Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz; PVG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 31/2008); [1. Lesung: 30. Mai 2008]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 119/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Pensionsversicherungsgesetz, PVG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 119/2008. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Abg. Andrea Matt
Ich stelle Antrag auf Artikelaufruf bzw. auf Lesung nur der Artikel, die umstritten sind oder die geändert wurden. Also nur die Artikel lesen, die umstritten sind oder die geändert wurden. Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich stelle fest, dass wir im Moment nicht die nötige Anzahl Mitglieder haben, um über diesen Antrag abzustimmen.
Nun sind wieder einige Mitglieder des Hohen Landtags eingetroffen und wir können nun abstimmen über den Antrag der Abg. Andrea Matt, diese Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
3 Stimmen. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir können mit der Lesung beginnen.Titel wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 1a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 2b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 1, 2 Bst. d bis f und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1, 2 Bst. d bis f und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich stelle einen Abänderungsantrag zu Abs. 2 lit. f, und zwar, dass anstelle des sechsfachen Betrages es der dreifache Betrag heisst. Es ist wichtig, dass auch Geringverdiendende in die Pensionskasse einzahlen. Im aktuellen Gesetz heisst es «ein Viertel der maximalen einfachen AHV-Rente». Dieses «ein Viertel» umgerechnet auf Monate sind drei Monate und nicht sechs Monate, also der sechsfache Betrag. Und deswegen möchte ich, dass die Situation relativ zum bestehenden Gesetz in diesem Punkt nicht verschlechtert wird sondern gleich behalten wird und dazu müsste man den dreifachen Betrag haben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte hier auf den Bericht und Antrag verweisen, wo wir ausgeführt haben, dass die Regelung, wie wir sie hier aufgeführt haben, im Ergebnis der geltenden Regelung entspricht.
Ich habe das hier auf Seite 71 noch einmal nachgesehen. Das steht: «Im geltenden Recht sind Dienstnehmer unter anderem nicht zu versichern, wenn sie weniger als drei Monate beschäftigt werden, sofern ihre Jahresbesoldung den zwölffachen Betrag der minimalen monatlichen AHV-Altersrente nicht erreicht und solche Dienstnehmer, deren Jahresbesoldung den sechsfachen Betrag der minimalen monatlichen AHV-Altersrente nicht erreicht». Das entspricht im Ergebnis der geltenden Regelung heute. Ich kann das hier nur herauszitieren. Ich kann dem jetzt nicht im Einzelnen nachgehen.Abg. Andrea Matt
Es ist so, dass Art. 3 Abs. 2 lit. e im bestehenden Gesetz - und das ist im Bericht und Antrag zur 1. Lesung ausgeführt - heisst, ich zitiere: «deren Jahresbesoldung ein Viertel der maximalen einfachen AHV-Altersrente nicht erreicht». Wenn ich ein Viertel des Jahres umrechne auf Monate, dann komme ich auf drei Monate und nicht auf sechs Monate.Abg. Markus Büchel
Der Unterschied liegt darin, dass eben hier von der minimalen monatlichen Altersrente gesprochen wird im neuen Vorschlag und im alten Gesetz ist die maximale einfache AHV-Altersrente gemeint. Also, es ist da eine unterschiedliche Basis.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ja, ich denke auch, dass die Unterschiede in den Begriffen «minimal» und «maximal» liegen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt ..., doch die Abg. Andrea Matt meldet sich noch zu Wort.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich habe wirklich dieses «minimal» und «maximal» nicht miteinander verglichen und ziehe deshalb meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über Art. 3 Abs. 1, 2 Bst. d bis f und Abs. 3. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 4 Abs. 2, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 2, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
24 Zustimmungen bei 25 Anwesenden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 4b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 5 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 5a Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 6 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 7 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 9 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 10 Abs. 2, 3, 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 2, 3, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Ich habe einen Abänderungsantrag in Abs. 5, und zwar möchte ich einen neuen Satz einfügen nach dem zweiten Satz, also nach «Stiftungsrat» soll ein neuer Satz kommen, der lauten soll: «Bei der Zusammensetzung des Siftungsrates ist auf eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit hinzuwirken».
Ich halte es für wichtig, dass im Stiftungsrat für das Staatspersonal sowohl Frauen als auch Männer vertreten sind. Gerade im Hinblick auf die Arbeitsgruppe, die rein männlich besetzt war und im Vernehmlassungsbericht die Situation, die Lebenssituation der Frauen nicht entsprechend berücksichtigt hatte.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier noch eine Verständnisfrage auch zu Abs. 5, den die Regierung uns neu vorbereitet hat. Hier ist im letzten Satz von «Führungsaufgaben» die Rede. Müsste hier nicht einfach «Aufgaben» stehen? Das würde meiner Meinung nach genügen, weil das bezieht sich dann vermutlich auf den Art. 12, wo die Aufgaben des Stiftungsrates definiert sind. Ich würde persönlich einfach das Wort «Aufgaben» bevorzugen und nicht «Führungsaufgaben».Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich stimme dem Vorschlag der Abg. Andrea Matt nicht zu. Ich finde es nicht sinnvoll, dass in Einzelgesetzen für die Bestellung eines Stiftungsrates, einer Kommission oder sonst irgendwelcher Gruppen dieses aufgenommen wird. Dies ist ein grundsätzliches Anliegen, das wir alle uns wünschen, aber es ist nicht zielführend, das in jedem Gesetz zu platzieren.Abg. Paul Vogt
Ich sehe das genau umgekehrt, Herr Abg. Büchel. Wenn das selbstverständlich wäre, dann könnte man darauf verzichten. Nachdem das aber nicht die Praxis ist und nachdem das der Ausnahmefall ist, finde ich es sinnvoll, dass man versucht, das in den Gesetzen zu verankern.Abg. Rudolf Lampert
Für mich ist die Wahl durch die einzelnen Verbände zu akzeptieren und nicht von uns festzulegen, wer dort hineinkommt bzw. praktisch eine Wahl ungültig zu machen, wenn in einem - beispielsweise im Personalverband der Lehrer - nun ein Mann portiert wird oder eine Frau portiert wird und bei einem anderen Verband ebenfalls. Wen wollen Sie dann ausschliessen bzw. welche Wahl wollen Sie dann ignorieren und sagen, es kommt aber nicht in Frage, wir nehmen jemand anders? Das kann es meines Erachtens nicht sein. Nach meiner Meinung muss bei den Kandidaten entsprechend gesucht werden, aber wir können nicht die Wahl dieser einzelnen Verbände über den Haufen werfen und deshalb werde ich den Antrag auf keinen Fall unterstützen.Abg. Andrea Matt
Die Verbände sind schon durch den ersten Satz verpflichtet, sich miteinander abzusprechen. Denn es sollen ja verschiedene Fachkompetenzen in dem Stiftungsrat Einsitz haben. Und deswegen ist es sinnvoll. Es können ja dann nicht alle Personen delegieren, die zum Beispiel nur im Finanz- und Rechnungswesen fähig sind. Also der Stiftungsrat braucht verschiedene Kompetenzen und er braucht selbstverständlich auch beide Geschlechter. Und deswegen, wenn wir schon die Kompetenzen regeln, dann ist es doch kein Problem, auch die Geschlechterfrage zu regeln.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zum Antrag des Abg. Heinz Vogt. Den möchte ich übernehmen, der macht Sinn, nämlich dass wir hier von Aufgaben sprechen und die Aufgaben werden dann ja im Art. 12 Abs. 2 aufgeführt, die Aufgaben des Stiftungsrats. Und es handelt sich hier nicht um verschiedene Aufgaben, sondern es soll hier zusammenhängend verstanden werden.
Ich kann das Anliegen der geschlechtsspezifischen Ausgewogenheit durchaus verstehen, aber hier scheint mir vor allem die Erfüllung der Fachkompetenzen wesentlicher zu sein, und deshalb möchte ich doch beantragen, hier beim Regierungsvorschlag zu bleiben.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze prinzipiell das Anliegen der Abg. Andrea Matt, bin aber jetzt auch im Hinblick darauf, dass so verschiedene Gremien den Stiftungsrat entsenden, verunsichert, ob das in dem Abs. 5 Sinn macht. Und mein Wunschdenken wäre nun, dass der künftige Stiftungsrat dann im Rahmen des Wahlreglements, so wie der Abs. 6 es vorsieht, eine einschlägige Bestimmung festhält.Abg. Andrea Matt
Ich denke, dass die Bestimmung genau im Gesetz richtig verankert ist. Wenn es hier jetzt aber mehrheitlich abgelehnt wird, dann fasse ich die verschiedenen gefallenen Voten dahingehend auf, dass der Landtag es begrüssen würde, wenn wir eine generelle Regelung irgendwo im Gesetz treffen werden. Und da kann man dann auch noch schauen.Abg. Paul Vogt
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gemäss Abs. 2 die Regierung drei Vertreter der Dienstgeber und den Präsidenten bestimmt und dass die Regierung hier sehr wohl dafür sorgen kann, dass die Frauen angemessen vertreten sind. Ich denke, gerade bei der Pensionsversicherung gibt es bestimmte Frauenanliegen, insbesondere auch im Hinblick auf die Teilzeittätigkeit, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Habe ich Sie, Frau Abg. Andrea Matt, richtig verstanden, dass Sie Ihren Antrag zu Abs. 5 nach dem Satzende «Stiftungsrat» zurückziehen?
