Totalrevision des Offenlegungsgesetzes sowie Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 73/2008); [1. Lesung: 18. September 2008]; 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe heute folgende Absenzen zu melden: Die Abg. Renate Wohlwend wird durch den Stv. Abg. Adrian Gstöhl ersetzt und die Abg. Doris Beck wird durch den Stv. Abg. Peter Kranz ersetzt.
Wir kommen nun zu Traktandum 11: Totalrevision des Offenlegungsgesetzes sowie Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 73/2008. Wir haben diese Gesetzesvorlagen am 19. September in 1. Lesung behandelt und wir behandeln heute diese Gesetzesvorlagen in 2. Lesung. Ich möchte vorab noch dem Herrn Regierungschef das Wort geben.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe noch eine Frage des Abg. Gebhard Negele zu diesem Gesetz zu beantworten, und zwar hat er anlässlich der 1. Lesung gefragt, wie die personellen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der Umsetzung aussehen und wer das schlussendlich zu bezahlen hätte:
Organisatorisch bedeutet dies, dass, wie der Abg. Negele bereits selbst ausführte, ein elektronisch vernetztes Melde- und Speicherungssystem erstellt und betrieben werden muss, um dieses Gesetz umsetzen zu können. Dabei müssen seitens der FMA die europäischen Vorgaben, die Empfehlung der Kommission vom 11. Oktober 2007 zum elektronischen Netz amtlich bestellter Systeme für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen gemäss der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates berücksichtigt werden bzw. das System, die Plattform so erbaut werden, dass ein Anschluss an dieses europäische Netz möglich ist. Eine exakte Abschätzung der EDV-technischen Kosten ist nicht möglich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass derartige Vorhaben insbesondere wegen dem Erfordernis der Europakompatibilität gegen CHF 250'000 kosten werden. Diese Errichtungskosten sind von der FMA bzw. dem Land Liechtenstein zu tragen. Die in der Folge, also nach der Implementierung anfallenden Kosten für Wartung, Kontrolle etc. sind direkt ebenfalls von der FMA bzw. dem Land Liechtenstein zu tragen - indirekt, also via die Gebührenpflicht, jedoch von den Meldepflichtigen - und die Gebührenverordnung soll angepasst werden. Schliesslich bedarf es der für die Implementierung, die Wartung und die Kontrolle, aber insbesondere auch für die Verarbeitung der eingelieferten Meldungen erforderlichen personellen Ressourcen. Aber auch das kann nicht abschliessend jetzt schon vorausgesagt werden.
Dann schlägt die Regierung einige marginale Änderungen vor. Bei Art. 15 soll ein achter Absatz dazukommen, der der Regierung eine Verordnungskompetenz einräumt. Dann das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes: Hier soll explizit auf Banken- oder Wertpapierfirmen hingewiesen werden und dementsprechend der Artikel angepasst werden und der Verweis auf das Offenlegungsgesetz war nicht vollständig. Der Verweis soll die Art. 25, 26, 27 und 31 betreffen. Und diese Verweisbestimmungen gelten dann auch für die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes und die Abänderung des Gesetzes über die Vermögensverwaltung. Und schlussendlich die Inkrafttretensbestimmung: Es soll nicht mehr 1. Dezember 2008 heissen sondern 1. Januar 2009.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Rudolf Lampert
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich stelle Antrag, dieses Gesetz, und zwar nur dieses Gesetz über die Offenlegung und Transparenzpflichten, durch Artikelaufruf zu lesen, und das mit Ausnahme von Art. 15 und Art. 55.
Die folgenden Gesetze sind relativ kurz, beinhalten in der Regel nur einen Artikel und dieser ist noch abgeändert worden durch die Regierung. Deshalb würde ich dort die Gesetzesvorlage lesen. Aber wie gesagt, mein Antrag ist, das Gesetz über die Offenlegungs- und Transparenzpflichten mit Ausnahme von Art. 15 und Art. 55 durch Artikelaufruf zu behandeln.Abg. Gebhard Negele
Danke. Guten Morgen. Ich hatte zwei Ansinnen: Das Erste hat der Abg. Rudolf Lampert bereits kundgetan. Auch ich beantrage, dieses umfangreiche Gesetz unter Artikelaufruf zu lesen.
