ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES BETREFFEND DIE RÜCKNAHME DER VORBEHALTE ZU ART. 4 UND ART. 9 DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER UNEHELICHEN KINDER VOM 15. OKTOBER 1975 (NR. 1/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu unserem letzten Traktandum, Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches betreffend die Rücknahme der Vorbehalte zu Art. 4 und 9 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder vom 15. Oktober 1975. Bericht und Antrag der Regierung stehen zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nachdem die Diskussion nicht benützt wird, ist Eintreten unbestritten, und wir können die Regierungsvorlage in 1. Lesung lesen.§ 163 d Abs. I wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 163 d Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 164 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 164 steht zur Diskussion. Ich glaube, dass hier der Regierung zwei Fehler unterlaufen sind. Die Änderung, die zum bestehenden § 164 eingeführt werden soll, betrifft ja nur die Worte "rechtsgültig im Sinne von § 163 d Abs. 1 ". Zwei Zeilen weiter müsste es aber richtig heissen, "das Anerkenntnis den Formvorschriften nicht entspricht", und "nicht", weil man wird ja nicht dann Widerspruch erheben können und dieser Widerspruch wird nicht dann als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das Anerkenntnis den Formvorschriften entspricht. Und weiters muss es
eine Zeile weiter wohl heissen nach der ständigen Art und Weise der Wortwahl in diesem Gesetz "oder ein beschränkt Handlungsfähiger", nicht "einem beschränkt Handlungsunfähiger".Abg. Gabriel Marxer:
Sie haben meine Meldungen vorweggenommen, Herr Präsident. Mir ist genau das Gleiche aufgefallen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weiterlesen.§ 757 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 757 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes absolviert und haben damit unsere Traktandenliste erschöpft, sodass wir noch zur Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung kommen.
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