Totalrevision des Offenlegungsgesetzes sowie Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 73/2008); 1. Lesung [Fortsetzung]
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 4. Tag der September-Landtagssitzung fort.
Wir behandeln nach wie vor Traktandum 23 und stehen in der 1. Lesung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren - sprich Offenlegungsgesetz.
Wir kommen nun zur Behandlung von Art. 15.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Wir haben ja schon mehrmals die Diskussion hier im Hohen Haus geführt, ob beim Artikel bezüglich Durchführungsverordnungen jeweils die einzelnen Verordnungen aufgeführt werden sollen oder nicht. Wir haben gestern ein Beispiel erlebt, wo wir sehr detailliert jede Verordnung aufgeführt gehabt haben. Hier ist eine allgemeine Bestimmung. Ich wäre froh, wenn wir hier einmal eine Regelung hätten, die durchgängig wäre.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist tatsächlich so, dass wir hier doch unterschiedliche Regelungen in einzelnen Gesetzesvorlagen haben. Ich kann das gerne einmal der Abteilung Legistik übergeben, dass es hier eventuell doch entsprechende Vorgaben gibt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Bitte weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich frage mich, ob diese Inkrafttretensbestimmung so schon gut ist. Wahrscheinlich, weil wir ja keine Anmerkungen gehabt haben, zumindest keine substanziellen, wird dann im Oktober die 2. Lesung sein. Dann haben wir diese 40-Tage-Frist. Ich weiss nicht, reicht das? Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir sind damals ja davon ausgegangen, dass wir im Juni die 1. Lesung durchführen. Und ich habe mir diese Bestimmung hier auch angestrichen. Ich denke mir, dass wir hier den 1. Januar 2009 vorsehen werden, damit wir auch genügend Zeit haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir das Gesetz über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren (Offenlegungsgesetz; OffG) in 1. Lesung behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1130a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1130a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage betreffend das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des bankengesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3a Abs. 1 Ziff. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3a Abs. 1 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes ebenfalls in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des gesetzes über investmentunternehmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 Bst. m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. p wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Verständnisfrage: Hier im Vermögensverwaltungsgesetz ist explizit vom «Halten des Kapitals einer Vermögensverwaltungsgesellschaft» die Rede. Das Gleiche gilt beim Investmentunternehmensgesetz, wo die Verwaltungsgesellschaft erwähnt ist. Beim Bankengesetz hingegen steht nur «an einem anderen Unternehmen». Jetzt meine bezügliche Frage: Ist das so richtig oder müsste es hier dann beim Bankengesetz nicht analog «Banken oder Wertpapierfirmen» heissen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich werde Ihnen diese Frage auf die 2. Lesung abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch dieses Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 23 erledigt.
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