ABÄNDERUNG DES HEIMATSCHRIFTENGESETZES (PASSVERLÄNGERUNGEN AUSSERHALB DER SCHALTERÖFFNUNGSZEITEN) (NR. 76/1997), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 24, Abänderung des Heimatschriftengesetzes betreffend Passverlängerungen ausserhalb der Schalteröffnungszeiten. Bericht und Antrag der Regierung stehen zur Diskussion.Abg. Hubert Sele:
Diese Abänderung des Heimatschriftengesetzes ist meines Erachtens für den Landtag eine Bagatelle, für den Bürger hingegen eine recht gute Sache. Es kommt immer wieder vor, dass jemand verreisen will, vielleicht unverhofft verreisen muss, und im letzten Moment feststellt, dass der Pass abgelaufen ist. Es wurden auch schon Leute vom Flughäfen zurückgeschickt, weil der Pass abgelaufen war. Das Wochenende steht vor Tür, das Passamt ist geschlossen. Was nun? Die MitarbeiterInnen des Passamtes werden aufgesucht und gebeten, ins Passamt zu gehen, um den Pass zu verlängern. Sie sind entgegenkommenderweise auch dazu bereit und helfen aus der Patsche. Die MitarbeiterInnen können aber nicht ständig auf Pikett sein und in ihrer Freizeit immer und zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten erreichbar sein. Man kann schon sagen, dass jeder dafür selbst sorgen muss, dass sein Pass rechtzeitig verlängert wird. Es passiert halt eben trotzdem und kann jedem passieren, dass er dies versäumt. Man denkt an alles, nur nicht an den Pass.Mit der vorgeschlagenen Änderung des Heimatschriftengesetzes soll nun die Möglichkeit geboten werden, dass ausserhalb der Schalteröffnungszeiten des Passamtes die Polizei, deren Einsatzzentrale rund um die Uhr besetzt ist, Pässe bis zu zwölf Monaten verlängern kann. Diese Vorkehrung ist meines Erachtens ein weiterer Mosaikstein in Richtung mehr Bürgerfreundlichkeit der Landesverwaltung und damit sehr zu befürworten. Natürlich sollen Passverlängerungen durch die Landespolizei ein Service in Ausnahmesituationen darstellen und nicht zur grossen Mode werden. Es ist daher wichtig, dass die Regierung die Gebühren für Passverlängerungen durch die Polizei deutlich höher ansetzt als die Gebühren, die beim Passamt zu bezahlen sind. In diesem Zusammenhang sei nebenbei auch lobend erwähnt, dass versuchsweise seit November 96 die Schalter des Passamtes am Montag und Mittwoch über den Mittag durchgehend geöffnet sind. Wie mir eine Mitarbeiterin des Passamtes bestätigte, wird dieses Angebot recht rege benützt. Es ist daher zu hoffen, dass dieser Versuch zur Dauereinrichtung wird undvielleicht im einen oder anderen Amt Nachahmung findet. Ich befürworte die vorgeschlagene Änderung des Heimatschriftengesetzes.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eintreten scheint unbestritten zu sein. Dann können wir die 1. Lesung durchführen.Art. 26 Abs. 5 wird verlesen.
Abg. Volker Rheinberger:
Herr Präsident. In Art. 26 Abs. 5 wird erwähnt, dass diese Verlängerung händisch vorzunehmen ist. Ich gehe davon aus, dass da "handschriftlich" gemeint ist. Ich stelle mir gerade vor, wenn ich an eine Grenze komme im weiteren Ausland, in Übersee, und der Zollbeamte sieht hier einen Vermerk handschriftlich in meinem Reisepass, so glaube ich, werde ich auf sehr unangenehme Schwierigkeiten stossen. Ich kann mir vorstellen, dass es technisch nicht ein sehr grosser Aufwand ist, wenn der Polizei die Ausrüstung zur Verfügung stellt, um wirklich hier den Eintrag sauber und in einer international anerkannten Art vorzunehmen.Regierungschef Mario Frick:
Es ist schon in der Vergangenheit passiert, dass Verlängerungen händisch vorgenommen wurden. Das gibt es durchaus heute schon. Ich werde aber das gerne überprüfen, weil es hat doch einiges für sich, je nachdem, wie sprachenkundig der jeweilige Zollbeamte ist und in welchem Kontinent da die Reaktion auf eine handschriftliche Ergänzung eine unterschiedliche und vielleicht auch etwas zähflüssige sein kann. Ich werde das abchecken. Und ich glaube in Anbetracht des Berichtes auch bloss mündlich beantworten, wenn Sie einverstanden sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesänderung beendet.
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