass man sich über den Sachverhalt erkundigt hat.
Ich komme zum Schluss: Für mich hat die Initiative wesentliche Mängel. Ich kann auch das Anliegen der Initianten nicht teilen. Für mich geht das in Richtung Abschaffung des Nichtraucherschutzes in Restaurants. Gleichwohl unterstütze ich den Antrag, diese Initiative als zulässig zu erklären.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dass das neue Gesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen nicht überall auf Zustimmung stossen würde, war zu erwarten. In den letzten Wochen konnte man verschiedene Äusserungen von Nichtrauchern, Rauchern und Gastwirten hören, die teils zustimmend, teilweise ablehnend waren. Der Verband «Gastronomie Liechtenstein» hat nun eine Initiative angemeldet, die eine Lockerung des Rauchverbots in den öffentlich zugänglichen Gaststätten anstrebt. Wenn es nach der «Gastronomie Liechtenstein» geht, dann sollen künftig spezielle Raucherräume möglich sein. Ausserdem sollen Gastronomiebetriebe, die nur über einen Raum verfügen, vom Rauchverbot ausgenommen werden.
Der Initiativvorschlag lehnt sich weitgehend an den ursprünglichen Vorschlag der Regierung an. Im Rahmen der Vernehmlassung sprach sich die «Gastronomie Liechtenstein» jedoch klar und deutlich gegen Ausnahmeregelungen aus. Ich möchte nur an das Schreiben vom 4. Oktober 2007 erinnern, das wahrscheinlich alle Landtagsabgeordneten erhalten haben. In diesem Schreiben beantragt die «Gastronomie Liechtenstein», den Art. 4 mit den Ausnahmen vom Rauchverbot ersatzlos zu streichen. In diesem Schreiben erwähnt die «Gastronomie Liechtenstein» den Grundsatz der Rechtsgleichheit, der verletzt würde, wenn die Vereinslokale nicht gleich wie die Gastronomiebetriebe behandelt würden. Wörtlich heisst es in diesem Schreiben - ich zitiere: «So ist es nicht einzusehen, weshalb in einem Gastlokal ein striktes Rauchverbot durchgesetzt wird, während in einem Vereinslokal, wo bekanntlich ebenso gewirtet und oft länger gesessen wird als in einer Gastwirtschaft, keinerlei Beschränkung gelten soll».
Ich frage mich nun, ob diese Rechtsgleichheit nicht mehr gilt oder ob im Sinn dieser Rechtsgleichheit nicht auch die Vereinslokale so genannte Raucherräume einrichten können sollten. Ich bin mir bewusst, dass der Landtag den Initiativtext des Verbandes «Gastronomie Liechtenstein» nicht einfach abändern kann. Somit werden die Stimmberechtigten, wenn die Initiative zustande kommt, nur über Raucherräume in der Gastronomie zu entscheiden haben.
Nachdem das Thema Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird und sehr unterschiedliche Meinungen darüber vorhanden sind, bin ich dafür, dass das Volk über das Ausmass des Nichtraucherschutzes entscheidet. Aus diesem Grund spreche ich mich dafür aus, dass die Initiative zur Unterschriftensammlung zugelassen wird.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Darf ich nochmals darauf hinweisen: Im Gegensatz zum Votum des Abg. Alois Beck und auch des Abg. Paul Vogt, die im Wesentlichen auf den Bericht und Antrag Bezug genommen haben, höre ich jetzt wieder eigentlich Eintrittsvoten. Sie haben dann noch genügend Zeit, während der Abstimmung auch der Öffentlichkeit Ihre Voten wieder bekannt zu geben. Ich möchte nicht kleinlich sein, aber möchte Sie doch bitten, hier keine Eintretensdebatte zu wiederholen. Es ist für mich immer schwierig abzuwägen, wie weit das zulässig und wie weit das nicht zulässig ist, aber nach dem Votum des Abg. Peter Lampert scheint es mir erneut wieder notwendig, darauf hinzuweisen. Dann gebe ich das Wort der Abg. Doris Beck.Abg. Doris Beck
Danke schön, Herr Landtagspräsident. Ich habe sehr wohl Verständnis für Ihre Worte. Ich wollte mich eigentlich auch ganz kurz fassen und auf die Initiative in dem Sinne eingehen, dass ich es befürworte, dass die Initiative zur Unterschriftensammlung zugelassen wird seitens der Regierung. Zwei Sachen muss ich aber doch noch klarstellen: Ich meine, der Abg. Franz Heeb hat davon gesprochen: Unsere Fraktion - er meint damit wahrscheinlich oder ganz sicher die FBP - beantragte, das Gesetz einer Volksinitiative zu unterstellen. Ich möchte hier einfach nochmal daran erinnern, dass es im März 2006 die «Junge FBP» war, die das Thema Nichtraucherschutz aufgegriffen hat, dass im April 2006 die FBP-Landtagsfraktion ein Postulat eingereicht hat und dass dann im Mai 2006 der Landtag mit 19 Stimmen das auch überwiesen hat, das heisst, es hat eine Mehrheit gefunden, und im Oktober dann die Postulatsbeantwortung vorgestellt wurde. Im Februar 2007 wurde ein Gesetzesentwurf erstellt, im April 2007 hatten die Gastronomen für sich freiwillig entschieden, diese Deklarationspflicht einzuführen, was dann auch auf Oktober 2007 real war. Das heisst, bevor wir im Dezember 2007 die 2. Lesung machten, hatten eigentlich die Wirte ihr Versprechen eingehalten, was vorher als unwahrscheinlich galt. Und nun ist das Gesetz am 1. Juli in Kraft getreten. Dies rein zur Erinnerung an die Adresse des Abg. Franz Heeb. Danke schön.