Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2006/68/EG vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals), (Nr. 88/2008); [1. Lesung: 19. September 2008]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 133/2008); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 15: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2006/68/EG vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung Ihres Kapitals).
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 133/2008 und wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Es gibt nur eine marginale Änderung. Daher beantrage ich, die 2. Lesung mit Artikelaufruf zu machen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Sie haben den Antrag gehört. Wer für Artikelaufruf ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir mit Artikelaufruf beginnen.Art. 280 Abs. 1 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 280 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 286a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 286a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 286b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 286b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 287 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 287 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 288 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 288 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 296b (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 296b (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 296c (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 296c (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 306a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 306a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 306e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 306e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 355 Abs. 5a (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 355 Abs. 5a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-