Beschluss Nr. 59/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften), (Nr. 95/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 21: Beschluss Nr. 59/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 95/2008 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für die Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union ausgearbeitet. Dabei beabsichtigt die Kommission unter anderem, die Rechte der Aktionäre von Unternehmen zu stärken, deren Anteile auf einem geregelten Markt gehandelt werden.
Die in der Richtlinie 2007/36/EG definierten Mindestanforderungen zur Stärkung der Aktionärsrechte lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen einteilen. Einerseits sollen die Aktionäre frühzeitig vor der Generalversammlung Zugang zu relevanten Information erhalten, andererseits soll es einfacher möglich werden, das Stimmrecht aus der Ferne - also auf elektronischem Wege - auszuüben.
Neu sind auch die Mindestanforderungen hinsichtlich Frage-, Vorschlags- und Beschlussvorlagerechte. In Liechtenstein soll die vorliegende Richtlinie durch Änderungen im Personen- und Gesellschaftsrecht umgesetzt werden. Die durch die Übernahme dieser Richtlinie erreichten Erleichterungen für die Aktionäre sind grundsätzlich zu begrüssen, dienen sie doch der Stärkung der Aktionärsrechte, also der Rechte der Eigentümer der Gesellschaften.
In Bezug auf die finanziellen Konsequenzen bei den betroffenen Unternehmen schreibt die Regierung, dass der Umstellungsaufwand nicht unterschätzt werden darf, ohne dann in der Folge weiter darauf einzugehen. Ich möchte in Bezug auf diesen Punkt die Regierung fragen, ob sie dazu konkretere Ausführungen machen kann.
Dem Antrag der Regierung zur Übernahme der Richtlinie werde ich zustimmen. Danke. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Die Vorlage wurde schon dargelegt, ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich habe die Frage nicht verstanden - oder deckt sich das mit meiner Frage? Es geht um das Verhältnis zur Schweiz. Der Bundesrat hat ja eine entsprechende Botschaft veröffentlicht. Im Bericht hier heisst es, dass sich die Botschaft in weiten Teilen an die Richtlinie hält, aber auch in bestimmten Punkten bewusst abweicht. Wenn die Regierung hierzu noch Ausführungen machen könnte, weil das ist ja für uns nicht ganz unerheblich, da wir im Gemeinsamen Wirtschaftsraum sind und uns traditionellerweise eben auch an das Obligationenrecht anlehnen.
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Zunächst auch nur ein Satz zur Würdigung dieser Richtlinie: Die Regierung begrüsst - wie es jetzt auch im Landtag zum Ausdruck gekommen ist - diese Richtlinie sehr, weil es eben auch wiederum zu Erleichterungen und zur Stärkung der Aktionärsrechte kommt. Wir haben denn auch die Umsetzung dieser Richtlinie bereits parallel und zügig an die Hand genommen.
Zu den zwei gestellten Fragen: Zunächst zur Frage des Umstellungsaufwands: Wir haben auf Seite 7 - wie der Landtagsvizepräsident ausgeführt hat - hier ausgeführt, dass der Umstellungsaufwand für einzelne betroffene Gesellschaften nicht unterschätzt werden darf. Das hängt damit zusammen, dass einzelne Unternehmen gezwungen sind, ihre Statuten eben anzupassen und dass damit ein Umstellungsaufwand verbunden ist. Wir haben aber nicht sämtliche Aktiengesellschaften beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt selbstverständlich überprüft. Wo ein Umsetzungsaufwand entsteht, das muss dann jede Gesellschaft auch selbst wissen. Deshalb können wir hier nicht einen genauen Umsetzungsaufwand und Umstellungsaufwand definieren.
Dann zur Frage des Vergleichs mit der Schweiz: Der spielt im Bereich des Gesellschaftsrechts natürlich immer eine Rolle. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, die EWR-Richtlinien wie wir umzusetzen. Deshalb ist auch ein konkreter Vergleich nicht immer leicht, weil die Schweiz in ihren Botschaften nicht immer eindeutig referenziert auf EWR-Richtlinien. Wir haben aber dieses Thema auch anlässlich des Treffens der Justizminister vor wenigen Tagen in Liechtenstein thematisiert und die Kollegin Widmer-Schlumpf hat uns zugesagt, dass sie uns entsprechend dokumentieren und auch über die Ergebnisse der Vernehmlassung unterrichten wird. Es wird dann vielleicht zu gegebener Zeit auch aktiv von der Regieurng dem Plenum mitgeteilt, was dies an Ergebnissen gebracht hat. Besten Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Regierung befinden: Die Regierung beantragt, der Landtag wolle dem Beschluss Nr. 59/2008 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.
Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch Traktandum 21 erledigt. -ooOoo-