Nicht? Dann bitte ich Sie, den Zusatzsatz nochmals zu nennen.Abg. Andrea Matt
Ich halte den Antrag für sehr wichtig, insbesondere, weil die Pensionskasse sehr viele Frauen betrifft und Frauenanliegen angemessen vertreten werden sollen. Ich wiederhole den Satz, den ich nach «Stiftungsrat» eingefügt haben möchte: «Bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates ist auf eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit hinzuwirken». Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es heisst «hinzuwirken». Also, wenn jetzt nicht eine absolute Ausgewogenheit erreicht wird, dann lässt das Gesetz dies zu, es sagt aber aus, dass es die Intention sein muss, beide Geschlechter ausgewogen im Stiftungsrat vertreten zu haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag, den Sie soeben gehört haben, ab. Wer dem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
7 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt. Der Antrag des Abg. Heinz Vogt, über den haben wir nicht abzustimmen, nachdem die Regierung diesen übernommen hat, «Führungsaufgaben» durch «Aufgaben» zu ersetzen.
Dann können wir noch über Art. 10 Abs. 2, 3, 5 und 6 abstimmen. Wer dem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 12 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 13a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14a Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14c Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14c Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14e wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.Art. 14f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14f steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich hätte hier auch noch eine Verständnisfrage, weil doch das Aufsichtsregime massiv verändert wurde. Das Aufsichtsregime wurde an die FMA neu delegiert. Die FMA kann die Aufsicht über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal aber nur dann vollwertig und professionell wahrnehmen, wenn ihr auch die entsprechenden Aufsichtsmittel und Kompetenzen zugestanden werden.
Im Bereich der betrieblichen Personalvorsorge, dem BPVG, sind es hier als Beispiel folgende Kompetenzen: Art. 19 Kontrolle durch Revisionsstelle und Pensionsversicherungsexperte, Art. 19a bezüglich Transparenz, Art. 23 Aufgaben bzw. Kompetenzen der FMA, Art. 23a Abgaben und Gebühren und Art. 25 Strafkompetenzen; dann in der Verordnung Art. 20 Führungsaufgaben bei der Vermögensanlage, Art. 32 Kompetenzen der FMA bezüglich Vermögensanlagen, Art. 34 Berichterstattung an die FMA, Art. 35 Berichterstattung bei einer Unterdeckung, Art. 36 bis 41 Revisionsstelle, insbesondere der Art. 40, Art. 42 bis 46 Pensionsversicherungsexperte, Art. 66 Befugnisse der FMA. Es stellt sich mir hier die Frage: Ist der Art. 14f genügend, um die Aufsicht auch entsprechend wahrzunehmen? Ich glaube, das war ja die Intention einiger Votanten anlässlich der 1. Lesung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich begrüsse, dass jetzt die Aufsicht zur FMA übergeht. Für mich ist in diesem Zusammenhang dann aber nicht verständlich, wenn die FMA schon die Verantwortung hat, dass sie die Aufsichtsverfügungen mit der Regierung abzustimmen hat. Ich stelle daher den Antrag, dass in Abs. 4 der letzte Satz «Aufsichtsverfügungen erfordern die Zustimmung der Regierung» gestrichen wird. Das ist das eine.
Der zweite Antrag, den ich hier stellen möchte, betrifft Abs. 3. Hier geht es mir darum, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes, der Verordnungen und der Reglemente eingehalten werden. Ich denke, die Verordnungen müssten hier auch aufgenommen werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn wir hier von diesem Art. 14f, Aufsichtsbehörde, sprechen, dann sprechen wir hier von der Aufsicht der FMA. Vorher war diese Aufsicht ja der Regierung übertragen und die Regierung hat hier nun die FMA als Aufsichtsbehörde eingesetzt. Warum haben wir hier im Abs. 4 noch mit hineingenommen «Aufsichtsverfügungen erfordern die Zustimmung der Regierung»? Ich glaube, es ist vorne im Bericht und Antrag in der Stellungnahme ausgeführt: Die Regierung ist ja auch Oberaufsichtsbehörde über die öffentlich-rechtlichen Stiftungen und dementsprechend wollte man hier, wenn es um Sanierungsverfügungen geht, eben der Regierung auch die Möglichkeit geben, mit der FMA zusammen solche Verfügungen zu erlassen und den Sanierungsplan miteinander abzustimmen. Aber letztendlich, wenn man es konsequent durchziehen will, dann ist es klar, dass diese Kompetenz, nämlich notwendig erscheinende Massnahmen anzuordnen, dann der Finanzmarktaufsichtsbehörde zugestanden werden kann.
Das Zweite: Wenn wir das gesamte Aufsichtsregime ansehen, dann haben wir natürlich im Pensionsversicherungsgesetz für das Staatspersonal auch noch andere Organe hier eingesetzt wie im Art. 14g die Revisionsstelle, die ja auch ihre Überprüfungsaufgaben hat. 14h, der Pensionsversicherungsexperte, der ebenfalls seine Aufgaben hat, die hier zugeordnet werden. Also, es gibt hier verschiedene andere Artikel auch noch, die unter dem Überbegriff der Aufsicht laufen.
Dieser Artikel betreffend die FMA entspricht ziemlich genau auch dem Artikel im Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, nämlich dem Art. 23, wo die Finanzmarktaufsicht stipuliert ist. Was aber richtig ist, dass wir hier im staatlichen Pensionsversicherungsgesetz keine Strafbestimmungen enthalten haben, weil wir davon ausgehen, dass der Staat hier ja - und die öffentlich-rechtlichen Institutionen, die hier betroffen sind - sich selbstverständlich an die Verfügungen der Aufsichtsbehörde zu halten haben und diese auch umzusetzen haben.Abg. Heinz Vogt
Ich bin einfach der Meinung, dass die FMA auch das durchsetzen muss und für das braucht sie die notwendigen Instrumente. Ich kann Ihnen einmal ein Beispiel geben: Ich sehe hier nirgends, wo die FMA zum Beispiel die Tätigkeit der Revisionsstelle aufgrund von offensichtlichen Mängeln bemängeln kann. Das ist zum Beispiel bei der betrieblichen Personalvorsorge der Fall. Wenn da Mängel in den Berichten sind, haben Sie die entsprechenden Möglichkeiten, hier Beanstandungen zu machen. Und das sehe ich jetzt hier beim Art. 14f nicht und ich habe vorher versucht, einige Artikel im BPVG aufzuzählen. Das ist ja nicht unbewusst geschehen, weil hier alles auf den 14f bezogen ist und dann kommt nichts mehr. Und Sie haben es mir eigentlich vorher gerade bestätigt, dass die Aufsicht im BPVG bei der FMA ist, aber dann weitergehende Artikel sich auf diese Aufsichtstätigkeiten und Kompetenzen und auch den Vollzug beziehen. Und darum habe ich hier jetzt schon meine Bedenken, ob wir hier was Richtiges machen oder ob das wirklich genügend ist für eine vom Landtag anscheinend beabsichtigte Stärkung der Aufsicht.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Herr Regierungschef, können Sie noch kurz etwas zu Abs. 3 sagen, ob die Verordnungen hier nicht rein müssen?Regierungschef Otmar Hasler
Ja, da bin ich mit Ihnen einverstanden. Entschuldigung, ich habe hier nicht darauf reagiert. Es müssen natürlich Gesetze, Verordnung und Reglemente aufgeführt werden, also das möchte ich hier in die Regierungsvorlage übernehmen.
Aber noch einmal zum Abg. Heinz Vogt: Hier heisst es ja im Abs. 3: «Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes und der Reglemente eingehalten werden». Und selbstverständlich muss sie dementsprechende Anordnungen treffen können, selbstverständlich muss sie überwachen können, ob eben das Gesetz eingehalten wird.
