Abänderung des Gesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), (Nr. 82/2008); [1. Lesung: 27. Juni 2008]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 16: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
Wir behandeln auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Nachdem gegenüber der 1. Lesung keine Änderungen vorgenommen wurden, beantrage ich hier Lesung mittels Artikelaufruf. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag auf Artikelaufruf zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist diesem Antrag stattgegeben und wir können die 2. Lesung mit Artikelaufruf erledigen.
Ich bitte, mit dem Artikelaufruf zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. b sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz und Bst. b sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Der Herr Regierungschef-Stellvertreter wünscht das Wort.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke, der Herr Landtagsvizepräsident hat sich aus dem gleichen Grund gemeldet. Die Bestimmung ist nicht vollständig. Das hat den Grund darin, dass wir ja keine Stellungnahme verfasst haben, weil anlässlich der 1. Lesung auch keine Fragen gestellt wurden. Die Inkrafttretensbestimmung ist hier noch offen gehalten. Ich schlage vor, dass wir das In-Kraft-Treten wie folgt regeln: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Ich begründe dies wie folgt. Wir haben eine staatsvertragliche Verpflichtung gegenüber der Schweiz und wir haben auch im Bericht und Antrag hier auf Seite 14 geschrieben, dass das In-Kraft-Treten deshalb schnellstmöglich erfolgen sollte. Und das schnellstmögliche In-Kraft-Treten ist meines Erachtens der Tag der Kundmachung und nicht auf ein spezielles Datum hin festzusetzen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Sie haben die Formulierung seitens der Regierung gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - sprich Schwerverkehrsabgabegesetz - zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 16 bearbeitet. -ooOoo-