Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 111/2008); 1. Lesung [Fortsetzung]
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Oktober-Landtagssitzung fort. Bevor wir wieder auf die Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes eintreten, möchte ich noch einen Antrag stellen, und zwar den Antrag, das Traktandum 21 - Totalrevision des Baugesetzes - an den Schluss der Sitzung zu setzen, da wir nicht so weit vorangekommen sind. Dies aus dem Grund: Wenn wir es nicht schaffen, dann werde ich beantragen, das Baugesetz von der Traktandenliste zu entfernen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, dass wir Traktandum 21 an den Schluss dieser Sitzung stellen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
13 Stimmen bei 18 Anwesenden. Damit ist diesem Antrag zugestimmt und Traktandum 21 wird also an den Schluss der Sitzung verschoben.
Dann wenden wir uns wieder Traktandum 20 zu, und zwar der Schaffung eines Landwirtschaftsgesetzes. Wir befinden uns nach wie vor in der 1. Lesung und kommen nun zu Art. 50.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Frage zu lit. e: Was versteht die Regierung unter einer «angemessenen Selbstversorgung»? Ich frage das deswegen, weil gestern mehrmals das Thema «quanititativer Bodenschutz» diskutiert wurde.
Und dann zu lit. f: Hier steht, dass Massnahmen getroffen werden sollen, um eine Unter- oder Überversorgung zu verhindern. Hier ist die Frage: Ist es überhaupt real, dass es eine Überversorgung gibt? Das ist eine Definitionsfrage. Aber auch: Darf und soll der Staat hier - der Staat hat eine neue Rolle und sollte sich nicht einmischen. Da frage ich mich: Soll sich der Staat bei einer eventuellen Überversorgung einmischen? Bei einer Unterversorgung kann ich es nachvollziehen, weil das im Zweckartikel steht.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Zuerst zur Frage der angemessenen Selbstversorgung, wie sie im Bst. e festgehalten ist: Also eine «anmessene Versorgung», das wird situativ zu regeln sein und zu entscheiden sein. Wir werden sicherlich keine hundertprozentige Versorgung in allen Branchen erreichen, aber beispielsweise ist es bei der Milch möglich, dass wir eine hundertprozentige Versorgung haben, aber ansonsten müssen wir natürlich Rücksicht nehmen auf die bestehenden Flächen, die zur Verfügung stehen, damit man auch in Relation zu den bestehenden Flächen angemessen eine Versorgung, eine Selbstversorgung erreichen kann. Wir haben bei der Vorwärtsintegration zur Milchmarktordnung ebenfalls in Art. 1 diesen Grundsatz der angemessenen Versorgung.
Und dann zur Frage der Über- und Unterversorgung: Das ist richtig. Der Staat soll sich aus der aktiven Steuerung zurücknehmen, er soll sich verabschieden. Wir möchten es trotzdem noch als Notnagel hier belassen, weil vielleicht irgendeinmal eine Situation eintreten könnte, dass es eine Überversorgung gibt und dass dann der Staat, wenn es notwendig wäre, noch eingreifen könnte. Aber das ist ein absoluter Notnagel, den wir hier in dem Sinn als Fallschirm noch im Gesetz belassen möchten. Es ist uns aber bewusst, dass es im Grundsatz nicht der Intention der Landwirtschaftspolitik entspricht, dass der Staat hier regulierend eingreift.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 81 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage zu diesem Art. 81 Abs. 2 zum letzten Satz; in dem steht: «Im ersten Jahr werden die Zahlungen in voller Höhe ausgerichtet, in den folgenden vier Jahren reduzieren sich diese jeweils um ein Fünftel des Anfangswertes». Ist es gerechtfertigt, wenn er voll weiterarbeitet? Das erste Jahr bekommt er noch den vollen Betrag und nachher wird es um je einen Fünftel reduziert.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist dieser sozialverträgliche Ausstieg mit der Alterslimite, dass man mit dem Erreichen der AHV-Alterslimite zuerst 100 Prozent bekommt und dann eben den Ausstieg vorbereitet während fünf Jahren, dass man dann auf 80, 60, 40, 20 Prozent geht. Das ist so vorgesehen in dieser Übergangsbestimmung, eben dass es auch sozialverträglich ausgestaltet ist.Abg. Rudolf Lampert
Ich möchte hier einfach in Erinnerung rufen, dass Art. 81 eventuell einen neuen Abs. 3 erhält, welcher noch eine Übergangsbestimmung zu Art. 6 Abs. 1 Bst. h beinhalten sollte. Das einfach noch für das Protokoll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Das wurde zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen. Entschuldigung, der Abg. Peter Lampert meldet sich noch.Abg. Peter Lampert
Danke. Ich habe noch eine Frage an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer: Steht diese Reduktion in Zusammenhang mit dem AHV-Bezug?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nein, das steht in Zusammenhang mit den Förderleistungen, den staatlichen Förderleistungen. Also, wenn man mit Erreichen der AHV-Altersgrenze 100 Prozent hat, dann wird man ein Jahr später nur noch 80 Prozent bekommen und dann 60 Prozent der Förderleistungen. Es geht also um die Förderleistungen.Abg. Rudolf Lampert
Ich habe das vorher nicht gespürt, aber jetzt haben wir hier eine Formulierung: Während fünf Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erhalten Bewirtschafter, die die Altersgrenze nachher so und so erreicht haben, diejenigen staatlichen Förderleistungen weiter, die an die Einhaltung der Altersgrenze geknüpft sind. Das würde bedeuten, dass nur diese weiterbezahlt werden, aber ich gehe davon aus, dass Förderleistungen, die nicht an die Altersgrenze geknüpft sind, dass die ja trotzdem weiterbezahlt werden. Das ist aber hier etwas verwirrend. Da steht: Sie erhalten nur die Leistungen, die an die Altersgrenze geknüpft sind. Für mich ist selbstverständlich, dass sie die anderen weiter erhalten, aber man könnte da etwas anderes herauslesen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist genauso wie Sie das interpretieren, dass diejenigen Leistungen, die nicht an die Einhaltung der Altersgrenze geknüpft sind, dass die weiterhin ausbezahlt werden, also vor allem diese ökologischen Leistungen, die gewährleistet werden. Aber ich denke jetzt, aufgrund der Diskussion sollte es auch jetzt in den Materialien ganz klar sein. Vielleicht finden wir noch eine bessere Formulierung im Hinblick auf die 2. Lesung, dass es noch klarer im Sinne der geführten Diskussion wird, dass wir gemeinsam auch das gleiche Verständnis haben.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Landwirtschaftsgesetzes durchgeführt.
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beschwerdekommissionsgesetz
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung beraten.
Ich gehe davon aus, dass die Verlesung der Anhänge nicht gewünscht wird. Andernfalls bitte ich Sie, sich zu melden.Abg. Rudolf Lampert
Ich wünsche selbstverständlich nicht, diese Anhänge zu lesen, möchte aber darauf hinweisen, dass diese Anhänge gar nicht zur Gesetzesmaterie gehören, sondern irrtümlicherweise hier blau gedruckt sind. Diese Anhänge sind auch in der Nummerierung so gestaltet, als ob sie zum Beschwerdekommissionsgesetz gehören würden. Einfach der Ordnung halber: Diese Anhänge sind nicht Gesetzesmaterie.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Bevor wir zu Traktandum 22 kommen, möchte ich Ihnen noch die Absenzen des heutigen Tages bekannt geben.
Heute, Freitag, wird der Abg. Franz Heeb durch stv. Abgeordneten Adrian Gstöhl ersetzt und die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abgeordneten Peter Kranz ersetzt. -ooOoo-