Dann hat der Regierungschef in verdankenswerter Weise meine Frage beantwortet, womit ich bereits schliesse. Vielen Dank.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir abstimmen. Der Abg. Rudolf Lampert beantragt, diese Gesetzesvorlage mit Artikelaufruf in Behandlung zu ziehen - mit Ausnahme von Art. 15 und Art. 55. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Somit ist diesem Antrag stattgegeben und wir können uns dieser Gesetzesvorlage zuwenden: Gesetz über die Offenlegungs- und Transparenzpflichten.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Entschuldigen Sie, ich bin mir nicht mehr sicher, ob in der 1. Lesung die Korrektur vorgenommen wurde, und zwar folgendermassen, dass bei Abs. 3 Bst. a «gelten nur für Aktionäre von Emittenten, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt im EWR zugelassen sind». Das Wörtchen «sind» fehlt hier.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank für den Hinweis. Dann können wir abstimmen. Wer dem Art. 2 mit dieser Ergänzung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Art. 5 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird aufgerufen.
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Art. 6 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Art. 7 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird aufgerufen.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31 steht zur Diskussion.
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Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
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Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren (Offenlegungsgesetz; OffG) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1130a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1130a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
abänderung des gesetzes über banken und wertpapierfirmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 3a Abs. 1 Ziff. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3a Abs. 1 Ziff. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Heinz Vogt
Entschuldigung, ich habe noch eine Verständnisfrage: Ich glaube, dass die Inkrafttretensbestimmung nicht richtig ist. Es wurde gelesen: Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Offenlegungsgesetz vom 1. Januar 2009 in Kraft. Das ist meiner Meinung nach nicht richtig; und dann hätten wir schon vorher beim vorhergehenden Gesetz diese Inkrafttretensbestimmung falsch gelesen.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank für diesen Hinweis. Ich war da nicht sehr aufmerksam. Ja, wir müssen unterscheiden zwischen dem In-Kraft-Treten eines Gesetzes und der Kundmachung eines Gesetzes. Das Gesetz kann ja früher kundgemacht werden. Deshalb wurde das hier offen gelassen. Entschuldigung.
Es muss effektiv also so gelesen werden: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Offenlegungsgesetz vom ... in Kraft». Weil das wird sicher vor dem 1. Januar kundgemacht, sonst hätten wir tatsächlich unterschiedliche Inkrafttretensbestimmungen. Das Gleiche gilt natürlich auch für das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Ich danke für die Ausführungen, Herr Regierungschef. Muss ich jetzt einen Rückkommensantrag stellen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Ja, ich stelle einen Rückkommensantrag zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, II. In-Kraft-Treten wie folgt zu formulieren: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Offenlegungsgesetz vom ... in Kraft».
Wer dem Rückkommensantrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Und dann stimmen wir noch ab über die von mir vorgetragene Formulierung. Wer diesem II. In-Kraft-Treten zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir uns wieder dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes zuwenden und kommen zu II., das dann wie folgt lautet: II. In-Kraft-Treten: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitg mit dem Offenlegungsgesetz vom ... in Kraft».
Wer dem II. In-Kraft-Treten in dieser Form zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
abänderung des gesetzes über investmentunternehmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 2 Abs. 1 Bst. m wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Auch dieses Gesetz haben wir somit endgültig verabschiedet.-ooOoo-
abänderung des gesetzes über die vermögensverwaltung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 4 Abs. 1 Bst. p wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
abänderung des gesetzes über die finanzmarktaufsicht
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 5 Abs. 1 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen abschliessend behandelt.-ooOoo-