Gesetz über die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG sowie Umsetzung der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen), (Nr. 104/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Freitagnachmittag der September-Landtagssitzung fort.
Wir kommen somit zu Traktandum 29: Gesetz über die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG sowie Umsetzung der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 104/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Elektrizitätsmarktgesetz aus dem Jahre 2002 soll geändert werden, damit die entsprechenden Richtlinien des EU-Energiepaketes in unser nationales Recht Eingang finden. Nach Angaben der Regierung sind die meisten Kernpunkte bereits umgesetzt, so dass die Gesetzesvorlage keine grundlegenden Veränderungen für unser Land bringen wird. Auch die LKW als Betreiber unseres Elektrizitätsnetzes haben in der Vernehmlassung keine Einwände erhoben.
Die EU-Elektrizitätsmarktrichtlinie, die in unser Recht umgesetzt werden soll, verfolgt das Ziel der Schaffung eines integrierten Elektrizitätsbinnenmarktes, der dem Europäischen Wirtschaftsraum einen wettbewerbsfähigen Markt garantiert. Als EWR-Mitgliedsland kann Liechtenstein von dieser Marktöffnung profitieren. Noch wichtiger erscheint mir, dass auch die Versorgungssicherheit garantiert wird. In Zeiten, in denen auf dem Energiesektor grosse Bewegungen festzustellen sind, hat die Versorgungssicherheit eine äusserst wichtige Bedeutung. In Zukunft wird der Versorgungssicherheit wahrscheinlich eine noch bedeutendere Rolle als heute zukommen.
Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus, nicht nur, weil wir dazu über die EWR-Mitgliedschaft verpflichtet sind, sondern auch aus den erwähnten Gründen der Marktöffnung und der Versorgungssicherheit.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Der Abg. Peter Lampert hat bereits die wesentlichen Punkte erwähnt, die hier zu behandeln sind. Zu sagen ist, wie der Abg. Lampert richtig erwähnt hat, dass im bestehenden Elektrizitätsmarktgesetz bereits die wesentlichsten Punkte umgesetzt sind. Neu sollen noch die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Ausgleichsregelungen, die Aufgabe der Netzbetreiber und die Aufgaben der Regulierungsbehörde hier noch ergänzt bzw. angepasst werden. Es ist korrekt, dass in der Vernehmlassung - mindestens gemäss Bericht der Regierung - hier keine Beanstandungen gemacht wurden. Die Anmerkungen waren marginal und aus meiner Sicht spricht nichts gegen Eintreten. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir auf diese Gesetzesvorlage eintreten und ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 1 Bst. a und d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Entschuldigung, hier scheint etwas unklar zu sein. Ich gebe das Wort zur Klärung dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen guten Nachmittag, Damen und Herren Abgeordnete. Das Wort «sowie» ist so schon richtig. Wir ändern ja nur Art. 1 Bst. a und d. Es gibt eben noch einen Bst. e, der sich dann anschliesst.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für die Hilfe.
Art. 1 Bst. a und d steht somit zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann können wir weiterlesen. Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich habe eine Frage zu Abs. 4: Hier wird der Begriff «Lebensfähigkeit der Netze» aufgeführt. Nach meinem Dafürhalten ist das so zu verstehen, dass die Netze das absolute Minimum haben müssen, damit sie überhaupt funktionstüchtig sind. Meine Frage ist: Sollten wir hier nicht einen anderen Anspruch haben?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, dass es sich hier um denselben Begriff handelt, den wir auch heute über den Mittag beim Gasmarktgesetz gelesen haben. Dann müssten wir eine Synchronisierung herbeiführen. Wir werden aber hier uns Überlegungen machen, ob wir nicht vielleicht einen besseren Begriff finden, der auch inhaltlich Ihren Überlegungen entspricht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe eine Frage: Nachdem jeder Kunde über Direktleitung angegangen werden kann im Inland könnte theoretisch die LKW sagen: Unser Netz ist nicht ein öffentliches Netz, es ist die Direktleitung - und damit die Mitbewerber ausschalten. Habe ich das richtig verstanden? Weil ja ein Erzeuger im Inland seine Kunden per Direktleitung versorgen kann und nicht übers öffentliche Netz gehen muss. Somit könnten wir praktisch unser Netz den ausländischen Anbietern über diesen Artikel vorenthalten.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zunächst einfach zum Inhalt dieser Artikel: Die geben ja das geltende Recht wieder. Wir haben das im Bericht und Antrag ja auch ausgeführt. Wir schaffen hier kein neues Recht. Die Absätze 1 bis 3, auf die hier jetzt referenziert wurde, sind ja bisher im Art. 18 des bisher bestehenden EMG schon enthalten. Ich denke nicht, dass das eine Möglichkeit ist, die nach heute geltendem Recht geschaffen wurde und sicherlich auch nicht nach neuem Recht geschaffen werden sollte. Wenn das der Inhalt sein sollte, dann müssten wir wahrscheinlich auch hier eine neue Formulierung finden, weil das Netz der LKW ist ein öffentliches Netz. Selbstverständlich müsste man sich dann die Frage stellen, wenn die LKW nicht mehr im öffentlichen Besitz wäre, was dann die Situation wäre, ob dann allenfalls hier eine Anpassung erfolgen müsste, ob man dann vielleicht mit einer entsprechenden Konzessionierung arbeiten müsste.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 23 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 26a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 1 und 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 Abs. 1 und 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 32a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 32a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 bis 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 bis 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes in 1. Lesung behandelt und Traktandum 29 bearbeitet.
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