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, Sie werden nicht umhin kommen zuzulassen, dass ein Gesetz, das eine solche Geschichte wie dieses Nichtraucherschutzgesetz hat, dass auch auf die Geschichte des Zustandekommens eingegangen wird, wie das auch die Frau Abgeordnete Doris Beck ausgeführt hat. Ich war doch etwas erstaunt, dass diese Initiative jetzt eingereicht wird, und das durch den Verband der «Gastronomie Liechtenstein». Wie das üblich bei einer Gesetzesvorlage ist, wird bei einem Baugesetz die Architektenvereinigung kontaktiert, bei einem Gesetz über die Bauern wird der Verein bäuerlicher Organisationen kontaktiert, und hier wurde der Verband der Gastronomie Liechtenstein kontaktiert, als dieses Gesetz ausgearbeitet wurde. Auch zwischen der 1. und 2. Lesung haben Sitzungen stattgefunden mit diesem Verband. Dort wurde vom Verband gefordert, dass die Zelte eingeschlossen werden, dass Vereinslokale eingeschlossen werden in dieses Verbot, und dass nicht - wie ursprünglich im Gesetz vorgesehen - die Raucherräume eingerichtet werden sollen. Ebenso wurde moniert, dass das In-Kraft-Treten auf den 1. Juli bzw. nicht vor der Schweiz stattfinden sollte. Wir haben das dann auf den 1.7. festgelegt. Eine Volksabstimmung wurde hier leider verhindert. Mein Antrag bekam damals nur 9 Stimmen. Wir hätten uns damit, wenn wir dieses Gesetz vor das Volk gebracht hätten, sehr viele Angriffe - und ich bin nun mal einer, der auch mal in die Wirtschaft geht - in diesen Wirtschaften ersparen können und vor allem vor den Wirtschaften, nämlich dort, wo die Raucher stehen. Ich finde es schade, dass man damals nicht bereits eine Volksabstimmung gemacht hat.
Ich begrüsse jetzt die Initiative, und zwar deshalb, weil das Volk entscheiden kann, ob es ein Rauchverbot will oder nicht, ob es die Nichtraucher schützen will oder nicht. Deshalb begrüsse ich, dass jetzt trotz der formalen Mängel diese Initiative - so hoffe ich zumindest - zur Unterschriftensammlung freigegeben wird. Ich hoffe, dass das eine Mehrheit findet. Und wie gesagt, ich begrüsse es, dass das Volk das letzte Wort über dieses Nichtrauchergesetz hat. Es nützt dabei auch nicht, dass wir jetzt hin und her schieben, wer nun dieses Gesetz verbrochen hat, wer die Initialzündung gegeben hat. Es war die «Junge FBP», da gebe ich Ihnen Recht, aber schlussendlich ist der Landtag verantwortlich und nicht die «Junge FBP». Wir sind hier 25 Abgeordnete, die das zu vertreten und auch zu rechtfertigen haben, und nicht irgendeine Gruppierung, die ein Gesetz einbringt.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, liebe Kollegen. Ich will mich inhaltlich nicht äussern, obwohl natürlich zu sagen ist, dass diese Änderungsanträge meiner Haltung zum Nichtraucherschutz entgegenkommen. Was die Zulässigkeit der Initiative angeht, so unterstütze ich die kulante Auslegung der Regierung, indem ich davon ausgehe, dass der Präsident des Vereins nicht nur als Präsident, sondern auch in eigenem Namen unterzeichnet hat, sodass die Voraussetzung gemäss Volksrechtegesetz gegeben ist. Ich spreche mich also dafür aus, dass die Initiative zur Unterschriftensammlung freigegeben wird.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Sie wundern sich sicher nicht, dass ich mich hier auch noch melde. Ich möchte einfach noch festhalten, dass die Mehrheit der VU-Fraktion diesem Gesetz nicht zugestimmt hat. Initiiert hat es die FBP, auch wenn hier der Eindruck entsteht, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Obwohl kontroverse Diskussionen über dieses Gesetz geführt wurden in den jeweiligen Diskussionen, auch kritische Stimmen über den Eingriff in die Privatsphäre und in das Eigentum der Wirte gefallen sind, hat Ihre Fraktion aber dieses Gesetz durchgedrückt. Und das kann ich nicht verstehen.