14g führt dann die Revisionsstelle auf. Die überprüft jährlich die Rechtmässigkeit, Jahresrechnung, Geschäftsführung, Vermögensanlage. Und 14h: Der Pensionsversicherungsexperte überprüft periodisch die Pensionsversicherung und die versicherungstechnischen Bestimmungen. Und diese Berichte muss natürlich die FMA auch dementsprechend hinterfragen können. Die Frage stellt sich jetzt, ob hier eine spezifische Gesetzesbestimmung dazu notwendig ist. Ich denke mir, dass die FMA diese Kompetenzen hat, aber wir können im Nachgang das gerne noch einmal überprüfen, denn letztendlich wollen wir ja, dass auch die staatliche Pensionsversicherung einwandfrei und gut überwacht und überprüft wird.Abg. Heinz Vogt
Danke für die Äusserungen. Ich hätte mir hier schon gewünscht, dass, wenn solche Bestimmungen neu aufgenommen werden, die betroffene Stelle sich geäussert hätte. Weil ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einem solchen Artikel keine Bedenken entgegengebracht hätte. Und mir kommt es jetzt so vor, dass anscheinend - also so deute ich jetzt Ihre Äusserungen -, dass die FMA hier keine Stellung bezogen hat. Das war vermutlich in der kurzen Zeit auch nicht möglich, nehme ich jetzt einmal an. Und ich frage mich jetzt schon, ob man so einen Paradigmenwechsel in der Aufsicht durchziehen soll, wenn eigentlich das Aufsichtsregime meiner Meinung nach nicht genügend geregelt ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich denke schon, dass der Art. 14f der Aufsichtsbehörde eben die notwendigen Kompetenzen gibt. Er ist auch dementsprechend breit gehalten. Also, wenn es hier im Abs. 3 heisst, dass die Aufsichtsbehörde darüber zu wachen hat, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes, der Verordnungen und der Reglemente eingehalten werden, dann wird sie auch die entsprechenden Überprüfungstätigkeiten vornehmen. Und von daher bin ich überzeugt, dass die Aufsichtsbehörde mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist. Aber wie gesagt, wir werden im Nachgang das gerne noch einmal überprüfen.Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungschef, wir sind natürlich in der 2. Lesung. Also eine Überprüfung ..., ich weiss nicht, habe ich Sie falsch verstanden, denn wir müssen ja diesen Artikel verabschieden. Aber ich sehe eigentlich wie Sie auch keine Bedenken, denn der Abs. 3 ist so global gehalten, dass die gesamte Aufsicht möglich ist. Vielleicht habe ich Sie nicht richtig verstanden, Herr Abg. Vogt, ich sehe Ihre Bedenken nicht.Abg. Heinz Vogt
Gut, ist jetzt relativ schwierig, weil es eine schwierige Materie ist. Aber ich denke mir jetzt einfach, was die FMA macht, wenn eine Unterdeckung besteht. Was passiert dann? Sie macht eine Verfügung und was passiert dann? Sie macht die Verfügung an den Stiftungsrat und der Stiftungsrat, was macht der dann? Sie müssen doch das durchsetzen können. Da braucht es Verfahren, auch wenn der Stiftungsrat seine Aufgaben nicht wahrnimmt oder die Revisionsstelle ihre Aufgaben nicht wahrnimmt, dann hat die FMA zu handeln. Sie wird auch handeln und ich sehe hier einfach die rechtlichen Mittel nicht. Der Vollzug ist für mich hier ungenügend geregelt und ich habe es ja versucht, in meinen einleitenden Worten zu zeigen, wo die FMA im BPVG überall eingreifen kann. Aber ich muss ehrlich sagen, es ist natürlich jetzt schwierig, hier eine abschliessende Meinung zu haben. Aber die Aussagen haben mich schon irritiert «wir klären das im Nachgang ab, ob das genügend ist». Mit dem kann ich mich leider nicht anfreunden.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Also nach der bestehenden Bestimmung, wenn wir die so genehmigen, dann muss ja noch die Zustimmung der Regierung erfolgen. Das finde ich nicht konsequent. Das hat der Herr Regierungschef ja auch bestätigt. Darum auch mein Antrag.
Dann das andere, was der Abg. Heinz Vogt gesagt hat: Da sind hier die Details aufgeführt im PVG, was die Aufsichtsbehörde genau zu machen hat. Ob das hier alles abgedeckt ist, kann ich jetzt auch nicht beurteilen. Weil wir ja hier nur einen Ausschnitt haben derjenigen Artikel, die geändert werden, habe ich das ganze Gesetz jetzt natürlich nicht im Griff und kann dazu auch keine abschliessende Meinung äussern.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe das gesamte Gesetz vor mir. Das ist in der ersten Vorlage im Anhang, also im Bericht und Antrag im Anhang. Und so wie ich das sehe, sind einfach die Kompetenzen, die früher die Regierung hatte, nun auf die FMA übergegangen. Aber ich kann das immer noch nicht nachvollziehen, weil die FMA kann ja anordnen, was zu machen ist. Und ich sehe jetzt nach wie vor Ihre Bedenken nicht. Weil die FMA kann die erforderlichen Massnahmen treffen und diese sind dann, so wie es jetzt ausgeführt wird, mit Zustimmung der Regierung - wenn das wegfällt ohne die Zustimmung der Regierung - durchzuführen. Ja, ich weiss nicht, was eigentlich Ihre Bedenken da nach wie vor sind. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich sehe diese Bedenken schon. Wenn wir uns den Abs. 1 betrachten, so steht eben: «Die Aufsicht über die Pensionsversicherung obliegt der FMA. Sie erfüllt die ihr in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben ...». Und ich habe hier einfach ein Problem: Wieso soll sie nicht dieselben Bedingungen oder Kompetenzen erhalten, wie im BPVG festgeschrieben. Ich sehe nicht, wieso hier für die staatliche Pensionsversicherung eine Spezialregelung eingeführt werden soll. Wieso sagt man nicht einfach: Die FMA hat die gleichen Kompetenzen, die sie bei anderen Pensionskassen auch hat. Und entsprechend werde ich auch den Antrag des Landtagsvizepräsidenten unterstützen.Abg. Heinz Vogt
Gut, ich glaube, jetzt weiss jeder, welche Aufgaben die FMA hat und da gibt es auch ein Gesetz dazu. Und in Art. 5 von diesem Gesetz steht leider nicht, dass sie die Aufsicht über die Personalvorsorge hat und wir unterstellen jetzt im lex specialis hier die Aufsicht der FMA, die gesetzlich wieder eine eigene Rechtsgrundlage hat.
Ich stelle mir auch vor: Wie ist das dann mit dem Instanzenzug bei den entsprechenden Aufsichtsverfügungen? Da sehe ich hier auch nichts. Ich habe hier jetzt einfach Mühe. Der Instanzenzug und alles ist nicht geregelt. Im BPVG hat es hier ganz klare Regelungen und wenn es dem Finanzmarktaufsichtsgesetz unterstellt ist, hat es auch ganz klare Rechtszüge drin und hier ist alles nicht geregelt. Und da habe ich jetzt meine Mühe, aber ich muss ehrlich gesagt zugeben, ich kann zum Ausmass jetzt nicht abschliessend sagen, ob ich jetzt Recht habe - ich habe hier meine grossen Bedenken - oder ob das jetzt genügt, was die Regierung hier vorschlägt.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also ich habe natürlich, als ich gesagt habe, wir können diese ganzen Bestimmungen im Nachgang noch einmal anschauen und sehen, ob hier irgendwo noch eine Lücke ist, dann heisst das nicht, dass wir die Bestimmung nicht als genügend erachten.
Noch einmal: Hier im Spezialgesetz wird klar gesagt, dass die FMA gemäss diesem Gesetz eben die Pensionsversicherung zu überwachen hat, gemäss den Bestimmungen dieses Gesetzes. Zum Beispiel ist in Art. 14c Abs. 4 festgeschrieben, wann wir hier von einer versicherungstechnischen Unterdeckung sprechen. Das ist hier im Spezialerlass für die Pensionsversicherung des Staatspersonals festgeschrieben. Das heisst also, die FMA hat die Aufsicht über die Pensionsversicherung des Staatspersonals und sie hat sicherzustellen, sie wacht darüber, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes und der Reglemente eingehalten werden. Sie kann dementsprechende Auskünfte einholen und sie kann dementsprechende Massnahmen anordnen. Das ist hier im Gesetz festgehalten.
