Initiative der Abgeordneten Andrea Matt, Pepo Frick und Paul Vogt vom 28. Mai 2008 betreffend die Anpassung der Einkommensgrenzen im Gesetz über Mietbeiträge für Familien; Stellungnahme der Regierung (Nr. 134/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zu Traktandum 1: Initiative der Abgeordneten Andrea Matt, Pepo Frick und Paul Vogt vom 28. Mai 2008 betreffend die Anpassung der Einkommensgrenzen im Gesetz über Mietbeiträge für Familien.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 134/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Andrea Matt
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Die Initiative der Freien Liste zur Anpassung der Einkommensgrenzen im Gesetz über Mietbeiträge für Familien wurde in Juni-Landtag diskutiert und an die Regierung überwiesen. Der Bericht der Regierung hält fest, dass in der Frage der Teuerungsanpassung der Einkommensgrenzen eine grundsätzliche Zustimmung festzustellen war. Die in der Begründung der Initiative vorgebrachten Argumente werden von der Regierung bestätigt. Wie die Initianten hält die Regierung eine Erhöhung der Einkommensgrenzen im Rahmen eines Teuerungsausgleichs für gerechtfertigt. Ich zitiere aus dem Bericht Seite 9: «Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Mietkosten in Liechtenstein nach wie vor auf einem hohen Niveau bewegen und sich die Mietnebenkosten, unter anderem aufgrund der gestiegenen Energiekosten, in den letzten Jahren stark erhöht haben».
Die Regierung folgt unserem Vorschlag bei der Anpassung der Einkommensgrenzen. Ergänzend zu der Initiative der Freien Liste schlägt sie vor, auch die Einkommensgrenzen im Anhang und die ausbezahlten Mietbeiträge der Teuerung anzupassen. Damit kommt alles auf aktuellen Stand. Dieses Vorgehen ist sinnvoll. Im Unterschied zur Vorlage der Initiative schlägt die Regierung für künftige Teuerungsanpassungen eine Kann-Bestimmung anstelle einer Muss-Bestimmung vor. Ich habe schon bei der Debatte im Juni-Landtag ausgeführt, dass ich damit einverstanden bin. Dem Wechsel der Grundlage vom Mietpreisindex auf den schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise kann ich ebenfalls zustimmen.
Ich danke im Namen aller Initianten der Regierung für die Ausführungen und Erklärungen im Bericht. Wir übernehmen gerne den Gesetzesvorschlag der Regierung und beantragen deshalb, in 1. Lesung anstelle des Initiativtextes den Vorschlag der Regierung zu lesen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.
Art. 5 Abs. 2 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht jemand, dass der Anhang verlesen wird? Wenn nicht, würde ich vorschlagen, dass der an der 2. Lesung und Beschlussfassung - da er ein integrierender Bestandteil ist und doch wichtig ist - in Behandlung gezogen wird.
Dann können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe noch eine Frage zum Verfahren: Das Gesetz soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das ist meines Erachtens nicht gut möglich, da dieses Gesetz auch zum Referendum ausgeschrieben wird. Ansonsten müssten hier Übergangsbestimmungen festgelegt werden, dass das rückwirkend auch ausbezahlt werden kann. Aber irgendwas müsste passieren, dass dieses Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Meines Erachtens kann es nicht in Kraft treten, allein aufgrund der gesetzlichen Fristen, die vorgegeben sind.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Aufgrund dessen, dass hier ja nur verbesserte Leistungen geboten werden und niemand belastet wird durch dieses Gesetz, kann sehr wohl ein rückwirkendes In-Kraft-Treten auf den 1. Januar 2009 stattfinden, auch wenn das Gesetz abschliessend erst in 2. Lesung im Dezember-Landtag gelesen wird. Ob hier noch festgelegt werden müsste, ob es rückwirkend am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Das werde ich gerne auf die 2. Lesung abklären lassen.Abg. Rudolf Lampert
Herr Regierungschef, meines Erachtens muss es eine rückwirkende Klausel in irgendeiner Form geben, weil das Gesetz nicht auf den 1. Januar in Kraft treten kann aufgrund der Fristen, die eingehalten werden müssen. Das Gesetz kann nicht auf den 1. Januar in Kraft treten, aber die Auswirkungen können natürlich auf den 1. Januar festgelegt werden. Meines Erachtens müsste da irgendwas festgehalten werden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Die Regierung wird diese Angelegenheit noch prüfen.-ooOoo-