Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG), (Nr. 132/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 132/2008 und steht zur Diskussion. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Von internationaler Seite wird berechtigterweise immer wieder die lange Verfahrensdauer bei Rechtshilfegesuchen in Liechtenstein beanstandet, wenn ein Kläger den Rechtsmittelzug vollumfänglich ausnutzt. Die Regierung schreibt denn auch in ihrem Bericht, dass in einzelnen, medienwirksamen Fällen gegen sämtliche gerichtliche Anordnungen Rechtsmittel ergriffen wurden, ohne dass einer einzigen Beschwerde Folge geleistet wurde. Weiter heisst es im Bericht, dass es nicht von der Hand zu weisen sei, dass es auch Fälle gebe, in welchen Rechtsmittel offenbar vorwiegend zum Zweck der Verfahrensverzögerung eingebracht würden.
Ich denke, in einem Rechtsstaat muss jeder Partei auch die Möglichkeit geboten werden, ihr Recht durch unabhängige Gerichte prüfen lassen zu können. Auf der anderen Seite darf dies aber nicht dazu führen, dass die Verfolgung von kriminellen Handlungen in einem ausländischen Staat übergebührlich erschwert, wenn nicht gar verhindert, wird. Die Regierung schlägt nun mit dem vorliegenden Bericht und Antrag vor, die Rechtsmittelinstanzen von acht auf vier zu reduzieren. Im Weiteren sollen die Berechtigten im Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation klarer definiert werden sowie die Zustellung von gerichtlichen Anordnungen und Entscheidungen vereinfacht werden. Ich bin der Meinung, dass mit der vorliegenden Abänderung des Rechtshilfegesetzes die von der Regierung gesetzten Ziele erreicht werden und bin für Eintreten.Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch ich schicke gleich voraus, dass ich für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage bin. Wir sehen, dass Visionen, wie sie im Projekt «Futuro» unter dem Aspekt der Gesetzesänderungsvorhaben für den Finanzplatz angesprochen sind, hier realisiert werden können. Die Einschränkung der bisher über das normale Mass eines Instanzenzugs hinausgehenden Rechstmittelmöglichkeiten scheint mir sehr, sehr wesentlich in dieser Gesetzesvorlage und es ist damit, wenn wir dieses beschliessen und die Gesetzesänderung in Kraft sein wird, auch ein erhebliches Verzögern in den Verfahren auszuschalten.
Vor dem Hintergrund - und mein Vorredner hat es schon gesagt - von höchstgerichtlichen Entscheidungen und in Anlehnung an die schweizerische Rechtsprechung erfolgen Klarstellungen; was bisher nicht so eindeutig zu verstehen war, wird künftig klargestellt sein. Das betrifft vor allem die Zustellung und hier auch die Zustellung an gelöschte und organlose juristische Personen und das betrifft die Klarstellung und Neuerung dahingehend, dass Verfallverfahren - das heisst dann, wenn ausländische zivilrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit den strafprozessualen und strafgesetzlichen Bestimmungen in Liechtenstein stehen, bei denen Liechtenstein eine Qualifizierung als Straftat hat - nunmehr im Rahmen der Rechtshilfe erfasst werden. Diese Punkte sind für mich persönlich wichtig und positiv. Im Übrigen werde ich bei der Lesung noch ein, zwei Fragen zu stellen haben. Wie gesagt, ich bin auch für Eintreten.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen sehr für dieses wohlwollende Aufnehmen dieser Vorlage. Ich denke, dass das wirklich auch ein wichtiges Vorhaben ist in der Umsetzung der Zielsetzungen, die wir uns im Bereich «Futuro» genommen haben. Ich denke, es geht hier um eine Ausmerzung einer Verletzlichkeit des Finanzplatzes Liechtenstein, die uns immer wieder auch medial vor Augen geführt wurde, und ich hoffe, dass wir damit einen kleinen Beitrag auch zu einem Reputationsgewinn für den Finanzplatz leisten können. Ich glaube, dass wir uns jetzt zumindest nicht mehr leisten können, wegen solchen Sachen in den Medien zu sein. Ich möchte mich nochmals deshalb für die wohlwollenden Voten bedanken.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir uns den hier vorliegenden Gesetzesvorschlägen zuwenden.
Ich bitte, mit der Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes zu beginnen.Art. 9 Abs. 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 Abs. 2a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 32 Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 50 Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 52a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54a RHG (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 54a RHG (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 55 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 Satz 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58 Satz 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58d (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 58d (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich würde hier gerne von der Regierung erfahren, wer dann die Entscheidung trifft, ob das zur sachgemässen Erledigung des Rechtshilfeersuchens erforderlich scheint und wie viele Fälle in etwa es gibt im Verhältnis zur Gesamtzahl von Rechtshilfeersuchen, dass nun ausländische Organe hierherkommen, um an Verfahren teilzunehmen.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Danke für die Frage. Das System, dass das Ressort Justiz und damit der Sprechende zuständig sind, gibt es schon im bisherigen Verfahren. Daran ändern wir nichts.
Zur Anzahl kann ich Ihnen momentan nichts sagen. Es kommt nicht sehr gehäuft vor, aber ich werde Ihnen im Hinblick auf die 2. Lesung die Zahl zukommen lassen, wie viele das sind.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen.Art. 64 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. Übergangsbestimmung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich habe nicht zu In-Kraft-Treten etwas, möchte aber trotzdem - was mir jetzt aufgefallen ist - noch etwas der Regierung mit auf den Weg geben bzw., dass vielleicht Ausführungen gemacht werden zu Art. 58b, wenn ich noch diesen Satz anbringen darf: Dort wird die Zustellung an dasjenige Organ oder denjenigen Repräsentanten als zulässig bezeichnet bzw. wird festgelegt: an dasjenige Organ, das zuletzt diese Funktion ausgeführt hat. Ich frage mich, ob dem Beschwerderecht betreffend Art. 52a Genüge getan wird, denn der ehemalige Repräsentant oder das ehemalige Organ, das jetzt keine Funktion mehr hat, wird vermutlich keine weiteren Aktionen setzen und ich frage mich, ob dem rechtlichen Gehör Genüge getan ist. Ich gehe davon aus, dass das eine Interessenabwägung war, aber dass das vielleicht irgendwie noch ausgeführt wird. Ich weiss nicht, ob das jetzt so herübergekommen ist.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es ist angekommen. Es geht hier beim Art. 58b «nur» darum, dass man auch ordentlich zugestellt hat; und wer dann die Rechte ausüben muss, das ist dann die zweite Frage. Aber wir werden das nochmals sehr, sehr sauber darstellen im Hinblick auf die 2. Lesung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Hier reden wir ja von der Problematik, dass wir keine inländische Zustelladresse haben. Hier geht es für mich einfach darum, was die bestmögliche Lösung ist, damit wir möglichst rechtliches Gehör verschaffen können im Sinne der Interessenabwägung, weil wir ja diese Verfahren speditiver machen wollen. Wir wollen nicht, dass verhindert werden kann, wenn keine inländische Zustelladresse da ist, dass ein Verfahren verzögert wird. Ich denke, diese Lösung ist nicht optimal, weil es ein Organ ist, das eigentlich gar nicht mehr in Funktion ist. Aber ich denke doch, unter den gegebenen Umständen ist das für mich zumindest die bestmögliche Lösung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir das Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 98a Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 98a Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung beraten.
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