Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften), (Nr. 94/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der September-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 94/2008 und steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Beim vorliegenden Bericht und Antrag Nr. 94/2008 geht es wieder einmal - wie so oft in diesem Haus - um die Umsetzung von EWR-Materie.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben im November 2007 die Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichtes durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften erlassen.
Die Richtlinie ist in der EU - und vermutlich auch von den EWR-Staaten - bis zum 31. Dezember 2008 umzusetzen. Inhaltlich geht es bei dieser Vorlage im Wesentlichen darum, dass bei Fusionen und Spaltungen von Aktiengesellschaften unter gewissen Umständen auf die Prüfung des Verschmelzungsplanes durch einen unabhängigen Sachverständigen verzichtet werden kann. «Unter gewissen Umständen» bedeutet hier, dass dies möglich ist, sofern alle Aktionäre diesem Vorgehen zustimmen.
Die Regierung und die EWR-Kommission des Landtages haben in ihren Sitzungen vom 22. und 24. April 2008 befunden, dass der Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf. Die Umsetzung erfolgt durch Änderungen im PGR sowie allenfalls in der Öffentlichkeitsregisterverordnung.
Da es sich bei dieser EU-Materie um eine Massnahme zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes im Rahmen des Aktionsprogrammes zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU handelt und auch die Nachbarländer diese Vorlage begrüssen, werde ich dem Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses meine Zustimmung erteilen und empfehle Ihnen auch, dies zu tun.
Zwei Fragen konkret habe ich noch an die Adresse der Regierung: Die Liechtensteiner Treuhändervereinigung erwähnt in ihrer Stellungnahme, dass das liechtensteinische Recht die Möglichkeit der Spaltung einer Aktiengesellschaft im Gegensatz zur Fusion nicht vorsehe.Hierzu meine Frage: Plant die Regierung die Möglichkeit einer Spaltung der Aktiengesellschaft, zum Beispiel wie im schweizerischen Fusionsgesetz vorgesehen, auch in Liechtenstein umzusetzen?
Wenn ich schon mal frage, habe ich noch eine zweite Frage: Mich würde interessieren: Finden solche Umstrukturierungstatbestände auch im neuen Steuergesetz ihren Niederschlag?
Abg. Rudolf Lampert
Auch ich begrüsse die Vorlage. Der Abg. Heinz Vogt hat den Inhalt bereits erläutert. Die Verbände haben sich ausschliesslich dafür ausgesprochen. Entgegen der üblichen Praxis der EU-Richtlinien geht es hier einmal um Erleichterungen für die liechtensteinischen Firmen und nicht um Auflagen, wie es sonst üblich ist. Deshalb ersuche ich Sie um Zustimmung für diese Vorlage.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Bezüglich des Inhaltes kann ich auf die Voten verweisen und anfügen, dass es hier mit der Umsetzung dann zu administrativen Entlastungen auch hiesiger Unternehmen kommen wird durch entsprechende Umsetzung im PGR und in der Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisterverordnung.
Ich möchte dann zu den zwei gestellten Fragen des Abg. Heinz Vogt kurz Stellung nehmen. Zunächst zur Frage der Spaltung und eines möglichen Fusionsgesetzes in Liechtenstein: Diesbezügliche Abklärungen sind seit längerem im Gange. Das Fusionsgesetz in der Schweiz hat auch eine lange Geschichte hinter sich. Bis es in Kraft getreten ist, dauerte es meines Wissens über 10 Jahre, bis dieses Werk gestanden hat. Wir haben uns dieses Fusionsgesetz angesehen, in dem eben auch die Spaltung geregelt ist. Es handelt sich dabei um ein sehr umfassendes und komplexes Vorhaben. Es besteht aber insofern kein dringender Handlungsbedarf, weil die Spaltung in der Praxis bislang kein Thema war. Das heisst, insofern kein Thema war, weil sich das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt über Analogien im PGR beholfen hat, weil es doch einige Spaltungsregeln im PGR heute gibt.
Die Überlegungen gehen dahin, hier auch - und deshalb ist das Thema so kompex - ein eigenes Gesetz zu schaffen, das dann eben aus dem Bereich des PGR herausgenommen werden müsste. Und dies ist ein nicht ganz leichtes Vorhaben. Wir werden übrigens noch in diesem Herbst dem Landtag über ein weiteres Thema eine Vorlage zuführen, wo wir dann zu diesem Thema noch ein paar Ausführungen machen und dort auch ein paar Verbesserungen in diesen Bereich einfügen werden. So wie es ausschaut, werden wir das hoffentlich im Oktober-Landtag schon tun können.Damit unmittelbar schliesst sich die Frage der Steuern an: Hier kann man bei Umstruktierungen das Thema Steuern nie separat betrachten. Ich denke, Steuern sollten nicht im Wege stehen, wenn das Gesellschaftsrecht Umstrukturierungen, seien es Fusionen oder Spaltungen, zulässt. Dementsprechend sollten auch steuerneutrale Umstrukturierungstatbestände vorgesehen sein. Ich denke, es gehört heute zu einem modernen und attraktiven Wirtschaftsstandort, wenn solche in der Realität vorkommenden Sachverhalte auch im Recht abgebildet werden. Ich spreche hier von Spaltungen und auch von Fusionen.
Ich kann hier ein bisschen zurückblenden: Es gab ja einmal Bestrebungen, eine grössere Revision des jetzt geltenden Steuerrechts zu machen. Das war Ende der neunziger Jahre, also um die Jahrtausendwende. Damals waren steuerneutrale Umstrukturierungstatbestände in dieser Vorlage enthalten. Die Vorlage ist ja dann aus den bekannten Gründen nicht umgesetzt worden. Ich gehe davon aus, dass auch bei der Schaffung eines künftigen modernen Steuerrechts entsprechende Tatbestände enthalten sind, muss aber zugeben, dass ich den ausformulierten Text des neuen Steuergesetzes nicht kenne. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden: Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem Beschluss Nr. 58/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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