Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit Kriegsmaterial sowie Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern (Nr. 90/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit Kriegsmaterial sowie Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 90/2008.
Sofern Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, werden wir diese Gesetzesvorlagen in erster Lesung behandeln.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern wird eine Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Kernmaterialien und Technologie eingeführt, die zur Entwicklung, Herstellung und Anwendung der genannten Güter erforderlich ist.
Zudem wird die Regierung ermächtigt, eine Bewilligungspflicht für die Vermittlung von doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern sowie den Handel damit einzuführen, sollte dies international gefordert werden.
Die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass in Zusammenhang mit der Vermittlung von nuklearen Gütern Missbrauchshandlungen auch den Finanzplatz Liechtenstein tangieren können. Sie haben den Finanzplatz Liechtenstein tangiert, das konnten wir unlängst in der einschlägigen Presse lesen.
Mir sind in diesem Bericht und Antrag zwei kleine Sachen ins Auge gestochen. Auf Seite 26 des Berichts und Antrags wird zum Art. 19 - 23 «Organisation und Durchführung» geschrieben: «Der formelle Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Bewilligung wird von der Gesamtregierung gefällt».
Im Art. 19 des Gesetzes steht unter Abs. 1: «Der Vollzug dieses Gesetzes, insbesondere die Erteilung von Bewilligungen obliegt der Regierung». Wie ist dies nun zu verstehen? Bedeutet Gesamtregierung, es müssen alle fünf Regierungsmitglieder dafür oder dagegen sein? Bedeutet Regierung, ein Mehrheitsbeschluss genügt?Des Weiteren lese ich im Bericht und Antrag, dass sich die Landespolizei in ihrer Stellungnahme erstaunt zeigte über die Organisation und Durchführung des Bewilligungsverfahrens. Die Regierung erachtet die Einsetzung der Stabsstelle FIU für den Vollzug aus verschiedensten Gründen als zielgerechter. Die dafür gemachten Erklärungen im Bericht und Antrag scheinen mir plausibel.
In diesem Zusammenhang wird dann aber auch von einer permanenten Arbeitsgruppe gesprochen, welche zwar nicht ein Entscheidungsgremium bilde, sondern ein vorbereitendes und meinungsbildendes Element sei.
Meine zweite und letzte Frage an die Regierung: Bei den personellen und finanziellen Auswirkungen zu diesem Gesetz wird von möglichen Mehrbelastungen im personellen und finanziellen Bereich gesprochen, ohne ansatzweise konkret zu werden. Könnte mir die Regierung erklären, wie sich diese permanente Arbeitsgruppe zusammensetzt und warum mit weiteren personellen und finanziellen Konsequenzen zu rechnen ist?
Zum Schluss möchte ich es nicht unterlassen, der Regierung für dieses notwendige Gesetz meinen Dank auszusprechen. Ich spreche mich natürlich ganz klar dafür aus, dass dieses Gesetz in Behandlung gezogen wird. Danke.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Herzlichen Dank für die positive Aufnahme dieser Gesetzesvorlage. Zum einen: Der Unterschied Gesamtregierung und Regierung - das ist mir einfach «durch die Latte gegangen», das muss ich offen gestehen - das ist deckungsgleich. Es braucht einen Regierungsbeschluss und die Regierung kann natürlich auch mehrheitlich entscheiden.
Zum Zweiten, was diese permanente Arbeitsgruppe anbetrifft: Diese Arbeitsgruppe hat sich als sehr hilfreich erwiesen, weil hier auch Informationen zusammengetragen werden können, um einen Fall zu beurteilen. In dieser Arbeitsgruppe vertreten ist das Auswärtige Amt, die FIU, die Polizei, und es kann auch einmal sein, dass man die Staatsanwaltschaft zuzieht. Das ist die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe.
Was die möglichen Mehrbelastungen anbelangt müssen wir darauf hinweisen, das kommt auf den Anfall der Fälle an. Oft sind die Abklärungen mit erheblichen Reisetätigkeiten versehen. Wenn man zum Beispiel sich mit der UNO abgleicht, muss das jeweils vor Ort geschehen. Wir denken hier jetzt nicht an eine personelle Aufstockung, sondern wir beobachten die Entwicklung, weisen aber darauf hin, dass im Einzelfall hier eine erhebliche Belastung jeweils aufkommen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten scheint, dann können wir mit der ersten Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
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Damit haben wir das Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit Kriegsmaterial - sprich Kriegsmaterialgesetz - in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
gesetz über die vermittlung von und den Handel mit nuklearen gütern, radioaktiven abfällen, doppelt verwendbaren gütern und besonderen militärischen gütern (kernenergie-güterkontroll-gesetz; KGG)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Vermittlung von und den Handel mit nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern und besonderen militärischen Gütern (Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
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