Und wenn hier jetzt kein spezieller Instanzenzug festgehalten ist, dann wird das nach den allgemeinen Rechtsvorschriften gehandhabt. Also da sehe ich das Problem nicht und ich denke mir, die Bestimmung ist breit genug, damit die FMA hier ihrer Aufgabe nachkommen kann.Abg. Heinz Vogt
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Nach welchen allgemeinen Rechtsvorschriften? Welche meinen Sie hier konkret? Es gibt - ich habe es schon erwähnt - es gibt das Finanzmarktaufsichtsgesetz und da sind die Aufgaben abschliessend geregelt der Finanzmarktaufsicht. Ich glaube jetzt zu wissen, dass die Aufsicht über die Personalvorsorge des Landes nicht im Aufgabenkatalog der FMA steht. Das würde ja bedeuten, dass man das Gesetz auch anpassen müsste und das müsste ja dann mit dieser Vorlage geschehen; da drin sind dann die Instanzen geregelt. Aber das begreife ich jetzt nicht, was Sie damit meinen.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Frage ist immer, was Sie unter dem Instanzenzug verstehen. Zum Beispiel 14i Abs. 2 bis 4 wird ja angeführt: Gegen Verfügungen der FMA kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der FMA-Beschwerdekommission ergriffen werden und gegen Entscheidungen der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten oder der FMA-Beschwerdekommission kann wieder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Das ist der Instanzenzug, wie er hier vorgeschrieben ist. Wenn man sich im Strafrecht bewegt, dann wird es die Strafprozessordnung sein, die den Instanzenzug bestimmt, aber ich denke, das müsste hier genügend geregelt sein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Mir kommt bei dieser Diskussion noch eine zusätzliche Frage auf: Wenn wir hier der FMA neue Aufgaben zuweisen, dann stellt sich für mich die Frage, ob das im FMA-Gesetz nicht auch entsprechend berücksichtigt werden hätte müssen bzw. im FMA-Gesetz sind ja die Aufgaben der FMA geregelt. Und diese staatliche Pensionskasse ist mindestens von der Annahme her bis dato nicht drin in diesem Gesetz. Ich weiss nicht, bräuchte es hier nicht auch noch eine Anpassung?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Jetzt habe ich das FMA-Gesetz nicht vor mir. Das könnte tatsächlich der Fall sein, aber das habe ich jetzt nicht vor mir. Also die Gesetze müssen jeweils dann auch im FMA-Gesetz nachgeführt werden und das müssten wir auf jeden Fall nachholen.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Das habe ich erwähnt, dass Art. 5, das fehlt hier ganz klar. Zumindestens das fehlt, da sind wir uns einig und das müsste nachgeholt werden. Die Frage ist, ob das noch vor In-Kraft-Treten eines Gesetzes passieren kann. Ansonsten ist es jetzt natürlich schwierig zu beurteilen. Mir genügen die Angaben an und für sich nicht und ich habe hier Mühe, diesem Artikel zuzustimmen in dieser Form.Abg. Rudolf Lampert
Rein theoretisch kann natürlich Art. 5, der ja Bestandteil der Vorlage 73/2008 ist, die wir auch - ich vermute morgen - beraten werden. Das ist Traktandum 11. Dort ist das Gesetz über die Finanzmarktaufsicht Art. 5 Abs. 1 Thema und theoretisch kann natürlich dort, wenn es sich als notwendig erweisen würde, noch eine solche Aufgabe eingefügt werden. Es ist ein Artikel, der bereits in der jetzigen Gesetzesvorlage sich befindet und wenn die Regierung das vielleicht bis morgen abklären kann, wenn es notwendig ist. Nur ich kann mir nicht vorstellen, dass der Art. 5 - leider ist auch hier nicht der gesamte Art. 5 präsent - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Art. 5 derart abschliessend formuliert ist, dass man der FMA keine andere Aufgabe zudenken kann.
Meines Erachtens müsste es hier besondere Aufgaben geben, aber auch allgmeine und ich schliesse auch nicht aus, dass das im Artikel beinhaltet ist, wo es über die betriebliche Personalvorsorge die Aufgaben zu erledigen gibt. Also ich gehe davon aus, dass wir das eventuell bis zur Lesung von Traktandum 11 noch klären können. Weil es ist nur ein Satz, der dann dort eingefügt werden müsste, nämlich die Aufsicht über das Gesetz über die Pensionsversicherung bzw. die Aufsicht über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal.Abg. Heinz Vogt
Es gibt vielleicht noch weitere Fragen, die zu beurteilen sind. Meine Frage war eigentlich: Wurde das mit der FMA so abgestimmt? Ich denke, in meinem Beruf gibt es Unabhängigkeitsvorschriften. Und ich frage mich schon, ob sich hier das nicht beisst, wenn die Leute, die dort versichert sind, gleichzeitig Aufsichtbehörden sind usw. Darum hätte ich mir hier zu diesem Paradigmenwechsel in der Aufsicht schon eine vertieftere Abklärung gewünscht. Ich anerkenne aber schon die Absicht der Regierung, was damit gewollt ist, aber ich habe einfach mit der Umsetzung hier doch meine liebe Mühe.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich denke schon, dass es wert ist, diese FMA-Gesetzgebung zu überprüfen, ob hier keine Ergänzung notwendig ist. Weil ich glaube, die FMA kann nur Handlungen setzen aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Und wenn das FMA-Gesetz diesen Rahmen setzt, dann muss das auch berücksichtigt werden. Aber wie gesagt, ich habe das FMA-Gesetz auch nicht hier, kann das daher auch nicht abschliessend beurteilen, aber ich denke mir, es ist es wert, dass man es prüft.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stehen noch zwei Anträge des Landtagsvizepräsidenten im Raum. Der erste Antrag wurde von der Regierung übernommen. Der würde wie folgt lauten: Abs. 3: «Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes, der Verordnungen und der Reglemente eingehalten werden». Also es würde eingefügt «der Verordnungen». Darüber haben wir nicht abzustimmen. Diese Ergänzung hat die Regierung übernommen.
Dann im Abs. 4 beantragt der Landtagsvizepräsident, den letzten Satz «Aufsichtsverfügungen erfordern die Zustimmung der Regierung» ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
11 Zustimmungen bei 24 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir haben noch über den Art. 14f abzustimmen. Wer dem Art. 14f die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.Art. 14g Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14g Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14h Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14h Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen.
Art. 14i Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14i Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.Art. 15 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe einen Abänderungsantrag zu Abs. 3: Die Beiträge der Versicherten sollen statt 45% noch 40% und die Beiträge der Dienstgeber sollen 55% neu 60% betragen. Somit würde der Abs. 3 von Art. 15 neu wie folgt lauten: Abs. 3: «Die Beiträge der Versicherten und der Dienstgeber haben stets dem Verhältnis von 40% Versichertenbeiträge zu 60% Dienstgeberbeiträge zu entsprechen. Die Beiträge sind so festzulegen, dass sie zusammen mit den übrigen Einnahmen nach versicherungstechnischen Grundsätzen und Erfahrungen der Pensionsversicherung genügen, um die die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen zu erbringen».
Diesen Antrag begründe ich wie folgt: Wie anlässlich der 1. Lesung im Mai dieses Jahres bereits ausgeführt, sollte man sich zuerst mit der Vergangenheit befassen bevor man in die Zukunft blickt. Um das Anliegen meines Antrages zu verstehen, braucht es nach meinem Dafürhalten zuerst einen Blick in die Vergangenheit. Die Vergangenheit, sprich die Unterdeckung, ist für mich mit diese Vorlage keinesfalls bewältigt. Die Bewältigung dürfte übrigens auch nach den Landtagswahlen nicht einfacher werden, da eine Ungleichbehandlung mit relativ grosser Sicherheit, unabhängig davon, wer im Landtag oder in der Regierung seine Arbeit verrichtet, mit Argusaugen beobachtet werden wird. Dies übrigens auch mit relativ grosser Sicherheit - so viel können Sie mir glauben.
Die Unterdeckung war bereits im Mai dieses Jahres enorm und seit dieser Zeit ist diese Unterdeckung noch grösser geworden. Hierzu bedarf es nicht einmal des Studiums des Geschäftsprüfungsprotokolls vom 25. September sondern es reicht der tägliche Blick in die Landeszeitungen oder die gelegentliche Konsultation des Fernsehers. Insofern habe ich mir eben auch im Mai bereits Sorgen um die Pensionsversicherung gemacht und nicht erst im Oktober. Persönlich finde ich es aber sehr zielführend, wenn sich in der Zwischenzeit mehrere Personen Sorgen um die Pensionsversicherung machen.
Wie gesagt, die Bewältigung der Vergangenheit wird nicht spurlos an uns vorüberziehen und gemäss dem Jahresbericht der Pensionsversicherung für das Jahr 2006 - dieser ist übrigens dem Bericht und Antrag Nr. 31/2008 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal im Anhang beigefügt, Seite 4 - würde der Deckungsgrad bei offener Kasse inklusive Zusatzbeiträge von 3% per 1.1.2007 119,2% betragen, effektiv beträgt er aber nur 99%. Bei geschlossener Kasse würde der Deckungsgrad inklusive Zusatzbeiträge von 3% 106,5% betragen, effektiv beträgt er aber nur 90,1%. Diese Aufstellung im Jahresbericht der Pensionsversicherung für das Jahr 2006 ist für mich der Beweis dafür, dass, sofern die Zusatzbeiträge von 3% gesprochen worden wären, per 1.1.2007 keine Unterdeckung vorhanden gewesen wäre. Leider konnte ich diese Aufstellung der Deckungsgrade im Jahresbericht 2007 nicht mehr finden. Ich frage mich effektiv, warum dem so ist.
Nun gut, das war der Rückblick in die Vergangenheit, welche sicherlich noch zu sprechen geben wird. Lassen Sie mich nun zu meinem Antrag und somit zur Zukunft zurückkehren: In vielen Teilen der Welt werden aktuell zusätzliche Staatsgarantien gewährt. Bei der staatlichen Pensionsversicherung soll eine begrenzte Finanzierungsgarantie abgeschafft werden. Dies klingt in der aktuellen Situation doch ein wenig komisch. Effektiv ist es jedoch so, dass diese Staatsgarantie auf maximal 3% begrenzt ist und wie Sie meinen vorhergehenden Ausführungen und den entsprechenden Tabellen im Jahresbericht für das Jahr 2006 entnehmen können, hätten wir per 1.1.2007 auch keine Unterdeckung, wenn diese 3% immer beantragt und bewilligt worden wären.
Damit nun aber die zukünftige Finanzierung auf eine sichere Basis gestellt werden kann, erscheint es mir zentral, dass sich die Versichertenbeiträge und die Dienstgeberbeiträge am Landesdurchschnitt inklusive der anscheinend gewährten Sonderbeiträge aller Pensionskassen in Liechtenstein orientieren. Gemäss Beilage 4 der vorliegenden Stellungnahme betrugen die Versichertenbeiträge inklusive Sonderbeiträge der Arbeitgeber in den Jahren 2001 bis 2004 zwischen 39,8 bis 42%. Die Dienstgeberbeiträge inklusive Sonderbeiträge betrugen in der gleichen ...
Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Abg. Wendelin Lampert, darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der 2. Lesung sind. Wenn Sie jetzt kurz zum Ende kommen, finde ich das gut, denn wir befinden uns in der 2. Lesung. Sie können einen Antrag stellen, den Antrag zwar kurz begründen, aber Sie haben jetzt doch schon über mehrere Seiten ein Votum.Abg. Wendelin Lampert
Es waren erst zwei Seiten, ich hätte aber noch eine Seite vorbereitet. Aber ich meine: lange Rede, kurzer Sinn. Gerade das Argument der Regierung. Die Regierung sagt: Wir müssen bei diesen 55 zu 45 bleiben, da zusätzlich Lohnerhöhungen ausfinanziert werden müssen. Ich habe mir das für die letzten Jahre betrachtet und ich kann Ihnen sagen, wenn man die Jahre 2005 bis 2008 betrachtet und eben diese Lohnerhöhungen über 3% einkalkuliert, dann hätten wir einen Dienstgeberbeitrag von 55,3 zu Versichertenbeiträgen von 44,67, sprich wir wären weit schlechter als im Landesdurchschnitt. Und ich habe einfach Sorgen um die Zukunft bei dieser Finanzierungsvariante. Aber wie gesagt, mein Antrag steht im Raum und ich bitte einfach im Sinne der 3'084 Versicherten und der 604 Pensionsbezüger meine Überlegungen einzubeziehen in diese Entscheidungsfindung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Wenn ich Ihren Antrag jetzt richtig verstanden habe, dann ändern Sie das Verhältnis der Versichertenbeiträge und der Dienstgeberbeiträge. Was das zur Aufhebung oder zur Verbesserung der Unterdeckung beitragen soll, das kann ich jetzt noch nicht nachvollziehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe Ihnen nochmals das Wort, weil nachher möchte ich dem Regierungschef das Wort erteilen, der dann ja über die Kasse Auskunft geben sollte und die Fragen beantworten.Abg. Wendelin Lampert
Ich denke, über die Unterdeckung müssen wir dann bei den Übergangsbestimmungen die Diskussion wagen, denn da geht es, wie gesagt, um die Vergangenheit. Mir geht es um die Zukunft, aber natürlich auch um die Unterdeckung: Wenn wir bei 8% Arbeitnehmerbeitrag bleiben, resultiert ein Arbeitgeberbeitrag von 12%. Dann haben wir eben nicht diese 17,8, die wir jetzt haben, sondern die 20, sprich die Ausfinanzierung wäre viel schneller möglich. Also es geht natürlich auch um die Ausfinanzierung der Unterdeckung. Aber mir geht es immer um diese zwei Perspektiven, die Vergangenheit und die Zukunft. Und die Unterdeckung - wie gesagt, der Jahresbericht 2006 beweist es - wäre nicht vorhanden per 1. Januar 2007 und diesen Jahresbericht, den habe ich nicht selbst geschrieben. Der kommt von der staatlichen Pensionsversicherung. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich möchte dann auch den Herrn Regierungschef zu Wort kommen lassen, aber ich habe immer noch nicht verstanden, was die Veränderung des Verhältnisses der beiden Versicherungsbeiträge, wer wie viel bezahlt, zur schnelleren Aufhebung der Unterdeckung beiträgt. Ihr Votum ging praktisch ausschliesslich um die Unterdeckung.Abg. Rudolf Lampert
Herr Landtagsvizepräsident, seine Kalkulation stimmt natürlich schon. Wenn wir von einem Minimalsatz von 7% für die Arbeitnehmer ausgehen und das sind 40% und dort dann 60% dazuschlagen, so kommen wir auf einen Arbeitgeberbeitrag nicht von 8,6% wie Art. 19 das vorschreibt, sondern auf einen solchen von 10,5. Das gibt in der Summe dann 17,5%, weil diese 40% - bei Beibehaltung von 7% - ergeben einen massiv höheren Arbeitgeberbeitrag prozentual zur Lohnsumme. Und deshalb wird sich natürlich die Kasse schneller sanieren.Abg. Wendelin Lampert
Ich denke, finanzmathematisch hat das der Abg. Rudolf Lampert perfekt erklärt. Das ist relativ trivial. Jetzt haben wir 8% Arbeitnehmer zu 9,8 Arbeitgeber, gibt total 17,8. Mit meinem Vorschlag haben wir 8 Arbeitnehmer zu 12 Arbeitgeber, gibt 20 - sprich: Wir haben ein Plus von 2,2%, das jährlich zusätzlich in diese Kasse einbezahlt wird. Entsprechend wird sie schneller ausfinanziert sein. Ich denke, das ist finanzmathematisch relativ trivial.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Okay, dann habe ich das jetzt verstanden. Sie wollen dann die anderen Beiträge, zumindest den Arbeitnehmerbeitrag bestehen lassen. Dadurch wird sich dann der andere Beitrag erhöhen und dadurch erreichen Sie dann die höhere Finanzierung. Aber das können Sie natürlich auch anders machen, indem Sie einfach die Beiträge erhöhen. Und dann wird dann auch mehr in die Kasse einbezahlt. Aber Sie wollen die Finanzierung stärker auf den Dienstgeber verlagern. Das ist Ihre Absicht.Abg. Wendelin Lampert
Ich möchte die Finanzierung so sehen wie sie im Landesdurchschnitt gemäss Beilage 4 von sämtlichen Kassen in diesem Lande ist und entsprechend werde ich dann natürlich auch Anträge bei den Art. 18 und 19 stellen. Und ich bin da sehr flexibel, ob wir jetzt hier konkret diese Arbeitnehmerbeiträge belassen und nur den Dienstgeber dann auf diese 12 erhöhen oder ob wir zurückgehen beim Arbeitnehmer und entsprechend auch beim Arbeitgeber zurückgehen. Im Prinzip müssen wir in der Summe einfach diese 17,8% gemäss Regierungsvorlage haben. Aber da bin ich flexibel. Ich habe das vorbereitet bei den Art. 18 und 19, wie diese Beitragssätze des Dienstgebers und auch des Versicherten aussehen müssten. Wir können also diskutieren, was hier klug ist.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben eigentlich diese Frage schon in der 1. Lesung sehr ausführlich diskutiert. Ich weiss nicht, wie weit wir die ganze Diskussion noch einmal wiederholen sollen.
Etwas möchte ich aber noch einmal klarstellen: Es gibt wirklich keinen Grund, um hier Unsicherheit zu streuen. Was passiert mit diesem Gesetz? 1. Wir bleiben für die Staatsangestellten beim Leistungsprimat. 2. Die Leistungen bleiben im Gesetz festgeschrieben. 3. Den Sonderbeitrag, den verstetigen wir praktisch, jetzt wie vorgeschlagen anstatt 3% 2,8%, wobei gesagt werden muss, dass an dieser Erhöhung des Beitragssatzes die Angestellten mitfinanzieren, indem von 7,5 auf 8% gegangen wird. Das ist der Vorschlag der Regierung. Wir sind überzeugt, dass wir die Kasse so ausfinanzieren können. Aber was richtig ist- - und das ist ganz klar, ist auch einfach nachzuvollziehen -, wenn man das Verhältnis 40 zu 60 macht, die Arbeitnehmer bei 8% belässt, dass sie einen Beitrag bringen, dann wird der Arbeitgeberbeitrag bei 40 zu 60 12% sein, das heisst, dann haben wir nicht mehr einen Satz wie jetzt vorgeschlagen von 17,8%, sondern von 20%. Das heisst, dass die Unterdeckung natürlich umso schneller ausfinanziert wird als wir hier den Satz erhöhen. Das ist mir klar. Das bedeutet dann aber auch ein zusätzliches Engagement der Dienstgeber, und zwar nicht nur des Staates, sondern auch der angeschlossenen Gemeinden und aller anderen Dienstgeber, die in der Pensionskassa sind.