Zur Volksabstimmung: Hier muss man schon eine gewisse Nuance sehen. Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen war meiner Meinung nach mehrheitlich unbestritten. Kontrovers wurde aber das in den Gastronomiebetrieben diskutiert. Diese Initiative bezieht sich ganz klar auf Raucherräume und das Aufheben des Rauchverbots in der Gastronomie. Das ist schon ein gewisser Unterschied, wenn man nicht das Gesamtgesetz gefährden will. Auch wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass der Landtag dies entschieden hat, muss man schon erwähnen, dass die Regierung trotz dieser kontroversen Diskussion die auch kritischen Stimmen für das absolute Rauchverbot in der Gastronomie nicht befolgt hat und eine wesentlich strengere Vorlage in den Landtag gebracht hat. Richtig ist - und da stimme ich dem Abg. Rudolf Lampert zu -, dass der Landtag die Verantwortung dann getragen hat. Aber ich verwehre mich hier schon, dass hier von verschiedener Seite der Eindruck erweckt wird, dass quasi der Landtag oder einige Personen hier jetzt für diesen Vorschlag sind.
Zur Initiative selber glaube ich auch - und hier schliesse ich mich der Meinung der Regierung an auf Seite 30 -, dass diese zur Unterschriftensammlung zugelassen werden muss und soll. Ich werde dem auch zustimmen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe dem Gesetz zum Nichtraucherschutz klar zugestimmt. Inhaltlich kann ich die angemeldete Initiative also nicht unterstützen. Ich empfehle jedoch, die Initiative trotz der festgestellten Mängel zur Unterschriftensammlung zuzulassen. Das Volk soll seine Meinung zum Thema äussern und damit einen definitiven Schlusspunkt setzen unter die Debatte zum Nichtraucherschutz.Abg. Rudolf Lampert
Herr Abg. Heinz Vogt, es ist müssig darüber zu sprechen, wer das eingebracht hat. Ich könnte jetzt auch sagen: Das Zeltverbot haben der Abg. Caduff und die Frau Abg. Amann eingebracht. Das macht doch keinen Sinn. Wir hier haben mehrheitlich für dieses Gesetz gestimmt. Ich habe kein Problem damit, wenn die Initiative von der FBP ausgegangen ist. Ich stehe dazu, aber ich möchte sagen: Die Verantwortung - und Sie haben das auch bestätigt - für die Gesetze, die aus diesem Hause hinausgehen, trägt der Gesamtlandtag und die Mehrheit dieses Landtags, die dafür stimmt. Da kann ich Sie nicht aus der Verantwortung nehmen, auch wenn Sie selbst persönlich dagegen waren, aber schlussendlich ist der Landtag ein Plenum, das das entschieden hat. Wenn jetzt eine Volksinitiative stattfindet, kann man den schwarzen Peter irgendwo hin schieben, aber schlussendlich - ich betone das - ist dieser Landtag verantwortlich - und niemand anders.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, guten Tag, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Nur einige Repliken zu den Aussagen, die hier getätigt wurden: Ich denke mir auch, ich werde diese Initiative zwar nicht inhaltlich unterstützen, aber dass sie einer Volksabstimmung zugeführt wird, das finde ich in der Zwischenzeit auch korrekt.