Wenn wir hier den gewichteten Vorschlag anschauen, den wir der Vorlage beigefügt haben, so ist das Verhältnis rund 55 zu 45. Wenn wir aber - und da hat der Abg. Lampert Recht, das kann man hier nachlesen - wenn wir dann die Zuschüsse der Arbeitgeber bei privaten Institutionen mitberechnen, dann ist man ungefähr bei 40 zu 60.Abg. Heinz Vogt
Ich sehe mich hier genötigt, noch zum Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert mich zu melden. Der Vorschlag geht unter die Rubrik «bauernschlau». Ich glaube, Sie hätten den ersten Preis bei diesem Wettbewerb verdient. Hier geht es einzig darum, den Staat zu be- und sich selber zu entlasten. So einfach ist die Angelegenheit. Und hier glaube ich nicht, dass hier ein Beitrag an die Sanierung der Kasse geleistet wird, sondern hier geht es rein darum, einige Hundert oder Tausend Versicherte zu befriedigen. Ich muss das in dieser Deutlichkeit einmal hier sagen.Abg. Wendelin Lampert
Werter Kollege Heinz Vogt, da hätten Sie Recht, wenn ich gesagt hätte, wir müssen diese 8%, die die Regierung für die Arbeitnehmer vorgesehen hat, auf 7,5% reduzieren. Aber da bin ich flexibel. Ich habe gesagt, ich kann mit den 8% sehr gut leben, sprich diese 0,5 Mehrbelastung für den Arbeitnehmer. Und wenn wir uns den Bericht und Antrag zur 1. Lesung betrachten: Schauen Sie einmal an, welche andere Pensionskasse gemäss der Regierung einen Arbeitnehmerbeitrag von 8% hat. Ich kann es Ihnen sagen. Sie müssen nicht nachsehen. Keine. 7,5 ist das Maximum gemäss der Regierungsvorlage. Und wie gesagt, ich bin flexibel. Ich sehe nur das Dilemma, wenn wir beim Arbeitnehmer auf 8% sind, dann sind wir beim Arbeitgeber auf 12. Aber ich kann damit leben. Ich wollte niemand bevorteilen. Ich sage sogar, ich bin auch dafür: Die Kasse soll schnell ausfinanziert sein. Dann können wir nämlich, wenn die Ausfinanzierung erfolgt ist, die Beiträge parallel reduzieren von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dürfen wir uns dann wieder konkret dem Antrag zuwenden. Aber zuerst gebe ich das Wort noch dem Abg. Elmar Kindle. Abg. Elmar Kindle
Danke. Ich werde den Antrag nicht unterstützen. Ich finde die Lösung, wie sie hier steht, schon grosszügig. 45 zu 55, das finden Sie sonst in der Privatwirtschaft, ausser man klammert Institutionen wie Banken oder Treuhänder aus, die da eigene Lösungen haben. Dann sind Sie nicht bei 40 zu 60, dann sind Sie bei 50 zu 50. Das ist also schon grosszügig und ich würde bei dem bleiben, wie es hier vorgeschlagen ist. Alles andere ist für mich nicht trag- und auch nicht haltbar.Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Abg. Lampert, ich gebe Ihnen das Wort, aber jetzt muss wirklich Schluss sein mit Argumenten. Jetzt will ich endlich über den Antrag abstimmen lassen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Für das wäre ich auch, aber hier werden mir Unterstellungen gemacht, wo ich einfach sagen muss: Ich weiss nicht, ob wir den gleichen Bericht und Antrag gelesen haben. Wenn wir uns nach dem weissen und blauen Teil den grünen Teil betrachten, Beilage 4, und diese Statistik kommt nicht von mir, die kommt von der Finanzmarktaufsicht, dann sehen wir, im Landesdurchschnitt sind die Zahlen leider so wie ich es in meinem Eintretensvotum kommuniziert habe. Ich kann ja auch nichts dafür, wenn man hier sagt, das stimmt nicht, diese Zahlen. Dann müssen wir sagen: Die Finanzmarktaufsicht hat eine falsche Statistik erstellt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Abg. Lampert, ich glaube, Ihre Botschaft ist klar jetzt im Plenum deponiert. Wir stimmen jetzt ab. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, lautet Ihr Antrag in Art. 3: «Die Beiträge der Versicherten und der Dienstgeber haben stets dem Verhältnis von 40% (Versichertenbeiträge) zu 60% (Dienstgeberbeiträge) zu entsprechen». Ist das Ihr Antrag? Abg. Wendelin Lampert
Exakt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Exakt. Und dann werden wir jetzt abstimmen über diesen Antrag. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 5 Zustimmung bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt und wir stimmen ab über Art. 15 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 bis 5. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe hier lediglich eine redaktionelle Anmerkung, werde aber keinen Antrag stellen. Meines Erachtens müsste es in Art. 19 in der Überschrift «Beiträge der Dienstgeber» heissen und dann in Abs. 1 «Die Dienstgeber leisten ...». Weil beispielsweise Art. 15 Abs. 2 heisst es, die Vermögensbildung besteht aus den reglementarischen Beiträgen «der Versicherten und der Dienstgeber». Auch in Art. 19 Abs. 4 heisst es «Die Beiträge der Dienstgeber werden im Vorsorgereglement ...». Und meines Erachtens sollte das im Plural gehalten werden. Aber wenn die Regierung das nicht so sieht .... Es ist nämlich das einzige Mal, dass wir von «der Dienstgeber» sprechen.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich werde diesem Gesetzesartikel nicht zustimmen, weil ich mit Abs. 3 nicht einverstanden bin. Ich fände es richtig, wenn ein einzelner Dienstnehmer eine überproportionale Lohnerhöhung erhält, dass in diesen Fällen der Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin und der Dienstgeber gemeinsam das nachfinanzieren müssten.
Dies ist aber so komplex, dass ich nicht jetzt ohne entsprechende Berechnungen hier einen Abänderungsantrag stellen kann. Aber ich werde definitiv diesem Artikel aus diesem Grund nicht zustimmen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich habe mich ja auch bereits in diese Richtung geäussert, dass hier eine falsche Solidarität stattfindet, dass ich der Meinung bin, dass die Nachfinanzierungen der Lohnerhöhung individuell erfolgen sollten. Ich kann aber so wie die Abg. Andrea Matt das nicht in einen Gesetzestext formulieren, weil hier natürlich die ganze Finanzierung damit zusammenhängt. Darum stelle ich hier genauso wie die Abg. Andrea Matt keinen Antrag. Ich möchte aber auch erklären, wieso ich dem Artikel nicht zustimme.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst zu der redaktionellen Anmerkung. Wenn wir hier den Plural nehmen, dann müssten wir natürlich den Gesetzesartikel umformulieren, denn schon Abs. 1 heisst: «Der Dienstgeber leistet für jeden beitragspflichtigen Versicherten folgenden Betrag ...». Sonst müsste es heissen: «Die Dienstgeber leisten für die beitragspflichtigen Versicherten ...». Auf jeden Fall versteht man, was gemeint ist damit. Ich glaube nicht, dass es hier zu einem Missverständnis kommen kann.
Betreffend die Ausfinanzierung der anfallenden Mehrkosten hat sich die Regierung in der Stellungnahme erklärt. Dazu haben wir eine unterschiedliche Auffassung. Ich denke, insgesamt kommen wir hier zu einem ausgewogenen Paket, zu einer ausgewogenen Lösung, wenn der Dienstgeber hier nachfinanziert. Die Regierung möchte deshalb bei ihrem Antrag hier bleiben.Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungschef, ich habe ausgeführt, dass es ausschliesslich im Art. 19 in der Überschrift und im Abs. 1 erster Satz zutrifft, dass man nicht den Plural verwendet. Aber ich habe kein Problem damit. Ich wollte das lediglich anbringen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich wollte dem nur noch hinzufügen, dass auch bei Abs. 3 von den Dienstgebern die Rede ist. Und das wäre schon logisch, worauf der Abg. Rudolf Lampert hier hingewiesen hat. Bei Abs. 3 heisst es im ersten Satz: «Steigt die durchschnittliche versicherte Besoldung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 3%, so hat die Pensionsversicherung von den Dienstgebern einen einmaligen Zusatzbeitrag ... einzufordern».Abg. Paul Vogt
Genau dasselbe trifft auf Abs. 4 zu.Regierungschef Otmar Hasler
Jetzt bin ich ziemlich in der Defensive, ich sehe schon, dass wir hier umformulieren. Aber das spielt doch keine Rolle. Also Art. 19, ich schlage vor: «Beiträge der Dienstgeber - Die Dienstgeber leisten für die beitragspflichtigen Versicherten folgenden Beitrag ...». Dann ist das klar.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen über Art. 19. Wer dem Art. 19 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe nur zu Art. 19 noch, ich mache keinen Rückkommensantrag, gar nichts. Aber einfach: Es ist vorhin die Diskussion aufgekommen, der Herr Regierungschef habe etwas anderes gelesen als hier steht. Einfach zur Präzisierung: Ich glaube es sollte so sein, dass in Abs. 1 es heisst: «Die Dienstgeber leisten für jeden beitragspflichtigen Versicherten folgenden Beitrag usw.». Sie haben anstelle von «für jeden» «für den» gelesen. Einfach für das Protokoll und damit das nicht irgendwie nachbehandelt werden muss. Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 21 Abs. 1, 1a und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1, 1a und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. Art. 22b Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22b Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 30 Abs. 3 und 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 Abs. 3 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 30b Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30b Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 33 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 33a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 35a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35a steht zur Diskussion.
Abg. Andrea Matt
Danke. Ich stelle zwei Abänderungsanträge, die aber quasi gemeinsam auch abgestimmt werden können, weil sie ja inhaltlich zusammengehören:
Und zwar ist der erste Antrag, lit. c «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat» zu streichen. Ich denke, Lebenspartnerschaften können auch dann bestehen, wenn beide Partner voll arbeiten und keiner den anderen in erheblichem Masse unterstützt. Die Unterstützung kann auch ähnlich wie in einer Ehe mit einem doppelverdienenden Paar ohne Kinder darin einfach bestehen, dass man in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt. Und dadurch natürlich, wenn einer krank ist, der eine den anderen pflegt. Das ist für mich eine wirkliche Beziehung.