Konkret wurde die «Junge FBP» angesprochen. Hier möchte ich doch sagen, wenn man hier behauptet oder das Wort in den Mund nimmt, sie hätte hier nichts verbrochen: Sie hat effektiv nichts verbrochen. Sie hat etwas sehr Gutes gemacht. Wie es sich für eine fortschrittliche Partei gehört, hat man sich in die Zukunft begeben und hier einen richtigen Weg aufgegleist. Insofern gilt meine Unterstützung der «Jungen FBP», die hier fortschrittlich gehandelt hat.
Dann zum Abstimmungsverhalten hier im Hohen Hause: Es war nicht nur, dass die FBP dafür war. Ich könnte einige Damen und Herren der FBP aufzählen, die diese Gesetzesvorlage nicht unterstützt haben. Das finde ich so auch korrekt. Jeder ist für seine Meinung persönlich verantwortlich. Was mich jetzt aber schon sehr gestört hat, ist, dass man der Regierung auch noch einen massiven Vorwurf macht. Erstens einmal kann man aus Sicht des Gesundheitsschutzes durchaus diese Vorlage unterstützen, wie sie nun zum Schutz der Nichtraucher verabschiedet wurde. Des Weiteren hatte die Regierung auf die 1. Lesung diese Fumoirs, die separaten Raucherräume, vorgesehen. Dann kam dieses bereits zitierte Schreiben der Gastronomie, in welchem unter anderem eben explizit gesagt wurde: Diese separaten Raucherräume wollen wir nicht. Ein absolutes Rauchverbot, oder, die Option wäre die Selbstdeklaration gewesen. Und hier haben wir, wie mir die Debatte in Erinnerung ist, aus Österreich gehört, dass es dort nicht funktioniert hat.
Aber wie gesagt, die Regierung hätte diese Fumoirs, diese separaten Raucherräume, zugelassen, und das wurde dann mittels dieses Schreibens abgelehnt. Als ich persönlich das erste Mal dieses Schreiben las, dachte ich mir, das ist der falsche Absender. Aber dieses Schreiben kam von der Gastronomie. Der gleiche Punkt trifft auch auf die Zelte zu, soweit mir diese Debatte noch in Erinnerung ist. Im Prinzip hatte die Regierung vorgesehen, für die Zelte das Rauchen zuzulassen, aber auch da wurde dann betreffend die Schattenwirtschaft das Argument eingebracht, dann bitte auch das Rauchen in den Zelten zu verbieten. Also insofern muss ich doch sagen, die Regierung hätte hier eine wesentlich bessere Vorlage unterstützt, zumindest aus Sicht der Gastronomie, jedoch der Landtag hat diese Vorlage abgeändert, unter anderem, nachdem das Schreiben an uns alle ergangen ist. Von der Gastronomie wurde die Vorlage verschärft.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte auch noch eine Replik geben: Ich habe nur gesagt, dass die Mehrheit der VU-Fraktion in diesem Landtag diesem absoluten Rauchverbot - ich habe gesagt die Mehrheit, nicht alle - nicht zugestimmt hat. Wir haben das Rauchverbot in öffentlichen Räumen nie kritisiert, haben aber von den Auswirkungen auf die Gastronomie massiv gewarnt. Ich erachte ein absolutes Rauchverbot für die Gastronomie als absolute Volksbevormundung, und viele Rückäusserungen in dieser Hinsicht bestätigen mich. Die Folgen, liebe Damen und Herren Abgeordnete: Wenn Sie angegriffen werden - Sie sind Volksvertreter und zu Ihrer Meinung müssen Sie stehen, und die Folgen tragen nun mal diejenigen, die da so entschieden haben. Hier gibt es kein Herausreden, hier gibt es kein Schönreden. Ich denke, mit der Deklarationspflicht, wie ich sie damals vorgeschlagen habe - ich habe damals einen Abänderungsantrag eingebracht - wäre das Problem gelöst worden. Dann könnte nämlich jeder selber entscheiden, ob er in ein solches Lokal oder in solche Lokale gehen will. Und das war eigentlich meine Intention meines Vorschlages. Und wenn jetzt hier auch von Seiten der Regierung in Zeitungsinterviews der Eindruck entstanden ist, dass die Regierung nichts gemacht hat und der Landtag für dieses absolute Rauchverbot ist, ist dem bei weitem nicht so. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Die Regierung beantragt, die gegenständliche Gesetzesinitiative in Beratung zu ziehen - das haben wir soeben gemacht - und über ihre Zulässigkeit zu befinden, das heisst, dass das angemeldete Initiativbegehren mit der Verfassung und mit den Staatsverträgen übereinstimmt.
Wer der Zulässigkeit zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diesen Traktandenpunkt abschliessend behandelt.
-ooOoo-