Und deswegen lautet der zweite Antrag in b, «ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft» zu ersetzen durch «ununterbrochen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt geführt hat». Diese eheähnliche Lebensgemeinschaft schliesst die Unterstützung - analog so wie sie in einer Ehe besteht und wie sie auch im Ehegesetz ausgeführt ist - ein. Damit wäre wirklich die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit Ehegemeinschaften gegeben. Und das halte ich einfach für die richtige Gleichbehandlung, dieses in erheblichem Masse unterstützt, das geht über das, was in eheähnlichen Gemeinschaften gefordert wird, hinaus. Und deswegen möchte ich, dass lit. c gestrichen wird.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich beantrage natürlich, dass wir bei der Regierungsvorlage bleiben. Wir haben das auch ausgeführt in der Stellungnahme, warum wir das Kriterium der massgeblichen Unterstützung gewählt haben. Es ist wirklich erforderlich, um ein völliges Ausufern der Leistungsansprüche zu verhindern. Und wenn wir hier einen Begriff einführen wie «eheähnliche Lebensgemeinschaft», da haben wir auch sehr viel Interpretationsspielraum. Davon bin ich überzeugt. Und ich möchte im Sinne des Antrages hier dem Hohen Haus empfehlen, den Regierungsantrag zu unterstützen.Abg. Andrea Matt
Ich habe in den Gesetzen in der Schweiz und in Österreich nachgeschaut, wie dort Lebenspartnerschaften geregelt werden: In der Schweiz benutzt man einfach die Definition «eheähnliche Gemeinschaft». Diese ist aussagekräftig genug. Es ist insbesondere wichtig, den Zusammenhang mit Abs. 3 zu sehen - dieser Artikel gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare - und den Ausführungen, die die Regierung auf der Seite 49 macht. Dort heisst es, ich zitiere: «Diese Unterstützung kann - wie bei Ehepartnern - durchaus auch in der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Führung eines gemeinsamen Haushaltes liegen, sofern diese Aktivitäten einer massgeblichen Unterstützung gleich kommen».
Gerade bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird es kaum vorkommen, dass sie gemeinsame Kinder betreuen. Das geht technisch nicht gut. Und auch da ist es eigentlich die Regel, dass beide voll berufstätig sind. Sie kümmern sich umeinander, sie leben miteinander eine eheähnliche Gemeinschaft. Und ich denke, dass es deswegen einfach diese Forderung, dass der eine den anderen in erheblichem Masse unterstützt, die stellt man ja auch nicht bei Ehegemeinschaften. Also, wenn jemand in Ehe lebt, dann ist es unerheblich, in welcher Höhe der eine den anderen unterstützt. Es genügt das Kriterium Ehe. Und deswegen ist eigentlich die eheähnliche Gemeinschaft sachgerecht. Es heisst ja auch bezeichnenderweise auf Seite 49 ...Landtagspräsident Klaus Wanger
Können wir dann langsam abstimmen?Abg. Andrea Matt
Ja, es ist nur noch ein Satz.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay.Abg. Andrea Matt
... heisst es, «die Abgrenzung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften von blossen Wohngemeinschaften ...». Also die Regierung benutzt selbst das Wort eheähnliche Lebensgemeinschaft als Abgrenzung zur Wohngemeinschaft und ich denke, das können wir im Gesetz übernehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann stimmen wir über Ihre beiden Anträge ab. Einzeln stimmen wir ab.
Bei Art. 35a, Lebenspartnerpension, Abs. 1 lit.b beantragen Sie folgende Änderung: «... er nachweislich mit dem versicherten Lebenspartner in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine» - und jetzt kommt Ihr Zusatz - «eheähnliche Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt geführt hat». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Wir kommen zum zweiten Antrag der Abg. Andrea Matt, die beantragt, in Abs. 1 lit. c: «der verstorbene Versicherte ihn in erheblichem Masse unterstützt hat» ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag nicht zugestimmt.
Wir stimmen noch über Art. 35a ab. Wer dem Art. 35a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Die Schriftführer bitten darum, sich klar zu äussern. Wer diesem Art. 35a zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Überschrift vor Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 40a Abs. 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40a Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 49c Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. Art. 49f Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang 2: Wenn es gewünscht wird, wird er verlesen, andernfalls ist er zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zu II. Übergangsbestimmungen.§ 1 Besitzstandswahrung wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 1 Besitzstandswahrung steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier wären wir nun bei der Geschichte angelangt, sprich bei der Vergangenheit: In Abs. 3, wenn ich mir den hier betrachte, steht: «Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworbenen Rechte ...». Die erworbenen Rechte sind für mich eine Unterdeckung, die vorhanden sein wird, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. Deshalb stelle ich hier den Antrag, nach den Wörtern «erworbene Rechte» «gemäss dem bisherigen Recht» einzufügen. Kurz und bündig, wie Sie es gerne haben, Herr Präsident.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Ich stelle fest, Sie sind auch zu später Stunde noch lernfähig.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Also, da waren Sie mir jetzt zu kurz. Das müssen Sie mir noch erklären, Herr Abgeordneter. Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworbenen Rechte bleiben unberührt. Das ist für mich klar. Aber ich weiss nicht, was Sie beabsichtigen mit Ihrem Antrag.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe zuerst nochmals dem Herrn Abg. Wendelin Lampert das Wort und anschliessend dann Paul Vogt, damit er erklären kann, was er vorhat.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, es ist ein Dilemma. Entweder ist man zu kurz oder zu lange. Das soll es ab und zu geben im Leben. Ich wiederhole es gerne:
Nach meinem Dafürhalten sind die erworbenen Rechte, wie es hier in Satz 1 von § 1 Abs. 3 steht, eine Unterdeckung. Und das ist nach meinem Dafürhalten nicht zweckmässig. Deshalb mache ich den Antrag, dass wir den ersten Satz wie folgt umformulieren: «Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworbenen Rechte gemäss dem bisherigen Recht» - sprich das bisherige Recht, da sind wir wieder beim Jahresbericht 2006 angelangt, bei dieser begrenzten Finanzierungsgarantie von 3%. Und zumindest per 1.1.2007 hätten wir keine Unterdeckung gehabt. Aktuell kann das anders aussehen. Und im Jahresbericht für das Jahr 2007 ist sie ja leider nicht mehr drin, diese schöne Tabelle, aus welchen Gründen auch immer.Abg. Paul Vogt
So viel Sympathien ich für die Intention Ihres Anliegens habe, so muss ich doch feststellen: Das macht einfach redaktionell keinen Sinn, was Sie beantragen. Erworbene Rechte können nur Rechte sein, die gemäss bisherigem Recht erworben sind. Das ist eine Verdoppelung, die einfach rein sprachlich keinen Sinn macht.
Ich denke, was Sie aufwerfen ist wiederum die Frage der Staatsgarantie, die ja umstritten ist, ob es eine solche Staatsgarantie gibt respektive wie weit diese Staatsgarantie geht, also ob die über 3% hinausgeht oder nicht. Ich denke, wenn man das nicht weiter ausführen will, dann kann man eigentlich nur bei diesem Abs. 3 bleiben, so wie er hier jetzt steht. Sonst müsste man einen separaten Antrag stellen, dass der Staat die Pensionskasse auszufinanzieren hat.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Das wollte ich im Prinzip genau hören, dass das bereits hier drinsteht, damit das im Landtagsprotokoll so festgehalten ist. Und wenn dem nicht widersprochen wird - lieber hätte ich es natürlich noch von der Regierungsbank gehört - dann werde ich meinen Antrag zurückziehen, denn dann sind es die erworbenen Rechte gemäss dem bisherigen Recht. Und mit dieser Formulierung kann ich gut leben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das ist so wie der Abg. Paul Vogt ausgeführt hat. Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erworbenen Rechte, hier geht es um Leistungen der Pensionsversicherung gegenüber den Versicherten. Aber es geht hier nicht um die Ausfinanzierung der Pensionskasse durch den Staat. Dann müssten Sie das separat formulieren.Abg. Paul Vogt
Da teile ich Ihre Ansicht nicht, Herr Regierungschef. Die Frage ist dann, ob die Ausfinanzierung ein wohlerworbenes Recht ist oder nicht. Das ist dann eine Streitfrage, die man allenfalls von Seiten des Personalverbandes oder von einzelnen Versicherten aus versuchen müsste durchzusetzen. Aber das ist, wie gesagt, eine Streitfrage, ob der Staat verpflichtet ist, die Kasse voll auszufinanzieren oder nicht. Aber die erworbenen Rechte werden hier nicht eingeschränkt, sondern die sind umfassend. Abg. Rudolf Lampert
Damit das nicht so im Raum steht und nur die Aussage des Regierungschefs gegen zwei andere Aussagen für die Interpretation des Gesetzes steht: Für mich ist hier klar, dass damit die Rechte an Pensionen usw., also die Rechte an den Leistungen gegenüber der bisherigen Pensionskasse gemeint sind, dass die nicht geschmälert werden. Und für mich ist hier ausschliesslich das gemeint.Abg. Wendelin Lampert
Die Leistungen sind sicherlich gemeint hier, das denke ich mir auch. Aber für mich ist auch die beschränkte Finanzierungsgarantie mit 3% nach meinem Dafürhalten gemeint. Ob damit auch eine Ausfinanzierung möglich ist, ich bezweifle es in der Zwischenzeit. Aber wie gesagt, gemäss Jahresbericht für das Jahr 2006: Per 1.1.2007 wäre keine Unterdeckung vorhanden gewesen, sofern diese 3% in der Vergangenheit gesprochen worden wären. Wie es aktuell aussieht, das weiss ich nicht. Aber für mich beinhaltet dieses erworbene Recht auch diese bis jetzt im Gesetz definierte beschränkte Finanzierungsgarantie von 3%.Abg. Rudolf Lampert
Wir haben in der jetzigen Vorlage die Art. 14d und anschliessend auch den Art. 19 aufgehoben. Sie würden jetzt praktisch zwei Kategorien von Versicherten, die einen, die noch am Defizit beteiligt sind, die anderen nicht, die einen, die einen Staatsgarantieanteil noch beanspruchen könnten und die anderen, die neuen Angestellten eben nicht. Und das kann es wohl nicht sein. Für uns ist, glaube ich, hier klar - und sonst müssten sich einige noch melden. Ich gehe davon aus, dass für das Plenum hier ganz klar die Leistungsansprüche gemeint sind und nichts anderes. Einfach damit das hier gesagt ist. Ansonsten müssten sich andere melden. Einfach für die Interpretation eines späteren eventuellen Streites.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich schliesse mich diesen Ausführungen an. So ist der Artikel hier gemeint, nämlich, dass die Rechte an den Leistungen der Pensionskassa, also diese wohlerworbenen Rechte erhalten bleiben.
Übrigens die Finanzierungsgarantie war ja nur beschränkt, also die Finanzierungsgarantie hat ja nicht garantiert, dass die Kasse voll ausfinanziert ist. Der Staat konnte bis zu 3% nachschiessen. Wir haben jetzt diese Sonderfinanzierung umgewandelt, indem wir eben den Staatsbeitrag an die Prämien erhöht haben auf 55%, die Arbeitnehmerbeiträge von 50 auf 45% gesenkt haben. Und deshalb ist für mich hier dieser Besitzstandswahrungsartikel Abs. 3 völlig klar, nämlich, dass es hier um die Rechte an den Leistungen der Pensionsversicherung geht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann habe ich noch die Frage ...
Entschuldigung, der Landtagsvizepräsident wünscht noch das Wort.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Für mich sind die Ausführungen nach diesem ersten Satz selbsterklärend. Hier steht ja, was die erworbenen Rechte sind: «Die Einzelheiten zur Wahrung dieses Besitzstandes, insbesondere in Bezug auf das anrechenbare Deckungskapital ...». Hier wird ja erklärt und das bestätigt eigentlich, was der Herr Regierungschef und der Abg. Rudolf Lampert gesagt haben, dass es um die Leistungen geht, die man erworben hat.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann habe ich die Frage an den Abg. Wendelin Lampert. Wünscht er, dass sein Antrag noch zur Abstimmung kommt oder zieht er ihn zurück?Abg. Wendelin Lampert
Ich ziehe ihn zurück.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir noch abzustimmen über § 1. Wer § 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. § 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. § 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 4 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe nur eine Verständnisfrage: Hier heisst es in Abs. 2, dass die Berechnungsbasis für die erstmalige Anwendung von Art. 19 Abs. 3 das Jahr 2008 ist und hier geht es ja um die durchschnittliche Lohnerhöhung. Wird dann das in 2009 beantragt auf Basis des Jahres 2008 oder wie muss ich das verstehen?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich bin hier auch zu wenig Versicherungsexperte, aber wie im Antrag beschrieben, soll damit festgehalten werden, dass für die Berechnung des Zusatzbeitrages der Arbeitgeber bei stark gestiegener versicherter Besoldung das Jahr 2008 als erste Bemessungsbasis zu verstehen ist, und das bedeutet, dass Lohnerhöhungen per 1.1.2009 bereits berücksichtigt werden können. Also per 1.1.2009.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Also, wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist dieser Satz so zu verstehen, dass die Lohnerhöhung von 2008 auf 2009 damit gemeint ist?Regierungschef Otmar Hasler
Ja.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Okay.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen. Wer § 4 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. § 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir können weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich habe eine rein praktische Frage: Für mich ist klar, wenn hier kein Referendum kommt, dann wird dieses Gesetz, falls der Landtag das genehmigt und der Erbprinz das dann auch signiert, am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wenn ein Referendum erfolgt, dann am Tage der Kundmachung. Und hier stellt sich für mich die praktische Frage. Können wir zum Beispiel am 17. April dieses Gesetz in Kraft setzen? Rein praktisch?Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte Abs. 2 streichen lassen und begründe das wie folgt: Abs. 2 möchte, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht gleich schon eine Lebenspartnerpension erhalten können. Eine Lebenspartnerpension gibt es dann, wenn ein Paar nicht verheiratet ist, wenn also ein Paar nicht vor einer Institution eine Ehe erklärt hat. Man hat also die Unterscheidung: Ein Paar lebt zusammen ohne staatliche Zustimmung - oder wie man das nennen möchte - und ein Paar lebt mit staatlicher Zustimmung zusammen. Auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren, auch wenn wir die eingetragene Partnerschaft einführen, dann wird es immer auch gleichgeschlechtliche Paare geben, die sich analog zu Lebenspartnern dafür entscheiden, ohne staatliche Zustimmung zusammenzuleben. Man muss hier überhaupt nicht darauf warten, dass es für gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft gibt, um dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen. Es ist ja wirklich in Lebenspartnerpension in diesem Artikel enthalten und soll gleichgeschlechtliche Paare, die zusammenleben wollen, auf gleicher Basis wie Lebenspartner berücksichtigen. Deswegen gibt es für mich überhaupt keinen Grund, gleichgeschlechtliche Paare erst zu einem späteren Zeitpunkt als Lebenspartner zuzulassen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Für mich ist das schon richtig so: In Art. 35a Abs. 3 wird beschrieben, dass dieser Artikel auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Aber die sind noch nicht gesetzlich definiert und geregelt. Und solange sie im Sinne ihrer Interpretation als Lebenspartner zusammenleben, ist einfach für diese Paare - sofern es Paare sind - der Abs. 1 ist gültig für diese Paare. Und solange es diese gesetzliche Grundlage nicht gibt über die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Paare, nützt dieser Artikel oder dieser Absatz nichts.Abg. Andrea Matt
Ich habe bisher den Abs. 1 des Art. 35a so interpretiert, dass dort nur heterosexuelle Paare gemeint sind und deswegen explizit in Abs. 3 die gleichgeschlechtlichen Paare erwähnt werden. Wenn dies natürlich anders ist und schon in Abs. 1 gleichgeschlechtliche Paare inkludiert sind, dann habe ich kein Problem. Aber das wäre für mich jetzt völlig neu.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich denke, es braucht keine gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren, um diesen Artikel in Kraft zu setzen. Man kann das machen, wie die Regierung hier vorschlägt, aber es ist für mich nicht zwingend. Weil viele private Pensionskassen haben ja solche Regelungen auch. Die Anerkennung ist rein pensionskassaspezifisch. Also von dem her braucht es keine Regelung und kein Gesetz zur rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Das zu dem.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung hat auf Seite 48 aufgeführt - ich zitiere: «Die Lebenspartnerpension wird an bestimmte gesetzlich definierte Bedingungen geknüpft, die Anwendung auf gleichgeschlechtliche Paare wird zudem von der Schaffung gesetzlicher Grundlagen über die Rechtstellung gleichgeschlechtlicher Paare abhängig gemacht». Wenn man das nicht will, dann ist klar, dann muss man hier diesen Gesetzestext ändern.
Dann, wenn ich schon am Wort bin, ist noch eine Frage des Landtagsvizepräsidenten offen betreffend In-Kraft-Treten: Natürlich ist es ideal, wenn das Gesetz zu Beginn eines Jahres in Kraft tritt. Wenn es andernfalls am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, also dann wird natürlich diese Kundmachung sicher auf einen Ersten eines Monats erfolgen. Die Möglichkeit gibt es natürlich.Abg. Andrea Matt
Ich würde das jetzt gerne nochmal genau wissen wollen: In Abs. 1 des Art. 35a, sind dort drin auch schon gleichgeschlechtliche Paare enthalten oder nicht?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. So wie der Art. 35a in Verbindung mit der Übergangsbestimmung aufgebaut ist, sind sie dort nicht enthalten. Ansonsten wäre der Abs. 3 überflüssig. Dann brauchten wir diesen Abs. 3 nicht in Art. 35a.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Die Abg. Andrea Matt beantragt, in III., In-Kraft-Treten, Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 7 Zustimmung bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann haben wir noch über III. In-Kraft-Treten abzustimmen. Wer dem III. In-Kraft-Treten zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZES
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. o wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 9 bearbeitet. -ooOoo-